Anlagen besonderer Art Teil I

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Transkript:

Anlagen besonderer Art Teil I Seminar 16.04.2013, Wien Für die Errichtung von PV Anlagen gilt ÖVE/ÖNORM E 8001-4-712: 2009 Für PV Anlagen gelten verschiedene EN Normen z.b. ÖVE/ÖNORM EN 62446, Netzgekoppelte Photovoltaik- Systeme - Mindestanforderungen an Systemdokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und Prüfungen Für den Anschluss gilt die TOR D4 Seite 2 1

Besonderheiten der Installation Vom PV Generator bis zum Wechselrichter ist ein Gleichstromkreis zu installieren Für die Schutzmaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass die Spannungsquelle nicht einfach abgeschaltet werden kann Für die Schutzmaßnahmen ist zu beachten, dass die Energieflussrichtung von der Verbraucheranlage zum Netz führt Für die Wechselstromseite ist zu berücksichtigen, dass eventuell Gleichströme im Fehlerfall von der Generatorseite auf die Netzseite gelangen können und damit Schutzmaßnahmen behindern könnten Der Generator ist in exponierter Lage im Freien angeordnet, daher Gefahr von Blitzüberspannungen Seite 3 Daraus folgen besondere Maßnahmen Verwendung von geeignetem Material auf der Gleichstromseite (Klemmen, Dosen, Leitungen, Schaltgeräte) Maßnahmen zum Brandschutz Maßnahmen zum Blitz- und Überspannungsschutz Verwendung einer Typ B Fehlerstromschutzeinrichtung oder einer RCMU, wenn der Wechselrichter keine galvanische Trennung zwischen Gleich- und Wechselstromseite bereitstellt (ÖVE/ÖNORM E 8001-4-712) Eigene Leitungsführung bis zum Verteiler, erforderlichenfalls bis in die Hauptverteilung Seite 4 2

- Blitzschutz Praktische Anleitung zum Blitzschutz findet man in den ÖVE Richtlinien R6-2-1 Praktische Anleitungen zum Überspannungsschutz findet man in ÖVE Richtlinie R6-2-2 Erdung nach ÖVE/ÖNORM E 8014 Seite 5 PV-Anlagen sind für die Netzeinspeisung fest an die Niederspannungsanlage anzuschließen (keine Steckvorrichtung, siehe ÖVE/ÖNORM E 8001-4-712) Erforderliche schriftlich erteilte Zustimmung des Netzbetreibers für Errichtung und Zustimmung zur Inbetriebnahme Einphasige Einspeisung ist auf Grund der schlechteren Netzauslastung derzeit nur bis maximal 4,6 kva zulässig, bei manchen Netzbetreibern auch weniger (siehe Ausführungsbestimmungen und TOR D4) Seite 6 3

Anschluss für Volleinspeisung Seite 7 Anschluss für Überschusseinspeisung Seite 8 4

Warum Einspeisung an der Sammelschiene Bei Altanlagen ist sichergestellt, dass die Leitungsverlegung vom Wechselrichter zum Zähler dem Stand der Technik entspricht Geplante OVE - Richtlinie zum Brandschutz und zu Sicherheitsmaßnahmen im Falle eines Brandes Die Stromkreissicherung bei Leitungen funktioniert nur dann einwandfrei, wenn es nur eine Quelle gibt oder der Querschnitt der Leitung auf die Summenleistung ausgelegt ist Beispiel: Eine 3,8 kw PV Anlage, 1-phasig wird an eine bestehende mit 16 A abgesicherte Leitung angeschlossen, Theoretisch kann dem Stromkreis über eine Steckdose ein Strom von 32 A entnommen werden ohne das der LS anspricht! Seite 9 - Netzanschluss Für den Parallelbetrieb am öffentlichen Netz gilt TOR D4 Um Unsymmetrien zu begrenzen, sind Erzeugungsanlagen grundsätzlich als symetrische dreiphasige Drehstromgeneratoren auszulegen und an das Netz anzuschließen. Erzeugungsanlagen können auch einphasig an das Netz angeschlossen werden, wenn je Netzanschluss die Summe aller einphasig angeschlossenen Erzeugungseinheiten 3 kva je Außenleiter nicht übersteigt. Seite 10 5

- Netzanschluss Aus Gründen der Betriebsführung und Personensicherheit muss eine für den Netzbetreiber jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion und Lastschaltvermögen vorhanden sein. Sie dient der Einhaltung der 5 Sicherheitsregeln gemäß ÖVE EN 50110-1 Die Schaltstelle kann in Niederspannungsnetzen (400/230 V) entfallen, wenn Wechselrichter einphasig mit einer Nennscheinleistung von maximal 4,7 kva oder dreiphasig mit einer Nennscheinleistung (Summenleistung am Anschlusspunkt) von maximal 30 kva mit einer selbsttätig wirkenden Freischaltstelle (Einrichtung zur Netzüberwachung mit jeweils zugeordneten Schalteinrichtungen) ausgerüstet sind Seite 11 Aktuelle Norm ÖVE/ÖNORM E 8001-4-704 Seite 12 6

