Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien (Stand 15.12.2014)



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Transkript:

Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien (Stand 15.12.2014) Name der Serie: ADMV-Rallye-Meisterschaft DMSB-Genehmigungs-Nummer: 429/15 ADMV-Genehmigungs-Nummer: VS/01/2015 Status der Veranstaltungen National A National A (inkl. NEAFP) National R35 / R70 (inkl. NEAFP) Der Status der Veranstaltung wird in der jeweiligen Veranstaltungs-Ausschreibung angegeben. Vorwort: Die Fachkommission Automobilrallyesport (FK ARS) im ADMV e.v. schreibt in Übereinstimmung mit den in der Anlage genannten Veranstaltern die Serie ADMV-Rallye- Meisterschaften aus, wozu die zählen. "ADMV-Rallye-Meisterschaft 2015" (ARM) "ADMV-Rallye-200-Meisterschaft 2015" (ARM200) "ADMV-Trabant-Rallye-Cup 2015" (ATC) Ausschreiber: Organisation: Ansprechpartner: Allgemeiner Deutscher Motorsport Verband e.v. Fachkommission Automobilrallyesport im ADMV e.v. Verein zur Förderung der ADMV-Rallye-Meisterschaften Geschäftsstelle c/o Remo Palm Weinbergstraße 6a 06905 Bad Schmiedeberg Tel.-Nr.: 034925 794 84 Mobil-Nr.: 0152 087 899 90 Fax-Nr.: 034925 794 84 Homepage: www.admv-rallye.de E-Mail: geschaeftsstelle@admv-rallye.de

Inhaltsverzeichnis: Teil 1 Sportliches Reglement 1. Einleitung 2. Organisation 2.1 Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie 2.2 Name des zuständigen ASN 2.3 ASN Visum/Genehmigungsnummer 2.4 Name des Veranstalters/Promoters, Adresse und Kontaktdaten (permanentes Rallyebüro) 2.5 Zusammensetzung des Organisationskomitees 2.6 Permanente Sportkommissare und Techn. Kommissare 2.7 Delegierte des ASN 2.8 Delegierte der Serie 2.9 Liste der Offiziellen 3. Bestimmungen und Rechtsgrundlagen der Serie 3.1 Offizielle Sprache 3.2 Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung 3.3 Allgemeine Definitionen 4. Nennungen 4.1 Einschreibungen/Nennungen, Nennungsschluss und Teilnahmeverpflichtung 4.2 Nenngeld für die Saison und je Veranstaltung 4.3 Startnummern 5. Lizenzen 5.1 Erforderliche Lizenzstufen 5.2 Bedingungen für Bewerber außerhalb ihres nationalen Gebiets 6. Versicherung, Haftungsausschluss und Verzichtserklärung 6.1 Versicherung des Veranstalters/Promoters 6.2 Erklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer zum Ausschluss der Haftung 6.3 Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers 7. Veranstaltungen 7.1 Serien-Terminkalender 7.2 Zulässige Fahrzeuge 8. Wertung 8.1 Punktetabelle 8.2 Punktegleichheit 9. Dokumentenabnahme 10. Technische Abnahme/Technische Kontrollen 10.1 Reparatur, Verplombung und Kennzeichnung von Fahrzeugteilen 10.2 Technische Abnahme vor dem Start und Schlussabnahme: Ort und Zeitplan 11. Kraftstoff 11.1 Kraftstofftyp und gegebenenfalls Einheits-Kraftstoff 11.2 Kraftstoffkontrollen DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien 2

12. Tanken und Abläufe 13. Kontrollstellen 14. Veranstaltungsablauf 15. Vorauswagen 16. Titel, Preisgeld und Pokale 16.1 Titel Gesamtsieger 16.2 Preisgeld und Pokale 17. Werbung 17.1 Werbung an Teamausrüstung (Fahrer/Beifahrer) 17.2 Werbung und Startnummern am Fahrzeug (siehe Techn. Reglement Art. 1.10) 18. Protest und Berufung 19. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung 20. Anerkennung des Reglements 21. Gerichtsstand 22. TV-Rechte/Werbe- und Fernsehrechte 23. Besondere Bestimmungen Teil 2 Technisches Reglement Teil 3 Anlagen/Zeichnungen Diese Ausschreibung besteht aus 15 Seiten und 0 Anhängen. DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien 3

