Planungshinweise (C7.1, C7.2) Die Darstellung der Bestandsaufnahme der stadtklimatischen Gegebenheiten in Form der Klimaanalysekarte erweist sich aufgrund der großen Zahl zu berücksichtigender Informationen als sehr komplex. Nachdem der Klimaatlas der fachlichen Unterstützung des Regionalplans und der Flächennutzungsplanung dienen soll, stellt sich eine Bewertung hinsichtlich planungsrelevanter Belange als günstig heraus. Diese Karte trägt den Titel Hinweise für die Planung und beinhaltet Flächenkennzeichnungen mit unterschiedlichen Hinweisen gegenüber Nutzungsänderungen bzw. mit Forderungen zu Handlungsschritten. Die Hinweise für die Planung sind in acht Gruppen zusammengefasst. Drei Planungsempfehlungen beziehen sich auf den bisher weitgehend nicht überbauten Raum (mit Ausnahme einzelstehender Gebäude im unbeplanten Außenbereich und der Verkehrswege), vier Empfehlungen werden für die schon baulich genutzten Gebiete ausgesprochen und ein Hinweis dient der Ausweisung immissionsrelevanter Straßenzüge. Die Hinweise für die Planung beziehen sich vornehmlich auf bauliche Nutzungsänderungen und insbesondere auf dreidimensionale bauliche Nutzungen (Gebäude, Bauten, Dämme etc). Eine Änderung der Vegetationszusammensetzung wirkt sich klimatisch weit weniger intensiv aus als großflächige Versiegelungsmaßnahmen und die Errichtung von Bauwerken. In speziellen Fällen kann sich eine Änderung der Vegetationszusammensetzung wie z.b. Waldanpflanzungen in Luftleitbahnen ungünstig auswirken, doch werden solche Fälle durch Aussagen zu eventuellen Nutzungsänderungen im unbebauten Bereich berücksichtigt. Die flächenhafte Ausweisung der relativ einfach gehaltenen Einteilung der Hinweise für die Planung wird durch die entsprechenden Stellen in der Klimaanalysekarte näher erläutert. Bei Planungen in Bereichen mit hohen Restriktionen gegenüber Nutzungsänderungen sind lokalspezifische klimatisch lufthygienische Gutachten von Vorteil. Neben speziellen lokalen Besonderheiten liegen den Hinweisen für die Planung folgende Prinzipien zugrunde: Vegetationsflächen haben eine bedeutende Wirkung auf das Lokalklima, da sie einerseits die nächtliche Frisch- und Kaltluftproduktion verursachen und andererseits bei hohem Baumanteil tagsüber thermisch ausgleichend sind. Innerstädtische und siedlungsnahe Grünflächen beeinflussen die direkte Umgebung in mikroklimatischer Sicht positiv; zudem fördern Vegetationsflächen am Siedlungsrand den Luftaustausch. Größere zusammenhängende Vegetationsflächen stellen das klimatischlufthygienische Regenerationspotenzial dar; insbesondere bei direktem Bezug zum Siedlungsraum sind sie für den Luftaustausch sehr wichtig. Deshalb sollten die Freiflächen aus klimatischer Sicht für bauliche Nutzungen nicht verwendet werden. Tallagen sollen nicht verbaut werden, da dort einerseits bei Schwachwind der Kalt- und Frischlufttransport stattfindet und sie andererseits als Luftleitbahnen für regionale Winde dienen. Die Hanglagen in ausgedehnten besiedelten Gebieten, insbesondere wenn in den Talzonen Bebauung existiert, sollen unbebaut bleiben, da dort ein intensiver Kalt- und Frischlufttransport stattfindet. Dasselbe gilt für Schneisen und Klingen innerhalb der Hänge. Sattellagen in bebauten Bergrücken dienen als Luftleitbahnen und sollen nicht zugebaut werden. Aus klimatischer Sicht empfiehlt sich eine Umrandung der Siedlungen mit möglichst weiträumigen Grünzonen und ein Durchziehen der Siedlungen mit der Orographie folgenden Grünzügen (Belüftungsschneisen, Luftleitbahnen) um damit den Luftaustausch zu fördern. Einer Zersiedelung der Landschaft durch zahlreiche Streusiedlungen und einem Zusammenwachsen mehrerer Ortsteile ist entgegenzuwirken. Bei städtischen Siedlungen ist auf entsprechend große nahegelegene Frisch- und Kaltluftproduktionsgebiete und Belüftungsbahnen zu achten. Bei der Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben ist zu berücksichtigen, dass die unmittelbar angrenzenden Wohngebiete nicht auf- 155
