TECHNISCHES HANDBUCH. Brandschutzfi bel Empfehlungen für den vorbeugenden Brandschutz in der Haustechnik für den österreichischen Markt

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Transkript:

TECHNISCHES HANDBUCH fi bel Empfehlungen für den vorbeugenden in der Haustechnik für den österreichischen Markt

Inhalt allgemein 1.1 Geltungsbereich... 5 1.2 Ziel des vorbeugenden es im Hochbau... 5 1.3 Definition Brandabschnitt... 5 1.4 Anwendungsbereich... 5 1.5 Nichtbrennbare Rohrwerkstoffe... 6 1.6 Gebäudeklassen nach OIB-Richtlinie 2... 6 2.1 Schachttypen... 7 2.1.1 Installationsschächte mit brandschutztechnischen Anforderungen an die (Typ A)... 7 2.1.2 Installationsschächte ohne brandschutztechnische Anforderungen an die ()... 7 2.1.3... 7 2.2 Arten von Installationsleitungen... 8 2.2.1 Luftführende Leitungen... 8 2.2.2 Energieführende Leitungen... 8 2.2.3 Wasserführende Leitungen... 8 2.3 Belegungsdichte von Schächten... 8 2.4 Erforderliche Maßnahmen beim Durchtritt von Leitungen durch brandabschnittsbildende Bauteile...9 2.4.1 Luftführende Leitungen... 9 2.4.2 Energieführende Leitungen... 9 2.4.3 Wasserführende Leitungen... 9 technische Maßnahmen für 3.1 es... 10 3.2 Leitungsführung in Massivwand (Schlitzmontage) in den Schacht... 10 3.3 Leitungsführung in Leichtbauwand (Inwandmontage) in den Schacht... 10 3.4 Leitungsführung im Fußbodenaufbau oder in der Rohdecke in den Schacht... 11 3.5 Leitungsführung in trockener Vorwand (vor Massivwand) in den Schacht... 11 3.6 Leitungsführung von Sanitärgegenständen horizontal und freiliegend in den Schacht... 12 3.7 Sanitärgegenstand und/oder Ventilatoren direkt in die Schachtwand montiert... 12 3.8 Leitungsführung horizontal und freiliegend (bzw. in Zwischendecken) in den Schacht... 13 technische Maßnahmen für 4.1 es... 14 4.2 Weichschott... 14 4.3 Hartschott... 14 4.4 Hinweis... 14 POLOPLAST. 3

Inhalt technische Maßnahmen für sonstige Bauteile 5.1 es... 15 5.2 Leitungsführung horizontal und freiliegend (bzw. in Zwischendecken) durch brandabschnittsbildende Wände... 15 5.3 Leitungsführung vertikal durch brandabschnittsbildende Geschoßdecken... 15 5.4 Leitungsführung über Fluchtwege... 16 5.5 Leitungsführung in Garagen und Keller... 16 6.1 Empfehlung zur Ausführung der Installationsschächte... 17 6.2 Verschließen von Decken- und Wanddurchbrüchen... 17 6.2.1 Befestigung auf Weichschott... 17 6.2.2 Verschließen des Ringspaltes... 17 6.2.3 Zulassung... 17 6.3 für Lüftungsanlagen... 18 6.4 Kennzeichnung von einrichtungen... 18 7.1 POLO-BSM... 19 7.2 Technische Daten... 19 7.2.1 Einsatzbereich... 19 7.2.2 Systembeschreibung... 20 7.2.3 Prüfungen... 20 7.2.4 Nennweiten Abmessungen Gewichte... 20 7.3 Verlegung... 21 7.3.1 Deckeneinbau... 21 7.3.2 Wandeinbau... 21 7.4 Sondereinbauten... 22 7.4.1 Schrägeinbau 45... 22 7.4.2 Einbau über Muffe... 22 7.5 Ausschreibungstexte... 23 Normen 8.1 Normen... 24 e Die in diesem technischen Handbuch enthaltenen Informationen sollen Ihnen helfen, unsere Erzeugnisse für Ihre Anwendung auszuwählen. Bei der Zusammenstellung von Texten und Abbildungen wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen. Trotzdem können Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. POLOPLAST kann für fehlerhafte Angaben und deren Folgen weder eine juristische Verantwortung noch irgendwelche Haftung übernehmen. Für Verbesserungsvorschläge und ist POLOPLAST dankbar. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung fragen Sie unseren technischen Außendienst oder kontaktieren Sie uns unter: +43 (0)732 / 38 86-0, office@poloplast.com 4. POLOPLAST

