Studienordnung. für den Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen



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Transkript:

HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT DRESDEN (FH) FACHBEREICH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Vom 15. Juni 1994 in der Fassung der Änderung vom 07. Mai 1997 Auf Grund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) auf der Grundlage der Allgemeinen Studienordnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) die folgende Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen verabschiedet. 1

- 1 - Geltungsbereich (1) Die Studienordnung legt zusammen mit der Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften auf der Grundlage der jeweils gültigen Allgemeinen Studienordnung sowie der jeweils gültigen Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) Grundsätze fest für das Studium im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Sie ist für diesen Studiengang verbindlich. (2) Diese Ordnung gilt für Aufbaustudiengänge, weiterbildende Studien sowie Fernstudien insoweit, als deren Eigenarten keine Abweichungen erfordern. 2 Studienziel, Studienvoraussetzungen (1) Studienziel ist das Erlangen eines berufsqualifizierenden Abschlusses. Mit dem Studium soll der Student durch den Erwerb anwendungsbezogener fachlicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf sein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereitet werden, das sich vor allem auf "Nahtstellen" zwischen kaufmännischen und technischen Bereichen erstreckt. (2) In diesem Studiengang werden Studierende ausgebildet, die über technische, technologische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen und in diesen Kategorien zu handeln verstehen. (3) Zur Bewältigung der sich in solchen "Nahtstellen" ständig verändernden praxisbezogenen Bedingungen sind insbesondere erforderlich - interdisziplinäres Denken, welches das isolierte funktionale Denken zugunsten globaler problemorientierter Betrachtungsweisen ablöst; - prozeßorientiertes Denken, in dessen Mittelpunkt das Zusammenwirken verschiedener Unternehmensfunktionen steht; - gesamtheitliches Denken, das technische und wirtschaftliche Tatbestände gleichzeitig berücksichtigt und isolierte Betrachtungen von Teilproblemen vermeidet. (4) Die Zugangsvoraussetzungen sind in der Immatrikulationsordnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) geregelt. Zu empfehlen ist vor Aufnahme des Studiums eine praktische Tätigkeit in kaufmännischer oder technischer Richtung. Damit wird eine Sensibilisierung und bessere Motivation für die im Studium gebotenen praxisrelevanten Probleme und Anwendungsfelder erreicht.

- 2-3 Studienangebot (1) Das Studienangebot ist in der Allgemeinen Studienordnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) und in dieser Studienordnung geregelt. (2) Das Studium beginnt für Studienanfänger jeweils zum Wintersemester. 4 Gliederung des Studiums, Regelstudienzeit, Umfang und Aufbau des Studiums (1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich des praktischen Studiensemesters, der Anfertigung der Diplomarbeit und des Ablegens der Diplomprüfung acht Semester. (2) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (1. bis 3. Semester) und das Hauptstudium (4. bis 8. Semester). (3) Das Studium schließt ein praktisches Studiensemester ein, das im 5. Semester liegt. Ziel ist, die Studierenden mit den Einsatzgebieten und den Anforderungen künftiger Tätigkeitsfelder vertraut zu machen. Einzelheiten dazu regelt die Praktikumsordnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) sowie der jeweilige Ausbildungsplan (Ausbildungsziel/Ausbildungsinhalt) des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften. 5 Art und Umfang des Lehrangebots (1) Inhalt und Gliederung des Grund- und Hauptstudiums ergeben aus der Stundentafel lt. Anlage 1 dieser Studienordnung. Die angebotenen Wahlpflichtfächer und die Studienschwerpunkte sind in Anlage 2 dieser Studienordnung zusammengestellt. (2) Die Pflichtfächer sind von jedem Studierenden wahrzunehmen. Im 4. und im 7. Semester muß sich der Studierende für zwei bzw. ein Wahlpflichtfach entscheiden. Im Hauptstudium sind im 6. und 7. Semester je ein technischer und ein wirtschaftlicher Studienschwerpunkt zu wählen. (3) Änderungen in der Stundentafel (Anlage 1) und im Angebot der Wahlpflichtfächer und der Studienschwerpunkte (Anlage 2) bedürfen der Zustimmung des Fachbereichsrates.

- 3-6 Studieninhalte, Studienpläne, Freiheit von Lehre und Studium (1) Die Studieninhalte der im Lehrangebot verzeichneten Studienfächer ergeben sich aus den Curricula des Studienganges. Sie werden jeweils den Erfordernissen, die sich aus den Lehrgebieten ergeben, angepaßt und veröffentlicht. (2) Das Grundstudium wird mit der Diplomvorprüfung abgeschlossen. Einzelheiten hierzu regelt die Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs. (3) Die Diplomvorprüfung ist bestanden, wenn alle in Absatz (5) aufgeführten Leistungsnachweise nach Maßgabe der Diplomprüfungsordnung mindestens mit der Note "ausreichend" (4,0) erbracht wurden. (4) Die bestandene Diplomvorprüfung ist Voraussetzung für die Anerkennung des praktischen Studiensemesters und für die Zulassung zur Diplomprüfung. (5) Für die folgenden Pflichtfächer sind entsprechend den Bedingungen der Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs Leistungsnachweise zu erbringen: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Buchführung (Propädeutikum) Jahresabschluß/Bilanzierung Kosten- und Leistungsrechnung Finanzierung und Investition Volkswirtschaftslehre Mathematik Statistik Wirtschaftsinformatik Wirtschaftsrecht Personalwirtschaft Marketing Technische Mechanik Physik Werkstofftechnik Elektrotechnik/Elektronik Maschinenelemente/Konstruktion Fremdsprache (6) Das Hauptstudium wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Einzelheiten regelt hierzu die Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs. (7) Die Diplomprüfung ist bestanden, wenn alle im Absatz 8 aufgeführten Leistungsnachweise für die Pflichtfächer, für die gemäß 5 (2) dieser Studienordnung belegten Wahlpflichtfächer und gewählten Studienschwerpunkte sowie die Diplomarbeit und deren Verteidigung nach Maßgabe der Diplomprüfungsordnung mindestens mit der Note "ausreichend" (4,0) bewertet wurden.

- 4 - (8) Für die folgenden Pflichtfächer, in drei Wahlpflichtfächern und zwei Studienschwerpunkten sind entsprechend den Bedingungen der Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs Leistungsnachweise zu erbringen: Pflichtfächer Unternehmensplanung und Controlling Handelsrecht/Arbeitsrecht Führung und Management Arbeitswissenschaft Organisation Projekt- und Innovationsmanagement Logistikwirtschaft Produktionsmanagement Betriebliche DV-Anwendungen Grundlagen der Produktionstechnik Fabrikplanung Automatisierungstechnik/Anlagenbetriebstechnik Qualitätsmanagement Umwelttechnik/Umweltschutz Wahlpflichtfächer gemäß Anlage 2. Auf Antrag kann ein Wahlpflichtfach in einem anderen Studiengang der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) prüfungspflichtig belegt werden. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuß des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften. Studienschwerpunkte gemäß Anlage 2. Auf Antrag kann ein anderer wirtschaftlicher Studienschwerpunkt eines Studienganges des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften prüfungspflichtig belegt werden. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs. Eine überschneidungsfreie Stundenplanung und Prüfungsplanung kann nicht zugesichert werden. (9) Die Anfertigung und Bewertung der Diplomarbeit erfolgt nach Maßgabe von 25, 26 der Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften. (10) Die Verteidigung der Diplomarbeit und ihre Bewertung erfolgt nach Maßgabe von 25 (10) der Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften. (11) Weitere Einzelheiten regelt die Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs. 7 Studienberatung

