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Transkript:

An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen Datum: 04.09.2009 Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen und Hinweise erhalten Sie zu folgenden Themen: 1. Einführung eines neu entwickelten Risikogerechten Zinssystems zum 01.12.2009 2. Besonderheiten des Risikogerechten Zinssystems im KfW-Sonderprogramm 3. Einführung eines neuen Bonitätsklassenrasters für Nachrangdarlehen zum 01.12.2009 4. Änderungen der Konditionenübersichten 1. Einführung eines neu entwickelten Risikogerechten Zinssystems zum 01.12.2009 Vor dem Hintergrund der Einführung eines risikoadjustierten EU-Referenzzinssystems ist die Modifizierung des Risikogerechten Zinssystems (RGZS) der KfW erforderlich. Für alle Zusagen ab dem 01.12.2009 wird das neue Risikogerechte Zinssystem der KfW in den Programmen mit RGZS angewendet. Die Grundkonzeption des RGZS bleibt unverändert. Auch künftig wird in Abhängigkeit von der Bonität des Antragstellers und der Werthaltigkeit der Sicherheiten die Preisklasse festgelegt. Die Definition der einzelnen Bonitäts-, Besicherungs- und Preisklassen ändern sich jedoch. Etwaige sonstige Änderungen gegenüber der bisherigen Umsetzung des RGZS sind im Folgenden aufgeführt.

Seite 2 zum Rundschreiben vom 04.09.2009 Bonitätsklassen: Künftig bestehen im RGZS grundsätzlich sechs Bonitätsklassen. Diese sind wie folgt definiert: Bonitätsklasse Bonitätseinschätzung durch die Bank 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit Einstufung externer Ratingagenturen 1 ausgezeichnet <= 0,10 % A- und besser 2 sehr gut > 0,10 % und <= 0,40 % BBB 3 gut > 0,40 % und <= 1,20 % BB+ 4 befriedigend > 1,20% und <= 1,80 % BB 5 noch befriedigend > 1,80 % und <= 2,80 % BB- 6 ausreichend > 2,80 % und <= 5,50 % B+ Besicherungsklassen: Künftig bestehen nur noch drei Besicherungsklassen. Diese sind wie folgt definiert: werthaltige Besicherung in Besicherungsklassen Prozent 1 >= 70% 2 > 40% und < 70% 3 <= 40% Preisklassen: Bonitätsklasse 1 1 1 2 2 3 4 2 3 5 4 6 5 3 4 Besicherungsklasse 1 2 3 1 2 1 1 3 2 1 2 1 2 3 3 Preisklasse A B C D E F G H Abweichend vom bisherigen RGZS sind bei Kombinationen aus Bonitätsklasse und Besicherungsklasse, die in der Preisklassenübersicht nicht abgebildet sind, im neuen RGZS keine Zusagen möglich. Dies gilt sowohl für Förderkredite unter voller Primärhaftung der Hausbank als auch für teilweise haftungsfreigestellte Darlehen. Ausnahmen bestehen im KfW-Sonderprogramm (vgl. 2.).

Seite 3 zum Rundschreiben vom 04.09.2009 2. Besonderheiten des Risikogerechten Zinssystems im KfW-Sonderprogramm Um der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise angemessen Rechnung zu tragen, wird auch das neue RGZS für das KfW-Sonderprogramm erweitert. Hierzu wird eine weitere Bonitätsklasse eingeführt. Bonitätsklassen KfW-Sonderprogramm: Bonitätsklasse Bonitätseinschätzung durch die Bank 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit Einstufung externer Ratingagenturen 1 ausgezeichnet <= 0,10 % A- und besser 2 sehr gut > 0,10 % und <= 0,40 % BBB 3 gut > 0,40 % und <= 1,20 % BB+ 4 befriedigend > 1,20% und <= 1,80 % BB 5 noch befriedigend > 1,80 % und <= 2,80 % BB- 6 ausreichend > 2,80 % und <= 5,50 % B+ 7 noch ausreichend > 5,50 % und <= 10,00 % B Erforderliche Bestätigungen bei Antragstellung: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist bei Betriebsmittelkrediten bei Vorliegen der Bonitätsklasse 7 von der Hausbank zu bestätigen, dass gemäß dem aktuellen Rating der Hausbank eine Einjahresausfallwahrscheinlichkeit von 6,67 % nicht überschritten wird. Die bisher für Investitionskredite erforderliche Bestätigung entfällt. Die Bestätigungen zum 01.07.2008, dass im Sinne der Kriterien der Hausbank beim Antragsteller keine wirtschaftliche Überschuldung vorlag und die Hausbank keine Kenntnis von ungeregelten Zahlungsrückständen des Antragstellers von mehr als 30 Tagen hat, sind weiterhin erforderlich. Die Merkblätter für das KfW-Sonderprogramm Mittelständische Unternehmen (Anlage 1), das KfW-Sonderprogramm Große Unternehmen (Anlage 2) und das KfW-Sonderprogramm Projektfinanzierungen (Anlage 3) haben wir entsprechend angepasst.