1.1 Geltungsbereich Die vorliegende fibel gibt Empfehlungen für den vorbeugenden haustechnischer Rohrleitungen ab. Diese Empfehlungen gelten ausschließlich für den österreichischen Markt. 1.2 Ziel des vorbeugenden es im Hochbau Verhinderung der Übertragung von Feuer und Rauch in andere Brandabschnitte. Den brandschutztechnischen Anforderungen des Gesetzgebers ist durch geeignete Maßnahmen Rechnung zu tragen. 1.3 Definition Brandabschnitt Brandabschnitte haben das Übergreifen eines Brandes auf andere Gebäude oder Gebäudeteile zu verhindern. Brandabschnitte werden durch brandabschnittsbildende Wände (Feuer- und Brandmauern) und Decken gebildet. Jede Geschoßdecke ist eine natürliche Brandabschnittsgrenze. Bei der Durchdringung von Installationsleitungen durch Brandabschnittsgrenzen sind diese brandschutztechnisch mindestens gleichwertig zu sichern. In der Baupraxis werden zunehmend Kunststoffrohre für Ver- und Entsorgungsleitungen und für lüftungstechnische Anlagen eingesetzt. Man hat erkannt, dass sich massive Vorteile bei der Verwendung von Kunststoffrohrleitungen im Vergleich zu metallischen Rohrleitungen im Gebäude im Brandfalle ergeben: Keine Beeinträchtigung oder sogar Zerstörung des brandabschnittsbildenden Bauteiles durch Dehnungskräfte > Kein Übertrag von Rauchgasen Keine Überschreitung der maximalen Temperaturerhöhung um 180 C auf der brandabgekehrten Seite > Keine Selbstentzündung von Baustoffen an der brandabgekehrten Seite Bei der Verwendung von Kunststoffrohrleitungen werden zur Sicherung der Brandabschnittsbildung Rohrwürgemanschetten eingesetzt. Diese Rohrwürgemanschetten werden in weiterer Folge als n bezeichnet. 1.4 Anwendungsbereich Dieses Regelwerk befasst sich mit anwendungstechnischen Lösungen für den vorbeugenden bei Installationsleitungen. Unter Installationsleitungen versteht man wie unter Punkt 2.2 noch näher beschrieben: Luftführende Leitungen Energieführende Leitungen Wasserführende Leitungen Nachfolgend werden Entwässerungsleitungen und thermische Lüftungsleitungen aus Kunststoff sowie mechanische Lüftungsleitungen behandelt. POLOPLAST. 5

1.5 Nichtbrennbare Rohrwerkstoffe Bei nichtbrennbaren, metallischen Rohrwerkstoffen sind bei Durchtritten durch brandabschnittsbildende Bauteile Vorkehrungen zur Erreichung des vorbeugenden es unbedingt notwendig und erforderlich! Als Beispiel können Streckenisolierungen mit geprüften Systemen verwendet werden. 1.6 Gebäudeklassen nach OIB-Richtlinie 2 Gebäude der Gebäudeklasse 1 (GK 1): Freistehende, an mindestens drei Seiten auf eigenem Grund bzw. einer Verkehrsfläche für die Brandbekämpfung von außen zugängliche Gebäude mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen und mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 7 m, bestehend aus einer Wohnung oder einer Betriebseinheit von jeweils nicht mehr als 400 m 2 Grundfläche. Gebäude der Gebäudeklasse 2 (GK 2): Gebäude mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen und mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 7 m und höchstens fünf Wohnungen bzw. Betriebseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m 2 Grundfläche; desgleichen Reihenhäuser mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen und mit einem Aufenthaltsraumniveau von nicht mehr als 7 m und Wohnungen bzw. Betriebseinheiten von jeweils nicht mehr als 400 m 2 Grundfläche. Gebäude der Gebäudeklasse 3 (GK 3): Gebäude mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen und mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 7 m, die nicht unter die Gebäudeklasse 1 oder 2 fallen. Gebäude der Gebäudeklasse 4 (GK 4): Gebäude mit nicht mehr als vier oberirdischen Geschoßen und mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 11 m, bestehend aus einer Wohnung bzw. einer Betriebseinheit ohne Begrenzung der Grundfläche oder aus mehreren Wohnungen bzw. mehreren Betriebseinheiten von jeweils nicht mehr als 400 m 2 Grundfläche. Gebäude der Gebäudeklasse 5 (GK 5): Gebäude mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 22 m, die nicht unter die Gebäudeklasse 1, 2, 3 oder 4 fallen, sowie Gebäude mit ausschließlich unterirdischen Geschoßen. 6. POLOPLAST