grund der lokalen Windverhältnisse durch erhöhte Immissionen belastet werden. FREIFLÄCHEN Freiflächen mit bedeutender Klimaaktivität Dies sind vor allem klimaaktive Freiflächen mit direktem Bezug zum Siedlungsraum wie z.b. innerstädtische und siedlungsnahe Grünflächen oder solche, die im Einzugsgebiet eines Berg- /Talwindsystems liegen. Nicht bebaute Täler, Klingen und Geländeeinschnitte, in denen Kaltluftabfluss stattfindet, zählen ebenfalls dazu und sind mit hohen Restriktionen gegenüber Bebauung belegt. Außerdem sind große zusammenhängende Freiflächen wie der Schönbuch, das Lange Feld und der Schurwald aus klimatisch-lufthygienischen Gründen für den Ballungsraum von großer Wichtigkeit. Diese Flächen sind mit einer hohen Empfindlichkeit gegenüber nutzungsändernden Eingriffen bewertet; d.h. bauliche und zur Versiegelung beitragende Nutzungen führen zu bedenklichen klimatischen Beeinträchtigungen. Das selbe gilt für Maßnahmen, die den Luftaustausch behindern. Sollten trotz klimatischer Bedenken in solchen Gebieten Planungen in Erwägung gezogen werden, sind dafür klimatisch-lufthygienische Sondergutachten notwendig. Freiflächen mit weniger bedeutender Klimaaktivität Diese Freiflächen haben entweder keine direkte Zuordnung zum Siedlungsraum, d.h. dort entstehende Kalt- und Frischluft fließt nicht direkt in Richtung bebauter Gebiete, oder es liegt nur eine geringe Kaltluftproduktion aufgrund der Ausstattung (z.b. Schotterflächen, Deponieoberflächen usw.) vor. Sie sind mit geringerer Empfindlichkeit gegenüber nutzungsändernden Eingriffen bewertet. Dort ist aus klimatischer Sicht eine maßvolle Bebauung, die den regionalen Luftaustausch nicht wesentlich beeinträchtigt, möglich. Klimatisch bedeutsame lokale Gegebenheiten wie z.b. Klingen, Schneisen, Bachläufe etc. sind jedoch bei der Planung zu berücksichtigen. Für eine möglichst geringe klimatische Beeinträchtigung sind die Erhaltung von Grünflächen und Grünzügen, die Schaffung von Dach- und Fassadenbegrünungen und möglichst geringe Gebäudehöhen sowie windoffene Gebäudeanordnungen zu empfehlen. Bei Planungen von Baumaßnahmen in diesen ausgewiesenen Flächen ist eine Beurteilung eines klimatisch-lufthygienisch versierten Sachverständigen bezüglich der Dimensionierung und Anordnung von Bauwerken sowie der Schaffung von Grün- und Ventilationsschneisen von Vorteil. Freiflächen mit geringer Klimaaktivität Diese Flächen haben klimatisch betrachtet nur einen geringen Einfluss auf Siedlungsgebiete, da sie aufgrund ihrer Lage und Exposition von Siedlungen abgewandt oder für die Kalt- und Frischluftproduktion relativ unbedeutend sind. Dazu zählen auch Bereiche innerhalb eines ausgedehnten Klimapotenzials, das nicht in unmittelbarer Verbindung zu einem Ballungsgebiet liegt; dort sind teilweise bauliche Eingriffe mit nur geringen klimatischen Veränderungen verbunden, d.h. sie sind relativ stabil gegenüber begrenzten nutzungsändernden Eingriffen. Diese Flächenausweisungen treffen insbesondere auf Kuppenlagen zu, in denen eine gute Durchlüftung und eine geringe Neigung zur Wärmeinselbildung gegeben ist; allerdings wirken sich solche Lagen ungünstig auf den winterlichen Heizbedarf aus. Dasselbe gilt für großflächige, schwachreliefierte und gut durchlüftete Gebiete, die nicht in unmittelbarer Nähe zu dichten Siedlungsbereichen liegen. Aus klimatischer Sicht sind in diesen ausgewiesenen Flächen selbst größere Bauwerke wie Hochhäuser oder Gewerbebetriebe möglich; dabei sollte darauf geachtet werden, daß eine Durchflüftung entsprechend der Hauptwindrichtung erhalten wird. Zudem ist das schon vorhandene Emissionsaufkommen zu beachten, so dass in der Nähe von Gewerbe- 156
standorten und stark frequentierten Verkehrswegen keine empfindliche Nutzungen geplant werden sollten. SIEDLUNGSFLÄCHEN Bebaute Gebiete mit geringer klimarelevante Funktion Dies sind bereits bebaute Gebiete mit geringen klimatischen Funktionen, die aufgrund ihrer Lage keine hohen thermisch-lufthygienischen Belastungen aufweisen und benachbarte Siedlungsbereiche nicht wesentlich beeinträchtigen. Ihnen ist keine nennenswerte klimatisch-lufthygienische Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen und Bebauungsverdichtung zuzuschreiben. Dabei handelt es sich um bebaute, gutdurchlüftete Kuppenlagen oder um bebaute Gebiete, deren thermisch lufthygienische Emissionen nicht zu Verschlechterungen in nahegelegenen Siedlungsbereichen führt. Bei einer zusätzlichen Verdichtung ist keine nennenswerte klimatisch-lufthygienische Auswirkung zu erwarten. Allerdings ist darauf zu achten, daß bestehende Belüftungsmöglichkeiten erhalten werden und zusätzliche Emissionen keine nachteilige Wirkung auf Siedlungsräume nach sich ziehen. Durch Dach- und Fassadenbegrünung und Beibehaltung von Grünflächen kann einer thermischen Belastung vorgebeugt werden. Bebaute Gebiete mit klimarelevanter Funktion Dies sind bebaute Gebiete, die aufgrund ihrer Lage und ihrer Bebauungsart klimarelevante Funktionen übernehmen. Darunter fallen z.b. locker bebaute und durchgrünte Siedlungen bzw. Siedlungsränder, die nachts gut abkühlen und relativ windoffen sind, oder gut durchlüftete verdichtete Siedlungsbereiche (z.b. Kuppenlagen). Diese Gebiete führen weder zu intensiver thermisch-lufthygienischer Belastung noch zu Beeinträchtigungen des Luftaustausches und weisen im allgemeinen geringe klimatisch-lufthygienische Empfindlichkeiten gegenüber Nutzungsintensivierungen auf. Damit sind z.b. Arrondierungen an den Siedlungsrändern und das Schließen von Baulücken gemeint, wobei die in diesem Gebiet vorhandene Dimension der Bebauung beibehalten werden sollte. Solche relativ geringfügigen und der Umgebung angemessenen Nutzungsänderungen ziehen keine wesentlichen klimatisch-lufthygienischen Änderungen nach sich. Allerdings ist bei Planungen von Baumaßnahmen in diesen ausgewiesenen Flächen eine Beurteilung eines klimatisch-lufthygienischen Sachverständigen bezüglich der Dimensionierung und Anordnung von Bauwerken sowie der Erhaltung und Schaffung von Grün- und Ventilationsschneisen von Vorteil. Eine zusätzliche Versiegelung ist minimal zu halten und durch Schaffung von Vegetationsflächen sowie Dach- und Fassadenbegrünung auszugleichen. Bebaute Gebiete mit bedeutender klimarelevanter Funktion Diese ausgewiesenen bebauten Bereiche übernehmen für sich und angrenzende Siedlungen bedeutende klimarelevante Funktionen, wobei die Art und Dimension der vorhandenen Bebauung sehr unterschiedlich sein kann. Locker bebaute, gut durchgrünte Gebiete mit geringen Gebäudehöhen ermöglichen am Siedlungsrand einen nahezu ungestörten Luftaustausch, der auch lokale Windsysteme beinhaltet; das trifft insbesondere auf Hanglagen zu, an deren Fuß sich bebaute Gebiete befinden, wobei diese Hanglagen auch zur Kaltluftbildung beitragen. Gebiete mit vereinzelten Hochhäusern stellen zwar eine Behinderung des Windfeldes dar, lassen jedoch einen Luftaustausch zu und führen aufgrund vorhandener Grünflächen nicht zu übermäßiger Erwärmung. In dieser Flächenausweisung sind auch verdichtete Siedlungsbereiche aufgenommen, deren klimatisch-lufthygienische Belastung nicht übermäßig hoch ist. Die genannten Gebiete weisen allesamt eine erhebliche klimatisch-luft- 157
hygienische Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen auf. Weitere Bau- und Versiegelungsmaßnahmen führen zu negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation. Für diese Gebiete wird eher eine Vergrößerung des Vegetationsanteils und eine Betonung bzw. Erweiterung der Belüftungsflächen empfohlen. Bei nutzungsändernden Planungen in diesen ausgewiesenen Flächen sind klimatisch-lufthygienische Gutachten notwendig. Empfindliche Nutzungen wie Wohngebiete, Erholungsgebiete und ackerbauliche Nutzflächen sind in angemessenen Abständen zur Straße bzw. mit adäquaten Schutzmaßnahmen zu planen. Unempfindliche Nutzungen verlangen keine besondere Rücksichtnahme; sie können als Schutz gegen die Schadstoff- und Lärmausbreitung verwendet werden. Bei Planungen von Nutzungsänderungen, die empfindlich gegenüber Schadstoff und Lärmimmissionen sind, sollten klimatisch-lufthygienische Gutachten erstellt werden. Bebaute Gebiete mit klimatisch-lufthygienischen Nachteilen Diese Ausweisung umfasst vornehmlich verdichtete Siedlungsräume, die klimatisch-lufthygienisch stark belastet sind; zudem zählen dazu auch diejenigen bebauten Bereiche, in denen der Luftaustausch maßgeblich durch Bauwerke behindert ist. Diese Gebiete sind unter stadtklimatischen Gesichtspunkten sanierungsbedürftig. Als Aufwertungs- bzw. Sanierungsmaßnamen kommen in Frage: Erhöhungen des Vegetationsanteils, Verringerungen des Versiegelungsgrades und Verringerungen des Emissionsaufkommens, insbesondere der Verkehrsemissionen. Zudem wird eine Schaffung bzw. Erweiterung von möglichst begrünten Durchlüftungsbahnen empfohlen; damit ist auch die Entfernung oder Verlagerung störender Bauwerke verbunden. Bei allen Planungen innerhalb dieser Flächenausweisungen sind klimatisch-lufthygienische Gutachten notwendig. Straßen mit hoher Schadstoff- und Lärmemission Diese Signatur kennzeichnet alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von ca. mehr als 7500 Fahrzeugen pro Tag. Die dadurch entstehenden hohen Schadstoff- und Lärmemissionen sind zu beachten, d.h. bei Planungen im Einwirkungsbereich der Straßen sind je nach Nutzungsabsicht Immissionsprognosen erforderlich. Abb. C-16: Dicht bebautes Stadtgebiet zum Teil mit Gründächern 158
Klimaatlas Region Stuttgart C Analysekarte Platz für Klimahinweiskarte 7.1 Planungshinweise Die Übersichtskarte der Planungshinweise zeigt Flächen mit unterschiedlichen klimarelevanten Funktionen und Klimaaktivitäten. Sie gibt Hinweise auf die in der Planung relevanten Klimaaspekte. Landkreis Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Legende Freiflächen Freiflächen mit bedeutender Klimaaktivität Freiflächen mit weniger bedeutender Klimaaktivität Freiflächen mit geringer Klimaaktivität Siedlungsflächen Stadtkreis Stuttgart Bebaute Gebiete mit geringer klimarelevanter Funktion Bebaute Gebiete mit klimarelevanter Funktion Bebaute Gebiete mit bedeutender klimarelevanter Funktion Bebaute Gebiete mit klimatisch-lufthygienischen Nachteilen Landkreis Böblingen Emission extreme Verkehrsbelastung Landkreis Göppingen sehr hohe Verkehrsbelastung Landkreis Esslingen hohe Verkehrsbelastung Regionsgrenze Kreisgrenze Datengrundlage: Planungshinweise; T. Nagel, Büro Lohmeyer, Karlsruhe, 2008. DHM, Verwaltungsgrenzen; Verband Region Stuttgart, 2005. Bearbeitung und Kartographie: Dipl.-Geogr. Heide Esswein, 2008. 0 2,5 5 10 15 Kilometer 159
Klimaatlas Region Stuttgart Analysekarte Planungshinweise TK7121 Legende Freiflächen Freiflächen mit bedeutender Klimaaktivität: Klimaaktive Freiflächen in direktem Bezug zum Siedlungsraum. Hohe Empfindlichkeit gegenüber nutzungändernden Eingriffen. Freiflächen mit weniger bedeutender Klimaaktivität: Keine direkte Zuordnung zu besiedelten Wirkungsräumen. Geringere Empfindlichkeit gegenüber nutzungsändernden Eingriffen. Freiflächen mit geringer Klimaaktivität: Geringer Einfluss auf besiedelte Wirkungsräume oder Freiflächen innerhalb eines ausgedehnten Klimapotenzials. Relativ unempfindlich gegnüber begrenzten nutzungsänderden Eingriffen. Siedlungsflächen Bebaute Gebiete mit geringer klimarelevanter Funktion: Keine nennenswerte klimatisch-lufthygienische Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivieung und Bebauungsverdichtung. Bebaute Gebiete