RADius Kurier- & Postdienst. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Postdienstleistung)

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Transkript:

RADius Kurier- & Postdienst Allgemeine Geschäftsbedingungen (Postdienstleistung) 1.Allgemeines Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche vertraglichen und vertragsähnlichen Rechtsbeziehungen zwischen RADius Kurier- & Postdienst, Inh. Britta Peterhänsel (nachfolgend nur RADius Kurier- & Postdienst genannt) und dessen Kunden, über die Beförderung von Briefen und Postsendungen sowie auch für alle zukünftigen Beförderungs- und Auslieferungsdienstleistungen einschließlich von Neben- und vereinbarten Zusatzleistungen, auch wenn sie dort nicht ausdrücklich erwähnt werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden/Absenders werden von RADius Kurier- & Postdienst nicht anerkannt und werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn RADius Kurier- & Postdienst ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat. Soweit - in folgender Rangfolge - durch zwingende gesetzliche Vorschriften (z.b. Postgesetz), durch Individualabreden und durch diese AGB nichts anderes bestimmt ist, finden ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über den Frachtvertrag ( 407 ff. HGB) Anwendung. 2. Beförderung, Zustellung, Serviceleistungen RADius Kurier- & Postdienst übernimmt die Abholung und Zustellung von Briefen und anderen Postsendungen innerhalb des Zustell-/ Verteilergebietes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Richtlinien und Vorschriften der Bundesnetzagentur für Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn in Bonn (ehemals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Bonn.) RADius Kurier- & Postdienst garantiert die Zustellung der Postsendungen innerhalb des Zustell-/ Verteilergebietes bei Abholung bis 12:00 Uhr, taggleich, bei Abholung ab 17:00 Uhr 19:00 Uhr, am darauf folgenden Werktag bis 12.00 Uhr, wenn kein gesonderter Zustelltermin/-uhrzeit vereinbart wurde. Erfolgt die Zustellung nachweislich nicht innerhalb dieser vereinbarten Zeit, wird der Absender/Kunde von seinen Pflichten zur Bezahlung frei. Die staatliche Lizenz (P 06/2936) für private Briefbeförderung wurde RADius Kurier- & Postdienst erteilt. RADius Kurier- & Postdienst verpflichtet sich, die Briefe und Postsendungen des Kunden/Absenders an den jeweils vereinbarten Abholstellen kostenlos abzuholen, zu sortieren, die Briefmenge zu dokumentieren und dann die Postsendung soweit sie als Empfänger eine Person im Zustellgebiet von RADius Kurier- & Postdienst, selbst oder durch gesondert verpflichtete Dritte gemäß den Dienstleistungskriterien der erteilten Postlizenz zum Bestimmungsort zu befördern und an den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift zuzustellen, soweit ein Empfänger außerhalb des Zustellbezirks von RADius Kurier- & Postdienst benannt ist, nach Frankierung (durch den Absender) der nächsten Annahmestelle der Deutschen Post AG (nachfolgend DPAG) als Bote im Namen des Absenders und gem. deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu übergeben und von dieser für den Absender entsprechend weiterbefördern und austragen zu lassen. Die Einlieferung erfolgt regelmäßig am Tag der Übergabe bzw. zu den Geschäftszeiten der Einlieferungsstellen der DPAG. Die Auswahl geeigneter Transportmittel und dritter Unternehmen, die von RADius Kurier- & Postdienst besonders verpflichtet sind, sowie die Auswahl der DPAG, soweit der Empfänger außerhalb des Zustellbezirks von Kurier- & Postdienst liegt, erfolgt allein durch RADius Kurier- & Postdienst. Der Absender hat kein Recht auf die Auswahl des Beförderungsmittels, es sei denn ein solches ist ausdrücklich vor Übergabe an RADius Kurier- & Postdienst und ggf. im Rahmen von kostenpflichtigen Zusatzleistungen vom Absender vorausverfügt worden.

