Radsport-Reglement der UCI

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Transkript:

Radsport-Reglement der UCI

RUBRIK V QUERFELDEIN-RENNEN Kapitel I REGLEMENT FÜR QUERFELDEIN-RENNEN Teilnahme 5.1.001 Mit Ausnahme der Masters-Rennen, ist es die Kategorie, der der Lizensierte ordnungsmäßig am 01. Januar des Folgejahres angehört, die für seine Teilnahme an sämtlichen Rennen der Saison ausschlaggebend ist. U23 Männer (N) Mit Ausnahme der UCI-Weltmeisterschaften, der UCI-Weltcup-Rennen und gemäß Entscheidung der Nationalen Verbände, der nationalen Meisterschaften, können U23 Fahrer an Rennen der Elite Männer teilnehmen, auch wenn es einen U23 Wettbewerb gibt. Frauen Juniorinnen und Elite Frauen nehmen an denselben Rennen teil. Masters Die Fahrer, die eine Masters-Lizenz besitzen, können an den internationalen Querfeldein- Rennen des UCI-Internationalen Master-Kalenders teilnehmen; es gelten jedoch folgende Ausnahmen: 1. Alle Fahrer, die während der laufenden Saison an Weltmeisterschaften, Kontinental- Meisterschaften oder Weltcup-Rennen teilgenommen haben. 2. Alle Fahrer, die in der laufenden Saison Mitglied eines bei der UCI registrierten Teams waren. 3. Alle Fahrer, die während der laufenden Saison unter den ersten 200 (bei Männern) und 100 (bei Frauen) des Einzelklassements der von UCI nach den nationalen Meisterschaften in Europa veröffentlichen Rangliste. (Textänderung 01.09.1999, 01.09.2004, 01.09.2006) 5.1.002 Ein Fahrer, der sich unter den ersten 50 des UCI Cyclo-Cross-Klassements befindet, kann nur an den nationalen Rennen seines eigenen nationalen Verbandes teilnehmen. Technischer Leitfaden für Cross-Rennen 5.1.003 Der Technische Leitfaden muss auf Französisch oder Englisch sowie in den offiziellen lokalen Sprachen erstellt werden. Kalender 5.1.004 Die internationalen Cyclo-Cross-Rennen sind nach folgender Klassifizierung im Internationalen Kalender registriert:. - Weltmeisterschaften (CM) - Weltcup (CDM - Masters Weltmeisterschaften (WMC) - Kontinentale Meisterschaften (CC) - Rennen der Kategorie 1 (C1) - Rennen der Kategorie 2 (C2) Die Kategorie der einzelnen Rennen erfolgt jährlich durch das UCI-Direktionskomitee. Ein Rennen wird jedoch erst in die Kategorie 1 eingestuft, wenn bei dem vorherigen Rennen mindestens 10 ausländische Fahrer aus mindestens 5 verschiedenen Nationalitäten am Start waren. (Textänderung 01.09.2006) Rubrik V - Querfeldein-Rennen Seite 1 Anmerkung: Bei Unstimmigkeiten gilt der Originaltext der französischen Version

Terminschutz 5.1.005 Es kann kein anderes internationales Cyclo-Cross-Rennen an den selben Tagen wie die Weltmeisterschaften organisiert werden. Es kann kein Rennen der Kategorie 1 am selben Tag wie ein UCI-Weltcup-Rennen organisiert werden. Es kann kein Rennen der Kategorie 2 am selben Tag und im selben Land wie ein UCI- Weltcup-Rennen organisiert werden. (Textänderung 01.09.2006) Technischer Delegierter 5.1.006 Die UCI ernennt einen technischen Delegierten bei Weltmeisterschaften, Weltcup-Rennen und Kontinentalen Meisterschaften. Unbeschadet der Verantwortlichkeit des Veranstalters, kontrolliert der technische Delegierte die Vorbereitungen der technischen Gegebenheiten eines Rennens und ist diesbezüglich für die Koordination mit der UCI zuständig. (Textänderung 01.09.2006) 5.1.007 Findet ein Rennen an einem neuen Ort zum ersten Mal statt, wird der technische Delegierte früh genug den Standort besichtigen, um eventuelle notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Diese Ortsbesichtigung beinhaltet u. a. die Strecke, die Länge der Strecke (km), die Festlegung des doppelten Materialdepots, die Einrichtungen sowie die Sicherheit. Er wird sich mit dem Veranstalter treffen und unverzüglich einen Besuchsbericht für die UCI erstellen. Der technische Delegierte wird an dem Meeting der sportlichen Leiter teilnehmen. (Textänderung 01.09.2006) 5.1.008 Sicherheit Ein Bereich von mindestens 100 m vor und 50 m nach der Ziellinie wird durch Barrieren abgegrenzt. Er ist ausschließlich für die Verantwortlichen der Organisation, die Athleten, die Betreuer, die sportlichen Leiter und die akkreditierten Presseleute zugänglich. Der Veranstalter muss strikt den Zugang zu diesem Bereich kontrollieren. 5.1.009 transferiert in Art. 1.09.05) Ausstattung 5.1.010 Der Beobachtungsstand des Zielrichters soll überdacht sein und vorzugsweise links platziert sein. Der Veranstalter muss das Kommissärskollegium zumindest mit 4 Funkgeräten ausstatten. Ein Kanal ist nur für den Gebrauch des Kommissärskollegiums vorgesehen, während ein weiterer den Kommissären für die Kontaktaufnahme zum Veranstalter zur Verfügung stehen muss. 5.1.011 Der Veranstalter muss den Athleten einen beheizten Raum sowie Duschen mit warmem und kaltem Wasser zur Verfügung stellen sowie eine Wasserversorgung zur Reinigung des Materials. Diese Einrichtungen dürfen höchstens 2 km von der Ziellinie entfernt sein. Rubrik V - Querfeldein-Rennen Seite 2