mit klimarelevanter Funktion: Geringe klimatisch-lufthygienische Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivieung z.b. Arrondierung, Schließen von Baulücken. Bebaute Gebiete mit bedeutender klimarelevanter Funktion: Erhebliche klimatisch-lufthygienische Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivieung. Bebaute Gebiete mit klimatisch-lufthygienischen Nachteilen: Verdichtete Siedlungsräume bzw. störende Bauwerke. Unter stadtklimatischen Gesichtspunkten sanierungsbedürftig. Belastung durch Emissionen Straße mit extremer Verkehrsbelastung: extreme Luft-/Lärmbelastung. Straße mit sehr hoher Verkehrsbelastung: sehr hohe Luft-/Lärmbelastung. Straße mit hoher Verkehrsbelastung: hohe Luft-/Lärmbelastung. Bei Planungen im Einwirkungsbereich dieser Straßen sind ggf. Immissionsprognosen erforderlich. Fachliche Bearbeitung: T.Nagel, Büro Lohmeyer, Karlsruhe; J.Baumüller, Abteilung Stadtklimatologie, Amt für Umwelt, Stadt Stuttgart, 2008. Datengrundlage: Klimaanalysekarte; Klimatope; Büro Lohmeyer, Karlsruhe, 2007. Thermalbefliegung; Firma Spacetec, 29./30. August 2005. Kaltluftmodellierung, Windfeldmodellierung; Büro Lohmeyer, Karlsruhe, 2007. Luftbildplan; ATKIS-DOP @ Landesvermessungsamt Baden-Württermberg (www.lv-bw.de) Az: 2851.9-1/19, 2002/2003 Klimaelementekarten; DWD, Büro Lohmeyer, Karlsruhe, 2007. Verkehrsdaten; Wirtschaftsverkehrsmodell, PTV, Karlsruhe, im Auftrag des Verband Region Stuttgart, 2007. Emissionskataster; Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, 2004. Kartengrundlage: ATKIS-DTK25 @ Landesvermessungsamt Baden-Württermberg (www.lv-bw.de) Az: 2851.9-1/19, 2005. GIS-Bearbeitung u. Kartographie: H. Esswein, 2008. 0 160 250 500 1.000 1.500 Meter TKÜbersicht 6919 6920 6921 6922 6923 7019 7020 7021 7022 7023 7024 7119 7120 7121 7122 7123 7124 7218 7219 7220 7221 7222 7223 7224 7225 7318 7319 7320 7321 7322 7323 7324 7325 7418 7419 7420 7421 7422 7423 7424 7425
LITERATUR Atlas über die Sonnenstrahlung Europas, Band 1 und Band 2; Hrsg.: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Verlag TÜV Reinland, 1984 Baugesetzbuch (2004) Baumüller J., Hoffmann U., Reuter U.: Städtebauliche Klimafibel, Hinweise für die Bauleitplanung, Hrsg.: Wirtschaftsministerium Baden Württemberg, Stuttgart 2008, http://www.staedtebauliche-klimafibel.de Baumgartner A., Mayer H., Noack E. M.: Untersuchung des Einflusses von Bebauung und Bewuchs auf das Klima und die lufthygienischen Verhältnisse in bayerischen Großstädten, Abschlußbericht zum Teilprogramm Thermalkartierung; Lehrstuhl für Bioklimatologie und Angewandte Meteorologie, Universität München 1985 Bioklimakarten, Deutscher Wetterdienst,1987 Emissionskataster Baden-Württemberg 2004, LUBW, 2007 pers. Mitteilung Erneuerbare Energien in Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr, 19 Gerth, W P.: Klimatische Wechselwirkungen in der Raumplanung bei Nutzungsänderungen; (DWD Berichte Nr. 171), Offenbach 1986. Gossmann H. Thermalbilder der Oberflächentemperaturen; in Geomethodica, Nr. 12, S. 117-149, Basel 1987 Hupfer P., Kuttler W. (Hrsg.) (2006) Witterung und Klima (13. Auflage) B.G. Teubner, Stuttgart-Leipzig IIPCC Fourth Assessment Report (AR4), Intergovernmental Panel for Climate Change,2007 King E. (1973) Untersuchungen über kleinräumige Änderungen des Kaltluftabflusses und der Frostgefährdung durch Straßenbauten Berichte des Deutschen Wetterdienstes, Offenbach Bd. 17, Nr. 130 Klimaatlas Nachbarschaftsverband Stuttgart, 1992 Klimaatlas Baden-Württemberg (LUBW, 2006), http://www2.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/abt5/klimaatlas_bw/ KLIWA Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft LUBW, 2007 KLARA, Klimawandel, Auswirkungen, Risiken, Anpassung LUBW (2005) Landsberg, H.E.:The urban climate; (International geophysics series; V. 28), New York 1981 Nationalatlas Bundesrepublik Deutschland, Band 3, Klima Pflanzen und Tierwelt, Leibniz-Institut für Länderkunde-Leipzig- Spektrum Akademischer Verlag, Berlin, 2003 Rahmenplan Halbhöhenlagen, 2008 Hrsg. Landeshauptstadt Stuttgart Regierungspräsidium Stuttgart (Hrsg.): Luftreinhalte-/Aktionsplan für den Regierungsbezirk Stuttgart, Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart, Teilplan Leonberg, Teilplan Ludwigsburg, Teilplan Pleidelsheim Reuter U., Baumüller J., Hoffmann U.: Luft und Klima als Planungsfaktor im Umweltschutz, Grundlagen für die kommunale Planungs und Entscheidungspraxis, Band 328; Kontakt & Studium, Umwelt; Expert 161
Verlag, Ehningen 1991 REMO, Regional Climate Modelling, MPI Hamburg (2006) RSL 90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 VLärm- SchR 97: Schlünzen, H., Bigalke, K., Lüpkes, Ch. und Panskus, H (2001): Documentation of the Mesoscale Transport and Fluid Model METRAS PC as part of model system METRAS+. METRAS Technical Report 11, Meteorologisches Institut, Universität Hamburg. Stadtklima und Luftreinhaltung Hrsg.: Helbig A., Baumüller J., Kerschgens M.J. Springer Verlag, Heidelberg,1999 TA Luft (2002) Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) vom 24.7.2002 (GMBl. S. 511) UBA 2006, Stern 6/2007 WETTREG, Statistisches Regionalisierungsmodell zum Klimawande Neue Ergebnisse zu regionalen Klimaänderungen, UBA,2007 Blatt 5 : Globalstrahlung, direkte Sonnenstrahlung und Strahlungsbilanz Blatt 6 : Normsichtweite Blatt 7 : Niederschlag Blatt 8 : Aerologische Messungen Blatt 9 : Visuelle Wetterbeobachtungen VDI 3787 Blatt 1 (1997), Umweltmeteorologie; Klima- und Lufthygienekarten für Städte und Regionen VDI Kommission Reinhaltung der Luft (Hrsg.): Stadtklima und Luftreinhaltung, Ein wissenschaftliches Handbuch für die Praxis in der Umweltplanung; Springer Verlag, Berlin/Heidelberg 1988 1. BImSchV, Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Vom 14. März 1997 4. BImSchVwV, Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz, Ermittlung von Immissionen in Untersuchungsgebieten, 26. November 1993 5. BImSchVwV - Emissionskataster in Untersuchungsgebieten Fünfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Vom 24. April 1992 VDI Richtlinie 2450, Messen von Emission, Transmission und Immission luftverunreinigender Stoffe; Begriffe, Definitionen, Erläuterungen, 1977-09, VDI VDI Richtlinien Meteorologische Messungen für Fragen der Luftreinhaltung VDI 3786 Blatt 2 : Wind Blatt 3 : Lufttemperatur Blatt 4 : Luftfeuchte 162
GLOSSAR BIMSCHG Abkürzung für Bundes-Immissionsschutzgesetz BIMSCHV Abkürzung für Bundesimmissionsschutzverordnung BIOKLIMATOLOGIE Wirkung des Klimas auf den Menschen. BODENINVERSION Atmosphärenschicht mit inversem Temperaturverlauf (Temperaturzunahme mit der Höhe), die dem Erdboden aufliegt. DEZIBEL Logarithmischer Maßstab für die Lautstärkeskala (Abkürzung db) EU - GRENZWERTE In Richtlinien der EU festgelegte Grenzwerte für einzelne Schadstoffkomponenten, die einzuhalten sind. EISTAG Tag mit Maximumtemperatur unter 0 Grad C EMISSION Emissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen durch Stäube und Gase, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen. EMISSIONSKATASTER räumliche Verteilung der Emissionen, in der Regel bezogen auf Quadratkilometerflächen FROSTTAG Tag mit Minimumtemperatur unter 0 Grad C GLOBALSTRAHLUNG Summe aus der direkten Sonnenstrahlung und dem diffusen Anteil des Sonnenlichtes, das vom blauen Himmel und den Wolken kommt; Einheit: Watt pro Quadratmeter (W/m 2 ) HEISSER TAG Tag mit Maximaltemperatur von über 30 Grad Celsius HITZESTRESS Bei Wärmebelastung trotz Sommerkleidung werden die Thermoregulationsmechanismen des Organismus zunehmend gefordert. Die damit verbundene Veränderung der Durchblutung mit verstärktem Schwitzen weist auf die Belastung des Herz-Kreislauf-Systems und der Atmung hin. Eine