Bericht des Gewässerschutzbeauftragten der Stadt Georgsmarienhütte

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Transkript:

Bericht des Gewässerschutzbeauftragten der Stadt Georgsmarienhütte BERICHTSJAHR 2015 Georgsmarienhütte, Februar 2016

INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis 1. Gewässerschutz 1 1.1 Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten 1 1.2 Wasserrechtliche Erlaubnis 2 2. Kontroll- und Überwachungspflichten 2 2.1 Art und Umfang der Überwachung 2 2.2 Überwachungswerte der Einleitgenehmigung 3 2.3 Behördliche Überwachung 4 2.4 Leistungsstand der Kläranlage im bundesweiten Vergleich 6 3. Schmutzwasserableitung 6 3.1 Investitionen und Unterhaltungsaufgaben 2015 6 3.2 Geplante Unterhaltungs- und Investitionsaufgaben 2016 8 4. Kläranlage Georgsmarienhütte 9 4.1 Investitionen und Unterhaltungsaufgaben 2015 9 4.2 Investitionen und Unterhaltungsaufgaben 2016 9 4.3 Abwassermengenvergleich im Zulauf der Kläranlage 10 4.4 Abwasserabgaben 11 4.5 Stromverbrauch/Stromproduktion 12 4.6 Klärschlammmenge 13 4.7 Annahme von externen Abwässern 13 5. Starkverschmutzer/ Abwassermengen 14 5.1 Starkverschmutzer 14 5.2 Abwassermenge der Großbetriebe DMK und EGO 14 6. Betriebsstörungen 15 7. Zusammenfassung 15

Einleitung Die Bestellung des Gewässerschutzbeauftragten wird gemäß 64 des WHG (Wasserhaushaltsgesetztes) durch den Nutzer des Gewässers gestellt. Diese Pflicht gilt ab einer Abwassereinleitmenge von über 750 m³/tag. Seit dem 01.08.2012 übt der Unterzeichner diese Tätigkeit für die Kläranlage Georgsmarienhütte aus. Der nachfolgende Bericht enthält den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2015. In dem Bericht werden zusammenfassend die Einhaltung des Gewässerschutzes und der Leistungsbericht der Kläranlage dargestellt. 1. Gewässerschutz 1.1 Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten Die Aufgaben und Befugnisse des Gewässerschutzbeauftragten sind im 65 des WHG geregelt. Der Gewässerschutzbeauftragte berät den Gewässerbenutzer und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können. Sie sind berechtigt und verpflichtet, a) die Einhaltung von Vorschriften, Nebenbestimmungen und Anordnungen im Interesse des Gewässerschutzes zu überwachen, insbesondere durch regelmäßige Kontrollen der Abwasseranlagen im Hinblick auf Funktionsfähigkeit, den ordnungsgemäßen Betrieb sowie die Wartung, durch Messungen des Abwassers nach Menge und Eigenschaften, durch Aufzeichnungen der Kontroll- und Messergebnisse; er hat dem Benutzer festgestellte Mängel mitzuteilen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung vorzuschlagen, b) auf die Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren einschließlich der Verfahren zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung der bei der Abwasserbehandlung entstehenden Reststoffe hinzuwirken, c) auf die Entwicklung und Einführung von innerbetrieblichen Verfahren zur Vermeidung und Verminderung des Abwasseranfalls nach Art und Menge und auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Produkte hinzuwirken. d) die Betriebsangehörigen über die in dem Betrieb verursachten Gewässerbelastungen sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zu ihrer Seite 1