Teil 1 Sportliches Reglement 1. Einleitung Die Serie ADMV-Rallye-Meisterschaften wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes und seiner Anhänge und den nationalen Wettbewerbsbestimmungen des DMSB durchgeführt. Sie findet in Übereinstimmung mit den Wettbewerbsbestimmungen und den Technischen Bestimmungen der Serie statt, wobei die Technischen Bestimmungen mit den Sicherheitsbestimmungen des Anhang J der FIA (Artikel 253 bzw. 277) übereinstimmen. Die Wettbewerbe werden nach dem Veranstaltungs- und Rallye-Reglement des DMSB durchgeführt, soweit nachfolgend oder in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstalter nichts anderes bestimmt ist. Die Serie wird von folgenden Firmen und Organisationen unterstützt: ADMV e.v. und dessen Partner 2. Organisation 2.1 Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie Die Fachkommission Automobilrallyesport im ADMV e.v., nachfolgend Serienausschreiber genannt, schreibt für das Jahr 2015 die aus. "ADMV-Rallye-Meisterschaft 2015" (ARM) "ADMV-Rallye-200-Meisterschaft 2015" (ARM200) "ADMV-Trabant-Rallye-Cup 2015" (ATC) 2.2 Name des zuständigen ASN DMSB Deutscher Motor Sport Bund e.v. 2.3 ASN Visum/Genehmigungs-Nummer Die ausgeschriebene Serie mit dem vorliegenden sportlichen und technischen Reglement ist vom Deutschen Motor Sport Bund mit Datum am 19.12.2014 unter Reg.-Nr. 429/15 und vom ADMV e.v. am 12.12.2014 unter der Reg.-Nr. VS/01/2015 genehmigt. 2.4 Name des Veranstalters/Promoters, Adresse und Kontaktdaten (permanentes Rallyebüro) ADMV-Rallye-Meisterschaften Remo Palm, Weinbergstr. 6a, 06905 Bad Schmiedeberg Telefon / Fax: 034925-79484 E-Mail: geschaeftsstelle@admv-rallye.de DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien 4

2.5 Zusammensetzung des Organisationskomitees Das Organisationskomitee setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Remo Palm, Klaus Teichmann, Heinz Müller, Alfred Gorny, Carsten Vogel und Walter Karow. Mit der Geschäftsführung ist Remo Palm, Bad Schmiedeberg, beauftragt. 2.6 Permanente Sportkommissare und Techn. Kommissare 2.7 Delegierte des ASN 2.8 Delegierte der Serie 2.9 Liste der Offiziellen Siehe Art. 2.5 Organisationskomitee und jeweilige Veranstaltungsausschreibung 3. Bestimmungen und Rechtsgrundlagen der Serie Diese Serie unterliegt den folgenden Bestimmungen: Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) mit Anhängen DMSB-Veranstaltungsreglement DMSB-Rallye-Reglement Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO) Rechts- und Verfahrensregeln der FIA Beschlüsse und Bestimmungen des DMSB Umweltrichtlinien des DMSB Anti-Doping Regelwerk der nationalen und internationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-Code) sowie den Anti-Dopingbestimmungen der FIA Sportliches und Technisches Reglement dieser Serie mit den vom DMSB genehmigten Änderungen und Ergänzungen (Bulletins) Ausschreibungen der Veranstaltungen mit eventuellen Änderungen und Ergänzungen 3.1 Offizielle Sprache Deutsch Nur der deutsche, vom DMSB genehmigte Reglementtext ist verbindlich. 3.2 Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung (1) Die Teilnehmer (=Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien 5

Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. (2) Die Ausschreibung darf grundsätzlich nur durch die genehmigende Stelle geändert werden. Ab Beginn der Veranstaltung können Änderungen in Form von Bulletins nur durch die Sportkommissare der Veranstaltung vorgenommen werden, jedoch nur, wenn aus Gründen der Sicherheit und / oder höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung notwendig ist bzw. die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben über Streckenlänge, Renndauer, Rundenzahl und Sportwarte oder offensichtliche Fehler in der Ausschreibung betrifft. (3) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung oder einzelne Wettbewerbe aus vorgenannten Gründen abzusagen oder zu verlegen, vorbehaltlich der Zustimmung des jeweiligen ASN und der FIA, sofern der Kalender betroffen ist, Schadensersatz- oder Erfüllungsansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen. 3.3 Allgemeine Definitionen 4. Nennungen 4.1 Einschreibungen/Nennungen, Nennungsschluss und Teilnahmeverpflichtung Der Bewerber und/oder Fahrer/Beifahrer müssen sich mit dem vom Serienausschreiber herausgegebenen Antrag auf Einschreibung bis zum 24. April 2015 um die Zulassung zur ADMV-Rallye-Meisterschaft, ADMV-Rallye-200- Meisterschaft und ADMV-Trabant-Rallye- Cup bewerben. Nach diesem Termin werden zurückliegende Läufe nicht mehr gewertet werden. Im Rahmen der ADMV-Rallye- und Rallye-200-Meisterschaft wird für die Fahrer des Fahrzeuges Trabant 601 der ADMV-Trabant-Rallye-Cup durchgeführt. Voraussetzung ist, dass alle Wertungsläufe auf Trabant 601 bestritten werden Für die Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Motorsport-Verbandes e.v. (ADMV) wird im Rahmen der ADMV-Rallye- und Rallye-200-Meisterschaft eine zusätzliche Wertung vorgenommen. ADMV-Mitglieder müssen dazu ihre Mitgliedsnummer im Nennformular angeben. Eine rechtswirksame Einschreibung in die Serie ist auch nach diesem Termin noch möglich, wenn bis zum Schluss der nominellen Abnahme einer Wertungsveranstaltung der Teilnehmer die Einschreibebestätigung mit aktuellem Datum nachweisen kann, jedoch wird die Wertung zur Meisterschaft dann erst ab dieser Veranstaltung vorgenommen. Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag ist an folgende Adresse zu senden: Adresse des Serienausschreibers abweichende Adresse: Nennungen zu den einzelnen Veranstaltungen der unter Art. 7.1 aufgeführten Wertungsläufe sind durch die Teilnehmer selbst abzugeben, dazu sind die Ausschreibungen für die einzelnen Veranstaltungen rechtzeitig beim jeweiligen Veranstalter anzufordern. Nenngeld bei Veranstaltungen Eingeschriebenen Teilnehmer der Serie wird von den Veranstaltern der Wertungsläufe ein Nachlass auf das Nenngeld in Höhe von ca. 10 % gewährt, wenn die vollständige Nennung DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien 6

