Antrag auf gesonderte Anerkennung nach 6 VO BzG BW

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Transkript:

An das: Regierungspräsidium Karlsruhe Sachgebiet 2c 76247 Karlsruhe Antrag auf gesonderte Anerkennung nach 6 VO BzG BW Wir beabsichtigen, Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW) und der hierzu ergangenen Verordnung (VO BzG BW) anzubieten und beantragen die gesonderte Anerkennung nach 6 VO BzG BW.. Angaben zur Bildungseinrichtung (= Träger von Qualifizierungsmaßnahmen). Name der Einrichtung (Träger von Qualifizierungsmaßnahmen).2 Anschrift der Einrichtung.3 Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Internetadresse der Einrichtung.4 Leiter oder ggf. Ansprechpartner (Name, Telefon, E-Mail-Adresse).5 Rechtsform der Einrichtung (bei unselbständigen Einrichtungen: Rechtsform des Trägers der Einrichtung).6 Ggf. bei unselbständigen Einrichtungen: Name und Adresse des Trägers der Einrichtung.7 Verbandszugehörigkeit der Einrichtung (Name des Verbandes und ggf. des jeweiligen Landesdachverbandes).8 Wird die Einrichtung bzw. ihr Träger öffentlich gefördert (ggf. über den Dach-/Verband), von wem und durch welches Programm?

2. Angaben zum Bildungsangebot und zur Infrastruktur 2. Welche Bildungsmaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Qualifizierung im ehrenamtlichen Bereich bietet o.g. Einrichtung an? (Nachweis durch Bildungsprogramm der letzten zwei Jahre) 2.2 Seit wann bietet o.g. Einrichtung Bildungsmaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Qualifizierung im ehrenamtlichen Bereich an? seit (Tag / Monat / Jahr) 2.3 Werden Bildungsmaßnahmen / Maßnahmen zur Qualifizierung im ehrenamtlichen Bereich systematisch geplant, organisiert und durchgeführt? 2.4 Kommt bei der Planung und Durchführung des Bildungsangebots ein Qualitätsmanagementsystem zum Einsatz und wenn ja: welches? ja nein 2.5 Welche Qualifizierung verfügt das Personal im Leitungsbereich? Vorstand (leitende Person/en) Name Berufliche Qualifikation Das leitende Personal muss aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung befähigt sein, den Träger wirtschaftlich und pädagogisch effektiv und sorgfältig zu führen. Gefordert wird in der Regel eine geeignete Ausbildung mit entsprechender Berufserfahrung. Ist ein/e Geschäftsführer/in oder ein/e Verantwortliche/r für das Bildungsprogramm vorhanden, sollte diese/r über einen Hochschulabschluss oder über eine qualifizierte Aufstiegsfortbildung mit entsprechender Berufserfahrung verfügen. Angaben für den Vorstand (leitende Person) sofern vorhanden auch für den Geschäftsführer und für die/den Verantwortliche/n für das Bildungsprogramm (Planung und Durchführung der Bildungsangebote) sofern vorhanden: Geschäftsführer und Verantwortliche/r für das Bildungsprogramm: Name Berufliche Qualifikation (Ggf. weitere Angaben auf gesondertem Blatt) Nur auf Anforderung: Vorlage von Zeugnissen, Lebensläufen etc. 2

2.6 Welche Qualifizierung verfügt das Personal im fachspezifischen Bereich? Die Einrichtung hat dafür zu sorgen, dass bei den Qualifizierungsmaßnahmen fachlich und pädagogisch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden. Gefordert wird in der Regel eine fachspezifische berufliche oder ehrenamtliche Aus- oder Fortbildung mit entsprechender beruflicher oder ehrenamtlicher Erfahrung. Angaben für festangestelltes Personal bzw. ständig mitarbeitende Honorarkräfte, - welche Qualifikation vorliegt und - für welche Bildungsangebote die genannte Person eingesetzt wird. Bei insgesamt mehr als fünf festangestellten Personen und ständig mitarbeitenden Honorarkräften sind lediglich Angaben zu fünf Personen zu machen, deren berufliche Qualifikation repräsentativ für die Einrichtung im Sinne eines Mindeststandards ist. Angaben für max. fünf Personen: - Name - Berufliche Qualifikation - Einsatzbereich / Bildungsangebote 2 3 Nur auf Anforderung: Vorlage von Zeugnissen, Lebensläufen etc. 4 5 3

