Singener Festkultur - eine etwas andere Betrachtungsweise - Singener Kriminalprävention, Stadtverwaltung Singen

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Transkript:

Singener Festkultur - eine etwas andere Betrachtungsweise -

Themen Was hat sich gegenüber früher verändert? Problembereiche Das Jugendschutzgesetz Hinweise für Festveranstalter Was können wir tun?

Was hat sich gegenüber früher verändert? Ausgehverhalten Mobilität Geld Alter Cliquen Trinkverhalten

Einlieferungen in Kliniken in Baden- Württemberg aufgrund von Alkoholvergiftungen 4500 4000 3500 3000 2500 2000 Baden- Württemberg 1500 1000 500 0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Baden-Württemberg 1896 2041 2313 2766 3193 3212 3865

Einlieferungen in Kliniken im Landkreis Konstanz aufgrund von Alkoholvergiftungen 100 90 80 70 60 50 40 Kreis Konstanz 30 20 10 0 2005 2006 2007 2008 Kreis Konstanz 58 67 93 88

Entwicklung der Körperverletzungen im Landkreis Konstanz seit 1990 2000 1800 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 KV gesamt 599 596 607 536 600 709 689 813 881 1054 926 1185 1156 1343 1315 1607 1720 1715 1729

Das Jugendschutzgesetz Am 1. April 2003 trat ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft

Was wird geregelt? Abgabe jugendgefährdender Schriften/Medieninhalte Abgabe/Konsum von Tabakwaren Abgabe/Verzehr alkoholischer Getränke Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen

An wen richtet sich das Jugendschutzgesetz an Kinder und Jugendliche an Eltern an Lehrer-/ Lehrerinnen an Gewerbetreibende an Veranstalter Jugendschutz geht uns alle an

Die wichtigsten Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes Der Begriff der erziehungsbeauftragten Person : Jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt. z.bsp. volljährige Geschwister, volljähriger Freund, Gruppenbetreuer etc.

Erziehungsbeauftragte Person wofür? Aufhebung von zeitlichen Begrenzungen z. Bsp. Anwesenheit in Gaststätten, auf Festen etc. = Lockerung gegenüber der bisherigen Regelung! Achtung: Grundsätzlich übertragen die Eltern mit der Erziehungsbeauftragung auch die Aufsichtspflicht! Veranstalter oder Gewerbetreibende haben die Erziehungsbeauftragung in Zweifelsfällen zu überprüfen

Nachweis der Erziehungsbeauftragung Ist im Detail nicht geregelt erziehungsbeauftragte Personen haben auf Verlangen ihre Berechtigung darzulegen die Darlegung muss frei von Widersprüchen sein ist die Darlegung nicht überzeugend, so ist der/die Minderjährige so zu behandeln, als würde er/sie nicht begleitet (Zugangsverweigerung bzw. Verweis aus den Räumlichkeiten)

Aufenthalt in Gaststätten bis 16 Jahre: Ohne Begleitung bis 23.00 Uhr zur Einnahme einer Mahlzeit oder eines Getränks ab 16 Jahre: Bis 24 Uhr Bei Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person entfällt die Begrenzung

Aufenthalt bei Tanzveranstaltungen kein Zutritt unter 16 Jahre ab 16 Jahre Aufenthalt bis 24 Uhr erst ab 18 Jahre unbegrenzt Zeit- und Altersbegrenzungen entfallen in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person

Rauchen in der Öffentlichkeit ab 18 Jahre erlaubt Verbot der gewerblichen Abgabe von Tabakwaren an unter 18-Jährige Automatensicherung seit 2007 Die Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person hebt die Begrenzung NICHT auf!

Alkohol - ein kleiner Test: Red Bull 0 Jahre Whisky-Cola 18 Jahre Desperado 16 Jahre Sekt-Orange 16 Jahre Baccardi-Breezer 18 Jahre Kleiner Feigling 18 Jahre

Alkohol Keine Abgabe (und Konsum) von Bier, Wein, Sekt, Most an unter 16-Jährige Keine Abgabe (und Konsum) von brandweinhaltigen -Getränken an unter 18-Jährige (der Alkohol-%-Gehalt spielt dabei keine Rolle) Achtung bei Alkopops Achtung: Die Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person hebt die Begrenzung beim Branntwein NICHT auf!

Wer wird wie bestraft? Wer? Wie? Nicht die Kinder oder Jugendlichen, sondern verantwortliche Personen mit Geldbußen bis zu - Veranstalter/Gewerbetreibende 50.000 Euro in - aber auch Erwachsene, die ein besonders schweren verbotenes Verhalten von Fällen Kindern und Jugendlichen herbeiführen bzw. fördern

Gemeinsamkeiten

Gemeinsamkeiten Festbesucher Jugendliche

Gemeinsamkeiten Festveranstalter Festbesucher Jugendliche

Gemeinsamkeiten Festveranstalter Eltern Festbesucher Jugendliche

Gemeinsamkeiten Festveranstalter Sicherheit Spaß Positive Erinnerung Image Eltern Festbesucher Jugendliche

Hinweise für Festveranstaltungen Zeitrahmen Hausrecht Art der Bewerbung

Zeitrahmen Entwicklungen der letzten 10 Jahre Veranstaltungen Beginn verschiebt sich immer mehr nach hinten Hauptprogramm endet immer später Ausschank bis zum Schluss Eintrittspreise werden später günstiger

Hausrecht Security ja/ nein? Bereiche des Hausrechts Einlasskontrollen - Ausweiskontrolle - Ausweis einbehalten - Rucksäcke etc. kontrollieren - One-Way-Ticket Kennzeichnung der Altersgruppen Hausverbot

...und was können wir tun?

