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Landratsamt Mühldorf a. Inn Gesundheitsamt Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn Postfach 1474 84446 Mühldorf a. Inn Caritasverband für die Erzdiözese München und Freising e. V. Geschäftsführung Altenheime Hirtenstraße 2 4 80335 München Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gem. Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: Caritasverband für Erzdiözese München und Freising e. V. Hirtenstraße 2-4 80335 München www.caritasmuenchen.de Geprüfte Einrichtung: Caritas Heilig-Geist-Spital Spitalgasse 7 84453 Mühldorf a. Inn In der Einrichtung wurde am 11.04.2016 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt.

2 Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Personal Qualitätsmanagement Pflege und Dokumentation Soziale Betreuung / Dokumentation Verpflegung Mitwirkung Arzneimittel Freiheit einschränkende Maßnahmen Hygiene Bauliche Gegebenheiten Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Kurzzeitpflege für alte Menschen eingestreut Angebotene Wohnformen: eingestreute Tagespflege (6 Plätze) Angebotene Plätze: 112 davon beschützende Plätze: 0 davon Plätze für Rüstige: 10 Belegte Plätze: 102 Einzelzimmerquote: 83 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 62,66 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungskräfte: 3

3 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Die Begehung fand in einer angenehmen Atmosphäre statt, alle benötigten Unterlagen wurden bereitwillig zur Verfügung gestellt. Befragte, auskunftsfähige Bewohner fühlen sich nach ihren Angaben sehr wohl in der Einrichtung. Sie äußerten sich sehr zufrieden über die Einrichtung, das Essen und das Pflegepersonal. Als Besucher kann man seine Angehörigen über eine Tafel im Eingangsbereich leicht finden, die Orientierungshilfen ziehen sich durch alle Stationen. Die gesetzlich vorgeschriebene Fachkraftquote von 50% wird von der Einrichtung überdurchschnittlich erfüllt. In der Einrichtung werden ausreichend gerontopsychiatrisch qualifizierte Fachkräfte gemäß 15 Abs. 3 AVPfleWoqG beschäftigt. Ein sehr freundlicher und aufmerksamer Umgangston der Mitarbeiter gegenüber den Bewohnern konnte festgestellt werden. Die Mitarbeiter konnten sehr detailliert über die Bewohner Auskunft geben, sie sind sehr gut informiert über die Vorlieben und Krankheitsbilder der Bewohner. Bewohner mit chronischen Schmerzen werden regelmäßig mit Hilfe eines Schmerzerfassungsbogens befragt. Hier zeigt sich, dass über eine gute Einstellung der Schmerzmedikamente und Bedarfsmedikation bei vielen Bewohnern die Lebensqualität gesteigert werden kann. Einige Bewohner mit PEG- Anlage wurden begutachtet. Der Umgang mit PEG-Sonde und Ernährungspumpe erschien sachgemäß, die Verbände waren korrekt angelegt. Bei einem Bewohner mit laufender Ernährungspumpe war der Oberkörper fachgerecht hochgelagert. Die Mundpflege bei Bewohnern, die parenteral ernährt werden, wird mit täglich wechselnden Teesorten durchgeführt. Durch diese Maßnahme kann der tägliche Austausch der Mundpflegeflüssigkeit gewährleistet werden. Außerdem haben die betroffenen Bewohner dadurch wechselnde Geschmacksreize, durch die die Sinne angeregt werden. Die Einrichtung bietet eine bewohnerorientierte Pflege an. Bewohner, die gerne länger schlafen wollen, können ihr Frühstück bis 11:00 Uhr einnehmen. Das Frühstück wird generell von 06:00 Uhr bis 11:00 Uhr angeboten.