2.7 Über welche räumliche und sachliche Ausstattung verfügt o.g. Einrichtung für die Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen? Art, Anzahl und Ausstattung der Lernräume müssen ein qualitativ hochwertiges Lernen sicherstellen und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen (z.b. baurechtliche Vorschriften). Die Einrichtung hat die regelmäßige Anpassung der technischen und medialen Ausstattung an den aktuellen Stand zu gewährleisten. - Angaben zur räumlichen und sachlichen Ausstattung sind für jede Schulungsstätte erforderlich. - Werden mehr als drei Schulungsstätten genutzt, sind nur Angaben für drei typische Schulungsstätten erforderlich, die den für die Einrichtung geltenden Mindeststandard an die räumliche und sachliche Ausstattung repräsentieren (ggf. sollten dabei möglichst alle Ebenen zentral, regional/bezirk, lokal o.ä. abgedeckt sein). - Eine Schulungsstätte kann z.b. eine eigene Akademie oder entsprechende Räumlichkeiten der Bildungseinrichtung sein oder mitgenutzte Räumlichkeiten einer Teilorganisation oder eines Mitgliedsvereins des Verbandes, dem die Bildungseinrichtung angehört, oder angemietete Räumlichkeiten bei anderen Bildungseinrichtungen, in Gaststätten etc. Fotos, Pläne (Ggf. weitere Schulungsstätten mit Unterrichtsräumen bzw. Lernorten auf gesondertem Blatt, siehe Word-Formular Anlage zu Ziffer 2.7 Antrag auf gesonderte Anerkennung ) Schulungsstätte: (Bezeichnung, Ort, Straße und ggf. Gebäude) eigene(n) Räumlichkeit(en) der Einrichtung Räumlichkeit(en) Dritter (Miete, kostenlose Nutzung) a) Räume für den theoretischer Unterricht: (Es sind alle Räume für den theoretischen Unterricht anzugeben. Bei Schulungsstätten mit mehr als drei dieser Räume sind nur Angaben für drei typische Räumlichkeiten erforderlich, die den Mindeststandard der räumlichen und sachlichen Ausstattung für diese Art Unterrichtsräume in der Einrichtung repräsentieren) Nr. Größe in m² Platzzahl b) andere Lernorte: Technische bzw. mediale Ausstattung, Tischfläche je Platz (Hier sind Räumlichkeiten und Lernorte anzugeben, die nicht ausschließlich für den theoretischen Unterricht benutzt werden wie z.b. technische Räume, EDV-Schulungsräume, Werkräume, Musikräume, Lernorte im Freien etc. Bei Schulungsstätten mit mehr als drei dieser anderen Lernorte sind nur Angaben für drei typische Lernorte erforderlich, die den für die Einrichtung geltenden Mindeststandard für Lernorte dieser Art repräsentieren) Nr. Art/Zweck Beschreibung der Ausstattung 4

2.8 Inhaltliche Gestaltung / Transparenz des Bildungsangebots Bei der inhaltlichen Gestaltung und Durchführung stellt der Träger sicher, dass den Veranstaltungen einsehbare Programme oder Lehrpläne zugrunde liegen. Didaktik, Methodik, Lehr- und Lernmaterial müssen dem aktuellen fachlichen Stand entsprechen. Die Einrichtung informiert bei der Bewerbung der Bildungsveranstaltung über alle relevanten Daten wie z.b. Ort, Zeit, Dauer, zeitlicher und inhaltlicher Ablauf, Voraussetzungen, Ziel, ggf. Art des Abschlusses, Kosten, Anmeldeverfahren. Den Teilnehmenden werden die für die Bildungsveranstaltung verantwortlichen Ansprechpartner genannt, die für die Beratung und etwaige Beschwerden zur Verfügung stehen. Vorlage des periodisch erscheinenden Veranstaltungsprogramms, Darstellung des Curriculums, Lehr-/Stundenplans, Lehr- und Lernmaterials, der eingesetzten Dozenten sowie der Feedback-Auswertung exemplarisch an drei Bildungsveranstaltungen. 2.9 Werden aussagekräftige Teilnahmenachweise oder entsprechende Abschlusszertifikate erteilt? Die Teilnehmer erhalten einen Nachweis über die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung oder ein formales Abschlusszertifikat, aus dem mindestens der Veranstalter, Ort, Zeit, Dauer, Umfang und Inhalt und ggf. der erreichte Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme hervorgehen. Vorlage des Musters eines Teilnahmenachweises oder Abschlusszertifikats (Sollten die dargelegten Nachweise unzureichend sein oder Zweifel aufwerfen, können Rückfragen, weitere Angaben bzw. Nachforderungen erforderlich werden.) 5