Rennstrecke und Hindernisse 5.1.012 Die Rennstrecke eines Querfeldein-Rennens muss aus Straßen, Feld- und Waldwegen und aus Wiesen bestehen, die so abwechseln, dass Änderungen des Rennrhythmus gegeben sind und die Möglichkeit besteht, nach einem schwierigen Stück wieder aufzuholen. 5.1.013 Die Rennstrecke muss unter allen Umständen gut befahrbar sein, gleich unter welchen Wetterbedingungen. Es ist erwünscht, Lehmböden und leicht überschwemmbares Gelände zu vermeiden, ebenso wie Felder. 5.1.014 Es können maximal 5 Rennen pro Tag auf derselben Strecke durchgeführt werden. 5.1.015 Der Veranstalter hat darauf zu achten und muss Maßnahmen ergreifen um zu verhindern, dass die Öffentlichkeit den Parcours beschädigt. Vor dem Start jedes Rennens, muss der Veranstalter den Zustand des Parcours untersuchen und entsprechend notwendige Reparaturen durchführen. Bei UCI-Weltmeisterschaften und UCI-Welt-Cup-Rennen ist ein paralleler Rundkurs auf den Abschnitten mit schadhaftem Untergrundes obligatorisch. 5.1.016 Unmittelbar nach dem Start des Rennens dürfen sich nur noch die an diesem Rennen teilnehmenden Fahrer auf der Rennstrecke befinden. Der Veranstalter soll dafür sorgen, dass es mindestens 4 Durchgänge gibt, so dass die Zuschauer die Strecke überqueren können. Diese Passagen müssen von beiden Seiten bewacht werden. 5.1.017 Die Rennstrecke soll einen geschlossenen Rundkurs mit einer Mindestlänge von 2,5 km und einer Höchstlänge von 3,5 km bilden, wovon mindestens 90% befahrbar sind. (Textänderung 01.09.1999, 01.09.2004) 5.1.018 Auf der ganzen Länge soll die Rennstrecke eine Breite von min. 3 m haben und gut begrenzt und abgesichert sein. Die Verwendung von gefährlichen Gegenständen wie Draht, Stacheldraht oder Metallspitzen (auch für die Werbebanner) ist verboten. Außerdem soll die Rennstrecke nicht zu nahe an Gegenständen vorbei führen, die eine Gefahr für die Athleten darstellen. Aufrufbereich 5.1.019 Ein abgegrenzter Sammelplatz der Starter (Aufrufbereich) muss neben der Rennstrecke ein wenig hinter der Startlinie vorgesehen werden. (Abb./Schema 1) Senkrecht zur Startlinie müssen 8 Bahnen mit einer Breite von 75 cm und einer Länge von 10 m am Boden markiert werden, damit die Startfolge der Athleten vereinfacht werden kann (Abb./Schema 1) (Textänderung 01.09.2004, 01.09.2006) Rubrik V - Querfeldein-Rennen Seite 3