Singener Stadtfest Ausgangslage 2006 große Probleme mit Gewalt und Glasscherben unzählige Polizeieinsätze nötig nur mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei in den Griff bekommen Abi-Warm-Up-Partys eskalierende Abi-Warm-Up-Party in einer Singener Disko Körperverletzungen und unzählige betrunkene Jugendliche

Situation seit 2007 Neue Konzeptionen Konzertierte Stadtfestkonzeption Neue Schulball-Kultur nach Erfolgen entstand die Idee eine generelle Festkultur zu etablieren!

Singener Festkultur Basierend auf dem Modell des Landkreises Sigmaringen Bestehend aus mehreren Säulen: generelle Philosophie Eckpunkte der Singener Festkultur Eckpunkte einer Singener Ausgehkultur Verkehrs- und Alkoholpräventionsprojekt Gut drauf

Eckpunkte der Singener Festkultur Zeitliche Vorgaben: Das Programm beginnt spätestens um 21.00 Uhr Das Programm endet spätestens um 2.00 Uhr Die Veranstaltung endet wochentags um 2.00 Uhr an Freitagen und Samstagen um 3.00 Uhr Musik endet eine halbe Stunde vor Veranstaltungsende Open-Air-Veranstaltungen enden um 24.00 Uhr

Kontrollen: Eckpunkte der Singener Festkultur Konsequente Einhaltung von Jugendschutzgesetz und Gaststättengesetz Ausweiskontrollen am Einlass obligatorisch: Alter? Betrunkene werden nicht eingelassen. Mitgebrachter Alkohol wird abgenommen. Bei illegalen Drogen erfolgt Anzeige. Waffen aller Art sind verboten. Geeignetes und geschultes Ordnungspersonal (erkennbare Security, Vereinsmitarbeiter, Ordner, etc.) auf dem gesamten Festgelände Klar benannte Verantwortliche bei Polizei und Stadt Singen (Handynummern austauschen)

Alkohol: Eckpunkte der Singener Festkultur Keine Werbung für übermäßigen Alkoholkonsum Keine Lockangebote für preiswerten Alkohol Keine Alkoholabgabe an Betrunkene Der Veranstalter hat Vorbildfunktion und ist daher nüchtern Mindestens ein alkoholfreies Kaltgetränk gleicher Menge ist billiger als das günstigste alkoholhaltige Getränk Es wird ein alkoholfreies Bier billiger angeboten als alkoholhaltiges Bier

Eckpunkte der Singener Festkultur Werbung: keine Alkohol-Lockangebote Motiv und Slogan sollten gut überlegt sein

Eckpunkte der Singener Festkultur Weitere Empfehlungen: Abhängig von der Veranstaltung empfiehlt sich der Eintritt ab 18 Jahre One-Way-Ticket Gestattungen werden nur an Einheimische vergeben Voller Eintrittspreis bis 1.00 Uhr

Das Netzwerk in Singen - Unsere Partner 1. Bahnen-Golf-Club Singen Johann-Peter-Hebelschule Rotary Club Singen Beethovenschule Judo Club Singen Schalmeienclub Überlingen a. R. Blasorchester der Stadt Singen Kä-stock Friedingen Schillerschule Bruderhofschule Kulturausschuss Beuren Schützengesellschaft 04 City Ring Kulturausschuss Bohlingen Schwarzwaldverein Singen Dehoga Singen Kulturausschuss Friedingen Sportausschuss Stadt Singen DJK Singen Kulturausschuss Hausen Stadtjugendpflege DLRG Gruppe Singen Kulturausschuss Schlatt Stadtturnverein Singen Ekkehard-Realschule Kulturausschuss Überlingen SV Bohlingen FC Singen 04 Motorsportclub Singen SV Hausen Freiwillige Feuerwehr Singen Musikverein Harmonie Tischtennisclub Singen Friedrich-Wöhler- Gymnasium Musikverein Bohlingen Tiroler Eck Grundschule Beuren Musikverein Hausen Trubehueterzunft Grundschule Friedingen Musikverein Überlingen a. R. TSV Überlingen a. R. Grund- & Hauptschule Bohlingen Narrengemeinde Blumenzupfer Türkischer Sportverein Guggenmusik Ohrebutzer Neu-Böhringer Singen Waldeck-Schule Hardtschule Pestalozzischule Wessenbergschule Hegau-Gymnasium Poppele Zunft Velo Club Singen Hontes-Drudä Geitscher Reblaus Zunft Zeppelin Realschule

Landkreis Konstanz: Aktuelle Entwicklungen Ansatz einer einheitlichen Regelung landkreisweit Überregionaler Ansatz: mehrere Landkreisvertreter versuchen ebenfalls einheitliche Standards nach dem Sigmaringer Modell zu etablieren Interesse auch seitens des Sozialministeriums

Kann das der künftige Standard in Radolfzell sein?