Bußgeldpraxis des Bundeskartellamtes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bußgeldpraxis des Bundeskartellamtes"

Transkript

1 FIW-Ferienkurs, Wiesbaden 21. September 2011 Dr. Justus Herrlinger

2 A. Bestandsaufnahme 21. September 2011

3 Bußgelder 2011 Monat Branche Gesamtsumme ( ) Anzahl Unternehmen* Hauptvorwürfe (Absprache) August Betonrohre 12 Mio. 2 Preise, Quoten, Aufträge Juli Feuerwehrdrehleitern 17,5 Mio. 1 Preise, Aufträge Mai Interseroh 0,2 Mio. 1 Vollzugsverbot März Konsumgüter 38 Mio. 3 Informationsaustausch Februar Feuerwehrlöschfahrzeuge 20,5 Mio. 3 Preise, Quoten Januar HaGe ZG Raiffeisen 0,4 Mio. 1 Vollzugsverbot Januar Pappteller 1 Mio. 5 Preise, Kundenschutz * ohne nat. Pers. und Verbände 3

4 Bußgelder 2010 Monat Branche Gesamtsumme ( ) Anzahl Unternehmen* Hauptvorwürfe (Absprache) Dezember Chemiegroßhandel Preise, Quoten Oktober Druckchemikalien 0,7 Mio. 2 Preise September Fluglinien 1,2 Mio. 1 Preise August Dampfkessel 91 Mio. 1 Ausschreibungen Juni Kabelfüllmischungen 0,4 Mio. 1 Preise Juni Brillengläser 115 Mio. 5 Preisteile/Informationsaustausch Juni Kaffeeröster 30 Mio. 8 Preise März Baustoffhandel 13,4 Mio. 2 Preise * ohne nat. Pers. und Verbände 4

5 B. Theorie 21. September 2011

6 81 Abs. 4 GWB Die Ordnungswidrigkeit kann ( ) mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden. Gegen ein Unternehmen ( ) kann über Satz 1 hinaus eine höhere Geldbuße verhängt werden; die Geldbuße darf 10 vom Hundert des in der Behördenentscheidung vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes ( ) nicht übersteigen. Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes ist der weltweite Umsatz aller natürlichen und juristischen Personen zugrunde zu legen, die als wirtschaftliche Einheit operieren. ( ) 6

7 17 Abs. 3 OWiG Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt. 7

8 Bußgeldleitlinien des Bundeskartellamtes 1. Grundbetrag Der Grundbetrag berücksichtigt die Schwere und Dauer des Verstoßes. Er kann bis zu 30% des für die gesamte Dauer der Zuwiderhandlung zugrunde gelegten tatbezogenen Umsatzes betragen. 2. Anpassungsfaktoren Zur Abschreckung kann Grundbetrag um bis zu 100% erhöht werden. Erschwerende Umstände, insbesondere schwere Form von Vorsatz, Wiederholungstat, besonders aktive Rolle im Kartell, hoher Organisationsgrad, Androhung von Vergeltungsmaßnahmen Mildernde Umstände, insbesondere Nachtatverhalten, passive Rolle 8

9 Bußgeldleitlinien des Bundeskartellamtes Tatbezogener Umsatz ist der von dem betroffenen Unternehmen mit den Produkten bzw. Dienstleistungen, die mit der Zuwiderhandlung in Zusammenhang stehen, erzielte inländische Umsatz. Hinsichtlich der Schwere der Zuwiderhandlung berücksichtigt das Bundeskartellamt tatbezogene Zumessungsfaktoren wie die Art der Zuwiderhandlung, die Auswirkungen auf den Markt, die Marktposition aller beteiligten Unternehmen, die Größe und Bedeutung des betroffenen Marktes. Bei Preis-, Quoten-, Gebietskartellen und Kundenabsprachen ( ) liegt der Grundbetrag in der Regel im oberen Bereich des höchst möglichen Grundbetrages. 9

10 Bußgeldleitlinien des Bundeskartellamtes Kappungsgrenze : Liegt die [nach den Leitlinien] berechnete Geldbuße oberhalb von 10% ( ) des von dem an der Zuwiderhandlung beteiligten Unternehmen ( ) im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes, kappt das Bundeskartellamt gemäß 81 Abs. 4 Satz 2 GWB die Geldbuße. Bei der Berechnung des Gesamtumsatzes eines Unternehmens, welches mit einem anderen Unternehmen verbunden ist, berücksichtigt das Bundeskartellamt die Umsätze der miteinander verbundenen Unternehmen. ( ) 10

11 Lehrbuchbeispiele M M 50 Mio. 50 Mio. 250 Mio. T1 A T2 A 50 Mio. 100 Mio. 50 Mio. 25 Mio. = 10 % 100 Mio. 25 Mio. = 25 % 25 % = 25 Mio. 25 % = 25 Mio. Kappung des Bußgeldes bei 10 Mio. 11

12 C. Praxis 21. September 2011

13 Verfahrensbeendigung in der Praxis I Normalfall (inzwischen seltene Ausnahme) Ermittlungen Beschuldigungsschreiben Akteneinsicht und Stellungnahme (rechtl. Gehör) Bußgeldbescheid oder ggf. (Teil-)Einstellung 13

14 Verfahrensbeendigung in der Praxis II Settlement a. echtes Settlement Durchsuchung Settlementangebot inkl. ggf. sehr eingeschränkter Akteneinsicht Verhandlung unter Vorbehalt eines weitgehenden Geständnisses Abgekürzter Bußgeldbescheid mit 10%-Abschlag b. unechtes Settlement Wie Normalfall bis vor Bußgeldbescheid Verhandlung unter Vorbehalt eines weitgehenden Geständnisses Abgekürzter Bußgeldbescheid mit 10%-Abschlag 14

15 Unbekannte in der Gleichung Tatbezogener Umsatz Betroffene Produkte und Dienstleistungen Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen Zeitraum Prozentsatz für Grundbetrag Z.B. Qualität der Verstöße Anpassungsfaktoren Z.B. Rolle im Kartell Individuelle Faktoren / Verschulden?! Kein mathematisches Ergebnis der Bußgeldbemessung! 15

16 Problemfälle für die Bußgeldleitlinien Ein-Produkt-Unternehmen 30% des tatbezogenen Umsatzes = 30% des Gesamtumsatzes Bei mehrjährigem Verstoß oder Erhöhungsfaktoren (z.b. Wiederholungstäter): Bußgeld u.u. > Jahresumsatz Kappungsgrenze; aber Berücksichtigung von z.b. mitkontrollierenden Holdinggesellschaften? Finanzinvestoren? Große Konsumgüter- oder Handelsunternehmen mit sehr hohen Umsätzen in einzelnen Produktbereichen Es errechnen sich Bußgelder in aberwitzigen Höhen Eindämmung der Berechungsgrundlage erforderlich Umso unbestimmter Absprachen, desto höher Bußgeld Typisches Problem bei Vorwurf des Informationsaustauschs GF eines diversifizierten Unternehmens mit Produkten: Wir wollen 2012 die Preise um ca. 5-7% anheben. 16

