WISO: Risiko Berufsunfähigkeit von Oliver Heuchert 1. Auflage WISO: Risiko Berufsunfähigkeit Heuchert schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG campus Frankfurt am Main 2006 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 593 37985 2 Inhaltsverzeichnis: WISO: Risiko Berufsunfähigkeit Heuchert
Das verkannte Risiko Zusammenfassung Viele Menschen arbeiten, weil es ihnen Spaß macht, andere vor allem wegen des Geldes. Wie auch immer es bei Ihnen ist: Wenn Sie nicht über ein großes Vermögen verfügen, müssen Sie mit Ihrer Hände oder Ihres Kopfes Arbeit Geld verdienen und zwar jahrzehntelang. Wenn Ihnen die Gesundheit dabei einen Strich durch die Rechnung macht, haben Sie ein großes Problem: Wie geht es finanziell weiter, wenn kein Gehalt mehr gezahlt wird? In diese Schwierigkeiten gerät fast ein Viertel jedes Geburtenjahrgangs. Solche Invaliden kommen heutzutage nicht mehr auf Krücken daher, vieles spielt sich auch im Kopf ab oder versteckt im Körper, und es beginnt in immer jüngeren Jahren. Eine Berufsunfähigkeit sieht man kaum jemandem an. Der Weg von einem erfüllten Arbeitsleben zu einer quälenden Berufsunfähigkeit führt über viele Krankmeldungen, oft auch über Arbeitslosigkeit und Rehabilitationsmaßnahmen. Dabei wird eine Invalidität in verschiedenen Kategorien bewertet, die wenig miteinander zu tun haben: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung misst nach anderen Maßstäben als der gesetzliche Rentenversicherungsträger, und das Versorgungsamt, die Berufsgenossenschaft und die private Unfallversicherung haben ebenfalls jeweils eigene Grundsätze. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie finanziell für den Fall der Invalidität ab. Aber sie macht auch ihrerseits Probleme. Das Risiko, früher oder später aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten zu können, wird von vielen Menschen unterschätzt.
Die Notwendigkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu müssen, wird vor allem von jungen Menschen schnell infrage gestellt. So erklären selbst Kollegen:»Meinen Job als Journalist kann ich auch im Rollstuhl erledigen. Ich brauche keine Berufsunfähigkeitsversicherung.«Diese Einschätzung geht an der Sache vorbei. Wenn ein Journalist erklärt, dass er seinen Beruf auch im Rollstuhl ausüben kann, ist das unter bestimmten Bedingungen richtig nur dann ist er eben auch nicht berufsunfähig. Nicht jede Krankheit und nicht jeder Unfall führen zu einer Berufsunfähigkeit. Wer trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung seinen Beruf vollständig ausüben kann, ist nicht berufsunfähig. In der modernen Arbeitswelt muss eine schwere körperliche Behinderung, wie eine Querschnittslähmung, nicht automatisch zur Berufsunfähigkeit führen. Das Spektrum an Krankheiten und Unfallfolgen, die tatsächlich eine Berufsunfähigkeit auslösen können, ist riesengroß und verändert sich laufend. So sind mittlerweile nicht körperliche, sondern psychische Erkrankungen der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit. Was ist Berufsunfähigkeit? Es geht hier nicht darum, ein Risiko aufzubauschen, das so gar nicht besteht. Dieser WISO-Ratgeber soll keine Vertriebshilfe für Versicherungsvermittler sein. Vielmehr soll sachlich abgewogen werden, welchen Sinn eine Berufsunfähigkeitsversicherung macht und welche Schwierigkeiten mit ihr verbunden sind. Deswegen muss zuerst klar gestellt werden, was eine Berufsunfähigkeit eigentlich ist. Bei der Berufsunfähigkeit geht es um das Verhältnis zwischen Ihnen und den Anforderungen, die an Sie in Ihrem konkreten Beruf, in Ihrer aktuellen Tätigkeit gestellt werden. Es geht um Ihre Leistungsfähigkeit im Beruf, und die kann durch ganz kleine Beeinträchtigungen gestört
werden. Ein populäres Beispiel dafür ist ein Konzertpianist, der sich den kleinen Finger so unglücklich bricht, dass er ihn nicht mehr richtig bewegen kann. Damit ist dieser Musiker berufsunfähig, denn ein Konzertpianist braucht nun mal alle zehn Finger, um seinen Beruf auszuüben. Das ist der Grund, warum Musiker so schwer eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen. Die Gesundheit bestimmt wesentlich unsere Leistungsfähigkeit im Beruf. Normalerweise nehmen wir unsere gesundheitliche Leistungsfähigkeit als selbstverständlich hin und rechnen höchstens damit, dass sie für kurze Zeit durch eine Krankheit unterbrochen wird. Deswegen denken sich viele:»ich kann doch gar nicht berufsunfähig werden.«dass diese Einschätzung falsch ist, stellt jeder fest, der die physischen und psychischen Anforderungen seines Berufs durchgeht. WISO rät Beobachten Sie, was Sie in Ihrem Beruf zu leisten haben. Wird von Ihrem Körper beispielsweise Beweglichkeit verlangt, oder sind Sie eher einer einseitigen Belastung ausgesetzt? Müssen Sie lange stehen oder sitzen? Wird von Ihrem Geist Konzentrationsfähigkeit, Reaktionsvermögen, Ausdauer, Geduld und Überblick gefordert? Welche Arbeitsbedingungen geben Ihnen den Takt vor: Wie viel Sie arbeiten müssen, wie mobil Sie sein müssen, wie Sie mit Kunden und Kollegen umgehen? Dann können auch noch Umweltfaktoren wie Lärm, Staub, Hitze, Kälte oder Nässe hinzu kommen. Um das auszuhalten und gute Arbeit zu leisten, müssen Sie einigermaßen gesund sein. Wenn Sie wegen Rheuma unter starken Schmerzen leiden, wenn es Ihnen
