Satzung zur internen Evaluation von Studium und Lehre an der Fachhochschule Flensburg vom

Ähnliche Dokumente
Satzung zur Evaluation an der Beuth-Hochschule für Technik Berlin

Evaluationssatzung für Lehre und Studium der Universität zu Lübeck vom 11. Februar 2011

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtliche Bekanntmachungen

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 343. Feedbackmanagementsatzung der Hochschule RheinMain

Grundordnung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg

Evaluationsordnung (Satzung) der Fachhochschule Kiel

Im 4 Module und Prüfungen werden folgende Änderungen vorgenommen:

Qualitätssatzung (Satzung) der Fachhochschule Kiel

Allgemeine Evaluationsordnung für den Bereich Studium und Lehre der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Vom 22.

FACHHOCHSCHULE FURTWANGEN HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT

Satzungsbeilage der Technischen Universität Darmstadt 2.10

Amtliche Mitteilungen Nr. 9/

Evaluation an der Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege, Stand: 11. Dezember 2014

Evaluationsordnung der Universität Erfurt

Evaluationsrichtlinie der Freien Universität Berlin

Evaluationsordnung für die Evaluation von Studium und Lehre

Evaluationsordnung der HTW

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Erste Erfahrungen beim Aufbau eines QM-Systems

Online-Lehrevaluationen an der Universität Trier Konzept und Umsetzung im Rahmen der E-Learning-Integration

Evaluationssatzung für Lehre, Studium, Weiterbildung, Forschung und administrative Dienstleistungen der Pädagogischen Hochschule Weingarten

(Dieses Dokument ersetzt die Vorgänger-Fassung vom 26. Mai 2010.)

Informationen zur Systemakkreditierung Dr. Sibylle Jakubowicz

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2011 / Nr. 025 Tag der Veröffentlichung: 10. Juli 2011

S A T Z U N G des Bundesinstitutes für Risikobewertung

Reakkreditierung aus Hochschulsicht

1 Ziel der Evaluation. (3) Alle Mitglieder und Angehörige der DHPol haben das Recht und die Pflicht, bei der Evaluation aktiv mitzuwirken.

Satzung für Qualitätsmanagement und Evaluation in Lehre und Studium an der Universität Bremen. vom

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 291. Änderung der Prüfungs- und Studienordnung

Musterordnung zur internen Evaluation an Hochschulen in Niedersachsen

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 320

Nr. 01/2015 vom 27. Januar 2015

Zentrale Organe der Hochschule Zusammensetzung:

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom

Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 37. Jahrgang, Nr. 52,

EVITA stellt sich vor Dialog und Kennenlernen der Akkreditierungsstelle

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 236

Evaluationsordnung der Hochschule Rhein-Waal

Satzung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG)

Die Akkreditierung an Fachhochschulen nach der neuen FH Akkreditierungsverordnung. Wien / / Dr. Achim Hopbach

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 40. Jahrgang 15.Oktober 2012 Nr. 40

bo nr Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN

Hinweis: Bis zur Veröffentlichung der URL im Nachrichtenblatt MSGWG hat die Satzung Entwurfscharakter

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Teilgrundordnung Qualitätssicherung an der Universität Trier

INTERNATIONALISIERUNG AN FACHHOCHSCHULEN. Strategieentwicklung an der Hochschule RheinMain

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 009 Tag der Veröffentlichung: 25. Februar 2010

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388

Verwaltungs- und Benutzungsordnung für das Institut für Mathematik- und Technikdidaktik der Hochschule Bochum

Ordnung für die Evaluation der Studiengänge an der FHöV NRW, Stand

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014

Richtlinie zur Verwendung und Übermittlung personenbezogener Daten an der Hochschule Emden/Leer

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Universitätsgovernance in Wandel:

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 06. August 2014 Nr. 57

QM-System und Interne Akkreditierung an der HfWU Nürtingen-Geislingen

Grundsätze des Qualitätsmanagements für Studium und Lehre

Evaluationssatzung für Lehre und Studium der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a.m.