Seite 4 zum Rundschreiben vom 04.09.2009 3. Einführung eines neuen Bonitätsklassenrasters für Nachrangdarlehen zum 01.12.2009 Vor dem Hintergrund der besonderen Vorgaben für die Messung von Beihilfen bei Nachrangdarlehen müssen wir für die Preisfestlegung für die risikoadjustiert bepreisten Nachrangtranchen vom RGZS abweichende Bonitätsklassen einführen. Bonitätsklassenraster für Nachrangtranchen: Bonitätseinschätzung Bonitätsklasse 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit Einstufung externer Ratingagenturen 1 ausgezeichnet <= 0,08 % A und besser 2 sehr gut > 0,08 % und <= 0,26 % A- bis BBB 3 gut / befriedigend > 0,26 % und <= 1,20 % BBB- bis BB 4 ausreichend > 1,20 % und <= 4,40 % BB- bis B+ Antragsberechtigung: Aufgrund des neuen Zuschnitts der Bonitätsklassen ist auch eine Neufestlegung der zusagefähigen Bonitätsklassen erforderlich. Unsere Bereitschaft, bestimmte Risiken in den Nachrangtranchen zu übernehmen, bleibt gegenüber dem aktuellen Stand unverändert. Im Unternehmerkapital KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen sind Unternehmen mit einer maximalen Einjahresausfallwahrscheinlichkeit von 2,5 % antragsberechtigt. Im ERP-Innovationsprogramm sind Unternehmen mit einer maximalen Einjahresausfallwahrscheinlichkeit von 4,4 % antragsberechtigt. Die Merkblätter für das Unternehmerkapital KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen (Anlage 4) und das ERP-Innovationsprogramm (Anlage 5) haben wir entsprechend angepasst. 4. Änderung der Konditionenübersichten Die Konditionenübersichten werden zum 01.12.2009 entsprechend dem neu entwickelten RGZS und dem Bonitätsklassensystem für Nachrangdarlehen angepasst. Rechtzeitig vor Einführung des neuen RGZS sowie des neuen Bonitätsklassensystems für Nachrangdarlehen werden wir Ihnen eine Übersicht der indikativen Zinssätze zur Verfügung stellen.

Seite 5 zum Rundschreiben vom 04.09.2009 Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen unseres Infocenters. Diese erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter folgenden Rufnummern: Unternehmensfinanzierung Servicenummer: 01801 / 24 11 24 *) Wohnwirtschaft und Infrastruktur Servicenummer: 01801 / 33 55 77 *) *) 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen. Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht Ihnen im Internet und über Fax-Abruf unter der Nummer 069 / 7431-4214 zur Verfügung. Die aktuellen Merkblätter sind diesem Schreiben beigefügt und können in Kürze auch im Internet von unserer Homepage www.kfw-mittelstandsbank.de oder aus dem Archiv des KfW Beraterforums (www.kfw-beraterforum.de) herunter geladen sowie über den zentralen Bestellservice der KfW bezogen werden. Bestellungen: Zentraler Bestellservice der KfW: Servicenummer: 01801 / 24 11 11 *) E-Mail: bestellservice@kfw.de 147 961 Programm-Merkblatt KfW-Sonderprogramm Mittelständische Unternehmen in der Fassung 12/2009 149 141 Programm-Merkblatt KfW-Sonderprogramm Große Unternehmen in der Fassung 12/2009 149 131 Programm-Merkblatt KfW-Sonderprogramm Projektfinanzierungen in der Fassung 12/2009 142 731 Programm-Merkblatt Unternehmerkapital KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen in der Fassung 12/2009 145 051 Programm-Merkblatt ERP-Innovationsprogramm in der Fassung 12/2009 *) 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen. Mit freundlichen Grüßen KfW Dr. Jochen Struck Joachim Laurich

Seite 6 zum Rundschreiben vom 04.09.2009 Anlagen: 1. Merkblatt KfW-Sonderprogramm - Mittelständische Unternehmen in der Version 12/2009 2. Merkblatt KfW-Sonderprogramm - Große Unternehmen in der Version 12/2009 3. Merkblatt KfW-Sonderprogramm - Projektfinanzierungen in der Version 12/2009 4. Merkblatt Unternehmerkapital - KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen in der Version 12/2009 5. Merkblatt ERP-Innovationsprogramm in der Version 12/2009