3. Bei der Veranstaltung von Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten werden wir die gesetzlichen Anforderungen nach 6 BzG BW einhalten: (siehe hierzu das Merkblatt zum Anerkennungsverfahren für Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich oder den Gesetzestext mit Begründung auf www.bildungszeit-bw.de) ja nein 4. Anlagen: (bitte ankreuzen und ergänzen) Bildungsprogramm / Veranstaltungsverzeichnis der letzten zwei Jahre Nachweise für die räumliche und sachliche Ausstattung (Fotos, Pläne) Darstellung von drei exemplarischen Bildungsveranstaltungen (Curriculum, Lehr- und Stundenplan, Lehr- und Lernmaterial, eingesetzte Dozenten, Feedback-Auswertung) Muster eines Teilnahmenachweises oder Abschlusszertifikats (Anzahl) Anlagen mit weiteren Angaben zu Ziffer 2.5 (Anzahl) Zusatzblatt Anlage zu Ziffer 2.7 Antrag auf gesonderte Anerkennung Kosten: Uns ist bekannt, dass für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung als Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich Gebühren in Höhe von 280 Euro erhoben werden. Die Anerkennung ist auf drei Jahre befristet mit der Möglichkeit zur Verlängerung. Versicherung: Die vorstehenden Angaben sind richtig und vollständig. Nach Antragstellung oder nach Anerkennung eintretende Veränderungen, die einen Wegfall von Voraussetzungen begründen, werden unverzüglich mitgeteilt. Ort, Datum Unterschrift des rechtlichen Vertreters der Einrichtung 6

Antrag auf gesonderte Anerkennung als Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich (Stand: 26.0.206) Anlage zu Ziffer 2.6 (Zusatzblatt für ergänzende Angaben) Zusätzliche Angaben zur Qualifizierung des Personals im fachspezifischen Bereich Die Einrichtung hat dafür zu sorgen, dass bei den Qualifizierungsmaßnahmen fachlich und pädagogisch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden. Gefordert wird in der Regel ein fachspezifisches Hochschulstudium oder eine fachspezifische berufliche Aus- und Fortbildung mit entsprechender Berufserfahrung. Angaben für festangestelltes Personal bzw. ständig mitarbeitende Honorarkräfte, - welche Qualifikation vorliegt und - für welche Bildungsangebote die genannte Person eingesetzt wird. Bei insgesamt mehr als fünf festangestellten Personen und ständig mitarbeitenden Honorarkräften sind lediglich Angaben für fünf Personen zu machen, deren berufliche Qualifikation repräsentativ für die Einrichtung im Sinne eines Mindeststandards ist. Nur auf Anforderung: Vorlage von Zeugnissen, Lebensläufen etc. Name Qualifikation Einsatzbereich/Bildungsangebote 2 3 4 5

Anlage zu Ziffer 2.7 (Zusatzblatt für ergänzende Angaben) Angaben zur räumlichen und sächlichen Ausstattung für die Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen Art, Anzahl und Ausstattung der Lernräume müssen ein qualitativ hochwertiges Lernen sicherstellen und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen (z.b. baurechtliche Vorschriften). Die Einrichtung hat die regelmäßige Anpassung der technischen und medialen Ausstattung an den aktuellen Stand zu gewährleisten. - Angaben zur räumlichen und sachlichen Ausstattung sind für jede Schulungsstätte erforderlich. - Werden mehr als drei Schulungsstätten genutzt, sind nur Angaben für drei typische Schulungsstätten erforderlich, die den für die Einrichtung geltenden Mindeststandard an die räumliche und sachliche Ausstattung repräsentieren (ggf. sollten dabei möglichst alle Ebenen zentral, regional/bezirk, lokal o.ä. berücksichtigt sein). - Eine Schulungsstätte kann z.b. eine eigene Akademie oder entsprechende Räumlichkeiten der Bildungseinrichtung sein oder mitgenutzte Räumlichkeiten einer Teilorganisation oder eines Mitgliedsvereins des Verbandes, dem die Bildungseinrichtung angehört, oder angemietete Räumlichkeiten bei anderen Bildungseinrichtungen, in Gaststätten, oder ein anderer Fortbildungsort (Sportanlagen, Betrieb, Technikgebäude, Outdoor-Lernort etc.) Fotos, Pläne Schulungsstätte: (Bezeichnung, Ort, Straße und ggf. Gebäude) eigene(n) Räumlichkeit(en) der Einrichtung Räumlichkeit(en) Dritter (Miete, kostenlose Nutzung) a) Räume für den theoretischer Unterricht: (Es sind alle Räume für den theoretischen Unterricht anzugeben. Bei Schulungsstätten mit mehr als drei dieser Räume sind nur Angaben für drei typische Räumlichkeiten erforderlich, die den Mindeststandard der räumlichen und sachlichen Ausstattung für diese Art Unterrichtsräume in der Einrichtung repräsentieren) Nr. Technische bzw. mediale Ausstattung, Tischfläche je Platz Größe in m² Platzzahl b) andere Lernorte: (Hier sind Räumlichkeiten und Lernorte anzugeben, die nicht ausschließlich für den theoretischen Unterricht benutzt werden wie z.b. technische Räume, EDV-Schulungsräume, Werkräume, Musikräume, Lernorte im Freien etc. Bei Schulungsstätten mit mehr als drei dieser anderen Lernorte sind nur Angaben für drei typische Lernorte erforderlich, die den für die Einrichtung geltenden Mindeststandard für Lernorte dieser Art repräsentieren) Nr. Art/Zweck Beschreibung der Ausstattung