17 Zwischen Mathematik und Bazar I Objektiv bestehende Schwächen der Leitlinien können zu erkennbar unangemessenen rechnerischen Ergebnissen führen Reduzierungen zwischen erster Äußerung des Amtes zur Bußgeldhöhe und endgültigem Bußgeld um > 50% nicht selten Pseudoverhandlungen führen zu Rechtsunsicherheit und vermeidbaren Differenzen Erhebliche Schwierigkeiten bei der bilanziellen Bildung von Rückstellungen Rolle von Bonusanträgen als Reduzierungsinstrumente 17

18 Zwischen Mathematik und Bazar II Individuelle Gesichtspunkte drohen, nicht angemessen berücksichtigt zu werden Individuelle Rolle des Unternehmens im Kartell Interessenlage des Unternehmens an Absprachen Tatsächliches Verhalten des Unternehmens Auswirkungen am Markt Aber: Prozentsatz wird einheitlich für alle betroffenen Unternehmen angewendet Tatbezogener Umsatz berücksichtigt nur generelle wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens Mildernde Umstände werden außerhalb der Bonusregelung und des Settlements praktisch nicht angewendet Vereinbarkeit mit Schuldprinzip? 18

19 D. Zukunft? Verfassungsrechtliche Fragen 21. September 2011

20 Inkrafttreten Im Rahmen der 7. GWB-Novelle: 81 Abs. 4 GWB in erster Fassung wurde am 12. Juli 2005 verkündet Sollte unbeabsichtigt bereits am 1. Juli 2005 in Kraft treten Verstoß gegen Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 2 GG) Neuverkündung am 22. Dezember 2007 aus Gründen der Rechtssicherheit 20

21 Inkrafttreten Umstrittene Rechtsfolge: Inkrafttreten am 13. Juli 2005? (Auslegung nach gesetzgeberischem Willen, keine Schutzbedürftigkeit des Normadressaten) 27. Juli 2005 (Art. 82 Abs. 2 GG)? 22. Dezember 2007? (neues Gesetz hebt altes stets auf?) Ggf. Geltung bis dahin: a) Fortgeltung des alten Rechts inkl. Mehrerlösbuße b) nur Regelbuße (bis ) c) Keine Bußgeldvorschrift, weil alte Vorschrift aufgehoben, aber keine neue wirksam 21

22 10%-Grenze als Kappungs- oder Obergrenze? Kappungsgrenze (BKartA) Bußgelder in unbegrenzter Höhe denkbar, die aber bei 10% gekappt werden 30% des tatbezogenen Umsatzes kann im Ausgangspunkt zu z.b. 100% des Gruppenumsatzes führen ABER: Fehlen der absoluten Obergrenze verfassungswidrig? Obergrenze (OLG Düsseldorf) Bußgelder wären im Rahmen von 0-10% des Gruppenumsatzes zu verhängen Konsequenz: mittelschwere Fälle wären mit 5% des Gruppenumsatzes zu ahnden, besonders schwere Fälle mit z.b. 9% Kann zu höheren durchschnittlichen Bußgeldern führen 22

23 Wirtschaftliche Einheit als Bezugsgröße der 10%-Grenze Kein Begriff des deutschen Rechts Keine Haftungszurechnung nach oben außerhalb geltenden Rechts (AktG, OWiG) Deutliche Übersanktionierung der betroffenen Tochtergesellschaft möglich Keine rechtliche Einstandspflicht der Muttergesellschaft Konsequenz der Zahlungsunfähigkeit, 17 InsO? Verstoß gegen Grundsatz der schuldangemessenen Strafe? 23

24 Fazit Rechtsgrundlagen und Verwaltungspraxis im Kartellbußgeldrecht sind stark an EU-Recht angepasst worden Verschiedene gesetzliche Maßnahmen sollen den wirtschaftlichen Realitäten gerecht werden und zu angemessenen Bußgeldern führen Bemerkenswert viele gesetzgeberische Unfälle und Ungereimtheiten Rechtssichere Umsetzung in der Praxis schwierig Viele offene Fragen für die (Verfassungs-)Gerichte 24

25 Worldwide. For Our Clients. whitecase.de Berlin Kurfürstendamm Berlin Tel.: Fax: berlin@whitecase.com Frankfurt Bockenheimer Landstraße Frankfurt am Main Tel.: Fax: frankfurt@whitecase.com Düsseldorf Graf-Adolf-Platz Düsseldorf Tel.: Fax: duesseldorf@whitecase.com Hamburg Jungfernstieg 51 (Prien-Haus) Hamburg Tel.: Fax: hamburg@whitecase.com München Maximilianstraße München Tel.: Fax: muenchen@whitecase.com ist eine internationale Anwaltskanzlei, die aus LLP, einer im US-Staat New York registrierten Limited Liability Partnership, LLP, einer nach englischem Recht eingetragenen Limited Liability Partnership, und weiteren angeschlossenen Unternehmen besteht. Die Partner unserer deutschen Büros gehören der nach dem Recht des Staates New York gegründeten Limited Liability Partnership an. Demzufolge ist die persönliche Haftung der einzelnen Partner beschränkt. 25

Bekanntmachung Nr. 38/2006

Bekanntmachung Nr. 38/2006 Bekanntmachung Nr. 38/2006 über die Festsetzung von Geldbußen nach 81 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gegen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen - Bußgeldleitlinien

Mehr

Leitlinien für die Bußgeldzumessung in Kartellordnungswidrigkeitenverfahren

Leitlinien für die Bußgeldzumessung in Kartellordnungswidrigkeitenverfahren Leitlinien für die Bußgeldzumessung in Kartellordnungswidrigkeitenverfahren 25. Juni 2013 I. Grundsätze (1) In Ausübung seines Ermessens legt das Bundeskartellamt gemäß 81 Abs. 7 GWB mit den folgenden

Mehr

Studienvereinigung Kartellrecht / Universität Bern

Studienvereinigung Kartellrecht / Universität Bern Studienvereinigung Kartellrecht / Universität Bern Kartellrechtliche Bußgeldverfahren in Deutschland und der EU Prof. Dr. Rainer Bechtold in Bern am 1. Juli 2010 Übersicht I. Rechtslage in Deutschland

