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Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1089 01.03.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jens Diederichs (AfD) Anstieg von Drogenkriminalität an Schulen Kleine Anfrage - KA 7/574 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach einer dpa-meldung vom 23. Januar 2017 hat die Rauschgiftkriminalität an Schulen zwischen 2011 und 2015 signifikant zugenommen. Mit einer Steigerung von 42 (2011) auf 109 (2015) Fälle liegt Sachsen-Anhalt, wenn auch nach absoluten Zahlen auf niedrigem Niveau, so doch prozentual im Bundestrend. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Landesregierung weist darauf hin, dass die vom Anfragesteller zitierten Zahlen der dpa-meldung vom 23. Januar 2017 nicht zutreffend sind. Bei den genannten Werten handelt es sich nicht um Fall-, sondern um Tatverdächtigenzahlen. Im Jahr 2011 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt (PKS) 39 und im Jahr 2015 115 Rauschgiftdelikte mit der Tatörtlichkeit Schule registriert. Diese Zahlen hat die Landesregierung im Rahmen ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Marcus Spiegelberg (AfD) vom 7. Oktober 2016, Drucksache 7/446, genannt. Für die weiteren Jahre wurden 70 (2012), 75 (2013) und 100 Delikte (2014) polizeilich registriert. Die Polizei erfasst in der PKS unter dem Oberbegriff der Rauschgiftkriminalität die Rauschgiftdelikte nach dem Betäubungsmittelgesetz (illegaler Handel und Schmuggel, Besitz- und Konsumdelikte) und die direkte Beschaffungskriminalität (Diebstahl Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 02.03.2017)

2 von Betäubungsmitteln und Rezeptformularen sowie Raub und Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln). Darüber hinaus handelt es sich bei der PKS um eine Ausgangsstatistik. Die Fälle finden somit erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen Eingang in die Statistik. Dieser Zeitpunkt ist regelmäßig nicht mit dem Tatzeitpunkt identisch. Die PKS beinhaltet zudem ausschließlich die Fälle, die der Polizei bekannt werden und die den Anfangsverdacht einer strafrechtlich relevanten Handlung begründen. 1. Setzte sich dieser Trend in Sachsen-Anhalt in 2016 fort und lässt dieser sich bereits jetzt mit Zahlen belegen? Der bereits in der Vorbemerkung dargestellte Trend hat sich mit 138 Delikten auch für das Jahr 2016 fortgesetzt. Der weit überwiegende Teil (97 Fälle) ist dabei den allgemeinen Verstößen nach 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zuzurechnen. Hierunter werden u.a. die Konsum- und Besitzdelikte subsumiert. 2. Welche Gründe sieht die Landesregierung für den ansteigenden Drogenkonsum von Jugendlichen? Der Landesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, die Aussagen zu einem tatsächlich steigenden Drogenkonsum an Schulen zulassen würden. So kann zum Beispiel eine erhöhte Sensibilität in der Lehrerschaft und bei Erziehungsberechtigten dazu führen, dass auf entsprechende Vorfälle eher reagiert wird und entsprechende Anzeigen erstattet werden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) führt bundesweit in mehrjährigen Abständen mittels computergestützter Telefoninterviews Repräsentativbefragungen über das Ausmaß des Konsums illegaler Substanzen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (in der Altersgruppe von 12 bis 25 Jahren) durch. Die letzte Befragung fand im Zeitraum von März 2015 bis Juni 2015 statt. Dabei stellte sich heraus, dass Cannabis die