Media-Informationen. huss HUSS-MEDIEN GmbH 10400 Berlin Tel. 030 42151-238 Fax 030 42151-300 www.arbeit-und-arbeitsrecht.de



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huss HUSS-MEDIEN GmbH 10400 Berlin Tel. 030 42151-238 Fax 030 42151-300 www.arbeit-und-arbeitsrecht.de Preisliste Nr. 19 gültig ab 01. 01. 2011 Media-Informationen 2011

www.arbeit-und-arbeitsrecht.de Starke Marktstellung von Arbeit und Arbeitsrecht (AuA) bei der Abo-Auflage: AuA die Nr. 1 bei der verbreiteten Auflage: AuA die Nr. 2 AuA Personalmagazin *1 2.442 *1 4.051 IVW-geprüft Personalmagazin AuA *1 7.877 *1 42.381 IVW-geprüft Personal *1 1.475 Personal *1 6.092 Personalwirtschaft Lohn und Gehalt HR Performance k. A. k. A. *2 3.870 nicht IVW-geprüft Personalwirtschaft Lohn und Gehalt *2 HR Performance 3.500 6.400 *2 8.060 *2 nicht IVW-geprüft 0 2.000 4.000 0 2.000 4.000 6.000 8.000 Bei der Anzahl der Abonnenten liegt Arbeit und Arbeitsrecht klar vor den Mitbewerbern. *1 Quelle: IVW III/09 II/2010 *2 Quelle: Mediadaten 2010 Bei der tatsächlich verbreiteten Auflage ist Arbeit und Arbeitsrecht deutlich die Nr. 2 unter den IVW-geprüften Zeitschriften. Jedes Exemplar wird durchschnittlich von 4 Personen gelesen. Arbeit und Arbeitsrecht hat eine monatlich verbreitete Auflage von 7.877 Exemplaren (IVW III/09 II/10) 2

www.arbeit-und-arbeitsrecht.de Inhalt: Umfangs- und Inhaltsanalyse Seite 4 Auflagen- und Verbreitungsanalyse Seite 5 Empfänger-Strukturanalyse Seite 7 8 Termin- und Themenplan Seite 10 12 Anzeigenpreisliste und Anzeigenformate Seite 13 15 Kurzfassung der Erhebungsmethode Seite 20 Digitale Druckunterlagen Seite 21 22 Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 23 Charakteristik: Als praxisorientierte Fachzeitschrift wendet sich Arbeit und Arbeitsrecht vornehmlich an den Entscheider im Personalbereich. Ihm gibt das Fachmagazin Hilfestellung und Handlungsanleitung und verbindet dabei neue Trends in der Personalwirtschaft mit umfassender Infor mation zu neuen Rechtsvorschriften und aktueller Rechtsprechung. Arbeit und Arbeitsrecht vermittelt Erfahrungen aus der Unternehmenspraxis und veröffentlicht Arbeitshilfen in Form von Checklisten, Musterverträgen und betrieblichen Vereinbarungen zur Umsetzung geltenden Rechts. Die Zeitschrift unterbreitet Ratschläge, wie sich Rechtsverletzungen und Rechtsstreitigkeiten vermeiden lassen. Arbeit und Arbeitsrecht beantwortet Fragen der Leser und gibt auch Hinweise zum angrenzenden Steuerrecht. Der Leser erhält aktuelle Informationen zur Arbeitsmarktsituation und ihrer Entwicklung. 3 Die Zielgruppe und ihr Potenzial: Besonders lukrativ für Anbieter von Produkten und Leistungen für den Personalbereich ist der umsatzstarke gehobene Mittelstand: Unternehmen mit mehr als 10 Millionen Jahresumsatz und zwischen 100 und 1000 Mitarbeitern stellen breitgefächerte Anforderungen an ihr Personalmanagement und haben einen generell hohen Bedarf an einer Vielfalt von Produkten und Leistungen. Personalverantwortliche haben darüber hinaus Einfluss auf die Wahl von Krankenkassen, betriebliche Altersversorgung bis hin zu Versicherungen ihrer Mitarbeiter. Themenschwerpunkte: Gesetzgebung und Rechtsprechung im Arbeitsrecht, im betrieblich relevanten Sozial- sowie im Steuerrecht, Entscheidungen der Arbeitsgerichte, Lohn- und Gehaltsfragen, Sozialversicherungsrecht, Personalführung und Organisation, Dienstreisen, Geschäfts- und Büroausstattungen, Zugangskontrolle und Zeiterfassung, betriebliche Weiterbildung, Seminare, Fachliteratur, betriebliche Leistungen, Anschaffung von Hard- und Software und HR-Softwarelösungen. Leserkreis: Personalleiter und -referenten Geschäftsführer Personalsachbearbeiter Richter und Rechtsanwälte Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften Mitglieder von Betriebs- und Personalräten HUSS-MEDIEN GmbH 10400 Berlin Ein Unternehmen der HUSS-Verlagsgruppe Berlin München Tel.: 030 42151-0 Fax: 030 42151-300

