Zu den Kommunalwahlen gibt die Landeswahlleitung folgende Informationen bekannt:

Ähnliche Dokumente
Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems

Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems

Informationen des Niedersächsischen Landeswahlleiters. Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems

Aufbau der IBAN (International Bank Account Number)

Die Sitzverteilung in der niedersächsischen Kommunalwahl

Intelligente Energie Europa

Anhang zum Altersübergangs-Report

GRENZENLOSE AUSBEUTUNG ODER FAIRE MOBILITÄT?

substaatliche Gebietskörperschaften

Wahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016

ANHANG I VERZEICHNIS DER BEZEICHNUNGEN, DARREICHUNGSFORM, STÄRKE DES ARZNEIMITTELS, ART DER ANWENDUNG, DER ANTRAGSTELLER IN DEN MITGLIEDSTAATEN

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein. Kommunalwahl in Schleswig-Holstein am 26. Mai 2013 STATISTIKAMT NORD

Informationen zur Landtagswahl 2013

Sitzverteilung nach Ländern I. Europaabgeordnete nach Ländern und jeweiligen Vertragsgrundlagen

Die Mitgliedstaaten der EU

Seite 1 von 5. Ländercode (ISO 3166) Quellensteuerabzug bei Zinszahlungen aus. Auskunftserteilung von Deutschland nach

Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC.

S Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC.

Vergleich der Positionen

Europäische Meinungsumfrage zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Repräsentative Ergebnisse in den 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union

Europäische Meinungsumfrage zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Repräsentative Ergebnisse in den 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union

B VII 2-5j/2016 (2) Fachauskünfte: (0711) Endgültige Ergebnisse der Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg am 13.

Winware Zahlungsverkehr mit Lieferanten

Überprüfung von Umwelttechnologien (ETV)

DIDAKTIK FINANZ THEMENBLÄTTER WIRTSCHAFT & FINANZEN DIDAKTIK. Die Bedeutung des Euro für Wirtschaft und Bevölkerung INITIATIVE WISSEN

Vergleich der Positionen

Vergleich der Positionen

ERASMUS MOBILITÄT IN DER SCHWEIZ STATISTIK ch Stiftung

Flash Eurobarometer 345 ZUGÄNGLICHKEIT ZUSAMMENFASSUNG

PRESSEMITTEILUNG GESUNKEN

Vergleich der Positionen

Stadt Rottenburg am Neckar

Wahlen. Die. Kommunal Wahl. Landkreis Osnabrück vom 11. September Amtliche Endergebnisse

Endgültiges Ergebnis der Wahl zum 7. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern am 4. September 2016

DOWNLOAD. Die Europawahl. Politik ganz einfach und klar. Sebastian Barsch. Downloadauszug aus dem Originaltitel: Politik ganz einfach und klar: Wahlen

Die CDU gewann bei der Wahl zum Deutschen Bundestag alle 16 sächsischen Direktmandate.

Wahl-O-Mat Landtagswahl Nordrhein-Westfalen Vergleich der Positionen

PRESSEMITTEILUNG ERNEUTER RÜCKGANG DER ANZAHL MONETÄRER FINANZINSTITUTE IM EURO-WÄHRUNGSGEBIET UND IN DER EU IM JAHR

WIE BEZAHLEN SIE? WIE WÜRDEN SIE GERNE BEZAHLEN?

Wer lebt in Europa? Die Entstehung der Europäischen Union

Kommunalwahlen in Hessen am 6. März Vorbemerkung

Erwerbstätigenquoten nach Anzahl der Kinder*

Wahlen zum Europäischen Parlament und Sitzverteilung

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

wennsiealsgemeinschaftsschule,alsbekenntnis-oderweltanschauungsschuleerrichtetwerdensollundeineöffentlichevolksschuledieserartinder

Landtagswahlen und Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern

Vergleich der Positionen

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.

Frauen in politischen Spitzenpositionen der EU-Staaten sowie im EU-Bereich

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach

Gewinn/ Verlust SPD 40,9% + 4,5% CDU/CSU 35,1% - 6,3% Grüne 6,7% - 0,6% FDP 6,2% - 0,7% PDS 5,1% + 0,7% andere 5,9% + 2,3%

Erasmus in Österreich

Internetnutzung (Teil 1)

Baden-Württemberg und die Europäische Union

Vergleich der Positionen

1. Die EU in 50 Jahren. 2. Die Erweiterung der Europäischen Union DIE ZUKUNFT DER EU. Glauben Sie, dass die EU in 50 Jahren..

