Offenlegungsbericht der Sparkasse Celle. Offenlegung gem. 26a KWG und gem. 7 Institutsvergütungsverordnung per 31.12.2011



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Transkript:

Offenlegungsbericht der Sparkasse Celle Offenlegung gem. 26a KWG und gem. 7 Institutsvergütungsverordnung per 31.12.2011 vom 6. Juli 2012

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...I Tabellenverzeichnis...III 1 EINLEITUNG...1 2 RISIKOMANAGEMENT ( 322 SOLVV)...3 3 ANWENDUNGSBEREICH ( 323 SOLVV)...4 4 EIGENMITTELSTRUKTUR ( 324 SOLVV)...5 5 ANGEMESSENHEIT DER EIGENMITTELAUSSTATTUNG ( 325 SOLVV)...6 6 DERIVATE ADRESSENAUSFALLRISIKO- UND AUFRECHNUNGSPOSITIONEN... ( 326 SOLVV)...9 7 ADRESSENAUSFALLRISIKO ( 327 SOLVV)...11 7.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach kreditrisikotragenden Instrumenten...11 7.1.1 Gesamtbetrag der Forderungen insgesamt...11 7.1.2 Geographische Hauptgebiete...12 7.1.3 Schuldnergruppen und Branchen...12 7.1.4 Vertragliche Restlaufzeiten...14 7.2 Notleidende und in Verzug geratene Kredite ( 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV)...15 7.3 Bildung der Risikovorsorge ( 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV)...17 8 ADRESSENAUSFALLRISIKO KREDITRISIKO-STANDARDANSATZ ( 328 SOLVV)...19 9 MARKTRISIKO ( 330 SOLVV)...21 10 OPERATIONELLES RISIKO ( 331 SOLVV)...22 11 ADRESSENAUSFALLRISIKO BETEILIGUNGEN ( 332 SOLVV)...23 11.1 Definition des Beteiligungsbegriffs...23 11.2 Zielsetzung der Beteiligungen...23 11.3 Bewertung der Beteiligungen...24 12 ZINSÄNDERUNGSRISIKO ( 333 SOLVV)...26 13 ADRESSENAUSFALLRISIKO VERBRIEFUNGEN ( 334 SOLVV)...29 14 KREDITRISIKOMINDERUNGSTECHNIKEN ( 336 SOLVV)...30 Seite I

15 INFORMATIONEN ZUM VERGÜTUNGSSYSTEM ( 7 INSTITUTSVERGÜTUNGS- VERORDNUNG)...32 Seite II

Tabellenverzeichnis TABELLE 1 EIGENKAPITALSTRUKTUR DER SPARKASSE CELLE...5 TABELLE 2 KAPITALANFORDERUNGEN...7 TABELLE 3 KAPITALQUOTEN...8 TABELLE 4 KONTRAHENTENRISIKO BEI SWAPS...10 TABELLE 5 POSITIVE WIEDERBESCHAFFUNGSWERTE DER SWAPS...10 TABELLE 6 GESAMTBETRAG DER FORDERUNGEN NACH KREDITRISIKOTRAGENDEN INSTRUMENTEN...11 TABELLE 7 GESAMTBETRAG DER FORDERUNGEN NACH GEOGRAPHISCHE HAUPTGEBIETEN UND KREDITRISIKOTRAGENDEN INSTRUMENTEN...12 TABELLE 8 GESAMTBETRAG DER FORDERUNGEN NACH SCHULDNERGRUPPEN UND BRANCHEN SOWIE KREDITRISIKOTRAGENDEN INSTRUMENTEN...13 TABELLE 9 GESAMTBETRAG DER FORDERUNGEN NACH VERTRAGLICHEN RESTLAUFZEITEN UND KREDITRISIKOTRAGENDEN INSTRUMENTEN...14 TABELLE 10 NOTLEIDENDE UND IN VERZUG GERATENE KREDITE NACH GEOGRAPHISCHEM HAUPTGEBIET...15 TABELLE 11 NOTLEIDENDE UND IN VERZUG GERATENE KREDITE NACH SCHULDNERGRUPPEN...16 TABELLE 12 ENTWICKLUNG DER RISIKOVORSORGE...18 TABELLE 13 NOMINIERTE RATINGAGENTUREN...19 TABELLE 14 ADRESSENAUSFALLRISIKO NACH KSA...20 TABELLE 15 BETEILIGUNGEN DER SPARKASSE CELLE...25 TABELLE 16 ZINSÄNDERUNGSRISIKEN IM ANLAGEBUCH...28 TABELLE 17 GESAMTBETRAG DES GESICHERTEN EXPOSURES (OHNE VERBRIEFUNGEN)...31 TABELLE 18 VERGÜTUNGSZAHLUNGEN IN 2011...33 Seite III

1 Einleitung Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahre 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der neuen Eigenkapitalvereinbarung ( Basel II ) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen. Ziel ist es, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem den Marktteilnehmern Informationen über den Aufwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt dabei die Mindestkapitalanforderungen der ersten Säule und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht der zweiten Säule von Basel II. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Sie ersetzt den bisherigen Grundsatz I und konkretisiert die in 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Nachdem im Offenlegungsbericht per 31. Dezember 2010 die nationale Umsetzung der Offenlegungsanforderungen der CRD II erfolgte, finden die Vorgaben den Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD III) durch eine Änderung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) im Offenlegungsbericht per 31. Dezember 2011 für deutsche Institute Anwendung. Die Änderungen im Offenlegungsbericht ergeben sich insbesondere in den Bereichen Marktrisiko ( 330 SolvV, Kapitel 9) und Verbriefungen ( 334 SolvV, Kapitel 13). Für die Sparkasse Celle sind diese Änderungen nicht von Bedeutung, da die Sparkasse zum einen als Nichthandelsbuchinstitut Marktrisiken Im Sinne von 330 SolvV nur in einem sehr geringen Umfang hat und zum anderen keine Verbriefungen im Bestand hat. Die Sparkasse Celle macht von der Möglichkeit, die Informationen zu den Vergütungssystemen nach 7 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) im Rahmen des Offenlegungsberichts zu veröffentlichen, Gebrauch. Die Informationen sind im Kapitel 15 dargestellt. Bei der Offenlegung ist zwischen qualitativen und quantitativen Anforderungen zu unterscheiden. Die Sparkasse Celle kommt ihren Offenlegungspflichten bei den qualitativen Anforderungen im Wesentlichen durch den im Geschäftsbericht veröffentlichten Lagebericht nach. Im Offenlegungsbericht werden ergänzende Informationen zum Lagebericht sowie Zahlenangaben zu den einzelnen Bereichen publiziert. 1