Startbereich 5.1.020 Der Startbereich soll nach Möglichkeit auf festem Boden, vorzugsweise einen Straßenbelag. Er muss mind. 200 m lang und 6 m breit sein. Er soll möglichst geradlinig verlaufen und kein Gefälle beinhalten. Die erste Verengung oder das erste Hindernis nach dem Startbereich darf nicht unvermittelt auftauchen; es soll für alle Athleten einfach passierbar sein. Die erste Kurve muss mehr als ein rechter Winkel sein. (Textänderung 01.09.2003,01.09.2004,01.09.2006) Zielbereich 5.1.021 Der Zielabschnitt soll eine geradlinige Strecke von mindestens 100 m lang sein. Die Breite soll mindestens 6 m für die UCI-Weltmeisterschaftsrennen, UCI-Weltcup-Rennen und Rennen der Kategorie 1 betragen und mindestens 4 m für die anderen Rennen. Der Abschnitt soll eben oder ansteigend verlaufen. (Textänderung 01.09.2004,01.09.2006) Hindernisse 5.1.022 Die Start- und Zielabschnitte müssen frei von Hindernissen sein. 5.1.023 Die Rennstrecke kann maximal sechs Hindernisse beinhalten, die die Athleten zum Absteigen zwingen. Die Länge eines Hindernisses darf 80 m nicht überschreiten. Die Hindernisse dürfen insgesamt nicht mehr als 10% der Rennstrecke ausmachen. Die Einbeziehung von Geländeabsätzen/Treppenabstiegen auf Downhill-Abschnitten ist untersagt. 5.1.024 Die Rennstrecke kann ein einziges künstliches Hindernis haben. Dieses künstliche Hindernis besteht aus 2 Holzplanken mit einem Abstand von 4 m. Die Planken sollen in ihrer ganzen Höhe massiv und nicht aus Metall sein. Sie müssen eine Höhe von 40 cm haben und genauso breit sein wie die Rennstrecke. Bei Frauen oder Juniorenrennen wird ein Parallel-Parcours empfohlen, um die künstlichen Hindernisse zu umgehen. In Falle eines ungewöhnlich rutschigen, glatten Boden kann der Präsident des Kommissärskollegium nach Beratung mit dem Veranstalter sowie mit dem technischen Delegierten oder mit dem Cyclo-Cross-Koordinator der UCI beschließen, dass die künstlichen Hindernisse entfernt werden. (Textänderung 01.09.2003, 01.09.2004) 5.1.025 Das Überqueren von Holzbrücken oder -stegen ist gestattet unter der Voraussetzung, dass sie mind. 3 Meter breit sind und auf beiden Seiten ein Geländer vorhanden ist. Rutschfestes Material (Teppich, Maschendraht, spezielle Anti-Rutsch-Farbe) muss auf Brücken und Fußgängerbrücken verwendet werden. Für die Zuschauer muss außerdem ein separater Steg bzw. Fußgängerbrücke vorgesehen werden. Materialdepots 5.1.026 Das Materialdepot ist der Teil der Rennstrecke, an dem die Athleten ein Laufrad oder das Rennrad wechseln können. (Textänderuung 01.09.2004) 5.1.027 Die Materialdepots sollten gerade sei und frei von künstlichen Hindernissen. Sie sollen an Stellen angebracht sein, an denen das Tempo nicht zu hoch ist und wo es keine Schotterstelle und Gefälle gibt. Rubrik V - Querfeldein-Rennen Seite 4

5.1.028 Das Vorhandensein des doppelten Materialdepots (Schema 2) ist bei Weltmeisterschaften, Welt- Cups und Rennen der Kategorie I sowie bei Nationalen Meisterschaften Pflicht. Sollte das Anbringen eines doppelten Materialdepots gemäß Art. 5.1.029 nicht möglich sein, darf das Rennen nur mit vorheriger Genehmigung der Cyclo-Cross-Kommission mit zwei einfachen Materialdepots organisiert werden (Schema 3). 5.1.029 Wenn die Athleten in jeder Runde an zwei Punkten vorbeifahren, die nahe genug beieinander liegen, so kann an dieser Stelle ein doppeltes Materialdepot eingerichtet werden. 5.1.030 Bei Weltmeisterschaften wird die Errichtung der Materialdepots durch den technischen Delegierten der UCI vorgegeben. 5.1.031 Bei anderen Rennen als im Art. 5.1028 aufgeführt, sollte der Veranstalter vorzugsweise ein doppeltes Materialdepot oder ansonsten zwei auf der Strecke sinnvoll verteilte Materialdepots vorsehen. 5.1.032 Die Rennstrecke und die Spur des Depots sollen abgegrenzt und unterschiedlich gekennzeichnet werden, d.h. zumindest mit einem Markierungsband versehen sein. Die Materialdepots müssen gradlinig verlaufen und deutlich markiert werden und durch gelbe Fähnchen an den vier Ecken abgegrenzt sein. 5.1.033 Links und rechts neben den Materialdepots sind für die Mechaniker Zonen mit einer Mindesttiefe von 2 m vorgesehen. Jeder Athlet hat pro Materialdepot das Recht auf einen Betreuer. Der Betreuer muss eine Lizenz als Mechaniker oder Sportphysiotherapeuten besitzen. Außerdem muss er eine vom Veranstalter ausgestellte Akkreditierung tragen. 5.1.034 In unmittelbarer Nähe des doppelten Materialdepots muss eine Wasserversorgung zur Reinigung des Materials vorhanden sein. Bei einfachen Materialdepots muss die Wasserversorgung in unmittelbarer Nähe sein, so dass die Betreuer die Rennstrecke nicht überqueren müssen. Die Anschlüsse für Hochdruckreinigungsgeräte müssen zur freien Verfügung stehen. Bei UCI-Weltmeisterschaften und UCI-Weltcup-Rennen sollten 8 Hochdruckreinigungsgeräte zur freien Verfügung stehen. Boxen 5.1.035 Bei Weltmeisterschaften und den Weltcup-Rennen müssen die Materialdepots mindestens 70 m lang sein. 12-15 Boxen sollten vorgesehen werden, die durch Barrieren abgegrenzt und 4 m breit sein müssen (Schema 2) Bei Rennen der Kategorie 1 beträgt die Mindestlänge der Materialdepots 60 m und mindestens 12 Boxen sollen vorgesehen werden. In jeder Mannschaftsbox darf pro Athlet eine einzige akkreditierte Person anwesend sein. Rubrik V - Querfeldein-Rennen Seite 5

