Vom 10. April Anmeldung zur Promotion

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Transkript:

ritte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Fakultät für Medizin und der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin (Medizinische Fächer} Vom 10. April 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 i.v.m. Art. 64 Abs. 1 Satz 5, 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität folgenden Satzung: 1 ie Promotionsordnung der Fakultät für Medizin und der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin (Medizinische Fächer) vom 12. Jun i 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 21. Mai 2012, wird wie folgt geändert: 1. Es w ird folgender 2a neu eingefügt: 2a Anmeldung zur Promotion (1) er Bewerber hat die Aufnahme einer wissenschaftlichen Arbeit zum Zweck der Promotion der Fakultät anzumelden. (2) er Anmeldung (Anlage 1 zur Promot ionsordnung) sind die folgenden Unterlagen im Original beizufügen: - Anmeldeformular (Anlage 2 zur Promotionsordnung) - oktoranden-betreuungsvereinbarung (Anlage 3 zur Promotionsordnung) - Lebenslauf - Formblatt Projektskizze (Anlage 4 zur Promotionsordnung)" 2. In 2 Absatz 3 Satz 2 w erden die Worte oder dem Lehrstuhl für Pharmakologie und Toxikologie der Fakultät für Ch emie und Pharmazie" ersatzlos gestrichen. 3. In 6 Abs. 2 werden die Worte oder des Lehrstuhls für Pharmakologie und Toxikologie der Fakultät für Chemie und Pharmazie der " ersatzlos gestrichen. 4. Es werden folgende neue Anlagen 1 bis 4 angefügt: Anmeldung (Anlage 1) Anmeldeformular (Anlage 2) oktorandenbetreuungsvereinbarung (Anlage 3) Formblatt Projektskizze (Anlage 4)

2 iese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der vom 05.02.2014 und der Genehmigung des Präsidenten der vom 10.04.2014. Regensburg, den 10.04.2014 er Präsident Prof. r. Udo Hebel

iese Satzung wurde am 10.04.2014 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 10.04.2014 durch Aushang in der Hochschule bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 10.04.2014.

Anlage 1 FAKU LTÄT FÜR MEIZIN An die Fakultät für Medizin der Promotionskommission r. med,/r. med.dent. -Geschäftsstelle- Universitätskli ni ku m Regensburg Gebäude H 5 Franz-Josef-Strauß-Allee 11 93053 Regensburg Absender: Anmeldung einer wissenschaftlichen Arbeit zum Erwerb des Grades r. med. r. med. dent. Hiermit melde ich die Aufnahme einer wissenschaftlichen Arbeit zum Zweck einer Promotion an. er Anmeldung habe ich folgende Unterlagen im Original beigefügt: Anmeldeformular oktoranden-betreuungsvereinbarung Lebenslauf Formblatt Projektskizze X u 0-0 Mit freundlichen Grüßen ::i E ~ Unterschrift -0 Qj E c:: ~ S' <'1 0 0 0 0

Anlage 2 FAKU LTÄT FÜR MEIZIN Anmeldeformular für wissenschaftliche Arbeiten r.med./r~med.dent. Persönliche aten des Kandidaten / der Kandidatin Name, Vorname Geburtsdatum und -ort Privatadresse Strasse Postleitzahl und Ort Telefon Email dienstl.: privat: stud./dienstl.: @ privat: @ (optional) (bevorzugte bitte ankreuzen) Angaben zum Studium und Studienabschluss Bezeichnung Studiengang Hochschule, Ort ja, am Studium bereits abgeschlossen nein, der Abschluss erfolgt voraussichtlich 10100 13.0410 Anmeldeformular wissarbeit v2.docx

Anlage 2 FAKULTÄT FÜR MEIZIN Angaben zum Promotionsarbeit Fachrichtung der Promotion Humanmedizin Zahnmedizin atum des Promotionsbeginns Angaben zum betreuenden Hochschullehrer Titel, Name, Vorname Akademischer Grad (z.b. Prof., P, r. rer.nat., r. med., Ph) Fachrichtung Fakultät/ 1 nstitut/ Leh rstu h 1 Telefon Email Straße, Hausnr. Postleitzahl und Ort Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass von mir an keiner anderen Hochschule eine Annahme als oktorand oder die Eröffnung eines Promotionsverfahrens beantragt wurde. Weiterhin erkläre ich, dass mir die Promotionsordnung "r.med./r. med.dent." bekannt ist. Regensburg, den Unterschrift Eingangsvermerk Fakultät für Medizin Ort, atum Unterschrift Stempel 10100.13.0410 Anmeldeformular wissarbeit v2.docx \~

Anlage 3 FAKULTÄT FÜR MEIZIN Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Al le Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Vereinbarung gelten daher für Frauen und Männer in gleicher Weise. Frau/ Herrn oktoranden-betreuungs-vereinbarung zwischen (Betreuender Hochschullehrer) (Einrichtung: Klinik/ Poliklinik/ Institut/ Lehrstuhl /Abteilung) Frau/ Herrn und (oktorand) (Adresse) wird zum Zwecke einer Promotion zum 0 r. med. / issertationsarbeit mit folgendem Thema festgelegt: 0 r. med. dent. eine In die Betreuung der issertationsarbeit können in der Verantwortung des betreuenden Hochschullehrers und nach dessen Maßgabe promovierte Mitarbeiter der o.g. Einrichtung eingebunden werden. Ggf. Mitbetreuung durch den / die promovierten Mitarbeiter: (Name, Vorname, akad. Grad) Für die auer der urchführung und Erstellung der issertation wird ein Zeitraum bis zum vorgesehen.