Mehr

Bußgeldpraxis bei Kartellen FIW-Ferienkurs. Dr. Justus Herrlinger

Bußgeldpraxis bei Kartellen FIW-Ferienkurs. Dr. Justus Herrlinger Bußgeldpraxis bei Kartellen FIW-Ferienkurs Dr. Justus Herrlinger 22. September 2016 Bestandsaufnahme Verhängte Bußgelder im Jahr 2015 Bundeskartellamt Monat Branche Gesamtsumme in Anzahl der Unternehmen

Mehr

Grauzement-Beschluss BGH v. 26. Februar 2013 KRB 20/12

Grauzement-Beschluss BGH v. 26. Februar 2013 KRB 20/12 Grauzement-Beschluss BGH v. 26. Februar 2013 KRB 20/12 Bewertungseinheit bei Grundabsprache, Bußgeldobergrenze vs. Kappungsgrenze, Kartellbeteiligung des Rechtsvorgängers Dr. Bianca Vogt Latham & Watkins

Mehr

Verbriefung vs. Kreditfonds Strukturelle Unterschiede kurz im Überblick Optionen des Kredithandels die Alternative Kredit- und Infrastrukturfonds

Verbriefung vs. Kreditfonds Strukturelle Unterschiede kurz im Überblick Optionen des Kredithandels die Alternative Kredit- und Infrastrukturfonds Verbriefung vs. Kreditfonds Strukturelle Unterschiede kurz im Überblick Optionen des Kredithandels die Alternative Kredit- und Infrastrukturfonds TSI Fachtagung, 12. Februar 2014 Dr. Dennis Heuer Einleitung

Mehr

Stellenwert und Gestaltungsmöglichkeiten der Cash-free/ Debt-free-Klauseln bei der Kaufpreisfindung Matthias Kasch

Stellenwert und Gestaltungsmöglichkeiten der Cash-free/ Debt-free-Klauseln bei der Kaufpreisfindung Matthias Kasch Stellenwert und Gestaltungsmöglichkeiten der Cash-free/ Debt-free-Klauseln bei der Kaufpreisfindung 24.06.2014 Matthias Kasch I. Ableitung Eigenkapitalwert aus Unternehmenswert Unternehmenswert vs. Equity

Mehr

Datenschutz im Outsourcing Dr. Martin Munz, LL.M. (Univ. of Illinois)

Datenschutz im Outsourcing Dr. Martin Munz, LL.M. (Univ. of Illinois) Arbeitskreis Risko + Recht 2012 Datenschutz im Outsourcing 2012 Dr. Martin Munz, LL.M. (Univ. of Illinois) Outsourcing-Datenschutz rechtl. Grundsätze Grundsatz I: Datenschutz ist ein Menschenrecht und

Mehr

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Hinweis: Diese Auszüge aus dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Erster Teil Allgemeine

Mehr

Kommission auf Grundlage ihrer Bußgeldleitlinien. Grenze überschreitet, wird das Bußgeld bei diesem unternehmensindividuellen Maximalbetrag gekappt.

Kommission auf Grundlage ihrer Bußgeldleitlinien. Grenze überschreitet, wird das Bußgeld bei diesem unternehmensindividuellen Maximalbetrag gekappt. Kartellrecht NEWS DIE NEUEN BUßGELDLEITLINIEN DES BUNDESKARTELLAMTES Ein Überblick über Neuheiten und die Berechnungsmethode Gesetzlicher Ausgangspunkt und bisherige Anwendungspraxis Erst seit dem Jahr

Mehr

INNENAUSGLEICH ZWISCHEN MUTTER- UND TOCHTERGESELLSCHAFT BEI GESAMTSCHULDNERISCH VERHÄNGTER GELDBUßE

INNENAUSGLEICH ZWISCHEN MUTTER- UND TOCHTERGESELLSCHAFT BEI GESAMTSCHULDNERISCH VERHÄNGTER GELDBUßE INNENAUSGLEICH ZWISCHEN MUTTER- UND TOCHTERGESELLSCHAFT BEI GESAMTSCHULDNERISCH VERHÄNGTER GELDBUßE Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Calciumcarbid-Kartell II vom 18. November 2014 Dr. Birgit

Mehr

WpHG-Bußgeldleitlinien II

WpHG-Bußgeldleitlinien II WpHG-Bußgeldleitlinien II Leitlinien zur Festsetzung von Geldbußen im Bereich des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Wertpapieraufsicht / Asset-Management

Mehr

Die persönliche Haftung von Geschäftsführern, Organmitgliedern und sonstigen Repräsentanten auf Schadenersatz bei Kartellverstößen

Die persönliche Haftung von Geschäftsführern, Organmitgliedern und sonstigen Repräsentanten auf Schadenersatz bei Kartellverstößen Die persönliche Haftung von Geschäftsführern, Organmitgliedern und sonstigen Repräsentanten auf Schadenersatz bei Kartellverstößen Frankfurt am Main, 8. Oktober 2014 Dr. Michael Weigel Dornbracht Entscheidung

Mehr

Fallbericht - AKTUALISIERUNG Mai 2017

Fallbericht - AKTUALISIERUNG Mai 2017 Fallbericht - AKTUALISIERUNG - 08. Mai 2017 Bußgeldverfahren gegen Unternehmen der Mühlenindustrie Branche: Herstellung und Absatz von Mehl Aktenzeichen: B11 13/06 Datum der Entscheidungen: Oktober 2011

Mehr

Die Entscheidung Grauzementkartell des BGH und ihre Folgen für die kartellrechtliche Bußgeldberechnung

Die Entscheidung Grauzementkartell des BGH und ihre Folgen für die kartellrechtliche Bußgeldberechnung Die Entscheidung Grauzementkartell des BGH und ihre Folgen für die kartellrechtliche Bußgeldberechnung Kölner Seminar des FIW 4. Juli 2013 Dr. Justus Herrlinger Hat der BGH solche Kartellbußgelder gemeint?

