Quelle: Berufsfeuerwehr Köln 1 Bearbeitung für das DRK: DRK-Landesverband Westfalen-Lippe

Ähnliche Dokumente
Verfahrensanweisung Einsatzgruppe Rettungsdienst für hochinfektiöse Einsätze. zur Beachtung. zur Kenntnis X X X X X X

Empfehlungen für Gesundheitsbehörden veröffentlicht

I S W. Infektionsschutzwagen

Zahlreiche deutsche Touristen infizieren sich im Spanienurlaub mit dem Schweinegrippevirus A (H1N1)

Hochkontagiöser Patient

"Empfehlungen zum Verhalten im Verdachts- und Krankheitsfall"

Version: SOP Hochkontagiöser Patienten (2) Weiter wie üblich nach Hygieneplan. Verdacht: hochkontagiöser Patient?

Merkblatt mit Informationen und Verhaltensweisen zum Schweren Akuten Respiratorischen Syndrom

SOP - Standardarbeitsanweisung für alle Mitarbeiter des Rettungsdienstes

Aktuelles aus der globalen und der nationalen ARE-Surveillance

INFEKT-INFO. Zentrum für Impfmedizin und Infektionsepidemiologie. Ausgabe 9 / Mai SARS- Surveillance in Hamburg Stand 1.05.

Entstehung von Epidemien und Pandemien am Beispiel der Influenza

Gerda Schonebeck Fachkrankenschwester für Krankenhaushygiene. Das Klösterchen

Informationen über Infektionen mit dem Norovirus

Personenschutz/Arbeitsschutz

-eigene. Erfahrungen- J. Spors Feuerwehr Essen 2007

Influenza eine unterschätzte Krankheit

INFEKT - INFO. Ausgabe 5/ 2019, 28. Februar Infektionsepidemiologisches Landeszentrum

Prof. Dr. med. Gerhard A. Wiesmüller. Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin. Zusatzbezeichnung Umweltmedizin. Reisemedizinische Gesundheitsberatung

Alex Lechleuthner 1, Bernhard Schoenemann 2, Stephan Neuhoff 1, Stefan Beßlich 1, Wolfgang Büchel 2

Hämorrhagisches Fieber Erfahrungen bei einem Verdachtsfall. DGKH-Kongreß, Berlin, April 2008

Vietnam meldet neue Fälle von aviärer Influenza beim Menschen

Information des Rettungsdienstes Kreis Steinfurt zur aktuellen Situation Influenza A (H1N1)

Epidemiologie ERREGER NORO - VIRUS. Hygieneforum Bern, 19. Januar 2011

Grippe eine harmlose Erkrankung. Manfred H. Wolff Institut für Mikrobiologie und Virologie Universität Witten / Herdecke

Vorbereitung von Feuerwehren in NRW auf Bio- Gefahrenlagen

Vogelgrippe und Influenza. Allgemeines

Schnellabklärung - Kurzübersicht

zur Kenntnis zur Beachtung X X X X X X

Grippeschutz nicht vergessen. Impfen nützt impfen schützt!

Satzung. über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes. der Stadt Leverkusen. und über die Erhebung von Gebühren. vom 22.

Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten

Worum handelt es sich bei der H1N1-Grippe 2009?

SARS, MRSA und andere Kuriositäten Wer ist bedroht?

Fortbildung ReTTop e.v. - Der Verein zur Rettungsdienstoptimierung im Landkreis Gotha. Fortbildung. Herzlich Willkommen

MRSA-Patienten im Rettungsdienst Das MRSA-Netzwerk Berlin

Influenza-Wochenbericht

Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Transport von infektiösen Patienten im Rettungsdienst

Entwurf! Medizinische Handlungsanweisung. CO Warngeräte CO-Hb - Intoxikation Brandgasexposition. im Rettungsdienstbereich Frankfurt am Main

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

Infektionen der Atemwege: Vorbeugen, erkennen und behandeln. Säuglings- und Kindesalter

Inhaltsverzeichnis 1. Ziele Zielgruppe Risikoeinschätzung Erregereigenschaften und Krankheitsbild Erkennen...

Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten

Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten

Noroviren. Information für Patienten

- Aircraft Desinfection. kein einfaches Unterfangen. Presentation EAGOSH November 2004 Presented by Dr. med. W. Gaber Frankfurt Airport (FRAPORT AG)

Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten

Informationsblatt. Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) Rettungs- und Krankentransportdienste

MRSA. Umgang mit MRSA im Einsatzdienst. Desinfektoren Feuerwehr Essen

Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor. Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (Klassische Geflügelpest,

Hochpathogene Krankheitserreger - eine Gefahr für uns?