Verhinderung unter Berücksichtigung der wasserrechtlichen Vorschriften aufzuklären. Der Gewässerschutzbeauftragte hat dem Gewässerbenutzer jährlich einen schriftlichen Bericht über die nach a) bis d) genannte Punkte zu erteilen. 1.2 Wasserrechtliche Erlaubnis Gemäß der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 04.09.1987 und den Änderungsbescheiden 2 bis 4, darf das der Kläranlage Georgsmarienhütte zugeleitete häusliche und gewerbliche Abwasser nach ausreichender Reinigung in die Düte eingeleitet werden. Die Gesamtabwassermenge von 3.500.000 m³/a sowie die Jahresschmutzwassermenge von 2.800.000 m³/a dürfen dabei nicht überschritten werden. 2. Kontroll- und Überwachungspflichten 2.1 Art und Umfang der Überwachung Die Kläranlage wird über ein Leitsystem gesteuert und überwacht. Der Gewässerschutzbeauftragte hat einen direkten Zugriff auf dieses Leitsystem. Die wichtigsten Parameter werden in Berichten dargestellt und abgespeichert. Seite 2

Die Parameter werden täglich überwacht, bei Überschreitungen wird sofort Rücksprache mit dem Klärmeister und den Mitarbeitern gehalten und nach der Ursache geforscht. Neben der Überwachung mit Hilfe des Leitsystems, findet auch ein täglicher Informationsaustausch mit dem Klärmeister statt. Des Weiteren findet auch mehrmals wöchentlich eine Betriebsbegehung statt. Da der Eigenbetrieb Abwasser der Stadtwerke Georgsmarienhütte nach ISO 9001 eine Zertifizierung des Qualitätsmanagements besitzt, wird dieses genutzt, um Anforderungen an den gesetzten Qualitätsstandards zu erfüllen. 2.2 Überwachungswerte der Einleitgenehmigung Die Kläranlage Obere Düte verfügt aktuell über eine Ausbaugröße von 75.000 Ein- wohnergleichwerte. Der tatsächliche Einwohnergleichwert wird bestimmt aus der Summe der angeschlossenen Einwohnern und der Schmutzfracht aus dem gewerblichen Abwasser. Die Auslastung der Anlage liegt derzeit im Mittel bei Betrachtung aller maßgeblichen Parameter bei rd. 68.000 EWG und erfolgt ca. zur Hälfte mit häuslichen Abwasser und zur anderen Hälfte mit gewerblichen Abwasser. Die Grenzwerte der behördlichen Überwachungswerte betragen lt. Einleitungsgenehmigung vom 01.02.2012: CSB = 70 mg/l (Chemischer Sauerstoffbedarf) P.-ges. = 1,6 mg/l N.-ges. = 12 mg/l (Phosphor gesamt) (Stickstoff gesamt) Kurzzeitabwassermenge = 250 l/s Freiwillig niedrige Grenzwerte erklärt Da die Kläranlage seit Jahren sehr gute Reinigungsleistungen erzielt, hatte die Betriebsleitung gem. 4 Abs. 5 des Abwasserabgabengesetzes, für das Jahr 2015 freiwillig niedrigere Überwachungswerte gegenüber der zuständigen Überwachungsbehörde erklärt. Damit können erhebliche Einsparungen bei der gesetzlichen Abwasserabgabe erzielt werden. Freiwillig erklärte Werte: CSB = 50 mg/l P.-ges = 1 mg/l N.-ges. = 9 mg/l Seite 3

2.3 Behördliche Überwachung Das Abwasser unterliegt der regelmäßigen Eigen- und Fremdüberwachung. Die zuständige Überwachungsbehörde des Landkreises Osnabrück überprüft die Einhaltung der wasserrechtlichen Genehmigung 24-mal jährlich. Die Überwachung der Kläranlage im Jahr 2015 führte zu nur einer abgabenrelevanten Grenzwertüberschreitung. Die Kurzzeitabwassermenge lag bei der Messung im Dezember bei 254 l/s und hat damit den Grenzwert um 4 l/s überschritten. Die Messung erfolgt kurz nach einem Starkregenereignis, bei dem das Havariebecken gefüllt wurde, aber nicht ausreichend war und es somit zu dieser geringen Überschreitung gekommen ist. Somit erhöht sich die jährliche Abwasserabgabe um ca. 700. Der Verschmutzungsgrad des Abwassers wird anhand von mehreren Parametern bemessen. Ein entscheidender Faktor ist der chemische Sauerstoffbedarf (CSB), dieser spielt in der biologischen Reinigung eine wichtige Rolle. 2014 ist der Verschmutzungsgrad des gereinigten Abwassersleicht gesunken. Seite 4