Recherchen zur bayerischen Kommunalwahl

Endgültiges amtliches Ergebnis

Ungleiche Vermögensverteilung: Anmerkungen aus wirtschafts- und sozialpolitischer Perspektive

Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer)

Hessisches Statistisches Landesamt. Sonderauswertung der Tourismusstatistik nach Destinationen 2008 bis 2011 für das Hessische Wirtschaftsministerium

Statistik kurz gefasst

Kommunalwahlquiz Zu P&U aktuell 17 Kommunalwahlen in Baden- Württemberg

6 Bei der Landtagswahl am 27. März 2011 erhielt die SPD mit 35,7 Prozent den höchsten Stimmenanteil.

über uns Unser Vorstand Wir für Hagenbüchach Herzlich Willkommen beim CSU-Ortsverband Hagenbüchach! Ortsvorsitzender Michael Dibowski

Eheschließungen und Scheidungen (Teil 1)

1. Die Prioritäten der EU

1112 Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes. Vom 9. Oktober Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Arbeitslosigkeit nach der Finanz- und Wirtschaftskrise (Teil 1)

Wahlbekanntmachung II.

Juni 2011 Jährliche Inflationsrate im Euroraum unverändert bei 2,7% In der EU auf 3,1% gesunken

VORTRAGSFOLIEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT

Unterbeschäftigung (Teil 1)

Staatsangehörige und Ausländer (Teil 1)

Demographie und Arbeitsmarktentwicklung. Fachexperte der Sektion VI Mag. Manfred Zauner

PISA Mathematik und Naturwissenschaften (Teil 1)

FRAUEN IN FÜHRUNGSPOSITIONEN

Nachhaltigkeitsindex. Pensionssysteme. Presseaussendung. Quelle: Allianz Asset Management.

Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Dezember Vorläufige Ergebnisse -

Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Januar Vorläufige Ergebnisse -

Bereich Preise und Paritäten. Internationale Kaufkraft- und Preisvergleiche. Bereich Preise und Paritäten. Was ist das ECP?

Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005

Lebenserwartung bei der Geburt (Teil 1)

Einfach verstehen! Die Europa-Wahlen am 25. Mai 2014

Tabelle 1 Europawahlen in Offenbach seit 1979 mit Diagramm Seite 189. Tabelle 2 Bundestagswahlen in Offenbach seit 1949 (Erststimmen) Seite 190

2. Deutsche, die eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben

Kommunalwahlen sind die Gelegenheit, Politik vor Ort mitzubestimmen.

Asylbewerber nach Staatsangehörigkeit

Vergleich der Positionen

Energieabhängigkeitsquote* (Teil 1)

Satzung der Stadt Diez über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

Vergleich der Positionen

EM2016-Fussball.de. Spielplan EM 2016 Qualifikation. Spieltag 1. Datum Uhrzeit Gruppe Heim Gast Ergebnis

Zweites Halbjahr 2013 verglichen mit zweitem Halbjahr 2012 Strompreise für Haushalte in der EU28 stiegen um 2,8% und Gaspreise um 1,0%

Dr. Klaus Hofmann. Wahlrecht und Gewählte. Untersuchung am Beispiel der bayerischen, hessischen und niedersächsischen Kommunalwahlen 2002/2006

Endgültige Ergebnisse der Gemeinderats- und Kreistagswahlen 2009 in Baden-Württemberg

Mindestlöhne und Sozialstandards in Europa Konturen einer Europäische Mindestlohnpolitik

VORTRAGSREIHE. Streik um den Mindestlohn

Freie und Hansestadt Hamburg

Entscheidungsinstitutionen der EU

Transkript:

Presse Niedersächsische Landeswahlleiterin 01.09.2016 Kommunalwahlen in am 11. September 2016 Zahlen, Daten, Fakten HANNOVER. Am 11. September 2016 finden in Kommunalwahlen statt. Von den rund 7,93 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern s sind ca. 6,46 Millionen wahlberechtigt. Sie entscheiden über die Zusammensetzung von etwa 2 125 kommunalen Vertretungen (Kreistage, Regionsversammlung, Stadt- bzw. Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Ortsräte und Stadtbezirksräte) sowie in 37 Kommunen auch direkt über die jeweiligen Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten, also die Landrätinnen und Landräte, (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister, Samtgemeindebürgermeisterinnen und Samtgemeindebürgermeister. Beginn der Wahlperiode ist der 1. November 2016. Zu den Kommunalwahlen gibt die Landeswahlleitung folgende Informationen bekannt: 1. Umfang der Wahlen 1.1 Kommunale Vertretungen Bei den Kommunalwahlen am 11. September 2016 werden insgesamt rund 2 125 kommunale Vertretungen neu oder sofern es Gebietsveränderungen gegeben hat erstmals gewählt. Dabei handelt es sich um die Regionsversammlung in der Region Hannover, die Kreistage der 36 Landkreise 1, die Räte der 8 kreisfreien Städte sowie die Räte von 919 kreisangehörigen Gemeinden. Darüber hinaus werden die Räte von 116 Samtgemeinden sowie 1 003 Ortsräte, 1 Durch die Fusion der Landkreise Göttingen und Osterode am Harz zum 1. November 2016 verringert sich die Zahl der Landkreise in auf 36. Nr. KW16/4 Niedersächsische Landeswahlleiterin - Geschäftsstelle - Lavesallee 6, 30169 Hannover Tel.: (0511) 120-4790, 4792 Fax: (0511) 120-4789 www.landeswahlleiterin.niedersachsen.de E-Mail: landeswahlleitung@mi.niedersachsen.de