Die Zustellung (Auslieferung) erfolgt, soweit der Absender keine entgegenstehenden Vorausverfügungen getroffen hat, unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte Vorrichtung (z.b. Hausbriefkasten,). Sie kann aber auch durch Aushändigung an den Empfänger, seinen Ehegatten oder einer Person, die gegenüber RADius Kurier- & Postdienst schriftlich zum Empfang der Sendung bevollmächtigt wurde (Postbevollmächtigter / Postempfangsbeauftragter) erfolgen, sofern keine anders lautenden Weisungen ausdrücklich getroffen sind. Ferner werden die für eine Briefzustellung als zulässig anzusehenden Wünsche des Empfängers für eine Sendungszuleitung respektiert. Kann eine Sendung nicht in der in oben beschriebener Weise abgeliefert werden, wird sie einem Ersatzempfänger, namentlich einem Angehörigen des Empfängers, dessen Ehegatten oder anderer in den Räumen des Empfängers anwesenden Personen, von denen den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zum Empfang der Sendungen berechtigt sind, ausgehändigt. Ist der Empfänger unter der vom Absender angegebenen Adresse nicht erreichbar und kann RADius Kurier- & Postdienst die neue Anschrift trotz zumutbarer Anstrengungen nicht ermitteln, erhält der Absender die Postsendung ohne Berechnung des Entgeltes zurück. Die Empfängeranschriften werden von den Zustellern regelmäßig auf ihre Richtigkeit überprüft. Korrekturen bzw. geänderte Adressen werden dem Absender umgehend mitgeteilt. Bis zur erfolgten Zustellung einer Postsendung (Einwurf oder Übergabe beim Empfänger), kann der Absender einzelne Zustellungen in dem Verteilergebiet von RADius Kurier- & Postdienst zurücknehmen bzw. stoppen. Die Zusteller sind verpflichtet, unterwegs mobil erreichbar zu sein. RADius Kurier- & Postdiesnt ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung eigener Mitarbeiter, Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen und anderer Dienstleiter zu bedienen. Ist es RADius Kurier- & Postdienst nicht möglich die Postsendung in einem dafür vorgesehenen Behältnis (z.b. Hausbriefkasten) zuzustellen oder dem Empfänger bzw. dem Ersatzempfänger zu übergeben, so wird RADius Kurier- & Postdienst bzw. dessen Zusteller alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, das Zustellhindernis zu beseitigten bzw. die aktuelle Adresse des namentlich benannten Empfängers herauszufinden und die Postsendung dorthin verschicken. Kann die Postsendung nicht mehr innerhalb des Zustellgebiets von RADius Kurier- & Postdienst zugestellt werden, so wird diese gemäß dem vorliegenden Auftrag und im Namen des Absenders der DPAG zur Weiterbeförderung übergeben. Eventuelle Nachentgelte sind vom Absender zu tragen. Ist die Zustellung weiterhin unmöglich, so wird sie ohne Entgelt dem Absender mit dem Vermerk unzustellbar zurückgesandt. Dabei gelten Postsendungen als unzustellbar, wenn eine durch den Empfänger bestimmte und ausreichende annahmefähige Vorrichtung nicht vorhanden ist, keine empfangsberechtigte Person angetroffen werden kann, oder aber die Annahme verweigert wird, oder aber der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch die Verhinderung der Ablieferung über eine vorhandene Empfangsvorrichtung (Zukleben, Einwurfsverbot). Kann eine unzustellbare Sendung nicht einem bestimmten Absender zugeordnet werden, so ist RADius Kurier- & Postdienst berechtigt, die Sendung zu öffnen, um so den Absender/Empfänger zu ermitteln. Der Absender erteilt hierzu ausdrücklich RADius Kurier- & Postdienst seine Zustimmung zur Öffnung solcher Postsendungen. Die Einhaltung einer Zustellfrist wird von RADius Kurier- & Postdienst nur insoweit geschuldet, als die Postsendung von RADius Kurier- & Postdienst selbst oder einem besonders verpflichteten Subunternehmer im Zustellgebiet von RADius Kurier- & Postdienst befördert und ausgetragen wird sowie eine Zustellfrist/-termin ausdrücklich für diese Postsendung vereinbart wurde. Soweit die Postsendung an die DPAG zur Weiterbeförderung übergeben werden muss, ist lediglich die Übergabe an die DPAG geschuldet. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass bei Übergabe an die DPAG eine Haftung von RADius Kurier- & Postdienst für eine Zustellfristüberschreitung ausgeschlossen ist, soweit RADius Kurier- & Postdienst nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