Redaktion/Verlag Umfang- und Inhaltsanalyse 1 Kurzcharakteristik: Monatsschrift für die betriebliche Praxis 2 Mitgliedschaften: 3 Organ: 4 Herausgeber: Wolfgang Huss 5 Redaktion: RA Volker Hassel (verantw.) (% -434) Sekretariat: Simone Ritter (% -238) 6 Anzeigen: Udo Magister (verantw.) (% -403) Simone Ritter (% -238) 7 Jahrgang: 66. Jahrgang 2011 Erscheinungsweise: monatlich 8 Verlag: HUSS-MEDIEN GmbH 9 Postanschrift: 10400 Berlin Hausanschrift: Am Friedrichshain 22 10407 Berlin 10 Telefon: 030 42151-0 Telefax: 030 42151-300 11 Internet: www.arbeit-und-arbeitsrecht.de E-Mail: udo.magister@hussberlin.de simone.ritter@hussberlin.de 12 Termin- und siehe Seite 10 bis 12 Themenplan: 13 Bezugspreis Jahresabonnement: Inland 177,00 (inkl. MwSt., zzgl. 15,00 Porto- und Versandkosten) Ausland 210, (inkl. Versandkosten) Einzelverkaufspreis: 17,50 (inkl. MwSt., zzgl. 1,80 Porto- und Versandkosten) ISSN: 0323-4568 14 Umfangsanalyse: 2009 = 12 Ausgaben Format der Zeitschrift: DIN A4 Gesamtumfang: 816 Seiten = 100,0 % Redaktioneller Teil: 684 Seiten = 85,1 % Anzeigenteil: 146 Seiten = 14,9 % Einhefter: 4 Seiten Beilagen: 8 Stück 15 Inhalts-Analyse des redaktionellen Teils: Aktuell 47 Seiten = 6,7 % Blickpunkt 83 Seiten = 11,9 % Arbeitsrecht 144 Seiten = 21,1 % Personalpraxis 89 Seiten = 12,5 % Lohn und Gehalt 81 Seiten = 11,9 % Rechtsprechung 134 Seiten = 19,7 % Service 64 Seiten = 9,2 % Sonstiges 42 Seiten = 7,0 % 4

Auflagen- und Verbreitungsanalyse 16 Auflagenkontrolle: 17 Auflagenanalyse: Exemplare pro Ausgabe im Jahresdurchschnitt (1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010) Druckauflage: 8.000 Tatsächlich verbreitete Auflage (tva): 7.877 davon Ausland: 50 Verkaufte Auflage: 4.238 davon Ausland: 44 Abonnierte Exemplare: 4.051 davon Mitgliederstücke: 0 sonstiger Verkauf: 188 Einzelverkauf: 0 Freistücke: 3.638 Rest-, Archiv- und Belegexemplare: 124 18 Geographische Verbreitungsanalyse: Wirtschaftsraum Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage in % Exemplare Inland 99,4 7.827 neue Bundesländer inkl. Berlin 20,4 1.603 alte Bundesländer 79,0 6.224 Ausland 0,6 50 tatsächlich verbreitete Auflage (tva) 100,0 7.877 Verbreitung nach Bundesländern: Bundesland in % Exemplare Schleswig-Holstein 2,8 218 Hamburg 6,5 513 Niedersachsen 9,9 772 Bremen 1,0 79 Nordrhein-Westfalen 15,9 1.244 Hessen 3,6 283 Rheinland-Pfalz 10,6 827 Saarland 1,1 86 Baden-Württemberg 13,6 1.063 Bayern 14,5 1.139 Berlin 8,1 632 Brandenburg 1,4 112 Mecklenburg-Vorpommern 1,3 106 Sachsen-Anhalt 2,5 193 Sachsen 4,6 357 Thüringen 2,6 203 tatsächlich verbreitete Inlandsauflage 100,0 7.827 Kurzfassung der Erhebungsmethode siehe Seite 20. 19 Gemeindegrößenklassen Dieses Merkmal wurde nicht erhoben, weil die Beurteilung dieser Zeitschrift als Werbeträger hiervon nicht abhängig ist. 5

Verbreitung nach Nielsen-Gebieten Nielsen I 20,2 % = 1.582 Exemplare Nielsen VI 5,2 % = 411 Exemplare Nielsen V 8,1 % = 632 Exemplare Nielsen II 15,9 % = 1.244 Exemplare Nielsen IIIa 15,3 % = 1.196 Exemplare Nielsen VII 7,2 % = 560 Exemplare Nielsen IIIb 13,6 % = 1.063 Exemplare Nielsen IV 14,5 % = 1.139 Exemplare Nielsen Marketing Research Kurzfassung der Erhebungsmethode siehe S. 20 6

Empfänger-Strukturanalyse 20 Branchen/Wirtschaftszweige/Fachrichtungen/Berufsgruppen Empfängergruppen Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage (lt. Klassifikation der Wirtschaftszweige) in % Exemplare Dienstleistungen 34,0 2.653 Verarbeitendes und produzierendes Gewerbe 25,6 2.003 Öffentliche Verwaltung 10,5 824 Anwaltsbüro/Kanzlei 7,9 622 Handel 7,6 596 Banken, Versicherungen 4,7 372 Sonstige 9,7 757 Tatsächlich verbreitete Auflage (Inland) 100,0 7.827 7

Empfänger-Strukturanalyse Unsere Leser sind zu ca. 90 % Personaler und Geschäftsführer Direktor/ Abteilungsleiter 36,8 % 17 % Sonstige 32,1 % 7,5 % 6,6 % Rechtsanwälte Personalsachbearbeiter Geschäftsführer 21 Alter Prozentuale Verteilung bis 30 Jahre 5,8 31 bis 40 Jahre 35,6 41 bis 50 Jahre 25,0 über 50 Jahre 27,9 keine Angaben 5,7 22 Bildung/Ausbildung Prozentuale Verteilung Absolventen von Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen 60,1 Abgeschlossene Berufsausbildung 39,9 8

Leser-Blatt-Bindung 23 Heftnutzung Angaben in % Nehme das Heft mehrmals zur Hand 82,7 (im Schnitt 3,75-mal) Lese das Heft einmal intensiv 9,6 unterschiedlich 7,7 24 Wofür nutzen Sie die Zeitschrift? (Mehrfachnennungen möglich) Angaben in % tägliche Arbeit 73,1 Weiterbildung 57,7 neue Aufgabenfelder/Projekte 38,5 privates Interesse 14,4 Jedes verbreitete Exemplar wird durchschnittlich von 4 Personen gelesen. 25 Titelprofil Angaben in % ist informativ 87,3 hat Praxisnutzen 86,0 ist aktuell 79,8 ist gut verständlich geschrieben 79,4 bietet Entscheidungshilfe 71,3 Alle Daten lt. Leserbefragung, Juli 2009 9