Influenza A+B EINFACH SCHNELL PRAKTISCH. Sind Sie an einer Grippe erkrankt? Fragen Sie Ihren Arzt nach dem Influenza Schnelltest

Thema Maßnahmen Verantwortlich Termin Status

Gemeldete Infektionskrankheiten in Hamburg im Jahr 2003: erste vorläufige Übersicht

Aktuelle Übersicht über die in Hamburg registrierten meldepflichtigen Infektionskrankheiten

Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Prävention bei Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko durch (hochpathogene) aviäre Influenza A/H5

Noroviren-Situation in NRW aus Sicht des lögd

Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten

Hygienemaßnahmen bei Schwerem Akutem Respiratorischem Syndrom SARS

Chronische Bronchitis

Sind Sie auf Lassa, Ebola und Co vorbereitet?

Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

von Dr.med.Rainer Hofmann Medizinische Dienste Leitender Notarzt Fraport

Gebührensatzung. Gebührensatzung für den Rettungsdienst im Kreis Lippe

Übersicht über die gemeldeten und erfassten Erkrankungsfälle in Hamburg 2001

PRESSEMITTEILUNG 6/2012

Ebola-Virus (Filovirus) Ca Tage. Keine Impfung verfügbar. Nicht verfügbar

Naheland gegen den Schlaganfall Die Rolle des Rettungsdienstes

Schweinegrippe: Dritter bestätigter Fall im Landkreis Reutlingen GEA v

Kongo, Uganda, Sudan, Gabun, Elfenbeinküste, Westafrika. Unbekannt (Flughunde?)

Sind Sie auf Lassa, Ebola und Co vorbereitet?

Management Lassafieber aus der Sicht eines Peripherkrankenhauses Michael Krakau und Klaus Wittenstein

Multiresistente Erreger (MRE) Informationen für Patienten und Besucher. Düsseldorf. MRE-Ne zwerk. MRE-Broschüre.indd

Häufigste Fragen und Antworten zu Masern

Tuberkulosekontrolle in Deutschland

Ich schütze meine Nächsten vor der Grippe

Vogelgrippe Aviäre Influenza was geht das mich in der Praxis an?

Pandemieplanung aus der Sicht des Rettungsdienstes

Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Prävention bei Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko durch aviäre Influenza (Influenzavirus A/H5)

SARS Die erste globale Seuche im 21. Jahrhundert und ihre Auswirkungen auf den Flughafen Frankfurt

V. a. Meningokokken- Sepis

Umgang mit hochinfektiösen Patienten Maßnahmen des Roten Kreuzes

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes im Kreis Wesel vom

Varicella-Zoster-Virus (VZV) o Varizellen (Windpocken) bei exogener Erstinfektion o Herpes Zoster (Gürtelrose) bei endogener Reaktivierung

Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten

Tröpfcheninfektion, ggf. aerogene Übertragung, Kontaktinfektion möglich

VIRUSEPIDEMIOLOGISCHE INFORMATION NR. 23/17

Patient mit Husten: Klinische Unterscheidung von akuter Bronchitis und Pneumonie

Vogelgrippe oder Aviäre Influenza Erreger: A/H5(N1)

Merkblätter Geflügelpest. Allgemeines: Derzeitige Situation (Stand ):

R i c h t l i n i e. über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms

Für Sie gelesen: Mitteilung* der European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) in Stockholm

Tröpfcheninfektion Gegebenenfalls aerogene Übertragung Kontaktinfektion möglich

Desinfektion, Desinfektionsmittel

ARE - / Influenza - Sentinel im Freistaat Sachsen 2018 / Wochenbericht KW 47

Transkript:

Einsatzempfehlungen für Einsätze in Verbindung mit der infektiösen asiatischen Lungenentzündung (SARS) Quelle: Berufsfeuerwehr Köln 1 Bearbeitung für das DRK: DRK-Landesverband Westfalen-Lippe Die nachstehenden Einsatzempfehlungen geben den Kenntnisstand vom 19. März 2003 wieder. Sie gelten für den Rettungsdienst sowie die Kräfte der Großschadensabwehr des DRK solange, bis die zuständigen Behörden verbindliche Einsatzregeln herausgegeben haben. Behördliche Weisungen haben Vorrang. 1 Hintergrund Am 11. Februar 2003 wurde die Weltgesundheitsorganisation (WHO) durch die chinesischen Ministerien über einen Ausbruch akuter Atmungserkrankungen in der Provinz Guangdong, China, informiert. Zwischen dem 16. November 2002 und dem 9. Februar 2003 waren 305 Fälle, darunter 5 Todesfälle, aus 6 Verwaltungsbezirken dieser Provinz bekannt geworden. Die Erkrankung manifestierte sich als eine atypische Pneumonie mit unspezifischen Symptomen, wie z.b. Fieber, Kopfschmerzen, Gelenkschmerzen, Abgeschlagenheit und Schwäche. Bei zwei der Fälle erfolgte ein Nachweis einer Chlamydia pneumoniae-infektion, a- ber in den anderen Fällen konnte keine Ursache nachgewiesen werden (Ausbruch1). Ende Februar 2003 erkrankte ein amerikanischer Geschäftsmann aus Hongkong an einer schweren, anfangs grippeähnlichen Erkrankung kurz nach Ankunft in Hanoi, Vietnam. Nach initialer Behandlung in einem Krankenhaus A in Hanoi wurde er nach Hongkong zurückverlegt (Krankenhaus B). Er entwickelte eine Schocklunge und Thrombopenie und verstarb am 12.3.2003. Über 20 Mitarbeiter des medizinischen Personals des Krankenhauses A in Hanoi erkrankten in der Folge an grippeähnlichen Symptomen, einige wurden beatmungspflichtig (Ausbruch 2). In Hongkong kam es zu einem Ausbruch ähnlicher akuter respiratorischer Erkrankungen in einem weiteren Krankenhaus C (Ausbruch 3). Zwischen diesen drei Ausbrüchen konnte bisher keine epidemiologische Verbindung festgestellt werden. Die beiden Erkrankungen durch Influenza-Virus H5N1 in Hongkong im Februar 2003 zeigen ebenfalls keine Verbindung zu diesem Geschehen. Die klinischen Zeichen der Erkrankungen in Hanoi entsprechen denen einer Influenza-ähnlichen Erkrankung mit plötzlichem Beginn von hohem Fieber, gefolgt von Muskelschmerzen, Kopf- und Halsschmerzen. In einigen Fällen nicht in al- 1 Dr. Dr. Lechleutner, Maßnahmen der Feuerwehr Köln bei der infektiösen asiatischen Lungenentzündung (SARS), 19.03 2003 \\_drkp\abt1$\rotkreuzhandbuch\merkblaetter, formulare\merkblatt-sars-2003-04-01.doc DRK-Landesverband Westfalen-Lippe 04/2003 Seite 1 von 8 Seiten

len entwickelt sich im Anschluss eine uni- oder bilaterale Pneumonie und in manchen Fällen ein beatmungspflichtiges ARDS. Einige dieser Patienten erholen sich, aber andere bleiben kritisch krank, es sind auch einige Todesfälle aufgetreten. Aufgrund dieser aktuellen Entwicklungen in Südchina, Vietnam und Hongkong hat die Weltgesundheitsorganisation eine Falldefinition entwickelt und zu einer globalen Surveillance des akuten Atemwegssyndrom unklarer Ursache aufgerufen. Am 14. März 2003 wurden weitere Erkrankungen aus Singapur berichtet. Erkrankungen betrafen bisher vorwiegend Krankenhauspersonal oder Kontaktpersonen aus dem Umfeld von Krankenhäusern. Am Morgen des 15. März 2003 landete auf dem Flughafen Frankfurt eine Passagiermaschine aus New York auf dem Weg nach Singapur. Nach Informationen der WHO befand sich an Bord dieses Fluges ein erkrankter Arzt, der in die Versorgung von Patienten in Singapur einbezogen war. Aufgrund dieser Informationen wurden die zuständigen Gesundheitsbehörden in Hessen informiert. Hessen wird die anderen Bundesländer dazu informieren. Für Transitreisende werden Schutzmaßnahmen mit den Empfangsländern abgestimmt. Inzwischen ist auch die Ehefrau des hessischen Patienten erkrankt. In Köln befindet sich ein Passagier aus dieser Maschine unter Beobachtung des Gesundheitsamtes. Nach neueren Erkenntnissen (19.3.2003) soll es sich um Paramyxovirus handeln (Gruppe: Masern, Parainfluenza, Mumps, RSV -> RNA Viren mit 120-300 nm). Hier wird eine antivirale Therapie empfohlen. Zusammenfassung Es gibt Fälle von SARS aus den Ländern Canada, China, Hong Kong, Indonesien, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam. Einmal konnten Bakterien (Chlamydia pneumoniae) nachgewiesen werden, bei allen weiteren Erkrankungen ist die Ursache unbekannt geblieben. Es handelt sich um ein infektiöses Agens, möglicherweise um ein Virus. Der Übertragungsweg ist vermutlich eine Tröpfcheninfektion. Ob der Erreger auch über die Atemluft übertragbar ist, ist unbekannt, a- ber eher unwahrscheinlich. Neben zahlreichen Erkrankungsfällen gibt es auch etliche Todesfälle. Analysiert man die bisher berichteten Fälle, liegt die Sterbewahrscheinlichkeit demnach bei schätzungsweise 2-5 %, das Beatmungsrisiko bei etwa 5-8 %. 2 Symptome des SARS Das SARS entwickelt sich langsam über Tage. Es beginnt mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Abgeschlagenheit, Gliederschmerzen, Kopf- und Halsschmerzen und trockenem Husten. Im weiteren Verlauf nimmt die Erkrankungsschwere zu und es entsteht eine atypische Lungenentzündung mit starker Einschränkung der Lungenfunktion. In schlimmen Fällen ist die Schädigung so schwer, dass die Lunge nicht genügend Sauerstoff aufnehmen kann. Dadurch entsteht eine Hypoxie und der Patient muss beatmet werden. Da mit Asnahme eines Behandlungsversuches mit antiviralen Medikamenten - eine wirksame 04/2003 DRK-Landesverband Westfalen-Lippe Seite 2 von 8 Seiten

