Leitfaden dipl. Naturheilpraktiker/in TEN hfnh Traditionelle Europäische Naturheilkunde Hinweis Die Nachweise der Aus- und Weiterbildung müssen das Diplom/Zertifikat sowie die Lernstundeninformationen enthalten. Zug, 10. März 2010 1/10
Dossier Übersicht 1. Antrag 1.1 Personalien 1.2 Werdegang 1.3 Beruf 1.4 Abschlüsse 2. Allgemeinbildung 2.1 Kommunikation, Psychologie und Schlüsselkompetenzen 2.2 Arbeitsmethoden und Techniken 2.3 Berufliche Selbständigkeit 2.4. Anwendungsorientierte Forschung und Erfahrung 2:5 Qualitätsmanagement 2:6 Gesundheitsförderung und Unfallverhütung 2.7 Anleitung, Instruktion und Beratung 2.8 Bio-Kybernetik 3. Medizinische und therapeutische Grundlagen 3.1 Physik, Chemie, Biologie, Biochemie 3.2 Pathologie/Pathophysiologie und Krankheitslehre 3.3 Infektionslehre und Hygiene 3.4 Physik/Chemie und Biologie 3.5 Anamnese, Diagnostik und Untersuchungstechniken und Grundfertigkeiten 3.6 Notfallsituationen 3.7 Pharmakologie 3.8 Medizinische und naturheilkundliche Wissensvertiefung 3.9 Geschichte, Modelle und Konzepte der Naturheilkunde 4. Fachausbildung Naturheilpraktiker TEN 4.1 Humoralmedizin 4.2 Diätetik 4.3 Phytotherapie 4.4 Spagyrik 4.5 Irisdiagnostik 4.6 Homöopathie 4.7 Wickel und Auflagen 4.8 Ausscheidungsverfahren 4.9 Systemische Kommunikation 4.10 Lernpraxis 4.11 Praktikum Zug, 10. März 2010 Seite 2/10
1. Antrag 1.1 Personalien 1.2 Werdegang 1.3 Beruf 1.4 Abschlüsse 1.4.1 Abschluss Naturheilpraktiker TEN 1.4.2 weitere Abschlüsse Zug, 10. März 2010 Seite 3/10
2. Allgemeinbildung 2.1 Kommunikation, Psychologie und Schlüsselqualifikationen Ich kann durch mein Verhalten und meine Haltung das Vertrauen und Wohlbefinden der Patienten fördern und setze meine Kenntnisse der Kommunikation und der Psychologie in der Berufspraxis gezielt ein. Nachweise über die Aus- oder Weiterbildung im Bereich Kommunikation und Psychologie 2.2 Arbeitsmethoden und Techniken Ich kann mein Lernen eigenverantwortlich gestalten und verstehe Lernen als einen lebenslangen Prozess. Nachweis über regelmässige Fortbildung (Life Long Learing) 2.3 Berufliche Selbstständigkeit Ich kann eine eigene Praxis nach den grundlegendsten betriebswirtschaftlichen und gesundheitsgesetzlichen Gesichtspunkten führen. - Nachweis über Aus- oder Weiterbildung im Bereich berufliche Selbständigkeit - selbständig Praxistätigkeit 2.4 Anwendungsorientierte Forschung und Erfahrung Ich kann komplementärmedizinische Forschungsergebnisse im Praxisalltag integrieren. Nachweise über Aus- oder Weiterbildung im Bereich Forschung und Erfahrung 2.5 Qualitätsmanagement Ich kann Qualitätsstandards in der Behandlungspraxis umsetzen und beteilige mich an der Sicherung und Entwicklung des Berufes. Nachweis über Aus- oder Weiterbildung im Bereich Qualitätsmanagement Zug, 10. März 2010 Seite 4/10
2.6 Gesundheitsförderung und Unfallverhütung Ich kann meine Überlegungen, mein Wissen, Hilfsmittel und Methoden zur Gesundheitsförderung und Unfallverhütung in der Berufspraxis einsetzen. Nachweis über Aus- oder Weiterbildung im Bereich Gesundheitsförderung und Unfallverhütung 2.7 Anleitung, Instruktion und Beratung Ich kann Patienten anleiten, instruieren und beraten, womit ich notwendige Verhaltens- und Einstellungsänderungen fördere und unterstütze. Nachweis über Aus- oder Weiterbildung im Bereich Anleitung, Instruktion und Beratung 2.8 Bio-Kybernetik Ich kann in grösseren Zusammenhängen denken und handeln, berücksichtige dabei Wechselwirkungen und kann die Bio-Kybernetik als Analyse- und Diagnosemodell im Praxisalltag einsetzen. Nachweis über Aus- oder Weiterbildung im Bereich Kybernetik oder Systemtheorien Zug, 10. März 2010 Seite 5/10