Termin- und Themenplan durchgängige Rubriken: Aktuell: Nachrichten, Presseinformationen und Hinweise aus Gesetzgebung, Politik und Medien Arbeitsrecht: Praxistipps zu aktueller Rechtsprechung und Gesetzgebung Personalpraxis: Personalmanagement, Personalentwicklung, Personalsoftware Lohn und Gehalt: Entgeltgestaltung, Vergütungssysteme, betriebliche Altersversorgung Service: Veranstaltungen, Literaturtipps, Dienstleister Ausgabe 1 Januar 2 Februar 3 März Termine ET: 06. 01. 2011 AS: 06. 12. 2010 DU: 10. 12. 2010 ET: 10. 02. 2011 AS: 18. 01. 2011 DU: 24. 01. 2011 ET: 07. 03. 2011 AS: 11. 02. 2011 DU: 17. 02. 2011 Themen Neues im Steuer,- Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 2011 Personalbeschaffung Zeitarbeit Personaleinsatzplanung Weiterbildung Seminaranbieter Führungskräfteentwicklung Akademien Personalentwicklung Personalberater Talentmanagement Kongress Arbeitsrecht 2011 22. 23. Februar 2011 in Berlin 22. 26.02. Didacta Stuttgart Veranstalter: Arbeit und Arbeitsrecht und Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber GDA (vielfältige Möglichkeiten für Werbung und Sponsoring auf Anfrage) www.kongress-arbeitsrecht-2011.de Recruiting, E-Recruiting Bewerbermanagement Absolventenmessen Zeitarbeit 10 Anbieter Softwareanbieter Personalberater Zeitarbeitsfirmen Seminaranbieter Personalberater Headhunter Zeitarbeitsfirmen Softwareanbieter Jobbörsen, Jobportale

Ausgabe 4 April 5 Mai 6 Juni 7 Juli 8 August Termine ET: 04. 04. 2011 AS: 11. 03. 2011 DU: 17. 03. 2010 ET: 09. 05. 2011 AS: 12. 04. 2011 DU: 18. 04. 2010 ET: 06. 06. 2011 AS: 11. 05. 2011 DU: 17. 05. 2011 ET: 07. 07. 2011 AS: 14. 06. 2011 DU: 20. 06. 2011 ET: 10. 08. 2011 AS: 18. 07. 2011 DU: 22. 07. 2011 Themen HR-MANAGER Stellenwert im Unternehmen Berufsbild Fortbildung/Zusatzqualifikation Effizienz, Human Potential Index Outsourcing Special: PERSONAL 2011 Zeitarbeit in Europa Arbeitnehmerüberlassung Personaleinsatzplanung Vergütung demografischer Wandel Zeitwertkonten betriebliche Altersversorgung Fortbildung Gesundheit Wissensmanagement Zeitwirtschaft Zeiterfassung, Zutritt digitale Personalakte Personaleinsatzplanung betriebliche Mitbestimmung Kosten, Ausstattung Fortbildung Mediation und Schlichtung Anbieter alle Aussteller bei der PERSONAL Softwareanbieter Bildungseinrichtungen 06.+07.04. PERSONAL Hamburg 13.+14.04. PERSONAL München Zeitarbeitsfirmen Personaldienstleister Softwareanbieter Personaldienstleister Rentenkassen Softwareanbieter Unternehmensberater 09.+10.06. DGFP-Kongress Softwareanbieter Personaldienstleister Verlage Seminaranbieter Unternehmensberater Finanzdienstleister Mitarbeiterbeteiligung 9 September ET: 09. 09. 2011 AS: 17. 08. 2011 DU: 23. 08. 2011 Outplacement/Newplacement HR-Software Special: ZUKUNFT PERSONAL 2011 Personalberater Softwareanbieter 20. 22.09. ZUKUNFT PERSONAL Köln Themenänderungen aus aktuellem Anlass behalten wir uns vor! 11

Termin- und Themenplan Ausgabe Termine Sonderheft 2011 ET: 09. 09. 2011 AS: 02. 08. 2011 DU: 10. 08. 2011 10 Oktober 11 November 12 Dezember 1 Januar ET: 10. 10. 2011 AS: 14. 09. 2011 DU: 20. 09. 2011 ET: 07. 11. 2011 AS: 14. 10. 2011 DU: 20. 10. 2011 ET: 08. 12. 2011 AS: 15. 11. 2011 DU: 21. 11. 2011 ET: 09. 01. 2012 AS: 08. 12. 2011 DU: 14. 12. 2011 Themen PESONALENTWICKLUNG vs. FACHKRÄFTEMANGEL Personalbeschaffung Jobbörsen, Jobportale Ausbildung, Weiterbildung Bewerbermanagement Employer Branding Personalmarketing betriebliches Gesundheitsmanagement Drogen, Alkohol, Rauchen psychische Krankheiten: Stress, Burn-out, Depressionen Work-Life-Balance Ergonomie Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit Social Media Kommunikation/PR Arbeitergeberimage Recruiting Datenschutz, Sicherheit Umstrukturierung Outsourcing Unternehmenskauf Betriebsübergang Change Management Neues im Steuer,- Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 2012 Personalbeschaffung Zeitarbeit Personaleinsatzplanung 12 Anbieter Personalberater Softwareanbieter Bildungseinrichtungen Akademien Seminaranbieter Unternehmensberater Krankenkassen Dienstleister Büroausstatter Softwareanbieter Personalberater Netzwerke, Plattformen Jobbörsen. Jobportale Agenturen Unternehmensberater Personaldienstleister Softwareanbieter Personalberater Zeitarbeitsfirmen Seminaranbieter Themenänderungen aus aktuellem Anlass behalten wir uns vor!

