Curriculum. für das Individuelle Masterstudium. Angewandte Gewässerökologie. Kennzahl. Universität für Bodenkultur Wien

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Transkript:

Universität für Bodenkultur Wien University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna Curriculum für das Individuelle Masterstudium Angewandte Gewässerökologie Kennzahl 28.02.2011

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INHALT Inhalt... 3 1 Qualifikationsprofil...4 2 Aufbau des Studiums...5 3 Lehrveranstaltungen...6 4 Freie Wahllehrveranstaltungen...7 5 Pflichtpraxis...7 6 Masterarbeit...8 7 Abschluss... 8 8 Akademischer Grad...8 9 Prüfungsordnung...8 10 Inkrafttreten...9 3

1 QUALIFIKATIONSPROFIL Das individuelle Masterstudium Angewandte Gewässerökologie ist ein Studium, das der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung auf der Grundlage eines Bachelorstudiums dient. ( 51 Abs. 2 Z 5 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Das Studium erfüllt die Anforderungen des Art. 11 lit e der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, 2005/36/EG. 1a) Kenntnisse, Fertigkeiten, persönliche und fachliche Kompetenzen Das individuelle Masterstudium Angewandte Gewässerökologie vermittelt umfassende Kenntnisse über limnische Ökosysteme und über mögliche Schutzmaßnahmen von Gewässern und stellt als Bindeglied zwischen landschaftsplanerischen Aspekten und hydrobiologischer Sichtweise den empfindlichen Lebensraum Wasser in den Mittelpunkt. Durch die Zusammenstellung des Curriculums und den Inhalten der Lehrveranstaltungen erhält der/die Absolvent/in umfassendes Wissen über die angewandte Hydrobiologie und Gewässerpflege in Zusammenhang mit der Gewässernutzung und der Gewässerlandschaftsplanung. Das Schwerpunktmodul Gewässerökologie und Fischökologie dient der Aneignung umfangreicher Kenntnisse über das Leben in und um das Wasser. In Verbindung mit dem Modul Gewässermanagement und Flusslandschaftsplanung wird die Fähigkeit zur Planung und Durchführung von Renaturierungs-, Restaurierungs- und Schutzmaßnahmen, insbesondere von Fließgewässern und Flusslandschaften, erarbeitet. Der/Die Absolvent/in beherrscht rechtliche und naturschutzfachliche, sowie methodische Planungsgrundlagen in den Bereichen Umweltschutz und Gewässerschutz. Für ein ganzheitliches Verständnis im Spannungsfeld zwischen ökologischem Nutzen und anthropogener Nutzung von Fließgewässern wird das Curriculum durch wasserwirtschaftliche Grundlagen vervollständigt. 1b) Berufs- und Tätigkeitsfelder Der/Die Absolvent/in des Masterstudiums Angewandte Gewässerökologie erwirbt Kompetenzen aus den Bereichen Gewässerökologie, insbesondere Fischökologie, Gewässermanagement, Schutzgebietsmanagement, insbesondere Gewässerschutz, sowie aus der Flusslandschaftsplanung und ist im Konfliktfeld der ökologischen und wirtschaftlichen Nutzung von Gewässern Ansprechperson bei Planungsfragen. Daher bieten sich für den/die Absolvent/in unter anderem Einsatzmöglichkeiten in der Forschung, in gewässerökologischen Planungsbüros, in öffentlichen Einrichtungen auf Gemeinde-, Bezirks-, Landes- und Bundesebene, sowie in internationalen Organisationen, insbesondere in Umweltverbänden und Naturschutzbehörden. Außerdem eignet sich der/die Absolvent/in besonders für ökologische Beratungstätigkeiten bei der Planung von wasserwirtschaftlichen sowie fischereiwirtschaftlichen Projekten, sowie für fachliche Begleitung bei Renaturierungs- und Restaurierungsmaßnahmen von Gewässern. 4

