Der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) im Landkreis Böblingen. Quarantäneschädling in Hildrizhausen gefunden

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Transkript:

Der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) im Landkreis Böblingen Quarantäneschädling in Hildrizhausen gefunden In Hildrizhausen wurde Anfang August ein asiatischer Laubholzbockkäfer (ALB) gefunden. Dies ergab die Bestimmung anhand der äußeren Merkmale durch die Forstliche Versuchsund Forschungsanstalt Freiburg. Am Landwirtschaftlichen Technologiezentrum (LTZ) Augustenberg erfolgte die molekulargenetische Artbestimmung. In den folgenden Tagen wurden im Umfeld der Fundstellen weitere Untersuchungen durchgeführt. Es wurden vier Bäume am Ortseingang lokalisiert, die wahrscheinlich von dem Käfer befallen waren. Diese Verdachtsbäume wurden gefällt und in der Müllverbrennungsanlage entsorgt. Drei weitere Verdachtsbäume wurden wenige Tage später gefällt. Auch an diesen Bäumen wurden Käfer und Larven gefunden. Experten haben im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart bereits mehrere Fallen zur Überwachung des ALBs im betroffenen Gebiet aufgehängt. Abbildungen 6-8: Fallen ermöglichen eine Überwachung der Käfer (links), befallene Bäume im Wohngebiet von Hildrizhausen (Mitte und rechts) (Fotos: Link, Löhr) 1

Das Landratsamt Böblingen hat am 31. August 2016 eine Allgemeinverfügung erlassen auf deren Grundlage die Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbocks in Hildrizhausen organisiert wird. Maßnahmen zur Bekämpfung in Hildrizhausen: Fällung und Vernichtung befallener und befallsverdächtiger Bäume. Einrichtung von kreisförmigen Befallszonen mit einem Radius von 100 Metern, sowie einer Pufferzone von 2000 Metern um jeden befallenen Baum. Befallszone und Pufferzone bilden gemeinsam die Quarantänezone. Verpflichtung der Baumbesitzer, ihre Bäume innerhalb dieser Zonen mehrmals jährlich sowohl im belaubten, als auch im unbelaubten Zustand auf Befall zu überprüfen. In der Befallszone werden spezifizierte Laubbäume der Liste 1 erfasst, gefällt, untersucht und entsorgt. Verbringungsverbot von Holz oder Baumschnitt aus der Quarantänezone. Jeder geplante Transport und jede ähnliche Handlung innerhalb der Quarantänezone ist mindestens zwei Wochen vorher dem oben genannten Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Landratsamts Böblingen anzuzeigen. 500 Meter um die Fundstelle werden Baumsteiger eingesetzt, um die Wirtsbäume der Liste 2 zu kontrollieren. Es wird ein min. 4-jähriges Monitoring vom Boden aus mit Ferngläsern durchgeführt. Bei Verdacht auf einen Befall werden gezielt Baumsteiger eingesetzt. Einsatz eines Spürhundeteams an geeigneten Einsatzorten. Innerhalb der Quarantänezone dürfen keine Neuanpflanzungen der in Liste 1 (siehe Anhang) aufgeführten Baumarten durchgeführt werden. Umgang mit Brennholz: Holz der Baumarten aus Liste 1 muss in der Quarantänezone bleiben. Für Ausnahmen ist ein Pflanzenpass notwendig. Detailinfos insbesondere zur Antragstellung können beim Bürgertelefon unter der Nummer 07031-663 2330 erfragt werden. Holz darf nach kurzer Anmeldung (Anruf beim Bürgertelefon unter der Nummer 07031-663 2330) innerhalb der Quarantänezone transportiert und verbrannt werden. Holz darf von außen in die Quarantänezone importiert, dort gelagert und verbrannt werden. Holz darf durch die Quarantänezone hindurch transportiert werden (Transit ohne Unterbrechung). 2