Die Grenzwertüberschreitungen beim CSB und Phosphat-Wert haben keine Auswirkungen auf den Abwasserabgabebescheid, da für die Abgabe eine 4 aus 5 Regel gilt und diese wurde eingehalten. Seite 5

2.4 Leistungsstand der Kläranlage im bundesweiten Vergleich Die Kläranlage Georgsmarienhütte entspricht der Größenklasse 4 (75.000 EW). Um die Leistungs-fähigkeit einer Kläranlage zu bestimmen, werden die Abbaugrade zwischen Zuund Ablauffrachten ermittelt. Wichtige Parameter sind die Schmutzfrachten CSB, Nges. und Pges.. Der Abbaugrad für CSB liegt im Durchschnitt bei 96,4 % und liegt damit über den bundesweiten Durchschnitt. Der Parameter Nges. wird nicht im Zulauf der Kläranlage Georgsmarienhütte gemessen. Der Abbaugrad für Pges. liegt im Mittel bei 96,6 % und damit ebenfalls über den Vergleichsanlagen aus Deutschland. Bemerkenswert ist, dass für diese Reinigungsleistung unterdurchschnittlich wenig Energie benötigt wird. Der spezifische Energieverbrauch liegt bei 28,1 kwh/ew*a. 3. Schmutzwasserableitung 3.1 Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen 2015 Im Ortsteil Holzhausen wurde in der Straße Am Sportplatz, parallel zur Erneuerung des Regenwasserkanals auch der Schmutzwasserkanal erneuert. Seite 6

Die im Jahre 2013 begonnene Baumaßnahme Falkenstraße / Berliner Straße wurde im Jahr 2015 fertiggestellt. Auf einer Länge von ca. 1.100 mwurden die Schmutz- und Regenwasserkanäle in offener Bauweise erneuert. Gleichzeitig wurden auch sämtliche Hausanschlüsse erneuert. Im Jahr 2015 wurden 9 neue Schmutz- und 9 neue Regenwasserhausanschlüsse hergestellt. Ein bedeutsamer Teil der Kanalunterhaltung sind die jährlichen Kanalspülungen. Sämtliche Schmutzwasserhauptkanäle werden im Turnus von 2 Jahren gespült. Durch diese Maßnahmen konnten größere Kanalverstopfungen verhindert werden. In der Schmutzwasserkanalisation gab es keine größeren Reparaturmaßnahmen. Seite 7