2.1 Schachttypen Grundsätzlich werden zwei Schachttypen unterschieden, welche nachfolgend der Einfachheit halber mit TYP A sowie TYP B bezeichnet werden: 2.1.1 Installationsschächte mit brandschutztechnischen Anforderungen an die (Typ A) Der vertikale Schacht wird über seine gesamte Länge mit brandabschnittsbildenden Wänden begrenzt. Schächte vom Typ A sind über Dach zu entlüften. Darauf kann verzichtet werden, wenn keine Leitungen über Dach geführt werden und der Schacht an der Geschoßdecke des höchsten Aufenthaltsraumes feuerwiderstandsfähig verschlossen oder abgeschottet wird. Die und Abschottungen müssen mindestens der Feuerwiderstandsklasse der Wohnungstrennwände und -decken entsprechen. (R)EI90 (R)EI90 Sämtliche Einbauten müssen für den Einsatz in EI90 bzw. Wände geprüft und zugelassen sein und dürfen die brandabschnittsbildenden Wände nicht schwächen. 2.1.2 Installationsschächte ohne brandschutztechnische Anforderungen an die () An die den Schacht angrenzenden Wände werden keine brandschutztechnischen Anforderungen gestellt. Die Öffnungen in den Geschoßdecken müssen entsprechend den jeweiligen Anforderungen abgeschottet werden. Bei der Durchdringung der sind keine brandschutztechnischen Maßnahmen erforderlich! Schacht Typ A (Abbildung 1) (R)EI90 (R)EI90 (R)EI90 2.1.3 (R)EI90 Die Öffnungen in der Kellerdecke sowie in der letzten Geschoßdecke sind immer EI90 abzuschotten. Schacht (Abbildung 2) POLOPLAST. 7

2.2 Arten von Installationsleitungen 2.2.1 Luftführende Leitungen Bei luftführenden Leitungen sind grundsätzlich zwei Typen zu unterscheiden: Mechanische Lüftungen: Hier kommen Ventilatoren zum Einsatz, wie z. B. in der kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL), bei Lüftungsanlagen und Raumentlüftungen, über Wand-/Deckenventilatoren und bei Dunstabzügen aus Küchen. Thermische Lüftungen: Darunter versteht man im Wesentlichen die Entlüftungsleitungen im Zuge von Entwässerungsanlagen (Hauptlüftung, Nebenlüftung, Umgehungslüftung). Statische Lüftungen: Darunter versteht man Schleusenraumentlüftungen, Heizraumentlüftungen, Lüftungen für Technikräume, etc. jedoch jeweils ohne Ventilatoren. 2.2.2 Energieführende Leitungen Das sind im Wesentlichen Elektroleitungen und Gasleitungen. 2.2.3 Wasserführende Leitungen Dies sind im Wesentlichen folgende Leitungen: Abwasserleitungen (Schmutzwasser und Regenwasser) Trinkwasserleitungen (Kaltwasser, Warmwasser, Zirkulation) Heizungsleitungen Kälteleitungen Sprinklerleitungen metallisch Hydrantenleitungen metallisch 2.3 Belegungsdichte von Schächten Die Abstände sind dimensionsabhängig und von den Abmessungen der verwendeten einrichtung (n, klappen, Streckenisolierung mit einer Schmelztemperatur > 1000 C usw.) abhängig. Diese Abstände sind beim Hersteller zu hinterfragen. 8. POLOPLAST

2.4 Erforderliche Maßnahmen beim Durchtritt von Leitungen durch brandabschnittsbildende Bauteile (, Geschoßdecken, Brandmauern) 2.4.1 Luftführende Leitungen Mechanische Lüftungen: Durchtritte von mechanischen Lüftungsleitungen durch brandabschnittsbildende Bauteile sind mit klappen inklusive Kaltrauchsperren zu sichern. Thermische Lüftungen: Durchtritte von thermischen Lüftungsleitungen im Zuge von Abwasserleitungen durch brandabschnittsbildende Bauteile sind mit n zu sichern. Statische Lüftungen: Diese sind brandbeständig bis ins Freie zu führen. Generell sind klappen beim Durchtritt durch EI90-Leichtbauwände und Weichschotte von der Leitung zu entkoppeln, dies kann z. B. mittels Segeltuchstutzen erfolgen. Die Dimensionierung der Kompensatoren hat in Abhängigkeit der Leitungslänge und des Rohrmaterials zu erfolgen. Beim Durchtritt durch EI90-Massivwände können die klappen auch starr am Baukörper befestigt werden. In diesem Zusammenhang sind die entsprechenden Normen (ÖNORM H6025, H6031) zu berücksichtigen. 2.4.2 Energieführende Leitungen Durchtritte von energieführenden Leitungen durch brandabschnittsbildende Bauteile sind durch geeignete brandschutztechnische Abschottungen zu sichern. 2.4.3 Wasserführende Leitungen Durchtritte von Abwasserleitungen durch brandabschnittsbildende Bauteile sind mit n zu sichern. Die Maßnahmen für sämtliche anderen wasserführenden Leitungen sind mit geprüften Systemen in Abhängigkeit des verwendeten Leitungsmaterials sinngemäß auszuführen. POLOPLAST. 9