3. Postsendungen, Ausschluss von der Beförderung, Serviceunterbrechung, Serviceaussetzung, Servicebeschränkung RADius Kurier- & Postdienst befördert folgende Briefe und Postsendungen: Briefe, Postkarten, Info-Briefe, und ähnliche adressierte Postsendungen. Als Briefsendungen werden nur solche Briefe anerkannt, die Schriftstücke in Papierform o.ä. zum Inhalt haben, die augenscheinlich eine Ebene Fläche bilden, d.h. die in Auftrag gegebenen Briefsendungen müssen ohne besondere/größere Schwierigkeiten oder Umstände zu stempeln bzw. zu frankieren (höhe max. 8,5 mm) sein. Nicht als Briefsendungen anerkannt werden solche, die eine unförmige, kantige oder unebene Oberflächenbildung verursachen (Es sei denn es wurden zuvor andere, gesonderte Bestimmungen durch den Kunden/Absender und RADius Kurier- & Postdienst vorausverfügt). Bei Einschreiben und Postzustellungsurkunden handelt es sich um Zusatzleistungen, die gesondert vereinbart und vom Absender vorausverfügt werden müssen, sowie sie anhand der aktuellen Preisliste mit einem besonderen Entgelt belegt sind. Von der Annahme zur Abholung, Beförderung und Austragung sind nachfolgende Postsendungen ausgeschlossen: - Sendungen, deren Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigung erfordern - Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen strafgesetzliche Bestimmungen verstoßen - Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt oder Sachschäden verursacht werden können (z.b. Sendungen, deren Verpackung/Verschluss oder nach außen nicht genügend geschützter Inhalt, scharfe Kanten, Ecken, Ränder oder Spitzen aufweisen - Sendungen, die explosionsgefährliche, leicht entzündliche, giftige, ätzende, umweltgefährdende, radioaktive oder infektiöse Stoffe enthalten - Sendungen, die lebende Tiere beinhalten, einschließlich wirbelloser Tiere wie Bienen und Futterinsekten, sowie medizinisches und biologisches Untersuchungsmaterial einschließlich Körperteilen und Tierkadavern - Sendungen mit einem tatsächlichen Wert von mehr als Euro 500,- - Sendungen, ausgenommen solche mit Zusatzleistung Wertsendung, die Geld, Edelmetalle, Schmuck oder andere Kostbarkeiten oder Wertpapiere enthalten. Der Absender ist verpflichtet, die Beschränkungen und Auflagen genau zu beachten und einzuhalten. Die unbeanstandete Annahme einer Sendung mit oben benannten Inhalten durch RADius Kurier- & Postdienst befreit den Absender auch dann nicht von seiner Haftung gegenüber RADius Kurier- & Postdienst, wenn er die Sendung mit auf entsprechende Stoffe hinweisende Kennzeichen versehen hat. Der Absender kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich des Entgelts, der Haftung usw. aus der unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner Postsendung herleiten, wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht oder in sonstiger Weise auf die Gefährlichkeit verwiesen hat. Werden in einer Postsendung Inhalte im Sinne der oben beschriebenen Weise vermutet, so ist der Absender auf Verlangen von RADius Kurier- & Postdienst zur Inhaltsangabe verpflichtet. Wird die Inhaltsangabe verweigert, so ist diese Postsendung von der Beförderung ausgeschlossen. Entspricht eine Postsendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht, Verpackung) oder in sonstiger Weise diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder ist diese Postsendung von der Beförderung nach oben beschriebener Weise ausgeschlossen, so ist RADius Kurier- & Postdienst berechtigt, - die Annahme der Sendung zu verweigern oder - eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückzugeben

RADius Kurier- & Postdienst kann nach eigenem Ermessen den Transport einer Postsendung unterbrechen, wenn die Sendung sich aus irgendeinem der in diesen Beförderungsbedingungen genannten Grund als nicht für den Transport geeignet herausstellt. RADius Kurier- & Postdienst kann den Transport auch aussetzen, wenn die Zustellung an den Empfänger auch beim zweiten Versuch nicht durchgeführt werden kann, wenn bei Zustellung der Zusatzleistung Nachnahme die fällige Summe nicht vom Empfänger kassiert werden kann, wenn eine Zustellung aufgrund einer fehlenden Adressenangabe (trotz hinreichender Bemühungen der Anschriftenrecherche) nicht möglich ist, oder wenn der Empfänger die Annahme der Lieferung verweigert. Der Absender hält RADius Kurier- & Postdienst gegenüber jedweden Verlusten (z.b. Beschlagnahme von Postsendungen), Beschädigungen oder Verzögerungen zum Nachteil von RADius Kurier- & Postdienst oder einer anderen Person, gegenüber RADius Kurier- & Postdienst haftbar ist, schadlos, soweit die Ursache des Schadens/Verzögerung in der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Absenders liegen, z.b. dass der Absender die erforderlichen Einzelheiten über die Postsendung nicht vollständig mitgeteilt hat bzw. die in Bezug auf die Sendung geltenden Sicherheitsbestimmungen und gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten worden sind oder eine der unter oben beschriebenen Weise fallenden ausgeschlossenen Postsendungen RADius Kurier- & Postdienst vom Absender zum Versand übergeben wurde. 4. Rechte und Pflichten des Absenders/Kunden Der Absender hat keinen Anspruch auf Ausstellung eines Frachtbriefes ( 408 HGB) für die einzelne Postsendung. Auf Verlangen kann dem Absender als Sonderdienst/ Zusatzleistung ein Posteingangsbericht bei RADius Kurier- & Postdienst und der Nachweis des Zuganges beim Empfänger erbracht werden. Soweit die Postsendungen im Rahmen des Auftragsverhältnisses zur Weiterbeförderung an die DPAG übergeben wurden, kann dem Absender nur die Übergabe an die DPAG nachgewiesen werden. Beide Nachweise müssen vom Absender vorausverfügt werden. Weisungen des Absenders, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese in festgelegter Form gekennzeichnet und schriftlich vorausverfügt sind. Der Absender hat keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen durch RADius Kurier- & Postdienst, soweit diese nach dem Einliefern der Postsendungen ergehen. 418 HGB (nachträgliche Weisungen) und 419 HGB (Weisungen bei Beförderungshindernissen) sind ausgeschlossen. Der Absender ist verpflichtet, die Postsendung mit der entsprechenden Zusatzleistung und Haftungssumme (z.b. Wertsendung) zu wählen, wenn der Wert einer Postsendung 25,- übersteigt, damit sein möglicher Schaden bei Verlust, Beschädigung oder Lieferfristüberschreitung ausreichend abdeckt ist. Der Absender ist verpflichtet, RADius Kurier- & Postdienst darauf hinzuweisen, wenn der Wert der Postsendung 25,- übersteigt. Nach Absprache kann im Einzelfall eine Versicherung auf Wunsch schriftlich abgeschlossen werden. Auf die unten aufgeführten Haftungsbeschränkungen sei an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses nach Übergabe von Postsendungen gemäß 415 HGB wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Die Kündigung des Auftrages über Postdienstleistungen kann nur gemäß den einzelvertraglichen Abreden erfolgen. Das Zurücknehmen bzw. das Stoppen einzelner Zustellungen siehe oben bleibt hiervon unberührt. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt davon unberührt.

