Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum in Thüringen (EPLR)

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Transkript:

Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum in Thüringen 2014 2020 (EPLR) Antrag auf Fördermittel aus dem Thüringer Programm zur Förderung von umweltund klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2014) nach der Förderrichtlinie KULAP 2014 und der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 in der jeweils geltenden Fassung Termin: Antragsabgabe beim LWA bis spätestens 17.05.2016 (Ausschlusstermin) Dieses Antragsformular muss mit VERA2016 am PC ausgefüllt und digital auf Datenträger (DVD, USB-Stick usw.) mit unterschriebenem Datenträgerbegleitschein im zuständigen LWA eingereicht werden. Ein Papierantrag ist nicht zulässig. Eingangsstempel Personenident Name ggf. Unternehmensbezeichnung Ich/Wir beantrage(n) hiermit folgende Maßnahme (Zutreffendes bitte ankreuzen): Die Flächenangaben dazu erfolgen durch mich/uns in der Flächenliste KULAP. Programmteil A - Umweltgerechte Verfahren auf dem Ackerland A3 Betrieblicher Erosionsschutz A4 Naturbetonte Strukturelemente A411 Blühstreifen ohne Kulissenbezug V411 Blühstreifen ohne Kulissenbezug i.v. mit ökologischen Vorrangflächen A412 mehrjährige Blühstreifen ohne Kulissenbezug V412 mehrjährige Blühstreifen ohne Kulissenbezug i.v. mit ökologischen Vorrangflächen A421 Blühstreifen in Kulissen zum Schutz spezieller Arten V421 Blühstreifen in Kulissen zum Schutz spezieller Arten i.v. mit ökologischen Vorrangflächen A422 mehrjährige Blühstreifen in Kulissen zum Schutz spezieller Arten V422 mehrjährige Blühstreifen in Kulissen zum Schutz spezieller Arten i.v. mit ökologischen Vorrangflächen A423 Schonstreifen V423 Schonstreifen i.v. mit ökologischen Vorrangflächen

A424 Ackerrandstreifen A425 - Gewässer- /Erosionsschutzstreifen V425 - Gewässer- /Erosionsschutzstreifen i.v. mit ökologischen Vorrangflächen A5 Nutzung des Ackerlandes als Grünland Programmteil Ö Ökologischer Landbau Ö1AG Ackerland/Grünland - Einführung Ö1FH Gemüse-, Heil-, Duft-und Gewürzpflanzen - Einführung Ö1DK Dauer- und Baumschulkulturen - Einführung Ö2AG Ackerland/Grünland - Beibehaltung Ö2FH Gemüse-, Heil-, Duft-und Gewürzpflanzen - Beibehaltung Ö2DK Dauer- und Baumschulkulturen - Beibehaltung Programmteil G Umweltgerechte Verfahren auf dem Grünland G2 Biotopgrünland (Grundstufe) außerhalb von Schutzgebieten G21 - Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G22 - Mahd G3 Biotopgrünland (Erschwernisstufe) außerhalb von Schutzgebieten G31 - Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G32 - Mahd G33 - Hüteschafhaltung mit Schafen/Ziegen G4 Biotopgrünland (Grundstufe) innerhalb von Schutzgebieten G41 - Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G42 - Mahd G5 Biotopgrünland (Erschwernisstufe) innerhalb von Schutzgebieten G51 - Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G52 - Mahd G53 - Hüteschafhaltung mit Schafen/Ziegen G6 Offenlanderhaltung spezielle Mahd-/Weideregime auf nicht direktzahlungsfähigen Flächen 2