Anzeigen-Preisliste Nr. 19, gültig ab 1. 1. 2011 1 Zeitschriftenformat: 210 mm breit x 297 mm hoch, DIN A4 2 Satzspiegel: 185 mm breit x 260 mm hoch Spaltenzahl: 3 Spalten = Spaltenbreite: 58 mm 3 Druck- und Bindeverfahren, Druckunterlagen: Offsetdruck, Drahtrückstichheftung, bevorzugt werden digitale Druckunterlagen. Informationen zur digitalen Datenübertragung auf S. 21 22. Die Anfertigung sämtlicher Druckvorlagen, auch digitaler Daten, wird berechnet. 4 Termine: Erscheinungsweise: monatlich, 12 Ausgaben + 1 Sonderheft Erscheinungstermin: siehe Termin- und Themenplan S. 10 12 Anzeigenschluss: siehe Termin- und Themenplan S. 10 12 5 Verlag: HUSS-MEDIEN GmbH Postanschrift: 10400 Berlin Hausanschrift: Am Friedrichshain 22, 10407 Berlin Internet: www.arbeit-und-arbeitsrecht.de Anzeigenabteilung: Telefon: 030 42151-238 Telefax: 030 42151-300 E-Mail: simone.ritter@hussberlin.de 6 Zahlungsbedingungen: 14 Tage nach Erhalt der Rechnung netto. Steuer-Nr.: 37/227/258 USt-ld.Nr.: DE 137 189 299 Bankverbindung: Commerzbank BLZ 120 400 00 Kto.-Nr.: 976005901 7 Anzeigenformate und Preise Format Satzspiegelformate Anschnittformate zzgl. Beschnitt Anzeigenpreise in Breite x Höhe in mm Breite x Höhe in mm zuzüglich Mehrwertsteuer quer Standard hoch quer Standard hoch sw 2c 3c 4c 1/1-Seite 185 x 260 210 x 297 2.400 2.800 3.200 3.600 3/4-Seite 185 x 198 140 x 265 210 x 214 151 x 297 1.820 2.220 2.620 3.020 2/3-Seite 185 x 175 120 x 265 210 x 191 133 x 297 1.630 2.030 2.430 2.830 junior-page 130 x 185 145 x 202 1.420 1.820 2.220 2.620 1/2-Seite 185 x 130 90 x 265 210 x 146 103 x 297 1.240 1.640 2.040 2.440 1/3-Seite 185 x 85 58 x 265 210 x 96 70 x 297 860 1.130 1.400 1.670 1/4-Seite 185 x 63 90 x 130 42 x 265 210 x 79 103 x 146 57 x 297 670 940 1.210 1.480 1/6-Seite 185 x 45 90 x 95 58 x 130 480 750 1.020 1.290 1/8-Seite 185 x 30 90 x 63 42 x 130 380 650 920 1.190 Millimeter-Preis 1-spaltig (Spaltenbreite: 42 mm) = 3,30 Millimeter-Preis 1-spaltig (Spaltenbreite: 58 mm) = 4,40 13

www.arbeit-und-arbeitsrecht.de Heftformat Satzspiegel Breite: 210 mm Breite: 185 mm Höhe: 297 mm Höhe: 260 mm 1/1 Seite 1/1 Seite Anschnitt Breite: 185 mm Breite: 210 mm Höhe: 260 mm Höhe: 297 mm 2 1/2 Seite über Bund angeschnitten Breite: 426 mm Höhe: 144 mm 1/2 Seite 1/2 Seite Breite: 90 mm Breite: 185 mm Höhe: 260 mm Höhe: 130 mm 1/3 Seite 1/3 Seite Breite: 57 mm Breite: 185 mm Höhe: 260 mm Höhe: 85 mm 14 1/4 Seite 1/4 Seite Breite: 185 mm Breite: 90 mm Höhe: 63 mm Höhe: 130 mm

Anzeigen-Preisliste Nr. 19, gültig ab 1. 1. 2011 8 Vorzugsplatzierungen: Umschlagseite s/w 2.600,00 Bindende Platzierungsvorschriften: jeweils 10 % Aufschlag vom Grundpreis 9 Farbzuschläge: je Normalfarbe (EuroSkala) 1/1 bis 1/2 400,00 1/3 und kleiner 270,00 Zuschlag 4farbig, 1/1 bis 1/2 1.200,00 je Sonderfarbe 700,00 Farbzuschläge sind nicht rabattierbar. 10 Formatzuschläge: Anzeigen über Bund 10 % vom 1/1-Grundpreis Inselanzeigen (allseitig von Text umgeben) 70 % vom 1/1-Grundpreis Anzeigen über Satzspiegel 10 % vom Grundpreis Angeschnittene Anzeigen 10 % vom Grundpreis Formatzuschläge sind nicht rabattierbar. 11 Stellen- und Gelegenheitsanzeigen: Stellenangebote pro mm (1spaltig, 43 mm breit) 3,10 Stellengesuche pro mm (1spaltig, 43 mm breit) 2,10 Rubrikanzeigen pro mm (1spaltig, 43 mm breit) 3,65 (Lehrgänge, Seminare) Chiffregebühr 6,00 12 Rabatte: Bei Abnahme innerhalb eines Insertionsjahres (Beginn mit dem Erscheinen der ersten Anzeige) Malstaffel Mengenstaffel 3-maliges Erscheinen 5 % 2 Seiten 5 % 6-maliges Erscheinen 8 % 4 Seiten 10 % 9-maliges Erscheinen 10 % 6 Seiten 15 % 12-maliges Erscheinen 15 % 8 Seiten 20 % Beilagen und technische Zusatzkosten werden nicht rabattiert. 13 Einhefter*: 2-seitig 2.240,00 4-seitig 4.600,00 mehrseitig auf Anfrage Teilformatige Einhefter auf Anfrage (Rabatt: 1 Blatt = 1/1 Seite) benötigte Liefermenge 8.100 Exemplare 14 Beilagen*: lose eingelegt, maximale Größe (205 x 290 mm) bis 25 g pro Tsd. 200,00 bis 50 g pro Tsd. 240,00 inkl. Mehrporto (nicht rabattierbar) benötigte Liefermenge 8.100 Exemplare 15 Aufgeklebte Postkarten Preis pro Tsd. bei maschineller Verarbeitung 62,00 manuell 130,00 inkl. Mehrporto (nicht rabattierbar) benötigte Liefermenge 8.100 Exemplare 16 Versandanschrift: (für Pos. 13 15) Bavaria-Druck GmbH Joseph-Dollinger-Bogen 5 80807 München Liefervermerk: Für AuA Nr. X/2011 Name des Kunden Bezeichnung der Drucksache Auflagenhöhe Lieferanzahl der Paletten/Pakete 15 * weitere Informationen und technische Daten siehe Merkblatt Einhefter, Beilagen, aufgeklebte Postkarten Seite 16 17.