Mehr

Fallbericht 1. September 2017

Fallbericht 1. September 2017 Fallbericht 1. September 2017 Wurstkartell Branche: Aktenzeichen: Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren B12-13/09 Datum der Entscheidungen: 27.11.2013 bis 31.07.2014 Das Bundeskartellamt hat am 29.06.2017

Mehr

Erfahrungen mit Schadensersatzklagen gegen Kartellanten Kartellrecht Summit 2015

Erfahrungen mit Schadensersatzklagen gegen Kartellanten Kartellrecht Summit 2015 Erfahrungen mit Schadensersatzklagen gegen Kartellanten Kartellrecht Summit 2015 Dr. Christopher Rother, Deutsche Bahn AG Dr. Georg Weidenbach, Latham & Watkins LLP Dr. Marco Núñez Müller, Latham & Watkins

Mehr

Bonner Kolloquium des FIW. Der Unternehmensbegriff im deutschen und europäischen Karellbußgeldverfahren 13. Juli 2010

Bonner Kolloquium des FIW. Der Unternehmensbegriff im deutschen und europäischen Karellbußgeldverfahren 13. Juli 2010 Bonner Kolloquium des FIW Aktuelle Probleme des deutschen Bußgeldverfahrens Der Unternehmensbegriff im deutschen und europäischen Karellbußgeldverfahren 13. Juli 2010 Dr. Konrad Ost Bundeskartellamt Leiter

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Erteilung von Verwarnungs- und Bußgeldern bei Zuwiderhandlungen gegen die Landesschifffahrtsverordnung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Erteilung von Verwarnungs- und Bußgeldern bei Zuwiderhandlungen gegen die Landesschifffahrtsverordnung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Erteilung von Verwarnungs- und Bußgeldern bei Zuwiderhandlungen gegen die Landesschifffahrtsverordnung und die Landeshafenverordnung, Bußgeldkatalog - LSchiffV/LHafenV

Mehr

Die Vergütung des vorläufigen Verwalters, des vorläufigen Sachwalters und des Insolvenzverwalters Praxistipps und Ideen zu einem neuen Vergütungsrecht

Die Vergütung des vorläufigen Verwalters, des vorläufigen Sachwalters und des Insolvenzverwalters Praxistipps und Ideen zu einem neuen Vergütungsrecht Die Vergütung des vorläufigen Verwalters, des vorläufigen Sachwalters und des Praxistipps und Ideen zu einem neuen Vergütungsrecht 1 Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters 2 1 Regelvergütung des vorläufigen

Mehr

Kartellgeldbußen als Teil der Wirtschaftsaufsicht Rechtstatsächliche Umschau und rechtsstaatliche Prämissen

Kartellgeldbußen als Teil der Wirtschaftsaufsicht Rechtstatsächliche Umschau und rechtsstaatliche Prämissen Kartellgeldbußen als Teil der Wirtschaftsaufsicht Rechtstatsächliche Umschau und rechtsstaatliche Prämissen Effektive Sanktionierung als unionsrechtliches Gebot EuGH, Inspecteur van de Belastingdienst,

Mehr

Kartellordnungswidrigkeitenverfahren Flüssiggas I + II Bußgeldhaftung des Rechtsnachfolgers. Dr. Christian Heinichen 23. Juli 2013

Kartellordnungswidrigkeitenverfahren Flüssiggas I + II Bußgeldhaftung des Rechtsnachfolgers. Dr. Christian Heinichen 23. Juli 2013 Kartellordnungswidrigkeitenverfahren Flüssiggas I + II Bußgeldhaftung des Rechtsnachfolgers Dr. Christian Heinichen 23. Juli 2013 Page 2 Gliederung I. Bußgeldhaftung des Rechtsnachfolgers => Haftungserstreckung

Mehr

Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften

Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften Kartellrecht Summit des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen (BUJ) Frankfurt am Main, 05.11.2014, Dr. Hubertus Nölting Dieser

Mehr

Nach der Delisting- Entscheidung des BGH: Anlegerschutz durch Börsenordnungen? 17. Juni 2014 #

Nach der Delisting- Entscheidung des BGH: Anlegerschutz durch Börsenordnungen? 17. Juni 2014 # Nach der Delisting- Entscheidung des BGH: Anlegerschutz durch Börsenordnungen? Dr. Lutz Krämer Thomas Dierkes White & Case Börse Düsseldorf 17. Juni 2014 #2251281 Voraussetzungen des Delisting (Überblick)

Mehr

Neue Bußgeldvorschriften im AÜG

Neue Bußgeldvorschriften im AÜG Neue Bußgeldvorschriften im AÜG Wie gefährlich wird es für die Zeitarbeit? RA Dr. Martin Dreyer Geschäftsführer AÜG-Reform 2011: Änderungen in drei Schritten 1. Schritt AÜG-Änderungs- und Missbrauchsbekämpfungsgesetz,

Mehr

Inhouse-Vergaben und interkommunale Zusammenarbeit Wann ist Vergaberecht anwendbar?

Inhouse-Vergaben und interkommunale Zusammenarbeit Wann ist Vergaberecht anwendbar? Inhouse-Vergaben und interkommunale Zusammenarbeit Wann ist Vergaberecht anwendbar? Regierungsrätin Ute Merkel Referat kommunale Zusammenarbeit und kommunale Wirtschaft Bayerisches Staatsministerium des

Mehr

GmbH-Reform die Novelle für 2008

GmbH-Reform die Novelle für 2008 GmbH-Reform die Novelle für 2008 Referent Björn Theis, LL.M. Venture Capital Stammtisch 18. Juli 2007 Einleitung GmbH ist nach wie vor mit ca. 900.000 Unternehmen die bedeutendste Gesellschaftsform der

Mehr

Kartellrechtliche Compliance. auch für den Mittelstand

Kartellrechtliche Compliance. auch für den Mittelstand 1 Kartellrechtliche Compliance auch für den Mittelstand 2 Übersicht Warum ist kartellrechtliche Compliance wichtig? Typische Irrtümer - Ein paar Hinweise zum Kartellverbot Compliance-Management 3 Top 15

Mehr

BESCHLUSS. Bußgeldsache

BESCHLUSS. Bußgeldsache OBERLANDESGERICHT HAMM BESCHLUSS 5 Ss OWi 1225/00 OLG Hamm 16 OWi 77 Js 254/00-194/00 AG Lünen Bußgeldsache g e g e n X w e g e n Ordnungswidrigkeit. Auf den Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

Mehr

Fallbericht - AKTUALISIERUNG Januar 2017

Fallbericht - AKTUALISIERUNG Januar 2017 Fallbericht - AKTUALISIERUNG - 17. Januar 2017 Bußgeldverfahren gegen Hersteller von Süßwaren Branche: Aktenzeichen: Datum der Entscheidungen: Herstellung von Süßwaren B11-11/08 Januar 2013 und Juni 2014

Mehr

Rabattgewährung nach Intel wie viel Spielraum bleibt noch? Kartellrechtsforum Frankfurt 11. Februar 2015

Rabattgewährung nach Intel wie viel Spielraum bleibt noch? Kartellrechtsforum Frankfurt 11. Februar 2015 Rabattgewährung nach Intel wie viel Spielraum bleibt noch? Kartellrechtsforum Frankfurt 11. Februar 2015 Ausgangslage Hoffmann La Roche Entscheidung des EuGH (1979) Prioritätenmitteilung der EU Kommission

Mehr

In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden

In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 1697/02 BIS 2 BVR 1705/02-1. der Firma S., In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 56/02 -, - 2 BVR 1697/02 -, 2. der Firma S., 50/02 -, - 2 BVR 1698/02 -, 3.

