Allgemeine Verkaufsbedingungen der TIB Chemicals AG (Stand 4/2017)

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Allgemeine Verkaufsbedingungen der TIB Chemicals AG (Stand 4/2017) 1. Allgemeines 1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen - auch in Zukunft - ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen ("AVB") in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung, auch wenn wir im Einzelfall nicht besonders auf sie Bezug nehmen. Diese AVB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), eine juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 1.2 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Die Schriftform wird auch durch Übermittlung per Telefax oder E-Mail eingehalten. 1.3 Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Dritter gelten nicht, auch wenn wir diesen trotz Kenntnis nicht ausdrücklich widersprochen und/oder ohne Vorbehalt die Lieferung ausgeführt, Dienste geleistet oder Zahlungen entgegen genommen haben. 2. Angebote, Verträge Unsere Angebote sind, auch wenn sie auf Anfrage des Bestellers abgegeben werden, freibleibend. Aufträge oder Bestellungen, einschließlich Angaben zu Umfang, Art und Zeitpunkt der Lieferung, sind unabhängig davon verbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung in Textform zustande oder wenn Bestellungen von uns ausgeführt worden sind. Unbeschadet sonstiger vertraglicher oder gesetzlicher (Kündigungs-)Rechte ist der Besteller nicht berechtigt, verbindliche Bestellungen zu stornieren. 3. Preise 3.1 In unseren Preisen sind soweit nichts anderes vereinbart ist die Kosten für Verpackung, Versicherung, Fracht und Umsatzsteuer nicht enthalten. 3.2 Aufschläge und Nachberechnungen auf den vereinbarten Preis sind zulässig, wenn uns Umstände, wie z.b. Materialkosten oder Lohn- oder Energiekostenerhöhungen, Erhöhung öffentlicher Lasten usw. dazu zwingen und die Lieferung oder Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll. Bei sonstigen Preiserhöhungen hat der Besteller nach Mitteilung der Preiserhöhung ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für den Fall, dass der Listenpreis erheblich stärker gestiegen ist als die allgemeinen Lebenshaltungskosten. 4. Zahlung, Aufrechnung 4.1 Soweit nicht anders vereinbart, hat der Besteller den Kaufpreis 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Rechnung und Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistung an uns zu zahlen. Bei Zahlungsverzug einer in Euro gestellten Rechnung fallen Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem im Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden von der Deutschen Bank bekannt gegebenen Basiszinssatzes an. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten. Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Seite 1 von 7

4.2 Die Nichtbezahlung fälliger Rechnungen oder andere Umstände, welche auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers nach Vertragsabschluss schließen lassen, berechtigen uns zur sofortigen Fälligstellung aller Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. Ist der Besteller trotz entsprechender Aufforderung nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine geeignete Sicherheit für die ihm obliegende Leistung zu stellen, so sind wir, soweit wir noch nicht geleistet haben, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5. Leistungsort Leistungsort für die Lieferung ist der Ort unseres Lieferwerks oder -lagers, für die Zahlungsverpflichtung des Bestellers Mannheim. 6. Versand, Lieferungen, Gefahrübergang Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk. Soweit nichts anderes vereinbart ist, versenden wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers; dabei bestimmen wir nach pflichtgemäßem Ermessen Versandart, Versandweg und Frachtführer. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware gegen Transportschäden zu versichern. Teillieferungen sind zulässig. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen und wir noch andere Leistungen (insbes. Versand) übernommen haben. Der Untergang oder die Beschädigung der Ware nach Gefahrübergang auf den Besteller entbindet diesen nicht von seiner Verpflichtung zur vollen Begleichung des Kaufpreises. 7. Liefertermine, Verzug, Rücksendungen 7.1 Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. 7.2 Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, so hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens drei Wochen. Erfolgt die Lieferung nach Ablauf der Nachfrist nicht, und will der Besteller aus den vorgenannten Gründen von seinem Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages Gebrauch machen oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich unter Setzung einer angemessenen weiteren Nachfrist unter Aufforderung zur Lieferung anzuzeigen. Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung besteht. 7.3 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen. Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe dieser AVB beschränkt. Seite 2 von 7