Therapie gegen den Erreger derzeit nicht vorhanden ist, kann bei fortschreitender Erkrankung der Tod eintreten. 3 Auftreten von Verdachts- oder Erkrankungsfällen 3.1 Definition des Verdachtsfalls Das Auftreten eines SARS ist zu befürchten wenn folgende Konstellationen vorliegen: Kriterium A Fieber (> 38 C) und gleichzeitig eines der folgenden Symptome Kriterium B Atemwegserkrankung mit Husten, oder Kurzatmigkeit, oder Atemnot, oder Hypoxie, oder radiologischem Nachweis einer Lungenentzündung oder Atmungsversagen. und gleichzeitig Kriterium C eines oder mehrere Zeichen: Reise nach Hong Kong oder Guangdong in China, Hanoi, Vietnam innerhalb der letzten 7 Tage. Naher Kontakt mit Personen, die in den oben genannten Ländern waren. Enger Kontakt heißt Zusammenleben, direkter Kontakt mit ausgehustetem Material oder Körperflüssigkeiten oder eine Person mit SARS. Treffen die Kriterien A+B+C zu, so handelt es sich um einen Verdachtsfall (siehe Tabelle 1) Achtung!!! Das Kriterium C ist täglich am Robert-Koch-Institut (www.rki.de) zu aktualisieren. Die Wahl dieser Länder ist die entscheidende Komponente für die Klassifizierung als Verdachtsfall. Es gilt zu unterscheiden zwischen Ursprungsländern und Ländern, in die Erkrankte eingereist sind. Als Kriterium C gelten nur Ursprungsländer; diese werden vom Robert-Koch-Institut in der Falldefinition festgelegt und aktualisiert. 3.2 Geeignete Schutzkleidung (persönliche Infektionsschutzausstattung) Schutzanzug (Einmal-Overall CE Kategorie III, Typ 3 (flüssigkeitsdicht) 2 + 4 (sprühdicht) + 5 (partikeldicht ) + 6 (begrenzt spritzdicht)), Handschuhe und Atemschutz. Als Atemschutz ist entweder eine Atemschutzmaske in Verbindung mit einem ABEK-P3-Filter zu verwenden oder eine partikelfiltrierende Halbmaske EN 149 FFP3 SL mit Ausatemventil. Die Atemschutzmaske mit ABEK-P3-Filter kann nur von entsprechend ausgebildeten Einsatzkräften getragen werden (G-26-Untersuchung beachten!). 2 Typ 3 ist empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich \\_drkp\abt1$\rotkreuzhandbuch\merkblaetter, formulare\merkblatt-sars-2003-04-01.doc DRK-Landesverband Westfalen-Lippe 04/2003 Seite 3 von 8 Seiten