5.1.036 Bei Weltmeisterschaften erfolgt die Vergabe der Mannschaftsboxen bei der Sitzung des Kommissärskollegiums mit den technischen Leitern: - Elite Männer und Frauen: entsprechend der Nationenwertung des letzten UCI-Cyclos-Cross- Klassements - U23 Männer und Junioren: entsprechend der Nationenwertung des UCI-Klassements des letzten Weltcups. Die Vergabe der Boxen für die Mannschaften, die nicht in den besagten Wertungen geführt werden, erfolgt per Auslosung. In dieser ausgelosten Reihenfolge wählen die Mannschaftsleiter dann die Boxen ihrer Wahl aus. (Textänderung 01.09.2005) 5.1.037 Bei den UCI-Weltcup-Rennen erfolgt die Vergabe der Boxen wie folgt: - 1. Rennen der Saison gemäß der Nationenwertung der vorhergehenden Welt-Cups - sonstige Rennen gemäß der fortlaufenden Nationenwertung des Welt-Cups Die Vergabe der Mannschaftsboxen der Mannschaften, die nicht im Klassement aufgeführt sind, erfolgt durch Auslosung. In dieser Reihenfolge wählen die Mannschaftsleiter dann die Boxen ihrer Wahl. 5.1.038 Der Fahrer kann den Bereich des Depots nur zum Wechsel von Laufrädern und Rennmaschinen benutzen. 5.1.039 Das Wechseln von Laufrädern und Rennmaschinen hat innerhalb der Begrenzung des Materialdepots und an dem gleichen Punkt zu erfolgen. (2. Absatz außer Kraft gesetzt (01.09.2005)) Der Athlet, der das Ende des Materialpostens passiert hat, muss bis zum nächsten Posten fahren, um ggf. den Wechsel der Laufräder oder Rennmaschine vorzunehmen. Jeder Athlet, der sich noch auf der Strecke in dem mit gelben Fähnchen markierten Bereich aufhält und doch plötzlich zu seinem Depot muss, muss auf den Rennkurs zurückfahren, um von dort aus in sein Depot zu gelangen, ohne die Konkurrenten zu behindern. ( 5.1.040 Das Wechseln von Laufrädern und Rennmaschinen zwischen den Athleten ist verboten. Kommissärskollegium 5.1.041 außer Kraft gesetzt (01.09.2005) Rubrik V - Querfeldein-Rennen Seite 6