Behinderung der Wärmeabgabe bedeutet immer eine Belastung. HÖHENINVERSION Atmosphärenschicht mit inversem Temperaturverlauf oberhalb der bodennahen Atmosphäre IMMISSION Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind auf Menschen sowie Tiere, Pflanzen oder andere Sachen einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. INFRAROT-THERMOGRAFIE Mit der Infrarot-Thermografie erhält man ein Bild der momentanen Temperaturverteilung an der Erdoberfläche mit hohem Auflösungsvermögen. Mit dem messenden Photometer im Flugzeug wird die Landschaft zeilenweise abgetastet (bei Flughöhe 3000 m Bodenauflösung von etwa 7m mal 7 m) 163
INVERSION Die Inversion bezeichnet einen vom Normalfall abweichenden vertikalen Temperaturverlauf in der Atmosphäre. Innerhalb einer Inversionsschicht nimmt die Lufttemperatur mit steigender Höhe zu, während normalerweise Abkühlung mit der Höhe eintritt. Ein inverser Temperaturverlauf bewirkt eine stabile Schichtung der Atmosphäre, d. h. innerhalb der Inversionsschicht sind keine vertikalen Umlagerungen der Luft möglich. JAHRESGANG Verlauf einer klimatischen oder lufthygienischen Komponente über das Jahr KALTLUFTFLUSS Durch Temperaturunterschiede zwischen Berg und Tal bilden sich kleinräumige thermisch induzierte Windsysteme aus. Sie überlagern sich den großräumigen Winden. So treten bei großräumig schwachem Wind, meist bei Hochdruckwetterlagen, insbesondere nachts tal- und hangabwärts gerichtete Lokalwinde (Kaltluftflüsse) auf. KALTLUFT-VOLUMENSTROMDICHTE Die Kaltluft-Volumenstromdichte gibt ein Maß für die Menge der abfließenden Kaltluft. Sie wird angegeben in Kubikmeter pro Sekunde und Querschnitt der Breite 1 Meter über die gesamte betrachtete Luftschichtmächtigkeit. KJ Abkürzung für Kilojoule KLIMA Das Klima bezeichnet den langfristigen Aspekt des Wetters. Es wird durch die Klimaelemente Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Wind, Niederschlag und Strahlung bestimmt. LÄRM Störender Schall bzw. störende Geräusche werden als Lärm bezeichnet. (s. auch Dezibel) MIKROGRAMM millionster Teil eines Gramms m Ü. NN Abkürzung für Meter über Normalnull; d. h. Meter über dem Meeresspiegel OZON Bodennahes Ozon (O 3 ) entsteht in komplexen chemischen Vorgängen unter Einwirkung starker Sonnenstrahlung. An diesen Vorgängen sind neben dem natürlichen Sauerstoff Kohlenwasserstoffe und Stickstoffoxide beteiligt. Deshalb ist die Ozonkonzentration im Sommer am höchsten. PPM parts per million (s. auch Schadstoffkonzentration) PUNKTDATEN für einen bestimmten Ort durch Messung oder Rechnung ermittelte Daten RASTERDATEN für ein bestimmtes Gebiet durch Messungen oder Berechnungen flächenhaft ermittelte Daten PM 10 Die lufthygienische Bedeutung von PM 10, insbesondere von Dieselruß, wurde in den letzten Jahren besonders durch toxikologische Untersuchungen stärker in die Diskussion gebracht. Die kanzerogene Wirkung von PM 10 beruht auf der mechanisch irritativen Eigenschaft der Partikel. SCHADSTOFFKONZENTRATION Masse der luftverunreinigenden Stoffe bezogen auf das Volumen der verunreinigten Luft; Angabe als Massenkonzentration in der Einheit mg/m 3 ; 164
Bei Gasen auch Volumen der luftverunreinigenden Stoffe bezogen auf das Volumen der verunreinigten Luft; Einheit cm 3 /m 3 oder ppm = parts per million = Teile pro Million; 10000 ppm = 1 Vol% Die Umrechnung von mg/m 3 in ppm ist abhängig von der Art des Gases sowie von Druck und Temperatur SCHADSTOFFWINDROSE mittlere Schadstoffkonzentration in Abhängigkeit von der Windrichtung SCHWEFELDIOXID Schwefeldioxid (SO 2) wird bei Verbrennungsprozessen durch die Oxidation des im Brennstoff enthaltenen Schwefels gebildet. Es ist ein fabloses Gas, das in höheren Konzentrationen riecht und ab ca. 0.3 ppm geschmacklich wahrnehmbar ist. Schwefeldioxid ist ein wasserlösliches Reizgas, das auf die Schleimhäute des Auges und der oberen