Bei Verwendung der partikelfiltrierenden Halbmaske ist zusätzlich ein Augenschutz (Kastenbrille mit indirekter Belüftung) zu tragen. Die Ränder des Schutzanzugs sind gegenüber den Handschuhen und dem A- temschutz durch Klebebänder abzudichten. Zur persönlichen Infektionsschutzausstattung siehe auch DRK-Gerätenachweis GR 9002. 4 Auftreten eines Verdachtsfalles innerhalb eines Krankenhauses Tritt ein Verdachtsfall innerhalb eines Krankenhauses auf, trifft das Krankenhaus die erforderlichen Erstmaßnahmen. Das weitere rettungsdienstlich relevante Verfahren richtet sich nach den Anweisungen des Krankenhauses und des Gesundheitsamtes. 5 Auftreten eines Verdachtsfalles im Rettungsdienstbereich außerhalb eines Krankenhauses 5.1 Variante 1: der Rettungsdienst erhält bereits auf der Anfahrt einen Hinweis Werden von einem Arzt Verdachtsmomente geäußert, wird durch die Leitstelle ein geeignetes Rettungsmittel (in der Regel RTW und NEF oder NAW) zur Einsatzstelle entsandt. Das Einsatzpersonal rüstet sich mit persönlicher Infektionsschutzausstattung aus und lässt sich vom Arzt, der den Verdachtsfall geäußert hat, informieren. Im ersten Schritt erhält der Patient einen Mundschutz. Der Notarzt prüft anschließend die oben genannten Kriterien und trifft die erforderlichen notfallmedizinischen Erstmaßnahmen (z.b. Sauerstoff, Medikamente, etc.). Dabei ist der Kontakt mit dem Patienten auf das Notwendige zu beschränken. Im Zimmer hält sich nur das erforderliche Personal auf. Trifft die oben genannte Kriterienkombination (A+B+C) zu, wird über die Leitstelle das Gesundheitsamt informiert und das Eintreffen abgewartet. Angehörige und Kontaktpersonen werden vom NEF-Fahrer namentlich erfasst. Über Desinfektionsmaßnahmen der Wohnung und das weitere Vorgehen mit den Angehörigen und Kontaktpersonen entscheidet das Gesundheitsamt. 5.2 Variante 2: Rettungsdienst/Krankentransport treffen ohne Vorinformationen auf den Patienten Sobald ein Rettungsmittel zu einem Patienten kommt, der Zeichen einer Infektionserkrankung aufweist, werden die oben genannte Kriterien geprüft. Sobald die Kriterienkombination (A+B+C) auftritt, werden die folgenden Maßnahmen eingeleitet: Der Patient erhält einen Mundschutz. Das Personal, das nicht unbedingt am Patienten sein muss, verlässt die Wohnung. Das Einsatzpersonal und die Notärzte informieren die Leitstelle und halten sich vom Patienten fern. 04/2003 DRK-Landesverband Westfalen-Lippe Seite 4 von 8 Seiten

\\_drkp\abt1$\rotkreuzhandbuch\merkblaetter, formulare\merkblatt-sars-2003-04-01.doc Rettungsdienst Sollten lebensrettende Maßnahmen sofort durchzuführen sein, achtet das Einsatzpersonal auf Eigenschutz (persönliche Infektionsschutzausstattung). Alle weiteren Maßnahmen werden durch die Leitstelle in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt veranlasst. Zwischenzeitlich werden nur notwendige notfallmedizinische Maßnahmen durchgeführt. Über Desinfektionsmaßnahmen der Wohnung und das weitere Vorgehen mit den Angehörigen und Kontaktpersonen entscheidet das Gesundheitsamt. 6 Unterstützung des Rettungsdienstes für Maßnahmen des Gesundheitsamtes Liegt ein positiver Verdachtsfall vor, legt das Gesundheitsamt die weiteren Maßnahmen fest. Dabei können auf den Rettungsdienst folgende Aufgaben zukommen. 6.1 Transport eines Patienten mit einem Verdacht auf SARS in ein lokales Krankenhaus Das Personal, das den Transport durchführt, rüstet sich mit persönlicher Infektionsschutzausstattung aus. Der Patient erhält wenn noch nicht geschehen einen Mundschutz. Das Gesundheitsamt legt die aufnehmende Klinik fest. Vor dem Transport wird geklärt, wohin exakt der Patient kommt (Anfahrt, Station, Zimmer). Die weiteren Maßnahmen der Klinik werden von dieser mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. Dazu benennt die Klinik einen Ansprechpartner. 6.2 Transport eines Patienten mit Verdacht auf oder gesichertem SARS in ein Zentrum (Ferntransport!). Der Transport zu einem Zentrum wird vom Gesundheitsamt in Verbindung mit der behandelnden Klinik festgelegt. Die Leitstelle in Verbindung mit dem Rettungsdienst organisiert den Transport. Dabei ist folgendes zu beachten: Es wird eine Absprache mit der aufnehmenden Klinik getroffen (Anfahrtsweg, Anfahrtspunkt, Transport innerhalb der Klinik). Alle überflüssigen Materialien und Geräte werden aus dem festgelegten Transportfahrzeug entfernt. Ein ständiger Ansprechpartner der Zielklinik ist zu benennen und die Erreichbarkeit festzuhalten. Das Rettungsdienstpersonal muss ausreichend Schutzkleidung und Ersatzfilter (ABEK-P3-Filter) mitführen, sowie ein Handy. Das Gesundheitsamt legt in Verbindung mit der abgebenden Klinik die notwendige Begleitung fest. Nach Übergabe des Patienten wird sofort eine Scheuerwischdesinfektion noch am Zielkrankenhaus durchgeführt. Die dafür notwendigen Desinfektionsmittel und Entsorgungsbeutel für die abgelegte persönliche Infektionsschutzausstattung (gehört zum Gerätesatz GR 9002) sind mitzunehmen. Nach der Rückkunft ist Kontakt mit dem Desinfektor aufzunehmen und weitere DRK-Landesverband Westfalen-Lippe 04/2003 Seite 5 von 8 Seiten