Bei Unstimmigkeiten mit dem Fortgang des Promotionsprojekts oder der Erstellung der issertationsschrift steht der Vorsitzende der Promotionskommission r.med. / r.med.dent. als Ansprechpartner zur Verfügung. iese Betreuungsvereinbarung kann ggf. im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich aufgelöst werden. ie Auflösung ist der Fakultät mitzuteilen. Falls eine Beratung/ ein Votum der Ethikkommission (http://ethikkommission.uniregensburg.de) und / oder eine Tierversuchsgenehmigung (http://www.unider issertation regensburg.de/forschung/zentrale-tierlaboratorien) zur Erstellung notwendig ist/ sind, wird dafür rechtzeitig Sorge getragen. er oktorand erklärt: 1.1 Ich kenne die Hausordnung der jeweiligen Einrichtung und die Bibliotheksordnung der (http://www.uniregensburg.de/rechtsgrundlagen/medien /bibliotheksordnung-20111116.pdf) und werde mich daran halten. 1.2 Ich kenne die atenschutzvorschriften und werde insbesondere hinsichtlich des Umgangs mit Patientendaten und Krankenakten folgendes beachten: ie ärztliche Schweigepflicht und Vertraulichkeit aller patientenbezogenen Unterlagen Bei Einsicht in Patientenunterlagen der Klinik oder Poliklinik/ des Institutes, muss dies schriftlich durch die Leitung der Klinik oder Poliklinik/ des Institutes genehmigt werden Jegliche Aufzeichnung aus den Krankenakten bedarf der strikten Anonymisierung, wenn mit diesen Aufzeichnungen außerhalb der Klinik oder Poliklinik / des Institutes gearbeitet wird In keinem Fall dürfen Krankenakten aus der Kl inik oder Poliklinik/ dem Institut entfernt werden; das gleiche gilt auch für Fotokopien aus den Krankenakten 2.1 Beim Umgang mit Gefahrstoffen werde ich die Gefahrstoffverordnung beachten. 2.2 Bei allen Arbeiten werde ich die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen (u.a. Biostoffverordnung) beachten. 2.3 Beim Umgang mit ionisierenden Strahlen werde ich die Strahlenschutzverordnung beachten. 2.4 Bei gentechnischen Arbeiten und Arbeiten mit Infektionserregern werde ich die gesetzlichen Vorschriften sowie die dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen beachten (u. a. Gentechnik-Gesetz und -Sicherheitsverordnung) und mich über empfohlene Schutzimpfungen rechtzeitig informieren. 3.1 ie Regeln guter wissenschaftlicher Praxis werde ich meiner issertation zugrunde legen. http://www. u ni-regensburg. de/rechtsgru ndlagen/medien/sicheru ngwissenschaftl icher-praxis. pdf. 3.2 An der Lehrveranstaltung der Fakultät für Medizin zum Thema Gute Wissenschaftliche Praxis" werde ich zum nächstmöglichen Termin teilnehmen. 3.3 Für experimentelle Arbeiten werde ich ein Protokollbuch führen, das alle Versuchsanordnungen und -daten enthält; dasselbe gilt für die Auswertung von klinischen aten. as Protokollbuch muss im Labor verbleiben. 4.1 Ich verpflichte mich, meinem betreuenden Hochschullehrer jederzeit Auskunft bzw. Einsicht über den Stand meiner Untersuchungen und die Anfertigung der issertationsschrift zu geben. Gleichzeitig bin ich darüber informiert, dass alle im Rahmen meines Projekts gewonnenen Ergebnisse der betreuenden Einrichtung zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. 4.2 Ich werde das mir überlassene Thema kontinuierlich bearbeiten und die issertationsschrift möglichst innerhalb des vorgesehenen Zeitraumes fertigstellen. oktoranden-betreuungs-vereinbarung VOS/2013

er betreuende Hochschullehrer verpflichtet sich: 1. den oktoranden anzuleiten und regelmäßig fachlich zu beraten 2. den zügigen Fortgang der Arbeit zu ermöglichen 3. für' die geplante auer der Themenbearbeitung einen geeigneten Arbeitsplatz und den Zugang zu erforderlichen Geräten und Sachmitteln (ggf. in Abstimmung mit der Instituts-/Klinikleitung) zu gewährleisten 4. die vom oktoranden verfasste issertation in einem Zeitraum von Monaten (höchstens 6) nach Erhalt durchzusehen und gegebenenfalls mit Korrekturvorschlägen - zurückzugeben 5. den oktoranden über die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu informieren und zu deren Beachtung anzuhalten http://www. u ni-regensburg.de/rechtsgrundlagen/medien/sicheru ngwissenschaftl icher-praxis. pdf. Regensburg, den (oktorand) (Betreuer/ Stempel) oktoranden-betreuungs-vereinbarung VOS/2013

Anlage 4 FAKULTÄT FÜR MEIZIN Projektskizze zur Promotionsarbeit von Thema: 1. Stand der Forschung 2. Ziel der Arbeit (Benennung und Begründung des Forschungsproblems)

3. geplante Methoden und Mittel 4. Arbeits- und Zeitplan Regensburg, den (Unterschrift) 2