- 2-44 Stadtbezirksräte sowie die Einwohnervertretungen von 2 gemeindefreien Gebieten gewählt. 1.2 Direktwahlen Neben den Wahlen zu den Vertretungen werden in 37 Kommunen auch Landrätinnen und Landräte, (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister sowie Samtgemeindebürgermeisterinnen und Samtgemeindebürgermeister direkt von den Wahlberechtigten in ihr Amt gewählt. Diese Wahlen finden in 6 Landkreisen, 18 Städten und Gemeinden sowie 13 Samtgemeinden statt. 2. Zahl der Sitze der Vertretungen Insgesamt sind landesweit 29 116 Sitze zu vergeben. Die Zahl der in den einzelnen Kommunen zu vergebenden Sitze ist von der Einwohnerzahl abhängig. Sie liegt bei den Gemeinden zwischen 6 und 64 Sitzen, bei den Landkreisen zwischen 42 und 68 bzw. 72 2 Sitzen und für die Regionsversammlung der Region Hannover bei 84 Sitzen. In der Gesamtschau sind folgende Sitze zu besetzen: Wahlgebiet Landkreise und kreisfreie Städte Region Hannover Kreisangehörige Gemeinden (Einschl. Einwohnervertretungen in den gemeindefreien Gebiete) Lohheide (LK Celle) = 11 Osterheide (LK Heidekreis) = 9 Zahl der Sitze 2 326 15 441 Samtgemeinden 2 983 Stadtbezirke, Ortschaften 8 366 2 72 Sitze für den Kreistag des zum 1. November 2016 neu gebildeten Landkreises Göttingen nach 46 Abs. 2 und Abs. 5 Satz 1 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes.

- 3-3. Wahlvorschlagsträger Insgesamt können 25 Parteien, darunter die vier im Landtag vertretenen Parteien CDU, SPD, FDP und GRÜNE, mit Wahlvorschlägen an den Kommunalwahlen 2016 teilnehmen. Hinzu kommen lokale Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber (Einzelwahlvorschläge). Für diese Wahlvorschlagsträger werden in der Ergebnisdarstellung folgende satzungsgemäße Kurzbezeichnungen, sofern vorhanden, verwendet: CDU SPD GRÜNE FDP DIE LINKE. ALFA AfD Bündnis C BIG DMD DKP ZENTRUM DIE EINHEIT Die Friesen Die Ge De REP EINE WELT FAMILIE Christlich Demokratische Union Deutschlands in Sozialdemokratische Partei Deutschlands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Freie Demokratische Partei DIE LINKE. Allianz für Fortschritt und Aufbruch (ALFA) Alternative für Deutschland (AfD) Bündnis C - Christen für Deutschland -AUF&PBC Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit DEMOKRATISCHE MITTE DEUTSCHLANDS ökologisch ökonomisch sozial Landesverband Deutsche Kommunistische Partei Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 DIE EINHEIT - Landesverband Die Friesen Die Gerechten Demokraten DIE REPUBLIKANER Eine-Welt-Partei FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS, Landesverband

- 4 - FREIE WÄHLER NPD Neue Liberale Die Sozialliberalen ÖDP PARTEI DER VERNUNFT Die PARTEI PIRATEN WGR EB FREIE WÄHLER Nationaldemokratische Partei Deutschlands Landesverband Neue Liberale Die Sozialliberalen Landesverband Ökologisch-Demokratische Partei, Landesverband Partei der Vernunft Landesverband Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative Landesverband Piratenpartei Wählergruppen Einzelbewerberinnen/Einzelbewerber (Einzelwahlvorschläge) 4. Zahl der Kandidaturen 4.1 Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber Für die Sitze in den kommunalen Vertretungen liegen insgesamt 66 939 Bewerbungen vor. Die tatsächliche Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten ist etwas niedriger, da sich viele Personen bei mehreren Wahlarten um ein Mandat bewerben. Aufgrund der von den örtlichen Wahlausschüssen zugelassenen Wahlvorschläge ergeben sich im Einzelnen folgende Zahlen: Wahlgebiet insgesamt Zahl der Bewerberinnen und Bewerber darunter davon EUweiblich Bürgerinnen* EU-Bürger* Landkreise, kreisfreie Städte und Region Hannover Kreisangehörige Gemeinden (einschl. gemeindefreie Gebiete) 12 101 3 263 24 47 32 184 8 099 52 127