technische Massnahmen für 3.1 es In diesem Kapitel werden brandschutztechnische Maßnahmen beim Durchtritt von wasser- und luftführenden Leitungen durch behandelt. Folgende abweichende Bestimmungen gelten nur unter der Voraussetzung, dass in den Installationsschächten keine elektrischen Leitungen, ausgenommen elektrische Einzelanschlussleitungen (z. B. für Ventilatoren) mit einer Länge von nicht mehr als 2 m, geführt werden. 3.2 Leitungsführung in Massivwand (Schlitzmontage) in den Schacht Leitungsführung: Die Leitung wird in einem Wandschlitz in der Massivwand geführt. Der Austritt aus der Massivwand erfolgt erst im Schacht. Schachttyp: Typ A EI90 Maßnahmen: Beinhaltet die Leitungsführung mind. 2 x 90 Grad Richtungsänderungen und beträgt der horizontale Achsabstand mind. 50 cm (Wandaustritt bis Eintritt in Schacht), so sind keine brandschutztechnischen Maßnahmen erforderlich. Bei mechanischen Lüftungen sind dementsprechende brandschutztechnische Maßnahmen einzuhalten. Entwässerungsgegenstand mind. 50 cm Leitung in Massivwand (Abbildung 3) 3.3 Leitungsführung in Leichtbauwand (Inwandmontage) in den Schacht Leitungsführung: Die Leitung wird in einer Leichtbauwand, welche Teil der Schachtabgrenzung ist, in den Schacht geführt. Der Austritt aus der Leichtbauwand erfolgt erst im Schacht. Schachttyp: Typ A EI90 Maßnahmen: Nachdem die Leichtbauwand Teil der Schachtabgrenzung ist, muss diese Wand zumindest im Bereich des Schachtes den brandschutztechnischen Anforderungen an den Schacht entsprechen. Der Durchtritt der Leitung durch die Schachtwand ist mit einer an der Schachtaußenseite zu sichern. Bei mechanischen Lüftungen sind dementsprechende brandschutztechnische Maßnahmen einzuhalten. Entwässerungsgegenstand Leitung in Leichtbauwand (Abbildung 4) 10. POLOPLAST

technische Massnahmen für 3.4 Leitungsführung im Fußbodenaufbau oder in der Rohdecke in den Schacht Leitungsführung: Die Leitung wird im Fußbodenaufbau bzw. in der Rohdecke in den Schacht geführt. Schachttyp: Typ A EI90 Maßnahmen: Es sind keine Maßnahmen erforderlich, wenn die Leitungsführung in der Fußbodenkonstruktion erfolgt und diese aus nicht brennbarer Wärmedämmung mit darüber liegendem Zementestrich besteht. Wenn die Leitungsführung in der Rohdecke erfolgt, muss diese in Stahlbeton ausgeführt sein. Hinweis: Sollte die Entwässerungsleitung in einem Doppelboden geführt werden, so ist der Durchtritt der Leitung in den Schacht mittels einer raumseitigen zu sichern. Bei mechanischen Lüftungen sind dementsprechende brandschutztechnische Maßnahmen einzuhalten. 3.5 Leitungsführung in trockener Vorwand (vor Massivwand) in den Schacht Leitungsführung: Die Leitung wird in einer trockenen Vorwand, welche vor einer Massivwand positioniert ist, in den Schacht geführt. Schachttyp: Typ A EI90 Entwässerungsgegenstand Leitung im Fußboden Leitung im Fußboden (Abbildung 5) Maßnahmen: Der Durchtritt der Entwässerungsleitung durch die Schachtwand ist mit einer an der Schachtaußenseite zu sichern. Bei mechanischen Lüftungen sind dementsprechende brandschutztechnische Maßnahmen einzuhalten. Sollte die Vorwand mit dem Schacht zu einem Brandabschnitt verbunden sein, so ist der Durchtritt der Entwässerungsleitung durch die EI90-Vorwand mit zuvor beschriebenen Maßnahmen zu sichern. Entwässerungsgegenstand Leitung in Vorwand (Abbildung 6) POLOPLAST. 11

