PROFESSUR FÜR WIRTSCHAFTS- UND BERUFSPÄDAGOGIK

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STATISTIKEN JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ JKU

Transkript:

PROFESSUR FÜR WIRTSCHAFTS- UND BERUFSPÄDAGOGIK INFORMATIONEN FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ Altenberger Straße 69 4040 Linz, Österreich www.jku.at DVR 0093696

Inhaltsverzeichnis 1. Die Johannes Kepler Universität Linz (Österreich)... 3 2. Die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät... 3 3. Der Bereich Pädagogik und Psychologie... 3 4. Anforderungen an die Stelle Wirtschafts- und Berufspädagogik... 4 4.1. Forschung... 4 4.2. Lehre... 4 4.3. Weitere Anforderungen... 5 4.4. Bedeutung bzw. zeitliches Ausmaß der Aktivitäten... 5 5. Gesetzlicher Rahmen... 6 5.1. Anstellungsverhältnis... 6 5.2. Pensionsrechtliche Situation... 6 5.2.1. Pension... 6 5.2.2. Betriebspensionskasse für Universitätsprofessor/inn/en... 6 6. Gehalt... 6 7. Bewerbungsunterlagen... 7 7.1. Allgemeines... 7 7.2. Forschung... 7 7.3. Lehre... 7 7.4. Sonstiges... 8 8. Auskünfte... 8 Professur für Wirtschafts- und Berufspädagogik 2/8

1. Die Johannes Kepler Universität Linz (Österreich) Die Johannes Kepler Universität Linz ist eine junge europäische Universität mit spezifischen Schwerpunkten im Bereich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der Rechtswissenschaften, der Technik und Naturwissenschaften und seit 2014 auch der Humanmedizin. Sie hat sich in den fünf Jahrzehnten ihres Bestehens durch ihre vielfältige Forschungs- und Lehrleistung zu einer national und international anerkannten Institution in Wirtschaft und Forschung etabliert. Die JKU ist eine Campusuniversität am Stadtrand von Linz. Der Campus ermöglicht eine einzigartige Nähe zwischen allen Disziplinen. Interdisziplinäre Zusammenarbeit, innovative Grundlagenforschung und eine starke Kooperation zu Industrie und Wirtschaft in der Anwendung der Forschungsergebnisse bestimmen ihre Grundausrichtung. Getragen vom Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre erbringt die JKU durch Kreation und Transfer von Wissen Dienstleistungen mit hohem Nutzen für Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. Ihre Kernzielgruppen sind Studierende, die Scientific Community sowie Organisationen des privaten und öffentlichen Lebens. Als die größte Forschungs- und Lehrinstitution in Oberösterreich, und somit als ein Zentrum für Wissenstransfer, trägt die Universität zum Erhalt und zur Entwicklung der dynamischen Wirtschaftsregion Oberösterreich bei. Sie nimmt an Kompetenzzentren teil und entwickelt Spin-Off- Programme, die Firmenneugründungen unterstützen. 2. Die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät umfasst 34 Institute, die in folgenden Fachbereichen (Fächergruppen) in Grundlagenforschung sowie anwendungsorientierter Forschung tätig sind: Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik Volkswirtschaftslehre Soziologie Pädagogik und Psychologie Statistik Gesellschafts- und Sozialpolitik Geschichte und Philosophie Nähere Informationen finden Sie unter http://www.sowi.jku.at. 3. Der Bereich Pädagogik und Psychologie Der Fachbereich Pädagogik und Psychologie wird an der Fakultät durch das Institut für Pädagogik und Psychologie repräsentiert, das sich in folgende 5 Abteilungen gliedert: Abteilung für Arbeits-, Organisations- und Medienpsychologie (AOM) Abteilung für Berufspädagogik und Erwachsenenbildung (BEB) Abteilung für Pädagogik und Pädagogische Psychologie (PPP) Abteilung für Sozial- und Wirtschaftspsychologie (SWP) Abteilung für Wirtschafts- und Berufspädagogik (WIP) Professur für Wirtschafts- und Berufspädagogik 3/8

Das Institut ist in der Lehre in zahlreiche Studienrichtungen der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Fakultät sowie in die Lehramtsstudien der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät eingebunden. Der Schwerpunkt der Lehre der ausgeschriebenen Professur liegt im Diplomstudium Wirtschaftspädagogik. Das Institut für Pädagogik und Psychologie hat ein starkes Forschungsprofil im Bereich der Psychologie und der Bildungsforschung, das durch die ausgeschriebene Professur ergänzt und gestärkt werden soll. Homepages des Instituts für Pädagogik und Psychologie: http://www.jku.at/ipp/content 4. Anforderungen an die Stelle Wirtschafts- und Berufspädagogik 4.1. Forschung Der/die Stelleninhaber/in soll entsprechend dem Entwicklungsplan der Johannes Kepler Universität Linz durch Beiträge zur Bildungsforschung zum Exzellenzschwerpunkte "Soziale Systeme, Märkte und Wohlfahrtsstaat" maßgeblich beitragen. Dafür kommen entsprechend der Ausrichtung des Instituts sowohl Beiträge zur Grundlagenforschung als auch zur angewandten Forschung in Frage. Er/sie soll in Wirtschafts- und Berufspädagogik hervorragend ausgewiesen und mit empirischen Forschungsmethoden vertraut sein. Zur Beurteilung der Qualifikation in der Forschung werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: 1. Habilitation im Bereich Wirtschafts- und Berufspädagogik" oder eine mit der Habilitation vergleichbare Qualifikation 2. a) Qualität und Quantität der vorhandenen Publikationen, insbesondere in renommierten internationalen Fachzeitschriften b) Bezug der bisherigen Forschungsarbeiten zur Wirtschafts- und Berufspädagogik. 3. Wissenschaftliche Vortragstätigkeit 4. Erfahrungen an in- und ausländischen Universitäten und Forschungseinrichtungen 5. Einwerbung von Drittmitteln, Mitarbeit an bzw. Leitung von Forschungsprojekten oder -gruppen in den letzten fünf Jahren 6. Geplante Forschungsprojekte in den angeführten Forschungsbereichen 7. Einbindung in die Scientific Community (Gutachter/innentätigkeit, Herausgeber/innenschaften, ) 4.2. Lehre Erwartet wird Lehre in verschiedenen Teilgebieten der Wirtschafts- und Berufspädagogik. Als Richtwert ist ein Lehrangebot in der Höhe von acht Wochenstunden je Semester anzusehen. Zu den Lehraufgaben gehören auch die Betreuung von Bachelor-, Diplom-, und Masterarbeiten sowie von Dissertationen und die Mitwirkung an den dafür vorgesehenen Seminaren. Besonders wünschenswert sind Kooperationen mit ausländischen Universitäten zur Förderung des Austausches von Studierenden. Zur Beurteilung der Qualifikation in der Lehre werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: Professur für Wirtschafts- und Berufspädagogik 4/8

1. Die Fähigkeit zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen im Bereich der Wirtschafts- und Berufspädagogik 2. Ausarbeitung von Unterlagen und Lehrbehelfen im Zusammenhang mit bereits abgehaltenen Lehrveranstaltungen und/oder Ausbildungen und Weiterbildungen 3. Erfahrung in der Betreuung von Bachelor-, Diplom- und Masterarbeiten sowie von Dissertationen. 4. Evaluierungsergebnisse, Preise und Auszeichnungen im Bereich der Lehre 5. Einsatz innovativer Lehr- und Lernmethoden 6. Tätigkeiten als Lehrende/r an in- und ausländischen Universitäten sowie sonstigen Einrichtungen des tertiären Bildungssektors 4.3. Weitere Anforderungen Es wird großer Wert auf eine an internationalen Maßstäben orientierte Forschungstätigkeit gelegt. Ein wichtiges Ziel ist die weitere Etablierung des Instituts für Pädagogik und Psychologie als international angesehene Forschungseinrichtung. Dazu sollen Forschungskooperationen mit Partner/inne/n an anderen in- und ausländischen Universitäten gepflegt werden. Erwünscht ist die Durchführung von oder die Mitwirkung an nationalen und internationalen Forschungsprojekten, die durch Drittmittel, etwa aus österreichischen oder EU-Forschungs-förderungsprogrammen finanziert werden, sowie die Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Entwicklung von Lehrer/innenbildungsprogrammen der Universität. Die fallweise Übernahme von Aufgaben zur Bearbeitung von regionalen, nationalen oder internationalen wirtschafts- und berufspädagogischen Fragestellungen ist erwünscht, dabei insbesondere die Kooperation mit relevanten Stakeholdern. Es wird erwartet, dass der/die Stelleninhaber/in Impulse für die Forschungstätigkeit der Mitarbeiter/innen des Instituts für Pädagogik und Psychologie setzt, wofür die Fähigkeit zu kooperativer Forschung eine Voraussetzung darstellt. Darüber hinaus sind mit der Stelle auch Aufgaben im administrativen Bereich, etwa in der Organisation und Planung der Lehr- und Prüfungstätigkeit, sowie die Mitwirkung an universitären Gremien verbunden. Es wird erwartet, dass der Lebensmittelpunkt der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers in der Region liegt. Ein kooperativer Führungsstil, Erfahrung in der Personalentwicklung und Frauenförderung sowie die Teilnahme an Gender Mainstreaming Projekten stellen relevante Auswahlkriterien dar. Zur Beurteilung der weiteren Qualifikationen werden folgende Kriterien herangezogen: 1. Bisherige Forschungskooperationen mit Partner/inne/n an anderen in- und ausländischen Universitäten. 2. Qualifikation und Eignung für die Leitung von Organisationseinheiten, Forschungsprojekten etc. 3. Qualifikation und Eignung für kooperative Führung, für Personalentwicklung und Frauenförderung sowie Teilnahme an Gender Mainstreaming Projekten. 4.4. Bedeutung bzw. zeitliches Ausmaß der Aktivitäten Insgesamt sollen den Bereichen der Forschung und Lehre gleich große Bedeutung zugemessen werden. Professur für Wirtschafts- und Berufspädagogik 5/8

Die Verteilung des Arbeitsaufwandes kann daher im Umfang von 40% Lehre, 40% Forschung und 20% administrative Tätigkeit angenommen werden. Bei der Beurteilung der Eignung von Bewerbungen für die Stelle wird diese Gewichtung berücksichtigt. 5. Gesetzlicher Rahmen Die Universitäten sind seit 1.1.2004 selbständige vollrechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts mit unternehmensähnlicher Struktur. Sie werden auf Basis dreijähriger Leistungsvereinbarungen mit dem Staat finanziert, verfügen über ein Globalbudget und unterliegen keinem Weisungsverhältnis zum Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. 5.1. Anstellungsverhältnis Sämtliche Anstellungsverhältnisse einschließlich der Professuren unterliegen dem Angestelltengesetz. Die Berufung als Universitätsprofessor/in stellt daher den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der Universität dar, für den das Angestelltengesetz mit den damit verbundenen arbeits-, sozial- und pensionsrechtlichen Bestimmungen sowie der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten den rechtlichen Rahmen darstellen. Nach 4 Jahren erfolgt eine Evaluierung der Lehrund Forschungstätigkeit sowie der administrativen Tätigkeit zur Erfüllung allfälliger Zielvereinbarungen. 5.2. Pensionsrechtliche Situation 5.2.1. Pension Das Pensionskonto der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (PVA) ist die Berechnungsgrundlage für Ihre Pension. Allen Pensionskontoinhaber/innen werden für Versicherungszeiten jährlich Teilgutschriften eingetragen, die 1,78 Prozent der jährlichen Beitragsgrundlagen betragen und diese sind mit der Höchstbemessungsgrundlage gedeckelt. Die Summe der Teilgutschriften bildet die Gesamtgutschrift, diese wird jedes Jahr aufgewertet. Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 ergibt die monatliche Bruttopension. Nähere Auskünfte zur staatlichen Pension erhalten Sie direkt von der PVA. 5.2.2. Betriebspensionskasse für Universitätsprofessor/inn/en Nach UG 2002 ist eine besondere Pensionskassenregelung für Universitätsprofessor/inn/en vorgesehen, die durch den Kollektivvertrag vereinbart wird. Die Beitragsleistung durch die Universität beträgt 10 % des im Kollektivvertrag jeweils vorgesehenen Mindestgehaltes. Freiwillige über das kollektivvertragliche Mindestgehalt hinausgehende Gehaltszahlungen sind nicht Gegenstand der Berechnungsgrundlage der Beitragsleistungen. 6. Gehalt Die Höhe des Mindestgehaltes für die Verwendungsgruppe A 1 (Professur) ist im Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten festgelegt und beträgt 67.797,80 brutto pro Jahr (Stand 2016). Die Auszahlung erfolgt in 14 gleichen Teilen, wobei zwei Teile als Sonderzahlung zur Anweisung gelangen. Für die Professur für Wirtschafts- und Berufspädagogik ist eine auf freiwilliger Basis beruhende Vereinbarung eines Gehaltes, das über dem kollektivvertraglich vorgesehenen Mindestgehalt liegt, vorgesehen. Abhängig von der derzeitigen Position (gegenwärtiges Gehalt) beträgt der Rahmen des Professur für Wirtschafts- und Berufspädagogik 6/8