Merkblatt Einhefter, Beilagen, aufgeklebte Postkarten 13 Einhefter: Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage eines verbindlichen Musters, notfalls eines Blindmusters, mit Größen und Gewichtsangaben erforderlich. Einhefter dürfen nur für das Verkaufsprogramm eines Werbungtreibenden werben. Sie müssen den Postbestimmungen entsprechend so gestaltet sein, dass sie nicht mit dem Redaktionsteil verwechselt werden können. Die Platzierung ist abhängig von den technischen Möglichkeiten. Formate: 1 Blatt (= 2 Seiten) unbeschnitten 213 mm breit x 307 mm hoch 2 Blatt (= 4 Seiten) unbeschnitten 426 mm breit x 307 mm hoch 3 Blatt (= 6 Seiten) unbeschnitten 614 mm breit x 307 mm hoch 4 Blatt (= 8 Seiten) = 2 x 2 Blatt Technische Angaben: Einhefter sind unbeschnitten anzuliefern, mehrblättrige Einhefter müssen gefalzt angeliefert werden. Die Vorderseite des Einhefters ist zu kennzeichnen. Einhefter müssen in der Art und Ausführung so beschaffen sein, dass eine zusätzliche Aufbereitung und Bearbeitung entfällt. Erschwernisse und zusätzliche Falz- und Klebearbeiten werden gesondert berechnet. Benötigte Liefermenge: 8.100 Exemplare einschl. Zuschuss Anlieferungstermin: Bis spätestens 10 Arbeitstage vor Erscheinen des betreffenden Heftes Beschnittschema: 4 Seiten Falz (Bund) 6 Seiten Falz (Bund) Falz 307 mm unbeschnitten 297 mm beschnitten 213 mm unbeschnitten 210 mm beschnitten 210 mm beschnitten 5 mm 5 mm 307 mm unbeschnitten 297 mm beschnitten 213 mm unbeschnitten 210 mm beschnitten 206 mm beschnitten 195 mm beschnitten 5 mm 5 mm 3 mm 426 mm unbeschnitten 3 mm 611 mm beschnitten 614 mm unbeschnitten 16

Merkblatt Einhefter, Beilagen, aufgeklebte Postkarten 14 Beilagen: Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage eines verbindlichen Musters, notfalls eines Blindmusters mit Größen- und Gewichts - angabe erforderlich. Beilagen dürfen nur für das Verkaufsprogramm eines Werbungtreibenden werben. Sie müssen den Postbestimmungen entsprechend so gestaltet sein, dass sie nicht mit dem Redaktionsteil verwechselt werden können. Format: Maximal 205 mm breit, 290 mm hoch Technische Angaben: Beilagen müssen in der Art und Ausführung so beschaffen sein, dass eine zusätzliche Aufbereitung und Bearbeitung entfällt. Erschwernisse und zusätzliche Falz- und Klebearbeiten werden gesondert berechnet. Beilagen, die auf einem anderen Werkstoff als Papier gedruckt sind, können nur nach vorher vom Verlag einzuholender Zustimmung der Post (gegen Vorlage eines verbindlichen Musters) angenommen werden. Benötigte Liefermenge: Anlieferungstermin: Beilagenhinweis: 8.100 Exemplare (einschl. Zuschuss, Teilbeilagen auf Anfrage) Bis spätestens 10 Arbeitstage vor Erscheinen des betreffenden Heftes. Der Beilagenhinweis wird kostenlos im Heft aufgenommen. 17 15 Aufgeklebte Postkarten Aufgeklebte Postkarten (Mindestpapiergewicht 150 g/m 2 ) und Warenmuster auf Einheftern oder ganzseitigen Anzeigen müssen zusätzlich als Beilagen berechnet werden. Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage des Anzeigenmotivs mit aufgeklebter Postkarte (Standmuster), notfalls eines Blindmusters, erforderlich. Warenmuster können nur nach vorher vom Verlag einzuholender Zustimmung der Post (gegen Vorlage eines verbindlichen Musters) angenommen werden. Formate: Für aufgeklebte Postkarten gelten die Postvorschriften. Maximalgröße für aufgeklebte Warenmuster: 25 cm 2, Maximallänge einer Kante: 6 cm Benötigte Liefermenge: 8.100 Exemplare einschl. Zuschuss Anlieferungstermin: Bis spätestens 10 Arbeitstage vor Erscheinen des betreffenden Heftes. Bund Klebekante Einsteckrichtung Beklebung auf der Vorderseite Versandanschrift: Liefervermerk: Klebekante Bund Beklebung auf der Rückseite Technische Angaben: Bei aufgeklebten Postkarten sollten die Klebekanten in Bundrichtung liegen Bavaria-Druck GmbH Joseph-Dollinger-Bogen 5 80807 München Für AuA Nr. X/2011, Name des Kunden, Bezeichnung der Drucksache, Auflagenhöhe, Lieferanzahl der Paletten/Pakete

www.arbeit-und-arbeitsrecht.de und weitere Werbemöglichkeiten in AuA: AuA bietet Ihnen Werbemöglichkeiten weit über die herkömmlichen Insertionsformen hinaus an. Hier einige Beispiele (de facto ist nichts unmöglich): Newsletter-Werbung Monatlich erscheint ein Newsletter von AuA. Innerhalb des Newsletter-Textes ist es möglich, eine Anzeige zu platzieren. Der Newsletter-Versand liegt durchschnittlich bei 900 Adressen. Flyer Gate-Folder French-Cover Altarfalz Booklets CD-/DVD-/Postkartenbeikleber Größe der Anzeige: Preise: bis 500 Zeichen Text (als Word-Dokument) Eine kleine Abbildung (jpg, gif, pdf 300 dpi) 1 5 x im Jahr: 150,00 pro Anzeige 6 11 x im Jahr: 120,00 pro Anzeige 12 x im Jahr: 100,00 pro Anzeige Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Kontakt: 030 42151-403 (Udo Magister) 030 42151-238 (Simone Ritter) 18