technische Massnahmen für 3.6 Leitungsführung von Sanitärgegenständen horizontal und freiliegend in den Schacht Leitungsführung: Die Entwässerungsleitung wird von einem Sanitärgegenstand horizontal und freiliegend in den Schacht geführt. Schachttyp: Typ A EI90 Maßnahmen: Beim Durchtritt von freiliegenden Abwasserleitungen durch sind diese mit raumseitig angeordneten n zu sichern. Alternativ dazu kann der Entwässerungsgegenstand an einem geprüften und für den Einbau in EI90-Wände zugelassenen Montageelement montiert werden (siehe Punkt 3.7). Entwässerungsgegenstand Freiliegende Leitung in den Schacht (Abbildung 7) 3.7 Sanitärgegenstand und/oder Ventilatoren direkt in die Schachtwand montiert Leitungsführung: Ein Sanitärgegenstand oder/und Ventilator wird direkt in die Schachtwand montiert. Schachttyp: Typ A EI90 Maßnahmen: Das Montageelement (z. B. UP-Kasten für WC-Spülung) muss für den Einsatz in EI90-Wänden geprüft sein. Dafür muss ein entsprechender Klassifizierungsbericht vorliegen. Der der gesamten Schachtwand darf durch das Montageelement nicht geschwächt werden. Auch der Abgangsbogen sowie das Spülrohr müssen abgeschottet sein. Speziell bei Unterputzkästen für WC ist auf die Abschottung der Revisionsöffnung (Betätigungsplatte) des Spülkastens zu achten. Bei eingebauten Ventilatoren ist ein EI90-Gehäuse samt Kaltrauchsperre und Brandverschluss zwingend erforderlich. UP Montageelement Entwässerungsgegenstand Montageelement bzw. Ventilator in den Schacht (Abbildung 8) 12. POLOPLAST

technische Massnahmen für 3.8 Leitungsführung horizontal und freiliegend (bzw. in Zwischendecken) in den Schacht Leitungsführung: Die Leitung wird freiliegend oder in Zwischendecken in den Schacht geführt. Schachttyp: Typ A EI90 Maßnahmen: Der Durchtritt der Entwässerungsleitung durch die Schachtwand ist mit einer raumseitig zu sichern. Bei mechanischen Lüftungen sind dementsprechende brandschutztechnische Maßnahmen einzuhalten. EI90 EI90 Freiliegende Leitung in den Schacht (Abbildung 9) POLOPLAST. 13

technische Massnahmen für 4.1 es In diesem Kapitel werden brandschutztechnische Maßnahmen beim Durchtritt von wasser- und luftführenden Leitungen durch behandelt. Die Deckenöffnungen müssen entsprechend der Feuerwiderstandsklasse der angrenzenden Decke abgeschottet werden. Dies kann mittels Weich- oder Hartschott erfolgen. 4.2 Weichschott Darunter versteht man eine mind. 8 cm starke Steinwolle mit einem Gewicht von mind. 120 kg/m 2 und einem Beschichtungssystem (Überdeckungsanstrich), welches in die Deckenleibung und über die Steinwolle brandraumseitig aufgebracht wird (gemäß Richtlinien des Systemherstellers). 4.3 Hartschott Darunter versteht man das Verfüllen der Restöffnung zwischen Deckendurchbruch und Rohrleitungen mit mörtel (geprüft nach EN 1366-3). Es sind sämtliche Durchtritte von Kunststoffleitungen durch diese Schotte mit n an der Deckenunterseite bzw. EI90-klappen (bei mechanischen Lüftungsleitungen) zu sichern. 4.4 Hinweis Der Durchtritt von Kunststoffleitungen durch die Schachtwand muss aus brandschutztechnischer Sicht nicht gesichert werden. Siehe Darstellung in Kapitel 2.1. 14. POLOPLAST

technische Massnahmen für sonstige BauteileTypEN 5.1 es In diesem Kapitel werden brandschutztechnische Maßnahmen beim Durchtritt von wasser- und luftführenden Leitungen durch sonstige, nicht Typ A und B entsprechende brandabschnittsbildende Bauteiletypen behandelt. 5.2 Leitungsführung horizontal und freiliegend (bzw. in Zwischendecken) durch brandabschnittsbildende Wände Leitungsführung: Die Leitung wird frei (bzw. in einer Zwischendecke) verlegt und horizontal durch eine brandabschnittsbildende Wand geführt. Maßnahmen: Der Durchtritt der Entwässerungsleitung aus Kunststoff durch die brandabschnittsbildende Wand ist beidseitig mit n zu sichern. Der Durchtritt von mechanischen Lüftungsleitungen durch die brandabschnittsbildende Wand ist mit dementsprechenden brandschutztechnischen Maßnahmen einzuhalten. Dies gilt für alle Dimensionen! brandabschnittsbildende Wand Freiliegende Leitung durch Brandabschnittsgrenzen horizontal (Abbildung 10) 5.3 Leitungsführung vertikal durch brandabschnittsbildende Geschoßdecken Leitungsführung: Die Leitung wird freiliegend und senkrecht durch die Geschoßdecke geführt. Maßnahmen: Der Durchtritt der Leitung durch die Geschoßdecke ist an der Deckenunterseite mit einer zu sichern. Der Durchtritt von mechanischen Lüftungsleitungen durch die Geschoßdecke ist mit dementsprechenden brandschutztechnischen Maßnahmen einzuhalten. Dies gilt für alle Dimensionen! Weich- oder Hartschott Freiliegende Leitung durch Brandabschnittsgrenzen vertikal (Abbildung 11) POLOPLAST. 15

technische Massnahmen für sonstige BauteileTypEN 5.4 Leitungsführung über Fluchtwege Leitungsführung: Die Leitung wird entweder entlang oder quer zu Fluchtwegen verlegt. Maßnahmen: Im Bereich von Fluchtwegen ist eine EI90-Zwischendecke vorzusehen, worin die Leitung geführt wird. Die n müssen beidseitig der wand angebracht werden. Bei mechanischen Lüftungsleitungen sind die Durchtritte durch die brandabschnittsbildende Wand mit dem entsprechenden brandschutztechnischen Maßnahmen einzuhalten. Alternative: Alternativ zu dieser Maßnahme kann die Entwässerungsleitung aus Kunststoff im Bereich des Fluchtweges mit einer geprüften EI90-Verkleidung versehen werden. Dies gilt für alle Dimensionen! Zwischendecke EI90 Fluchtweg Hinweis: brandabschnittsbildende Wand Wenn energieführende Leitungen im Zwischendeckenbereich geführt werden, muss die Zwischendecke beidseitig in EI90 ausgeführt sein. Leitungen über Fluchtwegen (Abbildung 12) 5.5 Leitungsführung in Garagen und Kellern Bei Garagen und Kellern sind folgende Punkte zu beachten: Ist die Garage in mehrere Brandabschnitte unterteilt, oder durchläuft die Leitung angrenzende Brandabschnitte, so ist beim Durchtritt durch die brandabschnittsbildenden Bauteile dieser durch n zu sichern. Beim Durchtritt durch Wände sind beidseitig, beim Durchtritt durch Decken sind nur an der Deckenunterseite n vorzusehen. Bei mechanischen Lüftungsleitungen ist bei jedem Durchtritt durch brandabschnittsbildende Bauteile eine EI90-klappe vorzusehen. Fortluftleitungen von Garagenentlüftungsanlagen sind in einem eigenen brandbeständigen Schacht bis ins Freie zu führen. Die Verlegung von vertikalen Leitungen außerhalb der Garage/des Kellers muss in Installationsschächten erfolgen. In diesen Schächten dürfen keine energieführenden Leitungen geführt werden. Die Einmündung der freiliegenden Leitung (in Garage/Keller) in den Installationsschacht ist mit einer (Deckenunterkante) zu sichern. Generell ist der Installationsschacht an der Kellergeschoßdecke sowie an der obersten Geschoßdecke EI90 abzuschotten und der Durchtritt der Leitung mit einer an der Deckenunterseite zu sichern. Innerhalb eines Brandabschnittes in Garagen/Kellern sind keine weiteren brandschutztechnischen Maßnahmen erforderlich. Die Entwässerungsleitung kann frei verlegt werden. 16. POLOPLAST