4 Alle begutachteten Bewohner waren sehr gut gepflegt und fühlten sich, soweit sie dies äußern konnten, in der Einrichtung sehr wohl. Die teilnehmend beobachtete Übergabe von Früh- auf Spätschicht im Wohnbereich II fand in einer angenehmen Atmosphäre statt. Alle pflegerisch relevanten Informationen des jeweiligen Bewohners wurden an die nachfolgende Schicht übergeben. Durch die Umstellung der Dokumentation auf Tagesstruktur werden jetzt alle Prophylaxen im täglichen Umgang mit den Bewohnern durchgeführt. Die Dokumentation ist sehr übersichtlich und verständlich geführt. Alle Bewohner die dies wünschen, verfügen über eine Notfallmappe. Daraus ist ersichtlich, in welches Krankenhaus im Notfall verlegt werden sollte, ob überhaupt verlegt werden soll und inwieweit eine notärztliche Versorgung gewünscht ist. Trotz der Größe des Hauses sind die Bewohner in Beschäftigungen oder im Wohnzimmer gut integriert, so dass man keine suchenden oder allein auf sich gestellten Bewohner antrifft. Diese ruhige Atmosphäre umgibt das Haus. Die Nähe zur Innenstadt ist sehr attraktiv für rüstige Bewohner und auch pflegebedürftige Bewohner machen im Zuge der Beschäftigung gelegentlich Ausflüge in die Stadt. Das Wohngruppenkonzept hat sich bewährt, die Anwesenheit der Präsenzkräfte in den Wohnzimmern der jeweiligen Stockwerke wurde auf 20 Uhr ausgeweitet. Dieses Konzept bietet eine hohe Flexibilität für die Bewohner. Am Tag der Begehung frühstückte ein Teil der Bewohner noch um 10.30 Uhr. Zur gleichen Zeit wurde im Küchenbereich des Aufenthaltsraums im Rahmen der sozialen Betreuung mit den Bewohnern ein Kuchen gebacken, der dann am Nachmittag verzehrt wurde. An den Eingangstüren zu den Wohnzimmern befanden sich Plakate mit Bildern der Mitarbeiter aus den Bereichen der Pflege sowie der sozialen Betreuung und Seelsorge. Der Wochenplan der Sozialen Betreuung mit Fotos der Bewohner hängt übersichtlich und farblich gestaltet gut erkennbar in allen Wohnbereichen des Hauses. Die Planung der sozialen Betreuung erfolgt auf Grundlage der Biographie, welche regelmäßig durch die Fachkräfte in der sozialen Betreuung evaluiert wird. Teambesprechungen finden einmal monatlich mit allen Mitarbeitern der sozialen Betreuung statt. Es liegt ein hausinternes Konzept für die Verabschiedungszeremonie verstorbener Bewohner vor. Dieses Programm beinhaltet neben dem genauen Ablauf verschiedene Vorschläge in Form von Texten und Gedichten, mit sowohl kirchennahen als auch kirchenfernen Inhalten. Am Tag der Begehung fand der wöchentliche Bibelkreis unter Leitung der Pastoralreferentin statt, an dem hospitiert werden konnte. Unter den acht Bewohnern entwickelte sich eine zum Teil recht lebhafte Unterhaltung über den vorgetragenen Bibeltext und dessen Bedeutung.

