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Transkript:

Fallbericht - AKTUALISIERUNG - 17. Januar 2017 Bußgeldverfahren gegen Hersteller von Süßwaren Branche: Aktenzeichen: Datum der Entscheidungen: Herstellung von Süßwaren B11-11/08 Januar 2013 und Juni 2014 Die Kartellverfahren gegen Hersteller von Süßwaren haben hinsichtlich des Tatkomplexes Vierer-Runde im Dezember 2016 ihren gerichtlichen Abschluss gefunden, nachdem die Nestlé Kaffee und Schokoladen GmbH ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes zurückgenommen hat. Hinsichtlich des Tatkomplexes Konditionenvereinigung wird das Oberlandesgericht Düsseldorf über die Einsprüche von vier Unternehmen und einem Verband voraussichtlich noch im Januar 2017 entscheiden. Das Bundeskartellamt hatte am 31. Januar 2013 die Bußgeldverfahren gegen Markenhersteller von Süßwaren abgeschlossen und Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 63 Mio. Euro gegen 12 Unternehmen sowie deren verantwortliche Vertriebsmitarbeiter verhängt. Eingeleitet worden waren die Verfahren nach einem Bonusantrag der Mars GmbH. Nachdem das Bundeskartellamt im Februar 2008 branchenweit Durchsuchungen durchgeführt hatte, folgten Bonusanträge weiterer Unternehmen. Im Fokus der Ermittlungen standen Absprachen über Preiserhöhungen bei Schokoladenwaren zum Jahresbeginn 2008. Im Jahre 2007 waren die Preise für die Rohstoffe Milch und Kakao deutlich angestiegen. Die Hersteller von Schokoladenwaren hatten zu entscheiden, ob und wieweit sie die gestiegenen Rohstoffkosten über Preiserhöhungen an den Lebensmittelhandel und letztendlich an den Endverbraucher weitergeben konnten. In dieser Situation stimmten sich einzelne Hersteller in direkten und vertraulichen Kontakten mit ihren Wettbewerbern über den Zeitpunkt und den Umfang von Preiserhöhungen ab. Darüber hinaus haben Süßwarenhersteller in verschiedenen Gesprächskreisen wettbewerblich sensible Informationen, insbesondere über den Stand der Jahresgespräche mit Einzelhändlern, ausgetauscht. 1

Im Einzelnen wurden drei verschiedene Tatkomplexe verfolgt und bebußt: Erstens Preisabsprachen zwischen zwei Tafelschokoladenherstellern. Zweitens Preisabsprachen sowie zusätzlich ein wettbewerbswidriger Informationsaustausch zwischen Herstellern von Süßwaren im Rahmen einer sogenannten Vierer Runde. Drittens ein wettbewerbswidriger Informationsaustausch zwischen verschiedenen Süßwarenherstellern im Rahmen eines Arbeitskreises der Konditionenvereinigung der Deutschen Süßwarenindustrie e.v. Wettbewerbsverhältnisse bei Süßwaren Süßwaren können unterteilt werden in Schokoladenwaren, Zuckerwaren und Süßgebäck. Schokoladenwaren werden als Tafelschokolade, Schokoladenriegel, sog. Schoko-Bites und Pralinen angeboten. Die genannten Preisabsprachen sowie der Informationsaustausch erfolgten meist zwischen unmittelbaren Wettbewerbern, so beispielsweise zwischen Herstellern von Tafelschokolade, Schokoladenriegeln oder Süßgebäck. Daneben bestanden zwischen den beteiligten Süßwarenherstellern über die einzelnen Produktkategorien hinweg auch mittelbare Wettbewerbsbeziehungen, da diese jedenfalls um den Regalplatz im Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere bei sogenannten Sonderplatzierungen, konkurrieren. Bei Süßwaren handelt es sich im Wesentlichen um Impulsartikel. Dies sind aus Sicht der Endverbraucher Artikel ohne feststehenden Bedarf, deren Kauf in der Regel ungeplant und spontan erfolgt. Aufgrund dieser Eigenschaft werden Süßwaren in den Filialen des Lebensmitteleinzelhandels neben der normalen Regalplatzierung auf Sonder- und Aktionsflächen sowie im Kassenbereich prominent positioniert, wobei der Anteil der Süßwarenverkäufe über Sonderplatzierungen je nach Süßwarenkategorie bis zu 50 % der Verkäufe dieser Produkte betragen kann. Während die Regalplatzierungen der einzelnen Süßwaren zumindest kurzfristig statisch sind, können Sonder- und Aktionsflächen vom Lebensmitteleinzelhandel mit unterschiedlichen Süßwarenkategorien bestückt werden. Preisabsprachen bei Tafelschokolade (Geldbußen von rund 21,7 Mio. Euro) Im ersten Tatkomplex hatten sich je ein Verantwortlicher der Kraft Foods Deutschland GmbH sowie der Alfred Ritter GmbH & Co. KG in mehreren Telefonaten zwischen März und September 2007 gegenseitig über die für Anfang 2008 jeweils beabsichtigte Preiserhöhung für Tafelschokoladen informiert. Kraft mit der Marke Milka sowie Ritter mit der Marke Ritter Sport sind die beiden Marktführer bei Tafelschokoladen in Deutschland. Tatsächlich wurden die Herstellerabgabe-Preise für die 100g-Tafeln der Unternehmen gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel Anfang 2008 um 15-25 % angehoben, die von den Herstellern 2