Programmteil T Maßnahme zur Erhaltung genetischer Ressourcen T vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen Bitte beantragte Tierarten in nachfolgender Tabelle eintragen: lfd. Nr. Beantragte Tierart T Code Anzahl Zuchttiere 1 GVE- Schlüssel 1 2 3 4 5 Rotes Höhenvieh weibl. 1 2 Jahre 122160 0,60 GVE 2 3 4 5 6 Rotes Höhenvieh weibl. über 2 Jahre 122170 1,00 Rotes Höhenvieh männl. 1 2 Jahre 110160 0,60 Rotes Höhenvieh männl. über 2 Jahre 110170 1,00 Rheinisch-Deutsches Kaltblut weibl. 320110 1,00 Rheinisch-Deutsches Kaltblut männl. 330110 1,00 7 8 Sächsisch-Thüringisches Schweres Warmblut weibl. Sächsisch-Thüringisches Schweres Warmblut männl. 320130 1,00 330130 1,00 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Deutsches Sattelschwein weibl. 480100 0, 30 Deutsches Sattelschwein männl. 480110 0,30 Rhönschaf weibl. 212130 0,15 Rhönschaf männl. 212140 0,15 Leineschaf weibl. 212150 0,15 Leineschaf männl. 212160 0,15 Thüringer Wald Ziege weibl. 223100 0,15 Thüringer Wald Ziege männl. 224100 0,15 Merinolangwollschaf weibl. 213010 0,15 Merinolangwollschaf männl. 213000 0,15 Summe GVE: Eine Einzeltierliste der jeweils beantragten Tierrassen ist in der Anlage beigefügt. Diese Tierbestandsangaben T müssen vom jeweiligen Landeszuchtverband bestätigt werden. Es muss sich bei diesen Tieren um eingetragene und reinrassige Zuchttiere handeln (Herdbuch, Zuchtbuch). Bestätigung des zuständigen Landesverbandes zu den beantragten Zuchttieren ist beigefügt 3

Hinweise zum Antrag auf Förderung: Vor dem Ausfüllen dieses Antrages ist das Merkblatt zum Sammelantrag 2016 sowie die KULAP 2014 Förderrichtlinie zu lesen. Mit diesem Antrag wird eine fünfjährige Verpflichtung eingegangen. Seitens des Antragstellers ist sicherzustellen, dass alle Flächen und Tiere bei T die beantragt werden, auch für 5 Jahre nachweislich vom Antragsteller genutzt werden und hierfür die Nutzungsberechtigung (Eigentum, Pachtvertrag, schriftliche Nutzungsberechtigung sowie Zuchtbestätigung bei T ) vorliegt. Der Antrag einschließlich aller zugehörigen Anlagen kann nur bearbeitet werden, wenn der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis zum 17.05.2016 im zuständigen Landwirtschaftsamt vorliegt. Die notwendigen Anlagen des Antrages pro Maßnahme sind dem Anhang zum Sammelantrag 2016 zu entnehmen. Das Abstimmungsverfahren mit der jeweiligen UNB muss bis zur Antragsabgabe abgeschlossen sein. Der Antrag auf Förderung KULAP 2014 ist bis zum 17.05.2016 im zuständigen Landwirtschaftsamt einzureichen (Ausschlusstermin). Revisionsklausel Werden die obligatorischen Grundanforderungen gemäß Titel VI Kapitel I der VO (EU) Nr. 1306/2013, die einschlägigen Kriterien und Mindesttätigkeiten gem. Art. 4 Abs. 1 Buchstabe c Ziffern ii und iii der VO (EU) Nr. 1307/2013 sowie die darüber hinausgehenden Grundanforderungen für die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln oder sonstige einschlägige verpflichtende Anforderungen nach dem jeweiligen Fachrecht so geändert, dass die geänderten Standards und Anforderungen dann über Verpflichtungsinhalte nach dieser Richtlinie hinausgehen oder ändern sich die im Entwicklungsplan genehmigten Verpflichtungsinhalte und Beihilfehöhen im Notifizierungsverfahren, sind die betroffenen Verpflichtungsinhalte entsprechend anzupassen. Wird die Anwendung der Revisionsklausel vom Zuwendungsempfänger nicht akzeptiert, so endet die Verpflichtung gem. Art. 48 der VO (EU) Nr. 1305/2013, ohne dass Sanktionen oder eine Rückzahlung der für den bereits erbrachten Verpflichtungszeitraum erfolgten Zahlungen gefordert werden. Dies gilt auch für Anpassungen, die erforderlich sind, um eine Doppelfinanzierung der Methoden nach Kapitel 3 der VO (EU) Nr. 1307/2013 (Klima und Umweltförderliche Landbewirtschaftungsmethoden) im Falle einer Änderung dieser Methoden zu vermeiden. Zusätzliche Erklärungen und Verpflichtungen zur Einhaltung der Zuwendungsbestimmungen im Rahmen des KULAP-Verfahrens 1. Ich/Wir werde(n) die von mir/uns beantragten Flächen für die Dauer des Verpflichtungszeitraumes nach den eingegangenen Verpflichtungen bewirtschaften, sowie die in der jeweils gültigen Fassung der Förderrichtlinie KULAP 2014 Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2014) vom 14.07.2015 (ThürStanz Nr. 32/2015, S. 1287 ff) aufgeführten Zuwendungsvoraussetzungen einhalten. 2. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die betrieblichen Verhältnisse für die einzelnen Verpflichtungsjahre mit meinem/unserem Sammelantrag ab 2016 (Anlage Flächen- und Nutzungsnachweis, Anlage Tierbestand usw.) mitzuteilen, 4

