Planung und Ausstattung von Ladeplätzen für die Elektromobilität
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- Erna Bachmeier
- vor 5 Jahren
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Transkript
1 Planung und Ausstattung von Ladeplätzen für die Elektromobilität
2 Grundsätzliche Fragen Inhalt Allgemeines Errichtung Planungsgrundlagen Sicherheit 2
3 Kooperationen mit Schrack Technik Energie GmbH Kunden 3
4 Elektromobilität Elektromobilität 3 EUR für 100 km (Renault ZOE privat) 10 EUR Haftpflicht pro Monat Keine NoVA und motorbezogene Versicherungssteuer Sachbezug = 0 EUR Vorsteuerabzug Neuzulassungen 2016: Stk % 2015: Stk % 2014: Stk. 4
5 Elektromobilität Neuzulassungen 5
6 Elektromobilität Übersicht Stecker AC Ladung Ladedauer eines 30 kwh Akkus 6
7 Elektromobilität Übersicht Stecker DC Ladung Ladedauer eines 30 kwh Akkus 7
8 Elektromobilität Triberium Fast Charger 44 kw AC Typ 2 50 kw CHAdeMO 50 kw 150 kw CCS Verrechnungsfähig über OCPP 1.5 Status dynamisch ersichtlich 8
9 Produktübersicht Designgehäuse i-charge Public 2 HxBxT = 1400x360x180mm max. 4 Ladepunkte max. 60kW Anschlussleistung 9
10 Elektromobilität i-charge Public Einfache Identifizierung Signalisierung über Ladezustand Schuko und Typ 2 Abrechnung Leerverrohrung Rammschutz 10
11 Produktübersicht Wallbox i-charge Mini Online HxBxT = 400x230x110mm max. 1 Ladepunkt max. 22kW Anschlussleistung 11
12 Elektromobilität PV gesteuertes Laden Typ 2 (Mode 3) Zähler PV-Anl. Zähler Bezug Haus Zähler Bezug E-Auto 3-phasiges Netz EVU Zähler 1 oder 3 Phasen S0-Signale Ladestation Priority- Schalter 12
13 Elektromobilität PV gesteuertes Laden Typ 2 (Mode 3) 13
14 Lastmanagement Lastmanagement Anschlussleistung reduzieren Kombination von Schnell- und Langsamladeplätzen Lastmanagement ist vom Tarif abhängig Reduktion der Gleichzeitigkeit 14
15 Brandschutz und Belüftung (VDI 2166 Blatt 2) Brandschutz Elektrofahrzeuge dürfen in öffentlichen und privaten Garagen abgestellt werden Durch den Ladevorgang entstehen bei Elektrofahrzeugen nach UNECE R100 keine zusätzlichen Gefahren, konstruktive Sicherheit ist gegeben, u.a. ist keine Bildung von entzündlichen Gasen beim Laden zu erwarten. Laden von E-Autos nicht vergleichbar mit Batterieräumen (VEXAT) 15
16 Brandschutz und Belüftung (VDI 2166 Blatt 2) Belüftung Keine H2 Bildung Die Anforderungen gemäß EN gelten daher für die Ladung von Elektrofahrzeugen mit Batterien auf Lithiumbasis nicht! 16
17 Anordnung von Ladestationen (VDI 2166 Blatt 2) Anforderungen an die Ladeplätze 17
18 Anordnung von Ladestationen (VDI 2166 Blatt 2) Ladeplatzgröße Standard Mindestempfehlung wenn möglich Breite Parkplatz für Ladeplatz von BH-Parkplatz 18
19 Beschilderung / Kennzeichnung (VDI 2166 Blatt 2) Kennzeichnung Ladeplätze sollen in Ihrer Erscheinung (z.b. farblich) von den anderen Parkplätzen abgesetzt und Beschildert sein, damit diese gut erkennbar sind. 19
20 Beleuchtung (VDI 2166 Blatt 2) Beleuchtung der Ladeplätze Ladeplätze: 100 lxim Bezahlautomaten: 300lx (EN ). Bewegungsmelder Auch bei Ladeplätzen außerhalb von Gebäuden wird eine ausreichende Beleuchtung benötigt! 20
21 Ausstattung in Abhängigkeit vom Gebäudetyp (VDI 2166 Blatt 2) Ausstattungsempfehlung Unter der Annahme, dass bis ca ca. 2,5% der PKW Elektrofahrzeuge sind: 21
22 Elektromobilität ÖVE ÖNORM E
23 ÖVE/ÖNORM E Anwendungsbereich Endstromkreise, die für die Versorgung von Elektrofahrzeugen für Ladezwecke vorgesehen sind Schutzmaßnahmen in Hinblick auf die Rückspeisung von elektrischer Energie vom Elektrofahrzeug zum privaten und zum öffentlichen Netz 23
24 ÖVE/ÖNORM E Begriffe Ladebetriebsart 1 Ladebetriebsart 2 Ladebetriebsart 3 Ladebetriebsart 4 24
25 ÖVE/ÖNORM E Schutzmaßnahmen - Fehlerschutz Alle Maßnahmen des Fehlerschutzes gemäß ÖVE/ÖNORM E , mit der Einschränkung, dass die Maßnahme Schutztrennung auf die Versorgung eines einzelnen Elektrofahrzeuges aus einer ungeerdeten Stromversorgung begrenzt wird. Alle Endstromkreise (ausgenommen Schutztrennung), müssen eine Fehlerstromschutzeinrichtung mit I DN <=30mA aufweisen, außer die Schutzeinrichtung ist in der EF-Ladestation integriert. 25