Im Kapitel 9 Marktrisiko ( 330 SolvV) wird darauf verwiesen, dass für die Sparkasse Celle als Nichthandelsbuchinstitut im Bereich der Marktrisiken nur das Zinsänderungs- und das Aktienkursrisiko im Anlagebuch von Bedeutung sind. Auf Angaben zu den übrigen Marktrisiken wird aufgrund der Unwesentlichkeit verzichtet. An weiteren Stellen macht die Sparkasse Celle von der Möglichkeit, Informationen aufgrund von Unwesentlichkeit, Vertraulichkeit oder Rechtsschutz nicht zu veröffentlichen, keinen Gebrauch. Durch die Art der Darstellung der im Bericht veröffentlichten quantitativen Informationen besteht keine Gefahr, dass vertrauliche oder rechtlich geschützte Informationen veröffentlicht werden. Die Datengrundlage für die Tabellen stammt größtenteils aus dem aufsichtsrechtlichen Meldewesen. Eine Ausnahme bilden die Tabellen zum Eigenkapital (Tabelle 1 und 3), die Tabellen zu den notleidenden und in Verzug geratenen Krediten und zur Risikovorsorge (Tabelle 10 bis 12) sowie die Tabelle zu den Beteiligungen (Tabelle 15). Die Zahlen für diese sechs Tabellen wurden auf der Grundlage des Jahresabschlusses ermittelt. 2

2 Risikomanagement ( 322 SolvV) Nähere Informationen zu den hier aufgeführten Aspekten des Risikomanagements können dem Lagebericht unter Punkt 5 Risikobericht entnommen werden: Organisation und Prozesse des Risikomanagements Management der Risikokategorien o Adressenausfallrisiko o Marktpreisrisiko einschließlich Zinsänderungsrisiko o Liquiditätsrisiko o Operationelles Risiko Berichtswesen Zusammenfassende Beurteilung der Risikolage / Wertung Der Lagebericht ist Bestandteil unseres Jahresabschlusses, der im elektronischen Bundesanzeiger und auf unserer Internetseite www.sparkasse-celle.de veröffentlicht ist. 3

3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Ein handelsrechtlicher Konzernabschluss wird von der Sparkasse Celle zulässigerweise nicht erstellt, da die einzelnen wie auch die Gesamtheit der verbundenen Unternehmen für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß 296 Abs. 2 HGB nur von untergeordneter Bedeutung sind. Des Weiteren stellen die Sparkasse Celle und ihr Tochterunternehmen aufgrund ihres Geschäftszweckes keine Institutsgruppe nach 10a Abs. 1 KWG dar. Die nachfolgenden Angaben zur Offenlegung gemäß Teil 5 der Solvabilitätsverordnung beziehen sich daher ausschließlich auf die Sparkasse als Einzelinstitut. 4

4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Der Gesamtbetrag des haftenden Eigenkapitals der Sparkasse Celle, bestehend aus Kern- und Ergänzungskapital, betrug 215,1 Mio. EUR per Stichtag 31. Dezember 2011. Das Kernkapital der Sparkasse Celle besteht aus den Rücklagen in Höhe von 149,3 Mio. EUR und dem Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB in Höhe von 60 Mio. EUR. Der große Zuwachs des Sonderpostens für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB resultiert größtenteils aus der Auflösung von Vorsorgereserven gem. 340f HGB. Das Ergänzungskapital besteht neben den Vorsorgereserven gemäß 340f HGB aus längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten, die die Anforderungen des 10 Abs. 5a KWG erfüllen. Die Konditionen für diesen Eigenmittelbestandteil sind im Anhang zum Jahresabschluss, der im elektronischen Bundesanzeiger und auf unserer Internetseite www.sparkasse-celle.de veröffentlicht ist, unter Erläuterungen zur Jahresbilanz Passiva Posten 9 ausgewiesen. Beim Vergleich der hier, der im aufsichtsrechtlichen Meldewesen und der im Lagebericht, der ebenfalls Bestandteil des Jahresabschlusses ist, veröffentlichten Eigenkapitalstruktur kommt es zu Abweichungen, da die hier ausgewiesenen Werte die Struktur nach Feststellung des Jahresabschlusses darstellen, die im Lagebericht hingegen die vor Feststellung des Jahresabschlusses. Eigenkapitalstruktur nach 324 (2) SolvV der Spk. Celle zum Stichtag in Mio EUR per 31.12.2011 Gesamtbetrag Kernkapital nach 10 Abs. 2a KWG davon: offene Rücklagen davon: Bilanzgewinn, Zwischengewinn davon: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB davon: anderes Kapital nach 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 8 KWG davon: sonstiges Kapital nach 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 10 i. V. m. 10 Abs. 4 KWG davon: stille Vermögenseinlagen gem. 64m Abs. 1 Satz 1 KWG (Altbestand) davon: Abzugspositionen nach 10 Abs. 2a Satz 2 KWG Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gem. 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 209,076 146,626 2,700 60,000 -- -- -- 0,250 6,000 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gem. 10 Abs. 2b Satz 2 KWG -- nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gem. 10 Abs. 6 und 6a KWG -- davon: Summe der Abzugspositionen gem. 10 Abs. 6a Nr. 1 und 2 KWG -- Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d Satz 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 215,076 TABELLE 1 Eigenkapitalstruktur der Sparkasse Celle 5

5 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung ( 325 SolvV) Die Angemessenheit der Eigenmittel der Sparkasse richtet sich nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung. Für die interne Risikosicht hat die Sparkasse Celle das Adressenausfall-, das Marktpreis- (insbesondere das Aktienkurs- und Zinsänderungsrisiko), das Liquiditäts-, das Beteiligungs- und das operationelle Risiko als wesentliche Risiken identifiziert. Bei der Unterlegung des Adressenausfallrisikos wird auf die Methodik des Kreditrisikostandardansatzes (KSA) zurückgegriffen, für die Unterlegung sämtlicher Marktpreisrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewendet. Die Unterlegung des operationellen Risikos erfolgt auf Grundlage des Basisindikatoransatzes. Das Management der Adressenausfall-, der Marktpreis-, der Liquiditäts-, der Beteiligungs- und der operationellen Risiken erfolgt in der Sparkasse Celle auf Basis einer Risikotragfähigkeitsbetrachtung. Dazu wird mindestens vierteljährlich eine Risikotragfähigkeitsanalyse durchgeführt, wodurch sichergestellt werden soll, dass die eingegangenen Risiken von der Sparkasse verkraftet werden können. Dabei werden die Risiko- und Verlustpotenziale sowohl für die wert- als auch für die ertragsorientierte Betrachtung über alle Risikokategorien zusammengefasst und den Risikodeckungsmassen gegenübergestellt. Die operationellen Risiken werden in der Risikotragfähigkeit auf Basis langjähriger Erfahrungswerte berücksichtigt. Die Berücksichtigung der Liquiditätsrisiken erfolgt auf der Grundlage von Refinanzierungskosten, die bei einem angenommenen Abfluss von Kundengeldern für die Sparkasse entstehen würden. Der Vorstand legt im Rahmen der Risikostrategie die Komponenten sowie die Höhe der Risikodeckungsmasse fest, die zur Abschirmung der Risiken dient. Dabei werden sowohl erwartete als auch Stressszenarien berücksichtigt. Auf diese Weise stellt die Sparkasse sicher, dass zur Abschirmung der potentiellen Risiken jederzeit ausreichendes Eigenkapital vorhanden ist. Aus der Risikotragfähigkeitsanalyse werden wert- und ertragsorientierte Limitsysteme abgeleitet, die gewährleisten, dass die Risiko- bzw. Verlustpotenziale jederzeit durch das vorhandene Risikodeckungskapital getragen werden können. Dabei verfolgt die Sparkasse den Going-Concern- Ansatz. Des Weiteren verfügt die Sparkasse Celle zum Management der Liquiditätsrisiken über ein internes Liquiditätsmanagementsystem, das die Zahlungsverpflichtungen und die dafür vorhandenen Zahlungsmittel dynamisch betrachtet und dabei auch Stressszenarien berücksichtigt. Auf diese Weise ist die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Sparkasse gesichert. 6

