Auch 2017 ändern sich Bestimmungen und Gesetze, über die Auto-, Motorradund Fahrradfahrer Bescheid wissen sollten. Welche Strafen drohen Schaulustigen (Gaffern)? Seit Ende Mai 2017 gilt es als Straftat, vorsätzlich Einsatzkräfte, die Hilfe leisten wollen zu behindern. Darauf stehen nun Geldstrafen oder bis zu einem Jahr Haft. Schaulustige, die z. B. mit dem Auto langsam vorbeifahren, sogar Fotos oder Videos vom Unfall machen, müssen mit einem Bußgeld bis zu 115 Euro rechnen. Wer unbefugt hilflose Personen filmt oder fotografiert, die Aufnahmen möglicherweise veröffentlicht oder postet, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Das Handy oder der Fotoapparat kann von der Polizei noch an der Unfallstelle eingezogen werden. Neue Regelung für Rettungsgassen Schon bei stockendem Verkehr und mindestens zwei Fahrbahnen pro Richtung ist auf Autobahnen und großen Bundesstraßen eine Rettungsgasse zu bilden: zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen. Tempolimit von 30 km/h Behörden können vor Schulen, Kitas, Seniorenheimen sowie Vorfahrts- und Durchgangsstraßen leichter ein Tempolimit von 30 km/h anordnen. TÜV-Plakette 2017 ist Rosa Ab 2017 gilt die rosa Plakette. Fahrzeuge mit brauner Plakette sollten umgehend zum TÜV. Ansonsten droht ein Bußgeld. Gebühren für Hauptuntersuchung und Führerscheinprüfung steigen Es ist geplant, die Kosten für die theoretische Prüfung von rund 11,00 Euro auf 11,90 Euro anzuheben. Für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden in Zukunft 10,30 Euro fällig. Die Abnahme der praktischen PKW- Fahrprüfung soll 91,50 Euro kosten. Die praktische Motorrad-Fahrprüfung verteuert sich auf 121,38 Euro. Teuer wird die in der Regel alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung. Je nach Bundesland werden Gebühren in Höhe von 35,00 Euro bis 54,86 Euro erhoben.
Ladestrom für TESLA-Neukunden nicht mehr kostenlos Wer sich 2017 ein Tesla-Fahrzeug kauft, muss an den Schnellladestationen bezahlen. Jetzt sind nur die ersten 400 KWh kostenlos. Neukunden erhalten eine jährliche Gutschrift über 400 KWh, die sie ausschließlich an den Tesla- Ladestationen einlösen können. Für alle, die vor dem 01.01.2017 ein Tesla-Fahrzeug erwarben, bleibt das Laden kostenfrei. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits bestellt aber noch nicht ausgeliefert wurden. Wird das Auto vor dem 01.04.2017 dem Käufer übergeben, darf noch kostenlos getankt werden. Bußgeldkatalog erweitert für Handynutzung und Rollstuhlsicherung Die Bußgeldstrafe für die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer wurde erhöht. Verboten ist jetzt ausdrücklich nicht nur das Telefonieren, sondern auch das Tippen von Nachrichten. Eingeschlossen sind Tablets, E-Books und Videobrillen. Statt bisher 60 Euro sind 100 Euro zu zahlen. Außerdem erhält der Fahrer einen Punkt in Flensburg. Für Rollstuhlnutzer und Rollstühle in Personenkraftwagen wird die Gurtpflicht eingeführt. Das vorgeschriebene Rollstuhl- oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem muss während der Fahrt angelegt sein. Bei Verstößen kann eine Verwarnungsstrafe von 30 Euro fällig werden. EURO 4-Norm für Motorräder Ab 01.01.2017 können neue Motorräder nur noch mit der Schadstoffnorm EURO 4 zugelassen werden. Der maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubikzentimetern nicht höher als 80 db(a) sein. Klimaanlagen Klimaanlagen in allen Fahrzeugen dürfen nicht mehr mit fluorierten Treibhausgasen (GWP) über 150 befüllt werden. Dazu zählt auch das bisher eingesetzte Kältemittel R 134a. Ausgenommen sind Fahrzeuge, deren Typ-Genehmigung vor dem 01.01.2011 erteilt wurde. Neue Ampelregelung für Radfahrer Bisher galten die Fußgängerampeln, wenn es keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer gab. Lt. StVO gilt jetzt: Wer ein Rad führt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Auf gekennzeichneten Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.