Maßnahmen abzustimmen. Erst nach Freigabe durch den Desinfektor ist das Fahrzeug wieder einsetzbar. 6.3 Dekontamination Bleibt der Patient zu Hause, was bedeutet, dass kein Verdachtsfall vorliegt, wird keine Dekontamination durchgeführt. Liegt ein Verdachtsfall vor, wird üblicherweise der Patient entsprechend der oben dargestellten Vorgaben transportiert. Nach Abschluss des Transportes wird für das Einsatzpersonal eine Dekontamination erforderlich, die nach folgendem Schema abläuft: Die Dekontamination wird möglichst vor Ort, also am Krankenhaus durchgeführt. Zunächst wird geprüft, ob eine Abduscheinrichtung am Krankenhaus benutzt werden kann. Wenn dies möglich ist, wird diese für die weitere Dekontamination benutzt. Steht eine entsprechende Einrichtung am Krankenhaus nicht zur Verfügung, veranlasst die Leitstelle die erforderlichen Maßnahmen für die Dekontamination, z.b. in Verbindung mit der Feuerwehr. Das Einsatzpersonal sprüht kontaminierte Stellen an der Schutzkleidung mit dem Desinfektionsmittel (geeignet sind alle viruzide Desinfektionsmittel) ein. Nach der Einwirkzeit werden die Stellen abgeduscht. Danach werden Schutzkleidung und Atemmaske in den Entsorgungsbeutel (gehört zum Gerätesatz Persönliche Infektionsschutzausstattung nach GR 9002) abgelegt. Das Material wird anschließend im Krankenhaus oder an der mobilen Dekontaminationsstelle an das die Dekontamination durchführende Fachpersonal übergeben. 04/2003 DRK-Landesverband Westfalen-Lippe Seite 6 von 8 Seiten

Tabelle 1: Kriterien zur Prüfung, ob ein Verdacht auf SARS besteht. Der Verdacht besteht, wenn die Kriterienkombination A + B + C vorhanden ist. Kriterium A Nein Ja Kriterium B Kriterium C Fieber > 38 C Atemwegserkrankung mit Husten, oder Kurzatmigkeit, oder Atemnot, Hypoxie, radiologischem Nachweis einer Lungenentzündung oder Atmungsversagen. Entweder : Reise nach Hong Kong oder Guangdong in China, oder Hanoi, oder Vietnam innerhalb der letzten 7 Tage. Oder: Naher Kontakt mit Personen, die in den oben genannten Ländern waren. Enger Kontakt heißt Zusammenleben, direkter Kontakt mit ausgehustetem Material oder Körperflüssigkeiten oder eine Person mit SARS. Die Kriterien geben den Kenntnisstand vom 19.03.2003 wieder. Nachstehend eine Ergänzung des RKI vom 28.03.2003 \\_drkp\abt1$\rotkreuzhandbuch\merkblaetter, formulare\merkblatt-sars-2003-04-01.doc DRK-Landesverband Westfalen-Lippe 04/2003 Seite 7 von 8 Seiten

04/2003 DRK-Landesverband Westfalen-Lippe Seite 8 von 8 Seiten