jede Änderung, die für die Zuwendungsberechtigung und Beihilfehöhe von Bedeutung ist, dem zuständigen Landwirtschaftsamt unverzüglich schriftlich anzuzeigen, alle für die Prämiengewährung maßgeblichen Unterlagen mindestens bis 5 Jahre nach dem Ablauf des Verpflichtungszeitraumes aufzubewahren. 3. Für die Antragstellung T gilt: Zuwendungsempfänger sind Unternehmen der Landwirtschaft im Sinne von 1 des Gesetzes zur Alterssicherung der Landwirte (ALG), deren Zusammenschlüsse und sowie andere Tierhalter unbeschadet der gewählten Rechtsform, soweit sie Landbewirtschafter sind. Nicht gefördert werden juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des Privatrechts und Personengesellschaften, bei denen die Beteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % beträgt. 4. Ich/Wir erkläre(n) bei Teilnahme juristischer Personen des öffentlichen Rechts sowie juristischer Personen des Privatrechts und Personengesellschaften an der Maßnahme T, dass die Beteiligung der öffentlichen Hand nicht mehr als 25 % beträgt. 5. Ich/Wir erkläre(n), dass die im KULAP zur Förderung beantragten Flächen keinen Verpflichtungen unterliegen, die auf Grund der Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen begründet wurden, die im Hinblick auf die Ziele der Maßnahme gleichwertige Verpflichtungen enthalten. 6. Ich/Wir erkläre(n), dass die im KULAP zur Förderung beantragten Flächen keinen Verpflichtungen unterliegen, die durch den Abschluss von Pacht-, Pflege- und/oder Bewirtschaftungsverträgen begründet wurden und direkt oder mittelbar gesetzliche Verpflichtungen umsetzen oder weitergeben oder im Rahmen der Mitgliedschaft in einer Erzeugerorganisation für Obst und Gemüse eingegangen wurden, die im Hinblick auf die Ziele der Maßnahme gleichwertige Verpflichtungen enthalten. 7. Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung (Rücknahme, Widerruf) des Zuwendungsbescheides, die Rückforderung der gewährten Zuwendung, deren Erstattung und die Verzinsung des Erstattungsanspruches die Verwaltungsvorschriften zu 23, 44 ThürLHO sowie die 48, 49, 49 a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG), soweit nicht in der Förderrichtlinie KULAP 2014 Abweichungen zugelassen sind, gelten. 8. Für das Zuwendungsverfahren gelten die Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Subventionsgesetzes (insbesondere 264 StGB [Subventionsbetrug] und 1 ThürSubvG i. V. mit 2 6 SubvG). Sofern ich/wir als Zuwendungsempfänger unrichtige oder unvollständige Angaben über subventionserhebliche Tatsachen mache(n) oder Angaben über subventionserhebliche Tatsachen unterlasse(n), kann(können) ich/wir mich/uns gemäß 264 StGB wegen Subventionsbetrug strafbar machen. 9. Hiermit erkläre ich mich/wir uns damit einverstanden, dass notwendige Plausibilisierungen zu Angaben der Tierhaltung über die Zentrale Datenbank HI-Tier erfolgen. Unterschrift Ich/Wir bestätige(n), dass die von mir/uns gemachten Angaben richtig und vollständig sind und versichere(n), die Hinweise und zusätzlichen Erklärungen und Verpflichtungen zur Einhaltung der Zuwendungsbestimmungen im Rahmen des KULAP-Verfahrens sowie die aktuelle Förderrichtlinie gelesen zu haben und akzeptiere(n) die damit verbundenen Erklärungen. Ort, Datum Unterschrift der/des Antragsteller(s) oder der/des Vertreter(s) Name(n) des/der Unterzeichnenden in Druckbuchstaben Bearbeitungsvermerk (nur von der Behörde auszufüllen) Dateneingabekontrolle Vollständigkeit EDV-Eingabe stochastisch manuell Versions-Nr. des Antrages (nicht vom Antragsteller auszufüllen): 5