BMaSFd. Vom 7. Mai 2009 /

Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 11. Jahrgang Wolfenbüttel, den Nummer 12

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT

Evaluationsordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg

Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität für das Verfahren der Evaluation von Studium und Lehre

Evaluationsordnung für Lehre und Studium

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2016

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz

Qualitätsmanagement in den Fakultäten: Wie schließen sich die Regelkreise? Dr. Sibylle Jakubowicz

Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen. Nr. 11 / 2010

Konzept der Lehrveranstaltungsevaluation an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 446

Evaluationssatzung für Lehre, Studium, Weiterbildung und administrative Dienstleistungen der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe

Rahmenvereinbarung. zur Kooperation. zwischen. der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Philipps-Universität Marburg. und

Absolventenbefragungen als Instrument der Qualitätssicherung an der Georg-August-Universität Göttingen

NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012

Richtlinien für den Bereich. Universität Darmstadt

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

06/09. Amtliches Mitteilungsblatt. 12. Februar Seite. Satzung zur Organisation und Benutzung der Zentraleinrichtung (ZE) Hochschulrechenzentrum

Hinweis: Die Änderung des Masterstudiengangs Pädagogik bedarf noch der Genehmigung.

Grundordnung. der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences. Vom. 18. Juli 2013

Die innere Organisation der Hochschulmedizin. Akad. Rätin Dr. Silvia Pernice-Warnke, LL.M. Rechtswissenschaftliche Fakultät Universität zu Köln

Studierende der Wirtschaftswissenschaften nach Geschlecht

Amtliche Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 5 Seite 199

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

1 Geltungsbereich. 2 Ziele der Evaluation

(3) Die Praktika können erst durchgeführt werden, wenn mindestens 82 ECTS erworben wurden.

Grundordnung der Fachhochschule Mainz

STUDIENORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG LANDWIRTSCHAFT FACHBEREICH AGRARWIRTSCHAFT DER FACHHOCHSCHULE KIEL

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

QM-Konzept FB 5, Universität Bremen 27. April Qualitätsmanagement in den Fachbereichen Fachbereich 05

Ordnung für das Institut für Computermusik und elektronische Medien (ICEM) der Folkwang Universität der Künste

Lehrerbildung PLUS im Stuttgarter Evaluationsmodell

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag)

Transkript:

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 2/ 2014, S. 19 vom 07.03.2014 Satzung zur internen Evaluation von Studium und Lehre an der Fachhochschule Flensburg vom 04.02.2014 Aufgrund des 5 Abs. 1 und Abs. 3 des Hochschulgesetzes (HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl. H. 2007, S. 184), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl. H. S. 365) wird nach Beschlussfassung des Senats am 18.09.2013 und nach Genehmigung des Hochschulrats der Fachhochschule Flensburg vom 03.02.2014 folgende Satzung erlassen.

Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich... 3 2 Begriffsbestimmung... 3 3 Ziele der internen Evaluation... 3 4 Zuständigkeiten... 3 5 Studienanfängerbefragung... 3 6 Studentische Lehrveranstaltungsbefragung... 4 7 Workloadüberprüfung... 4 8 Studienabschlussbefragung... 5 9 Absolventenverbleibstudie... 5 10 QM Jahresgespräch... 5 11 Dokumentation, Veröffentlichung und Datenschutz... 5 12 Inkrafttreten... 6 2