An dieser Stelle verweisen wir auf den Risikobericht innerhalb des Lageberichtes der Sparkasse Celle, der im Rahmen des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger und auf unserer Internetseite www.sparkasse-celle.de veröffentlicht ist. Kapitalanforderungen nach 325 (2) Nr. 1-4 SolvV der Spk. Celle per 31.12.2011 Eigenkapitalanforderung in Mio EUR Kreditrisiko Standardansatz Zentralregierungen Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften Sonstige öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Gedeckte Schuldverschreibungen KI Unternehmen Mengengeschäft durch Immobilien besicherte Positionen Investmentanteile Sonstige Positionen Überfällige Positionen Risiken aus Beteiligungswerten Beteiligungswerte im Standardansatz Beteiligungswerte bei Methodenfortführung / Grandfathering Marktrisiken des Handelsbuches Standardansatz Interner Modellansatz Operationelle Risiken Basisindikatoransatz Standardansatz Ambitionierter Messansatz (AMA) Gesamt -- -- -- 0,144 -- -- 0,055 0,776 35,228 23,563 16,024 0,275 1,667 6,961 -- 2,239 -- -- -- -- -- 10,347 -- -- 97,279 TABELLE 2 Kapitalanforderungen 7

In der Tabelle 3 sind die Gesamt- und die Kernkapitalquote nach Feststellung des Jahresabschlusses der Sparkasse Celle dargestellt. Beide Werte liegen deutlich über den aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Mindestwerten von 8% für das Gesamt- bzw. 4% für das Kernkapital. Die hier dargestellten Quoten sind nicht mit denen aus dem aufsichtsrechtlichen Meldewesen vergleichbar, da sie auf Grundlage der Werte nach Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt wurden. Kapitalquoten Kapitalquoten nach 325 (2) Nr. 5 SolvV der Spk. Celle per 31.12.2011 Gesamtkennziffer nach 2 Abs. 6 Satz 2 SolvV in % Kernkapitalquote in % Sparkasse Celle 17,69 17,19 TABELLE 3 Kapitalquoten 8

6 Derivate Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Die Sparkasse Celle geht derivate Finanzgeschäfte in Form von Zinsswaps zur Absicherung und Steuerung des Zinsänderungsrisikos ein. Andere derivate Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen geht die Sparkasse nicht ein. Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen im Rahmen der Solvabilitätsverordnung wird mittels Marktbewertungsmethode für jeden Swap ein Kreditäquivalenzbetrag ermittelt. Durch die Addition der einzelnen Beträge ergibt sich dann das in der Tabelle 4 ausgewiesene Kontrahentenrisiko der Sparkasse Celle, welches auf die Eigenkapitalanforderungen gemäß Solvabilitätsverordnung angerechnet wird. In der internen Steuerung werden die derivaten Adressenausfallrisikopositionen in Höhe des Kontrahentenrisikos multipliziert mit der Ausfallwahrscheinlichkeit des Kontrahenten berücksichtigt. Aufbauend auf den mittels Marktbewertungsmethode errechneten Kreditäquivalenzbeträgen und den daraus resultierenden Eigenkapitalanforderungen bestimmt sich die Obergrenze für Kredite an Kontrahenten. Dabei werden Geschäfte grundsätzlich nur mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Für jeden Kontrahenten wird eine Obergrenze für Kontrahentenrisiken (Kontrahentenlimit) festgelegt. Die Überwachung dieser Obergrenze erfolgt anhand eines Limitsystems. Die Sparkasse Celle geht Zinsswaps nur mit der Norddeutschen Landesbank, der Landesbank Baden-Württemberg und der DekaBank ein. Zum Stichtag 31. Dezember 2011 bestanden jedoch ausschließlich mit der Norddeutschen Landesbank Zinsswaps. Der Umfang, in dem Zinsswaps mit der Norddeutschen Landesbank, der Landesbank Baden-Württemberg und der DekaBank abgeschlossen werden können, ist durch entsprechende Kontrahentenlimite begrenzt, deren Auslastung täglich berechnet wird. Da es sich bei den drei Kreditinstituten um Verbundpartner handelt, verzichtet die Sparkasse Celle zurzeit auf die Hereinnahme von Sicherheiten. 9

Kontrahentenrisiko nach 326 (2) Nr. 2 SolvV Laufzeitmethode Marktbewertungsmethode Standardmethode internes Modell der Spk. Celle per 31.12.2011 Kontrahentenausfallrisikopositionen -- 2,118 TABELLE 4 Kontrahentenrisiko bei Swaps Fair Value (Positive Wiederbeschaffungswerte) Fair Value (Positive Wiederbeschaffungswerte) nach 326 (2) Nr. 1-5 SolvV der Spk. Celle Fair Value vor Aufrechnung und Sicherheiten Aufrechnungsmöglichkeiten anrechenbare Sicherheiten Fair Value nach Aufrechnung und Sicherheiten per 31.12.2011 Zinsbezogene Derivate Währungsbezogene Derivate Aktien-\/ Indexbezogene Derivate Kreditderivate Warenbezogene Derivate Sonstige Derivate Summe (01 bis 06) 0,991 0,991 0,991 0,991 TABELLE 5 Positive Wiederbeschaffungswerte der Swaps 10