2 Rennablauf, Startreihenfolge 5.1.042 Die Athleten versammeln sich höchstens 10 Minuten vor dem Start im Aufrufbereich. Die Athleten müssen mit mindestens einem Fuß am Boden den Start abwarten. Diejenigen, die sich nicht daran halten, werden in ihrem Startbereich auf den letzten Platz gesetzt. 5.1.043 Die Startreihenfolge für die Rennen wird wie folgt festgelegt: a) UCI-Weltcup: Elite Männer und Frauen: - 1. Rennen: Abwechselnd 2 Fahrer pro Nation entsprechend der Nationenwertung der letzten UCI- Weltmeisterschaften, danach entsprechend dem UCI-Endklassement der letzten Saison. - andere Rennen: Entsprechend dem letzten von der UCI veröffentlichen aktuellen Cyclo-Cross- Einzelklassement. U23 Männer und Junioren: Zuerst die Nationalmannschaften und deren Fahrer gemäß Art. 5.1.045; die anderen Fahrer des Nationalen Verbandes des Veranstalters nehmen per Auslosung die letzten Startplätze ein. b) Andere Rennen mit Ausnahme der UCI-Weltmeisterschaften: Elite Männer und Frauen und U23: entsprechend dem letzten von der UCI veröffentlichen aktuellen Cyclo-Cross-Einzelklassement. Junioren: per Auslosung 5.1.044 Bei Weltmeisterschaften ist die Startreihenfolge bei Elite-Männern und -Frauen entsprechend dem letzten, veröffentlichen UCI-Einzelklassement. (Textänderung 01.09.2004, 01.09.2005) 5.1.045 Bei Weltmeisterschaften ist die Startreihenfolge bei den U23 Männern und den Junioren wie folgt: - die 16 Erstplatzierten des letzten Einzelklassements des UCI-Weltcups bei den U23 und die 8 Erstplatzierten des UCI-Weltcups bei den Junioren. danach: - Die Reihenfolge der Starter wird von jedem nationalen Verband festgelegt und mitgeteilt. - Die Länder werden gemäß der Nationenwertung der Weltmeisterschaft der vorherigen Saison klassifiziert. - Abwechselnd wird jedem Land ein Platz für den nächsten Athleten in der ihm zustehenden Reihe vergeben bis alle Fahrer platziert worden sind. - Die Verbände, die nicht in der Nationenwertung aufgeführt wind, wenden dasselbe Rotationssystem/Wechsel an, nehmen die letzten Plätze ein und zwar in einer Reihenfolge, die vom Kommissärskollegium ausgelost wird. (Textänderung 01.0.2000, 01.10.2002, 01.09.2003, 01.09.2004, 01.09.2006) Rubrik V - Querfeldein-Rennen Seite 7

Vergabe der Startnummern 5.1.046 Die Vergabe der Startnummern wird bei Weltmeisterschaften und Rennen des UCI-Weltcups wie folgt festgelegt: Vergabe der Rückennummern 1-10 an die Nation des amtierenden Weltmeisters. Die anderen Rückennummern werden an die Nationen gemäß ihres Rankings bei der vorherigen WM vergeben. Für die Nationen, die sich nicht qualifiziert oder bei den vorherigen Weltmeisterschaften nicht teilgenommen haben, erfolgt die Vergabe nach Auslosung, die durch das Kommissärskollegium durchgeführt wird. (Textänderung 01.01.1999, 01.09.2003, 01.09.2004, 01.09.2006) Fehlstart 5.1.047 Die Athleten, die einen Fehlstart verursachen, werden disqualifiziert. Bei einem Fehlstart wird neu aufgerufen und eine Neuaufstellung vollzogen. Dauer der Rennen 5.1.048 Die Dauer der Rennen soll möglichst nahe liegen bei: - 40 Minuten bei den Rennen der Frauen - 40 Minuten bei den Rennen der Junioren - 50 Minuten bei den Rennen der U 23-60 Minuten bei den Rennen der Männer Elite und bei den Rennen, bei welchen die Elite Männer und die U 23 gemeinsam fahren Bei den UCI-Weltmeisterschaften und bei den Weltcup-Rennen beträgt die Dauer der Rennen der Elite-Männer 60-70 Minuten. 5.1.049 Die letzte zu fahrende Runde wird durch eine Glocke angekündigt. Aufgabe 5.1.050 Ein Athlet, der aufgibt, muss sofort seine Rückennummer und seine Ärmelnummer abnehmen. Er muss die Rennstrecke sofort verlassen und darf nicht über die Ziellinie fahren. Wertung 5.1.051 Jeder Athlet, der vor der letzten Runde überrundet wird, muss das Rennen beim überqueren der Ziellinie verlassen. Der Fahrer wird gewertet, sollte er erst nach der Hälfte des Rennens überrunden worden sein. (Textänderung, 01.09.2004, ) Jeder Athlet, der in der letzten Runde überrundet wird, wird am Anfang der Zielgeraden angehalten und entsprechend seiner Platzierung gewertet. 5.1.052 Jeder Athlet, der die Ziellinie nach dem Sieger überfährt, hat das Rennen beendet und wird seiner Position entsprechend platziert. 5.1.053 Bei Weltmeisterschaften wird eine Nationenwertung basierend auf der Platzierung der drei besten Athleten jeder Nation erstellt. Die Nationen, die das Rennen mit 2 Athleten beenden, werden nach den Nationen gewertet, die das Rennen mit 3 Athleten beenden. Die Nationen, die das Rennen mit einem Athleten beenden, werden nicht gewertet. Die Nationenwertung gibt keine Veranlassung zum Weltmeistertitel. Rubrik V - Querfeldein-Rennen Seite 8