26 ÖVE/ÖNORM E Schutzmaßnahmen - Fehlerschutz Fehlerstromschutzeinrichtung mit Nennfehlerstrom I DN 30mA Die Fehlerstromschutzeinrichtung muss mindestens vom Typ A sein, wenn Schutzvorkehrungen gegen Gleichfehlerströme über 6 ma vorhanden sind. Sind Gleichfehlerströme >6 ma zu erwarten, dann muss eine Fehlerstromschutzeinrichtung vom Typ B verwendet werden. 26
27 Praktische Anwendung von FI-Schutzschaltern - Typen FI-Typ B oder Typ EV 27
28 Praktische Anwendung von FI-Schutzschaltern - Typen FI-Typ B oder Typ EV 28
29 ÖVE/ÖNORM E Schutz gegen Blitzeinwirkung Um das Elektrofahrzeug vor möglichen Schäden durch Überspannungen zu schützen, muss eine Überspannungsschutzeinrichtung vorgesehen werden. 29
30 ÖVE/ÖNORM E Mechanische Beanspruchung Betriebsmittel (Stromtankstellen), die in öffentlich zugänglichen Bereichen und auf Parkplätzen errichtet werden, müssen gegen mechanische Beanspruchung (AG2) geschützt sein. Zum Beispiel: Montage auf Sockel Rammschutz Stromtankstelle mindestens IK07 30
31 Elektromobilität TAEV 31
32 TAEV 2016 Grundsätzliches KEINE LADESTATION OHNE EVU! Ladestationen (auch Wallboxen) sind bei Errichtung grundsätzlich an den zuständigen Netzbetreiber zu melden (siehe dazu Kapitel I/3.1 Anschlussvereinbarung) 32
33 TAEV Ladestationen der Elektromobilität ÖVE/ÖNORM E Errichten von elektrischen Anlagen bis AC 1000V und DC 1500V, Teil 4-722: Stromversorgung für Elektrofahrzeuge anzuwenden. Die Anforderungen an die Ladestationen selbst sind in der ÖVE/ÖNORM EN Reihe und durch die ÖVE/ÖNORM EN Reihe geregelt. 33
34 TAEV Ladestationen der Elektromobilität Zusatzschutz: jeder Ladepunkt individuell mit FI I DN <=30mA zu schützen (Typ B oder Typ A + DC-Überwachung). Für Ladesäulen, die nicht Teil einer elektrischen Anlage sind, ist ein eigener Anlagenerder gemäß den Mindestanforderungen der ÖVE/ÖNORM E (Punkt Erdungsbedingung in Verbraucheranlagen) vorzusehen (Fundamenterder). 34
35 TAEV Arten von Ladeeinrichtungen Ladeeinrichtungen im halböffentlichen Bereich DC oder AC Ladestationen Geschlossener Benutzerkreis Ladestation an die Hauptverteilung der Kundenanlage Optional: eigener Zählerplatz 35
36 TAEV Arten von Ladeeinrichtungen Ladeeinrichtungen im privatem Bereich Überprüfung der Kundenanlage durch den befugten Elektrotechniker Maximale Verfügbare Leistung beim Kunden (Netzzugangsvertrag) Einphasiges Laden ist ausschließlich bis 16A möglich Optional: eigener Tarif (Nachttarif) 36
37 TAEV Anschluss an das öffentliche Netz Einhaltung von TOR D1, D2 Bei Rückspeisung: TOR D4 Es sind entsprechende Messplätze nach Anforderung des Netzbetreibers vorzusehen. 37
38 TAEV Anschluss an das öffentliche Netz Ladestationen (auch Wallboxen) sind bei Errichtung grundsätzlich den zuständigen Netzbetreiber zu Melden. Anlagen über 3,68 kva sind über einen Drehstromanschluss anzuschließen. 38
39 TAEV Anschluss an das öffentliche Netz Typ 2 Ladestecker Schukostecker Achtung: Dauerbelastbarkeit 39
40 Elektromobilität ABRECHNUG 40
41 Abrechnung im privaten Bereich Direkt über den Wohnungszähler Verrechnung: Wohnungsbesitzer Aktivierung: Schlüsseltaster Nachteil: max. 3,6kW,1~ 41
42 Abrechnung im privaten Bereich Direkt an eigenem Zähler für Ladestation Aktivierung: Schlüsseltaster Vorteile: eigener e-mobility-tarif möglich 11kW,3~ möglich 42
43 Abrechnung im öffentlichen Bereich Verrechnung mittels OCPP-Schnittstelle (Open Charge Point Protocol) Prinzipaufbau einer öffentlichen Ladestation Betreiber 43
44 Abrechnung im öffentlichen Bereich Verrechnungssystem QR Code und RFID Karte RFID Karte vom Betreiber QR Code für barrierefreien Zugang 11/ 22 kw Typ 2 44
45 Elektromobilitä Projektierungshilfe 45
46 46
47 Tarife Zusammenfassung Verfügbare Leistung am Standort (Lastmanagement) Verrechnung/kostenlos/fix zugeordnet Stehzeiten (Kurzparker/Dauerparker) Einhaltung der Normen Erweiterbarkeit + Datenanbindung vorsehen 47
48 Vielen Dank! Marco Peter 0699/
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