GZ: BMGF-l1001/0393-I/A/5/2016 Wien, am 15. Februar 2017

Ähnliche Dokumente
GZ: BMG-11001/0073-I/A/15/2016 Wien, am 21. April 2016

GZ: BMGF-11001/0272-I/A/5/2016 Wien, am 31. Oktober 2016

GZ: BMG-11001/0083-I/A/5/2016 Wien, am 28. April 2016

GZ: BMGF-11001/0369-I/A/5/2016 Wien, am 20. Jänner 2017

MINERALÖL IN SCHOKOLADEN- OSTERHASEN. Testergebnisse 2016

letzter Zugriff am

393/AB XXV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANALYSEN GUTACHTEN BERATUNGEN. aktuelle Kurzinformationen zur

GZ: BMASK /0194-VI/2016 Wien,

_ B NDESMINISTERIUM FUR GESUNDHEIT

10444/AB. vom zu 10881/J (XXV.GP)

Gift aus der Verpackung Mineralöl und andere Chemikalien in Lebensmitteln

MINERALÖLE IN SCHOKOLADE UND CHIPS. Testergebnisse 2016

GZ: BMASK /0009-VI/A/6/2017 Wien,

Mineralölkohlenwasserstoffe in Lebensmitteln

GZ: BMG-11001/0336-I/A/15/2015 Wien, am 23. November 2015

9970/AB. vom zu 10434/J (XXV.GP)

7755/AB. vom zu 8032/J (XXV.GP)

887/AB. vom zu 975/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0219-III/5/2014 Wien, am 30. April 2014

3229/AB XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Wien, 12. März 2008

6150/AB XX.GP. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu Frage 1:

GZ: BMG-11001/0340-I/A/15/2015 Wien, am 26. November 2015

100/PET. vom (XXV.GP)

8914/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Beilage 1 von 4

I N F O R M A T I O N

8437/AB. vom zu 8820/J (XXV.GP)

GZ: BMASK-90180/0029-III/2016 Wien,

3753/AB. vom zu 3769/J (XXV.GP)

2859/AB. vom zu 3005/J (XXV.GP)

9693/AB. vom zu 10349/J (XXV.GP)

318/J XXIII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

DGF-FACHGRUPPE ANALYTIK, QUALITÄT UND PRODUKTSICHERHEIT

4035/AB. vom zu 4211/J (XXV.GP) BUNDESMINISTER DR. JOSEF OSTERMAYER. GZ: BKA /0032-I/4/2015 Wien, am 18.

Vierter, aktualisierter Sachstandsbericht zur Mineralölverordnung

Mutterkorn in Getreide

Mutterkorn in Getreide

8441/AB. vom zu 8810/J (XXV.GP)

Mineralölkontamination pflanzlicher Öle und Fette

581/AB XXIV. GP. An die Präsidentin des Nationalrats Mag a Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien GZ: BKA /0039-I/4/2009 Wien, am 10.

Aluminium-Exposition aus Lebensmittelkontaktmaterialien

GZ: BMASK-40001/0061-IV/9/2015 Wien,

6137/AB. vom zu 6344/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0963-III/9/a/2015 Wien, am 27. Oktober 2015

GZ: BMG-11001/0127-I/A/15/2015 Wien, am 23. Juni 2015

GZ: BMG-11001/0393-I/A/15/2015 Wien, am 12. Jänner 2016

11682/AB. vom zu 12096/J (XXV.GP)

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

7897/AB. vom zu 8169/J (XXV.GP) Parlament 1017 Wien

MCPD- und Glycidyl-Fettsäureester aus der Sicht der Lebensmittelüberwachung Dr. Rüdiger Weißhaar CVUA Stuttgart

1067/AB. vom zu 1180/J (XXV.GP) in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1180/J betreffend Familienbeihilfe

10296/AB. vom zu 10742/J (XXV.GP)

Gefahr oder Genuss auf dem Teller - Lebensmittelsicherheit in Österreich

Helmut Schafft, Heike Itter

GZ: BMASK /0137-VI/A/4/2016 Wien,

RAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR.