Protokoll 5.1.054 Die Siegerehrung findet unmittelbar nach Zielankunft des letzten Athleten statt und darf nicht länger als 10 Minuten dauern. 5.1.055 Die Teilnehmer der Siegerehrung dürfen ihre Trainingsanzüge tragen. Ergebnisse 5.1.056 außer Kraft gesetzt 01.09.2005 5.1.057 (N) Der Nationale Verband des Veranstalters teilt der UCI so schnell wie möglich jede Änderung der Ergebnisse mit, über die ihn der Veranstalter unterrichtet hat. Annullierung 5.1.058 Bei schwierigen atmosphärischen Bedingungen (z.b. starker Wind, heftiger Schneefall, Temperaturen unter 15 ) kann der Präsident des Kommissärskollegiums das Rennen nach Rücksprache mit dem technischen Delegierten, ggf. mit dem Veranstalter absagen. Kommunikationsmittel 5.1.059 Das Benutzen von Funk-Verbindungen oder anderen elektronischen Kommunikationsmitteln mit den Fahrern ist untersagt. (Neu - 01.09.2006) Kapitel II Einzelwertung bei Querfeldein-Rennen (ICC) 5.2.001 Die UCI erstellt eine fortlaufende Einzelwertung der Athleten, die an den internationalen Querfeldein-Rennen teilnehmen. Es gibt ein Klassement für die Männer und eines für die Frauen. Das Klassement trägt die Bezeichnung: Classement Cyclo-Cross UCI 5.2.002 Die UCI-Wertung ist ausschließliches Eigentum der UCI. 5.2.003 Die UCI-Wertung wird anhand der Punkte erstellt, die die Athleten erzielt haben, die an den internationalen Querfeldein-Rennen in dem Zeitraum vom 1. September bis 28. oder 29. Februar teilgenommen haben. Bei gleicher Platzierung im Klassement wird nach der Platzierung bei dem letzten Rennen der Saison entschieden, indem nur die Platzierungen, für die UCI-Punkte vergeben werden, nach der folgenden Reihenfolge bewertet werden: 1) Weltmeisterschaften 2) Weltcup-Rennen 3) Rennen der Kategorie 1 4) Rennen der Kategorie 2 (Textänderung 01.09.2004, 01.09.2006) 5.2.004 Entsprechend der Anzahl der zu vergebenden Punkte werden diese Rennen in 13 Klassen aufgeteilt: a) Weltmeisterschaften Männer Elite und Weltmeisterschaften er Frauen b) Weltmeisterschaften U23 c) Weltmeisterschaften Junioren d) Weltcup-Rennen Elite Männer und Frauen e) Weltcup-Rennen Männer U23 f) Kontinentale Meisterschaften Männer Elite (außerhalb Europa), Frauen Elite g) Kontinentale Meisterschaften Männer U23 h) Kontinentale Meisterschaften Junioren i) Nationale Meisterschaften Elite Männer und Frauen Rubrik V - Querfeldein-Rennen Seite 9

j) Nationale Meisterschaften U23 k) Rennen der Kategorie 1 l) Rennen der Kategorie 2 m) Frauen-Rennen (Textänderung 01.09.1999, 01.09.2003, 01.09.2004, 01.09.2006) 5.2.005 Die Einteilung der Rennen für die Punktevergabe in den Klasse d bis h und k bis m des Artikels 5.2.004 erfolgt jährlich durch das Direktionskomitee der UCI. (Textänderung 01.09.2003, 01.09.2004, 01.09.2006) 5.2.006 Die Anzahl der Punkte, die bei jedem Rennen errungen werden können, ist in der Anlage festgehalten: Für die Rennen der folgenden Kategorien zählen nur die besten Ergebnisse der Athleten: - Rennen der Kategorie 1: die 6 besten Ergebnisse jedes Fahrers - Rennen der Kategorie 2: die 5 besten Ergebnisse jedes Fahrers (Textänderung 01.09.2003, 01.09.2004, 01.09.2005, 01.09.2006) 5.2.007 Die UCI vergibt den ersten 25 platzierten Fahrer des Endklassements der Elite Männer Preisgelder, deren Höhe in den Financial Obligations festgelegt werden. Am Ende jedes. 5.2.008 Der Präsident des Kommissärskollegiums ist dazu verpflichtet, die kompletten Ergebnisse sofort per E-Mail oder per Telefax an die UCI weiterzuleiten. Jeder Nationale Verband muss sofort jeden Tatbestand bzw. jede Entscheidung weiterleiten, die eine Veränderung der Punktzahl eines Athleten nach sich zieht. Im Falle der Nichtbeachtung kann das Direktionskomitee der UCI das betreffende Rennen in eine niedrigere Kategorie einstufen oder aus dem internationalen oder kontinentalen Kalender streichen, unbeschadet der im Reglement vorgesehenen Strafen. (Textänderung 01.09.2004, 01.09.2006) 5.2.009 Ein Klassement erfolgt nach jedem Rennen des UCI-Weltcups, nach den Weltmeisterschaften, nach den nationalen Meisterschaften und am Ende der Saison (Ende Februar). Dieses Klassement ist entscheidend für die Startreihenfolge bei der Teilnahme an internationalen Rennen gemäß Art. 5.1.043 und 5.1.044. (Textänderung 01.09.2004, 01.09.2005, 01.09.2006) 5.2.010 Gleichzeitig wird eine Nationenwertung für Männer und Frauen durch Addition der Punkte ermittelt, die von den 3 erstplazierten Fahrern jeder Nation erzielt wurden. (Textänderung 01.09.1998, 01.09.2003, 01.09.2004, 01.09.2005) 5.2.011 UCI vergibt einen Pokal - an die 3 Erstplatzierten des UCI-Cyclo-Cross-Klassements Elite Männer und Frauen - an die Siegernationen der Nationalwertung Elite Männer und Frauen. Sieger-Rennanzug 5.2.012 Die UCI übergibt dem Führenden des Cyclo-Cross-Klassements Elite Männer und Frauen einen Rennanzug mit Namen und/oder Logo des Sponsors des Klassements. Falls der Artikel 1.3.055bis, Punkt 6 keine Anwendung findet, so ist das Tragen des Rennanzuges bei allen Cyclo-Cross-Rennen des internationalen Kalenders obligatorisch. (Text neu 01.09.2004, Änderung 01.09.2005; 01.09.2006) 5.2.013 Transferiert in 1.3.058 b. Rubrik V - Querfeldein-Rennen Seite 10