- 5 - Samtgemeinden 7 148 1 639 12 38 Stadtbezirke, Ortschaften 15 506 4 249 23 46 insgesamt 66 939 17 250 111 258 * Eine Übersicht über die Staatsangehörigkeiten der sich bewerbenden EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ist als Anlage 1 beigefügt. Die Bewerberinnen und Bewerber verteilen sich wie folgt auf die Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge: Wahlvorschlagsträger Zahl der Bewerberinnen und Bewerber weiblich männlich insgesamt darunter EU-Bürgerinnen und EU- Bürger weiblich männlich insgesamt CDU 4 707 16 458 21 165 22 51 73 SPD 5 524 13 913 19 437 28 78 106 GRÜNE 2 314 3 587 5 901 19 20 39 FDP 921 3 316 4 237 9 25 34 DIE LINKE. 356 1 029 1 385 3 15 18 ALFA AfD 13 87 100 - - - 95 645 740-1 1 Bündnis C 2 22 24 1 1 2 BIG 6 21 27 1 1 2 DMD 4 4 8 - - - DKP 10 18 28 - - - ZENTRUM 4 9 13 - - - DIE EINHEIT - - - - - - Die Friesen 9 14 23 - - - Die Ge De - 2 2 - - - REP - - - - - - EINE WELT - 4 4 - - - FAMILIE 4 3 7 - - - FREIE WÄHLER 32 69 101 2-2 NPD 10 67 77 - - - Neue Liberale - Die Sozialliberalen - 9 6 15 - - - ÖDP 5 2 7 - - - PARTEI DER VERNUNFT - - - - - -

- 6 - Die PARTEI 17 90 107 - - - PIRATEN 51 233 284 3 10 13 WGR 3 115 9 813 12 928 23 54 77 EB 42 277 319-2 2 insgesamt 17 250 49 689 66 939 111 258 369 4.2 Wahlen der Vertretungen in der Region Hannover, den Landkreisen und kreisfreien Städten 3 263 Bewerberinnen (davon 24 EU-Bürgerinnen) und 8 838 Bewerber (davon 47 EU-Bürger) auf insgesamt 2 210 zugelassenen Wahlvorschlägen kandidieren bei den niedersächsischen Kommunalwahlen am 11. September 2016 um einen der 2 326 Sitze in der Regionsversammlung der Region Hannover, den Kreistagen der Landkreise und in den Räten der kreisfreien Städte. CDU, SPD, GRÜNE und FDP treten zu diesen Wahlen in der Region Hannover, in allen 36 Landkreisen und den 8 kreisfreien Städten mit Wahlvorschlägen an, gefolgt von der Partei DIE LINKE., die in der Region Hannover, in 35 Landkreisen und 8 kreisfreien Städten antritt. In der Region Hannover, allen 36 Landkreisen und in 8 kreisfreien Städten bewerben sich insgesamt 1 734 Personen auf Wahlvorschlägen von örtlichen Wählergruppen. Insgesamt 24 Einzelbewerbungen, darunter die einer Frau, liegen in der Region Hannover, 12 Landkreisen und 3 kreisfreien Städten vor. Eine detaillierte Übersicht ist als Anlage 2 beigefügt. 4.3 Wahlen in den kreisangehörigen Gemeinden und in den Samtgemeinden 9 738 Bewerberinnen (davon 64 EU-Bürgerinnen) und 29 594 Bewerber (davon 165 EU- Bürger) auf insgesamt 4 923 Wahlvorschlägen kandidieren um einen Ratssitz in einer der 919 kreisangehörigen Gemeinden, um einen Sitz in der Einwohnervertretung in den zwei gemeindefreien Gebieten oder um einen Sitz im Rat der 116 Samtgemeinden.

- 7-31 030 Personen kandidieren auf den Wahlvorschlägen der Parteien, 8 098 auf den Wahlvorschlägen von Wählergruppen und 204 als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber. CDU und SPD stehen auch diesmal wieder an der Spitze der Statistik. Mit insgesamt 24 481 Bewerberinnen und Bewerbern (CDU = 13 003, SPD = 11 478) stellen sie den weitaus größten Teil der Parteibewerberinnen und -bewerber. Es folgen die GRÜNEN mit 3 302, die FDP mit 2 123 und DIE LINKE. mit 552 Bewerberinnen und Bewerbern. Wählergruppen bewerben sich mit 8 098 Personen in der Region Hannover und in allen Landkreisen um Sitze in den Räten der regions- und kreisangehörigen Gemeinden und in 28 Landkreisen um Ratsmandate in den Samtgemeinden. 169 Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber treten in der Region Hannover und in 35 Landkreisen für die Wahlen zum Rat der kreisangehörigen Gemeinden an. In 19 Landkreisen stellen sich Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber auch zur Wahl für die Räte der Samtgemeinden. Übersichten über die zugelassenen Wahlvorschläge in den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden sind als Anlagen 3 und 4 beigefügt. 4.4 Direktwahlen Die Bewerberinnen und Bewerber für die 37 Direktwahlen in verteilen sich wie folgt auf die Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge. Bewerberinnen und Bewerber Wahlvorschlagsträger weiblich davon männlich insgesamt CDU 1 22 23 SPD 4 21 25 GRÜNE 3 5 8 FDP 2 3 5 DIE LINKE. - 4 4 ALFA - 1 1 NPD - 1 1 WGR 2 3 5 EB 6 22 28 insgesamt 18 82 100