5 Die Leitung der sozialen Betreuung obliegt einer Pfllegefachkraft mit 35 Std./ Woche. In ihren Verantwortungsbereich fällt darüber hinaus die Einzugskoordination. Das Konzept umfasst die Begleitung neuer Bewohner vom Erstkontakt über die Aufnahme und Zimmergestaltung bis hin zur Eingewöhnungsphase in Kooperation mit den anderen Mitarbeitern. In einem Integrationsgespräch werden offene Fragen und Wünsche mit den neuen Bewohnern geklärt und schriftlich festgehalten. Dies wirkt sich sehr positiv auf die Bewohner aus, da der Einzug und die Eingewöhnung meist eine kritische Phase darstellt. Auch ein regelmäßiges Willkommenskränzchen für neue Bewohner findet positiven Anklang. Das Mittagessen wird im Schöpfsystem gereicht, Bewohner wurden ihren Vorlieben entsprechend bedient, Nachschlag wurde angeboten. Das durch den in der Einrichtung lebenden Pfarrer initiierte Mittagsgebet im 1. Obergeschoss fand auch bei den anderen Bewohnern großen Anklang. Die Interessen der Bewohner werden erfreulicherweise seit November 2015 durch einen Heimbeirat vertreten. Am Tag der Begehung fand ein Gespräch mit der Bewohnervertretung statt. Dabei äußerten sie sich sehr zufrieden über das kompetente, nette, höfliche, freundliche Personal, das manchmal etwas überlastet sei. Sie haben sich sehr schnell wohl gefühlt, fühlen sich gut versorgt und aufgebaut. Es sei ein guter Ersatz für Zuhause. Weiterhin sprachen Sie ein großes Lob aus an die Leitung (Heimleitung, Pflegedienstleitung, Leitung der sozialen Betreuung). Die Beschäftigung sei sehr abwechslungsreich und die Veranstaltungen finden großen Anklang. Die überprüfte BtM-Medikation war ordnungsgemäß dokumentiert und aufbewahrt. Die neu konstruierten Schränke für die große Anzahl der BtM-Medikation sind sehr übersichtlich und nutzerfreundlich gestaltet. Die neue Regelung, die Fachkraft des Nachtdienstes richtet und teilt auch die BtM-Medikation aus, zeigt positive Veränderungen bei den Bewohnern. Sie schlafen länger und ein schmerzfreieres Aufstehen wird registriert. Unverändert ist ein sensibler Umgang der Mitarbeiter im Umgang bzw. Einsatz von Alternativen zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen, zu beobachten. So sind fast nur Niedrigflurbetten im Einsatz und weitere individuelle Lösungen. Beim Rundgang ergab sich ein hygienisch einwandfreier Eindruck Im großen Gemeinschaftsraum (Ökonomiestadel) finden oft auch öffentliche Veranstaltungen statt und es wird täglich ein Mittagstisch für rüstige Bewohner oder auch für Mühldorfer Bürger angeboten. Dieser offene Mittagstisch wird gerade von den Bürgern mit wachsender Beliebtheit angenommen. Die gesehenen Bewohnerzimmer waren hell und freundlich gestaltet. Die Bewohner können eigene Möbel mitbringen. Beim Hausrundgang mit dem Haustechniker konnte festgestellt werden, dass dieser sehr gut über den passiven Brandschutz informiert ist.

6 Es finden jährliche Brandschutzbegehungen mit der Feuerwehr unter Einbeziehung aller Mitarbeiter statt. Auch gibt es ein umfassendes Alarmierungssystem im Brandfall oder bei Rauchentwicklung. Leitende Mitarbeiter sind im Alarmfall mit gekennzeichneten Westen ausgestattet. II.3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Bei Durchsicht des März Dienstplans vom WB 2 wurde festgestellt, dass auf diesem einige Streichungen sowie Unkenntlichmachungen durchgeführt wurden. Dienstpläne haben Dokumentencharakter und sollten daher dokumentenecht geführt werden. Aus ihnen müssen alle Eintragungen zweifelsfrei nachvollziehbar sein. Bei einem begutachteten Bewohner waren zu lange Zehennägel erkennbar. Diese werden von einem Angehörigen geschnitten. Grundsätzlich sollten die Zehennägel bei jeder grundpflegerischen Tätigkeit hinsichtlich ihrer Länge und des Pflegezustandes kontrolliert werden und dann entsprechend behandelt werden. Die Einrichtung wurde dahingehend beraten, kürzere Intervalle der Nagelpflege durch Angehörige anzustreben oder gegebenenfalls diese Maßnahmen an einen externen Fußpfleger/in zu delegieren. Während des Mittagessens im 2. Stock saßen drei Bewohnerinnen an einem quadratischen Esstisch, zwei davon im Rollstuhl. Unter dem Tisch stand zusätzlich eine mobile Fußstütze. An diesem Tisch war es demnach sehr eng, so dass eine Bewohnerin mit ihrem Rollstuhl nicht an den Tisch heranfahren konnte und in dieser Position ihr Essen einnahm. Auf Nachfrage wurde von den anwesenden Mitarbeitern mitgeteilt, dass sonst nur zwei Personen an diesem Tisch sitzen würden, es aber von den Bewohnern an diesem Tag so gewünscht war. Es wird empfohlen, auch bei Ausnahmen darauf zu achten, dass alle Bewohner eine komfortable Essposition einnehmen können und sich die Rollstühle an den Tischen nicht gegenseitig behindern. Im Außenbereich zwischen Einrichtung und Ökonomiestadel befanden sich auf dem Boden vom Dach herabgefallenes Moos, Blätter und Sägespäne. Dieser Bereich machte einen ungepflegten Eindruck.