7 Adressenausfallrisiko ( 327 SolvV) In den folgenden Tabellen wird das Adressenausfallrisiko der Sparkasse Celle dargestellt. Im ersten Teil wird dabei der Gesamtbetrag der Forderungen nach den kreditrisikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva, Wertpapiere und Derivate dargestellt. Der zweite Abschnitt zeigt die notleidenden und in Verzug geratenen Kredite, der dritte die Entwicklung der Risikovorsorge für den Kreditbereich der Sparkasse Celle. 7.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Forderungen basiert auf der Bemessungsgrundlage vor Kreditrisikominderung in der Solvabilitätsverordnung. Dabei werden zur Ermittlung des in der Spalte 1 ausgewiesenen Werts von dem nach Solvabilitätsverordnung per 31. Dezember 2011 ausgewiesenen Wert die Risikovorsorge, die Vorsorgereserven, die Zinsausfallkorrekturposten nach Feststellung des Jahresabschlusses sowie die unbefristeten, widerruflichen Zusagen abgezogen. Positionen, die keinem Adressenausfallrisiko unterliegen, bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Die Wertpapiere werden mit ihren Buchwerten zuzüglich aufgelaufener Stückzinsen dargestellt, die derivaten Instrumente mit ihren Kapitaläquivalenzbeträgen nach der Marktbewertungsmethode. Die Beteiligungen der Sparkasse Celle bleiben in diesem Kapitel unberücksichtigt, da sie unter Punkt 11 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) in der Tabelle 15 gesondert dargestellt werden. 7.1.1 Gesamtbetrag der Forderungen insgesamt Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeträgen abweichen, werden in der Tabelle 6 nur die Stichtagsbestände ausgewiesen. Gesamtbetrag der Forderungen nach kreditrisikotragenden Instrumenten nach 327 (2) Nr. 1 SolvV der Spk. Celle per 31.12.2011 Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva in Mio EUR kreditrisikotragenden Instrumenten Wertpapiere in Mio EUR Derivative Instrumente in Mio EUR Gesamtbetrag der Forderungen (insgesamt) Gesamtbetrag der Forderungen (Durchschnitt) 1.724,658 623,946 2,118 -- TABELLE 6 Gesamtbetrag der Forderungen nach kreditrisikotragenden Instrumenten 11

7.1.2 Geographische Hauptgebiete Gemäß 327 Abs. 2 Nr. 2 Solvabilitätsverordnung ist der Gesamtbetrag der Forderungen aufgeteilt nach bedeutenden Regionen darzustellen. Die Sparkasse Celle unterteilt das Volumen hierbei auf das In- und das Ausland. Eine weitere Unterteilung des auf das Ausland entfallenden Volumens erfolgt aufgrund des verhältnismäßig geringen Anteils nicht. kreditrisikotragende Instrumente Gesamtbetrag der Forderungen nach geografischen Hauptgebieten nach 327 (2) Nr. 2 SolvV der Spk. Celle per 31.12.2011 Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva in Mio EUR Wertpapiere in Mio EUR Derivative Instrumente in Mio EUR Inland Ausland Gesamt TABELLE 7 1.715,727 598,945 2,118 8,930 25,001 -- 1.724,658 623,946 2,118 Gesamtbetrag der Forderungen nach geographische Hauptgebieten und kreditrisikotragenden Instrumenten 7.1.3 Schuldnergruppen und Branchen Die Aufteilung des Gesamtbetrags der Forderungen kann gemäß 327 Abs. 2 Nr. 3 nach Branchen oder Schuldnergruppen erfolgen. Die Unterteilung des Volumens erfolgt bei der Sparkasse Celle auf die folgenden Schuldnergruppen: Inländische Banken Ausländische Banken Aktienfonds Inländische Unternehmen und Selbständige Inländische Privatpersonen Inländische öffentliche Haushalte Ausländische öffentliche Haushalte Übrige (Organisationen ohne Erwerbszweck sowie ausländische Nicht-Banken). 12

Des Weiteren nimmt die Sparkasse Celle eine Unterteilung der Schuldnergruppe Inländische Unternehmen und Selbstständige auf die für sie wesentlichen Branchen vor: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen Gesundheits- und Sozialwesen Grundstücks- und Wohnungswesen Übrige. kreditrisikotragende Instrumente Gesamtbetrag der Forderungen nach Schuldnergruppen nach 327 (2) Nr. 3 SolvV der Spk. Celle per 31.12.2011 Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva in Mio EUR Wertpapiere in Mio EUR Derivative Instrumente in Mio EUR Inländische Banken 62,134 335,194 2,118 Ausländsiche Banken 0,000 10,058 -- Aktienfonds -- 3,468 -- Inländische Unternehmen und Selbstständige 749,894 - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 66,198 - Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 44,150 - Verarbeitendes Gewerbe 68,356 - Baugewerbe 48,802 - Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 103,435 - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 99,232 - Gesundheits- und Sozialwesen 58,041 - Grundstücks- und Wohnungswesen 177,700 - Übrige 83,979 Inländische Privatpersonen 803,849 Inländsiche Öffentliche Haushalte 94,525 260,282 -- Ausländsiche Öffentliche Haushalte 0,000 14,943 -- Übrige 14,256 Gesamt 1.724,658 623,946 2,118 TABELLE 8 Gesamtbetrag der Forderungen nach Schuldnergruppen und Branchen sowie kreditrisikotragenden Instrumenten 13

7.1.4 Vertragliche Restlaufzeiten Die Darstellung des Gesamtbetrags der Forderungen aufgegliedert nach vertraglichen Restlaufzeiten erfolgt analog der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) in die folgenden vier Laufzeitbereiche: Bis 3 Monate 3 Monate bis 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre Über 5 Jahre und unbestimmt. kreditrisikotragende Instrumente Gesamtbetrag der Forderungen nach vertraglichen Restlaufzeiten nach 327 (2) Nr. 4 SolvV der Spk. Celle per 31.12.2011 Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva in Mio EUR Wertpapiere in Mio EUR Derivative Instrumente in Mio EUR bis 3 Monate 3 Monate bis 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre und unbestimmt Gesamt 204,671 27,711 -- 52,743 100,303 -- 134,081 392,190 0,100 1.333,161 103,742 2,018 1.724,658 623,946 2,118 TABELLE 9 Gesamtbetrag der Forderungen nach vertraglichen Restlaufzeiten und kreditrisikotragenden Instrumenten 14