Mehr

Erläuterung der Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden

Erläuterung der Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden Erläuterung der Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden Vortrag vom 29.10.2014 FhöVPR Güstrow Oberstaatsanwalt Henke Generalstaatsanwaltschaft Rostock Überblick

Mehr

Kartellverfahren zwischen deutschem Systemdenken und europäischer Konvergenz. Das System der Kommission

Kartellverfahren zwischen deutschem Systemdenken und europäischer Konvergenz. Das System der Kommission Kartellverfahren zwischen deutschem Systemdenken und europäischer Konvergenz Das System der Kommission Dr. Johannes Lübking Referatsleiter Merger case support and policy GD Wettbewerb Arbeitskreis Kartellrecht

Mehr

Artikelsatzung zur Einführung des Euro - Euroeinführung

Artikelsatzung zur Einführung des Euro - Euroeinführung Artikelsatzung zur Einführung des Euro - Euroeinführung Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

6LFKHUKHLWGXUFKQDFKWUlJOLFKH 6LFKHUXQJVYHUZDKUXQJ"

6LFKHUKHLWGXUFKQDFKWUlJOLFKH 6LFKHUXQJVYHUZDKUXQJ 5HLQKROG%UDQGW 6LFKHUKHLWGXUFKQDFKWUlJOLFKH 6LFKHUXQJVYHUZDKUXQJ" =XJOHLFKHLQ%HLWUDJ]XUUHVWULNWLYHQ$XVOHJXQJ LKUHUIRUPHOOHQ9RUDXVVHW]XQJHQ +DUWXQJ*RUUH9HUODJ.RQVWDQ] .RQVWDQ]HU6FKULIWHQ]XU5HFKWVZLVVHQVFKDIW

Mehr

Venture Capital Club München e.v.

Venture Capital Club München e.v. Wie kann man ein Venture Capital / Business Angel Investment vertraglich optimal absichern? München, Prof. Dr. Christoph v. Einem, LL.M. Rechtsanwalt / Partner Wo stehen wir heute in der Finanzierung von

Mehr

Kartellrechtsverfolgung in Deutschland nach der 8. GWB-Novelle

Kartellrechtsverfolgung in Deutschland nach der 8. GWB-Novelle Kartellrechtsverfolgung in Deutschland nach der 8. GWB-Novelle Panel 1 Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale) Universität Düsseldorf Überblick Konzernhaftung Rechtsnachfolge in die Bußgeldhaftung Private

Mehr

Fak$sches Unternehmensstrafrecht heute

Fak$sches Unternehmensstrafrecht heute Fak$sches Unternehmensstrafrecht heute Dr. Heiko Ahlbrecht Deutscher Anwaltspiegel Roundtable Unternehmensstrafrecht quo vadis? Frankfurt, 2 Gliederung I. 30 OWiG II. 130 OWiG III. Verbandsgeldbuße in

Mehr

Strukturelle Abhilfemaßnahmen bis hin zur Entflechtung von Unternehmen bei Verstößen gegen das Kartell- oder Missbrauchsverbot

Strukturelle Abhilfemaßnahmen bis hin zur Entflechtung von Unternehmen bei Verstößen gegen das Kartell- oder Missbrauchsverbot Strukturelle Abhilfemaßnahmen bis hin zur Entflechtung von Unternehmen bei Verstößen gegen das Kartell- oder Missbrauchsverbot Rüdiger Wilhelmi Uni Konstanz Gliederung A. Einleitung B. Bisherige Rechtslage

Mehr

Bedeutung des 151 S. 1: Diese Norm entbindet lediglich vom Zugangserfordernis gegenüber dem Anbietenden.

Bedeutung des 151 S. 1: Diese Norm entbindet lediglich vom Zugangserfordernis gegenüber dem Anbietenden. Bedeutung des 151 S. 1: Diese Norm entbindet lediglich vom Zugangserfordernis gegenüber dem Anbietenden. Dagegen muß die Annahmeerklärung als solche vorliegen. Privatautonomie Der einzelne soll seine Rechtsverhältnisse

Mehr

SANKTIONEN BEI NICHTBEACHTUNG DER TRANSPORTFÄHIGKEIT VON TIEREN. Runder Tisch Tierschutz Piratenfraktion Schl.-Hlst., Kiel,

SANKTIONEN BEI NICHTBEACHTUNG DER TRANSPORTFÄHIGKEIT VON TIEREN. Runder Tisch Tierschutz Piratenfraktion Schl.-Hlst., Kiel, SANKTIONEN BEI NICHTBEACHTUNG DER TRANSPORTFÄHIGKEIT VON TIEREN Runder Tisch Tierschutz Piratenfraktion Schl.-Hlst., Kiel, 08.07.2016 Rechtliche Rahmenbedingungen für Transporte von Wirbeltieren im Zusammenhang

Mehr

Beiziehung von Akten eines Kartellverfahrens durch ein Zivilgericht

Beiziehung von Akten eines Kartellverfahrens durch ein Zivilgericht Beiziehung von Akten eines Kartellverfahrens durch ein Zivilgericht Beschluss des OLG Hamm vom 26.11.2013, III 1 Vas 116/13 120/13 und 122/13 Christian Schwedler, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, den 5.

Mehr

(4) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente nach den Vorschriften im Gebiet der

(4) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente nach den Vorschriften im Gebiet der TK Lexikon Arbeitsrecht SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung 311-314b Fünfter Unterabschnitt Zusammentreffen von Renten und Einkommen HI1055981 311 Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung HI1055982

Mehr

Vergleich HOAI 2002 zu HOAI 2009

Vergleich HOAI 2002 zu HOAI 2009 Vergleich HOAI 2002 zu HOAI 2009 Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist am 18. August 2009 in Kraft getreten. Hier nun eine Übersicht über die Paragrafen der alten HOAI im Vergleich

Mehr

Verfassungsrechtliche Grundlagen des Strafrechts Das Bestimmtheitsgebot

Verfassungsrechtliche Grundlagen des Strafrechts Das Bestimmtheitsgebot Verfassungsrechtliche Grundlagen des Strafrechts Das Bestimmtheitsgebot Beispielsfall: Folgende Regelung wird in das StGB aufgenommen: Vermögensstrafe: Verweist das Gesetz auf diese Vorschrift, so kann

Mehr

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. ASG GmbH. in Kooperation mit. Automotive Shopping Group. Einladung Schadensersatz gegen LKW-Kartell

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. ASG GmbH. in Kooperation mit. Automotive Shopping Group. Einladung Schadensersatz gegen LKW-Kartell Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh in Kooperation mit ASG GmbH Automotive Shopping Group Einladung Schadensersatz gegen LKW-Kartell München, 27.09 Düsseldorf, 29.09 Stuttgart, 26.10 Hamburg,04.11 Berlin,

Mehr

DuD Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit. Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung?

