Konzept Schulergänzende Lernunterstützung

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1 Schulen Sumiswald-Wasen Urs Buchser / Gesamtschulleiter urs.buchser@sumiswald.ch Schulergänzende Massnahmen Konzept Schulergänzende Lernunterstützung Genehmigt durch den Gemeinderat am 7. September Ausgangslage Die Eltern von Kindern mit Unterstützungsbedarf suchen selbstständig nach Personen, welche Aufgabenhilfe oder Nachhilfe erteilen. Das Schulsekretariat führt eine Liste mit entsprechenden Personen. Als weitere Unterlagen bestehen ein Schreiben mit Empfehlungen zur Organisation der Aufgabenhilfe und eine Vorlage für eine Vereinbarung zwischen den Eltern und der Person, welche Aufgabenhilfe erteilt. 2. Bedarf Die Höhe und Art des Bedarfes an schulergänzender Unterstützung für Lernende ist nicht abschätzbar. Es darf jedoch angenommen werden, dass er höher ist, als die Zahl der vermittelten Personen vermuten lässt. Bedarfserhebungen wurden keine durchgeführt. Seitens der Lehrpersonen wird die Bedeutung eines guten Angebotes an schulergänzender Unterstützung für Lernende immer wieder betont. Anlässlich der Rückmeldungen zum Evaluationsbericht des Schulprogramms forderten viele Lehrpersonen den Aufbau einer institutionalisierten Aufgabenhilfe in der Gemeinde.

2 3. Angebotskonzeption Das Angebot soll den verschiedenen Bedürfnissen der Lernenden angepasst werden. Vorgesehen sind folgende Angebote: 3.1 Aufgabenhilfe in Gruppen Beschreibung des Angebotes An jedem Schultag haben die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe I in Sumiswald Dorf und in Wasen Dorf die Gelegenheit, während einer Stunde begleitet die Hausaufgaben zu erledigen. Pro drei bis sechs Kinder ist eine Aufgabenhilfe zuständig. Die Aufgabenhilfe findet im Schulhaus statt. Die Schulräume werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Personen die Aufgabenhilfe erteilen erhalten einen Schlüssel. Qualifikation der unterstützenden Person Angemessene Kenntnisse der aktuellen Lehrmittel, ausreichende Sachkompetenz und Freude an der Arbeit mit den Kindern. Unterschreiben der Verpflichtungserklärung. Zielgruppe Lernende mit leichtem und unspezifischem Unterstützungsbedarf in der Sachkompetenz und/oder der Arbeitsmethodik. Arbeitsklima und Ausschluss aus dem Angebot Die Personen, die Aufgabenhilfe erteilen sind für ein lernförderliches Arbeitsklima besorgt. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an die Anweisungen der Personen, die Aufgabenhilfe erteilten, halten, werden von diesen ermahnt. Die Eltern werden von den Personen, die Aufgabenhilfe erteilen, über die Ermahnung informiert. Im Wiederholungsfall können die Personen, die Aufgabenhilfe erteilen, der Gesamtschulleitung den Ausschluss des betroffenen Kindes aus der Aufgabenhilfe in Gruppen beantragen. Ein Ausschlussentscheid gilt mit sofortiger Wirkung. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Semestergebühr. Präsenzkontrolle Die Personen, die Aufgabenhilfe erteilen, führen eine Präsenzkontrolle. Können Schülerinnen und Schüler einen Aufgabehilfetermin nicht wahrnehmen, ist keine Abmeldung erforderlich. Fehlen Schülerinnen und Schüler bei der Aufgabenhilfe in Gruppen, werden die Eltern nicht informiert. Sie können jedoch bei den Personen, die Aufgabenhilfe erteilen, nachfragen, ob ihr Kind in der Aufgabenhilfe war oder nicht. Finanzierung Die unterstützenden Personen erhalten Fr brutto pro Stunde. Die Eltern bezahlen pro belegte Wochenstunde Aufgabenhilfe im Voraus Fr pro Semester. Aus nicht besuchten Stunden ergibt sich kein Anspruch auf Rückerstattung.

3 Anstellung Die unterstützenden Personen erhalten pro Semester einen Anstellungsvertrag. Die Lohnzahlung erfolgt durch die Finanzverwaltung. Unterstützung durch das Schulsekretariat - Bedarfsumfrage jeweils für das folgende Semester - Anmeldungen entgegennehmen - Personalrekrutierung (Inserate, Meldestelle für Interessenten) - Anstellungsverträge erstellen (pro Semester) - Raumreservation in Zusammenarbeit mit den Standortschulleitungen Unterstützung durch die Finanzverwaltung - Rechnungsstellung und Lohnzahlung in Zusammenarbeit mit dem Schulsekretariat 3.2 Aufgabenhilfe einzeln Beschreibung des Angebotes Begleiten beim Erledigen der Hausaufgaben in einer 1:1 Begleitung. Die Aufgabenhilfe kann im Schulhaus stattfinden. Qualifikation der unterstützenden Person Angemessene Kenntnisse der aktuellen Lehrmittel, ausreichende Sachkompetenz und Freude an der Arbeit mit den Kindern. Zielgruppe Lernende mit leichtem und unspezifischem Unterstützungsbedarf in der Sachkompetenz und / oder der Arbeitsmethodik sowie Bedarf an Einzelbetreuung. Finanzierung Die Eltern regeln die Entschädigung in einer Vereinbarung direkt mit der unterstützenden Person. Als Entschädigungsansatz wird ein Betrag von Fr pro 45 Minuten empfohlen. Unterstützung durch das Schulsekretariat - Bereitstellung einer Vorlage für die Vereinbarung zwischen Eltern und unterstützender Person - Vermittlung von unterstützenden Personen - Anmeldungen entgegennehmen - Personalrekrutierung (Inserate, Meldestelle für Interessenten) - Allenfalls Raumreservation in Zusammenarbeit mit den Standortschulleitungen

