kidz.protect Schüler BU Leistungskurzübersicht Berufsunfähigkeitsschutz für Schüler Fassung vom 01.09.2015. Sonderkonzept Alte Leipziger Lebensversicherung a.g.
Schützen Sie das größte Vermögen Ihrer Kinder. Die Arbeitskraft ist das größte Vermögen und zugleich ein zerbrechliches Kapital. Sorgen Sie für Ihr Kind bereits im Schulalter vor und sparen Sie dabei richtig Geld! Schüler verfügen über keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsschutz. Wenn ein Kind als Schüler durch eine Krankheit oder einen Freizeitunfall seine Schulausbildung nicht mehr fortsetzen kann, besteht in der Regel keine Chance auf eine Leistung vom Gesetzgeber. Eine private Absicherung ist deshalb äußerst wichtig. Und gerade in jungen Jahren ist ein Berufsunfähigkeitsschutz besonders günstig. BU-Schutz für Schüler hält ein»arbeitsleben«lang Natürlich endet der BU-Schutz nach der Schulausbildung Ihres Kindes nicht. Ob während der Ausbildung, des Studiums oder im späteren Beruf, Ihr Kind bleibt sein komplettes»arbeitsleben«lang abgesichert. Diesen umfassenden Schutz kann nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bieten. Günstiger Berufsunfähigkeitsschutz und zusätzlich noch was fürs Alter tun! Kombinieren Sie den Berufsunfähigkeitsschutz für Ihre Kinder am besten gleich mit einer Altersvorsorge. So können Sie oft für einen geringen Mehrbeitrag noch eine zusätzliche Altersrente für Ihr Kind aufbauen. 2 von 6
Berufsunfähigkeitsschutz für Schüler Flexible Tarifgestaltung Garantierte Rentensteigerung in Höhe von 1% bis 3% möglich BU-Schutz in vielen Berufen bis 67 möglich Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit für maximal 24 Monate möglich Nach 4-monatiger Arbeitsunfähigkeit werden AU- Leistungen in Höhe der versicherten BU-Leistungen erbracht, wenn ein Facharzt bescheinigt, dass die AU voraussichtlich noch weitere 2 Monate andauern wird. Kann die Facharztprognose nicht gestellt werden, werden die Leistungen spätestens nach 6-monatiger Arbeitsunfähigkeit fällig. Einmalige Leistung bei erstmaliger Berufsunfähigkeit bis zu 100 % der Jahresrente möglich Vereinbarung einer Dynamik möglich Überschüsse zur Anlage in Investmentfonds oder zur Beitragsreduzierung 3 von 6
Professionelle Leistungsabwicklung Keine Meldefrist bei Berufsunfähigkeit; auch rückwirkende Leistung Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird ausschließlich der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft. Prognose»voraussichtlich 6 Monate berufsunfähig«reicht aus Freie Arztwahl Unterstützung im Leistungsfall bei der Darlegung der Leistungsvoraussetzungen sowie Hilfestellung für eine berufliche Reintegration Prüfung der Unterlagen innerhalb von 10 Arbeitstagen Schadenersatz bei Fristüberschreitung Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist keine Voraussetzung für die Zahlung von Berufsunfähigkeitsleistungen. Ausnahme: Der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens (z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) sowie Heilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und sichere Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustands bieten. Keine zeitlich begrenzten Anerkenntnisse der Leistungspflicht Keine Meldepflicht bei Minderung der Berufsunfähigkeit sowie bei Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit 4 von 6
Kundenfreundliche Bedingungen Verzicht auf abstrakte Verweisung in allen Tarifen und Berufsgruppen Weltweiter Versicherungsschutz Keine Beitragserhöhung auch wenn sich das persönliche Risiko erhöht (z. B. bei Berufswechsel) Voller Versicherungsschutz bei sämtlichen Verkehrsdelikten Voller Versicherungsschutz auch bei altersentsprechendem Kräfteverfall Verzicht auf die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit einer Beitragserhöhung nach des 163 VVG Infektionsklausel für Human- und Zahnmediziner und Studenten dieser Fachrichtungen (Nachweis durch Hygienikergutachten möglich) für medizinisch behandelnde bzw. pflegerische Berufe mit Patientenkontakt Kein Leistungsausschluss bei Kriegsereignissen außerhalb Deutschlands, sofern der Versicherte nicht aktiv beteiligt war, oder bei Einsätzen außerhalb der territorialen Grenzen der NATO-Mitgliedstaaten mit Mandat der NATO, UNO, EU und OSZE zu humanitären Hilfeleistungen oder friedens sichernden Maßnahmen Berufsunfähigkeitsschutz für Schüler (ab 10 Jahren), Studenten und Auszubildende Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Risikoprüfung (z. B. bei Beginn eines Studiums, Heirat oder Geburt eines Kindes sowie 11 weiteren Ereignissen) Wiedereingliederungshilfe für Berufsunfähige in Höhe von sechs Monatsrenten bei Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit Bei den o. g. Beschreibungen handelt es sich um verkürzte Darstellungen. Ihre Vorteile auf einen Blick Günstiger Beitrag durch frühes Eintrittsalter Hervorragende und besonders kundenfreundliche Berufsunfähigkeitsbedingungen Weltweiter Versicherungsschutz 5-Sterne-Leistungspraxis durch 90-jährige Erfahrung im Bereich der finanziellen Absicherung der Arbeitskraft Im Leistungsfall keine Verweisung auf einen anderen Schulzweig Wichtiger Hinweis Dieser Risikoträger hat eine sehr lange und hervorragend BU-Kompetenz. Er wird in allen relevanten Ratings durchweg mit Bestnoten ausgezeichnet und ist in vielen Bereich Vorreiter im Bereich BU. Für Ihr Kind nur das Beste! Zudem ist er einer der wenigen Versicherer, die eine echte Schüler-BU anbieten mit einer Definition, wann ein Schüler berufsunfähig ist! Das Thema BU ist jedoch ein sehr spezielles und ein Vertrag sollte nicht ohne weitere Beratung abgeschlossen werden. Bitte kontaktieren Sie unsere Berater unter 0800 / 445 7777 auch wenn Sie bereits überzeugt sind. Den Antrag können Sie ausgefüllt per Mail an info@kidzprotect.de senden. Wir prüfen diesen dann gemeinsam mit Ihnen und berechnen Ihnen den endgültigen Beitrag - völlig unverbindlich und risikolos für Sie! 5 von 6
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. So erreichen Sie uns: per Telefon: 0800 445 7777 per Mail: per Post: info@kidzprotect.de RAUCH VERSICHERUNGSLÖSUNGEN GmbH Altdorfer Str. 33A 91227 Leinburg