3. Medizinische und therapeutische Grundlagen 3.1 Anatomie/Physiologie Ich kann mein Wissen für das Verstehen von pathophysiologischen, psychosomatischen und systembedingten Störungen im Praxisalltag nutzen. Nachweise über Aus- oder Weiterbildung im Bereich Medizin und Diagnostik 3.2 Pathologie/Pathophysiologie und Krankheitslehre Ich kann mein Wissen der Erscheinungs- und Äusserungsformen pathophysiologischer, psychosomatischer und systembedingter Störungen gezielt und sicher anwenden. Nachweise über Aus- oder Weiterbildung im Bereich Medizin und Diagnostik 3.3 Infektionslehre und Hygiene Ich kann die Prinzipien und Regeln der Hygiene in der Berufspraxis anwenden und kann bei Infektionskrankheiten folgerichtig entscheiden. 3.4 Physik/Chemie und Biologie Ich kann die physikalischen, chemischen und biologischen Prinzipien und Regeln für meine Berufsausübung nutzen. 3.5 Anamnese, Diagnostik und Untersuchungstechniken und Grundfertigkeiten Ich kann eine gezielte Anamnese und Diagnostik sowie klinische Untersuchungstechniken beim Patienten gezielt und sicher durchführen sowie dokumentieren. Zug, 10. März 2010 Seite 6/10
3.6 Notfallsituationen Ich kann in meiner Praxistätigkeit bei kritischen und notfallmässigen Situationen Prioritäten setzen und folgerichtig handeln. 3.7 Pharmakologie Ich kann mein Wissen aus der Pharmakologie in die Berufspraxis übertragen und gezielt nutzen. 3.8 Medizinische und naturheilkundliche Wissensvertiefung Ich kann vertieftes Wissen der Medizin und Naturheilkunde in der Praxis einsetzen. 3.9 Geschichte, Modelle und Konzepte der Naturheilkunde Ich kann Patienten nebst TEN weitere Konzepte und Modelle der Naturheilkunde erklären und Sie gegebenenfalls an andere Fachpersonen weiterleiten. Nachweise über Aus- oder Weiterbildung ausserhalb des Bereiches TEN Zug, 10. März 2010 Seite 7/10
4. Fachausbildung Naturheilpraktiker TEN 4.1 Humoralmedizin Ich kann das Konzept der Humoralmedizin als Grundlage meiner Berufsausübung anwenden, berücksichtige die vier Charakter in meinen Behandlungkonzepten und greife auf die Diagnostik der Humorallehre zurück. Nachweis über die Aus- oder Weiterbildung im Bereich Humoralmedizinule 4.2 Diätetik Ich kann Patienten und Interessierte in die ausgewogene Ernährung einführen, Patientenfragen beantworten und präventive Empfehlungen abgeben. Ich nehme Ernährungskuren nach F.X. Mayr ins Behandlungskonzept auf. Nachweis über die Aus- oder Weiterbildung im Bereich Diätetik 4.3 Phytotherapie Ich kann Phytotherapeutika Organ bezogen und unter Berücksichtigung der Humorallehre einsetzen. Nachweis über die Aus- oder Weiterbildung im Bereich Phytotherapie 4.4 Spagyrik Ich kann spagyrische Arzneien gezielt einsetzen und meine Patienten entsprechend beraten. Nachweis über die Aus- oder Weiterbildung im Bereich Spagyrik 4.5 Irisdiagnostik Ich kann eine irisdiagnostische Befunderhebung durchführen, erklären, deuten und in mein Behandlungskonzept integrieren. Nachweis über die Aus- oder Weiterbildung im Bereich Irisdiagnostik Zug, 10. März 2010 Seite 8/10
4.6 Homöopathie Ich kann die Homöopathie bei akuten einfachen Krankheitsbildern/Beschwerdebildern anwenden. Nachweis über die Aus- oder Weiterbildung im Bereich Homöopathie 4.7 Wickel und Auflagen Ich kann Wickel und Auflagen in der Berufspraxis gezielt einsetzen und korrekt anwenden. Nachweis über die Aus- oder Weiterbildung im Bereich Hydrotherapie 4.8 Ausscheidungsverfahren Ich kann ausscheidende Massnahmen einleiten um über die 6 Organe (Lunge, Leber, Darm, Niere, Haut, Schleimhaut, Gefässe) ab- und auszuleiten und beachte dabei die notwendigen Hygienevorschriften. Nachweis über die Aus- oder Weiterbildung im Bereich Ausscheidungsverfahren 4.9 Systemische Kommunikation Ich kann die Prinzipien der systemischen Kommunikation in der Behandlungspraxis anwenden. Nachweis über die Aus- oder Weiterbildung im Bereich systemische Kommunikation Zug, 10. März 2010 Seite 9/10
4.11 Lernpraxis Ich kann mir eigenverantwortlich ergänzendes naturheilkundliches Wissen aneignen, in dem ich Fachliteratur lese und an Vorträgen teilnehme. Teilnahme an Fachvorträgen, Seminaren sowie Studium von Fachliteratur im Bereich TEN 4.12 Praktikum Ich kann mit meinem erlernten Wissen Patienten fachgerecht beraten, betreuen und naturheilkundlich behandeln. - Praktikumsnachweis - Praxiserfahrung Zug, 10. März 2010 Seite 10/10