www.arbeit-und-arbeitsrecht.de AuA-Online: www.arbeit-und-arbeitsrecht.de Online-Werbung ist heute aus den Werbeplanungen nicht mehr wegzudenken. Mit ständig steigenden Zugriffszahlen bietet arbeit-und-arbeitsrecht.de dafür eine attraktive Plattform. Crossmediale Werbung Besonders sinnvoll ist crossmediale Werbung die Verbindung von Onlineund Printwerbung. Dafür haben wir umfangreiche Angebote zur Verfügung, die Sie abfragen können unter: Preise und Größen Online-Werbung Werbeform Formate (in Pixel) Preise in (pro 1000 PI) Fullsize-Banner 468 x 60 45,00 Banner 2 234 x 60 35,00 Banner 3 130 x 80 30,00 Skyscraper 160 x 600 70,00 Bigsize-Banner 728 x 90 100,00 Wallpaper FSB + Skyscraper 105,00 Big Wallpaper Bigsize-Banner + 165,00 Skyscraper (weitere Werbeformen auf Anfrage) Selbstverständlich erhalten Sie zum Nachweis der erbrachten Werbeleistung entsprechende Reportings eines unabhängigen AdServers. Produkt-Channel Die Einführung neuer Personalsoftware wird durch Präsentation auf der AuA-Homepage an exponierter Stelle unterstützt und stellt damit eine wirkungsvolle Ergänzung Ihrer Marketing-Aktivitäten dar. Die Gebühr für eine Woche: 77,00 News-Channel Bei diesem Branchendienst werden täglich branchenrelevante News aus Politik und Wirtschaft speziell zu arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Themen gefiltert und zur Verfügung gestellt. Sie können diesen News-Channel für Ihren eigenen Web-Auftritt mieten. Tel: 030 42151-403 oder: udo.magister@hussberlin.de 030 42151-238 simone.ritter@hussberlin.de 19

www.arbeit-und-arbeitsrecht.de Verbreitungsanalyse Total-Erhebung durch Dateiauswertung Kurzfassung der Erhebungsmethode 1. Beschaffenheit der Datei: In der Empfängerdatei sind die Anschriften aller Empfänger erfasst. Die Datei ist nach Inlandsempfängern gegliedert. Die Anschriften der Inlandsempfänger sind nach Postleitzahlen, die der Auslandsempfänger nach Ländern sortiert. 2. Untersuchungsform: Verbreitungsanalyse durch Dateiauswertung Total-Erhebung 3. Tag der Dateiauswertung: 30. 06. 2010 4. Struktur der Empfängerschaft: a) Gesamtzahl der Empfänger in der Datei 44.894 b) Struktur einer Ausgabe nach Vertriebsformen Empfänger in der Datei verkaufte Auflage 4.238 Empfänger in der Datei ständige Freistücke 79 Zahl der Empfänger wechselnde Freistücke 3.638 Einzelverkauf 0 Werbeexemplare 98 Tatsächlich verbreitete Auflage (tva) 7.877 Davon Bundesrepublik Deutschland 7.727 Davon Ausland 50 5. Grundgesamtheit (untersuchter Anteil): Grundgesamtheit (tva): 7.877 = 100,0 % Davon in der Untersuchung nicht erfasst: 0 = 0,0 % Einzelverkauf 0 Werbeexemplare 98 Die Untersuchung repräsentiert von 7.736 = 98,7 % der Grundgesamtheit (tva) 6. Beschreibung der Erhebung: Die Auswertung basiert auf der Gesamtdatei. Die ermittelten Anteile für die Verbreitung im Inland und im Ausland wurden auf die tatsächlich verbreitete Auflage im Jahresdurchschnitt projiziert. 7. Zielperson der Untersuchung: entfällt 8. Definition des Lesers: entfällt 9. Schwankungsbreite: entfällt 10. Durchführung der Untersuchung: Verlag 11. Zeitraum der Untersuchung: vom 01. 07. 2009 bis 30. 06. 2010 20

Merkblatt elektronisch übermittelte Druckunterlagen Übernahme digitaler Anzeigen Um digitale Anzeigen/Druckunterlagen annehmen und problemlos weiter verarbeiten zu können, müssen bestimmte Bedingungen beachtet werden: 1 Datenempfang: FTP: Ihre FTP-Zugangsdaten erhalten Sie per E-Mail von Ihrem Ansprechpartner in unserem Haus. E-Mail: Per E-Mail übermittelte Daten dürfen die Größe von 15 MB nicht überschreiten und sollten gepackt sein (zip/sit-format). Datenträger: CD-ROM, Daten-DVD 2 Anforderungsprofil für Anzeigen: Für den Offsetdruck geeignete, hochaufgelöste Dateien im PDF-Format mit eingebetteten Schriften (PDFX-3- oder PDFX-1a-Standard) Die Annahme offener Daten ist möglich. Für offene Daten gilt: Alle verwendeten Schriften und Schriftschnitte, auch in EPS-Files enthaltene, müssen dem Auftrag beigefügt sein. Bilder und Grafiken müssen im CMYK-Modus zur Verfügung gestellt werden. Programme: QuarkXpress, InDesign, Illustrator, Photoshop Daten aus anderen Programmen nur auf Anfrage. 3 Angaben zum Datenversand: Zusammen mit den Daten werden alle Informationen über Zeitschrift/ Titel, Absender/Firma, Betriebssystem, verwendete Programmversionen, Dateinamen und Farben benötigt. Bitte füllen Sie hierzu das Formular zum digitalen Datenversand auf der folgenden Seite aus und faxen die Seite an die Anzeigenabteilung. Auf dem Postweg versendete Daten schicken Sie bitte ebenso an die Anzeigenabteilung. Technische Information zum digitalen Datenversand: Falls Sie Fragen zum digitalen Datenversand haben, wenden Sie sich an unsere Layoutabteilung. Adressen: Anzeigenabteilung: Arbeit und Arbeitsrecht Am Friedrichshain 22, 10407 Berlin Telefon: 030 42151-238 Fax: 030 42151-300 E-Mail: udo.magister@hussberlin.de Layoutabteilung: Frau Richter Am Friedrichshain 22, 10407 Berlin Telefon: 030 42151-422 E-Mail: layout@hussberlin.de 4 Farbanzeigen, Belege, Proofs: Von jeder Seite wird ein farbverbindliches Proof oder je Farbe ein s/w-ausdruck benötigt mit Angabe der jeweiligen Farbe (EURO-Skala, HKS, Pantone). Farbdrucke vom Farbkopierer sind nicht farbverbindlich für den Druck. 5 Preise: Für die Übernahme digitaler Anzeigenseiten gilt die Verrechnung nach Aufwand. Fehlbelichtungen aufgrund von unvollständigen oder fehlerhaften Dateien, falschen Einstellungen oder unvollständigen Angaben werden berechnet. Das gilt gleichermaßen für zusätzliche Satz- oder Reproarbeiten sowie für die Erstellung fehlender Proofs. Der Stundensatz beträgt 65,00. 6 Gewährleistungen: Nur was auf dem Datenträger vorhanden ist, kann verarbeitet werden. Für Abweichungen in Texten, Abbildungen und insbesondere Farben übernimmt der Verlag keine Haftung. 21