Atemwege wirkt. SMOG Situation hoher Luftverschmutzung; Der Sommer-Smogtyp Los Angeles wird verursacht durch hohe Kraftfahrzeugemissionen (Stickoxide, Kohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxid). Infolge schlechten Luftaustausches, verbunden mit starker Sonneneinstrahlung, kommt es zu chemischen Umwandlungen der Gase in der Atmosphäre und zur Bildung von Photooxidantien. Zu den wichtigsten Stoffen zählt hier das Ozon. Maßnahmen gegen diesen Sommersmog regelt das Bundes-Immissionsschutzgesetz im Paragraph 40. Der Smogtyp London entsteht bei Inversionswetterlagen im Winter. Hauptschadstoffkomponenten sind Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Staub. Da bei diesen Schadstoffen eine deutliche Besserung eingetreten ist, tritt dieser Smogtyp in Stuttgart nicht mehr auf. Die entsprechende Smogverordnung wurde Anfang 1997 außer Kraft gesetzt. SOMMERTAG Tag mit Maximaltemperatur von über 25 Grad C STADTKLIMA Während das Klima in der freien Landschaft weitgehend von natürlichen Gegebenheiten abhängig ist, bildet sich in Stadtlandschaften ein durch Bauwerke beeinflußtes Klima aus, das Stadtklima. Ma versteht darunter aber auch die Veränderung der natürlichen Zusammensetzung der Luft durch anthropogene Einflüsse. Stadtklima = Klima und Lufthygiene in der Stadt STICKSTOFFMONOXID Stickstoffmonoxid (NO) entsteht durch biologische Prozesse und bei Verbrennungsprozessen durch Oxidation des in der Luft vorhandenen Stickstoffs. NO wird durch photochemische Zweitreaktionen unter Einwirkung des Sonnenlichtes in Stickstoffdioxid (NO 2 ) umgewandelt. STICKSTOFFDIOXID Stickstoffdioxid (NO 2 ) ist ein rötlich braunes Gas mit stechend-reizendem Geruch und sehr korrosiver Wirkung. Bei starker Sonnenstrahlung wird es zu NO und O reduziert und trägt so zur Ozonbildung bei. NO 2 ist ein Reizgas, das vor allem die Schleimhäute des Atemtraktes schädigt. STUTTGART 21 Stuttgart 21 ist ein Projekt, das die Neugestaltung des Bahnknotens Stuttgart und des Hauptbahnhofs sowie die städtebauliche Entwicklung eines zentralen Bereichs der Innenstadt beinhaltet. WIND Der Wind wird durch Geschwindigkeit und Richtung bestimmt (s. Windgeschwindigkeit und Windrichtung) WINDGESCHWINDIGKEIT Geschwindigkeit des Windes; es gelten folgende Umrechnungen: 1 m/s = 1.943 Knoten = 3.6 km/h WINDRICHTUNG Die Windrichtung gibt die Richtung an, aus der der Wind weht. Windrichtungen werden in unterschiedlichen Windrichtungsskalen zusam- 165
mengefaßt. Häufig ist eine 12 und 16 teilige Untergliederung der Windrichtungen von 0 Grad bis 360 Grad. WINDROSE prozentuale Verteilung der Windrichtungshäufigkeit an einem Standort TA-LUFT Die TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) regelt für genehmigungsbedürftige Anlagen sowohl Schadstoffemissionen als auch Schadstoffimmissionen mit dem Ziel, Menschen sowie Tiere, Pflanzen und andere Sachen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. UZVR Unzerschnittener Verkehrsarmer Raum VDI - RICHTLINIEN (MIK)) Die VDI-Richtlinien für Maximale Immissionskonzentrationen (MIK) befassen sich mit der Festlegung von Grenzwerten für bestimmte Luftverunreinigungen. Sie sind definiert als diejenigen Konzentrationen, unterhalb derer nach dem heutigen Wissensstand Mensch, Tier, Pflanze und Sachgüter nach Maßgabe der Präambel sicher geschützt sind. Sie sind gemäß dem Auftrag der VDI-Kommission Reinhaltung der Luft Entscheidungshilfen für die Ableitung gesetzlicher Normen, ohne jedoch unmittelbaren Bezug auf immissionsschutzrechtliche Bestimmungen aufzuweisen. ZIELWERT Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat 2004 Umweltqualitätsziele Luft beschlossen. Die Zielwerte sollen künftig in zeitlicher Abstufung sowohl punktuell als auch flächenhaft eingehalten werden. 22. BIMSCHV 22. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz: Verordnung über Immissionswerte 166