Reitervereinigung Knonaueramt und Region Zug

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Transkript:

Reitervereinigung Knonaueramt und Region Zug

RVKZ wer wir sind Vorstand: Präsident Josef Wiss, Sennweidstrasse 2, 8910 Affoltern a. A. 044 761 52 79 / 079 650 94 25 praesident@rvkz.ch Vizepräsident: Fredi Binda Höchweg 34, 8914 Aeugstertal 079 750 20 88 Aktuarin Vreni Hugelshofer, Rossauerstr. 32, 8932 Mettmenstetten 044 761 70 83 v.hugelshofer@gmail.com Kassier Milly Zemp, Hünenbergstr. 53a, Hünenberg-See 079 655 58 71 milly.zemp@bluewin.ch Beisitzer Maya Grossenbacher, Püntenstrasse 1b, 8143 Stallikon 044 700 33 74 maya.grossenbacher@gmx.ch 16.07.2017 2

Aeugst Fredi Binda Höchweg 34, 8914 Aeugstertal 079 750 20 88 Affoltern Josef Wiss (Präsident RVKZ) Bonstetten/ Wettswil/ Hedingen Jimmy Ehrbar Sunnehaldestr. 4, 8906 Bonstetten 079 748 80 28 jimmy@ehrbar.org Stallikon/Buchenegg Maya Grossenbacher Püntenstr. 1b, 8143 Stallikon 044 700 33 74 maya.grossenbacher@gmx.ch Hausen am Albis/ Ebertswil Kurt Müller Rosrainstr. 39, 8915 Hausen a. A. 044 764 08 57 / 079 601 71 09 k.mueller8915@gmail.com Kappel/ Rifferswil Vakant RVKZ wer wir sind Regionalvertreter Maschwanden Fredi Wetli Ausserdorfstr. 33, 8933 Maschwanden 079 650 21 69 Mettmenstetten/Knonau Vakant Obfelden Lilly Bühlmann Maschwandenstr. 14, 8913 Obfelden 044 761 02 27 / 079 243 39 lilly.buehlmann@bluewin.ch Ottenbach Arnold Ott Affolternstr. 22a, 8913 Ottenbach 044 761 24 36 Baar/ Zug Alina Rütti Pilatusstr. 2, 6340 Baar 079 560 05 60 alina.ruetti@bluewin.ch 16.07.2017 3

RVKZ wer wir sind Die Vereinigung besteht aus über 400 Mitgliedern und über 50 Ställen. Dabei handelt es sich um Reiter, Pferdebesitzer und Reitställe aus dem Gebiet Knonaueramt und der Region Zug. Die Mitglieder bezahlen einen Jahresbeitrag von 80 Franken im Jahr. Stallbesitzer einen Beitrag von 100 Franken im Jahr. Mit dem Beitritt zur RVKZ verpflichten sich die Mitglieder auch den Codex einzuhalten. Der Vorstand der Reitervereinigung: Präsident Sepp Wiss (von links), Vize-Präsident Fredy Wetli, Milly Zemp (Kasse), Vreni Hugelshofer (Aktuarin) und Maya Grossenbacher (Beisitzerin). Sandweg im Islisberg bei Kappel am Albis. 16.07.2017 4

RVKZ was wir tun Die Reitervereinigung Knonaueramt und Region Zug (RVKZ) wurde gegründet, um eine bessere Verbindung zwischen Reitern und Strassenbesitzern, Behörden, Waldarbeitern und sonstigen Wegbenützern herzustellen. Die Reitervereinigung besteht bereits seit 1980. Die RVKZ ist eine Interessensgemeinschaft und kein Verein im eigentlichen Sinne, in dem Fronarbeit geleistet werden muss. Der RVKZ ist es ein Anliegen, den "Rösselern" klar zu machen, dass die Wege die man benützt, jemanden gehören. Sie sind im Besitz von Unterhaltsgenossenschaften und Holzkorporationen und diese bestreiten den Unterhalt aus Flursteuern der Landbesitzer oder aus dem Holzerlös. Die Wege sind daher vielfach auf die Bedürfnisse der Besitzer ausgerichtet. Der Boden muss den schweren Maschinen für die Bewirtschaftung des Waldes standhalten. Für Pferdebeine und Hufe sind viele Wege zu hart. Abhilfe verschaffen die Sandwege der Reitervereinigung. 16.07.2017 5

In den vergangenen Jahren konnte die RVKZ über sieben Wegkilometer einsanden. Um die Wege anschliessend instand zu halten benutzen sie jeweils einen selbst gebauten Pflug. Die Zuger Reiter finden im Steinhauserwald im Gebiet Dreimarchen bei Uerzlikon und im Islisberg an der Kantonsgrenze bei Baar und Kappel je rund einen Kilometer Sandweg. Im Knonaueramt sind bei Ebertswil, bei Aeugst a. A. im Gebiet Moosholz, bei Obfelden im Gebiet Bickwiler Hoger, bei Affoltern a. A. im Gebiet Sennweid und Müliberg und bei Maschwanden im Gebiet Wolserholz Wege zu finden. Die Sandbahnen sind jeweils bis zu 1,5 Kilometer lang. 16.07.2017 6

