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Transkript:

Preisblatt Wasser gültig ab 01. Juli 2015 Auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und den Ergänzenden Vereinbarungen des ZWE zu den AVBWasserV gelten für den Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) ab 01. Juli 2015 folgende Preise. 1. Grundpreis 1.1. Entsprechend Punkt 11.2. Buchstaben a, b und d der Ergänzenden Vereinbarungen des ZWE zu den AVBWasserV beträgt der Grundpreis je Wohneinheit/Wohnung und Monat: 14,45 1,01 15,46 1.2. Gemäß Punkt 11.2. Buchstaben c und d der Ergänzenden Vereinbarungen des ZWE zu den AVBWasserV beträgt der Grundpreis für sonstige Nutzung bei der Verwendung von Wasserzählern entsprechend dem aufgeführten Nenndurchfluss (On) I Dauerdurchfluss (03) pro bestehende Nutzungsart: Einfachzähler pro Monat On in m 3 /h 0 3 in m 3 /h On 2,5 bis 03 4 14,45 1,01 15,46 On 6,0 bis 03 10 34,68 2,43 37, 11 On 10,0 bis 03 16 57,80 4,05 61,85 On 15,0 bis 03 25 86,70 6,07 92,77 On 25,0 bis 0 3 40 144,50 10, 12 154,62 On 40,0 bis 0 3 63 231,20 16, 18 247,38 On 60,0 bis 0 3 100 346,80 24,28 371,08 On 150,0 bis 03 250 867,00 60,69 927,69 Verbundzähler pro Monat On in m 3 /h 03 in m 3 /h On 15,0 bis 0 3 25 86,70 6,07 92,77 On 25,0 bis Q3 40 144,50 10, 12 154,62 On 40,0 bis 0 3 63 231,20 16, 18 247,38 On 60,0 bis 0 3 100 346,80 24,28 371,08 On 150,0 bis 03 250 867,00 60,69 927,69 Einfachzähler pro Jahr On in m 3 /h 0 3 in m 3 /h On 2,5 bis 0 3 4 173,40 12,14 185,54 On 6,0 bis 0 3 10 416,16 29, 13 445,29 On 10,0 bis 0 3 16 693,60 48,55 742,15 On 15,0 bis 03 25 1.040,40 72,83 1.113,23 On 25,0 bis 0 3 40 1.734,00 121,38 1.855,38 Qn 40,0 bis Q3 63 2.774,40 194,21 2.968,61 On 60,0 bis 0 3 100 4.161,60 291,31 4.452,91 On 150,0 bis 0 3 250 10.404,00 728,28 11.132,28 Seite 1 von 5

Verbundzähler pro Jahr On in m 3 /h 03 in m 3 /h On 15,0 bis 03 25 1.040,40 72,83 1.113,23 On 25,0 bis 03 40 1.734,00 121,38 1.855,38 On 40,0 bis 03 63 2.774,40 194,21 2.968,61 On 60,0 bis 03 100 4.161,60 291,31 4.452,91 Qn 150,0 bis 03 250 10.404,00 728,28 11.132,28 1.3. Der Grundpreis für die Wasserabgabe an einen Einzelgarten beträgt monatlich: 8,67 7% MwSt. 0,61 9,28 2. Mengenpreis Entsprechend Punkt 11.1. der Ergänzenden Vereinbarungen des ZWE zu den AVBWasserV wird pro Kubikmeter entnommenen Wassers berechnet: 1,48 0,10 1,58 3. Miete und Kaution Wasserzähler/Hydrantenstandrohr Die Miete für die Versorgung mit Bauwasser aus einem Hydrantenstandrohr sowie die Kaution entsprechend Punkt 4.10. der Ergänzenden Vereinbarungen des ZWE zu den AVBWasserV beträgt: Miete Kaution Tag 2,55 467,29 0,18 32,71 2,73 500,00 4. Rohrnetzzahl Entsprechend Punkt 3.4. der Ergänzenden Vereinbarungen des ZWE zu den AVBWasserV beträgt die Rohrnetzzahl: 49,37 /m 5. Kosten Grundstücksanschluss Entsprechend 10 Abs. 4 der AVBWasserV i. V. m. Punkt 4.4. und 4.7. der Ergänzenden Vereinbarungen des ZWE zu den AVBWasserV wird die Herstellung, Änderung oder Erweiterung des Grundstücksanschlusses bis zur Rohrnennweite ON 100 pauschal und Grundstücksanschlüsse größer Rohrnennweite ON 100 nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet: 5.1. Grundbetrag 1.126,04 2.415,42 78,82 169,08 1.204,86 2.584,50 Seite 2 von 5