jährlichen Bruttogehaltes (kollektivvertragliches Mindestgehalt zuzüglich freiwilliger Überzahlung) 80.000,- bis 100.000,-. Der Nettobetrag hängt auch von persönlichen Faktoren ab; als Richtwert kann man davon ausgehen, dass ein Jahresgehalt von 80.000,- brutto zu einem jährlichen Nettobetrag von ca. 50.000,- führt. Alle sechs Jahre in Summe 4-malig - kommt es nach einer jeweils positiven Evaluierung zu einer Vorrückung in die nächste kollektivvertragliche Gehaltsstufe der Verwendungsgruppe A1. 7. Bewerbungsunterlagen Bewerber/innen auf die Professur Wirtschafts- und Berufspädagogik werden gebeten, folgende Bewerbungsunterlagen in elektronischer Form an bewerbung@jku.at zu senden. Falls die Übersendung der Anlagen in elektronischer Form nicht möglich ist, sind diese in fünffacher Ausfertigung derart zu übersenden, dass diese längstens innerhalb einer Nachfrist von einer Woche nach Ende der Bewerbungsfrist beim Rektor einlangen. 7.1. Allgemeines Formblatt Motivationsschreiben (1 Seite) Tabellarischer Lebenslauf Zeugnisse (Doktorat, Habilitation) 7.2. Forschung Habilitation im Bereich Wirtschafts- und Berufspädagogik" oder eine mit der Habilitation vergleichbare Qualifikation Publikationsliste sowie die fünf wesentlichsten Publikationen Vortragsliste gegliedert nach Invited speaker, referierten Tagungen und sonstigen Vorträgen Erfahrungen an in- und ausländischen Universitäten und Forschungseinrichtungen (Institution, Art der Tätigkeit, Dauer) Einwerbung von Drittmitteln, Mitarbeit an bzw. Leitung von Forschungsprojekten oder -gruppen in den letzten fünf Jahren (Funktion, Projektvolumen, Auftrag- bzw. Fördergeber/innen) Geplante Forschungsprojekte in den angeführten Forschungsbereichen (Beilage eines Kurzkonzeptes) Einbindung in die Scientific Community (Gutachter/innentätigkeit, Herausgeber/innenschaften, ) 7.3. Lehre Vorlage von maximal 3 Unterlagen/Lehrbehelfen, die als besonders qualitätsvoll bzw. innovativ eingeschätzt werden Liste der betreuten Diplomarbeiten und Dissertationen der letzten fünf Jahre Evaluierungsergebnisse, Preise und Auszeichnungen im Bereich der Lehre Einsatz innovativer Lehr- und Lernmethoden Tätigkeiten als Lehrende/r an in- und ausländischen Universitäten sowie sonstigen Einrichtungen des tertiären Bildungssektors Professur für Wirtschafts- und Berufspädagogik 7/8

7.4. Sonstiges 1. Bisherige Forschungskooperationen mit Partner/inne/n an anderen in- und ausländischen Universitäten 2. Qualifikation und Eignung für die Leitung von Organisationseinheiten, Forschungsprojekten etc. 3. Qualifikation und Eignung für kooperative Führung, für Personalentwicklung und Frauenförderung sowie Teilnahme an Gender Mainstreaming Projekten 8. Auskünfte Für eventuelle Fragen stehen Herr Univ.-Prof. Dr. Bernad Batinic (+43 (732) 2468 7271, bernad.batinic@jku.at) gerne zur Verfügung. Professur für Wirtschafts- und Berufspädagogik 8/8