Im Jahr 2015 wurden Schmutzwasserkanäle im Bereich Am Kasinopark, Schloßstraße und Untere Findelstätte auf Fehlanschlüsse hin untersucht. Es konnten 20 Grundstücke mit Fehlanschlüssen ermittelt werden. Diese wurden darüber informiert und aufgefordert diese Mängel zu beheben. Bei Nachkontrollen wurde der ordnungsgemäße Umschluss festgestellt. Weiterhin wurde die Lage der Schachtabdeckungen der Schmutzwasserkanäle geprüft. Liegen die Schachtabdeckungen im Bereich von Regenwasserrinnen, so kann bei Niederschlagsereignissen Fremdwasser in den Schmutzwasserkanal eindringen. Die Untersuchung hat ergeben, dass 7 Schächte in Bereichen von Entwässerungsrinnen liegen. Dauerhaft werden dort Einsätze eingebaut, die das Eindringen von Fremdwasser verhindern. 3.2 Geplante Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen 2016 In der Holunderstraße im OT Harderberg sollen die vorhandenen Regen- und Schmutzwasserkanäle erneuert werden. Die Überarbeitung des Generalsentwässerungsplanes Harderberg hat ergeben, dass der vorhandene RW-Kanal durch einen größer dimensionierten Kanal ersetzt werden muss. Mit diesem Vorhaben soll die Überstauproblematik bei stärkeren Regenereignissen entschärft werden. Ein weiteres Vorhaben ist die Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation in der Straße Fasanenweg im OT Alt-Georgsmarienhütte. Gemeinsam mit den Abwasserkanälen werden auch die Versorgungsleitungen erneuert. Abschließend erfolgt der Straßenbau durch die Bauabteilung der Stadt Georgsmarienhütte. Das Abwasser aus dem OT Holzhausen muss aufgrund der Tiefenlage, über ein Pumpwerk mit Druckleitung, zur Kläranlage gefördert werden. Da in den letzten Jahren vermehrt Rohrbrüche an der Druckrohrleitung aufgetreten sind, soll ein Teilstück im Bereich des Düteweges auf einer Länge von ca. 550 m erneuert werden. Im Zuge der Kanalunterhaltung werden die Jahresspülungen der Schmutzwasserkanalisation weitergeführt. Seite 8

4. Kläranlage Georgsmarienhütte 4.1 Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen 2015 Im Rahmen der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen wurden die letzten älteren Belüfteraggregate durch neue Anlagen mit einer energieeffizienteren Technik ausgetauscht. Zudem wurde die Klärschlammeindickzentrifuge durch einen energieeinsparenden und wartungsärmeren Bandeindicker ersetzt. Neben den alltäglichen Wartungsarbeiten fallen auch noch Sondermaßnahmen im Rahmen der Unterhaltung einer Kläranlage an. So wurden 2 Belebungsbecken entleert und gereinigt Dabei wurden defekte Membranplatten für die Lufteindüsung ausgetauscht. Da es bei der Außerbetriebnahme von Reinigungsanlagen zu Störungen in der Leistung kommen kann, wird die Untere Wasserbehörde des Landkreises über die Arbeiten informiert. Zwei weitere kleinere Maßnahmen waren der Anstrich des Laborgebäudes und die Erneuerung der Heizungsrohrleitung im Verwaltungsgebäude der Kläranlage. 4.2 Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen 2016 In 2016 soll eine Lagerhalle für Hilfsstoffe und Instandhaltungs-materialien gebaut werden. Zudem soll eine neue Schlosser- und Elektrowerkstatt eingerichtet werden. Des Weiteren soll ein Teleskoplader angeschafft werden, da der alte Radlader veraltet ist und für die täglichen Arbeiten ein flexibleres Mehrzweckfahrzeug benötigt wird. Außerdem soll ein Gerinne des Schneckenpumpwerkes und ein Teil der Zaunanlage des Klärwerkes erneuert werden. Seite 9

Um Energie zu sparen soll das Rührwerk im Nacheindicker gegen ein energieeffizientes Gerät ausgetauscht werden. Im Faulturm soll der Gasraum gestrichen werden. Die Blitzschutzanlage der Kläranlage bedarf 2016 einer Überprüfung. Die täglichen Instandhaltungsaufgaben werden nicht detailliert in diesem Bericht aufgeführt. 4.3 Abwassermengendarstellung im Zulauf der Kläranlage Bei der quantitativen Bewertung der Leistungsfähigkeit der Kläranlage unterscheidet man unter 3 verschieden Abwasserarten: Jahresabwassermenge = Jahresschmutzwassermenge + Fremdwasser Jahresschmutzwassermenge = Trockenwetterabfluss Gebührenf. Abwassermenge = Abwassermenge berechnet nach dem Frischwasserverbrauch Im Jahr 2015 ist die Jahresabwassermenge um ca. 550 Tm³ gegenüber 2014 gestiegen. Dieser hohe Anstieg begründet sich durch die erhöhten Einleitmengen eines Großbetriebes (+ ca. 140 Tm³), der Gemeinde Hilter (+ ca. 40 Tm³) und der erhöhten Fremdwassermenge (+ ca. 370 Tm³). Die Fremdwassermenge ist abhängig von dem Jahresniederschlag. 2015 Seite 10