Der Verein wendet pro Jahr rund 7000 Franken für die Pflege der insgesamt fünf bestehenden Sandbahnen auf und könnte für den gleichen Betrag einen neuen 1,2 Kilometer langen Weg erstellen. Die Wegbesitzer werden von der RVKZ für das Zurverfügungstellen entschädigt. Finanziert werden die Sandwege über die Mitgliederbeiträge. Der RVKZ ist es aber auch ein Anliegen, mit den Korporationen, Landund Wegbesitzern ein gutes Verhältnis zu haben. So wollen wir vermeiden, dass Zwist und weitere Reitverbote entstehen. Uns ist es auch ein Anliegen, bestehende Wege zu erhalten, damit Reiter und Spaziergänger und Biker auf intakten Wegen die Natur geniessen können. 16.07.2017 7

Wie entsteht ein Sandweg? Nachdem die RVKZ die Bewilligung zur Erstellung einer Sandbahn auf einem Weg erhalten hat, wird der Weg abgerandet. Zudem werden die Strassendurchlässe gespült und die Entwässerungsgräben gereinigt. Danach verteilt die RVKZ mit einem Fahrmischer der Firma AGIR den Sand auf die Mitte des Weges. Danach wird der Weg periodisch mit einem Pflug gepflegt und bei Bedarf mit neuem Sand aufgefüllt. Dieser Pflug wurde für diese Zwecke selbst konstruiert. Den Unterhalt des Sandweges übernimmt die RVKZ. Die Reitervereinigung randet die Wege ab, entfernt das Laub und reinigt die Gräben. Die Wegbesitzer können die Strassen jederzeit für Holzschlagarbeiten sperren. Auf Fussgänger und andere Benützer nehmen die Reiter und Fahrer Rücksicht, denn andere Wegbenützer haben Vortritt. Für die Benützung der Wege entschädigt die RVKZ die Besitzer mit einem Franken pro Laufmeter und Jahr. Im Weiteren steht der RVKZ ein Budget von 15 000 Franken zur Verfügung, mit dem alle Unterhaltsgenossenschaften und Holzkorporationen unterstützt werden können. Auch kann die RVKZ bei Strassen- und Wegsanierungsprojekten finanzielle Hilfe anbieten. 16.07.2017 8

Sandweg im Islisberg bei Kappel am Albis. In den vergangenen Jahren konnte die RVKZ im Knonaueramt und in der Region Zug über sieben Wegkilometer einsanden. 16.07.2017 9

Codex für das Reiten und Fahren Bei Ausritten und Ausfahrten trittst du beim Verlassen des Hofes an die Öffentlichkeit und wirst mitverantwortlich für das Image des Pferdesports. Durch richtiges Verhalten trägt jeder Pferdesportler dazu bei, Einschränkungen und Verbote zu vermeiden. Genauso leidenschaftlich wie wir Reitenden unsern Sport betreiben, können andere Gruppierungen ihre Liebhaberei in andern Bereichen finden. Stell dich daher den übrigen Freizeitgestaltenden gegenüber positiv ein, damit diese uns Reiter ebenso akzeptieren. Auch die Wald- und Landbewirtschafter verdienen den nötigen Respekt. Eine gute reiterliche Grundausbildung und ein umfassendes Wissen über das Pferd sind Voraussetzungen für faires und unfallfreies Reiten und Fahren. Der Beitritt zu einer Organisation wie der Reitervereinigung Knonaueramt und Region Zug ist aus diesem Grunde sinnvoll. Bedenke, dass die meisten Menschen nicht mit Pferden vertraut sind, sich aber dafür interessieren. Auf deinem Pferd schaust du von Natur aus auf die andern Personen herab. Dies bewirkt vielfach eine instinktive Abwehrhaltung bei deinem Gegenüber. Ein freundlicher Gruss und ein paar nette Wort wirken Wunder. 16.07.2017 10

Verhaltensregeln: Im Gelände: Meide wenn möglich stark frequentierte Spazierwege, neu erstellte oder sumpfige Wegstrecken. Meide Wege, die Pferdehufen nicht standhalten, insbesondere wilde Pfade und Abkürzungen durch Feld und Wald. Reite nur auf dem vorhandenen Wegenetz, lege keine eigenen Trampelpfade an. Beachte unbedingt Absperrungen und Reitverbote, auch temporäre. Reite und fahre auf dem Weg und nicht auf der seitlichen Grasnarbe. Reite nicht über Felder (auch nicht über schneebedeckte), wenn du nicht eine ausdrückliche Bewilligung dazu hast. Nimm dein Pferd mindestens 30 Meter vor einer Begegnung in den Schritt und kreuze mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Im Strassenverkehr: Reiter und Fahrer sind im Strassenverkehr grundsätzlich dem motorisierten Verkehr gleichgestellt. Daher gelten für uns die gleichen Gesetze. Reiter und Fahrer haben sich an den rechten Strassenrand zu halten. Reiten zu zweit ist nur in einem geschlossenen Verband von mindestens 6 Reitern gestattet. Grosse Reiterkolonnen sind zu unterteilen, um ein besseres Überholen zu ermöglichen. Nachts und bei schlechter Sicht müssen die Reiter und Fahrer auf der Verkehrszugewandten Seite mit einem von vorn und hinten gut sichtbaren gelben Licht, sowie Reflexgamaschen ausgerüstet sein. Trottoirs sind für Fussgänger, Velowege für Radfahrer reserviert. Das Mitführen von Hunden sollte unterlassen werden. Hinweistafeln der Reitervereinigung Diese wurden geschaffen zur Schonung von Wegen und zur Verhinderung von offiziellen Verboten. Sie werden nach Erfüllung ihres Zweckes wieder entfernt. 16.07.2017 11