1 Geltungsbereich (1) Die Evaluationssatzung gilt für den Bereich Studium und Lehre in allen Fachbereichen und zentralen an Studium und Lehre beteiligten Einrichtungen der Fachhochschule Flensburg. Zu den an Studium und Lehre beteiligten Einrichtungen zählen die Abteilungen Studierendenservice, Prüfungsmanagement und das International Office. (2) Die Evaluationssatzung definiert hochschulweit verbindliche Standards zur Durchführung der internen Evaluation und zum Umgang mit deren Ergebnissen. 2 Begriffsbestimmung (1) Interne Evaluation umfasst Verfahren, mit denen die Fachhochschule Flensburg kontinuierlich die Qualität ihrer Lehr und Studienangebote sowie ihrer darauf bezogenen Dienstleistungen überprüft und verbessert. (2) Zur internen Evaluation gehören nach Maßgabe der folgenden Vorschriften hochschulweit verpflichtend Studienanfängerbefragungen ( 5), studentische Lehrveranstaltungsbefragungen ( 6), Workloadüberprüfungen ( 7), Studienabschlussbefragungen ( 8) sowie Absolventenverbleibstudien ( 9). (3) Weitere Formen der internen Evaluation sind möglich. 3 Ziele der internen Evaluation (1) Ziel der internen Evaluation ist die regelmäßige und systematische Überprüfung, Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Studium und Lehre der Hochschule. (2) Die Ergebnisse der internen Evaluation werden für folgende Zwecke verwendet: Zur Förderung einer Feedback Kultur Zur Förderung des Dialogs zwischen Studierenden, Lehrenden und Servicemitarbeiterinnen und mitarbeitern Zur Förderung der Partizipation an der Qualitätsentwicklung und Eigenverantwortung von Studierenden, Lehrenden und Servicemitarbeiterinnen und mitarbeitern Zur Ermittlung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen in Studium und Lehre Zur Vorbereitung und Durchführung von Reakkreditierungen 4 Zuständigkeiten (1) Das Präsidium trägt die Gesamtverantwortung für die Qualitätssicherung der Lehre nach dem Hochschulgesetz. (2) Für die Durchführung der internen Evaluation ist die bei der Hochschulleitung eingerichtete Stabsstelle Qualitätsmanagement verantwortlich. (3) In Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Qualitätsmanagement wirken die Fachbereiche bei der Planung, Konzeption und Weiterentwicklung der internen Evaluation in ihren Zuständigkeitsbereichen mit. 5 Studienanfängerbefragung (1) Die Studienanfängerbefragung untersucht insbesondere die Gründe für ein Studium an der Fachhochschule Flensburg sowie die Nutzung und Bewertung von Beratungs und Informationsangeboten vor Studienbeginn. 3

(2) Alle Studienanfängerinnen und Studienanfänger erhalten bei Einschreibung einen hochschulweit einheitlichen Fragebogen. (3) Zusammenfassende anonymisierte Ergebnisberichte werden hochschulintern zur Verfügung gestellt. 6 Studentische Lehrveranstaltungsbefragung (1) Die Studentische Lehrveranstaltungsbefragung untersucht insbesondere die Organisation und Struktur von Lehrveranstaltungen, die Darbietung des Lehrstoffs, die Schwierigkeit und den Umfang, die Betreuung und den Umgang mit Studierenden sowie den subjektiven Lernerfolg. (2) Alle Lehrenden sind verpflichtet, studentische Lehrveranstaltungsbefragungen durchzuführen. (3) Jede Lehrveranstaltung wird in regelmäßigen Abständen mit einem hochschulweit einheitlichen Fragebogen evaluiert. Der Befragungsturnus wird in Abstimmung zwischen dem Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin für Studienangelegenheiten und Qualitätsmanagement und den Dekanaten festgelegt. (4) Die/der Lehrende erhält für jede evaluierte Lehrveranstaltung einen Ergebnisbericht. (5) Die/der Lehrende informiert noch im laufenden Semester die Studierenden der evaluierten Lehrveranstaltung/en in geeigneter Weise über die Ergebnisse und gegebenenfalls hieraus folgende Maßnahmen. (6) Zusammenfassende anonymisierte Ergebnisberichte werden den Dekanaten, den Programmverantwortlichen, den Fachschaften und der Stabsstelle Qualitätsmanagement zur Verfügung gestellt. Die Berichte beinhalten eine Auswertung der Lehrveranstaltungsevaluation auf Studiengangs und Fachbereichsebene. (7) Die zusammenfassenden anonymisierten Ergebnisberichte werden den Fachbereichskonventen im Sinne des 3 (2) vorgelegt. (8) Die Dekaninnen oder Dekane und die Prodekaninnen oder Prodekane erhalten zusätzlich für jede evaluierte Lehrveranstaltung des eigenen Fachbereichs eine personenbezogene Profillinienübersicht (Mittelwerte und Streuungen). (9) Folgende Personen sind berechtigt, detaillierte personenbezogene Auswertungen zur Verbesserung der Lehre einzusehen: a) die von der Evaluation betroffenen Lehrenden (Ergebnisse der eigenen Lehrveranstaltung/en) b) die Dekanin oder der Dekan und die Prodekanin oder der Prodekan (Ergebnisse aus dem eigenen Fachbereich) (10) Die Dekanin oder der Dekan bzw. die Prodekanin oder der Prodekan haben das Recht, die Ergebnisse der Evaluation mit den betroffenen Personen zu erörtern und erforderlichenfalls, unter Beachtung der Freiheit der Lehre, Verbesserungsmaßnahmen/ Weiterbildungsmaßnahmen zu vereinbaren. (11) Für externe Institutionen, die Studiengänge mit internationalen Ausbildungsvorschriften zertifizieren, können in Bezug auf das Einsichtsrecht besondere Regelungen getroffen werden. 7 Workloadüberprüfung (1) Die Workloadüberprüfung vergleicht den für die einzelnen Module vorgesehenen mit dem tatsächlichen Arbeitsaufwand der Studierenden. (2) Die Workloadüberprüfung kann in eines der anderen, in dieser Satzung geregelten, Evaluationsverfahren integriert oder selbständig durchgeführt werden. 4