7.2 Notleidende und in Verzug geratene Kredite ( 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV) Als notleidend werden Forderungen eingestuft, bei denen zumindest für einen Teilbetrag der Forderung die Rückzahlung unwahrscheinlich ist. Forderungen gelten als in Verzug, wenn Beträge in Form von nicht geleisteten Zins- und / oder Tilgungszahlungen oder sonstige Forderungen seit mehr als 90 aufeinanderfolgenden Tagen überfällig sind. Die Sparkasse Celle ermittelt diesen Verzug kundenbezogen. Kredite, bei denen die Kapitaldienstfähigkeit dauerhaft nicht gegeben ist, bei denen eine Störung der Leistungserbringung also wahrscheinlich erscheint, werden wie in Verzug geratene Kredite berücksichtigt. In den beiden folgenden Tabellen wird in der ersten Spalte jeweils das Volumen der notleidenden Kredite ausgewiesen, für die eine Einzelwertberichtigung gebildet wurde. Die letzte Spalte weist in beiden Tabellen jeweils das Volumen der in Verzug geratenen Kredite ohne Einzelwertberichtigungen aus. Die Verteilung der Pauschalwertberichtigungen auf das In- und Ausland bzw. auf die einzelnen Schuldnergruppen und Branchen erfolgt analog des Gesamtbetrags der Forderungen in den Tabellen 7 bzw. 8. Datengrundlage für die Tabellen 10 und 11 ist der Jahresabschluss, der im elektronischen Bundesanzeiger und auf unserer Internetseite www.sparkasse-celle.de veröffentlicht ist. Notleidende und in Verzug geratene Kredite je geografischem Hauptgebiet nach 327 (2) Nr. 5 SolvV der Spk. Celle per 31.12.2011 Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten (mit Wertbereichtigungsbedarf) Notleidende und in Verzug geratene Kredite je geografischem Hauptgebiet Bestand an EWB Bestand an PWB Bestand an Rückstellungen Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) Inland Ausland Gesamt 67,888 27,096 6,321 0,486 24,149 0,478 0,292 0,033 0,005 0,001 68,366 27,388 6,354 0,491 24,150 TABELLE 10 Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach geographischem Hauptgebiet 15

In der Tabelle 11 kann der Wert der Eingänge auf die abgeschriebenen Forderungen in der Spalte 7 nicht auf die einzelnen Schuldnergruppen und Branchen aufgeteilt werden. Es erfolgt lediglich ein Ausweis des Gesamtbetrags. Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Schuldnergruppe Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Schuldnergruppe nach 327 (2) Nr. 5 SolvV der Spk. Celle per 31.12.2011 Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten (mit Wertberichtigungsbedarf) Bestand an EWB Bestand an PWB Bestand an Rückstellungen Nettozuführungen / -auflösungen von EWB / PWB / Rückstellungen Direktabschreibung Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) Inländische Banken Ausländische Banken Aktienfonds Inländische Unternehmen und Selbstständige - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur - Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 55,272 21,773 3,039 0,390 0,051 0,450 -- 22,659 2,138 0,550 0,268 0,010 0,000 0,007 -- 2,527 2,816 0,858 0,179 0,015 0,002 0,000 -- 0,054 - Verarbeitendes Gewerbe 3,906 0,873 0,277 0,016 0,001 0,318 -- 1,875 - Baugewerbe 9,998 3,104 0,198 0,056 0,009 0,011 -- 2,578 - Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 8,542 4,755 0,419 0,085 0,013 0,005 -- 10,807 - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 7,324 2,444 0,402 0,044 0,005 0,003 -- 0,671 - Gesundheits- und Sozialwesen 2,116 0,552 0,235 0,010 0,000 0,000 -- 0,278 - Grundstücks- und Wohnungswesen 9,708 3,281 0,720 0,059 0,006 0,032 -- 2,343 - Übrige 8,724 5,354 0,340 0,096 0,015 0,074 -- 1,527 Inländische Privatpersonen Inländische öffentliche Haushalte Ausländische öffentliche Haushalte Übrige Gesamt TABELLE 11 12,617 5,327 3,258 0,096-0,004 0,426 -- 1,490 0,478 0,288 0,058 0,005 0,001 0,042 -- 0,001 68,366 27,388 6,354 0,491 0,047 0,918 0,393 24,150 Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach Schuldnergruppen 16

7.3 Bildung der Risikovorsorge ( 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) Die Sparkasse Celle verfügt über Steuerungsinstrumente, um Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements frühzeitig zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und ggf. im Jahresabschluss durch eine entsprechende Risikovorsorge (Rückstellungen, Einzelwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung wird an dieser Stelle auch auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2011 verwiesen, der im elektronischen Bundesanzeiger und auf unserer Internetseite www.sparkasse-celle.de veröffentlicht ist. Die Kreditengagements der Sparkasse Celle werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Sobald Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung des Engagements. Basis hierfür sind die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Des Weiteren erfolgt eine Bewertung der Kreditsicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einzuschätzen, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden können. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich an der Höhe des unbesicherten Teils der Forderungen. Uneinbringlich gewordene Forderungen werden zu Lasten der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. zu Lasten bestehender Einzelwertberichtigungen abgeschrieben. Die Höhe der Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Beschluss kompetenzgerecht entschieden. Die Angemessenheit der Risikovorsorge wird regelmäßig überprüft, ggf. erfolgen notwendige Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen, oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Celle Pauschalwertberichtigungen. Die Arbeitsanweisungen der Sparkasse Celle enthalten die Berechnungsweisen sowie Prozesse zur Bildung und Genehmigung der Risikovorsorge und Abschreibungen. Seite 17

Die Tabelle 12 stellt die Entwicklung der Risikovorsorge der Sparkasse Celle im Jahr 2011 dar. Entwicklung der Risikovorsorge Entwicklung der Risikovorsorge nach 327 (2) Nr. 6 SolvV der Spk. Celle per 31.12.2011 Anfangsbestand der Periode Fortschreibung in der Periode / Zuführung Auflösung Verbrauch im Mio. EUR wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode EWB Rückstellungen PWB TABELLE 12 36,799 7,199 6,882 9,728 -- 27,388 0,719 0,367 0,595 0,491 6,396 -- 0,042 6,354 Entwicklung der Risikovorsorge Seite 18

8 Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz ( 328 SolvV) In der Tabelle 13 ist dargestellt, für welche Forderungsklassen der Solvabilitätsverordnung die Sparkasse Celle ihre Eigenkapitalanforderungen anhand von Bonitätsbeurteilungen durch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anerkannte Ratingagenturen ermittelt. Änderungen ergaben sich im Jahr 2011 bei den nominierten Ratingagenturen nicht. Forderungsklasse Staaten Zentralregierungen Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen Banken Multilaterale Entwicklungsbanken, deren KSA-Risikogewicht sich nach 29 Nr. 3 bestimmt Unternehmen Investmentanteile Verbriefungen KSA-Verbriefungspositionen Ratingagentur Standard & Poors, Moody s Standard & Poors, Moody s Standard & Poors, Moody s Keine Nominierung Standard & Poors, Moody s TABELLE 13 Nominierte Ratingagenturen Seite 19

Die Tabelle 14 beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festen aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Dabei erfolgt für den Kreditrisikostandardansatz die Darstellung der einzelnen Positionswerte vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten. Höhe des Adressenausfallrisiko-Exposures Risikogewicht in % 0 10 20 35 50 70 75 90 100 115 150 190 200 250 290 370 nach 328 (2), 329 SolvV der Spk. Celle per 31.12.2011 Sonstige RW / Kapitalabzug Gesamt Höhe des Adressenausfallrisiko-Exposures für Portfolien im Standardansatz pro Risikoklasse Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 694,515 735,131 97,035 97,035 9,220 12,460 572,298 572,298 0,644 0,644 396,306 392,711 549,882 512,264 47,355 44,712 2.367,256 2.367,256 TABELLE 14 Adressenausfallrisiko nach KSA Seite 20