Kapitel III Querfeldein-Weltcup 5.3.001 Der Querfeldein-Weltcup ist ausschließliches Eigentum der UCI. 5.3.002 Der Weltcup findet im Rahmen einer gewissen Anzahl von Rennen in mindestens sechs verschiedenen Ländern statt. Diese Rennen werden jährlich durch das Direktionskomitee der UCI benannt und zwar gemäß der Verfahren, die in dem Handbuch für Kandidaturen sowie im Welt-Cup-Organisationsleitfaden beschrieben sind. (Textänderung 01.09.1999, 01.09.2004,) 5.3.003 Voraussetzung für die Benennung als Weltcup-Rennen ist, dass der Veranstalter einen Vertrag mit der UCI unterzeichnet, in dem insbesondere die Fernsehübertragungsrechte, die Marketingrechte und die materielle Organisation des Rennens geregelt werden. 5.3.004 transferiert in Art. 5.1005 (Textänderung 01.09.2006) Teilnahme 5.3.005 Es wird ein Querfeldein-Welt-Cup für Männer Elite, Frauen, U23 und Junioren organisiert. Die Fahrer werden vom Verband ihrer Nationalität gemeldet. 5.3.006 Jeder Verband kann in der Kategorie Elite Männer und Frauen acht Fahrer zum Start melden. Die Nationalen Verbände können zusätzlich die amtierenden Weltmeister und Weltmeisterin melden sowie die Erstplatzierten des letzten veröffentlichen UCI-Klassements. Bei den Rennen der Elite Männer werden keine Punkte für das Klassement der UCI-Weltcup- Wertung der U23 vergeben. Bei den UCI-Weltcuprennen der U23 und der Junioren kann eine Nationalmannschaft von sechs Fahrern teilnehmen. Der amtierende Weltmeister kann zusätzlich teilnehmen. Zusätzlich zu der Nationalmannschaft können die anderen U23-Fahrer und Junioren teilnehmen, die beim nationalen Verband des Veranstalters im Besitz einer Lizenz sind. Für die Nationenwertung werden jedoch nur die Fahrer der Nationalmannschaft berücksichtigt. (Textänderung 01.09.1999, 01.09.2002, 01.09.2003, 01.09.2004, 01.09.2005) 5.3.007 Jeder Fahrer, der an einem UCI-Weltcup-Rennen teilnehmen will, muss dies 15 Tagen vor dem Rennen dem nationalen Verband melden. Der Verband kann die Teilnahme der 3 Erstplatzierten Fahrer des letzten veröffentlichen UCI-Klassements nicht verweigern, es sei denn die Regularien wurden nicht eingehalten. Im Falle von diesbezüglichen Diskussionen entscheidet der nationale Verband in Eigenverantwortung, ob der Fahrer teilnimmt oder nicht. (Textänderung 01.09.1999, 01.09.2002, 01.09.2003, 01.09.2004 ) 5.3.008 Die nationalen Verbände melden die Athleten auf der dafür vorgesehenen Internet Seite der UCI 10 Tage vor dem Rennen. Unbeschadet des Artikels 13.1.00 wird eine Anmeldung ohne Angabe des Hotels, wo die Fahrer wohnen, nicht akzeptiert. Bei verspäteter Meldung wird eine Strafe von 150 CHF pro Fahrer verhängt. Die U23 und Junioren des nationalen Verbandes des Veranstalters, die nicht in der Nationalmannschaft starten, müssen direkt durch den Verband beim Veranstalter gemeldet werden. (Textänderung 01.09.2004, 01.09.2005) Rubrik V - Querfeldein-Rennen Seite 11