2 AUFBAU DES STUDIUMS 2a) Dauer, Umfang (ECTS-Punkte) und Gliederung des Studiums Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand im Ausmaß von 122 ECTS-Punkten. Davon entsprechen 79 ECTS-Punkten, oder 58 Semesterstunden, den Pflichtprüfungsfächern (inkl. Masterseminar), 30 ECTS-Punkten der Masterarbeit, 10 ECTS-Punkten den Freien Wahlfächern und 3 ECTS-Punkten der Pflichtpraxis. Das entspricht einer Studiendauer von vier Semestern. Die Studierenden haben facheinschlägige englischsprachige Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS-Punkten zu absolvieren. Auf diese Lehrveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, Pflichtpraxis, freie Wahllehrveranstaltungen sowie Lehrveranstaltungen, die an Universitäten im fremdsprachigen Ausland absolviert wurden, anzurechnen. Das Studium Angewandte Gewässerökologie ist in folgenden Schwerpunktmodulen gegliedert: Methodische und naturschutzfachliche Planungsgrundlagen Gewässerökologie und Fischökologie Gewässermanagement und Flusslandschaftsplanung Wasserwirtschaftliche Grundlagen in der Gewässerökologie 19,5 ECTS 16 SST 24,5 ECTS 17 SST 22,5 ECTS 16 SST 10,5 ECTS 7 SST Masterseminar 2 ECTS 2 SST Pflichtpraxis Freie Wahlfächer Masterarbeit 3 ECTS 10 ECTS 30 ECTS 2b) 3-Säulenprinzip Das 3-Säulenprinzip ist das zentrale Identifikationsmerkmal sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudien an der Universität für Bodenkultur Wien. Im Masterstudium besteht die Summe der Inhalte der Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen aus mindestens je 15% Technik und Ingenieurwissenschaften 15% Naturwissenschaften sowie 15% Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften. 5

Ausgenommen vom 3-Säulenprinzip sind die Masterarbeit, die Pflichtpraxis sowie die Wahllehrveranstaltungen. Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen ist im Anhang 1 nachzulesen. 3 LEHRVERANSTALTUNGEN Das Studium setzt sich aus folgenden Lehrveranstaltungen zusammen: Methodische und naturschutzfachliche Planungsgrundlagen Uni Typ LVA-Nr. Sem. Bezeichnung ECTS SST BOKU VU 812098 W Erhebung, Verarbeitung und Analyse von Umweltdaten 2 2 BOKU VO 812311 W Europäisches Wasserrecht WRRL 1 1 BOKU VU 832001 W Angewandte Statistik für Wildbiologen 2 2 BOKU VO 736040 W Angewandte Umweltverträglichkeitsprüfung 2 2 BOKU VO 736317 S Angewandte Nationalparkplanung 2 2 BOKU VO 832301 W Schutzgebietsmanagement und Wildtiere in Mitteleuropa 1,5 1 BOKU VU 812312 W Multiscale Modelling of aquatic ecosystems 3 2 BOKU VO 857321 W Remote sensing and GIS in Natural Resource Management 3 2 BOKU UE 857320 W Remote sensing and GIS in Natural Resource Management 3 2 Gewässerökologie & Fischökologie Uni Typ LVA-Nr. Sem. Bezeichnung ECTS SST BOKU VO 812326 W Allgemeine Ökologie aquatischer Lebensräume 3 2 BOKU VO 812329 W Ökologie ausgewählter aquatischer Lebensräume 3 2 BOKU SE 812370 W Gewässerökologisches Seminar 3 2 BOKU VO 812035 S Fischpathologie 1 1 BOKU VO 812320 S Hydrobiologie 2 1,5 1 BOKU PR 812306 S Fischökologisches Spezialpraktikum 4,5 3 BOKU VO 812307 S Methoden der Fischereibiologie 1 1 BOKU UE 812308 S Methoden der Fischereibiologie 3 2 BOKU VO 812313 S Einführung in die Aquakultur 1,5 1 BOKU VO 812373 S Ökologie heimischer Fische 3 2 Gewässermanagement & Flusslandschaftsplanung Uni Typ LVA-Nr. Sem. Bezeichnung ECTS SST BOKU VU 812319 W Biologische Gütebeurteilung von Fließgewässern 4,5 3 BOKU SE 812323 W Seminar zur Flusslandschaftsplanung 3 2 BOKU VO 812324 W Angewandte Gewässerökologie 1,5 1 BOKU UE 812325 W Übungen zur angewandten Gewässerökologie 1,5 1 BOKU VX 812004 S Floodplain ecology: Ecology-Ecosystem Services-Restoration and Management Perspectives 3 3 BOKU UE 812301 S Übungen zum ökologischen Gewässermanagement 1,5 1 BOKU VO 812321 S Ökologisches Gewässermanagement 1,5 1 BOKU VO 812330 S Selected Topics of aquatic ecology and river management 3 2 BOKU VX 812328 S Flusslandschaftsplanung 3 2 6