illegale Droge ist, deren Konsum unter Jugendlichen in Deutschland mit Abstand am weitesten verbreitet ist. Diese Aussage korreliert mit entsprechenden Daten aus der PKS des Landes Sachsen-Anhalt. So wurde bei 93 von 138 Rauschgiftdelikten an Schulen im Jahr 2016 Cannabis festgestellt. Mit deutlichem Abstand (18 Fälle) folgt die Gruppe der Amphetamine/Methamphetamine. Statistisch signifikante Abweichungen bei der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die schon einmal den Konsum einer illegalen Droge ausprobiert oder die in den letzten zwölf Monaten eine illegale Droge konsumiert haben, ergaben sich zwischen Gymnasien, Gesamt-, Real- und Hauptschulen nicht. Die Anteile lagen auf vergleichbarem Niveau. Auch hat offenbar der Migrationshintergrund keinen statistisch signifikanten Einfluss. Die Studie trifft keine Aussage zur Konsumprävalenz für die einzelnen Bundesländer. Es lassen sich keine belastbaren Anhaltspunkte dafür finden, dass der Substanzmissbrauch unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen tatsächlich gestiegen ist. Die in Sachsen-Anhalt vorhandene Datenlage lässt keine Aussagen zu, ob es einen tatsächlichen Anstieg des Drogenkonsums an Schulen gibt und wenn ja, entsprechende Gründe hierfür zu benennen. Die der Landesregierung vorliegenden Beratungszahlen aus den Suchtberatungsstellen legen zwar nahe, dass bei jungen Menschen erheblicher Suchtpräventionsbedarf besteht. Gleichwohl gibt es keine gesicherten Erkenntnisse,

3 ob dies auf einen tatsächlich ansteigenden Konsum illegaler Drogen oder vielmehr auf ein gestiegenes Problembewusstsein zurückzuführen ist. 3. Welche Präventions- und Aussteigerprogramme gegen Drogenkonsum richten sich in Sachsen-Anhalt an Jugendliche? Bitte die Programme einzeln aufführen. Suchtprävention stellt ein besonders bedeutsames Thema von Gesundheitsförderung und Prävention dar. Es gilt, den Beginn von Suchtmittelkonsum und anderer suchtriskanter Verhaltensweisen zu verhindern sowie riskante Konsumund Verhaltensweisen frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren, insbesondere durch frühzeitige Intervention und lebenskompetenzfördernde Maßnahmen. Gesundheitsförderung und Prävention sind integrale Bestandteile der Schulentwicklung. Sie stellen keine Zusatzaufgaben der Schulen dar, sondern gehören gemäß einer Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 15. November 2012 zum Kern eines jeden Schulentwicklungsprozesses. Deshalb ist die Sucht- und Drogenberatung als ein Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule in 38 Abs. 1 Satz 2 Schulgesetz Sachsen- Anhalt ausdrücklich geregelt. Die Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme an Maßnahmen der Sucht- und Drogenberatung verpflichtet. Das Ministerium für Bildung und das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration arbeiten mit der Landesstelle Suchtfragen des Landes Sachsen- Anhalt (LS-LSA) intensiv zusammen. Gemeinsam mit der LS-LSA und weiteren Akteuren der Drogen- und Suchtberatung wurden nachfolgend aufgeführte Materialien und Programme entwickelt, die als Arbeitsgrundlage für eine schulische Suchtprävention dienen und bei der Entwicklung eines diesbezüglichen Schulprogramms unterstützen sollen: - Die Basis der Suchtpräventionsarbeit bilden die zehn im Land tätigen Fachstellen für Suchtprävention. Diese haben die Aufgabe, Maßnahmen der Suchtprävention zu initiieren, zu begleiten und zu koordinieren. Die Bindung der Fachstellen für Suchtprävention an die