DuD Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit. Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung? DuD 06 8. Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung? Berlin, 4.06.06 Dr. Jens Eckhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Datenschutz-Auditor

Mehr

III. Rechtsbindung der Verwaltung

III. Rechtsbindung der Verwaltung III. Rechtsbindung der Verwaltung Rechtsbindung Grundlage: Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung an Recht und Gesetz) das heißt: 1. Kein Handeln ohne Gesetz (= Vorbehalt) 2. Kein Handeln gegen das Gesetz (= Vorrang

Mehr

Dr. Martin Bahr. Rechtsanwalt KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr.

Dr. Martin Bahr. Rechtsanwalt KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr. Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr. 35, 22301 Hamburg Tel.: 040 35 01 77 66 Fax: 040 35 01 77 68 E-Mail: info@dr-bahr.com

Mehr

Arbeitsrechtliche Grenzen bei der Aufklärung von Compliance-Verstößen ZAAR-Vortragsreihe. Dr. Mark Zimmer München, 22. April 2010

Arbeitsrechtliche Grenzen bei der Aufklärung von Compliance-Verstößen ZAAR-Vortragsreihe. Dr. Mark Zimmer München, 22. April 2010 Arbeitsrechtliche Grenzen bei der Aufklärung von Compliance-Verstößen ZAAR-Vortragsreihe Dr. Mark Zimmer München, 22. April 2010 Übersicht 1. Compliance-Risiken und Schäden 2. Unternehmen in der Zwickmühle

Mehr

Erfolgreicher Einsatz für Wirtschaft und Verbraucher. Kartellverfolgung Fusionskontrolle Missbrauchsaufsicht Vergaberechtsschutz

Erfolgreicher Einsatz für Wirtschaft und Verbraucher. Kartellverfolgung Fusionskontrolle Missbrauchsaufsicht Vergaberechtsschutz Offene Märkte Fairer Wettbewerb Erfolgreicher Einsatz für Wirtschaft und Verbraucher Kartellverfolgung Fusionskontrolle Missbrauchsaufsicht Vergaberechtsschutz Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, seit

Mehr

Update Patentrecht 2010/2011. Intellectual Property

Update Patentrecht 2010/2011. Intellectual Property Update Patentrecht 2010/2011 Intellectual Property Inhalt Unsere Experten aus den Büros von Hogan Lovells in Düsseldorf, Hamburg, München und London freuen sich, Ihnen über wichtige patentrechtliche Neuerungen

Mehr

Das Gericht. PD. Dr. Peter Rackow Wintersemester 2008 / 2009

Das Gericht. PD. Dr. Peter Rackow Wintersemester 2008 / 2009 Das Gericht PD. Dr. Peter Rackow Wintersemester 2008 / 2009 Überblick Art 92 GG: Ausübung der rechtsprechenden Gewalt durch von der Exekutive getrennte Gerichte; Art 97 GG: richterl. Unabhängigkeit: a)

Mehr

Strafvollzugsrecht (5) Dr. Michael Kilchling

Strafvollzugsrecht (5) Dr. Michael Kilchling Strafvollzugsrecht (5) Dr. Michael Kilchling 5. Verfassungsrechtliche Grundlagen des Strafvollzugs Verfassungsrechtliche Grundlagen Bis in die 1970er Jahre wurden die mit dem Strafvollzug verbundenen Freiheitsbeschränkungen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels. Artikel 1

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels. Artikel 1 Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Gesetzes

Mehr

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien.

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien. Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, vertreten durch [ ] und [ ] nachstehend Organträgerin und Fraport Casa GmbH, vertreten durch Frau

Mehr

Die Aufteilung von Bußgeldern im Konzern Arbeitssitzung der Studienvereinigung Kartellrecht. Stuttgart Frankfurt Dresden Brüssel

Die Aufteilung von Bußgeldern im Konzern Arbeitssitzung der Studienvereinigung Kartellrecht. Stuttgart Frankfurt Dresden Brüssel 04. Dezember 2014, Bonn Die Aufteilung von Bußgeldern im Konzern Stuttgart Frankfurt Dresden Brüssel Inhalte A. Begründung gesamtschuldnerischer Haftung von Konzerngesellschaften B. Gesamtschuldnerausgleich

Mehr

Inhalt 1. Was wussten wir bis Akzo? 2. Was wissen wir seit Akzo? 3. Was nun? EuGH, Urteil vom 10. September 2009, Akzo Nobel NV u.a./kommission, C-97/

Inhalt 1. Was wussten wir bis Akzo? 2. Was wissen wir seit Akzo? 3. Was nun? EuGH, Urteil vom 10. September 2009, Akzo Nobel NV u.a./kommission, C-97/ Die Haftung der Konzernmutter für Kartellrechtsverstöße ihrer Tochter nach Akzo Nobel Kartellrechtsforum Frankfurt e.v. Frankfurt, 7. Oktober 2009 Dr. Udo Krauthausen, MBA SCHULTERIESENKAMPFF. Inhalt 1.

Mehr

Die einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz

Die einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz Die einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz Die einzelnen Tatbestände aus 17 GwG und ihre mögliche Ahndung 17 GwG: Bußgeldvorschriften Gemäß 17 Abs. 1 GwG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich

Mehr

Bußgeldkatalog. im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung

Bußgeldkatalog. im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung katalog im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung Stand: September 2012 Der katalog wurde erarbeitet von einem Ad-hoc-Arbeitskreis unter Vorsitz des Landes Schleswig-Holstein und auf der

Mehr

Steffen Rittig (Autor) Unfallflucht ( 142 StGB) und das unvorsätzliche Sich- Entfernen vom Unfallort

Steffen Rittig (Autor) Unfallflucht ( 142 StGB) und das unvorsätzliche Sich- Entfernen vom Unfallort Steffen Rittig (Autor) Unfallflucht ( 142 StGB) und das unvorsätzliche Sich- Entfernen vom Unfallort https://cuvillier.de/de/shop/publications/346 Copyright: Cuvillier Verlag, Inhaberin Annette Jentzsch-Cuvillier,

Mehr

Erster Teil. Verfassungsrecht der gerechten Wirtschaftsordnung und Unternehmensfreiheit

Erster Teil. Verfassungsrecht der gerechten Wirtschaftsordnung und Unternehmensfreiheit Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XVII Einfuhrung in den Problembereich 1 1. Wirtschaft und Wirtschaftsordnung im Verfassungsgefuge 1 2. Unternehmensfreiheit und gerechte Wirtschaftsordnung im Grundgesetz-

Mehr

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung Änderungen im Vollzug aus Sicht der staatlichen Aufsichtsbehörden Entwicklung 2002 Betriebssicherheitsverordnung

Mehr

Die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung ( 370a AO) - ein Schreckensinstrument des Gesetzgebers?