- 8-5. Wahlberechtigte Von den rd. 7,93 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern s sind bei den Kommunalwahlen am 11. September 2016 wahlberechtigt (geschätzte Bevölkerungszahlen des LSN, Rundungsdifferenzen möglich): insgesamt weiblich davon männlich Wahlberechtigte am 11.09.2016, darunter: 6 455 000 3 293 000 3 162 000 Deutsche 6 153 000 3 163 000 2 989 000 EU-Bürgerinnen und EU-Bürger 302 000 130 000 172 000 16-21-Jährige 414 632 201 605 213 027 16-17-Jährige 161 825 78 717 83 108 Erstwählerinnen und Erstwähler 331 054 161 196 169 858 6. Vergleichszahlen zur Wahlbeteiligung und zur Briefwahl Wahl Wahlbeteiligung in % Briefwahl in % der Wählerinnen und Wähler Kreiswahlen 1981 76,2 10,2 Kreiswahlen 1986 72,1 10,2 Kreiswahlen 1991 68,3 11,5 Kreiswahlen 1996 64,5 12,0 Landtagswahl 1998 73,8 9,1 Bundestagswahl 1998 1) 83,9 14,7 Europawahl 1999 1) 44,2 11,6 Kreiswahlen 2001 2) 56,2 13,2 Landtagswahl 2003 67,0 12,1 Europawahl 2004 1) 40,1 11,7 Bundestagswahl 2005 1) 79,4 15,2 Kreiswahlen 2006 2) 51,7 14,5 Landtagswahl 2008 57,1 10,5 Europawahl 2009 1) 40,5 12,3 Bundestagswahl 2009 1) 73,3 16,2

- 9 - Kreiswahlen 2011 2) 52,5 15,8 Landtagswahlen 2013 59,4 12,2 Bundestagswahlen 2013 1) 73,4 18,6 Europawahlen 2014 1) 49,1 16,7 1) in 2) einschl. Region Hannover 7. Wahlmodus 7.1 Kommunale Vertretungen Die Mandate für die kommunalen Vertretungen werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl vergeben. Die Wahlberechtigten haben bei jeder dieser Wahlen drei Stimmen und erhalten für jede Wahlart einen Stimmzettel, auf dem die jeweiligen Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber aufgeführt sind. Die drei Stimmen können beliebig auf die Wahlvorschläge verteilt werden. Die Wählerinnen und Wähler können, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben (Kumulieren). Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerberinnen/Bewerber desselben Wahlvorschlages oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (Panaschieren). Werden mehr als drei Stimmen abgegeben, ist der Stimmzettel grundsätzlich ungültig. Ausnahme: Der Stimmzettel enthält bis zu drei Stimmabgabevermerke für eine oder mehrere Bewerberinnen/einen oder mehrere Bewerber derselben Liste und außerdem weitere Stimmabgabevermerke für diese Liste (im Feld Gesamtliste); dann gilt folgende Regelung: Es sind die für die Liste abgegebenen Stimmen ungültig, durch die die Gesamtzahl von drei Stimmen überschritten wird. Bei dem Berechnungssystem für die Sitzverteilung auf die einzelnen Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber wird das modifizierte Proportionalverfahren Hare/Niemeyer angewandt. Dieses als verfassungsgemäß anerkannte Proportionalverfahren ist eine von mehreren Möglichkeiten zur Anwendung des Verhältniswahlsystems.