7.4 Verzögert sich der Versand der bestellten Ware durch Umstände, die der Besteller zu verantworten hat (einschließlich Annahmeverzug oder -verweigerung) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der bestellten Ware ab dem Zeitpunkt des Verzugs auf den Besteller über. Geht die bestellte Ware während des Annahmeverzugs des Bestellers zufällig unter, werden wir von der Leistungsverpflichtung frei. Die Zahlungsverpflichtung des Bestellers bleibt jedoch in voller Höhe bestehen. 8. Eigentumsvorbehalt 8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. 8.2 Gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) aus der Geschäftsbeziehung, die uns jetzt oder künftig gegen den Besteller zustehen, unser Eigentum (Vorbehaltsware). 8.3 Wird die Ware von dem Besteller be- oder verarbeitet, wird dies für uns vorgenommen (, ohne dass dem Besteller Ansprüche gegen uns zustehen). Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die gesamte neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Besteller erwerben wir Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Rechnungswerts unserer gelieferten Ware (inkl. Umsatzsteuer) zu dem der anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. 8.4 Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Bestellers oder Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt der Besteller uns darüber hinaus schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Es gilt dementsprechend als vereinbart, dass uns der Besteller Miteigentum an der Hauptsache im Verhältnis des Rechnungswerts unserer gelieferten Ware (inkl. Umsatzsteuer) zu dem der anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. 8.5 Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt. Veräußert der Besteller diese Ware seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Besteller tritt bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt, insbesondere gilt die Berechtigung zur Verfügung über die Vorbehaltsware ohne weiteres als widerrufen, wenn über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder die Liquidation eingeleitet wird. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit Waren Dritter veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe unseres Rechnungswerts der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.b. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir nehmen die jeweiligen Abtretungen an. 8.6 Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung nur ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt oder wir diese Berechtigung nicht widerrufen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur in Fällen eines eingeleiteten Insolvenzverfahrens gegen den Besteller sowie der Minderung seiner Kreditwürdigkeit Gebrauch machen. Seite 3 von 7

8.7 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nicht gestattet. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. In einer Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch uns liegt nur dann auch ein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies zuvor ausdrücklich schriftlich erklärt haben. Von einer Pfändung oder jeder anderen Gefährdung oder Beeinträchtigung unserer Eigentums- und Forderungsrechte durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen und seinerseits alles zu tun, um unsere Rechte zu wahren, insbesondere ist er dazu verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Besteller. 9. Höhere Gewalt Bei höherer Gewalt ruhen unsere Lieferpflichten; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Gleiche gilt bei Energieoder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, Mangel an Arbeitskräften oder Rohstoffen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen aller Art oder wenn uns Unterlieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern, sofern wir dies nicht zu vertreten haben. Ebenso wenig sind wir zur Beschaffung der Ware bei Dritten verpflichtet. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder ob wir innerhalb einer angemessenen Frist den Vertrag erfüllen wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. 10. Produktangaben Unsere Angaben über unsere Produkte und Geräte sowie über unsere Anlagen und Verfahren beruhen auf umfangreicher Forschungsarbeit und anwendungstechnischer Erfahrung. Wir vermitteln diese Ergebnisse, mit denen wir keine über den jeweiligen Einzelvertrag hinausgehende Haftung übernehmen, in Wort und Schrift nach bestem Wissen, behalten uns jedoch technische Änderungen im Zuge der Produktentwicklung vor. Unsere Produktbeschreibungen und -angaben beschreiben jedoch nur die Beschaffenheit unserer Produkte und unserer Leistungen und stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des 443 BGB dar, es sei denn, dass wir dies dem Besteller zuvor ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Das entbindet den Benutzer jedoch nicht davon, unsere Erzeugnisse und Verfahren auf ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen. Das gilt auch hinsichtlich der Wahrung von Schutzrechten Dritter sowie für Anwendungen und Verfahrensweisen. 11. Beanstandungen Alle Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung feststellbar sind, müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware (bei versteckten Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung) schriftlich unter Angabe von Art und Ausmaß der behaupteten Mängel zugegangen sein. Sofern der Besteller Beanstandungen und Mängelrügen nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Schriftform anzeigt, gilt unsere Lieferung und Leistung im Hinblick auf die nicht oder nicht formgerechte Beanstandung bzw. den nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügten Mangel als mangelfrei. Nimmt der Besteller unsere Lieferung oder Leistung in Kenntnis eines Mangels an, so stehen ihm die aus der Mangelhaftigkeit ableitbaren Rechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen dieses Mangels ausdrücklich schriftlich vorbehält. Seite 4 von 7