Abbildungen 9 und 10: Links der bis zu 3 cm breite Fressgang der Larve (rechts) (Fotos: Link) Umgang mit Grünschnitt, Zweigen und Laub: Abfälle von Laubgehölzen mit einem Durchmesser von über 1 cm, die aus der Quarantänezone stammen, müssen über die zentrale Grünschnitt-Sammelstelle des Landkreises innerhalb der Quarantänezone (Häckselplatz an der Kläranlage, Gemarkung Hildrizhausen) entsorgt werden. Für die Entsorgung von Gehölzschnitt über die zentrale Grünschnitt-Sammelstelle des Landkreises innerhalb der Quarantänezone bedarf es keiner Anzeige. Alternativ können Abfälle aus Gehölzschnitt am Ort der Gewinnung durch Zerkleinerung in Teile von höchstens 2,5 cm Stärke und Breite oder Verbrennung entsorgt werden, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Entsorgung über die Biotonne: Laub und Heckenschnitt können über die Biotonne entsorgt werden, alle Zweige und Äste von Laubgehölzen mit einem Durchmesser von über 1 cm dürfen nicht in die Biotonne, sondern müssen auf den Häckselplatz, Hildrizhausen, gebracht werden. 3

Hintergrundinformation Der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) wird international als Quarantäneschädling gelistet und befällt viele Arten von Laubbäumen. Seine Larven bohren ihre Gänge durch das Holz der Bäume, so dass diese absterben können. Mit dem internationalen Warenverkehr ist der Asiatische Holzbockkäfer leider schon in viele Länder vorgedrungen, in denen er nicht heimisch ist. Er konnte aber in mehreren betroffenen Gebieten durch umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen erfolgreich ausgerottet werden. Ein ausführliches Merkblatt mit näheren Informationen zu diesem Käfer wurde vom Julius Kühn-Institut erstellt. (Merkblatt des JKI) Abbildungen 1-3: Der Asiatische Laubholzbockkäfer, aufgenommen in Hildrizhausen (Fotos: Link) Verbreitung: Die natürliche Heimat des Asiatischen Laubholzbocks ist China. Er kann eine Reihe von Laubbaumarten befallen, die beliebtesten sind Ahorn (Acer spp.), Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), Pappel (Populus ssp.), Weide (Salix spp.) und Birke (Betula spp.). Aber auch in stärkeren Laubholzsträuchern ist schon ein Befall festgestellt worden. (Ausführliche Liste s. Anhang) Verwechslung: Es gibt in Deutschland einige heimische Bockkäferarten und holzschädliche Schmetterlingsarten, deren Larven denen des Asiatischen Laubholzbocks ähnlich sehen. Die erwachsenen Käfer und Falter unterscheiden sich jedoch deutlich voneinander. Einen Überblick über die Verwechslungsmöglichkeiten und Hilfen zur Bestimmung finden Sie in einem weiteren Merkblatt des JKI. Einschleppung: Die Einschleppung des Asiatischen Laubholzbocks aus seiner Heimat in Asien geschieht hauptsächlich durch Verpackungsholz, das beim internationalen Transport als Träger und Schutz für Waren genutzt wird. Besonders häufig findet man ihn in billigen Einwegholzverpackungen, die zum Transport von Steinlieferungen verwendet werden. Dieses Holz stammt oft aus Pappelmonokulturen, in denen der Asiatische Laubholzbock 4

ideale Bedingungen zur Vermehrung findet. Die Käfer legen ihre Eier an den Stämmen ab und die Larven entwickeln sich im Holz. Wenn die Bäume gefällt und zu Latten für Holzverpackungen verarbeitet werden, wird aus Kostengründen auf eine teilweise auf eine Begasung oder Hitzebehandlung verzichtet. Bei ordnungsgemäßer Durchführung würden die Larven durch eine Begasung oder auch durch eine Hitzebehandlung zuverlässig abgetötet. Bei fehlender oder nicht fachgerechter Behandlung können die Larven im Verpackungsholz überleben, sich verpuppen und zum Käfer entwickeln. Den Transportweg bis nach Europa überstehen die Larven in den Holzlatten genau so gut wie die Winter hier in Europa. Wenn die Käfer dann von Frühsommer bis Frühherbst aus den Holzverpackungen schlüpfen, suchen sie sich Bäume in unmittelbarer Umgebung, beginnen ihren Reifungsfraß, kopulieren und legen später die Eier unter die Rinde der Bäume ab. Abbildungen 4 und 5: links Eiablagestellen im Baumstamm; rechts Reifungsfraß am Blattstiel (Fotos: Link) Vermeidung der Verschleppung: Die Verschleppung mit Verpackungsholz muss internationalen Vereinbarungen folgend einheitlich durch eine Behandlung des Verpackungsholzes mit Hitze oder Gas verhindert werden. Die Hitzeeinwirkung oder das Gas sollen alle Schadorganismen abtöten, die sich in und an dem Holz befinden. Wird diese Behandlung nicht oder nur mangelhaft ausgeführt, werden die in dem Holz befindlichen Larven nicht abgetötet und können dann am Zielort der Warenlieferung schlüpfen und Bäume befallen. Bekämpfung in Europa: Wenn befallene Bäume innerhalb der Europäischen Union entdeckt werden, so besteht die einzige Möglichkeit der Bekämpfung im Fällen und der Vernichtung der Bäume. Die Bäume würden nach ein paar Jahren durch die Aktivitäten der Käfer und deren Larven vollständig oder teilweise absterben. Durch Fällung und Vernichtung der befallenen Bäume lässt sich aber die weitere Verbreitung des Asiatischen Laubholzbocks aufhalten oder verhindern. In 5