- 10 - Es überträgt die durch den Wahlakt entstandene Stimmenverteilung mathematisch exakt auf die Sitzverteilung. Beim Verfahren Hare/Niemeyer wird die Zahl der Stimmen der einzelnen Partei, Wählergruppe oder der Einzelbewerberin/ des Einzelbewerbers mit der Zahl der zu vergebenden Sitze multipliziert und durch die Gesamtstimmenzahl dividiert. Als Formel lässt sich das Berechnungsverfahren so darstellen: Gültige Stimmen für den Wahlvorschlag Anzahl der zu vergebenden Sitze Anzahl aller gültigen Stimmen Als Ergebnis ergibt sich eine Proportionalzahl. Jeder Wahlvorschlagsträger erhält so viele Sitze, wie ganze Zahlen nach dieser Proportionalzahl auf ihn entfallen. Hat die beschriebene Berechnung beispielsweise eine Proportionalzahl von 8,9 ergeben, so erhält der betreffende Wahlvorschlagsträger zunächst acht Sitze zugeteilt. Nach diesem Rechenschritt bleiben in der Regel noch einige Sitze frei. Über die Verteilung dieser Sitze entscheidet die Nachkommastelle der Proportionalzahl. Der erste noch nicht vergebene Sitz wird an den Wahlvorschlagsträger mit der höchsten Nachkommastelle, der zweite an denjenigen mit der zweithöchsten Nachkommastelle vergeben usw. Die Reihenfolge dieser Nachkommastellen, die über die Verteilung der noch zu vergebenden Sitze entscheidet, ist also unabhängig von den vor dem Komma stehenden ganzen Zahlen. Die weitere Sitzverteilung innerhalb der Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen in Wahlgebieten mit einem Wahlbereich erfolgt jeweils unter Anwendung des Hare/Niemeyer - Verfahrens in folgenden Schritten: a) Unterverteilung der einer Partei oder Wählergruppe insgesamt zustehenden Sitze auf ihre Liste und die Gesamtheit der Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste, die Stimmen erhalten haben, nach dem modifizierten Proportionalverfahren Hare/Niemeyer, b) Zuweisung der auf die Gesamtheit der Bewerberinnen und Bewerber einer jeden Liste entfallenden Sitze nach der Reihenfolge der von den Bewerberinnen und Bewerbern erzielten persönlichen Stimmenzahlen, c) Zuweisung der auf jede Liste entfallenden Sitze auf die Listenbewerberinnen und -bewerber in der Reihenfolge, in der sie in der Liste aufgeführt sind; dabei bleiben

- 11 - diejenigen, die bereits einen Sitz nach der Personenwahl (Buchst. b) erhalten haben, außer Betracht. In Wahlgebieten mit mehreren Wahlbereichen erfolgt vor den Berechnungsschritten nach den Buchstaben a) bis c) zunächst die Verteilung der einer Partei oder Wählergruppe im Wahlgebiet zustehenden Sitze auf die einzelnen Wahlbereiche auf der Grundlage der in den Wahlbereichen erworbenen Stimmenzahlen ebenfalls nach dem modifizierten Proportionalverfahren Hare/Niemeyer. Im Anschluss erfolgt die weitere Sitzverteilung für jeden Wahlbereich gesondert nach dem vorstehend in den Buchstaben a) bis c) beschriebenen Verfahren. Hat eine Partei oder Wählergruppe danach mehr Sitze errungen als sie Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt hat, bleiben die Sitze, die die Partei oder Wählergruppe nicht besetzen kann, unbesetzt. In Wahlgebieten mit mehreren Wahlbereichen wird dabei allerdings noch geprüft, ob die Partei in einem anderen Wahlbereich des Wahlgebiets noch Bewerberinnen oder Bewerber hat, die keinen Sitz errungen haben. Sollte dies der Fall sein, so erhalten diese in ihrem Wahlbereich unberücksichtigt gebliebenen Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge der höchsten Stimmzahlen die noch zu vergebenden Sitze. Sofern dann immer noch Sitze frei bleiben, bleiben diese unbesetzt. 7.2 Direktwahlen Die Direktwahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Die Wählerinnen und Wähler haben bei jeder Direktwahl eine Stimme, die sie einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Erreicht keine Bewerberin oder kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen, so findet in der Regel zwei Wochen nach der Direktwahl eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der Direktwahl die meisten Stimmen erhalten haben. Gewählt ist dann, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der jeweiligen Wahlleitung zu ziehende Los.

- 12-8. Daten zur Wahlorganisation Die Landeswahlleiterin nimmt bei den Kommunalwahlen zentrale Wahlaufgaben wahr. Sie ist Vorsitzende des Landeswahlausschusses, der zu entscheiden hat, welche politischen Vereinigungen, die nicht im Deutschen Bundestag oder im Niedersächsischen Landtag durch Abgeordnete vertreten sind, für die Kommunalwahlen als Partei anzuerkennen sind. Für die Region Hannover, alle Landkreise, Gemeinden und Samtgemeinden sind jeweils eine Wahlleiterin oder ein Wahlleiter und ein Wahlausschuss berufen worden. Hauptaufgaben der Wahlausschüsse sind die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung der Wahlergebnisse. Wahlleiterinnen, Wahlleiter und Wahlausschüsse sind selbstständige und unabhängige, nicht weisungsgebundene Wahlorgane. Zur Stimmabgabe werden insgesamt rd. 8 200 Wahlbezirke gebildet, in denen jeweils ein Wahlraum eingerichtet wird. In jedem Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand eingesetzt, dessen Hauptaufgaben die Abwicklung der Wahlhandlung und die Feststellung der Wahlergebnisse in den Wahlbezirken sind. Die Gesamtzahl der ehrenamtlich tätigen Personen bei den Kommunalwahlen wird sich auf etwa 75 000 belaufen. Wesentliche organisatorische Einzelaufgaben (Aufstellung der Wählerverzeichnisse, Ausgabe der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen usw.) werden von den Wahlämtern der Gemeinden und Samtgemeinden wahrgenommen. 9. Wahltag/Wahlnacht Die Dienststelle der Landeswahlleiterin ist am Wahltag ab 8.00 Uhr besetzt und befindet sich im Gebäude des Ministeriums für Inneres und Sport in Hannover, Lavesallee 6. Hier wird auch ein Pressezentrum eingerichtet, das ab 18.00 Uhr geöffnet ist. Am Wahlabend werden Informationen über den Wahlverlauf, insbesondere über die Wahlergebnisse, ausgegeben.