wegen Herz-Kreislauf-Beschwerden oft schwindlig wird, oder wenn Sie wegen einer Stoffwechselkrankheit an Sehstörungen leiden, können Sie die Anforderungen, wie sie oben beispielhaft aufgezählt sind, auf Dauer nicht erfüllen. Wenn das für längere Zeit der Fall ist, sind Sie berufsunfähig. Definition des Begriffs Berufsunfähigkeit Das Wort Berufsunfähigkeit ist nicht nur für unser Sprachempfinden etwas sperrig, es ist auch von seiner Definition her nicht ganz einfach zu verstehen. Unter Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Versicherungsverträge versteht man die Unfähigkeit, aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf auszuüben. Es geht also um den einzelnen Menschen in seinem Beruf mit seinen individuellen Gesundheitsproblemen. Die Versicherung gilt normalerweise für den zuletzt ausgeübten Beruf. Ob eine Unfähigkeit vorliegt, ihn auszuüben, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Das klingt simpel, führt aber in der Praxis zu teilweise sehr aufwändigen Überprüfungsverfahren. Die verbreitete Fehleinschätzung, man sei automatisch berufsunfähig, wenn man sechs Monate krank geschrieben war, ist auf jeden Fall nicht richtig. Die Berufsunfähigkeit wird bei privaten Versicherern nicht in erster Linie in Graden oder Prozentwerten gemessen diese Einheiten stehen in anderen Bereichen im Mittelpunkt, etwa bei der Einstufung einer Behinderung und in der privaten Unfallversicherung. Auf Prozentwerte wird bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung meist nur in strittigen Fällen zurückgegriffen. Normalerweise liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte seinen Beruf nur noch zu 50 Prozent ausüben kann. Hier wird oft die Analogie gezogen, dass er den Beruf nur noch halbtags ausüben kann. Die Prozentwerte dienen hier dazu, die Ergebnisse bei einer Überprüfung der Berufsunfähigkeit einzuordnen. Sie sind, anders als
in der privaten Unfallversicherung oder bei der amtlichen Feststellung einer Behinderung, nicht Ziel der Überprüfung. Es gibt aber auch Verträge, die die Leistungen bei einer Berufsunfähigkeit von 25 Prozent, 33 Prozent oder 75 Prozent vorsehen und entsprechend staffeln. Wegen dieser Staffelungen kann es dann durchaus zu Diskussionen um Prozentpunkte kommen. Es gibt verschiedene Kategorien, anhand derer eine Invalidität beurteilt wird. Invalide heißt erst einmal nur dauerhaft krank oder verletzt. Invalidität wird je nach Bereich gesetzliche Rentenversicherung, Feststellung des Behinderungsgrades, gesetzliche oder private Unfallversicherung nach unterschiedlichen Maßstäben gemessen und eingeordnet. Von der Berufsunfähigkeit zu unterscheiden ist außerdem die Erwerbsunfähigkeit: Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass der Betroffene gar keine Tätigkeit mehr in vollem Umfang ausüben kann. Maßstäbe der gesetzlichen Rentenversicherung Die gesetzliche Rentenversicherung geht von anderen Maßstäben aus als private Versicherungen. Wenn Sie bei einem gesetzlichen Rentenversicherungsträger eine Erwerbsminderungsrente beantragen, stellt der im Prinzip nur eine Frage:»Wie lange können Sie am Tag arbeiten, weniger als drei Stunden oder weniger als sechs Stunden?«Es geht dabei wohlgemerkt um Arbeiten an sich, egal in welchem Beruf. Wenn es sein muss auch als Pförtner, denn Ihr bisheriger Beruf spielt bis auf die Ausnahme der vor 1961 Geborenen keine Rolle. Wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, erhält eine volle Erwerbsminderungsrente. Wer mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, bekommt eine halbe Erwerbsminderungsrente. Wer vor dem 2. Januar 1961 geboren wurde, erhält noch eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe einer halben Erwerbsminderungsrente. In diesem Fall muss auch der gesetzliche Rentenversicherungsträger
prüfen, inwieweit der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seinen Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit auszuüben. Bis zum Jahr 2000 galt in der gesetzlichen Rentenversicherung noch ein anderes System der Invalidenrenten: Es gab eine gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente und eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Die Anträge auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurden ähnlich geprüft wie die Anträge auf eine private Berufsunfähigkeitsrente (zur gesetzlichen Rentenversicherung siehe ausführlich das Kapitel Die Erwerbsminderungsrenten ab Seite 30).