GZ: BMASK /0012-VI/2015 Wien,

1565/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

11627/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

4510/AB. vom zu 4691/J (XXV.GP)

1700/AB XXII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom zur Untersuchung des Acrylamidgehalts von Lebensmitteln. (Text von Bedeutung für den EWR)

10669/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

GZ: BMG-11001/0088-I/A/15/2015 Wien, am 13. Mai 2015

8950/AB. vom zu 9295/J (XXV.GP)

Zu 1861/AB XXII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

13597/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Hintergrundinformation Nr. 018/2014 des BfR vom 23. Mai 2014

WPD. Nr. 4 /Juli Minimierung von Mineralölbestandteilen. Forschungsprojekt zur Identifizierung von Eintragswegen und Minimierungsmaßnahmen

Lebensmittelsicherheit 2015 in Deutschland. Pressekonferenz des BVL und der Bundesländer

Veterinärbehörde und Lebensmittelüberwachung Stadt Baden-Baden Dr. Jutta Winter Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Landkreis Rastatt

Arsen, Blei und Cadmium - Schwermetalle in Getreide: Kontaminanten - ein Risiko für Verbraucher

Mineralölmigration Neuer Schnelltest für Verpackungsmaterialien

Gesetzliche Grundlagen, aktuelle und zukünftige Regelungen

8023/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

8089/AB. vom zu 8334/J (XXV.GP)

4135/AB. vom zu 4272/J (XXV.GP)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 23. Juli 2014 (OR. en) Herr Uwe CORSEPIUS, Generalsekretär des Rates der Europäischen Union

Aktionswerte. für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln

Arbeitsschutz. Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH

Aktionswerte. für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln. Veröffentlicht mit Geschäftszahl: BMG-75210/0013-II/B/13/2015 vom 18.5.

4888/AB. vom zu 5064/J (XXV.GP)

4255/AB. vom zu 4423/J (XXV.GP) GZ: BMG-11001/0105-I/A/15/2015 Wien, am 26. Mai 2015

Information zum neuen EU-weit geltenden Höchstgehalt für Dioxine und dioxinähnliche PCB in Fischleber

Health Claims aus Sicht der amtlichen Lebensmittelkontrolle

Die Kontrolle durch die Lebensmittelaufsicht. Die geltende VA - K Steppert Stefan Lebensmittelinspektor

3739/AB. vom zu 3766/J (XXV.GP) In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3766/J betreffend

Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel

12410/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

MOSH/MOAH-Analytik online-lc/gc-system mit Chronect -LC/GC

GZ: BMASK /0050-VI/A/4/2016 Wien,

GZ: BMG-11001/0337-I/A/15/2015 Wien, am 23. November 2015

1255/AB. vom zu 1355/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0367-II/1/b/2014 Wien, am 25. Juni 2014

5331/J XXIV. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

3886/AB XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

1203/AB XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Powidltascherl (vegan)

VEGANE SCHLUTZKRAPFEN MIT KÜRBISFÜLLE

2889/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Prüfbericht Das natürliche 1x1 der Nahrungsergänzungsmittel Spirulina

Transkript:

10773/AB vom 15.02.2017 zu 11150/J (XXV.GP) Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien r ~ MINISTERIUM r!.l FRAUEN I r ~ GESUNDHEIT Or.'O Sabine Oberhauser, MAS Bundesministerin 1 von 4 GZ: BMGF-l1001/0393-I/A/5/2016 Wien, am 15. Februar 2017 Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11150/J des Abg. Josef A. Riemer und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt: Frage 1: ~ Ist Ihnen das Untersuchungsergebnis der Arbeiterkammer Oberästerreich bekannt? Das Untersuchungsergebnis ist meinem Ressort bekannt. Frage 2: ~ Gibt es seitens Ihres Ressorts eigene Untersuchungen? ~ Wenn ja, mit welchem Ergebnis? ~ Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen des laufenden Kontrollbetriebs im Anlassfall sowie bei Verdachtsproben werden in der AGES Mineralöluntersuchungen durchgeführt. Unterstützt wird dies künftig mit Daten, die auf Grund der aktuellen Empfehlung (EU) 2017/84 der Kommission über die Überwachung von Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln und Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (siehe weiter unten). erarbeitet werden. Untersuchung und Beurteilung beruhen zurzeit auf der Identifizierung von aromatischen Kohlenwasserstoffverbindungen L,MOAH" - mineral oil aromatic hydrocarbons) und von kürzerkettigen, gesättigten Kohlenwasserstoffen L,MOSH" - mineral oil saturated hydrocarbons). Bundesministerium für Gesundheit und Frauen 1031 Wien, Radetzkystra ße 2, Telefon +43 1 71100-644500 Internet: www.bmgf.gv.at. E-Mail: sabine.oberhauser@bmgf.gv.at

2 von 4 10773/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung eigenhändig unterschrieben Die Beurteilung der Verunreinigung durch Mineralöle ist sehr komplex, da es sich hierbei um variable Gemische aus unzähligen, analytisch schwer auf trennbaren Stoffen mit unterschiedlichen Eigenschaften und Gefahrenpotenzial(en) handelt, deren tatsächliche Zusammensetzung noch nicht ausreichend charakterisiert werden kann. Darüber hinaus ist eine seriöse Bewertung zurzeit schwierig, da nur für einige Einzelsubstanzen, nicht aber für unterschiedliche Gemische toxikologische Studien vorliegen. Aus diesem Grund gibt es auch keine toxikologischen Daten zur Bewertung und zur Ableitung von Grenzwerten für MOAH. In ihrer aktuellen " Scientific Opinion on Mineral Oil Hydrocarbons in Food" aus dem Jahr 2012 beschreibt die EFSA wissenschaftsbasiert die gegenwärtige Situation. (http:uonlinelibrary.wiley.com!doi!10.2903!j.efsa.20 12. 2704!fu 11 ). Für gesättigte Kohlenwasserstoffe (MOSH) mit einer Kohlenstoffkettenlänge von C10 bis C16 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) einen grob orientierenden Richtwert für den Übergang auf Lebensmittel in der Höhe von 12 mg/kg abgeleitet. (http://www.bfr.bund.de!de!fragen und antworten zu mineraloelbestandteilen n schokolade aus adventskalendern und anderen lebensmitteln- 132213.htmllltopic 195839). Frage 3: ~ Was passiert mit den Schoko-Nikoläusen, die beim Testen positiv waren? Generell sind solche Kontaminanten in Lebensmitteln unerwünscht (Kultur, Ernte, Transport, Reinigung, Produktion, Verpackung, Lagerung) und eine Reduktion auf die geringstmögliche Konzentration ist anzustreben. Bei privat übermittelten Proben erfolgt ein entsprechender Hinweis an den/die Auftraggeber/in. Bei amtlichen Beanstandungen werden durch die zuständige Lebensmittelaufsicht konkrete betriebliche Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduktion dieser Kontaminanten bei dem/der Händler/in bzw. Hersteller/in des betroffenen Lebensmittels und soweit zutreffend der Verpackung veranlasst. Frage 4: ~ Welche Maßnahmen werden Sie seitens Ihres Ressorts treffen, um die Bevälkerung zu informieren, dass die Schokolade mit sogenannten gesättigten Mineralälen (MOSHs) belastet war, die sich in Organen anreichern können? Seit Bekanntwerden dieser Thematik wird auf verschiedenen Ebenen und Plattformen informiert. Beispielsweise hat die AGES einen FAQ zu Mineralölen in Verpackungsmaterialien ausgearbeitet, der über die Homepage abrufbar ist (https:uwww.ages.at!themen!rueckstaende-kontaminanten!mineraloelel) 2