Suchtberatungsstellen sorgt für kurze Wege in den Konsumausstieg. Durch Multiplikatorenarbeit sollen auch andere Akteurinnen und Akteure verschiedener Professionen erreicht und befähigt werden, suchtpräventive Maßnahmen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld durchzuführen. So bieten die Fachstellen zum Beispiel schulinterne Lehrerfortbildungen, Elternveranstaltungen und Projekte von und mit Schülerinnen und Schülern an. Sie arbeiten sowohl suchtmittelübergreifend als auch suchtmittelspezifisch. Über die Angebote der Suchtberatungsstellen und Fachstellen für Suchtprävention sind alle relevanten Einrichtungen wie zum Beispiel Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe und -freizeit sowie der Jugendberufshilfe und Ausbildungsbetriebe informiert. Das Land Sachsen-Anhalt fördert auf Antrag, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die Arbeit und Errichtung von Fachstellen für Suchtprävention. - Darüber hinaus werden einzelne Präventions- und Aussteigerprogramme angeboten:

4 - Broschüre Umgang mit Suchtmittelkonsum und Suchtgefährdung in der Schule Die Broschüre gibt Schulen Empfehlungen zur Entwicklung hilfreicher Regelungen und Reaktionen auf Suchtmittelvorfälle. Das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt hat diese Materialien auf dem Landesbildungsserver (www.bildung-lsa.de) eingestellt sowie mit der Bekanntmachung Suchtprävention in der Schule vom 1. März 2013-34-82113 veröffentlicht. Darüber hinaus sind diese Materialien Bestandteil des Krisenordner(s) - Informationen und Handlungsleitfäden für Krisenprävention und -intervention an den Schulen in Sachsen-Anhalt, den das Landesschulamt Sachsen-Anhalt Anfang 2016 herausgegeben hat. - Trainingsprogramm CanStop Dieses Programm wird vom Fachklinikum Uchtspringe angeboten und ist ein Gruppentraining für junge Menschen mit problematischem Cannabiskonsum. - KISS - Kompetenz im selbstbestimmten Substanzkonsum Hierbei handelt es sich um ein Konsumreduktionsprogramm. Die Teilnehmenden sollen befähigt werden, wieder die Kontrolle über den Konsum zu erlangen. - KlarSicht-Parcours der BZgA zu Alkohol und Tabak Der KlarSicht-Parcours ist ein von der BZgA entwickeltes Programm zur Tabak- und Alkoholprävention und richtet sich vornehmlich an Schülerinnen und Schüler ab der achten Klasse. Da die Tabakprävention für die Cannabisprävention eine wichtige Grundlage ist, wirkt das Programm auch in diese Richtung. - Cannabis - quo vadis? - Methodenbox zur Cannabisreflexion Dies ist ein Präventionsparcours für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen acht bis zehn. In sechs Themenstationen werden fachlich fundierte und realistische Informationen zu Cannabis vermittelt. - Prev(at)WORK - Suchtprävention in der beruflichen Ausbildung Das Programm zielt auf die Verringerung von Suchtmittelkonsum bedingten Arbeitsausfällen und Fehlerquoten ab. Dies geschieht durch die Stärkung suchtpräventiver Strukturen sowie die Vermittlung suchtpräventiver Handlungskompetenzen für Ausbilder und Auszubildende. - MOVE - Motivierende KurzinterVention bei konsumierenden Jugendlichen Dieses Frühinterventionsprogramm basiert auf Methoden der motivierenden Gesprächsführung. Dadurch soll die Veränderungsbereitschaft von jungen Menschen mit Suchtmittelproblematiken gefördert und unterstützt werden. Fachkräfte sollen geschult werden, diese Methoden in der Kommunikation mit suchtmittelkonsumierenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen anzuwenden.