einschließlich Nenngeld zur betreffenden Veranstaltung bis zum 1. Nennungsschluss beim Veranstalter eintrifft. Voraussetzung dafür ist, dass eine gültiger Antrag auf Einschreibung für die Serie spätestens vor dem Nennungsschluss der betreffenden Veranstaltung in der Geschäftsstelle der Serie vorliegt (Nachweis durch Einschreibebestätigung mit Gültigkeitsdatum) und das betreffende Team im laufenden Sportjahr an mindestens 2 Wertungsläufen der ADMV- Rallye-Meisterschaft oder an mindestens 5 Wertungsläufen des ADMV-Rallye-200- Meisterschaft bzw. ADMV-Trabant-Rallye-Cups teilnimmt. Trifft das nicht zu, haben die Veranstalter das Recht, den Nenngeldnachlass am Ende der Saison zurückzufordern. 4.2 Einschreibgebühr für die Serie Die Einschreibegebühr ist mit dem Antrag auf Einschreibung fällig. Folgende Einschreibgebühren sind vom Team zu entrichten: 60,- EURO Für die ADMV-Rallye-Meisterschaft und ADMV-Rallye-200-Meisterschaft. 45,- EURO Für Mitglieder des ADMV (mindestens der 1.Fahrer muss im ADMV sein). Voraussetzung dazu ist eine gültige ADMV-Mitgliedschaft für das Jahr 2015 und die Angabe der ADMV-Mitgliedsnummer auf dem abgegebenen Antrag auf Einschreibung. 25,- EURO Für den ADMV-Trabant-Rallye-Cup. Bei gleichzeitiger Nennung für die ADMV-Rallye- und Rallye-200- Meisterschaft und den ADMV-Trabant-Rallye-Cup entfällt die zusätzliche Einschreibgebühr für den ADMV-Trabant-Rallye-Cup. Die Anmeldegebühr ist per Überweisung auf das Konto des Verein (Bankverbindung siehe www.admv-rallye.de) zur Förderung der ADMV-Rallye-Meisterschaften zu entrichten. Die angenommenen Teams erhalten eine schriftliche Bestätigung der Einschreibung mit Gültigkeitsdatum. Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor Anträge auf Einschreibung mit Angabe von Gründen abzulehnen. 4.3 Startnummern Die Teams erhalten vom Serien-Ausschreiber permanente Startnummern für die komplette Saison. Die Teams erhalten für jede Veranstaltung neue Startnummern, die jeweils vom jeweiligen Veranstalter zugewiesen werden. 5. Lizenzen 5.1 Erforderliche Lizenzstufen a) Fahrer/Beifahrer Teilnahmeberechtigt sind alle Inhaber einer gültigen Fahrer- und Bewerberlizenz des DMSB für gem. den Lizenzbestimmungen 2015 sowie entsprechend dem Status der Veranstaltung gem. der jeweiligen genehmigten Veranstaltungsausschreibung. b) Bewerber Bewerber, die sich mit dem Fahrer einschreiben, müssen eine Internationale Firmen- oder Club Bewerberlizenz des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN für das Jahr 2015 besitzen und die Einschreibegebühr entrichtet haben. Bei Rallye R35 / R70 DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien 7

Veranstaltungen ist auch die Nationale Bewerber-Lizenz des DMSB für Clubs und Teams gültig. Sponsoren oder Namensgeber, die neben dem Fahrernamen im offiziellen Programmteil sowie Nenn-, Starter- und Ergebnislisten genannt werden wollen, ohne gleichzeitig die Funktion eines Bewerbers zu übernehmen, können dies durch den Erwerb einer DMSB- Sponsor-Card für Firmen, Clubs, Teams erreichen (nur für DMSB-genehmigte Veranstaltungen mit Ausnahme von Veranstaltungen mit FIA-Prädikat und Internationalen Serien in Deutschland). c) Gastteams d) Altersregelung gemäß den gültigen DMSB-Lizenzbestimmungen 5.2 Bedingungen für Bewerber außerhalb ihres nationalen Gebiets Ausländische Bewerber/Fahrer/Beifahrer benötigen die Zustimmung der eigenen ASN nach Art. 3.9.4 des ISG. Bei Veranstaltungen mit dem Status National A (NEAFP) bzw. National R70 (NEAFP) bzw. National R35 (NEAFP) sind ausschließlich DMSB-Lizenznehmer in dieser Serie wertungsberechtigt. Lizenznehmer eines anderen der FIA angeschlossenen ASN der EU sind bei den unter Art. 7.1 aufgeführten Veranstaltungen/Wertungsläufen teilnahmeberechtigt, erhalten jedoch keine Punkte für diese Serie. 6. Versicherung, Haftungsausschluss und Verzichtserklärung 6.1 Versicherung des Veranstalters/Promotors Es gilt die jeweilige Veranstalter-Versicherung bei der unter Art. 7.1 aufgeführten Veranstaltungen/Wertungsläufen gemäß DMSB-Veranstaltungsreglement Art. 35. 6.2 Erklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer (=Teilnehmer) zum Ausschluss der Haftung Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber - den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern, - den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, - der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutschen Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, - dem ADAC e.v., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern, DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien 8