5.2. Längenzuschlag pro Meter (Preis mit Erdarbeiten und Oberflächenbefestigung, ohne Mauerdurchführung) 133,68 208,53 9,36 14,60 143,04 223, 13 5.3. Längenzuschlag pro Meter (Preis ohne Erdarbeiten, Oberflächenbefestigung und Mauerdurchführung) 50,61 137,63 3,54 9,63 54, 15 147,26 5.4. Zuschlag Mauerdurchführung bis 40 cm Wandstärke 163,23 419,56 11,43 29,37 174,66 422,42 5.5. Zuschlag Mauerdurchführung für Mehrlänge pro angefangene 10 cm Wandstärke 40,81 2,86 43,67 104,90 7,34 112,24 5.6. Stilllegung (Abtrennung) des Grundstücksanschlusses Montagegrundbetrag 386,70 27,07 413,77 Erdarbeiten 389,57 27,27 416,84 Rohrnennweite ab ON 80 M ontageg rund betrag 679,94 47,60 727,54 Erdarbeiten 509,24 35,65 544,89 5.7. Zuschlag Zählergarnitur bis On 2,5 bis 03 4 153,05 10,71 163,76 On 6 bis On 10 03 10 bis 03 16 460,23 32,22 492,45 On 15 bis On 40 03 25 bis 03 63 2.475,92 173,31 2.649,23 On 60 03100 3.551,09 248,58 3.799,67 5.8. Rohrbruchbeseitigung (Material wird nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet) Montagegrundbetrag 64,00 4,48 68,48 Erdarbeiten 389,57 27,27 416,84 Seite 3 von 5

6. Kostenpflichtiger Wasserzählerwechsel Entsprechend 18 Abs. 3 der AVBWasserV wird für den Wechsel eines beschädigten Wasserzählers, den Einbau eines abhanden gekommenen Wasserzählers sowie für den Wechsel eines kundeneigenen Wasserzählers (z. B. Gartenwasserzähler, Zähler zur Erfassung von nicht eingeleitetem Abwasser) berechnet: bis WZ On 2,5 bis Q3 4 54,00 3,78 57,78 WZ On 6,0 03 10 69,00 4,83 73,83 WZ größer On 6,0 bzw. größer Q3 10 werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet. 7. Zeitweilige Absperrung Entsprechend 32 Abs. 7 AVBWasserV i. V. m. Punkt 2.2. der Ergänzenden Vereinbarungen zu den AVBWasser wird für die zeitweilige Absperrung berechnet: 288,03 20, 16 308, 19 8. Inbetriebsetzung der Kundenanlage Entsprechend Punkt 7.2. der Ergänzenden Vereinbarungen des ZWE zu den AVBWasserV wird für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage berechnet: 9. Sonstige Kosten 9.1. Kosten für die Wiederaufnahme der Versorgung 9.2. Kosten für die Plombierung zusätzlicher Wasserzähler 30,00 2,10 32, 10 27,80 1,95 29,75 27,80 1,95 29,75 9.3. Kosten für die Einstellung der Versorgung 9.4. Kosten für zusätzliche Wege 9.5. Einsatz von Fahrzeugen 29,75 29,75 PKW km 1,25 0,09 1,34 LKW km 1,55 0,11 1,66 Wasserwagen km 2,35 0,16 2,51 Seite 4 von 5

9.6. Einsatz von Maschinen und Geräten Kleinbagger Std. 24,00 1,68 9.7. Miete/Ausleihe Ausleihe Wasserhänger, leer Tag 7,50 0,53 9.8. Einsatz Arbeitskräfte Lohnstunde Meister Std. 40,00 2,80 Lohnstunde Facharbeiter Std. 33,00 2,31 Lohnstunde Angestellter Std. 46,00 3,22 Lohnstunde Ingenieur Std. 51,00 3,57 Bereitschaftszuschlag Meister Std. 13,80 0,97 Facharbeiter Std. 12,50 0,88 25,68 8,03 42,80 35,31 49,22 54,57 14,77 13,38 9.9. lngenieurtechnische Leistungen Ausstellung technischer Zustimmungen 19 % MwSt. Stück 40,90 7,77 Ausstellung allgemeiner Zustimmungen 19 % MwSt. Stück 20,50 3,99 Zustimmungen für Leitungstrassen, Gewerbe-, Industrie- und Wohngebiete 19 % MwSt. Stück 43,40 8,25 48,67 24,40 51,65 10. Mahn- und Verzugskosten Mahnkosten 1. Mahnung Mahnkosten 2. Mahnung Verzugszinsen 2,50 5,00 7,00 % 11. Eintrag in das lnstallateurverzeichnis des ZWE 19 % MwSt. 77,00 14,63 91,63 12. Auslagen Auslagen sind dem ZWE in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. Dr. Darnstädt Verbandsvorsitzender Seite 5 von 5