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An das Sozialministeriumservice Landesstelle Eingangsstempel ANSUCHEN um Gewährung einer Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ( 22 des Bundesbehindertengesetzes) HINWEIS: Das Ansuchen ist vor der Durchführung des Vorhabens einzubringen. Zutreffendes bitte ankreuzen Daten des behinderten Menschen (= Förderungswerber/in): Familienname / Nachname Vorname Akadem. Titel Geburtsdatum weiblich männlich wohnhaft: PLZ Ort Straße, Haus-, Tür-Nr. Telefon (Büro, tagsüber, Handy): FAX E-Mail Familienstand verheiratet geschieden verwitwet ledig in Partnerschaft lebend dauernd getrennt lebend Berufstätig nicht berufstätig in Pension Vorliegende Gesundheitsschädigungen: sozialministeriumservice.at

Gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder: Name: Anschrift: Tel.Nr./Fax/E-Mail. Sonstige Vertretung Bevollmächtigung ( 10 AVG) Sachwalterschaft Vorsorgevollmacht ( 284f ABGB) Vertretungsbefungnis nächster Angehöriger ( 284b AGBG) Name: Anschrift: Tel.Nr./Fax/E-Mail. Beschreibung des Vorhabens mit kurzer Begründung betreffend die behinderungsbedingte Notwendigkeit der Maßnahme Finanzierung: Voraussichtliche Gesamtkosten Förderungen wurden beantragt bei Gebietskrankenkasse SVA der Bauern Pensionsversicherungsanstalt SVA der Gewerblichen Wirtschaft Bezirkshauptmannschaft Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter Magistrat Private Wohlfahrt Amt der Landesregierung Sonstige Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau Es erfolgte keine Antragstellung bei sonstigen Fördergebern/Fördergeberinnen Kostenersatz wird (wurde) bei einer Haftpflichtversicherung beantragt Wurde das Vorhaben bereits durchgeführt? Wenn, erfolgte bereits eine Rechnungslegung? Hinweis: Bei bereits in Rechnung gestellten Vorhaben ist keine Förderung möglich. DVR: 0017001 Seite 2 von 5 06/2014

Einkommen und Sorgepflichten: Einkommen ist grundsätzlich jede regelmäßig zufließende Geldleistung. Nicht zum Einkommen zählen folgende Leistungen: Pflegegeld oder vergleichbare Leistungen aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften; Sonderzahlungen; Grundrenten nach den Sozialentschädigungsgesetzen; Versehrtenrente oder vergleichbare Leistungen; Familienbeihilfe; Kinderbetreuungsgeld; Studienbeihilfe; Wohnbeihilfe; Leistungen nach den Sozialhilfegesetzen der Länder oder vergleichbare Leistungen sowie Familienförderungen nach landesgesetzlichen Vorschriften. Einkommen des behinderten Menschen: Monatlich netto Auszahlende Stelle Einkommen der Personen, die mit dem/der Antragsteller/in im gemeinsamen Haushalt leben: Name Einkommen mtl. netto auszahlende Stelle Verwandtschafts- verhältnis Sorgepflichten des behinderten Menschen: Sorgepflichten des (der) unterhaltsverpflichteten Angehörigen: Wieviele Personen leben insgesamt im gemeinsamen Haushalt? Wird für den behinderten Menschen erhöhte Familienbeihilfe bezogen? Wird Pflegegeld bezogen? (Wenn, bitte Stufe angeben) Wird für eine andere Person Familienbeihilfe bezogen? Wird für eine Andere Person Pflegegeld bezogen? (Wenn, bitte Stufe angeben) DVR: 0017001 Seite 3 von 5 06/2014