sind ca. 200 mm/m² mehr Niederschlag gefallen als 2014. Dieser gelangt über Schachtdeckel, defekt Kanäle oder Fehlanschlüsse in den Schmutzwasserkanal und führt zu einer erhöhten Abwassermenge auf der Kläranlage. 4.4 Abwasserabgabe Lt. Abwasserabgabengesetz muss jeder Einleiter von Abwässern in ein Gewässer Abgaben entrichten. Die Höhe der Abgaben richtet sich nach dem Verschmutzungsgrad des Abwassers. Abwasserabgabe 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jahresschmutzwassermenge m³ 2.800.000 2.800.000 2.800.000 2.837.000 2.837.000 2.837.000 2.837.000 Abgabesatz Euro/SE 35,79 35,79 35,79 35,79 35,79 35,79 35,79 Ermäßigung % 50 50 50 50 50 50 50 Beiträge nach ÜW DM/ 127.605 127.605 127.605 122.520 122.520 122.520 122.520 Beiträge nach erklärtem Wert (berechnet) 127.591 87.292 99.264 88.455 88.437 88.437 89.145 (bezahlt) 0 0 0 88.455 88.437 88.437 89.145 Einsparung Delta (DM o. ) 14 40.313 28.341 34.065 34.083 34.083 33.375 Durch die freiwillige Senkung der Überwachungswerte konnten 2015 somit Abgaben in Höhe von ca. 33 T eingespart werden. Gegenüber dem Jahr 2014 hat sich die Abwasserabgabe um ca. 700 erhöht, da einmalig die Kurzzeitabwassermenge um 4 l/s überschritten wurde. Seite 11

4.5 Stromverbrauch/ Stromproduktion Die Stromkosten machen den größten Teil der Betriebskosten aus. Seit mehreren Jahren kann durch energiesparende Maßnahmen der Stromverbrauch gesenkt werden. 2011 hat der Eigenbetrieb Abwasser mit Hilfe des Ingenieurbüros PFI aus Hannover eine Studie zur Energieoptimierung erstellt. Die vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen wurden zum größten Teil umgesetzt. Der durchschnittliche Energieverbrauch liegt bei guten 28,1 kwh/ewxa. Auch 2015 wurden stromreduzierende Maßnahmen durchgeführt: - Erneuerung zweier Belüfteraggregate in der biologischen Reinigung - Erneuerung der Klärschlammeindickung Der gegenüber dem Jahr 2015 leicht gestiegene Stromverbrauch ist durch die erhöhte Abwassermenge zu begründen. Die Eigenstromerzeugung des Kläranlagen-BHKW konnte um 80.000 kwh gegenüber 2014 gesteigert werden. Seite 12