9 Marktrisiko ( 330 SolvV) Die qualitativen Anforderungen der Solvabilitätsverordnung zum Marktrisiko sind, wie im Kapitel 2 Risikomanagement ( 322 SolvV) beschrieben, im Rahmen des Lageberichts unter Punkt 5 Risikobericht veröffentlicht. Der Lagebericht ist als Bestandteil des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger und auf unserer Internetseite www.sparkasse-celle.de veröffentlicht. Unter dem Begriff Marktrisiko werden verschiedene Risiken zusammengefasst: Zinsänderungsrisiko (s. hierzu auch Punkt 12 Zinsänderungsrisiko ( 333 SolvV) ) Währungsrisiko Aktienkursrisiko Optionsrisiko Sachwertrisiko Rohstoffrisiko Bei der Sparkasse Celle bestehen im Bereich der Marktrisiken lediglich Zinsänderungs- und Aktienkursrisiken im Anlagebuch. Die übrigen Marktrisiken sind für die Sparkasse nur von untergeordneter Bedeutung, sodass hierzu keine weiteren Angaben erfolgen. Für die Marktrisiken bestehen für die Sparkasse Celle keine Eigenkapitalanforderungen gemäß Solvabilitätsverordnung (s. auch Tabelle 2 Kapitalanforderungen ). Seite 21

10 Operationelles Risiko ( 331 SolvV) Unter operationellen Risiken versteht man die Gefahr, dass infolge von Unangemessenheit oder von Versagen eines internen Verfahrens, eines Mitarbeiters, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse Schäden eintreten. Die qualitativen Anforderungen zum Bereich operationelles Risiko werden, wie im Kapitel 2 Risikomanagement ( 322 SolvV) beschrieben, im Rahmen des Lageberichtes unter Punkt 5 Risikobericht veröffentlicht, der als Bestandteil des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger und auf unserer Internetseite www.sparkasse-celle.de veröffentlicht ist. Der bankaufsichtliche Anrechnungsbetrag zur Eigenkapitalunterlegung für das operationelle Risiko wird anhand des Basisindikatoransatzes ermittelt. Per 31. Dezember 2011 beträgt dieser Wert bei der Sparkasse Celle 10,347 Mio. EUR (siehe Tabelle 2). Die Berücksichtigung des operationellen Risikos im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung erfolgt auf der Basis einer Experteneinschätzung, die auf langjährigen Erfahrungswerten basiert. Seite 22

11 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) 11.1 Definition des Beteiligungsbegriffs Die an dieser Stelle im Offenlegungsbericht ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen gemäß Solvabilitätsverordnung. Der Beteiligungsbegriff der Solvabilitätsverordnung ist weiter gefasst als der des Handelsrechts. Er stellt unabhängig von der Besitzabsicht der Sparkasse auf die im Anlagebuch gehaltenen Beteiligungsinstrumente ab, wodurch sich zwischen diesem Bericht und dem handelsrechtlichen Jahresabschluss Abweichungen ergeben können. Dies ist bei der Sparkasse Celle zur Zeit jedoch nicht der Fall. 11.2 Zielsetzung der Beteiligungen Die Sparkasse Celle unterteilt ihre Beteiligungen in die beiden Gruppen Funktions- und Pflichtbeteiligungen sowie Renditebeteiligungen. Eine genauere Definition dieser Beteiligungsgruppen ist im Folgenden dargestellt. I) Funktions- und Pflichtbeteiligungen: Unter Funktions- und Pflichtbeteiligungen versteht man solche, die die Sparkasse zur Stärkung des Verbundgedankens bzw. zur Erfüllung von Verpflichtungen innerhalb der Sparkassen- Finanzgruppe oder zur Erschließung und Vermarktung von Baugrundstücken eingegangen ist. Eine Gewinnerzielung steht bei diesen beiden Beteiligungsarten nicht im Vordergrund. Pflichtbeteiligungen folgen dem Verbundgedanken der Sparkassen und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Diese Beteiligungen werden in den meisten Fällen über die regionalen Sparkassen- und Giroverbände gehalten und dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Funktionsbeteiligungen hingegen werden aus rein rechtlichen Gründen oder im Rahmen eines Beteiligungsmodells eingegangen. II) Renditebeteiligungen: Bei Renditebeteiligungen wird Unternehmen Wagniskapital zur Verbesserung ihrer Eigenkapitalbasis zur Verfügung gestellt. Diese Beteiligungen werden mit dem Ziel, hinreichende Kapitalrenditen in Relation zum Risiko zu erzielen, eingegangen. Die Sparkasse Celle hält sowohl Funktions- und Pflicht- als auch Renditebeteiligungen. Seite 23

11.3 Bewertung der Beteiligungen Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt gemäß HGB zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um anfallende Abschreibungen. Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Nähere Informationen hierzu sind im Anhang des Geschäftsberichtes, der im elektronischen Bundesanzeiger und auf unserer Internetseite www.sparkasse-celle.de veröffentlicht ist, unter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu finden. Funktions- und Pflichtbeteiligungen bestehen bei der Sparkasse Celle an den folgenden Unternehmen: Niedersächsischer Sparkassen- und Giroverband Vermögensverwaltungsgesellschaft Thiede GmbH & Co. Objekt Celle-Altenhagen Vermietungs KG Förderungsgesellschaft des niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes mit beschränkter Haftung & Co. TLN Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung Förderungsgesellschaft des niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes mit beschränkter Haftung & Co. IDB Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung Niedersächsische Sparkassen-Online-Broker-Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbh Co. KG (LBBH) Verwaltungsgesellschaft der niedersächsischen Sparkassenorganisation Immobilien Development und Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mit beschränkter Haftung IDB & Co. -Erschließungsgesellschaft Celle- KG Die eingegangenen Renditebeteiligungen bestehen an den Unternehmen NORD Holding Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbh, NORD KB Beteiligungsgesellschaft mbh, NORD KB Dachfonds II Beteiligungsgesellschaft mbh, NORD KB Dachfonds III Beteiligungsgesellschaft mbh. Im Geschäftsjahr 2011 wurden keine Beteiligungen des Anlagebuchs durch die Sparkasse Celle veräußert. In der Tabelle 15 sind die Buchwerte, die Erträge und die Abschreibungen der Beteiligungen per 31. Dezember 2011 dargestellt. Im vergangenen Geschäftsjahr mussten für die Beteiligungen an Seite 24

der Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe (LBBH), am Niedersächsischen Sparkassen-Online- Broker und an der Immobilien Development und Beteiligungsgesellschaft (IDB) im Rahmen des Jahresabschlusses Abschreibungen vorgenommen werden. Dabei ist der größte Anteil der Abschreibungen der Beteiligung an der Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe (LBBH) zuzurechnen, die Abschreibung auf die Beteiligung am Niedersächsischen Sparkassen-Online-Broker ist nur geringfügig und somit von untergeordneter Bedeutung. Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Wertansätze für Beteiligungsinstrumente nach 332 Nr. 2a + b SolvV der Spk. Celle per 31.12.2011 Buchwert Erträge Abschreibungen Funktions- und Pflichtbeteiligungen Renditebeteiligungen Gesamt 21,908 1,300 4,996 3,895 0,746 0,000 25,803 2,046 4,996 TABELLE 15 Beteiligungen der Sparkasse Celle Neben dem in der Tabelle 15 dargestellten Buchwert, der dem Wertansatz aus der Bilanzierung der Sparkasse Celle entspricht, werden keine weiteren Beteiligungswerte ermittelt. Seite 25