5 - FReD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten Jugendliche und junge Erwachsene, die mit Substanzkonsum auffällig geworden sind, sollen durch ein Eingangsgespräch und der Teilnahme an einem Konsum-Reflexionskurs möglichst frühzeitig erreicht werden, bevor sich die Suchterkrankung manifestiert. Weiterführende Informationen zu den einzelnen Programmen können unter der Adresse http://www.ls-suchtfragen-lsa.de/projekte abgerufen werden. Darüber hinaus bietet die Landesstelle für Suchtfragen an, bei Bedarf im Landtag über suchtpräventive Konzepte und Aktivitäten zu berichten. Die Schwerpunkte der polizeilichen Drogenprävention sind: - die Erreichung einer totalen Abstinenz gegenüber illegalen Drogen, - der selbstkontrollierte Umgang mit legalen, Sucht verursachenden Mitteln bei weitgehender Abstinenz sowie - der bestimmungsgemäße Gebrauch psychogen wirkender Medikamente. Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt hat das Medienpaket Vollrausch - verlorene Lebenszeit erarbeitet und dieses der Öffentlichkeit erstmals auf dem 19. Deutschen Präventionstag in Karlsruhe im Mai 2014 vorgestellt. Zielgruppe sind Kinder (ab 12 Jahre), Jugendliche und Heranwachsende, Eltern, Lehrkräfte und sozialpädagogisches Personal. Das Medienpaket enthält u. a. didaktische Empfehlungen und weiterführende Informationen zum Thema Drogen im weiteren und engeren Sinne. Die Landesregierung hat im Februar 2016 die kostenfreie Crystal-App zur Verfügung gestellt. Diese soll in einer zielgruppengerechten Form über die Risiken des Konsums der synthetischen Droge Crystal, die Rechtslage, Erste-Hilfe- Maßnahmen und insbesondere zu Hilfsangeboten und Kontaktadressen von Beratungsstellen informieren. Die vom Ministerium für Inneres und Sport entwickelte App steht in den bekannten Stores zum Download bereit. Das Angebot ist auch verfügbar unter http://www.crystal.sachsen-anhalt.de. Drogen- und Suchtprävention ist jedoch eine gesellschaftliche Aufgabe. Repressive Maßnahmen allein stoßen im Hinblick auf eine nachhaltige Bekämpfung der Rauschgift- und ihrer Begleitkriminalität sowie deren gesellschaftlichen Auswirkungen an ihre Grenzen. In der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik wird deshalb die Prävention zur Bekämpfung der Suchtproblematik in Deutschland als wichtigste Säule beschrieben. Auf diesem Feld sind viele gesellschaftliche Akteure gefordert, Bedingungen zu schaffen, die bewirken, dass insbesondere Kinder und Jugendliche überhaupt nicht in die Verlegenheit kommen, einen Kick über die Einnahme illegaler Drogen zu suchen. Deshalb bedarf es ganzheitlicher Präventionskonzepte, denen eine Kooperation und Vernetzung von Regierungsorganisationen und nichtstaatlichen Stellen sowie freien Trägern zugrunde liegt.

6 4. Besteht in Sachsen-Anhalt ein Erlass, der die Verfahrenseinstellung nach 31a BTMG wegen geringer Menge nach Konsumeinheiten oder Gewicht konkretisiert? Das Vorliegen der nicht geringen Menge wird gemäß Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anhand des Nettowirkstoffgehaltes der Bruttomenge des jeweiligen Betäubungsmittels bestimmt. Es gibt darüber hinaus Kriterien, nach denen von einer strafrechtlichen Verfolgung abgesehen werden kann. In Sachsen-Anhalt wurden die Richtlinien zur Anwendung des 31a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes und zur Bearbeitung von Ermittlungsverfahren in Strafsachen gegen Betäubungsmittelkonsumenten mit dem Gemeinsamen Runderlass des MJ und MI vom 21. Oktober 2008 verbindlich in Kraft gesetzt und damit die Forderung des Bundesverfassungsgerichts 1, beim unerlaubten Umgang mit Cannabisprodukten zum gelegentlichen Eigenkonsum für eine im Wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis zu sorgen, umgesetzt. Demnach kann die Staatsanwaltschaft nach 31a Abs. 1 BtMG ohne Zustimmung des Gerichts von der Verfolgung