Die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung ( 370a AO) - ein Schreckensinstrument des Gesetzgebers? Die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung ( 370a AO) - ein Schreckensinstrument des Gesetzgebers? Von Susanne Schneider Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis 7. Teil Einleitung 17 A. Entstehungsgeschichte

Mehr

Einführung in die Grundbegriffe des öffentlichen Rechts LV 618.120

Einführung in die Grundbegriffe des öffentlichen Rechts LV 618.120 Einführung in die Grundbegriffe des öffentlichen Rechts LV 618.120 SS 2010 Mag. Anna Gorbach SS 2010 1 Erster Block - Rechtsbegriff Recht Begriffsdefinition Normadressaten Rechtssubjekte und Objekte Recht

Mehr

Marktmissbrauchsverordnung für Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate. München, September 2016

Marktmissbrauchsverordnung für Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate. München, September 2016 Marktmissbrauchsverordnung für Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate München, September 2016 Marktmissbrauchsverordnung für Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate In Kraft treten MAR ( Market

Mehr

14. Grundfragen der Lehre von der Verantwortlichkeit

14. Grundfragen der Lehre von der Verantwortlichkeit 1. Tatbestandsmäßigkeit 2. Rechtswidrigkeit Unrecht Stimmt die Handlung mit den Sollensnormen der Rechtsordnung überein? 3. Schuld Verantwortlichkeit Ist die Tat dem Täter persönlich vorwerfbar? BGHSt

Mehr

Thema Alkohol: Jugendschutzkontrollen

Thema Alkohol: Jugendschutzkontrollen Thema Alkohol: Jugendschutzkontrollen Der Bußgeldkatalog des Landes Niedersachsen -eine Empfehlung Heidrun Kofahl Langmack Niedersächsisches Sozialministerium Anlass für die Empfehlungen des Landes Niedersachsen

Mehr

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Ausschreibungen im Erwerbungsbereich Leipzig 19. 03. 2007 Dr. Harald Müller 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen

Mehr

Countdown zur EU-Datenschutz-Grundverordnung: Best Practices aus zahlreichen Umsetzungsprojekten

Countdown zur EU-Datenschutz-Grundverordnung: Best Practices aus zahlreichen Umsetzungsprojekten Berlin Düsseldorf Frankfurt/Main Hamburg München 0 Countdown zur EU-Datenschutz-Grundverordnung: Best Practices aus zahlreichen Umsetzungsprojekten Marc Pussar Rechtsanwalt, SKW Schwarz Rechtsanwälte Congress@it-sa,

Mehr

Managerhaftung bei Kartellrechtsverstößen

Managerhaftung bei Kartellrechtsverstößen Maximilian Janssen Managerhaftung bei Kartellrechtsverstößen Die persönliche Verantwortung natürlicher Personen für Kartellrechtsverstöße aus ordnungswidrigkeitsrechtlicher, zivilrechtlicher und strafrechtlicher

Mehr

Inhalt. Einleitung... 11

Inhalt. Einleitung... 11 Inhalt Einleitung... 11 1. Kapitel: Einführung...13 1 Wirtschaftliche Verhältnisse...13 I. Ausgangspunkt...13 1. Der Grundsatz der Vertragsverbindlichkeit...13 2. Wirtschaftliche Vertragsrealität...14

Mehr

Umsetzung der neuen Vertikal-GVO in der Vertragspraxis

Umsetzung der neuen Vertikal-GVO in der Vertragspraxis Meeting Competition 49. FIW-Ferienkurs: Wirtschaftliche und rechtliche Fragen der Wettbewerbsordnung Umsetzung der neuen Vertikal-GVO in der Vertragspraxis Dr. Jörg-Martin Schultze Commeo LLP 22. September

Mehr

Rechtsanwälte Prof. Dr. Ekey & Kollegen Rechtsanwalt Volker Ekey. Aspekte erfolgreicher Vertriebsorganisationen aus rechtlicher Sicht

Rechtsanwälte Prof. Dr. Ekey & Kollegen Rechtsanwalt Volker Ekey. Aspekte erfolgreicher Vertriebsorganisationen aus rechtlicher Sicht Aspekte erfolgreicher Vertriebsorganisationen aus rechtlicher Sicht 1 I. Vertriebsformen 1. Direkter Vertrieb Außendienstorganisationen Ladengeschäfte Online-Shops Telefonverkauf Katalogverkauf 2 2. Indirekter

Mehr

ANLAGE: Kommentierung der Verweise auf das OWiG im ABDSG-Entwurf

ANLAGE: Kommentierung der Verweise auf das OWiG im ABDSG-Entwurf ANLAGE: Kommentierung der Verweise auf das OWiG im ABDSG-Entwurf In enthaltener Verweis auf sollte weil ABDSG 42 V OWiG 7 konkretisiert werden, sodass die Begehungsregelung mit den Anforderungen der DSGVO

Mehr

Praktische Übung zur Kartellverfolgung: Klassenraumexperiment zur Kronzeugenregelung

Praktische Übung zur Kartellverfolgung: Klassenraumexperiment zur Kronzeugenregelung Praktische Übung zur Kartellverfolgung: Klassenraumexperiment zur Kronzeugenregelung Im folgenden Klassenraumexperiment soll die Situation zweier Kartellanten simuliert werden, die gleichzeitig und ohne

Mehr

together Gesamtschuldnerausgleich in Kartellschadensersatzverfahren aus juristischer Sicht Dr. Jürgen Beninca KOMPETENZ. LÖSUNGEN VERLÄSSLICH

together Gesamtschuldnerausgleich in Kartellschadensersatzverfahren aus juristischer Sicht Dr. Jürgen Beninca KOMPETENZ. LÖSUNGEN VERLÄSSLICH together KOMPETENZ. LÖSUNGEN VERLÄSSLICH Gesamtschuldnerausgleich in Kartellschadensersatzverfahren aus juristischer Sicht Dr. Jürgen Beninca www.morganlewis.de I. Ist ein Gesamtschuldnerausgleich notwendig

Mehr

Teil 3. Sanktionen A. Verfall, 73 ff. StGB B. Einziehung, 74 ff. StGB C. Sonstige Sanktionen

Teil 3. Sanktionen A. Verfall, 73 ff. StGB B. Einziehung, 74 ff. StGB C. Sonstige Sanktionen A. Verfall, 73 ff. StGB B. Einziehung, 74 ff. StGB C. Sonstige Sanktionen A.Verfall, 73 ff. StGB I. Einleitende Bemerkungen 1. Struktur der Regelung 73 Abs. 1, unmittelbare Vorteile; Abs. 2, mittelbare

Mehr

Bußgeldhaftung durch Zurechnung. 5. Speyerer Kartellrechtsforum

Bußgeldhaftung durch Zurechnung. 5. Speyerer Kartellrechtsforum Bußgeldhaftung durch Zurechnung. 5. Speyerer Kartellrechtsforum Dr. Christian Heinichen 15. April 2013 Page 2 I. Einführung 1. Eltern haften für ihre Kinder EU Konzept der wirtschaftlichen Einheit Art.