Bitte ausfüllen und faxen! Angaben zum digitalen Datenversand Inhalt Objekt (Anzeige) Format x Ziel (Zeitschrift) Seite Farben sw C M Y K Sonderfarbe o o o o o o... Datenträger Onlineversand o E-Mail o FTP Offline o CD-ROM o Daten DVD Proofs/Ausdrucke o sw o Farbdruck o sw-farbauszüge o Farbproof Programmversion o Quark o PDF o InDesign o Photoshop o Illustrator Absender/Ansprechpartner Firma Name Ort Tel. Fax Daten Ordner Ordnername Layoutdokumente Dateiname Abbildungen Dateiname, Typ (EPS, TIFF) Schriften Schriftenname Digitaler Datenversand an Arbeit und Arbeitsrecht Am Friedrichshain 22 10407 Berlin Tel.: 030 42151-238 Fax: 030 42151-300 22

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen, Fremdbeilagen und Online-Werbung 1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung von Anzeigen und Fremdbeilagen in einer Druckschrift sowie über Online-Werbung zum Zweck der Verbreitung. Ein Abschluss erfolgt unter Beachtung der gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte. 2. Anzeigen und Fremdbeilagen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen bzw. nach Preisliste abzurufen. 4. Online-Werbung (d.h. Homepage, Newsletter etc.) bestimmt sich nach dem gebuchten Zeitraum. Der Auftraggeber hat während der gesamten Laufzeit des Vertrages die Webseiten bzw. Dokumente, auf die von der Online-Werbung verlinkt werden soll, aufrecht zu erhalten. Vorbehaltlich entgegenstehender Individualvereinbarungen sind die vom Bannersystem des Verlags genannten Werte bei den Visits und Page Impressions maßgeblich. 5. Wird ein Auftrag, insbesondere ein Serienauftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeachtet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlags besteht. Das Storno von bereits gebuchten Anzeigen- und Beilagenaufträgen ist bis 20 Tage vor dem jeweiligen Anzeigenschluss in schriftlicher Form möglich. Danach fallen Stornogebühren in Höhe von 50 % des Anzeigenbruttopreises an. Kündigungen und Rücktritte, die nach dem Anzeigenschluss eingehen, werden frühestens für die übernächste Ausgabe wirksam. 6. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 7. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift und im Internet platziert werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Ansonsten wird für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, Ausgaben oder Plätzen keine Gewähr übernommen. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 8. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige oder Promotion kenntlich gemacht. 9. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagen sowie Online-Werbung wegendes Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist (z.b. wenn Anzeigen Werbung Dritter oder für Dritte enthalten sog. Verbundwerbung). Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Akzeptiert der Verlag ausdrücklich eine Verbundwerbung, ist er zur Erhebung eines Verbundaufschlages berechtigt. 10. Für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung des Anzeigentextes in Druckunterlagen, Beilagen sowie in der der Online-Werbung ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet eine übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlagen gegebenen Möglichkeiten. 11. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckunterlagenund rechtzeitiger Reklamation Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige ist die Rückgängigmachung ausgeschlossen. 12.a) Zur Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlungen, ist der Verlag nur verpflichtet, soweit Schäden (1) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch den Verlag in eine das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht werden oder (2) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von dem Verlag zurückzuführen sind. b) Haftet der Verlag gem. Ziffer a) (1) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, ist die Haftung von dem Vertrag auf die vereinbarten Anzeigenpreise beschränkt. c) Haftet der Verlag gem. Ziffer a) (1) oder (2) für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern, die nicht Organe oder leitende Angestellte des Verlags sind, ist die Haftung des Verlags ebenfalls auf die vereinbarten Anzeigenpreise begrenzt. d) Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet der Verlag nicht, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten des Verlags zurückzuführen sind. e) Jede Haftung von dem Verlag ist auf solche typischen Schäden beschränkt, mit deren Eintritt der Verlag nach den ihm bei Vertragsabschluss bekannten Umständen vernünftigerweise rechnen konnte. f) Der Ausschluss oder die Begrenzung von Ansprüchen gem. den vorstehenden Ziffern a) bis e) schließt Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte des Verlags ein. g) Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen, Beschlagnahme, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung oder Betriebsstörungen entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. h) Die Gewährleistung für Online-Werbung ist auf solche Fehler in der Wiedergabe beschränkt, die im Risikobereich und der Einflusssphäre des Verlags begründet sind. Sie ist ausgeschlossen für unwesentliche Fehler, z.b. wenn der Fehler den Zweck der Online-Werbung nicht wesentlich beeinträchtigt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine absolut fehlerfreie Online-Werbung zu ermöglichen. Fällt der Server des Verlags mehr als 10 % der gebuchten Zeit und länger als 24 Stunden innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Schaltung aus, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachlieferung der ausgefallenen Medialeistung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 13. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch zeitbedingt bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Reklamationen offensichtlicher Mängel muss der Aufftraggeber innerhalb von 4Wochen nach Veröffentlichung schriftlich erheben. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginnschriftlich geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf Vorsatz beruhen. 14. Der Verlag übernimmt keine Haftung für Fehler aus telefonischen oder fernschriftlichen Übermittlungen jeder Art. Eine Haftung wird auch nicht übernommen, wenn sich Mängel an der Vorlage erst bei der Reproduktion oder beim Druck zeigen. Der Werbungtreibende hat dann bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Die eventuell entstehenden Mehrkosten z.b. zur Nachbesserung der Druckunterlagen oder für Maschinenstillstand müssen weiterberechnet werden. 15. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 16. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 17. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. 18. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen, im kaufmännischen Geschäftsverkehr in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab Fälligkeit des Rechnungsbetrages, sowie Mahnkosten in Höhe von EUR 7,50 pro Mahnung berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 19. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 20. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Filme, Lithos, Matern, Zeichnungen etc. sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 21. Aus einer Auflagenminderungkann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn die in der Preisliste garantierte verkaufte Auflage im Gesamtdurchschnitt des vergangenen Insertionsjahres lt. IVW-Meldungen um 30 % unterschritten wird. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Änderungen des Heftumfangs behält sich der Verlag vor, ohne dass hieraus der Auftraggeber Ansprüche herleiten kann. 22. Bei Ziffernanzeigenwendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. 23. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrungendet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 24. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags, soweit hierüber eine Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlags a) Die allgemeinen und unsere zusätzlichen Geschäftsbedingungen, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste sind für jeden Auftrag maßgebend. Der erteilte Anzeigenauftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich. Abweichende Geschäftsbedingungen werden erst gültig durch schriftliche Bestätigung des Verlags. b) Bei Änderungen der Anzeigenpreisetreten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde mit dem Einführungstermin des neuen Tarifs in Kraft. Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven sowie die Online-Werbung Sonderpreise festzulegen. Anzeigenschlusstermine sind für den Verlag unverbindlich. Eine Anpassung an den Produktionsverlauf ist möglich. c) Die Werbungsmittler und Werbeagenturensind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. d) Bei Auftraggebern/Werbeagenturen, die zum ersten Mal mit dem Verlag in Geschäftsverbindung treten, kann Vorauskasse bis zum Anzeigenschlusstermin verlangt werden. e) Bei Druckvorlagen, die zusätzliche Satz-, Film-, Lithokosten etc. verursachen, werden diese in Rechnung gestellt. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen und Belichtungsdateien nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Gewährleistungsansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Bei Überschreitung der im Terminplan festgelegten Daten für die Übersendung der Druckunterlagen kann keine Gewähr für eine einwandfreie Druckwiedergabe übernommen werden. f) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des Anzeigentextes/Bildmotivs und der Online-Werbung. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei, die in diesem Zusammenhang etwa geltend gemacht werden (inklusive der Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung), auch wenn der Auftrag storniert sein sollte. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. g) Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art (inkl. Internet) erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und sonstigen Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenzt in dem für die Durchführung der Aufträge notwendigen Umfang. h) Anzeigenaufträge können nach Anzeigenschluss grundsätzlich nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Telefax und E-Mail genügen. Der Verlag kann in diesem Fall mindestens die entstandenen Satzkosten berechnen. i) Sind etwaige Mängel an gelieferten Drucksachen, wie Beihefter, Beikleber etc. nicht sofort, sondern erst bei der Verarbeitung erkennbar, so hat der Werbungtreibende dadurch entstehende Mehrkosten oder Verluste bei der Herstellung zu tragen. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen a) Digitale Druckvorlagen sind solche, welche per Datenträger (z.b. Disketten, Cartridges, CD-ROMs), direkt oder indirekt per Fernübertragung (z.b. ISDN, E-Mail, FTP) an den Verlag papierlos übermittelt werden. b) Unerwünschte Druckresultate (z.b. durch fehlende Schriften, geringe Bildqualität etc.), die sich auf eine Abweichung des Auftraggebers von den Empfehlungen des Verlags zur Erstellung von Druckunterlagen zurückführen lassen, führen zu keinem Anspruch auf Preisminderung oder Schadenersatz. c) Bei digitaler Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden. Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen dürfen nur geschlossene Dateien verwendet werden, also solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich keine Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Dateien (z.b. Dateien, die unter InDesign, QuarkXPress, Corel Draw, Freehand usw. gespeichert wurden) kann der Verlag ablehnen. Der Verlag kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden. Online-Werbung darf nur in geeigneten Dateiformaten geliefert werden. Die Vorgaben des Verlags sind zu beachten. d) Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigenkönnen nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Digital erstellte Prüfdrucke müssen zur Kontrolle der Farbverbindlichkeit den FOGRA/UGRA-Medienkeil in der aktuellen Version enthalten. Andrucke müssen einen offiziellen Druckkontrollstreifen aufweisen. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, die keinen Anspruch auf Preisminderung oder Schadenersatz auslösen können. In jedem Fall ist ein Ausdruck per Fax an den Verlag zu senden, um die sachliche Richtigkeit überprüfen zu können. Ein Korrekturfax muss vom Auftraggeber ausdrücklich angefordert werden. Nur bei richtiger Farbanpassung ist eine farblich richtige Umsetzung in üblichen Toleranzen gewährleistet. e) Werden digital übermittelte Druckvorlagen per Datenträger an den Verlag übermittelt, werden diese nur auf besonderen Wunsch an den Auftraggeber gegen eine pauschale Versandgebühr von EUR 2,50 zurückgeschickt. f) Der Auftraggeber hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckvorlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren, Würmern und sonstige Schadensquellen sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich zudem vor, den Auftraggeber auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierten Computerviren dem Verlag Schäden entstanden sind. g) Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Der Verlag haftet nicht für Übertragungsfehler. 23

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