12 Zinsänderungsrisiko ( 333 SolvV) Aufgrund ihrer Geschäftsstruktur und der Nachfrage im Kundengeschäft ist ein wesentlicher Teil der Vermögensanlagen der Sparkasse Celle, insbesondere die Forderungen an Kunden, mit langfristigen Zinsbindungen ausgestattet. Demgegenüber sind die Finanzierungsmittel der Sparkasse Celle nur in einem geringen Umfang festzinsgebunden. Ein großer Teil der Einlagen von Kunden ist variabel verzinslich. Das Zinsänderungsrisiko der Sparkasse Celle besteht darin, dass bei einem steigenden Zinsniveau und einer Veränderung der Zinsstrukturkurve höhere Zinsaufwendungen entstehen können, denen aber keine entsprechend höheren Zinserträge gegenüber stehen. Ursache hierfür ist, dass die Zinssätze für die Vermögensanlagen der Sparkasse aufgrund der Festzinsbindungen überwiegend nicht angehoben werden können. Dieses Risiko sichert die Sparkasse Celle teilweise durch Zinsswaps (s. auch Punkt 6 Derivate Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) ) ab. Vorzeitige Kreditrückzahlungen haben für die Sparkasse Celle nach bisherigen Erfahrungen keine wesentliche Bedeutung. Die Summe der unbefristeten Einlagen von Anlegern war bei der Sparkasse Celle im Verlauf des Jahres 2011 insgesamt leicht rückläufig. Das Volumen der Tagesgelder ist dennoch weiterhin gestiegen, allerdings kam es zu einer deutlichen Abschwächung der Wiederanlage von fällig gewordenen Einmalanlagen in Tagesgeldern. Die Sparkasse Celle verfolgt im Zinsbuch eine passive Steuerungsstrategie. Dabei wird unabhängig von einer Zinsmeinung in eine Benchmark investiert. Zu Prognosezwecken wird von einem konstanten Zinsszenario ausgegangen. Eigene Zinsprognosen werden nicht erstellt. Die Sparkasse Celle setzt zur Messung und Steuerung ihres Zinsänderungsrisikos neben der GV-orientierten Messung und Steuerung vorrangig ein wertorientiertes Verfahren ein. Dabei ergibt sich das Reinvermögen (Zinsbuch-Barwert) aus der Differenz des Barwerts der Forderungen abzüglich des Barwerts der Schuldposten. Hierzu werden für die Aktivposten die Einzahlungen und für die Passivposten die Auszahlungen sowie darüber hinaus die Zahlungsströme des außerbilanziellen Zinsgeschäfts ermittelt und auf den Auswertungsstichtag abgezinst. Seite 26

Die Risikomessung erfolgt dabei nach dem Value-at-Risk-Konzept auf der Grundlage einer historischen Vollsimulation. Der Value-at-Risk gibt innerhalb eines vorgegebenen Konfidenzniveaus Aufschluss über den möglichen Verlust aus dem Zinsbuch bei einer bestimmten Haltedauer. Der Value-at-Risk-Ermittlung der Sparkasse Celle liegen die folgenden Bedingungen zugrunde: Historische Betrachtung: Januar 1988 bis Dezember 2009, tägliche Basis Konfidenzniveau: 99,0% Haltedauer: 365 Tage (250 Handelstage) Ausgleichsdisposition: auf Planungshorizont Berechnung: erwarteter Barwert abzgl. Quantilswert Strukturkurve: Pfandbriefkurve Zusätzlich wird das mögliche Verlustpotenzial durch individuell vorgegebene Stresstests ermittelt. Neben der wertorientierten Messung des Zinsänderungsrisikos ermittelt die Sparkasse Celle auch die jeweils erwarteten Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung für das laufende Geschäftsjahr und vier Folgejahre. Dabei werden für festverzinsliche Geschäfte die Zahlungsströme auf der Grundlage von Zinsbindungsbilanzen mit den zugehörigen Tilgungsplänen und Zinszahlungsterminen bestimmt. Den Zahlungsströmen der variablen Posten liegen hinsichtlich der Zinsanpassungen und der Kapitalbindung institutsspezifische Fiktionen zugrunde. Die Bestimmung der dafür festzulegenden Parameter erfolgt bei der Sparkasse Celle nach der Methode der gleitenden Durchschnitte. Bei dieser Methode wird zur Ermittlung der fiktiven Zinsanpassung und Kapitalbindung auf historische Zinssätze am Geld- und Kapitalmarkt zurückgegriffen. Dabei wird maschinell eine optimale Mischung aus gleitenden Durchschnitten von Geld- und Kapitalmarktzinsen für verschiedene Laufzeitbänder generiert, sodass das historische Zinsanpassungsverhalten des Produkts mit einer möglichst konstanten Marge abgebildet wird. Im Ergebnis wird das variable Geschäft fiktiv durch eine Kombination von Festzinsgeschäften ersetzt. Bei dieser Vorgehensweise wird unterstellt, dass sich das Zinsanpassungsverhalten der Vergangenheit auch künftig fortsetzt. Die Messung des Zinsänderungsrisikos erfolgt in der Sparkasse Celle monatlich. Ergänzend weisen wir zum Verfahren der Messung und Steuerung des Zinsänderungsrisikos auch auf unsere Ausführungen im Lagebericht, Punkt 5 Risikobericht, hin, der als Bestandteil des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger und auf unserer Internetseite www.sparkasse-celle.de veröffentlicht ist. Seite 27

Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch nach 333 (2) SolvV der Spk. Celle per 31.12.2011 Rückgang des ökonomischen Wertes in Mio EUR Zuwachs des ökonomischen Wertes in Mio EUR Zinsschock + 200 BP on Zinsschock - 200 BP on 77,858 -- -- 77,331 TABELLE 16 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch Seite 28

