Energiemonitoring und Fortschrittsbericht Energiewende in NRW schafft Transparenz und Faktenbasis

Ähnliche Dokumente
Beschlussempfehlung und Bericht

Antrag. Drucksache 16/1892. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Datum des Originals: /Ausgegeben: ( )

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

In der laufenden Förderperiode (1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013) setzt das Land die folgenden Strukturfonds der Europäischen Union um:

In der laufenden Förderperiode (1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013) setzt das Land die folgenden Strukturfonds der Europäischen Union um:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht (Landessubventionsgesetz)

Übersicht 15. Drucksache 17/4880. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

In der laufenden Förderperiode (1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013) setzt das Land die folgenden Strukturfonds der Europäischen Union um:

Übersicht 15. Drucksache 16/4841. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Übersicht 9. Drucksache 16/3254. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse

In der laufenden Förderperiode (1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013) setzt das Land die folgenden Strukturfonds der Europäischen Union um:

In der laufenden Förderperiode (1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013) setzt das Land die folgenden Strukturfonds der Europäischen Union um:

Beschlussempfehlung und Bericht

Milliarden-Entlastung der Kommunen durch die vollständige Übernahme der Grundsicherung

der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1264 vom 10. November 2011 der Abgeordneten Schulze Föcking und Astrid Birkhahn CDU Drucksache 15/3308

Beschlussempfehlung und Bericht

Antwort. Drucksache 17/5452. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Kommunalfinanzen: Welche Zuwendungen erhalten die NRW-Kommunen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs?

Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes NRW (AbgG NRW)

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4914 mit Schreiben vom 4. August 2016 namens der Landesregierung beantwortet.

Strafverfahren gegen Polizeibeamtinnen und beamte in Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Antwort. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Beschlussempfehlung und Bericht

Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz

Die einzelnen Anträge mit Begründungen ergeben sich aus der beigefügten Anlage.

Beschlussempfehlung und Bericht

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein- Westfalen - Änderungsgesetz BauGB-AG NRW -

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Beschlussempfehlung und Bericht

Unterstützt die Landesregierung Reservisten beim Dienst an unserem Vaterland?

Beschlussempfehlung und Bericht

gesetzliche Vertretung / Geschäftsführung 1. Vorsitzender Roland Staude Geschäftsführerin RAin Silke Gottschalk

Antwort. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

WE-Meldeerlass und Polizei-Einsätze im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften

Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 5198 mit Schreiben vom 26. Oktober 2016 namens der Landesregierung beantwortet.

Welche Erkenntnisse zeigen sich aufgrund der Veränderungen in der Ausgestaltung der Lernstandserhebungen?

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4913 mit Schreiben vom 5. August 2016 namens der Landesregierung beantwortet.

Beschlussempfehlung und Bericht

Atomtransporte von und zur GNS-Atommüllkonditionierungsanlage in Duisburg

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf. Drucksache 17/2993. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Fünftes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (5. Schulrechtsänderungsgesetz)

der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1899 der Abgeordneten Horst Becker, Johannes Remmel und Barbara Steffens Grüne Drucksache 14/5097

Klausurheberrecht: Wem steht die Nutzung vergangener Abituraufgaben zu?

Gesetzentwurf. Drucksache 15/975. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode der Landesregierung

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016)

Sonderpädagogischer Förderbedarf bei Schülerinnen und Schülern in der Stadt Hamm welche Zahlen, Daten und Fakten hat die Landesregierung?

Qualität der Unabhängigen Patientenberatung durch die Sanvartis GmbH

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Wie gestaltet sich der Stand der Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2015?

Gesetzentwurf. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode. Drucksache 16/Drnr der Fraktion der PIRATEN. Problem

Regelung zur Frauenförderung nach 19 Abs. 6 Landesbeamtengesetz NRW

Sichere Entsorgung des im Atommüll-Lager Ahaus eingelagerten mittel- und schwachradioaktiven Atommülls

Welche Schulen in Nordrhein-Westfalen führen schulsportliche Wettkämpfe durch?

Antwort. Drucksache 17/2109. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Beschlussprotokoll. PlBPr 16/12. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung und Bericht

Artikel 5 Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Die Anlage wurde als Sonderdruck an die Mitglieder des Landtags verteilt.

Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung

1. Welche neuen Anforderungen kommen auf das Land und die Kommunen in Nordrhein-Westfalen in Folge der EU-Aufnahmerichtlinie zu?

Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagoginnen (Sozialberufe-

Beschlussempfehlung und Bericht

Anerkennungsrate im Ausland erworbener Abschlüsse im Fachbereich Medizin

Zweites Gesetz zur Änderung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes

Datum des Originals: /Ausgegeben: ( )

Ungeachtet dessen gilt, dass Frauen, die sich bewusst von diesem Familienfinanzierungsmodell lösen wollen, anders behandelt werden als Männer.