dichteren Gehölzbeständen sollten außerdem die direkt benachbarten augenscheinlich befallsfreien Laubgehölze vorsorglich mit entfernt werden. Zur einheitlichen Bekämpfung in Deutschland hat das Julius Kühn-Institut eine Leitlinie erstellt. Situation in Deutschland: Der Asiatische Laubholzbockkäfer wurde neben Hildrizhausen bereits mehrmals in Deutschland an heimischen Baumarten im Freiland nachgewiesen. Im Jahre 2004 erfolgte der erste Nachweis in Neukirchen/Inn bei Passau, wo Ausrottungsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt wurden. Da der Schadorganismus an diesem Ort innerhalb von vier Vegetationsperioden nicht mehr gefunden wurde, gilt dieses Gebiet seit 2016 wieder als befallsfrei. An den anderen Befallsstandorten in Deutschland dauern die Maßnahmen noch an. In dem im Jahr 2005 gefundenen Befallsgebiet in Bornheim bei Bonn wurden intensive Rodungsmaßnahmen durchgeführt und das Gebiet unterliegt einer strengen Überwachung. Momentan werden in Bayern an vier Standorten Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt, in Nordrhein-Westfahlen und Sachen-Anhalt an jeweils einem Standort. In Baden- Württemberg sind neben Hildrizhausen noch Weil am Rhein und Grenzach-Whylen Befallstandorte. Zudem müssen in Kehl am Rhein wegen einem Befall in französischen Straßburg Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden. Alle Fundstellen umfassen nach wie vor nur lokal begrenzte Gebiete, so dass eine Ausrottung des ALB möglich ist. Was können Sie tun? Was tun, wenn Sie einen verdächtigen Käfer oder ein geschädigtes Laubgehölz finden? 1. Käfer fangen und in einen Behälter (z.b. Schraubdeckelglas) einsperren 2. Käfer, Larve oder Schadbild möglichst digital fotografieren (z.b. Handy) 3. Amt benachrichtigen: Im Landkreis Böblingen: Landratsamt Böblingen, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz Parkstr. 16 71034 Böblingen Telefonnummer: 07031-663 2330 Email: landwirtschaftsamt@lrabb.de Homepage: www.lrabb.de/alb In anderen Landkreisen jeweils den Pflanzenschutzdienst der Regierungspräsidien informieren (Abteilung 3 Referat 33). Bitte jeweils über die Zentrale verbinden lassen oder eine E-Mail an Abteilung 3 senden. Regierungspräsidium Stuttgart Tel.: 0711/904-13001 E-Mail: Abteilung3@rps.bwl.de Regierungspräsidium Karlsruhe Tel.: 0721/926-3707 E-Mail: Abteilung3@rpk.bwl.de Regierungspräsidium Freiburg Tel.: 0761/208-0 E-Mail: Abteilung3@rpf.bwl.de Regierungspräsidium Tübingen Tel.: 07071/757-0 E-Mail: Abteilung3@rpt.bwl.de 6

- Anhang - 7

Legende Baumstandorte 100m Befallszone 2000m Puffer 8

Legende Baumstandorte 100m Befallszone 2000m Puffer 9

- Platz für Ihre Notizen 10

IMPRESSUM Herausgeber: Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) Neßlerstr. 25 76227 Karlsruhe Tel.: 0721 / 9468-0 Fax: 0721 / 9468-209 E-Mail: poststelle@ltz.bwl.de Internet: www.ltz-augustenberg.de Amt für Landwirtschaft und Naturschutz Parkstr. 16 71034 Böblingen Tel.: 07031 / 663 2330 Fax: 07031 / 663 2332 E-mail: landwirtschaftsamt@lrabb.de Stand: September 2016 11

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