10773/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung eigenhändig unterschrieben 3 von 4 Ebenso werden die Hersteller/innen und Verarbeiter/innen von Lebensmitteln und Verpackungsmaterialien durch Vorträge und Veranstaltungen regelmäßig auf dieses Thema hingewiesen. Dies führte bereits zur Entwicklung neuer, sichererer Verpackungstechnologien für Recyclingkartons. Von der fakultativen Aufnahme (Krampus, Nikolaus; Osterhasen) eines gegenüber dem provisorischen Richtwert des BfR leicht erhöhten Messwertes an MOSH sind zwar keine gesundheitlichen Folgewirkungen zu erwarten, dennoch verweise ich auf die in der Beantwortung zu Frage 6 angeführten Aktivitäten, damit letztendlich eine Lösung gefunden wird, die die Ursachen der Problematik beseitigt. Frage 5: ~ Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um der Forderung, dass umgehend Grenzwerte für Mineralöle in Lebensmitteln festgelegt werden, nachzukommen, do man über 10 mg/kg von einer Verunreinigung spricht, die nicht mehr ouf natürliches Vorkommen zurückzuführen ist? Vor allem aromatische Mineralöle (MOAH) stehen im Verdacht, krebserregend und erbgutverändernd zu sein. In Österreich können nachgewiesene hohe Mineralölverunreinigen aufgrund der Hygieneverordnung (EG) Nr. 852/2004 und 16 Abs. 1 Z 3 LMSVG beanstandet werden. Da aber noch keine toxikologischen Bewertungen vorliegen, gibt es auch noch keine offiziell zulässige Aufnahmemenge und damit noch keinen zulässigen Grenzwert. Die äußerst komplexe Interpretation und Bewertung der Ergebnisse von Tests der unterschiedlichsten Mineralölkomponentengemische wird weltweit noch nicht vergleichbar und zweifelsfrei beherrscht; so wären etwa Überlagerungen durch natürlich auftretende Fettkomponenten bei Lebensmitteln immerhin möglich. Auf Verpackungsseite wird an konkreten Vorschlägen gearbeitet; von der Europarats-Arbeitsgruppe "Paper and Board" sollen Grenzwerte für Verunreinigungen mit MOSH/MOAH aus Recyclingkartons ausgearbeitet werden. Frage 6: ~ Werden Sie sich daran beteiligen, österreich weit oder EU-weit, ein Forschungsprajekt ins Leben zu rufen? Von der europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten werden derzeit Kontrollen von Mineralölen in Lebensmitteln und deren Verpackungsmaterialien für die Jahre 2017 und 2018 in allen europäischen Mitgliedsländern geplant, an denen sich auch Österreich mit der zuständigen Lebensmittelaufsicht und der AGES aktiv beteiligen wird. Die Europäische Kommission hat dies in ihrer Empfehlung vom 16. Jänner 2017 (ABI L 12/95 vom 17.1.2017) begründet: http:// eu r -lex. eu ropa.eu/lega l-content/deaxt I?u ri=oj: L: 2017 :012:TOC 3

4 von 4 10773/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung eigenhändig unterschrieben Auf Grund dieser Empfehlung (EU) 2017/84 der Kommission über die Überwachung von Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln und Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, werden erhobene Daten in der Folge an die EFSA übermittelt, damit eine größere Datenmenge aus ganz Europa zur Verfügung steht. Dadurch wird ein genaues Bild über den Ist-Zustand einschließlich der noch unklaren Eintragswege entstehen, womit eine solide Basis für die notwendige Regelung auf EU-Ebene erarbeitet werden kann. Diese Bemühungen werden von österreichischer Seite aktiv durch entsprechende Teilnahme und Mitarbeit in den Gremien und Arbeitsgruppen unterstützt. Neuregelungen auf europäischer Ebene werden favorisiert, da es sich nicht um ein regionales oder österreichisches Phänomen handelt. Zusätzlich sind jedoch auf Basis technischer Machbarkeiten auch weitergehende nationale Maßnahmen nicht a usgesch lossen. 4