- dem Promotor/Serienorganisator, - dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträger, und - den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Rallyeleiter, lt. Rallyearzt, Sportkommissar, Medizinischen Einsatzleiter, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Automobilsport (DMSB) und dem Versicherungsschadensbüro. Mit Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gem. Datenschutzbestimmungen des DMSB, unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes, bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom DMSB Datenschutzbeauftragten Auskunft über diese Daten von mir zu erhalten und/oder mein Widerspruchsrecht auszuüben. Die Datenschutzbestimmungen sind jederzeit einzusehen unter www.dmsb.de und/oder liegen beim Veranstalter vor Ort aus. 6.3 Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers (Nur erforderlich, wenn Bewerber, Fahrer oder Beifahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, siehe vorstehende Angaben). Ich bin mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung (=ungezeitets und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber - den eigenen Teilnehmern und Helfern, DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien 9

- den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, - der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutschen Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären, - dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern, - dem Promotor/Serienorganisator, - dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträgern und - den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. 7. Veranstaltungen 7.1 Serien-Terminkalender (ggf. vorläufige Termine) 7.1.1 ADMV-Rallye-Meisterschaft 28.03.2015 52. ADMV-Rallye Erzgebirge 16.05.2015 54. S-DMV Thüringen Rallye 30.05.2015 AvD-Sachsen-Rallye 04.07.2015 ADAC-Rallye Niedersachsen 08.08.2015 56. ADAC-Cosmo-Rallye Wartburg 31.10.2015 18. ADMV-Lausitz-Rallye 7.1.2 ADMV-Rallye-200-Meisterschaft 14.03.2015 52. ADMV-Rallye Lutherstadt Wittenberg 11.04.2015 45. ADAC-Roland-Rallye 25.04.2015 16. ADAC-Fontane-Rallye 20.06.2015 44. ADMV-Osterburg-Rallye 29.08.2015 12. ADMV-Wedemark-Rallye 29.08.2015 13. ADMV-Wedemark-Rallye 05.09.2015 12. ADMV-Rallye Grünhain 12.09.2015 10. ADMV-Rallye Kurstadt Bad Schmiedeberg 26.09.2015 11. ADMV-Rallye Zwickauer Land 17.10.2015 43. ADAC/PRS-Havellandpokal 24.10.2015 16. ADAC-Rallye Race Gollert 7.1.3 ADMV-Trabant-Rallye-Cup Wertungsläufe sind alle Veranstaltungen, die im Art. 7.1.1 und 7.1.2 genannt sind. DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien 10

Wird ein Wertungslauf abgesagt, kann ein Ersatzlauf festgelegt werden. Die Bekanntgabe erfolgt im Internet unter der Adresse www.admv-rallye.de, sobald Veranstaltung und Termin bekannt sind. 7.2 Zulässige Fahrzeuge Es kommen ausschließlich Fahrzeuge zum Einsatz, die dem DMSB-Rallye-Reglement entsprechen. Die Fahrzeuge müssen den Bestimmungen des Anhang J des ISG oder denen des DMSB entsprechen. Zugelassene Fahrzeuge und Klassen- bzw. Divisionseinteilung sind den jeweiligen Veranstaltungsausschreibungen zu entnehmen. Für die Wertung werden alle Fahrzeuge der Gruppen und Klassen bzw. Divisionen berücksichtigt, die von den Veranstaltern der jeweiligen Rallye ausgeschrieben werden. 8. Wertung 8.1 Punktetabelle Die Wertung zur Serie erfolgt auf der Grundlage der offiziellen Ergebnislisten der Veranstalter und der ausgeschriebenen Klassen bzw. Divisionen. Wenn bei einer Rallye die Bestimmungen des Rallye-Reglements zur Klassenzusammenlegung nicht beachtet wurden, wird durch den Serienveranstalter eine gesonderte Wertung für die ADMV-Meisterschaften bzw. Serien erstellt. Für jede Teilnahme an einer Veranstaltung werden folgende Basispunkte vergeben: National A: 200 Punkte Rallye 70: 150 Punkte Rallye 35: 100 Punkte Die Punktberechnung wird nach folgender Formel vorgenommen (auf ganze Zahlen kaufm. gerundet): a) Nationale Veranstaltungen: Teilnehmer in der Division/Klasse Platzierung in der Division/Klasse ----------------------------------------------------------------------------------------- x 1000 Teilnehmer in der Division/Klasse b) Rallye 70 Veranstaltungen: Teilnehmer in der Klasse Platzierung in der Klasse -------------------------------------------------------------------- x 800 Teilnehmer in der Klasse c) Rallye 35 Veranstaltungen: Teilnehmer in der Klasse Platzierung in der Klasse -------------------------------------------------------------------- x 600 Teilnehmer in der Klasse Teams, die die Bedingungen nach Art. 4 nicht erfüllen und in die Punkteränge kommen, zählen zwar als Starter, werden jedoch bei der Punktzuteilung nicht berücksichtigt. Nachfolgende Teams rücken nicht auf. Gewertet werden: d) ADMV-Rallye-Meisterschaft DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien 11

