ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von SIGS DATACOM GmbH E-SERVICES

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Transkript:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von SIGS DATACOM GmbH E-SERVICES 1 Allgemeines - Geltungsbereich (1) Die im Folgenden dargestellten allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich im weiten Sinne auf Online Marketing Aktivitäten von SIGS DATACOM (auch genannt E-Services wie z.b. Direct Mailing, Teilnehmermarketing, elektronische Newsletter, Webcast, Webinare, Bannerschaltungen aller Art, Cross Marketing, Leadgenerierungsmodelle etc.). (2) Durch die Auftragserteilung wird der Inhalt dieser Bedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie werden von SIGS DATACOM ausdrücklich schriftlich bestätigt. (3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, die im Folgenden Kunde genannt werden. (4) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Lieferungen sowie sonstige Leistungen. (5) Änderungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats zugehen, nachdem die Änderungsmitteilung unserem Kunden zugegangen ist. (6) An Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen und anderen Unterlagen behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und dürfen nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei Nichtannahme des Angebots sind sie uns unverzüglich zurückzugeben. Uns vom Besteller überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch zurückgesandt. Wir verweisen hinsichtlich unserer Urheberrechte insbesondere auf die Regelungen zum Urheberschutz in 7. 2 Zustandekommen Vertrages / Änderungen (1) Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrages durch SIGS DATACOM zustande. Die Annahme kann durch Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung erfolgen. (2) Die Annahme eines Auftrages liegt im freien Ermessen des Verlages. (3) Änderungen der Vertragsdaten, wie zum Beispiel die Firmierung oder die Anschrift, sind SIGS DATACOM unverzüglich anzuzeigen. Sollten die Änderungen SIGS DATACOM erst nach Stellung der Rechnung mitgeteilt werden ist sie berechtigt für die Vornahme der Änderungen eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

3 Preise und Zahlungsbedingungen (1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Die Preise ergeben sich jeweils aus den aktuellen Preislisten bzw. Auftragsbestätigungen. Sofern nichts anderes vermerkt ist, sind diese Preise Nettopreise. Selektionskosten, Handlingkosten etc. sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusätzlich berechnet. 4 Fälligkeit / Verzug (1) Soweit nichts anderes mitgeteilt wurde sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt und ohne Abzug fällig. (2) Sofern der Aussteller den Rechnungsbetrag nicht innerhalb der in Absatz 1 genannten Fristen zahlt, so gerät er in Verzug. (3) Bei Verzug sind die gesetzlichen Zinsen gemäß 247 BGB i. V. m. 288 BGB zu entrichten. Sofern SIGS DATACOM ein höherer Schaden entsteht, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. (4) Im Fall des Zahlungsverzuges kann SIGS DATACOM die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur vollständigen Zahlung zurückstellen und zukünftige Leistungen von einer Zahlung per Vorkasse abhängig machen. (5) SIGS DATACOM ist außerdem berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz von dem Auftraggeber zu verlangen, wenn er trotz einer entsprechenden Zahlungsaufforderung durch den Verlag und fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. (6) Mögliche weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben unberührt. 5 Drohende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, ist SIGS DATACOM berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen unabhängig von einer vorherigen Vereinbarung von der Vorauszahlung des Anzeigenpreises und dem Ausgleich noch offener Rechnungsbeträge abhängig machen. 6 Lieferung (1) Wenn Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen eintreten (z.b. Änderungswünsche, verspätete Lieferung von Daten, Informationen etc.), verlängern sich die Liefertermine. Anspruch auf Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht. (2) Besteht ein Kunde trotz der von ihm zu vertretenden Terminverzögerung auf umgehende Bearbeitung und kommt es dann wegen der besonderen Eilbedürftigkeit nicht mehr zu Kontrollen, die SIGS DATACOM üblicherweise durchführt oder durchführen lässt, haftet SIGS DATACOM nicht für evtl. Mängel. (3) Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder auf der Seite unserer Vorlieferanten verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung.

7 Abtretung Die Abtretung der Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis durch den Auftraggeber ist nicht zulässig. 8 Rechte des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln bei Werkleistungen Für Sach- und Rechtsmängeln haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche vorbehaltlich 9 gemäß der folgenden Nummern 1 9. 1. Wir übernehmen keine Garantien im Sinne von Haftungsverschärfungen oder der Übernahme besonderer Einstandspflichten, es sei denn, die Übernahme wird schriftlich vereinbart und der Begriff Garantie ausdrücklich verwendet. So dienen insbesondere Angaben über die Beschaffenheit unserer Leistung der bloßen Spezifikation und begründen keine Garantien. Eine Bezugnahme auf vom Kunden mitgeteilte Daten oder eine Wiederholung solcher Daten dient ebenfalls nur der Leistungsbeschreibung und stellt keine Beschaffenheitsgarantie dar; keinesfalls werden derartige Daten von uns auf ihre technische oder anderweitige Richtigkeit überprüft. 2. Der Kunde muss für ihn erbrachte Leistungen im Rahmen der von uns angebotenen Leadgenerierungsmodelle unverzüglich auf Qualitätsabweichungen untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erbringung unserer Leistungen uns gegenüber schriftlich mitteilen, ansonsten ist er mit seinen Mängelrechten ausgeschlossen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt dies entsprechend mit der Maßgabe, dass der Mangel innerhalb von 7 Tagen ab Entdeckung schriftlich mitzuteilen ist. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 3. Uns ist in allen Fällen Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel selbst festzustellen. Zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden des Kunden haben wir den gerügten Mangel sofort festzustellen. Wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, verliert er etwaige Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln. 4. Mängelansprüche bestehen nicht, sofern nur unerhebliche Abweichungen von der Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegen. 5. Der Kunde kann erst dann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Rücktritt vom Vertrag erklären oder Schadensersatz gemäß 6 verlangen, wenn wir unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle eine uns gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verstreichen lassen oder ein Fehlschlagen der Nacherfüllung vorliegt. Das Recht auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung) ist grundsätzlich ausgeschlossen. 6. Ansprüche aus Mängeln unserer Leistungen verjähren nach 12 Monaten, gerechnet ab Ablieferung bzw. soweit eine Abnahme erfolgt ist ab dieser, hilfsweise ab Anzeige der Abnahmebereitschaft. 7. Die Nachbesserung führt nicht zum Neubeginn der Verjährungsfrist. Diese verlängert sich jedoch um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Unterbrechungen der Nutzung. 8. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendigen erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.

Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. 9. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht für uns keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne die vorherige Zustimmung von uns vorgenommene Änderungen an für den Kunden erstellten Produkten im Rahmen der von uns angebotenen Leadgenerierungsmodelle. 9 Haftung / Schadenersatz und Aufwendungen (1) Wir haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. (2) Wir haften uneingeschränkt für Schäden die aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen. Außerdem haften wir uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist und im Rahmen einer Garantie. (3) Wir haften ebenfalls uneingeschränkt, wenn dies aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften vorgeschrieben ist. (4) Im Übrigen haften wir bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Vertrag, lediglich in Höhe eines vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschadens. Bei wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um Pflichten, die wir im Rahmen des Vertrages zur Erreichung des Vertragszweckes auferlegt wurden und auf die der Käufer regelmäßig vertrauen durfte, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst aufgrund der Erfüllung dieser Pflichten möglich ist. (5) Bei der fahrlässigen Verletzung einer für den Vertrag nicht wesentlichen Pflicht, ist die Ersatzpflicht begrenzt auf die Höhe des Auftragswertes. (6) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb von 12 Monaten gerechnet ab Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Nutzbarkeit unserer Leistungen. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz eine längere Verjährung vorschreibt oder wir nach dem Produkthaftungsgesetz haften. (7) Diese Regelungen gelten auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 10 Höhere Gewalt (1) Bei einem Ausfall infolge höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger vom Verlag nicht zu vertretender Umstände, insbesondere aufgrund eines Streiks oder einer Aussperrung, gelten die gesetzlichen Vorschriften, wonach der Verlag von seiner konkreten Pflicht zur Veröffentlichung der Anzeige befreit ist. Die Abnahmezeit verlängert sich in diesen Fall jedoch um den Zeitraum Unterbrechung der Anzeigeveröffentlichung. Der Auftraggeber wird insoweit nicht von seiner Zahlungsverpflichtung befreit. (2) Ein weitergehender Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.

11 Urheberrechte und Rechte an den Arbeitsergebnissen (1) Wir bleiben Inhaber unserer zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe bestehenden Schutz- und Urheberrechte. Die vor oder während der Auftragsbearbeitung von uns erstellten Dokumente und sonstigen Medien dürfen ohne unsere Genehmigung weder vollständig noch teilweise reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. (2) Soweit bei der Auftragsbearbeitung Dokumente oder sonstige Medien zum Einsatz kommen, an denen Dritte Rechte haben, verbleiben diese Rechte beim jeweiligen Urheber. (3) Die Rechtsinhaberschaft an sämtlichen Arbeitsergebnissen, die wir im Rahmen einer Veranstaltung erzielen, fällt uns zu. Wir räumen dem Kunden jedoch das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die gewonnenen Ergebnisse so zu nutzen, wie es im Rahmen dieser Online Marketing Aktivitäten vereinbart und zweckdienlich ist. 12 gewerblicher Rechtschutz (1) Der Kunde hat Verletzungen und Beeinträchtigungen der gewerblichen Schutzrechte anderer und sonstige Verstöße gegen geltendes Recht zu unterlassen. (2) Der Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit von Anzeigen (z.b. in Newslettern oder auf Postern), sowie der hierfür zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen unterliegen der Verantwortung des Kunden. (3) Wird uns die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so sind wir ohne Prüfung der Rechtslage berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung der Rechtslage durch den Kunden und den Dritten einzustellen. Sollte uns durch die Verzögerung die Weiterführung des Auftrages nicht mehr zumutbar sein, so sind wir zum Rücktritt berechtigt. (4) Sollten Dritte Ansprüche aus den in Absatz 1 und 2 genannten Gründen gegenüber dem Verlag geltend machen, so ist er vom Auftraggeber freizustellen. (5) Der Auftraggeber hat die Kosten der Veröffentlichung einer Gegenanzeige nach Maßgabe der aktuellen Preisliste zu tragen, sofern diese sich auf Behauptungen innerhalb der in Auftrag gegebenen Anzeige bezieht. 13 Konkurrenzausschluss Der Verleger gewährt keinen Konkurrenzausschluss. 14 Schlussbestimmungen / salvatorische Klausel (1) Bei Lieferungen von der Bundesrepublik Deutschland in andere EU-Mitgliedsstaaten hat der Kunde uns vor Lieferung seine Umsatzsteuer- Identifikations-Nummer mitzuteilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchführt. Andernfalls hat er für die Lieferung zusätzlich zur vereinbarten Vergütung den vom Lieferer gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen.

(2) Unser Sitz ist Erfüllungsort und Gerichtsstand. Auch für den Fall, dass der Sitz des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist unser Sitz als Gerichtsstand vereinbart. (3) Das Vertragsverhältnis einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) beurteilt, auch bei Fällen mit Auslandsbezug, insbesondere bei Auslandsbestellungen bzw. Lieferungen ins Ausland. (4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll im Falle eines fehlenden dispositiven Gesetzesrechts durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für unvollständige Bestimmungen. Stand: 21.01.2014