7 Der Zugangsbereich vermittelt einen ersten Eindruck nach außen und stellt damit eine Visitenkarte der Einrichtung dar, eine regelmäßige Pflege wäre daher empfehlenswert. Wird dieser Bereich zudem von Bewohnern und Besuchern als Aufenthaltsbereich genutzt, so sollte dieser einladend gestaltet sein, um sich dort gerne aufzuhalten und wohlzufühlen. Bei der Fluchttreppe Nord im 1. Obergeschoss wurde der Feuerlöscher mit einem Stuhl verstellt. Im 3. Obergeschoss (Nähe Lastenaufzug) wurde das linke Brandschutzfenster mit einem Keil offengehalten. In diesem Zusammenhang weisen wir dringend darauf hin, dass Feuerlöscher immer frei zugänglich und Brandschutzfenster immer verschlossen sein sollten. Die Einhaltung sollte grundsätzlich auch regelmäßig durch die verantwortlichen Personen der Einrichtung überprüft werden. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt: Am Tag der Überprüfung wurden in den überprüften Qualitätsbereichen keine erstmaligen Mängel festgestellt. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 Pfle- WoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt: Am Tag der Überprüfung wurden in den überprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt: Am Tag der Überprüfung wurden in den überprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt.

8 VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Dieser Prüfbericht kann zur Veröffentlichung verwendet werden. Allerdings weisen wir darauf hin, dass wir selbst die Veröffentlichung auf unserer Internetseite nur vornehmen, weil uns Ihre ausdrückliche Zustimmung dafür vorliegt. Wir haben auch die Möglichkeit eine Gegendarstellung Ihrerseits mit zu veröffentlichen. Dazu benötigen wir dann allerdings eine Ausfertigung der Gegendarstellung in elektronischer Form, wobei uns das unterschriebene Original möglichst zeitgleich auch über den Postweg übermittelt werden muss. Für die eventuelle Gegendarstellung gilt, dass sie sich dabei dann ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen darf. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden. VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegen (siehe 1) oder unmittelbar Klage erheben (siehe 2). 1. Wenn Sie Widerspruch einlegen: Den Widerspruch müssen Sie schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mühldorf a. Inn Tögingerstr. 18, 84453 Mühldorf a. Inn einlegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so können Sie Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Hausanschrift: Bayerstr. 30, 80335 München, Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. Die Klage können Sie nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erheben, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift o- der in Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen.

9 2. Wenn Sie unmittelbar Klage erheben: Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München Hausanschrift: Bayerstr. 30, 80335 München Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder in Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Heimrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. - Eine elektronische Widerspruchseinlegung ist unzulässig. - Die Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist bei Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. In Abdruck an: Überprüfte Einrichtung Regierung von Oberbayern, ggf. mit Gegendarstellung des Trägers Überörtlicher Träger der Sozialhilfe Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern MDK-Bayern - Ressort Pflege PKV - Abteilung Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen