Einsatzempfehlungen für Einsätze in Verbindung mit der infektiösen asiatischen Lungenentzündung (SARS) Quelle: Berufsfeuerwehr Köln 1 Bearbeitung für das DRK: DRK-Landesverband Westfalen-Lippe Die nachstehenden Einsatzempfehlungen geben den Kenntnisstand vom 19. März 2003 wieder. Sie gelten für den Rettungsdienst sowie die Kräfte der Großschadensabwehr des DRK solange, bis die zuständigen Behörden verbindliche Einsatzregeln herausgegeben haben. Behördliche Weisungen haben Vorrang. 1 Hintergrund Am 11. Februar 2003 wurde die Weltgesundheitsorganisation (WHO) durch die chinesischen Ministerien über einen Ausbruch akuter Atmungserkrankungen in der Provinz Guangdong, China, informiert. Zwischen dem 16. November 2002 und dem 9. Februar 2003 waren 305 Fälle, darunter 5 Todesfälle, aus 6 Verwaltungsbezirken dieser Provinz bekannt geworden. Die Erkrankung manifestierte sich als eine atypische Pneumonie mit unspezifischen Symptomen, wie z.b. Fieber, Kopfschmerzen, Gelenkschmerzen, Abgeschlagenheit und Schwäche. Bei zwei der Fälle erfolgte ein Nachweis einer Chlamydia pneumoniae-infektion, a- ber in den anderen Fällen konnte keine Ursache nachgewiesen werden (Ausbruch1). Ende Februar 2003 erkrankte ein amerikanischer Geschäftsmann aus Hongkong an einer schweren, anfangs grippeähnlichen Erkrankung kurz nach Ankunft in Hanoi, Vietnam. Nach initialer Behandlung in einem Krankenhaus A in Hanoi wurde er nach Hongkong zurückverlegt (Krankenhaus B). Er entwickelte eine Schocklunge und Thrombopenie und verstarb am 12.3.2003. Über 20 Mitarbeiter des medizinischen Personals des Krankenhauses A in Hanoi erkrankten in der Folge an grippeähnlichen Symptomen, einige wurden beatmungspflichtig (Ausbruch 2). In Hongkong kam es zu einem Ausbruch ähnlicher akuter respiratorischer Erkrankungen in einem weiteren Krankenhaus C (Ausbruch 3). Zwischen diesen drei Ausbrüchen konnte bisher keine epidemiologische Verbindung festgestellt werden. Die beiden Erkrankungen durch Influenza-Virus H5N1 in Hongkong im Februar 2003 zeigen ebenfalls keine Verbindung zu diesem Geschehen. Die klinischen Zeichen der Erkrankungen in Hanoi entsprechen denen einer Influenza-ähnlichen Erkrankung mit plötzlichem Beginn von hohem Fieber, gefolgt von Muskelschmerzen, Kopf- und Halsschmerzen. In einigen Fällen nicht in al- 1 Dr. Dr. Lechleutner, Maßnahmen der Feuerwehr Köln bei der infektiösen asiatischen Lungenentzündung (SARS), 19.03 2003 \\_drkp\abt1$\rotkreuzhandbuch\merkblaetter, formulare\merkblatt-sars-2003-04-01.doc DRK-Landesverband Westfalen-Lippe 04/2003 Seite 1 von 8 Seiten
len entwickelt sich im Anschluss eine uni- oder bilaterale Pneumonie und in manchen Fällen ein beatmungspflichtiges ARDS. Einige dieser Patienten erholen sich, aber andere bleiben kritisch krank, es sind auch einige Todesfälle aufgetreten. Aufgrund dieser aktuellen Entwicklungen in Südchina, Vietnam und Hongkong hat die Weltgesundheitsorganisation eine Falldefinition entwickelt und zu einer globalen Surveillance des akuten Atemwegssyndrom unklarer Ursache aufgerufen. Am 14. März 2003 wurden weitere Erkrankungen aus Singapur berichtet. Erkrankungen betrafen bisher vorwiegend Krankenhauspersonal oder Kontaktpersonen aus dem Umfeld von Krankenhäusern. Am Morgen des 15. März 2003 landete auf dem Flughafen Frankfurt eine Passagiermaschine aus New York auf dem Weg nach Singapur. Nach Informationen der WHO befand sich an Bord dieses Fluges ein erkrankter Arzt, der in die Versorgung von Patienten in Singapur einbezogen war. Aufgrund dieser Informationen wurden die zuständigen Gesundheitsbehörden in Hessen informiert. Hessen wird die anderen Bundesländer dazu informieren. Für Transitreisende werden Schutzmaßnahmen mit den Empfangsländern abgestimmt. Inzwischen ist auch die Ehefrau des hessischen Patienten erkrankt. In Köln befindet sich ein Passagier aus dieser Maschine unter Beobachtung des Gesundheitsamtes. Nach neueren Erkenntnissen (19.3.2003) soll es sich um Paramyxovirus handeln (Gruppe: Masern, Parainfluenza, Mumps, RSV -> RNA Viren mit 120-300 nm). Hier wird eine antivirale Therapie empfohlen. Zusammenfassung Es gibt Fälle von SARS aus den Ländern Canada, China, Hong Kong, Indonesien, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam. Einmal konnten Bakterien (Chlamydia pneumoniae) nachgewiesen werden, bei allen weiteren Erkrankungen ist die Ursache unbekannt geblieben. Es handelt sich um ein infektiöses Agens, möglicherweise um ein Virus. Der Übertragungsweg ist vermutlich eine Tröpfcheninfektion. Ob der Erreger auch über die Atemluft übertragbar ist, ist unbekannt, a- ber eher unwahrscheinlich. Neben zahlreichen Erkrankungsfällen gibt es auch etliche Todesfälle. Analysiert man die bisher berichteten Fälle, liegt die Sterbewahrscheinlichkeit demnach bei schätzungsweise 2-5 %, das Beatmungsrisiko bei etwa 5-8 %. 2 Symptome des SARS Das SARS entwickelt sich langsam über Tage. Es beginnt mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Abgeschlagenheit, Gliederschmerzen, Kopf- und Halsschmerzen und trockenem Husten. Im weiteren Verlauf nimmt die Erkrankungsschwere zu und es entsteht eine atypische Lungenentzündung mit starker Einschränkung der Lungenfunktion. In schlimmen Fällen ist die Schädigung so schwer, dass die Lunge nicht genügend Sauerstoff aufnehmen kann. Dadurch entsteht eine Hypoxie und der Patient muss beatmet werden. Da mit Asnahme eines Behandlungsversuches mit antiviralen Medikamenten - eine wirksame 04/2003 DRK-Landesverband Westfalen-Lippe Seite 2 von 8 Seiten
Therapie gegen den Erreger derzeit nicht vorhanden ist, kann bei fortschreitender Erkrankung der Tod eintreten. 3 Auftreten von Verdachts- oder Erkrankungsfällen 3.1 Definition des Verdachtsfalls Das Auftreten eines SARS ist zu befürchten wenn folgende Konstellationen vorliegen: Kriterium A Fieber (> 38 C) und gleichzeitig eines der folgenden Symptome Kriterium B Atemwegserkrankung mit Husten, oder Kurzatmigkeit, oder Atemnot, oder Hypoxie, oder radiologischem Nachweis einer Lungenentzündung oder Atmungsversagen. und gleichzeitig Kriterium C eines oder mehrere Zeichen: Reise nach Hong Kong oder Guangdong in China, Hanoi, Vietnam innerhalb der letzten 7 Tage. Naher Kontakt mit Personen, die in den oben genannten Ländern waren. Enger Kontakt heißt Zusammenleben, direkter Kontakt mit ausgehustetem Material oder Körperflüssigkeiten oder eine Person mit SARS. Treffen die Kriterien A+B+C zu, so handelt es sich um einen Verdachtsfall (siehe Tabelle 1) Achtung!!! Das Kriterium C ist täglich am Robert-Koch-Institut (www.rki.de) zu aktualisieren. Die Wahl dieser Länder ist die entscheidende Komponente für die Klassifizierung als Verdachtsfall. Es gilt zu unterscheiden zwischen Ursprungsländern und Ländern, in die Erkrankte eingereist sind. Als Kriterium C gelten nur Ursprungsländer; diese werden vom Robert-Koch-Institut in der Falldefinition festgelegt und aktualisiert. 3.2 Geeignete Schutzkleidung (persönliche Infektionsschutzausstattung) Schutzanzug (Einmal-Overall CE Kategorie III, Typ 3 (flüssigkeitsdicht) 2 + 4 (sprühdicht) + 5 (partikeldicht ) + 6 (begrenzt spritzdicht)), Handschuhe und Atemschutz. Als Atemschutz ist entweder eine Atemschutzmaske in Verbindung mit einem ABEK-P3-Filter zu verwenden oder eine partikelfiltrierende Halbmaske EN 149 FFP3 SL mit Ausatemventil. Die Atemschutzmaske mit ABEK-P3-Filter kann nur von entsprechend ausgebildeten Einsatzkräften getragen werden (G-26-Untersuchung beachten!). 2 Typ 3 ist empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich \\_drkp\abt1$\rotkreuzhandbuch\merkblaetter, formulare\merkblatt-sars-2003-04-01.doc DRK-Landesverband Westfalen-Lippe 04/2003 Seite 3 von 8 Seiten
Bei Verwendung der partikelfiltrierenden Halbmaske ist zusätzlich ein Augenschutz (Kastenbrille mit indirekter Belüftung) zu tragen. Die Ränder des Schutzanzugs sind gegenüber den Handschuhen und dem A- temschutz durch Klebebänder abzudichten. Zur persönlichen Infektionsschutzausstattung siehe auch DRK-Gerätenachweis GR 9002. 4 Auftreten eines Verdachtsfalles innerhalb eines Krankenhauses Tritt ein Verdachtsfall innerhalb eines Krankenhauses auf, trifft das Krankenhaus die erforderlichen Erstmaßnahmen. Das weitere rettungsdienstlich relevante Verfahren richtet sich nach den Anweisungen des Krankenhauses und des Gesundheitsamtes. 5 Auftreten eines Verdachtsfalles im Rettungsdienstbereich außerhalb eines Krankenhauses 5.1 Variante 1: der Rettungsdienst erhält bereits auf der Anfahrt einen Hinweis Werden von einem Arzt Verdachtsmomente geäußert, wird durch die Leitstelle ein geeignetes Rettungsmittel (in der Regel RTW und NEF oder NAW) zur Einsatzstelle entsandt. Das Einsatzpersonal rüstet sich mit persönlicher Infektionsschutzausstattung aus und lässt sich vom Arzt, der den Verdachtsfall geäußert hat, informieren. Im ersten Schritt erhält der Patient einen Mundschutz. Der Notarzt prüft anschließend die oben genannten Kriterien und trifft die erforderlichen notfallmedizinischen Erstmaßnahmen (z.b. Sauerstoff, Medikamente, etc.). Dabei ist der Kontakt mit dem Patienten auf das Notwendige zu beschränken. Im Zimmer hält sich nur das erforderliche Personal auf. Trifft die oben genannte Kriterienkombination (A+B+C) zu, wird über die Leitstelle das Gesundheitsamt informiert und das Eintreffen abgewartet. Angehörige und Kontaktpersonen werden vom NEF-Fahrer namentlich erfasst. Über Desinfektionsmaßnahmen der Wohnung und das weitere Vorgehen mit den Angehörigen und Kontaktpersonen entscheidet das Gesundheitsamt. 5.2 Variante 2: Rettungsdienst/Krankentransport treffen ohne Vorinformationen auf den Patienten Sobald ein Rettungsmittel zu einem Patienten kommt, der Zeichen einer Infektionserkrankung aufweist, werden die oben genannte Kriterien geprüft. Sobald die Kriterienkombination (A+B+C) auftritt, werden die folgenden Maßnahmen eingeleitet: Der Patient erhält einen Mundschutz. Das Personal, das nicht unbedingt am Patienten sein muss, verlässt die Wohnung. Das Einsatzpersonal und die Notärzte informieren die Leitstelle und halten sich vom Patienten fern. 04/2003 DRK-Landesverband Westfalen-Lippe Seite 4 von 8 Seiten
\\_drkp\abt1$\rotkreuzhandbuch\merkblaetter, formulare\merkblatt-sars-2003-04-01.doc Rettungsdienst Sollten lebensrettende Maßnahmen sofort durchzuführen sein, achtet das Einsatzpersonal auf Eigenschutz (persönliche Infektionsschutzausstattung). Alle weiteren Maßnahmen werden durch die Leitstelle in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt veranlasst. Zwischenzeitlich werden nur notwendige notfallmedizinische Maßnahmen durchgeführt. Über Desinfektionsmaßnahmen der Wohnung und das weitere Vorgehen mit den Angehörigen und Kontaktpersonen entscheidet das Gesundheitsamt. 6 Unterstützung des Rettungsdienstes für Maßnahmen des Gesundheitsamtes Liegt ein positiver Verdachtsfall vor, legt das Gesundheitsamt die weiteren Maßnahmen fest. Dabei können auf den Rettungsdienst folgende Aufgaben zukommen. 6.1 Transport eines Patienten mit einem Verdacht auf SARS in ein lokales Krankenhaus Das Personal, das den Transport durchführt, rüstet sich mit persönlicher Infektionsschutzausstattung aus. Der Patient erhält wenn noch nicht geschehen einen Mundschutz. Das Gesundheitsamt legt die aufnehmende Klinik fest. Vor dem Transport wird geklärt, wohin exakt der Patient kommt (Anfahrt, Station, Zimmer). Die weiteren Maßnahmen der Klinik werden von dieser mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. Dazu benennt die Klinik einen Ansprechpartner. 