4 3.3 Qualifizierte Lernunterstützung Beschreibung des Angebotes Individuelle und lernzielorientierte Unterstützung von Lernenden mit spezifischem Unterstützungsbedarf in der Sachkompetenz und / oder in der Arbeitsmethodik. Die Lernunterstützung kann im Schulhaus stattfinden. Qualifikation der unterstützenden Person Lehrperson / Lehrperson für Integrative Förderung (Schulische Heilpädagogin, Schulischer Heilpädagoge) Zielgruppe Lernende mit spezifischem Unterstützungsbedarf in der Sachkompetenz und / oder der Arbeitsmethodik und / oder leichten Lernstörungen. Finanzierung Die Eltern regeln die Entschädigung in einer Vereinbarung direkt mit der unterstützenden Person. Als Entschädigungsansatz wird ein Betrag von Fr / 45 Minuten empfohlen. Unterstützung durch das Schulsekretariat - Bereitstellung einer Vorlage für die Vereinbarung zwischen Eltern und unterstützender Person - Vermittlung von unterstützenden Personen - Personalrekrutierung (Inserate, Meldestelle für Interessenten) - Allenfalls Raumreservation in Zusammenarbeit mit den Standortschulleitungen

5 3.4 Schulergänzende Unterstützung für Lernende / Übersicht Angebot Beschreibung Zielgruppe Qualifikation Kosten Lernort Bemerkungen Aufgabenhilfe in Gruppen Begleitung beim Erledigen der Hausaufgaben Lernende mit leichtem und unspezifischem Unterstützungsbedarf Kenntnisse der aktuellen Lehrmittel Fr pro Stunde und Semester Bezahlung im Voraus Schulhaus - pro 3-6 Kinder 1 Aufgabenhilfe - Angebot pro Schultag 1 Stunde Aufgabenhilfe frei wählbar - Anmeldung über Schulsekretariat - Inkasso durch Finanzverwaltung - Lohn: Fr brutto pro Stunde (auch wenn nur Präsenzzeit) Aufgabenhilfe Einzeln Begleitung beim Erledigen der Hausaufgaben Lernende mit Bedarf an Einzelbetreuung (z.b. ADHS) Kenntnisse der aktuellen Lehrmittel Empfehlung Fr / Lektion Privat oder Schulhaus Vermittlung durch Schulsekretariat Qualifizierte Lernunterstützung Individuelle zielorientierte Lernunterstützung Lernende mit spezifischem Unterstützungsbedarf bezüglich - Sachkompetenz - Arbeitsmethodik - Lernstrategien Lehrpersonen Schulische Heilpädagoginnen Empfehlung Fr / Lektion Privat oder Schulhaus Vermittlung durch Schulsekretariat

6 4. Evaluation der Umsetzung des Konzeptes Schulergänzende Lernunterstützung 4.1. Aufbauphase Die Aufbauphase beginnt im zweiten Semester des Schuljahres und dauert bis Ende Schuljahr Evaluation Die Evaluation der Umsetzung des Konzeptes Schulergänzende Lernunterstützung erfolgt anfangs zweitem Semester des Schuljahres und berücksichtigt folgende Bereiche: Nachfrage Anzahl der Schülerinnen und Schüler die Angebote im Rahmen der schulergänzenden Lernunterstützung in Anspruch nehmen. Kostendeckung Kostendeckung des Angebotes Aufgabenhilfe in Gruppen Personal Hat es genug geeignete Personen, die Aufgabenhilfe erteilen wollen? Organisatorischer Aufwand Aufwand der Finanzverwaltung Aufwand des Schulsekretariates Aufwand der Schulleitung (Gesamtschulleitung und Standortschulleitung) Eingegangene Rückmeldungen von Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen, Personen die Aufgabenhilfe erteilen 4.3. Konsolidierungsphase Auf Grund der Ergebnisse der ersten Evaluation im Februar 2017 entscheidet die Schulkommission, ob das Konzept Schulergänzende Lernunterstützung für weitere zwei Semester umgesetzt wird und, welche Anpassungen am Konzept allenfalls vorgenommen werden sollen. Dieses Vorgehen wird in den Folgejahren wiederholt.

7 5. Anhänge Anhang 1 Aufgabenhilfe in Gruppen / Pflichtenheft Anhang 2 Aufgabenhilfe in Gruppen / Grobkalkulation der Kosten Anhang 3 Schulergänzende Lernunterstützung / Elterninformation (Brief) Anhang 4 Aufgabenhilfe einzeln / Empfehlungen Anhang 5 Qualifizierte Lernunterstützung / Empfehlungen Anhang 6 Aufgabenhilfe einzeln / Vereinbarung Anhang 7 Aufgabenhilfe in Gruppen / Anmeldung Anhang 8 Aufgabenhilfe in Gruppen / Verpflichtungserklärung

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