Beschlussempfehlung und Bericht

Antwort. Drucksache 16/5721. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Sitzen Sie bequem? Wie viel zahlt der Steuerzahler für teures Mobiliar der Landesregierung?

Gesetzentwurf. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Antwort. Drucksache 16/3623. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Antwort. Drucksache 17/865. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Antwort. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Antwort. Drucksache 17/900. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Antwort. Drucksache 17/577. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Energiewende Umweltverträglich, wirtschaftlich, versorgungssicher!?

Fünftes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen

Transkript:

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1047 17.01.2013 NEUDRUCK Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der PIRATEN Der Antrag der Fraktion der CDU wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 16.01.2013 durch Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN geändert und in geänderter Fassung abgelehnt. Der Ursprungsantrag ist beigefügt. Energiemonitoring und Fortschrittsbericht Energiewende in NRW schafft Transparenz und Faktenbasis Nordrhein-Westfalen als Energieland Nr. 1 in Deutschland hat als Energieproduzent wie als Energieverbraucher ein hohes Interesse daran, die Chancen, die im Umbau der Energieversorgung liegen, zu nutzen und die Herausforderungen zu bestehen. Unser Ziel ist eine sichere, bezahlbare, wirtschaftliche und umweltfreundliche Energieversorgung. Dazu ist eine möglichst umfassende Faktenbasis notwendig, mit der es möglich ist, Herausforderungen zu erkennen, Entwicklungsrichtungen zu beobachten und Fortschritte nachzuvollziehen. Die Bundesregierung hat ein Monitoring initiiert, das als Blaupause dienen kann. Darin werden Themen wie Netzausbau, Kraftwerkszubau, Ersatzinvestitionen und Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien überprüft. Der Landtag beschließt: Der Landtag fordert die Landesregierung auf 1. Einen jährlichen Monitoringbericht für Nordrhein-Westfalen zu erarbeiten. 2. Einen Fortschrittsbericht zu erarbeiten, der im Abstand von drei Jahren erstellt wird und erstmals 2014 vorzulegen ist. 3. Beide Berichte werden dem Parlament nach der Erarbeitung zugleitet. Datum des Originals: 17.01.2013/Ausgegeben: 22.01.2013 (04.10.2012) Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884-2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

Der Monitoringbericht genügt angelehnt an den Bericht der Bundesregierung folgenden 1. Zur effizienten Gestaltung von Abstimmungsprozessen soll der Monitoring-Bericht im Wesentlichen faktenorientiert sein und auf dieser Basis den Fortschritt bei der Zielerreichung und den Stand der Umsetzung bewerten. 2. Zu quantitativen Größen/Indikatoren erfolgt eine Gegenüberstellung mit dem jeweiligen Status quo (z.b. Absenkung des Primärenergie- und Stromverbrauchs, Strommix, Entwicklungen in Forschung und Entwicklung, Anteile erneuerbarer Energien, Anteile konventioneller Energien, Netzausbau, Blindleistungsbereitstellung, Schwarzstartfähigkeit von Anlagen, Entwicklung der Energieeffizienz, Entwicklung der THG-Emissionen, Energiepreise und kosten, Stromhandel mit dem Ausland). 3. Als Primärdaten werden statistische Erhebungen durch die AG Energiebilanzen unter Beteiligung insbesondere des Statistischen Bundesamtes, des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der Bundesnetzagentur, des Umweltbundesamtes, des Bundeskartellamtes und der AG Erneuerbare-Energien-Statistik verwendet. 4. Der Umsetzungsstand der wichtigsten Maßnahmen wird tabellarisch mit indikativen Kurzbewertungen dargestellt. Der zusammenfassende Fortschrittsbericht (alle drei Jahre) genügt folgenden 1. Er beruht auf einer mehrjährigen Datenbasis und trägt auf diese Weise dazu bei, dass verlässliche Trends erkennbar werden. 2. Er enthält eine ausführliche Gegenüberstellung von Status quo und quantitativen und qualitativen Zielsetzungen des Energiekonzepts. 3. Er beschreibt und bewertet den Stand bei der Umsetzung der Maßnahmen und bietet Gelegenheit für tiefer gehende Analysen, für die ggfs. statistische Sonderaufbereitungen notwendig sind. 4. Er untersucht Problemursachen und stellt die entsprechenden Hemmnisse dar. 5. Er schlägt ggfs. Maßnahmen vor, um Hindernisse zu beseitigen und die angesetzten Ziele zu erreichen. 6. Er stellt eine Verknüpfung zum Monitoring aus dem Klimaschutzgesetz-Monitoring der CO 2 -Emissionen her. 7. Er stellt die unterschiedliche Betroffenheit von Maßnahmen, z. B. von Preiserhöhungen, dar. Organisation des Monitoring-Prozesses 1. Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk erarbeitet federführend die Monitoring- und die Fortschrittsberichte 2