6.2 Transport eines Patienten mit Verdacht auf oder gesichertem SARS in ein Zentrum (Ferntransport!). Der Transport zu einem Zentrum wird vom Gesundheitsamt in Verbindung mit der behandelnden Klinik festgelegt. Die Leitstelle in Verbindung mit dem Rettungsdienst organisiert den Transport. Dabei ist folgendes zu beachten: Es wird eine Absprache mit der aufnehmenden Klinik getroffen (Anfahrtsweg, Anfahrtspunkt, Transport innerhalb der Klinik). Alle überflüssigen Materialien und Geräte werden aus dem festgelegten Transportfahrzeug entfernt. Ein ständiger Ansprechpartner der Zielklinik ist zu benennen und die Erreichbarkeit festzuhalten. Das Rettungsdienstpersonal muss ausreichend Schutzkleidung und Ersatzfilter (ABEK-P3-Filter) mitführen, sowie ein Handy. Das Gesundheitsamt legt in Verbindung mit der abgebenden Klinik die notwendige Begleitung fest. Nach Übergabe des Patienten wird sofort eine Scheuerwischdesinfektion noch am Zielkrankenhaus durchgeführt. Die dafür notwendigen Desinfektionsmittel und Entsorgungsbeutel für die abgelegte persönliche Infektionsschutzausstattung (gehört zum Gerätesatz GR 9002) sind mitzunehmen. Nach der Rückkunft ist Kontakt mit dem Desinfektor aufzunehmen und weitere DRK-Landesverband Westfalen-Lippe 04/2003 Seite 5 von 8 Seiten
Maßnahmen abzustimmen. Erst nach Freigabe durch den Desinfektor ist das Fahrzeug wieder einsetzbar. 6.3 Dekontamination Bleibt der Patient zu Hause, was bedeutet, dass kein Verdachtsfall vorliegt, wird keine Dekontamination durchgeführt. Liegt ein Verdachtsfall vor, wird üblicherweise der Patient entsprechend der oben dargestellten Vorgaben transportiert. Nach Abschluss des Transportes wird für das Einsatzpersonal eine Dekontamination erforderlich, die nach folgendem Schema abläuft: Die Dekontamination wird möglichst vor Ort, also am Krankenhaus durchgeführt. Zunächst wird geprüft, ob eine Abduscheinrichtung am Krankenhaus benutzt werden kann. Wenn dies möglich ist, wird diese für die weitere Dekontamination benutzt. Steht eine entsprechende Einrichtung am Krankenhaus nicht zur Verfügung, veranlasst die Leitstelle die erforderlichen Maßnahmen für die Dekontamination, z.b. in Verbindung mit der Feuerwehr. Das Einsatzpersonal sprüht kontaminierte Stellen an der Schutzkleidung mit dem Desinfektionsmittel (geeignet sind alle viruzide Desinfektionsmittel) ein. Nach der Einwirkzeit werden die Stellen abgeduscht. Danach werden Schutzkleidung und Atemmaske in den Entsorgungsbeutel (gehört zum Gerätesatz Persönliche Infektionsschutzausstattung nach GR 9002) abgelegt. Das Material wird anschließend im Krankenhaus oder an der mobilen Dekontaminationsstelle an das die Dekontamination durchführende Fachpersonal übergeben. 04/2003 DRK-Landesverband Westfalen-Lippe Seite 6 von 8 Seiten
Tabelle 1: Kriterien zur Prüfung, ob ein Verdacht auf SARS besteht. Der Verdacht besteht, wenn die Kriterienkombination A + B + C vorhanden ist. Kriterium A Nein Ja Kriterium B Kriterium C Fieber > 38 C Atemwegserkrankung mit Husten, oder Kurzatmigkeit, oder Atemnot, Hypoxie, radiologischem Nachweis einer Lungenentzündung oder Atmungsversagen. Entweder : Reise nach Hong Kong oder Guangdong in China, oder Hanoi, oder Vietnam innerhalb der letzten 7 Tage. Oder: Naher Kontakt mit Personen, die in den oben genannten Ländern waren. Enger Kontakt heißt Zusammenleben, direkter Kontakt mit ausgehustetem Material oder Körperflüssigkeiten oder eine Person mit SARS. Die Kriterien geben den Kenntnisstand vom 19.03.2003 wieder. Nachstehend eine Ergänzung des RKI vom 28.03.2003 \\_drkp\abt1$\rotkreuzhandbuch\merkblaetter, formulare\merkblatt-sars-2003-04-01.doc DRK-Landesverband Westfalen-Lippe 04/2003 Seite 7 von 8 Seiten
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