Mehr

Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen

Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen 8. Hamburger Fondsgespräche Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen Wann sind sie verletzt? Welche Folgen haben sie? Hamburg, 10. November 2015 Dr. Martin Oltmanns, LL.M. Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen

Mehr

Die außerordentliche Kündigung des Tarifvertrages

Die außerordentliche Kündigung des Tarifvertrages Christina Gmelin-Lux Die außerordentliche Kündigung des Tarifvertrages PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschatten Inhaltsverzeichnis I. Einfuhrung 1 1. Entstehung von Tarifrecht 2 2. Rechtsnatur

Mehr

Dr. Mathias Mantler. Rechtsanwalt, Partner

Dr. Mathias Mantler. Rechtsanwalt, Partner Grenzen der Rekommunalisierung im Energiebereich Analyse der aktuellen Rechtsprechung und Spruchpraxis Dr. Mathias Mantler Rechtsanwalt, Partner Berlin, 21.06.2013 Inhalt 1 Einleitung 2 Modelle 3 Konzessionsvergabe

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag Gewinnabführungsvertrag zwischen der zooplus AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter HRB 125080 nachfolgend Organträgerin und der BITIBA GmbH, mit dem Sitz

Mehr

Die Flughafenleitlinie der EU-KOM. Entwicklung und Perspektiven

Die Flughafenleitlinie der EU-KOM. Entwicklung und Perspektiven Entwicklung und Perspektiven ~460 Flughäfen stehen in Europa für die kommerzielle Luftfahrt zur Verfügung In Europa besteht kein Mangel an Pistenkapazitäten, aber sie sind nicht alle an den richtigen Stellen!

Mehr

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM Endgültige Fassung vom 30.6.2010 COCOF 07/0073/03-DE EURÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION Regionalpolitik LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN

Mehr

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Fundstelle: HmbGVBl. 2010, S. 621 letzte berücksichtigte Änderung: 4a neu eingefügt durch

Mehr

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Bundesrat Drucksache 752/08 16.10.08 Gesetzentwurf der Bundesregierung AS - Fz - In Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel Der Bund beteiligt

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG

GESELLSCHAFTSVERTRAG GESELLSCHAFTSVERTRAG PRÄAMBEL: Auf Basis des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. September 2016 und nach erfolgter Eintragung in das österreichische Firmenbuch wurde die ehemalige Nexxchange AG durch

Mehr

3. Die Rechtsfolgen des Verstoßes gegen das Auszahlungsverbot 49

3. Die Rechtsfolgen des Verstoßes gegen das Auszahlungsverbot 49 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 1. Einführung und Gang der Darstellung 35 2. Der Grundsatz der Kapitalerhaltung 39 2.1 Der Sinn und Zweck des Auszahlungsverbots 39 2.2

Mehr

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) eingearbeitet wurde die Änderung

Mehr

AktG 192 Abs. 1, 192 Abs. 3 S. 1, 195, 241 Nr. 3; BGB 139

AktG 192 Abs. 1, 192 Abs. 3 S. 1, 195, 241 Nr. 3; BGB 139 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 31wx360_11 letzte Aktualisierung: 31.10.2011 OLG München, 14.9.2011-31 Wx 360/11 AktG 192 Abs. 1, 192 Abs. 3 S. 1, 195, 241 Nr. 3; BGB 139 Gesamtnichtigkeit

Mehr

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag 1 Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag Fall 7: In der Sportgaststätte des Andreas bestellt der Holger für sich und seinen Freund Pantani zwei Big Shot (Jägermeister, 4cl, eiskalt). Auf der mit Kreide

Mehr

HEAG Südhessische Energie AG (HSE) Darmstadt. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

HEAG Südhessische Energie AG (HSE) Darmstadt. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Darmstadt Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 9. Juli 2015, um 10:30 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der

Mehr

Gemeinsamer Bericht. des Vorstands der All for One Steeb AG, Filderstadt, und des Vorstands der OSC AG, Lübeck, gemäß 293a AktG

Gemeinsamer Bericht. des Vorstands der All for One Steeb AG, Filderstadt, und des Vorstands der OSC AG, Lübeck, gemäß 293a AktG Gemeinsamer Bericht des Vorstands der All for One Steeb AG, Filderstadt, und des Vorstands der OSC AG, Lübeck, gemäß 293a AktG über den beabsichtigten Gewinnabführungsvertrag zwischen der All for One Steeb

Mehr

Kartellrecht und Datenschutz: Gemeinsamkeiten und Interaktionen 45. FIW - Seminar 2017 Berlin

Kartellrecht und Datenschutz: Gemeinsamkeiten und Interaktionen 45. FIW - Seminar 2017 Berlin Kartellrecht und Datenschutz: Gemeinsamkeiten und Interaktionen 45. FIW - Seminar 2017 Berlin 20. Juni 2017 Dr. Frederik Wiemer Inhalt 1 Einführung Kartellrecht und Datenschutzrecht 2 Kartell- und Datenschutz-Bußgeldrecht

Mehr

Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb e.v. (FIW)

Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb e.v. (FIW) Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb e.v. (FIW) Kölner Seminar Aktuelle Entwicklungen im deutschen und europäischen Kartellrecht Köln, 19. November 2009 Andreas Mundt Bundeskartellamt

Mehr

Das Recht auf soziale Gesundheitsversorgung Unter besonderer Berücksichtigung des Artikel 9ICESCR

Das Recht auf soziale Gesundheitsversorgung Unter besonderer Berücksichtigung des Artikel 9ICESCR Christoph Steiner Das Recht auf soziale Gesundheitsversorgung Unter besonderer Berücksichtigung des Artikel 9ICESCR PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften VII Inhaltsverzeichnis 1. Teil 1 A.

Mehr

8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten

8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten 8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten A. Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) I. Allgemeine Bedeutung: Verfahrensgrundrecht i.s.v. Leistung(sgrundrecht) gerichtlichen Rechtsschutzes II. Tatbestandliche

Mehr

Die Auswirkungen auf die Praxis der Insolvenzgerichte

Die Auswirkungen auf die Praxis der Insolvenzgerichte Die Auswirkungen auf die Praxis der Insolvenzgerichte BVerfG, B. v. 3.8.2004 1 BvR 135/00 NZI 2004, 574, 575 dass tatsächlich von allen potenziellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den

Mehr