Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Pädagogik als Vollzeit- und als Teilzeitstudiengang an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt

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Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Pädagogik als Vollzeit- und als Teilzeitstudiengang an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt Vom 19. Oktober 2016 Aufgrund des Art. 5 3 Satz 1 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern vom 29. März 1924 (BayRS 2220-1-K) erlässt die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) folgende Prüfungsordnung: Inhalt 1 Geltungsbereich... 2 2 Akademischer Grad... 2 3 Regelstudienzeit, Studienbeginn... 2 4 Bestehen der Bachelorprüfung... 2 5 Pflichtbereich, Wahlpflichtbereiche, Praktikum, Wahlbereich... 2 6 Bachelorarbeit... 6 7 In-Kraft-Treten, Übergangsregelung... 6

1 Geltungsbereich 1 Diese Prüfungsordnung regelt die Prüfungsanforderungen für den Bachelorstudiengang Pädagogik als Vollzeit- und als Teilzeitstudiengang. 2 Ergänzend gilt die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom 26. November 2014 in der jeweils gültigen Fassung. 2 Akademischer Grad Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der akademische Grad eines Bachelor of Arts (abgekürzt: B.A. ) verliehen. 3 Regelstudienzeit, Studienbeginn (1) Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiengangs beträgt sechs, im Teilzeitstudiengang 12 Semester. (2) Das Studium kann in der Regel im Wintersemester aufgenommen werden. Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn 4 Bestehen der Bachelorprüfung 1. sämtliche Prüfungsleistungen bis zum Ende des achten Fachsemesters, im Teilzeitstudium bis zum Ende des 16. Fachsemesters mindestens mit der Note ausreichend (4,0) oder mit bestanden bewertet sind und 2. die oder der Studierende insgesamt 180 ECTS-Punkte erworben hat. 5 Pflichtbereich, Wahlpflichtbereiche, Praktikum, Wahlbereich (1) 1 Im Pflichtbereich muss jede oder jeder Studierende 110 ECTS-Punkte erwerben. 2 Der Pflichtbereich gliedert sich in fünf Studienbereiche und das Studium K Universale: 1. Studienbereich Einführung in die Erziehungswissenschaften im Umfang von 30 ECTS- Punkten: a) Grundbegriffe der Pädagogik: 5 ECTS-Punkte; unbenotet, b) Einführung in die Studienschwerpunkte Sozialpädagogik und Alterspädagogik: 5 ECTS-Punkte; unbenotet, c) Bildungstheorie: 10 ECTS-Punkte; Modulprüfung: schriftliche Hausarbeit, 2

d) Bildungs- und Erziehungsverhältnisse in der Schule: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, e) Pädagogische Forschungswerkstatt: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio, unbenotet. 2. Studienbereich Pädagogische Handlungskompetenzen im Umfang von 20 ECTS-Punkten, wobei sich die oder der Studierende für die Spezialisierung Alterspädagogik oder für die Spezialisierung Sozialpädagogik entscheiden muss und jeweils das Modul Personenbezogene Handlungskompetenzen (PHK) und Organisationsbezogene Handlungskompetenzen (OHK) der jeweiligen Spezialisierung erfolgreich absolvieren muss: a) Personenbezogene Handlungskompetenzen in der Alterspädagogik: 10 ECTS- Punkte; Modulprüfung: Klausur, schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung und b) Organisationsbezogene Handlungskompetenzen in der Alterspädagogik: 10 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung oder c) Personenbezogene Handlungskompetenzen in der Sozialpädagogik: 10 ECTS- Punkte; Modulprüfung: Klausur, schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung und d) Organisationsbezogene Handlungskompetenzen in der Sozialpädagogik: 10 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung. 3. Studienbereich Methoden der empirischen Bildungsforschung im Umfang von 15 ECTS- Punkten: a) Methoden der empirischen Sozialforschung: Statistik: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: b) Methoden der empirischen Sozialforschung: Quantitative Methoden: 5 ECTS- Punkte, oder Methoden der empirischen Sozialforschung: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: c) Qualitative Methoden in der Bildungs- und Sozialforschung: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung. 4. Studienbereich Sozialwissenschaften im Umfang von 20 ECTS-Punkten: a) Einführung in die Entwicklungs- und Sozialpsychologie: 10 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, b) Einführung in die Soziologie (Grundkurs I): 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung, c) Methoden der Empirischen Sozialforschung II: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, mündliche Prüfung oder schriftliche Hausarbeit, d) Sozialstruktur der BRD: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, mündliche Prüfung oder schriftliche Hausarbeit, e) Empirische Soziologie: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, mündliche Prüfung oder schriftliche Hausarbeit, f) Schwerpunkte soziologischer Theorien: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, mündliche Prüfung oder schriftliche Hausarbeit, g) Grundzüge soziologischer Theorien: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, mündliche Prüfung oder schriftliche Hausarbeit. 5. Studienbereich Überfachliche Qualifikationen im Umfang von 15 ECTS-Punkten: a) Genderforschung: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Referat mit Thesenpapier, b) Überfachliche Qualifikationen: Organisieren Verwalten Evaluieren: 5 ECTS- Punkte; Modulprüfung: Klausur, schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung und c) Überfachliche Qualifikationen: Lehren und Lernen Informieren Wissen vermitteln: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: schriftliche Hausarbeit oder Referat im Seminar. 6. Studium K Universale im Umfang von 10 ECTS-Punkten: a) Ringvorlesung K'Universale Bachelormodul: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio, b) forumk Universale Bachelormodul: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio. 3