Ich verpflichte mich, die Leistung zurückzuzahlen, wenn ich den Unterstützungsfonds über wesentliche Umstände unvollständig oder falsch unterrichtet habe, das geförderte Vorhaben nicht oder durch mein Verschulden nicht rechtzeitig durchgeführt wird, die Zuwendung widmungswidrig verwendet wird oder Bedingungen durch mein Verschulden nicht eingehalten werden, ich die Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung vereitle. Zugleich verpflichte ich mich, dem Unterstützungsfonds jederzeit die Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungsmittel durch Einsicht in die Bücher und Belege sowie durch Besichtigung an Ort und Stelle zu ermöglichen. Ich nehme zur Kenntnis, dass eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds nur unter den oben angeführten Bedingungen gewährt wird. Die Höhe des Zuschusses ist von den dem Unterstützungsfonds zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln abhängig. Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds besteht kein Rechtsanspruch. Ich werde darauf aufmerksam gemacht, dass mein Ansuchen erst nach Einlangen des ausgefüllten und unterfertigten Ansuchens bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice weiterbearbeitet wird. Bei Gewährung einer Förderung in Höhe der offenen Restkosten erkläre ich mich mit einer direkten Verrechnung mit der Lieferfirma einverstanden. Ich gebe meine Bankverbindung bekannt: Name der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers: bei der Bank: IBAN: BIC: Ich bin mit der Weiterleitung meines Ansuchens an konkret in Frage kommende Kostenträger/innen einverstanden. Hinweis: Vor einer Weiterleitung wird abgesehen, wenn dies ausdrücklich erwünscht wird. Ich ermächtige den Unterstützungsfonds, die für die Erledigung des Ansuchens unerlässlichen Daten einzuholen bzw. zu überprüfen. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der Sozialministeriumservice allenfalls bereits aufliegende, meine Person betreffende Gutachten ärztlicher Sachverständiger und sonstige aufliegende verfahrensrelevante Daten im nunmehr durchzuführenden Verfahren heranzieht. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden., Ort, Datum Unterschrift des behinderten Menschen bzw. der zur Vertretung befugten Person DVR: 0017001 Seite 4 von 5 06/2014

Folgende Beilagen (in Kopie) sind erforderlich: Kostenvoranschläge (ausgestellt auf die behinderte Person oder gesetzliche Vertretung) aktuelle medizinische Unterlagen über die bestehende Gesundheitsschädigung aktuelle Einkommensbelege des behinderten Menschen, der ihm gegenüber unterhaltsverpflichteten Personen und der in Partnerschaft lebenden Person Nachweis über die bezogene Familienbeihilfe allfällig vorliegende Entscheidungen anderer Kostenträger Meldezettel aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei Vertretung: Vollmacht bei Bevollmächtigung gem. 10 AVG Beschluss des Bezirksgerichtes bei Sachwalterschaft Registrierungsbestätigung des Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnisses (ÖZVV) bei Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger Vorsorgevollmacht gem. 284f ABGB liegt dem Antrag bei liegt im Sozialministeriumservice auf wird nachgereicht Bitte übermitteln Sie Ihren Antrag an die in Ihrem Bundesland eingerichtete Landesstelle des Sozialministeriumservice: Landesstelle Burgenland Neusiedler Straße 46 7000 Eisenstadt Tel. 02682 / 64 046 Landesstelle Kärnten Kumpfgasse 23 25 9020 Klagenfurt Tel. 0463 / 58 64-0 Landesstelle Niederösterreich Standort St. Pölten Daniel Gran-Straße 8/3. Stock 3100 St. Pölten Tel. 02742 / 312224 Standort Wien Babenbergerstraße 5 1010 Wien Tel. 01 / 58831 Landesstelle Oberösterreich Gruberstraße 63 4021 Linz Tel. 0732 / 76 04-0 Landesstelle Salzburg Auerspergstraße 67a 5020 Salzburg Tel. 0662 / 88 983-0 Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße 35 8020 Graz Tel. 0316 / 70 90 Telefon österreichweit 05 99 88 Landesstelle Tirol Herzog Friedrichstraße 3 6010 Innsbruck Tel. 0512 / 56 31 01 Landesstelle Vorarlberg Rheinstraße 32/3 6900 Bregenz Tel. 05574 / 68 38 Landesstelle Wien Babenbergerstraße 5 1010 Wien Tel. 01 / 588 31 DVR: 0017001 Seite 5 von 5 06/2014