5. Bezahlung Grundlage der Entgeltberechnung von RADius Kurier- & Postdienst ist die aktuellste Preisinformation. Mit Erscheinen einer neuen Preisinformation verlieren alle vorhergehenden Preislisten ihre Gültigkeit. Druckfehler oder offensichtliche Irrtümer in den Preislisten berechtigen nicht zu irgendwelchen Ansprüchen. Die Rechnungsstellung erfolgt 14-tägig oder monatlich. Die Rechnungen von RADius Kurier- & Postdienst sind sofort zur Zahlung fällig. Bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren oder bei Zahlung innerhalb von fünf Arbeitstagen gewährt RADius Kurier- & Postdienst zwei Prozent Skonto. Mitarbeiter sind nicht zum Inkasso berechtigt. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Absender ist verpflichtet, für jede erbrachte Leistung welche in der Preisinfomation von RADius Kuirer- & Postdienst beschrieben sind Entgelt zu entrichten. Die weiteren Zahlungsbedingungen richten sich ebenfalls nach der Preisliste, soweit im Auftrag für die Postdienstleistung keine gesonderten Individualabreden enthalten sind. Es werden grundsätzlich nur die Briefe in Rechnung gestellt, die auch zugestellt wurden. 6. Haftung RADius Kurier- & Postdienst haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die RADius Kurier- & Postdienst, einer dessen Mitarbeiter oder ein beauftragter Dritter in Erfüllung der Verrichtung für RADius Kurier- & Postdienst vorsätzlich oder grob fahrlässig (leichtfertig) und im Bewusstsein, dass ein Schaden mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt ( 428 HGB), begangen hat, ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen zu nehmen. Für Schäden, die auf das Verhalten einer der Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, gilt dies aber nur, soweit diese Person in Ausübung ihrer Verrichtung gehandelt hat. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der DPAG bzw. deren Mitarbeiter bzw. deren Erfüllungsgehilfen haftet RADius Kurier- & Postdienst nicht. Der Auftrag ist allein durch die Weitergabe an die DPAG mit Übergabe der Postsendung ausgeführt. RADius Kurier- & Postdienst haftet bei Verschulden (Fahrlässigkeit) für Verzug, Unmöglichkeit, bei Vertragsschluss und/oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (z.b. Verlust, Beschädigung der Postsendung) innerhalb der dafür vorgesehenen Haftungshöchstgrenze. Die Haftung ist auf unmittelbare vertragstypische Schäden beschränkt, deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftiger Weise als möglich vorhersehbar war. RADius Kurier- & Postdienst haftet keinesfalls für indirekte Schäden, indirekte Verluste oder Folgeschäden. RADius Kurier- & Postdienst ist von dieser Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die auch bei größter Sorgfalt nicht zu vermeiden waren ( 425 Abs.2 HGB und 427 HGB bleiben davon unberührt). RADius Kurier- & Postdienst haftet nicht für Unterbrechungen oder Störungen ihrer Serviceleistung, deren Ursache nicht im alleinigen Verantwortungsbereich von RADius Kurier- & Postdienst liegen. Dazu zählen insbesondere Handlungen, Unterlassungen seitens des Absenders, des Empfängers oder Eigentümers der Güter, sowie Unerreichbarkeit des Empfängers oder dessen Verweigerung der Annahme der Postsendung, höhere Gewalt, verdeckte Mängel oder Fehler der Verpackung, Handlungen staatlicher oder sonstiger tatsächlich und anscheinend zuständiger Behörden, Änderungen des Postgesetzes, Krieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen oder sonstiger Arbeitskämpfe sowie Unterbrechung des Beförderungsweges aufgrund von Witterungsbedingungen oder Naturkatastrophen. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse bei einem von RADius Kurier- & Postdienst verpflichteten Dritten auftreten. Der Absender ist verantwortlich für die Verpackung, Beschriftung und ausreichende Kennzeichnung der Postsendung. RADius Kurier- & Postdienst haftet nicht für Schäden, die auf eine mangelhafte Kennzeichnung oder Adressierung der Postsendung zurückzuführen sind, sowie nicht für an der vom Absender verwendeten Verpackung aufgetretenen Beschädigungen oder deren Verlust.