12. Mängelhaftung Der Besteller kann aus der Mangelhaftigkeit unserer Lieferung und Leistung keine Rechte ableiten, soweit lediglich eine unerhebliche Minderung des Werts oder der Tauglichkeit unserer Lieferung und Leistung vorliegt. Soweit unsere Lieferung und Leistung mangelhaft ist und vom Besteller hiernach zu Recht beanstandet wird, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist uns stets Gelegenheit innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Wir behalten uns zwei Nacherfüllungsversuche vor. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Besteller nicht zuzumuten, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ferner kann der Besteller Ersatz für die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen. Diese sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Hinsichtlich des Aufwendungsersatzes gilt die vorstehende Regelung entsprechend. Die Gewährleistungsfrist für unsere Waren und Lieferungen beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. Die Einjahresfrist gilt auch nicht in Fällen der Haftung wegen Vorsatzes, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, und im Falle des Rückgriffs des Bestellers aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf. 13. Fehlmengen Bei unvollständigen Lieferungen oder Falschlieferungen, oder wenn wir eine sonstige Pflicht (Nebenpflicht) in einer von uns zu vertretenden Weise verletzen, so hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung der Fehlmenge, zur Lieferung der geschuldeten Ware oder zur Beseitigung der Pflichtverletzung zu setzen. Aus unerheblichen Mengenabweichungen kann der Besteller jedoch keine Rechte ableiten. Mehr als nur unerhebliche Fehlmengen liefern wir nach, soweit uns dies zumutbar ist. Ansonsten erteilen wir eine Gutschrift. 14. Schadensersatz Auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, haften wir nur, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn die verletzte Pflicht für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Haftung auf Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt höchstens den doppelten Rechnungswert der betroffenen Ware. Im Falle einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wir im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend haften. Soweit dem Besteller nach dieser Ziffer 15. Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Mängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 13. Seite 5 von 7

15. Rücktritt, Kreditversicherung, Sicherheit Wir behalten uns das Recht vor, durch schriftliche Mitteilung an den Besteller vom Vertrag zurückzutreten, wenn unsere Kreditversicherung und/oder andere Unternehmen uns gegenüber mitteilen, dass für Lieferungen an den Besteller kein ausreichendes Limit zur Verfügung steht bzw. ein Limit gestrichen worden ist, der Besteller nicht versichert wird, der Besteller seine Zahlungen einstellt oder der Besteller unzutreffende Angaben in Bezug auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Falschangaben von erheblicher Bedeutung sind. Der Besteller kann den Rücktritt abwenden, wenn er innerhalb von acht Tagen, nachdem ihm unsere Erklärung des Rücktritts vom Vertrag zugegangen ist, für eine entsprechende andere, von uns akzeptierte, Absicherung der Kaufpreisforderung sorgt. 16. Exportbeschränkungen, Rücktritt Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Besteller bzw. das Land, in dem der Besteller seinen Sitz hat, Exportbeschränkungen, insbesondere die der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und Deutschlands, soweit sie sich auf den Export, den Re-Export, die Weitergabe und den Weiterverkauf von Produkten beziehen, unterliegt. Der Rücktritt ist von uns innerhalb von sieben Tagen nach Kenntniserlangung der Exportbeschränkung zu erklären. Dasselbe gilt, wenn das Land, in dem das zu beliefernde Unternehmen bzw. der Besteller seinen Sitz hat, Importbeschränkungen geregelt hat. 17. Geheimhaltung Der Besteller verpflichtet sich, jedwede ihm von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen während unserer Geschäftsbeziehung zur Verfügung gestellten Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse (Dokumente, Zeichnungen, Pläne, Spezifikationen, vertrauliche Informationen, Know-how, Produktionsmethoden und dergleichen), ohne unsere Einwilligung weder zu verwerten noch Dritten mitzuteilen. Auf unser Verlangen sind alle in dinglicher Form vorliegenden Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse an uns zurückgeben. Davon ausgenommen sind die Informationen, die öffentlich und rechtmäßig zugänglich sind oder dem Besteller schon vor der Zurverfügungstellung bekannt waren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung unserer Geschäftsbeziehung. 18. Gerichtsstand Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens. Erheben wir Klage, so gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. 19. Anwendbares Recht Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht. Seite 6 von 7

20. Handelsklauseln Soweit Handelsklauseln nach den International Commercial Terms (INCOTERMS) vereinbart sind, gelten die INCOTERMS 2010. 21. Schlussbestimmungen 21.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen gewollt haben würden, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten. 21.2 Hinweis: Der Besteller nimmt davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.b. Versicherungen und Banken) zu übermitteln. TIB Chemicals AG Seite 7 von 7