Insgesamt wurden 1.190.339 kwh erzeugt, womit ca. 62 % des Strombedarfes der Kläranlage gedeckt werden konnten. Der bezogene Stromanteil aus dem Stromnetz hat sich 2015 erhöht, da das BHKW der Biogasanlage im Januar 2015 keinen Strom an die Kläranlage liefern konnte. Auch zukünftig wird ein Hauptaugenmerk in der Umsetzung von Energieeinsparungsmaßnahmen liegen. 4.6 Klärschlammmenge Der Klärschlamm setzt sich aus Primärschlamm der Vorklärung und Überschussschlamm der biologischen Reinigung zusammen. Mit Hilfe eines Bandeindickers werden die Schlämme eingedickt und danach in den Faulturm gepumpt. Dort fault er ca. 20 Tage aus. Bei dieser anorganischen Behandlung entsteht das Faulgas, welches zur Stromerzeugung genutzt wird. Zusammen mit den Gärresten der Biogasanlage werden die Schlämme anschließend entwässert und zum größten Teil getrocknet. Der entwässerte Klärschlamm und der getrocknete Klärschlamm werden in Kraftwerken und in der Zementindustrie als Brennstoff genutzt. Klärschlammanfall (3,5 % TS) in t 40000 39000 38000 37000 36000 35000 34000 33000 32000 31000 30000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Die Klärschlammmenge ist analog zur Abwassermenge gestiegen. Die bei der Abwasserbeseitigung anfallenden Sandfangrückstände und das Rechengut werden gewaschen, entwässert und auf einer Deponie entsorgt. 4.7 Annahme von externen Abwässern - Neben den Abwässern aus Georgsmarienhütte, hat die Kläranlage auch Abwässer von zwei Industriebetrieben aus der Umgebung angenommen. Die Gesamtmenge belief sich auf 10.895 m³. Seite 13

Sämtliche externen Abwässer werden vor Abnahme analysiert und auf Problemstoffe untersucht. 5. Starkverschmutzer/ Abwassermenge 5.1 Starkverschmutzer Abwasserlieferanten die mehr als 3000 m³ Abwasser pro Jahr liefern und deren Abwässer eine hohe Schmutzfracht (BSB5 > 800 mg/l) aufweist, werden mehrmals jährlich von Mitarbeitern der Stadtwerke überwacht. In diesem Zusammenhang werden Proben der Abwässer genommen und auf ihre Schadstofffracht hin untersucht. Die Firmen Indasia, Schnabels, Vinke Viehhandlung und der EGO Schlachthof werden 5 mal im Jahr überwacht. Bei dem größten Einleiter DMK werden monatliche Überwachungen durchgeführt Die Firmen die eine Abwasserbelastung > 800 mg/l habe, müssen in Georgsmarienhütte lt. den Abwasserentsorgungsbedingungen einen Starkverschmutzerzuschlag zahlen. Dieser ist in 4 verschiedene Verschmutzungsgrade eingeteilt. 800 1299 mg/l 1300 1799 mg/l 1800 2299 mg/l 2300 mg/l Derzeit zahlen 4 Betriebe einen Starkverschmutzerzuschlag. Das Milchwerk DMK ist erstmalig unter den Grenzwert von 800 mg/l BSB5 geblieben. 5.2 Abwassermenge der Großbetriebe DMK und EGO Die größten Abwasserlieferanten 2015 in Georgsmarienhütte waren das Milchwerk DMK mit ca. 544.000 cbm und der Schlachthof EGO mit über 130.000 cbm. Seite 14

Durch die Erhöhung Produktionszahlen des Milchwerkes 2015 stieg die Abwassermenge um ca. 130.000 m3 gegenüber 2014. Damit befindet es sich wieder auf dem Niveau von 2013. Die Abwassermenge des Schlachthofes ist dagegen nahezu konstant geblieben. 6. Betriebsstörungen 2015 gab es keine nennenswerten Störungen auf der Kläranlage. 7. Zusammenfassung Der Ablauf der Kläranlage wurde von der Aufsichtsbehörde (Landkreis Osnabrück) unangekündigt 24 mal im Jahr 2015 beprobt. Bei keiner Probe wurde eine Grenzüberschreitung der behördlichen Überwachungswerte festgestellt. Der bauliche Zustand der Anlage ist in Ordnung und die Anlagen arbeiten funktionsgemäß. Das Fachpersonal arbeitet verantwortungsvoll und engagiert, um die Einrichtungen zur Abwasserreinigung bestmöglich zu betreiben. Alle Vorschriften und Auflagen im Sinne des Gewässerschutzes sind eingehalten worden. Georgsmarienhütte, Februar 2016 Seite 15