empfohlenen Endverbraucherpreise um 10-15 Cent. Nachweisbar war dieser Sachverhalt nur durch einen Bonusantrag von Ritter. Gesprächskreis Vierer-Runde : Preisabsprachen und Informationsaustausch (Geldbußen in Höhe von rund 21,9 Mio. Euro) Der zweite Tatkomplex betraf einen informellen Gesprächskreis von hochrangigen Vertriebsmitarbeitern der Süßwarenhersteller Mars GmbH, Nestlé Kaffee und Schokoladen GmbH, der Alfred Ritter GmbH & Co. KG und der Haribo GmbH & Co. KG. Diese sogenannte Vierer-Runde traf sich zwischen Frühjahr 2006 und Februar 2008 regelmäßig in Abständen von etwa drei Monaten. Im Rahmen dieser Vierer-Runde stimmten sich die Vertreter der Schokoladenwarenhersteller Mars, Nestlé und Ritter zwischen Januar und August des Jahres 2007 über von ihnen beabsichtigte Preiserhöhungen für Schokoladenprodukte ab. Die Abstimmung betraf den Zeitpunkt der beabsichtigten Preiserhöhungen (Januar 2008) sowie den Umfang beabsichtigter Erhöhungen der sogenannten Fabrik- oder Herstellerabgabepreise. Mars und Nestlé zählen zu den führenden Anbietern von Schokoladenriegeln und sog. Schoko-Bites mit bekannten Marken wie u.a. Mars, Bounty, Milky Way, Snickers, Twix, Balisto, M&M s (Mars) sowie KitKat, Lion, Nuts, Choco Crossies oder Smarties (Nestlé). Die Preiserhöhungen bei diesen Mars-/Nestlé- Produkten betrugen Anfang 2008 durchschnittlich etwa 10 % und wurden teilweise auch über eine Verringerung des Verpackungsinhalts (sog. Downsizing ) umgesetzt. Darüber hinaus wurden bei den Treffen der Vierer-Runde wettbewerblich sensible Informationen über den Stand und den Verlauf der jeweiligen Verhandlungen mit verschiedenen großen Einzelhändlern ausgetauscht. An diesem Informationsaustausch beteiligte sich neben den drei Schokoladenwarenherstellern auch ein Vertriebsmitarbeiter von Haribo. Die Unternehmen informierten sich über die Rabattforderungen des Einzelhandels gegenüber den anderen Süßwarenherstellern sowie deren Reaktionen auf diese Forderungen. Auf diese Weise konnte die eigene Strategie in den Verhandlungen beeinflusst werden. Informationsaustausch in einem Arbeitskreis der Konditionenvereinigung e.v. (Geldbußen in Höhe von rund 19,6 Mio. Euro) Auch im Rahmen von Sitzungen eines Arbeitskreises der Konditionenvereinigung der Deutschen Süßwarenindustrie e.v. wurden zumindest seit Ende 2003 bis Anfang 2008 Informationen über Verhandlungen mit den Lebensmitteleinzelhandel bei Jahresgesprächen zu Konditionen und Sonderforderungen sowie über beabsichtigte Erhöhungen der Listenpreise ausgetauscht. 3