Die 5 besten Ergebnisse des Teams. Finden weniger als 6 Wertungsläufe statt, werden alle Ergebnisse gewertet. e) ADMV-Rallye-200-Meisterschaft Die 7 besten Ergebnisse des Teams. Finden weniger als 8 Wertungsläufe statt, werden alle Ergebnisse gewertet. f) ADMV-Trabant-Rallye-Cup Die 7 besten Ergebnisse des Teams. Finden weniger als 8 Wertungsläufe statt, werden alle Ergebnisse gewertet. Tabellenstände Die aktuellen Tabellenstände werden nach jedem Wertungslauf im Internet unter der Adresse www.admv-rallye.de veröffentlicht. 8.2 Punktegleichheit Haben Teilnehmer die gleiche Punktzahl erreicht, werden sie auf den gleichen Platz gesetzt. Der nachfolgende Platz wird nicht vergeben. 9. Dokumentenabnahme Siehe jeweilige Veranstaltungsausschreibung 10. Technische Abnahme/Technische Kontrollen Siehe jeweilige Veranstaltungsausschreibung 10.1 Reparatur, Verplombung und Kennzeichnung von Fahrzeugteilen Siehe jeweilige Veranstaltungsausschreibung 10.2 Technische Abnahme vor dem Start und Schlussabnahme: Ort und Zeitplan Siehe jeweilige Veranstaltungsausschreibung 11. Kraftstoff 11.1 Kraftstofftyp und gegebenenfalls Einheits-Kraftstoff Siehe jeweilige Veranstaltungsausschreibung 12. Tanken und Abläufe Es gelten die Bestimmungen des DMSB-Rallye-Reglements, Art. 58. 13. Kontrollstellen Es gelten die Bestimmungen des DMSB-Rallye-Reglements, Art. 31. DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien 12

14. Veranstaltungsablauf Siehe jeweilige Veranstaltungsausschreibung 15. Vorauswagen Es gelten die Bestimmungen des DMSB-Rallye-Reglements im Anhang III 16. Titel, Preisgeld und Pokale 16.1 Titel Gesamtsieger Die Besatzung mit der insgesamt höchsten Punktzahl in der jeweiligen Gesamtwertung ist Sieger in der ADMV-Rallye-Meisterschaft 2015 bzw. ADMV-Rallye-200-Meisterschaft 2015. Die weitere Reihenfolge ergibt sich aus den niedrigeren Punktzahlen. In der Jahresauswertung werden der 1. und 2. Fahrer gemeinsam gewertet. Erfolgt ein Wechsel des 2. Fahrers mehr als einmal, wird nur der 1. Fahrer gewertet, sofern sich der Wechsel auf die Läufe bezieht, die in die Endauswertung genommen werden. 16.2 Preisgeld und Pokale Es werden in der Gesamtwertung der ADMV-Rallye-Meisterschaft, der ADMV-Rallye-200- Meisterschaft, dem ADMV-Trabant-Rallye-Cup und evtl. Sonderwertungen an die Fahrer Sportzuwendungen von insgesamt 7.500 Euro als Wertgutschein (gegen Aufwandsbelege) ausgezahlt. Pokale bzw. Ehrenpreise werden an die 10 Besten der gewerteten Teilnehmer vergeben ADMV-Trabant-Rallye-Cup Die Wertung erfolgt gemäß Art. 8 bei den in Art. 7.1.3 aufgeführten Veranstaltungen. Pokale bzw. Ehrenpreise werden an die 3 Besten der gewerteten Teilnehmer vergeben. Sonderwertung für Mitglieder des ADMV Die Wertung erfolgt gemäß Art. 8 bei den in Artikel 7.1.1 und 7.1.2 aufgeführten Veranstaltungen. Pokale werden an die 3 Besten dieser Wertungen vergeben. Nachwuchsförderung Zur Förderung des Nachwuchses wird jeweils ein Sonderpokal für das beste U 23-Team ausgeschrieben. In dieser Wertung werden alle Teams genommen, deren Fahrer und Beifahrer am 01.01. des laufenden Jahres noch nicht das 24. Lebensjahr (geboren 1992 und jünger) erreicht haben. Die Vergabe weiterer Sonderpreise behält sich der Veranstalter vor. Siegerehrung DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien 13