(2) Es müssen Wahlpflichtmodule im Umfang von insgesamt 15 ECTS-Punkten in einem der folgenden Wahlpflichtbereiche erfolgreich absolviert werden: 1. Erwachsenenbildung/Außerschulische Jugendbildung, 2. Didaktik Arbeitslehre, 3. Ästhetisch-Kulturelle Bildung, 4. Politikwissenschaft, 5. Religionspädagogik, 6. Theaterpädagogik, 7. Heilpädagogik und Inklusion. (3) Im Wahlpflichtbereich Erwachsenenbildung/Außerschulische Jugendbildung stehen Module aus folgenden drei Teilbereichen zur Verfügung, wobei aus mindestens zwei Teilbereichen der Erwachsenenbildung insgesamt mindestens drei Module erfolgreich zu absolvieren sind: 1. Teilbereich Einführung in theoretische Grundlagen der Erwachsenenbildung: a) Lebenslange Lernfähigkeit und -bedürftigkeit als Grundbedingung der Erwachsenen- und Weiterbildung: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung, b) Erziehungswissenschaftliche Grundlagen und Theorien der Erwachsenen- und Weiterbildung: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung. 2. Teilbereich Teilnehmer- und veranstaltungsbezogene Handlungskompetenzen: a) Didaktik und Methodik der Erwachsenen- und Weiterbildung: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: b) Lehr-Lern-Konzepte der Erwachsenen- und Weiterbildung: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: c) Spezielle Handlungsbereiche der Erwachsenen- und Weiterbildung: 5 ECTS- Punkte; Modulprüfung: d) Spezielle didaktisch-methodische Zugänge der Erwachsenen- und Weiterbildung: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung, e) Bildungs- und lernbegleitende und fördernde Ansätze der Erwachsenen- und Weiterbildung: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung, f) Handlungsfelder der Erwachsenen- und Weiterbildung: Jugend, Eltern und Familien/Unternehmung und Betrieb: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung. 3. Teilbereich Organisationsbezogene Handlungskompetenzen: a) Erwachsenen- und Weiterbildungsmanagement: Ausgesuchte Bereiche: 5 ECTS- Punkte; Modulprüfung: b) Einrichtungen und Organisationen der Erwachsenenbildung: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: c) Management in der Erwachsenen- und Weiterbildung: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung. (4) Im Wahlpflichtbereich Didaktik Arbeitslehre stehen folgende Module zur Verfügung: 1. Basismodul: Einführung in die Didaktik des Lernbereichs Arbeit-Wirtschaft-Technik: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, 2. Fachwissenschaftliche Grundlagen Arbeit und Technik: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio, 3. Fachwissenschaftliche Grundlagen Wirtschaft und Beruf: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio, 4. Wirtschafts- und Berufswahldidaktik: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: schriftliche Hausarbeit, 5. Berufspädagogik/Trainingsentwicklung: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio, Reflexionspapier oder Referat. 4