Der Arbeitskreis der Konditionenvereinigung traf sich regelmäßig bis zu fünf Mal im Jahr. Die Mitglieder der Konditionenvereinigung waren Hersteller aus allen Produktkategorien des Süßwarenbereiches, das heißt sowohl von Schokoladenprodukten als auch von Zuckerwaren und Süßgebäck. Die teilnehmenden Vertreter der Unternehmen hatten mindestens die Position eines Verkaufsleiters in ihrem Unternehmen inne, in kleineren Unternehmen waren es oftmals die Geschäftsführer. Beteiligt an dem wettbewerbswidrigen Informationsaustausch waren neben Mars und Ritter die führenden Hersteller von Süßgebäck, die Bahlsen GmbH & Co. KG und die Griesson de Beukelaer GmbH & Co. KG, sowie die Unternehmen Storck GmbH & Co. KG, Katjes Fassin GmbH + Co. KG, CFP Brands Süßwarenhandels GmbH & Co. KG, Feodora Chocolade GmbH & Co. KG, Piasten GmbH & Co. KG und Zentis GmbH & Co. KG. In Ergänzung zu den gegen diese Unternehmen erlassenen Bußgeldbescheiden wurde im Juni 2014 auch gegen den Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.v. (BDSI) ein Bußgeld verhängt, weil Verantwortliche des BDSI diesen wettbewerbswidrigen Informationsaustausch förderten, auch wenn der Informationstausch auf Sitzungen der rechtlich selbständigen Konditionenvereinigung der Deutschen Süßwarenindustrie e.v. stattfand. Bonusanträge und Settlements Dem Unternehmen Mars wurde das Bußgeld in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes vollständig, dem Unternehmen Ritter nur in Bezug auf die bilaterale Preisabsprache mit Kraft erlassen. Bei der Bußgeldfestsetzung wurde weiterhin berücksichtigt, dass die Unternehmen Ritter, Nestlé, Kraft und Katjes bei der Aufklärung der jeweiligen Sachverhalte mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben Die Verfahren gegen die Unternehmen Kraft, Haribo, Storck, Katjes, Piasten und Zentis konnten im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden. Diese Bußgeldbescheide sind inzwischen rechtskräftig. Gegen die übrigen Bescheide wurden zunächst Einsprüche eingelegt, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hat. Einspruchsrücknahmen Das Unternehmen Ritter hat seine Einsprüche gegen die Bußgeldbescheide in Sachen Vierer- Runde und Konditionenvereinigung bereits im Juli 2013 zurückgenommen. Im Dezember 2016 nahm auch Nestlé seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Sachen Vierer- Runde zurück. Somit sind auch die Bußgeldbescheide gegen Ritter und Nestlé rechtskräftig. 4

Gerichtliches Verfahren beim Tatkomplex Konditionenvereinigung Über die Einsprüche der Unternehmen Bahlsen, Griesson, CFP und Feodora sowie des BDSI wird das Oberlandesgericht Düsseldorf voraussichtlich noch im Januar 2017 entscheiden. 5