6.1 Empfehlung zur Ausführung der Installationsschächte Sollten an die Fallleitung in den Geschoßen oberhalb der Garage/des Kellers Leitungen angeschlossen werden, ist die Ausführung des Schachtes als Schacht zu empfehlen (geschoßweise Abschottung der Deckendurchbrüche). Sollten an die Fallleitung in den Geschoßen oberhalb der Garage/des Kellers keine Leitungen angeschlossen werden, ist die Ausführung des Schachtes als Schacht zu empfehlen. Die schachtumgrenzenden Wände sind als brandabschnittsbildende Bauteile auszuführen und der Deckendurchbruch der Kellerdecke EI90 abzuschotten. Installationsschächte sind Systeme, die gemäß EN 1366-5 geprüft und nach EN 13501-1 klassifiziert sind. 6.2 Verschließen von Decken- und Wanddurchbrüchen Das nachträgliche Verschließen von Durchbrüchen, Öffnungen und Ringspalten hat unbedingt gas- und rauchdicht zu erfolgen. Das Verschließen kann z. B. mittels Weich- oder Hartschott (Vorsicht Körperschallbrücken) erfolgen. Empfehlung: Als sinnvoll hat sich das Einlegen von Gasbetonsteinen beim Deckenbetonieren erwiesen, wo nachträglich mittels Kronenbohrer die notwendige Lochanordnung einfach und schnell hergestellt werden kann. 6.2.1 Befestigung auf Weichschott Bei Deckenabschottungen aus Weichschott ist für eine ausreichende Befestigungsmöglichkeit der einrichtung zu sorgen. Z. B. mittels einer Montageschiene auf der Deckenoberkante, wo die Befestigung erfolgt. Bei Wandabschottungen aus Weichschott kann die Montage der einrichtung bei beidseitiger Montage analog der Montage bei Leichtbauwänden durchgeführt werden. Bei einseitiger Montage auf Weichschott ist analog zur Montage bei Deckenabschottung für eine ausreichende Befestigungsmöglichkeit zu sorgen, z.b. mittels Gewindestangen durch das Weichschott. 6.2.2 Verschließen des Ringspaltes Generell ist der Ringspalt zwischen Entwässerungsleitung bzw. mechanischer Lüftungsleitung und Decke bzw. Wand mit unbrennbarem Material gas- und rauchdicht zu verschließen. Dies kann z. B. durch Ausgießen mit schwindungsfreiem Beton, Ausstopfen mit nichtbrennbarer Steinwolle oder Auffüllen mit einer geprüften und klassifizierten masse erfolgen. 6.2.3 Zulassung Es sind ausschließlich geprüfte und zugelassene einrichtungen einzusetzen. Dies bedeutet, Abschottungen müssen nach EN 13501-2 und klappen nach EN 13501-3 klassifiziert sein. Bezüglich der möglichen Montagevarianten ist mit dem Hersteller/Vertreiber der n bzw. klappen gegebenenfalls Rücksprache zu halten. Die Montagevorschriften des Herstellers/ Vertreibers sind zwingend einzuhalten. POLOPLAST. 17

hinweise 6.3 für Lüftungsanlagen BRANDSCHUTZ ALLGEMEIN DEFINITIONEN SCHACHTWÄNDE TYP A (EI90) SCHACHTWÄNDE TYP B SONSTIGE BAUTEILE Auch bei Zentrallüftungsanlagen mit ständigem Unterdruck sind einrichtungen (klappen, Luftrückschlagklappen, Kaltrauchsperren) vorzusehen. Bei statischen Lüftungen für Schleusen, Heizräume, innenliegende Räume sind die Zu- und Abluftkanäle vom jeweiligen Brandabschnitt bis ins Freie brandschutztechnisch EI90 zu verkleiden. Zu- und Abluftleitungen pro Brandabschnitt können in einer gemeinsamen EI90-Verkleidung geführt werden. Es sind keine klappen und Lüftrückschlagklappen in diesen Leitungen erlaubt. Abluftleitungen von Garagenentlüftungsanlagen sind in einem eigenem EI90-Schacht ins Freie zu führen. Abluftleitungen von Müllräumen sind in einem eigenem EI90-Schacht ins Freie zu führen. In Traforäumen sind brennbare Lüftungsleitungen EI90 zu isolieren oder in einer EI90-Zwischendecke zu führen. Die Richtlinien der örtlichen Elektrizitätswerke sind einzuhalten. In Fernwärme-Umformerräumen sind brennbare Lüftungsleitungen EI90 zu verkleiden oder in einer EI90- Zwischendecke zu führen. Die Richtlinien der Fernwärmewerke sind einzuhalten. Dachböden sind in der Regel eigene Brandabschnitte und Leitungsführungen bzw. Austritte von Leitungen aus Schächten sind gemäß den gültigen Richtlinien brandschutztechnisch zu sichern. 6.4 Kennzeichnung von einrichtungen Es sind alle eingebauten einrichtungen (Manschetten, Klappen usw.) mit einem Kennzeichnungsschild, welches dauerhaft am Bauwerk fixiert wird, klar zu kennzeichnen. Darauf muss klar ersichtlich sein: Bezeichnung und Fabrikat Feuerwiderstandsklasse Zulassungsnummer Hersteller bzw. Vertreiber Bezeichnung/Nummerierung gemäß Installations- oder plan Montagedatum Montagefi rma poloplast GmbH & Co KG Poloplast-Straße 1. A-4060 Leonding. Austria. www.poloplast.com Brandabschottung gemäß EN 13501-2 System: Intumex RS10/30 oder Intumex RS10/60 HINWEISE Klassifi kationsbericht: Feuerwiderstandsdauer: 120.831.05-KB z.b. EI90 (der geforderte Wert) Einbaudatum: z.b. 12.12.2012 Ausführender Betrieb: z.b. Firma Max Mustermann BRANDSCHUTZ- MANSCHETTE Diese Abschottung darf nicht beschädigt werden. Bei Beschädigungen umgehend den Hersteller der Abschottung oder die Werksleitung, Abteilung Sicherheit, Hausverwaltung etc. benachrichtigen. Beispiel Kennzeichnungsschild POLO-BSM In plänen, Installationsplänen und Dokumentationen sind die einrichtungen einzutragen. 18. POLOPLAST