Ort und Zeitpunkt der Siegerehrung werden noch bekanntgegeben. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist für die an der Serie teilnehmenden Besatzungen verbindlich. Sportzuwendungen, Pokale und Ehrenpreise werden nicht nachgesandt. 17. Werbung 17.1 Werbung an Teamausrüstung (Fahrer/Beifahrer) an der Teamausrüstung ist keine Werbung vorgeschrieben für die Teamausrüstung gelten folgende Werbevorschriften siehe Anlage 17.2 Werbung und Startnummern am Fahrzeug ACHTUNG: Abweichungen von den FIA/DMSB-Bestimmungen bedürfen einer Sondergenehmigung des DMSB. Der Serienausschreiber behält sich vor, maximal 2 Werbeaufkleber eventueller Sponsoren der Serie an die Teilnehmer auszugeben, die bei diesen Wertungsläufen am Fahrzeug angebracht werden müssen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, erhält das betreffende Team für diese Veranstaltung keine Punkte. Entsprechende Kontrollen werden zu allen Veranstaltungen zu einem beliebigen Zeitpunkt durchgeführt. 18. Protest und Berufung Bei Protesten und Berufung gelten das Internationale Sportgesetz der FIA sowie bei nicht Internationalen Serien die Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB. Protestgebühr: National A Lizenzsport: 300,00 Berufungsgebühr gegen Sportgerichtsentscheidungen National A (DMSB) 1.000,00 Berufungsgebühr National A (DMSB) 1.000,00 (Protest- und Berufungsgebühren sind mehrwertsteuerfrei) Einsprüche und Reklamationen zur Wertung in der Serie sind an die Geschäftsstelle zu richten. In Fragen der Wertung der Serie entscheidet die Fachkommission Automobilrallyesport des ADMV e.v. 19. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung (1) Bei Entscheidung der FIA, DMSB, deren Gerichtsbarkeit, der Sportkommissare, des Serienausschreibers oder des Veranstalters als Preisrichter im Sinne des 661 BGB ist der Rechtsweg ausgeschlossen. (2) Aus Maßnahmen und Entscheidungen des DMSB bzw. seiner Sportgerichtsbarkeit sowie der Beauftragten des DMSB und des Serienausschreibers können keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung. 20. Anerkennung des Reglements DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien 14

Jeder Bewerber und Fahrer/Beifahrer bestätigt durch seine Unterschrift im Antrag auf Einschreibung die Anerkennung des vorliegenden Reglements insgesamt mit den Bestimmungen des DMSB und des Internationalen Sportgesetzes der FIA mit Anhängen. 21. Gerichtsstand Soweit kein Rechtswegausschluss besteht und Ansprüche gegen die ADMV-Rallye- und Rallye-200-Meisterschaft und dem ADMV-Trabant-Rallye-Cup geltend gemacht werden und eine Gerichtsstandvereinbarung gem. 38 ZPO zulässig ist, wird hiermit als Gerichtsstand: 12555 Berlin vereinbart. 22. TV-Rechte/Werbe- und Fernsehrechte Dem Veranstalter der Serie ist es gestattet, die Erfolge der Teilnehmer bei den Wertungsläufen und in der Gesamtwertung für Werbezwecke zu vermarkten. 23. Besondere Bestimmungen Teil 2 Technisches Reglement Teil 3 Anlagen/Zeichnungen DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien 15