eines Vergehens nach 29 Abs. 1, 2 oder 4 BtMG absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Damit soll den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit eröffnet werden, differenziert auf Drogendelinquenz zu reagieren, um den Betäubungsmittelhandel (einschließlich des Klein- und Straßenhandels) von den nicht Handel treibenden Rauschgiftkonsumenten in der justiziellen Reaktion abzugrenzen. Letztlich soll damit auch eine Entlastung der Ressourcen von Polizei und Justiz und eine Fokussierung auf die Delikte der organisierten Rauschgiftkriminalität erreicht werden. Die Richtlinie zeigt sachgerechte Abwägungskriterien zur geringen Schuld und zur Bewertung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung auf und ermöglicht bei Betäubungsmittelkonsumenten, bei denen sich schematische Entscheidungen regelmäßig verbieten, einzelfallbezogene Einstellungsentscheidungen. Bezieht sich die Tat auf den Umgang mit Cannabisprodukten ausschließlich zum Eigenverbrauch, kann die Staatsanwaltschaft bis zu einer Bruttomenge von nicht mehr als sechs Gramm das Ermittlungsverfahren gemäß 31a BtMG einstellen. Beim Umgang mit anderen unerlaubten Betäubungsmitteln kommt die Anwendung des 31a BtMG nur in Ausnahmefällen in Frage. 5. Welche Schulen in Sachsen-Anhalt fallen durch häufige Drogendelikte auf? Bitte die fünf Schwerpunktschulen mit Drogendelikthäufung und mit Standort benennen. Die PKS enthält keine Angaben darüber, welche Schulen durch häufige Rauschgiftdelikte auffallen. Erfasst ist lediglich die Schulform. Bei der Interpre- 1 Entscheidung vom 9. März 1994 (2 BvL 43/92), BVerfGE 90, S. 145.

7 tation der Zahlen ist zu berücksichtigen, dass die Anzahl der Schulen und der entsprechenden Schulformen auf regionaler und lokaler Ebene sehr unterschiedlich ist. Das führt statistisch dazu, dass zum einen die polizeilich registrierten Fallzahlen in den kreisfreien Städten und Gemeinden aufgrund der dort hohen Anzahl an Schulen und Schulformen höher liegen als in den Landkreisen. Zum anderen sind in den Landkreisen mit einer hohen Anzahl einwohnerstarker Städte höhere Fallzahlen zu verzeichnen. Die detaillierten Angaben sind den Tabellen der Anlage zu entnehmen. 6. Gibt es Erkenntnisse über die Größe des Anteils nichtdeutscher Schüler unter den Tätern? Im Jahr 2016 wurde in der PKS des Landes Sachsen-Anhalt unter den 135 Tatverdächtigen kein nichtdeutscher Schüler registriert. 7. Sind Lehrer oder Erzieher an staatlichen Schulen als Konsumenten oder Dealer in Sachsen-Anhalt in Erscheinung getreten und welche disziplinarischen Maßnahmen werden ergriffen a) bei einer strafrechtlichen Verurteilung? b) bei einer Verfahrenseinstellung nach 31a BTMG? Der Landesregierung sind keine Fälle an Schulen in Sachsen-Anhalt bekannt, in denen nachweislich Lehrkräfte als so genannte Dealer oder Konsumenten illegaler Drogen in Erscheinung getreten sind.

Anlage zur KA 7/574 Straftaten mit Tatörtlichkeit Schule im Jahr 2016, unterteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Schulformen Altmarkkreis Salzwedel Anhalt- Bitterfeld Börde Land Harz Wittenberg Dessau- Roßlau Landkreise Burgenlandkreis Jerichower Land kreisfreie Städte Halle (Saale) Mansfeld- Südharz Magdeburg Schulformen Anzahl der Fälle Grundschule 6 0 1 2 Sekundarschule 57 2 0 3 Förderschule 8 0 1 0 Gesamtschule 6 0 0 4 Gymnasium 8 0 0 0 Berufsschule 7 0 4 3 Schule allgemein 46 1 3 9 Fälle gesamt 138 3 9 21 Stendal Schulformen Anzahl der Fälle Grundschule 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 1 Sekundarschule 21 6 3 3 2 4 1 1 4 5 2 Förderschule 0 0 1 1 0 0 1 1 0 3 0 Gesamtschule 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 Gymnasium 4 0 0 0 1 1 0 0 2 0 0 Berufsschule 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schule allgemein 2 0 9 1 5 4 0 2 5 1 4 Fälle gesamt 27 6 13 6 8 9 2 5 12 9 8 Saalekreis Salzlandkreis