5.3.009 Der für ein Weltcup-Rennen gemeldete Fahrer kann am selben Tag an keinem anderen Cyclo- Cross-Rennen, unabhängig der Kategorie des Rennens, teilnehmen. Es droht sonst eine Disqualifikation sowie eine Strafe von 500 bis 3.000 CHF. (Textänderung 01.09.1999, 01.09.2002, 01.09.2004) 5.3.010 Wenn ein Athlet seine Auswahl für ein Weltcup-Rennen verweigert, darf er an keinem Querfeldein-Rennen gleich welcher Klasse teilnehmen, das am Vortag oder am Tag des besagten Rennens stattfindet. Bekleidung 5.3.010 transferiert in 1.3.058b. Siegerehrung 5.3.011 Die Siegerehrung findet innerhalb von 5 Minuten nach Ankunft des Siegers statt. 5.3.012 Nach der Siegerehrung sind die 3 erstplazierten Athleten des Rennens dazu verpflichtet, zusammen mit dem Veranstalter im Pressesaal zu erscheinen. Wertungen 5.3.013 Es gibt keine Weltcup-Wertung in der Kategorie Elite Männer. Einzelwertung Es gibt eine UCI-Welt-Cup-Einzelwertung für die U23 und für die Junioren. An die 30 ersten Athleten jeden Rennens werden gemäß nachfolgendem Schema Punkte vergeben: Platz Punkte Platz Punkte 1 60 16 15 2 50 17 14 3 45 18 13 4 40 19 12 5 35 20 11 6 30 21 10 7 28 22 9 8 26 23 8 9 24 24 7 10 22 25 6 11 20 26 5 12 19 27 4 13 18 28 3 14 17 29 2 15 16 30 1 Bei Gleichstand in der Gesamt-Einzelwertung werden die Athleten nach ihrer Platzierung im letzten Rennen gewertet. (Textänderung 01.09.1999, 01.09.2002, 01.09.2004, 01.09.2005) 5.3.014 Textänderung 01.09.2002 und 01.09.2003, außer Kraft gesetzt am 01.09.04) 5.3.015 außer Kraft gesetzt 01.09.2003. 5.3.016 Textänderung 01.09.2002 und 01.09.2003, gestrichen 01.09.04) 5.3.017 außer Kraft gesetzt 01.09.2004. Rubrik V - Querfeldein-Rennen Seite 12

Preisschema 5.3.018 Das Preisschema des Einzelklassements pro Rennen wird vom UCI-Direktionskomitee festgelegt. 5.3.019 Die Preisgelder der Einzelwertung pro Rennen muss durch den Veranstalter des Rennens gezahlt werden. Mindestens drei Monate vor dem Rennen legt der Veranstalter dem Nationalen Verband eine Bankgarantie in der Höhe des Gesamtbetrages der Preise vor. Bei Nichteinhalten wird seine Veranstaltung nicht mehr für den UCI-Welt-Cup der nächsten Saison berücksichtigt. 5.3.020 außer Kraft gesetzt 01.09.1999 5.3.021 außer Kraft gesetzt 01.09.2004 Pokale 5.3.022 Die UCI vergibt einen Pokal an - die drei ersten der Gesamt-Einzelwertung des UCI-Weltcups der U23 - die drei ersten der Gesamt-Einzelwertung des UCI-Weltcups der Junioren. Diese Pokale tragen den Namen und/oder das Logo des Weltcup-Sponsors und der UCI. (Textänderung 01.09.2002, 01.09.2003, 01.09.2004; 01.09.2006) Leader-Rennanzug 5.3.023 Die UCI übergibt dem Leader der Einzelwertung in den Klassen U23 und Junioren des Weltcups einen Leader-Rennanzug, der den Namen und/oder das Logo des Welt-Cup-Sponsoren tragen muss. Es ist Pflicht, den Rennanzug bei Welt-Cup-Rennen und bei keinem anderen Rennen zu tragen, wenn der Art. 1.3.055bis, Punkt 6 keine Anwendung findet. (Textänderung 01.09.1998, 01.09.2004; 01.09.2005) 5.3.024 transferiert in 1.3.058b. Rubrik V - Querfeldein-Rennen Seite 13