- 13 - Die Feststellung der vorläufigen Ergebnisse am Wahlabend wird wegen des Kommunalwahlsystems und des Umfangs der Wahlen wesentlich länger dauern als bei Landtags- oder Bundestagswahlen. Der Landeswahlleiterin werden am Wahlabend die Direktwahlergebnisse und die Ergebnisse der Wahlen für die Region Hannover, in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie regions-/landkreisweise zusammengefasst in den kreisangehörigen Gemeinden übermittelt. Diese Ergebnisse können auch über die Internetseite www.aktuelle-wahlen-niedersachsen.de abgerufen werden. Mit dem Vorliegen des Landesergebnisses wird erst in den frühen Morgenstunden des 12. September 2016 gerechnet. Die einzelnen Ergebnisse der Vertretungswahlen auf Gemeinde- und Samtgemeindeebene sowie der Ortsrats- und Stadtbezirksratswahlen werden durch die Landeswahlleiterin nicht erfasst. Diese Ergebnisse können nur von den jeweiligen Kommunen zur Verfügung gestellt werden.

Anlage 1 zur PI KW 16/4 Übersicht über die Staatsangehörigkeit der sich bewerbenden nichtdeutschen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger Wahlen in der Region Hannover, in den Landkreisen/kreisfreien Städten Gemeindewahlen in den kreisangehörigen Gemeinden BE BG DK EE FI FR EL IE IT HR LV LT LU MT NL w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m 1 1 1 1 1 2 2 2 3 2 3 10 1 5 16 2 2 1 1 2 1 3 11 1 1 4 19 1 1 19 55 Samtgemeindewahlen 1 4 5 6 19 Wahlen in den Stadtbezirken/Ortschaften 1 2 1 1 1 1 2 5 6 12 1 3 8 Direktwahlen insgesamt: 4 1 1 5 3 2 6 4 7 23 1 3 13 46 3 1 33 98 Legende: BE Belgien FR Frankreich LV Lettland BG Bulgarien EL Griechenland LT Litauen DK Dänemark IE Irland LU Luxemburg EE FI Estland Finnland IT HR Italien Kroatien MT NL Malta Niederlande

Übersicht über die Staatsangehörigkeit der sich bewerbenden nichtdeutschen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger Anlage 1 zur PI KW 16/4 Wahlen in der Region Hannover, in den Landkreisen/kreisfreien Städten Gemeindewahlen in den kreisangehörigen Gemeinden AT PL PT RO SE SK SI ES CZ HU UK CY w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m 1 3 3 1 1 3 2 1 1 1 3 1 11 7 2 5 1 3 1 5 5 1 1 1 3 8 Samtgemeindewahlen 1 4 3 3 1 1 1 1 Wahlen in den Stadtbezirken/Ortschaften 7 3 1 1 1 1 2 1 1 1 6 Direktwahlen insgesamt: 3 25 16 4 10 1 4 2 9 9 2 3 3 6 18 Legende: AT Österreich SE Schweden CZ Tschechische Republik PL Polen SK Slowakei HU Ungarn PT Portugal SI Slowenien UK Vereinigtes Königreich RO Rumänien ES Spanien CY Zypern

