Baumförderung im Siedlungsgebiet

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Transkript:

Baumförderung im Siedlungsgebiet Auch Ihr Beitrag zählt!

Wollen Sie Ihren eigenen Baum pflanzen? Bäume im Siedlungsgebiet tragen wesentlich zur Lebens- und Aufenthaltsqualität in unseren Wohngebieten bei. Sie sind prägende Gestaltungselemente, zeigen den Rhythmus der Natur und bilden Lebensräume für uns und zahlreiche Tiere direkt «vor unserer Haustüre». Im Rahmen der Umsetzung der von der Wetziker Bevölkerung beschlossenen Baumförderung unterstützt die Stadt Wetzikon die Pflanzung von einheimischen Bäumen innerhalb des Siedlungsgebietes. Interessieren Sie sich für die Pflanzung eines einheimischen Baumes in Ihrem Garten? Wenn ja, können Sie uns den neben stehenden Anmeldetalon, ergänzt mit den nötigen Angaben, zustellen. Bei Gewährleistung eines nachhaltigen Pflanzstandortes und Einhaltung der erforderlichen Richt linien richtet die Stadt an neu gepflanzte Bäume einen Unterstützungsbeitrag von maximal Fr. 400. pro Baum aus. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und freuen uns auf Ihren «bäumigen» Beitrag zur Lebensqualität in unserer Stadt! Stadt Wetzikon Abteilung Umwelt 2 Stadt Wetzikon April 2017

Ich möchte einen Baum im Siedlungsgebiet pflanzen und bin interessiert am Unterstützungs beitrag der Stadt Wetzikon. Was muss ich tun, wie gehe ich vor, wie sieht der Ablauf aus? In wenigen Schritten zum Ziel 1. Separates Anmeldeformular ausfüllen, Lageskizze Pflanzort erstellen und an die Stadt Wetzikon senden, unter Beachtung der Hinweise zur Baumund Standortwahl und der Richtlinien auf Seite 4. 2. Die Stadt Wetzikon prüft Ihre Anmeldung in Bezug auf die Eignung des Pflanzortes und die Einhaltung der Richtlinien. Sie bestätigt Ihnen anschliessend die Unterstützung der Neupflanzung. Bei Unklarheiten werden Sie von uns kontaktiert. 3. Bestellung und Pflanzung umsetzen, Kaufquittung / Lieferschein, Pflanzbestätigung und definitive Lageskizze an die Stadt zustellen. 4. Stadt zahlt den Unterstützungsbeitrag aus. Zustell- und Kontaktadresse Stadt Wetzikon, Abteilung Umwelt, Bahnhofstrasse 167, 8622 Wetzikon umwelt@wetzikon.ch Auskunft: Frau Jeanne Kägi, Telefon 044 931 32 88 3 Stadt Wetzikon April 2017 Baum- und Standortwahl was ist zu überlegen? Welche Funktionen soll der Baum übernehmen? Stehen Blütenschmuck, Fruchtgewinn, Schattenwirkung, Farbenspiel im Herbst oder Raumbildung im Vordergrund? Wie viel Raum steht der Krone und dem Wurzelraum zur Verfügung, wenn der Baum «erwachsen» geworden ist? Jede Baumart hat ihre eigene Wuchsform: schmal und hoch, klein und kompakt, oder hoch und ausladend, streng geformt oder locker überhängend? Welches Licht- und Wasserangebot benötigt der Baum? Ist er wärmebedürftig oder schattentolerant, trockenresistent oder feuchtigkeitsliebend? Welche Bodenverhältnisse herrschen im Garten? Ist der Boden lehmig, feucht oder schottrig, sandig und kalkhaltig? Wie wird die Fläche unter dem Baum genutzt? Als Sitzplatz, Spielbereich, Liegewiese, Abstellplatz? Steht eine ausreichende, gut wasserdurchlässige Baumscheibe zur Verfügung? Welche Lebenserwartung wird vorausgesetzt? Wird er für Genera tionen gepflanzt oder nur für ein paar Jahrzehnte? Ist rasches Wachsen wichtig oder Beständigkeit und Nachhaltigkeit?

Richtlinien für die Ausrichtung des Pflanzbeitrages Unterstützungsleistung der Stadt Wetzikon An die Neupflanzung eines Baumes (inkl. Pflanzkosten, nötiges Binde- / Stützmaterial) wird pro Baum ein Pauschalbetrag von maximal Fr. 400.00 plus Fr. 100.00 Pflegebeitrag für drei Jahre entrichtet. Die Auszahlung des Beitrags erfolgt nach Vorweisung der entsprechenden Kaufquittung und Pflanzbestätigung mit Lageskizze. Pflege, Ersatz Die art- und fachgerechte Pflege ist Sache des Baumbezügers. Es werden keine Pflegebeiträge durch die Stadt entrichtet. Abgehende Bäume sind auf eigene Kosten zu ersetzen. Grenzabstände Die Abklärung und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände und falls davon abgewichen wird die Einholung einer schriftlichen Zustimmung des betroffenen Nachbareigentümers ist Sache des Baumbezügers und -pflanzers. Liste der unterstützungsberechtigten Baumarten (in begründeten Fällen können auch weitere, traditionellerweise in Park- und Gartenanlagen angepflanzte Bäume berücksichtigt werden) Hochstammobstbäume (Stammhöhe bis Leitäste 1,6 m, Steinobstbäume mind. 1,2 m) Nussbäume Feld-, Berg- und Spitzahorn Schwarzerle (nasse Standorte) Birke Hainbuche, Rotbuche Schwarzpappel (aber keine Hybridpappeln), Zitterpappel Wild-, Traubenkirsche Stiel-, Traubeneiche Silberweide, Korb- und weitere einheimische Weidearten als Kopfweiden Mehlbeer-, Vogelbeer- und Elsbeerbaum Wildbirne, -apfel Speierling Feld-, Bergulme Sommer-, Winterlinde Esche 4 Stadt Wetzikon April 2017 Nadelbäume: Waldföhre Eibe Stechpalme

Zusätzliche Infos Möchten Sie mehr Informationen und Hinweise zur Auswahl, Pflanzung und Pflege eines «Hausbaumes»? Folgende Unterlagen können wir Ihnen empfehlen: Gemeinde Gossau. LEK Broschüre Einheimische Pflanzen. Unter anderem auch Angabe, Beschreibung von einheimischen Bäumen http://www.gossau-zh.ch/fileadmin/dateiablage/gossau/natur_und_ Landschaft/Landschaft-Vegatation-Tierwelt/LEK-Broschuere-einheimische-Pflanzen.pdf Bäume und Sträucher der Schweiz. Hrsg. Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz. SVS Geschäftsstelle: svs@birdlife.ch 5 Stadt Wetzikon April 2017 Baumförderung im Siedlungsgebiet Auch Ihr Beitrag zählt!