Radfahren auf dem Gehweg Ab Januar 2017 dürfen Kinder unter acht Jahren von Erwachsenen beim Radfahren auf dem Bürgersteig begleitet werden. Wie Kinder müssen Begleitpersonen vom Fahrrad absteigen, wenn Kreuzungen überquert werden. E-Bikes E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h dürfen weiterhin Radwege benutzen. Dafür ist ein neues zusätzliches Verkehrsschild E-Bikes erlaubt vorgesehen. Ausgenommen von dieser Regelung sind E-Bikes, die bis zu 45 km/h schnell sind. Förderung von Elektroautos Der Kauf von Elektroautos kann seit dem 18.05.2016 unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Kaufprämie gefördert werden: reine Elektroautos mit 4.000 Euro, Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge mit 3.000 Euro. Ab dem 01.01.2017 sollen steuerliche Vergünstigungen für Elektroautos einen zusätzlichen Kaufanreiz schaffen. Für Elektrofahrzeuge, die erstmals ab 01.01.2016 zugelassen wurden, gilt eine zehnjährige Steuerbefreiung (bisher fünf Jahre). Die zehnjährige Steuerbefreiung ist jetzt auch für Elektroumrüstungen zu beanspruchen. Voraussetzung: Das Fahrzeug wurde bis zum 31.12.2020 technisch angemessen umgerüstet und verkehrsrechtlich genehmigt. Die Steuerbefreiung gilt ab dem Tag, an dem die Zulassungsbehörde festgestellt hat, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines privaten Elektro- oder Hybrid-Elektrofahrzeugs im Betrieb sind für den Arbeitnehmer steuerfrei. Die Tankfüllungen sind nicht als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Wichtige Veränderungen 2017 im Ausland Österreich Die Mautplakette für österreichische Autobahnen ist in 2017 türkisfarbig. Die Vignetten aus 2016 sind noch bis zum 31.01.2017 gültig. Die Plaketten kosten: Für PKW Jahresvignette 2-Monats-Vignette 10-Tages-Vignette Für Motorrad Jahresvignette 2-Monats-Vignette 10-Tages-Vignette 86,40 Euro 25,90 Euro 8,90 Euro 34,40 Euro 13,00 Euro 5,10 Euro Frankreich Nach Paris führt am 01.01.2017 auch Grenoble eine Umweltzone und Umweltplakette ein. Weitere 23 Städte werden folgen. Ab dem 01.04.2017 gilt die Vignettenpflicht auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Für Motorradfahrer besteht seit dem 20.11.2016 eine Handschuhpflicht. Niederlande und Italien Die Geldstrafen für Verstöße im Straßenverkehr werden in Niederlande und Italien zum 01.01.2017 teurer. Wer in Italien ohne Freisprechanlage telefoniert, muss mit Führerscheinentzug von bis zu zwei Monaten rechnen. Für Inhaber ausländischer Führerscheine würde dies ein Fahrverbot in Italien bedeuten.
Schweiz Wer den Führerschein für mindestens 12 Monate oder auf unbestimmte Zeit wegen Missachtung von Tempovorschriften abgeben muss, erhält den Führerschein nur mit folgender Auflage zurück: Während der nächsten fünf Jahre dürfen nur Fahrzeuge geführt werden, die mit einer Blackbox (Datenaufzeichnungsgerät) ausgerüstet sind. Wenn der Führerschein wegen Alkohol auf unbestimmte Zeit entzogen wurde gilt: Es ist eine Therapie durchzuführen mit dem Ziel, eine günstige Prognose zu erhalten. Ist dies der Fall, dürfen fünf Jahre lang nur Kraftfahrzeuge gefahren werden, die mit einer Atemalkohol-Wegfahrsperre ausgerüstet sind. Zurich Tipp Überprüfen Sie gemeinsam mit einem Versicherungsfachmann der Zurich, ob der Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug noch ausreicht. Wenn Sie vorhaben, demnächst in den Urlaub zu fahren, sollten Sie klären, ob folgende Versicherungen noch auf dem neuesten Stand sind: Unfallschutz Verkehrsrechtsschutz Zurich Schutzbrief für Kfz und Motorrad Privathaftpflichtversicherung Auslandskrankenversicherung Camping-Versicherung, wenn Sie mit dem Camper unterwegs sind