Wasserwirtschaftliche Grundlagen in der Gewässerökologie Uni Typ LVA-Nr. Sem. Bezeichnung ECTS SST Ausgewählte Kapitel aus Siedlungswasserbau, Industriewasserwirtschaft BOKU VO 811318 S und Gewässerschutz (in Eng.) 3 2 BOKU VO 816308 W Konfliktlösungen im Spannungsfeld zwischen ökologischer Funktion und anthropogener Nutzung von FG 3 2 BOKU VO 816313 W Umweltverträglichkeit von Kleinwasserkraftwerken 1,5 1 BOKU VO 816317 S Feststoffhaushalt und Flussmorphologie 3 2 Masterseminar 2 2 Pflichtpraxis 3 - Freie Wahlfächer 10 - Masterarbeit 30-4 FREIE WAHLLEHRVERANSTALTUNGEN Im Rahmen des Studiums sind 10-ECTS-Punkte in Form von Freien Wahllehrveranstaltungen zu absolvieren. Diese können aus dem gesamten Angebot an Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten gewählt werden. Die freien Wahllehrveranstaltungen dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. 5 PFLICHTPRAXIS (1) Die Pflichtpraxis dient der Vertiefung der im Studium vermittelten Kompetenzen. Weiters hat sie zum Ziel, die aufgabenorientierte Anwendung des Gelernten und die Herstellung von Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. (2) Die Pflichtpraxis dauert mindestens 3 Wochen. Es wird empfohlen, die Pflichtpraxis zwischen dem 2. und 3. Semester zu absolvieren. Eine Absolvierung in Teilen ist möglich. (3) Der/die Studierende hat sich in angemessener Zeit vor dem beabsichtigten Beginn der Pflichtpraxis zwecks Betreuung an den zuständigen beauftragten Universitätslehrer zu wenden. Diesem obliegt es, den/die Studierende bezüglich der Wahl des Praxisplatzes zu beraten und nach Absolvierung der Pflichtpraxis diese auch zu bestätigen. (4) Kann trotz redlichen Bemühens keine Stelle für eine Pflichtpraxis im Sinne von Abs. (1) gefunden werden, ist im Einvernehmen mit dem zuständigen beauftragten Universi- 7

tätslehrer eine Ersatzform zu wählen. Als Ersatzform kommt z.b. die Mitarbeit in einem Projekt an der Universität für Bodenkultur Wien oder an einer anderen facheinschlägigen Forschungsinstitution in Frage. (5) Die ordnungsgemäße Absolvierung der Pflichtpraxis bzw. Erbringung der Ersatzleistung wird vom zuständigen beauftragten Universitätslehrer bestätigt. 6 MASTERARBEIT Eine Masterarbeit ist eine einem wissenschaftlichen Thema gewidmete Arbeit, die im Rahmen eines Masterstudiums abzufassen ist (Ausnahme siehe Satzung der Universität für Bodenkultur Wien, Teil III-Lehre, 30 Abs. 9). Sie umfasst 30 ECTS-Punkte. Mit der Masterarbeit zeigen Studierende, dass sie fähig sind, eine wissenschaftliche Fragestellung selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten ( 51 Abs. 8 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. Das Thema der Masterarbeit ist einem der Fächer des Masterstudienplans Angewandte Gewässerökologie zugehörig und für die Betreuung und Beurteilung der Masterarbeit ist ein Habilitierter/ eine Habilitierte des Faches zulässig. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben ( 81 Abs. 2 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Die Masterarbeit ist in Deutsch oder Englisch abzufassen. Eine andere Sprache ist nur nach Bescheinigung des Betreuers bzw. der Betreuerin möglich. Die Defensio ist jedenfalls in deutsch oder englisch durch zu führen. 7 ABSCHLUSS Das individuelle Masterstudium Angewandte Gewässerökologie gilt als abgeschlossen, wenn alle Lehrveranstaltungen, die Pflichtpraxis sowie die Masterarbeit (inkl. Defensio) positiv beurteilt wurden. 8 AKADEMISCHER GRAD An Absolvent/innen des individuellen Masterstudiums Angewandte Gewässerökologie wird der akademische Titel Master", abgekürzt MA verliehen. Wird der akademische Titel geführt, so ist dieser dem Namen nachzustellen bzw. dem Namen voranzustellen. 9 PRÜFUNGSORDNUNG 8

(1) Das Studium ist abgeschlossen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind 1 : - Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 82 ECTS- Punkten ( 3) inkl. Pflichtpraxis (Ersatzleistung). - Die positive Absolvierung der Freien Wahllehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS-Punkten ( 4). - Die positive Beurteilung der Masterarbeit inkl. Defensio (30 ECTS). (2) Die Beurteilung des Studienerfolges erfolgt in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen. Die Lehrveranstaltungsprüfungen können schriftlich und/oder mündlich nach Festlegung durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung unter Berücksichtigung des ECTS-Ausmaßes absolviert werden. (3) Der Leistungsnachweis erfolgt für jedes Fach durch den Leistungsnachweis der zum Fach gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtbeurteilung für ein Fach ergibt sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Mittelwert der innerhalb des Faches absolvierten Lehrveranstaltungen. Ist der Mittelwert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5, wird auf die bessere Note gerundet, sonst auf die schlechtere Note. (4) Die Prüfungsmethode hat sich am Typ der Lehrveranstaltung zu orientieren: Vorlesungen sind mit mündlichen und/oder schriftlichen Prüfungen abzuschließen, sofern diese nicht vorlesungsbegleitend beurteilt werden. Lehrveranstaltungen des Typs SE und PJ können mit selbstständig verfassten schriftlichen Seminararbeiten, deren Umfang vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festzulegen ist, abgeschlossen werden. Bei allen anderen Lehrveranstaltungen wird die Prüfungsmethode vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festgelegt. (5) Die abgeschlossene Masterarbeit ist zu präsentieren und in einem wissenschaftlichen Fachgespräch öffentlich zu verteidigen. Der/die für die Beurteilung der Masterarbeit verantwortliche Universitäts- lehrer/universitätslehrerin ist auch für die Organisation der Präsentation bzw. Verteidigung verantwortlich. Zusätzlich zur Beurteilerin/dem Beurteiler ist mindestens ein Universitätslehrer/ Universitätslehrerin mit ein- schlägiger fachlicher Kompetenz zu nominieren, welcher/welche an der Präsentation und dem anschließen- den Fachgespräch teilnimmt. Die Kandidatinnen/Kandidaten haben ein Vorschlagsrecht. Die beigezogenen Universitätslehrer/-lehrerinnen sind zeitgerecht im voraus über das Thema und den Inhalt der Masterarbeit zu informieren. 10 INKRAFTTRETEN Das Curriculum des individuellen Masterstudiums Angewandte Gewässerökologie tritt am 28.02.2011 in Kraft. 1 9