Derzeit noch Verbindlichkeit der ÖVE-EN 1 Teil 4 55. Die aktuelle Norm ÖVE/ÖNORM E8001-4-704 wird voraussichtlich mit der ETV Novelle 2013 verbindlich erklärt Seit Februar 2012 ist die neue Elektroschutzverordnung in Kraft Anforderungen aus der ESV 2012 und der neuen ÖVE/ÖNORM wurden in die TAEV aufgenommen Seite 13 Elektroschutzverordnung Verpflichtung für Arbeitgeber, dass handgeführte ortsveränderliche Betriebsmittel (Arbeitsmittel) nur an Steckdosen betrieben werden dürfen, die über eine 0,03 A Fehlerstromschutzeinrichtung geschützt sind Forderung nach Blitzschutz für, sofern technisch möglich Seite 14 7

Die Anforderungen der ÖVE/ÖNORM E8001-4-704 gelten nicht für Anlagen in Verwaltungsräumen von (Büros, Umkleideräume, Sitzungsräume, Kantinen u. dgl.) Hier gelten die allgemeinen Bestimmungen der ÖVE/ÖNORM E 8001-Reihe Seite 15 Zeitlich befristete Anlagen wie gelten im Sinne der Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-VO) als temporäre Anlagen. Die Zustimmung des Netzbetreibers zum Anschluss einer anlage ist auf max. 5 Jahre begrenzt. Seite 16 8

Anschlussprinzip, Freileitungs- und Kabelnetz Seite 17 Abbildung II/6-9: Prinzip-Anordnung der Anschlussmöglichkeit einer anlage aus dem Freileitungs- bzw. Kabelnetz Anforderungen an Baustromanlagen Anschlussleitung 16 mm² Cu oder 25 mm² Alu Länge 20m Spannungsabfall im Vorzählerbereich < 1 % Erdungsanlage gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-1 Mindestanforderungen (Achtung im TT Netz Mindestanforderung Z S 100 Ohm) Baustromverteiler nach ÖVE/ÖNORM EN 61439-1 und -2 sowie ÖVE/ÖNORM EN 60439-4 in Schutzart IP 44 Seite 18 9

Anforderungen an Baustromanlagen Schließsystem Zugänglichkeit der AV Schränke durch den Netzbetreiber ist sicherzustellen! Trennmöglichkeit der Einspeisung, z.b. FI- Schutzschalter in Aus-Stellung sicherbar Überspannungsschutzeinrichtung Krananschlusskasten mit Schlüsselschalter Fallweise Blitzschutzanlage (Kran) Seite 19 Schema für Fehlerschutz und Zusatzschutz bei im TN und TT System nach ÖVE/ÖNORM E 8001-4-704 Seite 20 Erläuterung zu den Bildern: Links und Mitte: Steckdosenstromkreise, kleiner/gleich bzw. größer 32 A Rechts: nur fest angeschlossene Betriebsmittel, z.b. stationäre Mischanlage 10

- Zusatzschutz Stromkreise zur Versorgung von Steckdosen mit einem Bemessungsstrom bis einschließlich 32 A und andere Stromkreise [?], die in der Hand gehaltene elektrische Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom bis einschließlich 32 A versorgen, müssen bei Anwendung der Maßnahmen des Fehlerschutz Nullung oder Fehlerstromschutzschaltung zusätzlich durch Fehlerstromschutzeinrichtungen mit einem Nennfehlerstrom I N 0,03 A versorgt werden. Seite 21 - Fehlerschutz Stromkreise zur Versorgung von Steckdosen mit Bemessungsströmen über 32A müssen durch eine Fehlerstromschutzeinrichtung mit einem Nennfehlerstrom I N 0,5 A geschützt sein. Dies gilt für Schutzmaßnahme Nullung und Fehlerstromschutzschaltung Andere Stromkreise über 32 A sind je nach angewendeter Schutzmaßnahme zu schützen Beim Fehlerschutz im TT Netz ist zu beachten, dass die Fehlerschleifenimpedanz Zs über die Erdungsanlage 100 Ohm nicht überschreitet Die Fehlerstromschutzeinrichtungen müssen für eine Umgebungstemperatur von -25 C geeignet sein Seite 22 11

- Überspannungsschutz An der Netzeinspeisung bzw. in deren Nähe ist ein Überspannungsschutz zu installieren Der genaue Ort der Überspannungsschutzeinrichtung ist den Ausführungsbestimmungen der Netzbetreiber zu entnehmen Für die Auslegung des Überspannungsschutzes ist ÖVE/ÖNORM E 8001-1 zu beachten Seite 23 - Prüfung Überprüfung der anlage, Blitzschutzanlage und ortsveränderliche Betriebsmittel bei Errichtung, Instandsetzung, wesentlichen Änderung bzw. Erweiterung Jährlich wiederkehrende Überprüfung der anlage u. ortsveränderlichen Betriebsmittel Wöchentlich auf offenkundige Mängel Alle 6 Monate Funktion der FI- Schutzschalter (Prüftaste) Jährlich bzw. alle 3 Jahre Blitzschutzanlage Seite 24 12

Dokumentation: Schaltpläne und Unterlagen sowie Prüfbefunde (Erstprüfung und letzten beiden wiederkehrenden Prüfungen) müssen auf Baustelle einsehbar sein. Seite 25 Danke für Ihre Aufmerksamkeit. DI Gert Pascoli 13