(5) Im Wahlpflichtbereich Ästhetisch-Kulturelle Bildung (Kunst, Musik) stehen folgende Module zur Verfügung: 1. Basismodul Ästhetische Bildung: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio oder Klausur, 2. Aufbaumodul Ästhetische Bildung: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio, 3. Ästhetische Projektarbeit: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: schriftliche Dokumentation, 4. PR 5/Praxis 4 (Großes Ensemble): 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: viermal aktive Konzertteilnahme und Portfolio; Anwesenheitspflicht, unbenotet, 5. Aspekte der Musikpraxis (Basisqualifikation Musik/Tanz und Tanzimprovisation): 5 ECTS- Punkte; Modulprüfung: Referat oder Präsentation, unbenotet, 6. MW 2 - Musik, Mensch, Gesellschaft, Umwelt: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur oder Hausarbeit oder Arbeitsprobe. (6) Im Wahlpflichtbereich Politikwissenschaft stehen folgende Module zur Verfügung: 1. Einführung in die Politische Systemlehre und in die Vergleichende Politikwissenschaft: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur oder schriftliches Statement, 2. Einführung in die Politische Theorie und Philosophie: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, 3. Einführung in die Internationale Politik: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur oder mündliche Prüfung oder Hausarbeit, 4. Aufgaben, Ziele und didaktische Prinzipien der Politischen Bildung (Modul im Bachelorstudium): 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur, 5. Zeitgenössische Politische Theorie: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Hausarbeit. (7) Im Wahlpflichtbereich Religionspädagogik stehen folgende Module zur Verfügung: 1. Fundamentalmoral: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: schriftliche Prüfung, 2. Ethik der Lebensbereiche: Spezielle Moraltheologie: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Modulprüfung: schriftliche Prüfung, 3. Jugend- und Schulpastoral (nur Theorieteil, 5 ECTS-Punkte), Modulprüfung: Seminararbeit. (8) Im Wahlpflichtbereich Theaterpädagogik stehen folgende Module zur Verfügung: 1. Körper, Sprache und Stimme: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: praktische Arbeit mit Portfolio, 2. Formen und Methoden der Theaterpädagogik/des darstellenden Spiels: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio, 3. Historische, kultur- und sozialwissenschaftliche Grundlagen des Theaters/des Performativen: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur oder Hausarbeit, 4. Spiel- und Theaterdidaktik (Modul mit Praxisbezug): 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Portfolio oder schriftliche Hausarbeit oder praktische Leistungen, 5. Fachpraxis (Modul mit Praxisbezug): Dramaturgie und Inszenierungspraxis: 10 ECTS- Punkte; Modulprüfung: Portfolio. (9) Im Wahlpflichtbereich Heilpädagogik und Inklusion stehen folgende Module zur Verfügung: 1. Einführung in die Heilpädagogik: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Klausur oder Portfolio, 2. Heilpädagogisches Denken und Handeln: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Seminararbeit, 3. Modelle der Inklusion: 5 ECTS-Punkte; Modulprüfung: Gruppenreferat mit Thesenpapier oder Seminararbeit. (10) 1 Das Modul Berufsfelderfahrung im Praktikum im Umfang von 25 ECTS-Punkten ist erfolgreich zu absolvieren. 2 Begleitend ist das Modul Kolloquium zum Praktikum erfolgreich zu absolvieren (5 ECTS-Punkte, unbenotet). 5

(11) Im Wahlbereich sind Module aus dem gesamten Modulangebot der nicht zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt im Umfang von 10 ECTS-Punkten erfolgreich zu absolvieren. 6 Bachelorarbeit (1) Das Thema der Bachelorarbeit kann aus dem Pflichtbereich oder dem gewählten Schwerpunkt vergeben werden. (2) 1 Die Bachelorarbeit hat einen Umfang von 10 ECTS-Punkten. 2 Zusätzlich ist das Modul Begleitendes Kolloquium zur Bachelorarbeit im Umfang von 5 ECTS-Punkten (unbenotet) erfolgreich zu absolvieren. 7 In-Kraft-Treten, Übergangsregelung (1) Die Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2014 in Kraft. (2) 1 Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Pädagogik vom 17. Oktober 2016 tritt außer Kraft. 2 Sie gilt fort für alle Studierenden, die ihr Studium im Bachelorstudiengang Pädagogik vor dem 1. Oktober 2014 aufgenommen haben, es sei denn, sie wechseln in den Geltungsbereich dieser Prüfungsordnung. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom 15. Juli 2015 sowie der Genehmigung der Präsidentin vom 17. Oktober 2016 und dem Einvernehmen des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 9. September 2016; Az.: X.3-5e66III(1)-10b/126469/15. Eichstätt/Ingolstadt, den 19. Oktober 2016 Prof. Dr. Gabriele Gien Präsidentin Diese Ordnung wurde am 19. Oktober 2016 in der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt niedergelegt. Die Niederlegung wurde am gleichen Tag in der Katholischen Universität Eichstätt- Ingolstadt bekannt gemacht. Tag der Bekanntmachung ist daher der 19. Oktober 2016. 6