Die oben vorgesehene Haftungshöchstgrenze beträgt bei nachgewiesenen Direktschäden bis zu 25,- pro Postsendung, es sei denn, die Postsendung wurde durch korrekte Deklaration des Wertes und unter Inanspruchnahme einer Zusatzleistung (z.b. Wertsendung) mit einem von RADius Kurier- & Postdienst festgelegten Zusatzentgelt bestimmt. Der Absender erklärt, soweit er die Zusatzleistung Wertsendung unterlässt, dass sein Interesse an der Postsendung die oben genannte Höchsthaftung in Höhe von 25,- pro Postsendung nicht übersteigt. Eine Haftung wegen Zustellfristüberschreitung ist, soweit keine Zusatzleistung gewählt wurde, auf das einfache Entgelt für die jeweilige Postsendung begrenzt. In allen anderen als in den oben aufgeführten Fällen ist, soweit keine zwingenden Rechtsvorschriften entgegenstehen, eine Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Nebenpflichtverletzungen und außervertraglichen Ansprüche. 7. Ausschlussfristen, Geltendmachung von Ansprüchen Alle Ansprüche müssen gegenüber RADius Kurier- & Postdienst unverzüglich und schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach oben beschriebener Form sind ausgeschlossen und erlöschen, wenn der Absender oder der Empfänger den Verlust, Teilverlust, die Beschädigung oder Lieferfristüberschreitung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung oder im Falle der Nichtzustellung nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem geplanten Zustellzeitpunkt (Regelzustellfrist: nächster auf die Einlieferung folgender Zustelltag) erhoben und schriftlich RADius Kurier- & Postdienst mitgeteilt hat. Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den gesetzlichen Vorschriften. 8. Datenschutz, Datenverwendung, Postgeheimnis RADius Kurier- & Postdienst unterliegt der Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Postdienstleistungen erbringen (Postdienstunternehmen-Datenschutzverordnung), sowie dem Bundesdatenschutzgesetz. Sämtliche für RADius Kurier- & Postdienst tätigen Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer sind zur Einhaltung des Postgeheimnis (PostG 39), des Datenschutz (PostG 41) sowie des Datengeheimnis (BDSG 5) verpflichtet. RADius Kurier- & Postdienst ist für die Zwecke des Vertrages ermächtigt und berechtigt, Daten zu sammeln, zu speichern und datentechnisch zu verarbeiten, welche vom Absender oder Empfänger für die Abholung, Beförderung und Austragung bekannt gegeben worden sind. RADius Kurier- & Postdienst ist weiterhin ermächtigt, Daten und Auskünfte über den Beförderungs- und Zustellverlauf der einzelnen Postsendung zu erheben, zu speichern und datentechnisch zu verarbeiten. Die Daten dürfen von RADius Kurier- & Postdienst sechs Monate vorgehalten und weitere sechs Monate archiviert werden. RADius Kurier- & Postdienst verpflichtet sich nach 12 Monaten, die gesammelten Daten über die jeweilige Postsendung zu vernichten. Die Datenspeicherung und Verarbeitung erfolgt ausschließlich für eigene Zwecke und wird an Dritte nur im Rahmen bestehender Gesetze und Rechtsverordnungen übermittelt. 9. Sonstige Regelungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand Ansprüche gegenüber RADius Kurier- & Postdienst dürfen weder verpfändet noch abgetreten werden. Davon ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung der Leistungsentgelte, die auch an den Empfänger abgetreten werden dürfen. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts über Beförderungen und Zustellungen die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist Böblingen. Erfüllungsort ist der Sitz der Firma RADius Kurier- & Postdienst. Stand 24. April 2006