13 Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Gemäß Solvabilitätsverordnung umfassen Verbriefungspositionen im Wesentlichen dokumentierte Verbriefungsprogramme, bei denen das Adressenausfallrisiko aus einem verbrieften Portfolio anfänglich in wenigstens zwei Verbriefungstranchen aufgeteilt wird und die Verbriefungstranchen in einem bestimmten Rangverhältnis zueinander stehen. Diese Rangfolge soll die Reihenfolge und die Höhe bestimmen, in der Zahlungen oder Verluste bei Realisation des Adressenausfallrisikos des verbrieften Portfolios den Haltern von Positionen in den einzelnen Verbriefungstranchen zugewiesen werden. Da die Sparkasse Celle am Stichtag 31. Dezember 2011 keine Verbriefungen im Bestand hatte, erfolgen zu diesem Punkt keine weiteren Angaben. Die Sparkasse Celle plant, auch zukünftig keine Verbriefungsprogramme aufzulegen. Seite 29

14 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer Sparkasse eingegangenen Risiken können durch Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten oder Aufrechnungsvereinbarungen (Netting) reduziert werden. Die Sparkasse Celle macht von der Möglichkeit der Hereinnahme von Sicherheiten wie beispielsweise Bareinlagen, Bürgschaften und Grundschulden auf Wohnimmobilien Gebrauch, Aufrechnungsvereinbarungen werden nicht geschlossen. Zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen nutzt die Sparkasse Celle als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken Grundpfandrechte. Die Realanteile der Grundpfandrechte an Wohnimmobilien werden der eigenständigen KSA-Forderungsklasse durch Immobilien besicherte Positionen zugeordnet und daher nicht als Kreditrisikominderungstechnik nach der Solvabilitätsverordnung behandelt. Über die Berücksichtigung als eigenständige KSA-Forderungsklasse erfahren die Kredite zur Finanzierung von Wohnimmobilien eine Anrechnungserleichterung. Bei der Anrechnung der Sicherheiten zur Minderung der Kreditrisiken gemäß Solvabilitätsverordnung berücksichtigt die Sparkasse Celle nur Bürgschaften, deren Bürgschaftsgeber eine Bürgschaftsbank oder eine öffentlichen Stelle ist, sowie finanzielle Sicherheiten, also Bareinlagen im eigenen Institut. Weitere Sicherheiten werden von der Sparkasse Celle zwar hereingenommen, im Rahmen der Kreditrisikominderung jedoch nicht berücksichtigt. Daher wird das Risiko der Sparkasse höher ausgewiesen, als es eigentlich ist. Dadurch, dass die Sparkasse Celle ein regional tätiges Institut ist, bestehen bei den Grundpfandrechten regionale Risikokonzentrationen. Bei den zur Kreditrisikominderung berücksichtigten Sicherheiten gibt es keine Risikokonzentrationen. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Geschäfts- und Risikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige und vollständige Beurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Um die laufende juristische Durchsetzbarkeit der Sicherheiten zu gewährleisten, wird in der Regel mit standardisierten Verträgen gearbeitet. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Beleihungsgrundsätzen der Risikobegrenzenden Maßgaben. Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt in der Marktfolge und umfasst den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Sicherheiten. Seite 30

Zur Hereinnahme, Bewertung und regelmäßigen Überprüfung der Sicherheiten existieren entsprechende Arbeitsanweisungen in der Sparkasse Celle. Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich die in der Tabelle 17 dargestellten Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten für die Sparkasse Celle: Gesamtbetrag des gesicherten Exposures (ohne Verbriefungen) Gesamtbetrag des gesicherten Exposures (ohne Verbriefungen) nach 336 Nr. 2 SolvV der Spk. Celle per 31.12.2011 Finanzielle Sicherheiten Garantien, Kreditderivate und sonstige Personalsicherheiten Standardansatz Zentralregierungen Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften Sonstige öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Gedeckte Schuldverschreibungen KI Unternehmen Mengengeschäft durch Immobilien besicherte Positionen Investmentanteile Beteiligungen sonstige Positionen überfällige Positionen Gesamt 3,294 34,200 2,513 1,082 0,304 2,463 6,111 37,746 TABELLE 17 Gesamtbetrag des gesicherten Exposures (ohne Verbriefungen) Seite 31

15 Informationen zum Vergütungssystem ( 7 Institutsvergütungsverordnung) Die Sparkasse Celle ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten der Sparkasse die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. In der Regel erhält die überwiegende Anzahl der Beschäftigten ihre Vergütung ausschließlich auf dieser tariflichen Basis. Im Jahr 2011 wurde jedoch für das Jahr 2010 aufgrund einer besonders guten Leistung einem Großteil von Marktmitarbeitern eine Provision gezahlt. Eine außertarifliche, variable Vergütung erhalten nur die im Markt tätigen Mitarbeiter sowie die Abteilungsleiter und Mitarbeiter mit besonderer Verantwortung. Diese variable Vergütung ist leistungsorientiert und durch eine angemessene Obergrenze begrenzt. Des Weiteren wird sichergestellt, dass der jährliche Gesamtbetrag der gezahlten variablen Vergütungen die Fähigkeit der Sparkasse, eine angemessene Eigenkapitalausstattung dauerhaft aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, nicht einschränkt. Die leistungsorientierte Vergütung der Vertriebsmitarbeiter wird aus den vertrieblichen Zielen der Sparkasse Celle abgeleitet. Diese Ziele sind global definiert und betreffen einerseits den finanziellen und andererseits den Aktivitätenbereich. Dabei bestimmt sich die Höhe der variablen Vergütung am Grad der Gesamtzielerreichung der Einzel- und Teamziele. Die Abteilungs- und Geschäftsstellenleiter erhalten als leistungsorientierte Sonderzahlung 10% ihrer Grundvergütung. Die Zahlung der Sonderzahlung hängt von der Leistungsbeurteilung der Leiter durch den Vorstand ab und nicht von Geschäftsabschlüssen. Des Weiteren erhalten Leiter mit übergreifender Verantwortung, die direkt dem Vorstand unterstellt sind, zusätzlich 10% ihrer Jahresvergütung als Marktzulage, wenn die für die Vorstandszulage geltenden Kriterien erfüllt sind. Die Vergütung der Vorstände der Sparkasse Celle besteht aus einer Festvergütung und zwei variablen Bestandteilen in Höhe von je 10% des Grundgehalts. Die erste Zulage wird gezahlt, wenn die Sparkasse Celle einen Jahresüberschuss ausweist und das Vorstandsmitglied entlastet wurde. Die zweite Zulage wird gezahlt, wenn zwei vom Verwaltungsrat festgelegte Kriterien bzgl. des Ergebnisses der Sparkasse Celle erfüllt werden. Diese Kriterien gelten auch für die o. g. Marktzulage. Die Prämien aus der zielorientierten übertariflichen Vergütung werden jährlich als Einmalzahlung nach Ablauf des Geschäftsjahres an die betroffenen Mitarbeiter ausgezahlt. Seite 32