- 5 - Die studienbegleitende fachliche Beratung wird von den Professoren und Mitarbeitern des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften durchgeführt. 8 Inkrafttreten (1) Die vorliegende Studienordnung des Studienganges Wirtschaftsingenieurwesen wurde vom Fachbereichsrat am 30. Mai 2000 verabschiedet und vom Senat der HTW Dresden am... beschlossen. (2) Die Änderung der Studienordnung tritt für das Immatrikulationsjahr 2000 in Kraft und gilt für Studierende, die ihr Studium nach Inkrafttreten dieser Ordnung aufgenommen haben. (3) Diese Satzung wurde dem SMWK mit Schreiben vom... angezeigt und die Anzeige mit Schreiben vom..., Az.:... bestätigt. Dresden, am... Prof. Dr.-Ing. Dr. h. c. Otto Rektor

- 6 - Anlage 1 zur Studienordnung des Studienganges Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH), Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, vom 07. Mai 1997 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Gültig ab Studienjahr 2001/2002 Lehrangebot Grundstudium Hauptstudium Semester Pflichtfächer 1 2 3 4 5 6 7 8 SWS Grundlagen der BWL 1/1/0 2 Buchführung (Propädeutikum) 2/2/0 4 Jahresabschluss/Bilanzierung 1/1/0 2 Kosten- u. Leistungsrechnung 2/2/0 4 Finanzierung und Investition 2/2/0 4 Unternehmensplanung u. Controlling 2/1/0 3 Volkswirtschaftslehre/Wirtschaftspolitik 2/0/0 1/1/0 4 Mathematik 2/2/0 2/2/0 8 Statistik 2/1/0 2/1/0 6 Wirtschaftsinformatik 2/2/0 2/2/0 8 Wirtschaftsrecht 3/1/0 4 Handelsrecht/Arbeitsrecht 1/1/0 1/1/0 4 Personalwirtschaft 1/1/0 2 Marketing 2/2/0 4 Führung und Management 2/2/0 4 Unternehmensplanspiel 0/1/0 1 Arbeitswissenschaft 1/1/0 2 Organisation 1/1/0 2 Projekt- u. Innovationsmanagement 2/0/0 0/2/0 4 Verkehrslogistik 1/1/0 2 Produktionsmanagement 2/2/0 4 Betriebliche DV-Anwendungen 1/1/0 2/2/0 6 Technische Mechanik 2/2/0 1/1/0 6 Physik 3/1/0 4 Werkstofftechnik 2/0/0 2 Elektrotechnik/Elektronik 2/1/0 2/1/0 6 Maschinenelemente/Konstruktion 2/2/0 4 Grundlagen der Produktionstechnik 2/0/0 2 Fabrikplanung 2/0/0 2 Automatisierungs-/Anlagenbetriebstechnik 2/2/0 4 Qualitätsmanagement 2/0/1 3 Unwelttechnik/Umweltschutz 2/0/0 2 Fremdsprache 0/4/0 0/4/0 0/4/0 12 Wahlpflichtfächer 1, 2 4/4/0 8 Wahlpflichtfach 3 2/2/0 4 Studienschwerpunkt I 4/2/0 4/2/0 12 Studienschwerpunkt II 4/2/0 4/2/0 12 Präsentationskurs/Diplomseminar 0/2/0 0/0/2 4 SWS gesamt 30 30 29 29 26 25 2 171 PRAXIS-SEMESTER DIPLOMARBEIT

- 7 - Anlage 2 zur Studienordnung des Studienganges Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH), Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, vom 07. Mai 1997 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Wahlpflichtfächer Internationales Management Arbeits- und Organisationspsychologie Wirtschafts- und Vertragsrecht Betriebliche Steuerlehre Informations- und Kommunikationssysteme Operations Research Mechanische Verfahrens- und Umwelttechnik Fahrzeugtechnik CAX Technischer Vertrieb Entscheidungs- und Spieltheorie 1. Technische Studienschwerpunkte Studienschwerpunkte Produktionswirtschaft und -technik Verkehrswirtschaft und -technik/logistik Umwelttechnik/Recycling Baubetrieb/Bauwirtschaft Energietechnik und -wirtschaft 2. Wirtschaftliche Studienschwerpunkte: Strategisches Management und Organisation Controlling Gründung und Führung mittelständischer Unternehmen