Anlage 2 zur PI KW 16/4 Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl der Regionsversammlung in der Region Hannover, der Kreistage in den Landkreisen und der Räte in den kreisfreien Städten bei den Kommunalwahlen in am 11. September 2016 Für die obigen Wahlen sind die Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen/ Einzelbewerber (Einzelwahlvorschläge) wie folgt zugelassen worden: Wahlvorschlagsträger Region Hannover/ Landkreise Z a h l d e r kreisfr. davon EU-Bürgerinnen und Bewerberinnen und Bewerber Städte EU-Bürger w m insg. w m insg. 1. CDU 37 8 713 2 202 2 915 1 3 4 2. SPD 37 8 901 1 987 2 888 3 14 17 3. GRÜNE 37 8 623 937 1 560 7 2 9 4. FDP 37 8 325 1 202 1 527 4 9 13 5. DIE LINKE. 36 8 151 456 607 1 4 5 6. 7. ALFA AfD 8 1 8 53 61 37 5 55 371 426 1 1 8. Bündnis C 2 1 1 7 8 9. BIG 1 1 2 9 11 1 1 2 10. DMD 1 4 4 8 11. DKP 12. ZENTRUM 1 2 2 4 13. DIE EINHEIT 14. Die Friesen 2 4 7 11 15. Die Ge De 1 1 1 16. REP 17. EINE WELT 1 4 4 18. FAMILIE 1 3 2 5 19. FREIE WÄHLER 3 1 22 43 65 1 1 20. NPD 9 1 7 45 52 21. Neue Liberale-Die Sozialliberalen- 3 6 4 10 22. ÖDP 23. 24. PARTEI DER VERNUNFT Die PARTEI 6 3 9 43 52 25. PIRATEN 11 5 22 106 128 1 4 5 26. WGR 36 8 404 1 330 1 734 5 9 14 27. EB 13 3 1 23 24 Gesamtzahl: 3 263 8 838 12 101 24 47 71

Anlage 3 zur PI KW 16/4 Zugelassene Wahlvorschläge für die Gemeindewahlen in den kreisangehörigen Gemeinden bei den Kommunalwahlen in am 11. September 2016 Für die obigen Wahlen sind die Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen/ Einzelbewerber (Einzelwahlvorschläge) wie folgt zugelassen worden: Wahlvorschlagsträger Region Hannover/ Landkreise Wahlvorschläge Z a h l d e r Bewerberinnen und Bewerber davon EU-Bürgerinnen und EU-Bürger w m insg. w m insg. 1. CDU 37 817 2 260 8 241 10 501 12 29 41 2. SPD 37 816 2 542 6 698 9 240 14 32 46 3. GRÜNE 37 561 1 052 1 644 2 696 7 11 18 4. FDP 37 430 376 1 408 1 784 3 12 15 5. DIE LINKE. 35 219 130 364 494 2 6 8 6. 7. ALFA AfD 8 19 4 27 31 26 129 35 212 247 8. Bündnis C 3 5 1 10 11 1 1 2 9. BIG 1 5 5 5 10. DMD 11. DKP 1 14 5 11 16 12. ZENTRUM 1 3 2 7 9 13. DIE EINHEIT 14. Die Friesen 2 3 5 6 11 15. Die Ge De 1 1 1 1 16. REP 17. EINE WELT 18. FAMILIE 19. FREIE WÄHLER 5 8 8 21 29 1 1 20. NPD 9 14 2 15 17 21. Neue Liberale-Die Sozialliberalen- 2 5 3 2 5 22. ÖDP 2 2 5 2 7 23. 24. PARTEI DER VERNUNFT Die PARTEI 6 30 7 26 33 25. PIRATEN 11 57 17 80 97 1 3 4 26. WGR 37 918 1 624 5 155 6 779 11 32 43 27. EB 36 169 21 150 171 1 1 Gesamtzahl: 4 225 8 099 24 085 32 184 52 127 179

Anlage 4 zur PI KW 16/4 Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl der Räte in den Samtgemeinden bei den Kommunalwahlen in am 11. September 2016 Für die obigen Wahlen sind die Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen/ Einzelbewerber (Einzelwahlvorschläge) wie folgt zugelassen worden: Wahlvorschlagsträger Landkreise Wahlvorschläge Z a h l d e r Bewerberinnen und Bewerber davon EU-Bürgerinnen und EU-Bürger w m insg. w m insg. 1. CDU 28 134 472 2 030 2 502 2 7 9 2. SPD 28 135 543 1 695 2 238 4 13 17 3. GRÜNE 26 103 212 394 606 1 4 5 4. FDP 26 78 80 259 339 2 2 4 5. DIE LINKE. 19 28 11 47 58 4 4 6. 7. ALFA AfD 2 2 1 5 6 10 15 4 28 32 8. Bündnis C 9. BIG 10. DMD 11. DKP 12. ZENTRUM 13. DIE EINHEIT 14. Die Friesen 1 1 1 1 15. Die Ge De 16. REP 17. EINE WELT 18. FAMILIE 19. FREIE WÄHLER 1 1 3 3 20. NPD 4 4 1 6 7 21. Neue Liberale-Die Sozialliberalen- 22. ÖDP 23. 24. PARTEI DER VERNUNFT Die PARTEI 25. PIRATEN 2 2 1 3 4 26. WGR 28 162 309 1 010 1 319 3 8 11 27. EB 19 33 5 28 33 Gesamtzahl: 698 1 639 5 509 7 148 12 38 50