8 Studienabschlussbefragung (1) Die Studienabschlussbefragung untersucht insbesondere die Studienbedingungen, erworbene Fach und Schlüsselkompetenzen und die Beratungs und Betreuungsangebote während des Studiums. (2) Alle Studierenden erhalten mit Antrag auf Exmatrikulation einen hochschulweit einheitlichen Fragebogen. (3) Zusammenfassende anonymisierte Ergebnisberichte werden intern zur Verfügung gestellt. 9 Absolventenverbleibstudie (1) Die Absolventenverbleibstudie untersucht insbesondere den Berufseinstieg, die berufliche Situation zum Zeitpunkt der Befragung und die Beschäftigungsadäquatheit. (2) Alle Absolventinnen und Absolventen erhalten in einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren nach Studienabschluss einen hochschulweit einheitlichen Fragebogen. (3) Zusammenfassende anonymisierte Ergebnisberichte werden intern zur Verfügung gestellt. 10 QM Jahresgespräch (1) Ziel des QM Jahresgesprächs ist ein intensiver Austausch über qualitätsrelevante Fragen. Im Rahmen des Gesprächs soll auch die Anwendung der Evaluationssatzung überprüft werden. (2) Das QM Jahresgespräch findet in jedem Fachbereich mindestens einmal im Kalenderjahr statt. In der Regel nehmen an dem Gespräch die Dekanin oder der Dekan, die Prodekanin oder der Prodekan, ein Mitglied des Präsidiums sowie die oder der QM Beauftragte teil. (3) Zusätzlich findet in den zentralen an Studium und Lehre beteiligten Einrichtungen mindestens einmal im Kalenderjahr ein fachbereichsunabhängiges QM Jahresgespräch zu ausgewählten Evaluationsergebnissen gemäß der 5, 8 und 9 statt. In der Regel nehmen an dem Gespräch ein Mitglied des Präsidiums, die oder der QM Beauftragte sowie die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter der jeweiligen zentralen an Studium und Lehre beteiligten Einrichtung teil. (4) Die Gesprächsergebnisse werden schriftlich dokumentiert. 11 Dokumentation, Veröffentlichung und Datenschutz (1) Zur Durchführung der Evaluation können die erforderlichen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Es dürfen nur solche personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, die zum Erreichen des jeweiligen Evaluationszweckes und zieles gemäß 3 erforderlich sind. (2) Die Durchführung, Dokumentation und Veröffentlichung der Ergebnisse der Evaluation haben im Rahmen des Landesdatenschutzgesetzes und sachbezogen zu erfolgen. (3) Im Rahmen der Evaluation erhobene und gespeicherte personenbezogene Daten sind spätestens nach fünf Jahren zu löschen. Für bestimmte Studiengänge, die internationalen Ausbildungsvorschriften unterliegen wie z.b. seefahrtbezogene Studiengänge an der Fachhochschule Flensburg, werden die Aufbewahrungsfristen nach Maßgabe der Dekanin oder des Dekans festgelegt. (4) Eine Auswertung der Personenbefragungen gemäß der 5 bis 9 erfolgt nur, wenn eine Fallzahl von mindestens fünf erreicht wird. 5

12 Inkrafttreten Diese Evaluationssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Nachrichtenblatt Hochschule des MBW Schleswig Holstein in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Qualitätssicherung in Lehre und Studium der Fachhochschule Flensburg vom 25.01.2006 außer Kraft. Das Präsidium ermächtigt die Stabsstelle Qualitätsmanagement, Richtlinien zur Regelung datenschutzrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Prozesse zu erlassen. Die Evaluationssatzung soll auf Grundlage der mit ihr gemachten Erfahrungen sowie der weiteren Entwicklung überprüft und ggf. geändert werden. Flensburg, den 04.02.2014 Das Präsidium Der Präsident 6