2. Eine einzusetzende Kommission aus Sachverständigen gibt Stellungnahmen zu den Berichten ab, die den Monitoringberichten und den Fortschrittsberichten beigefügt werden. Karl-Josef Laumann Lutz Lienenkämper Thomas Kufen und Fraktion 3

4

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1047 04.10.2012 Antrag der Fraktion der CDU Energiemonitoring und Fortschrittsbericht Energiewende in NRW schafft Transparenz und Faktenbasis Nordrhein-Westfalen als Energieland Nr. 1 in Deutschland hat als Energieproduzent wie als Energieverbraucher ein hohes Interesse daran, die Chancen, die im Umbau der Energieversorgung liegen, zu nutzen und die Herausforderungen zu bestehen. Unser Ziel ist eine sichere, bezahlbare, wirtschaftliche und umweltfreundliche Energieversorgung. Dazu ist eine möglichst umfassende Faktenbasis notwendig, mit der es möglich ist, Herausforderungen zu erkennen, Entwicklungsrichtungen zu beobachten und Fortschritte nachzuvollziehen. Die Bundesregierung hat ein Monitoring initiiert, das als Blaupause dienen kann. Darin werden Themen wie Netzausbau, Kraftwerkszubau, Ersatzinvestitionen und Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien überprüft. Der Landtag beschließt: Der Landtag fordert die Landesregierung auf 1. Einen jährlichen Monitoringbericht für Nordrhein-Westfalen zu erarbeiten. 2. Einen Fortschrittsbericht zu erarbeiten, der im Abstand von drei Jahren erstellt wird und erstmals 2014 vorzulegen ist. 3. Beide Berichte werden dem Parlament nach der Erarbeitung zugleitet. Der Monitoringbericht genügt angelehnt an den Bericht der Bundesregierung folgenden Datum des Originals: 10.09.2012/Ausgegeben: 04.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884-2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

1. Zur effizienten Gestaltung von Abstimmungsprozessen soll der Monitoring-Bericht im Wesentlichen faktenorientiert sein und auf dieser Basis den Fortschritt bei der Zielerreichung und den Stand der Umsetzung bewerten. 2. Zu quantitativen Größen/Indikatoren erfolgt eine Gegenüberstellung mit dem jeweiligen Status quo (z.b. Absenkung des Primärenergie- und Stromverbrauchs, Strommix, Entwicklungen in Forschung und Entwicklung, Anteile erneuerbarer Energien, Netzausbau, Blindleistungsbereitstellung, Schwarzstartfähigkeit von Anlagen, Entwicklung der Energieeffizienz, Entwicklung der THG-Emissionen, Energiepreise und kosten, Stromhandel mit dem Ausland). 3. Als Primärdaten werden statistische Erhebungen durch die AG Energiebilanzen unter Beteiligung insbesondere des Statistischen Bundesamtes, des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der Bundesnetzagentur, des Umweltbundesamtes, des Bundeskartellamtes und der AG Erneuerbare-Energien-Statistik verwendet. 4. Der Umsetzungsstand der wichtigsten Maßnahmen wird tabellarisch mit indikativen Kurzbewertungen dargestellt. Der zusammenfassende Fortschrittsbericht (alle drei Jahre) genügt folgenden 1. Er beruht auf einer mehrjährigen Datenbasis und trägt auf diese Weise dazu bei, dass verlässliche Trends erkennbar werden. 2. Er enthält eine ausführliche Gegenüberstellung von Status quo und quantitativen und qualitativen Zielsetzungen des Energiekonzepts. 3. Er beschreibt und bewertet den Stand bei der Umsetzung der Maßnahmen und bietet Gelegenheit für tiefer gehende Analysen, für die ggfs. statistische Sonderaufbereitungen notwendig sind. 4. Er untersucht Problemursachen und stellt die entsprechenden Hemmnisse dar. 5. Er schlägt ggfs. Maßnahmen vor, um Hindernisse zu beseitigen und die angesetzten Ziele zu erreichen. Organisation des Monitoring-Prozesses 1. Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk erarbeitet federführend die Monitoring- und die Fortschrittsberichte 2. Eine einzusetzende Kommission aus Sachverständigen gibt Stellungnahmen zu den Berichten ab, die den Monitoringberichten und den Fortschrittsberichten beigefügt werden. Karl-Josef Laumann Lutz Lienenkämper Thomas Kufen und Fraktion 2