BRanDSChUtZManSChEttE 7.1 polo-bsm Die Ansprüche an wirkungsvollen werden durch die Systemlösung + Kunststoffrohr einfach, effi zient und sicher erfüllt. Vom speziellen laminat in der Manschette wird das Rohr in Minutenschnelle feuer- und gasdicht verschlossen. Eine Ausbreitung des Brandes durch die Rohröffnung kann somit verhindert werden. Insbesondere in brandgefährdeten Gebäudeteilen, z.b. in Tiefgaragen, ist die POLOPLAST-Systemlösung sehr effektiv. BRANDSCHUTZ ALLGEMEIN Vorteile bei Kunststoffrohren Systemlösung mit zuverlässiger wirkung Feuer-, rauch- und gasdichter Abschluss von Brandabschnitten beugt der Rauch- und Brandüberleitung in benachbarte Brandabschnitte vor Einfacher, praxisgerechter Einbau und problemlose Nachrüstung durch minimalen Platzbedarf 18-fache Volumsvergrößerung des laminates deckt die in der Praxis vorkommenden Einbausituationen souverän ab Hohe Funktionssicherheit dank Unempfi ndlichkeit gegen Klimaeinfl üsse (Frost, Hitze, Feuchtigkeit, etc.) POLO-BSM (Abbildung 13) DEFINITIONEN SCHACHTWÄNDE TYP A (EI90) Zugelassen für die Programme POLO-KAL NG und POLO-KAL 3S in den Ländern* ) Österreich und Deutschland. * ) POLO-BSM, System Intumex RS10 für die Feuerwiderstandsklasse EI90-U/U für Hausabfl uss-programme aus Kunststoff > in Österreich geprüft nach ÖNORM EN 1366-3 und klassifi ziert nach EN 13501-2 > in Deutschland vom DIBt mit der Zulassungsnummer Z-19.17-1747 (Intumex) zugelassen SCHACHTWÄNDE TYP B 7.2 technische Daten 7.2.1 Einsatzbereich Die POLO-BSM, System Intumex RS10, geprüft nach ÖNORM EN 1366-3 und klassifi ziert nach ÖNORM EN 13501-2 für EI90-U/U, kann für folgende Abfl uss-programme aus Kunststoffen mit Brandverhalten D-S2, d1 nach EN 13501-1 eingesetzt werden: SONSTIGE BAUTEILE Hausabfluss Standardeinbau - POLO-KAL NG von DN/OD 32-250 mm - POLO-KAL 3S von DN/OD 75-160 mm - PP-HT und PE von DN/OD 50-160 mm Hauskanal Standardeinbau - PVC von DN/OD 110-200 mm HINWEISE Einbau über Muffe - POLO-KAL NG von DN/OD 50-160 mm - POLO-KAL 3S von DN/OD 75-160 mm Schrägdurchführung 45 - POLO-KAL NG von DN/OD 50-125 mm - POLO-KAL 3S von DN/OD 75-125 mm BRANDSCHUTZ- MANSCHETTE POLOPLAST. 19

7.2.2 Systembeschreibung Bei Feuer- und Hitzeeinwirkung wird das Kunststoffrohr plastisch und verformt sich. Gleichzeitig expandiert das spezielle laminat Intumex L mit einem Druck von bis zu 10 bar, ab einer Temperatur von 150 C, um ein Vielfaches seines ursprünglichen Volumens und verschließt so den entstehenden Hohlraum des abschmelzenden Kunststoffrohrs wieder vollständig. Die dabei entstehende Schaumkruste ist nachweislich ein sicherer Schutz gegen Rauch- und Feuerausbreitung zur brandabgekehrten Seite. Abbrandversuch (Abbildung 14) 7.2.3 Prüfungen Der Nachweis der Prüfung von POLO-BSM n ist durch Prüfzeugnisse der Staatlich Autorisierten Prüf- und Versuchsanstalt IBS dokumentiert (Klassifizierungsbericht Nr. 120 831 05-KB). Geprüft nach ÖNORM EN 1366-3 und klassifiziert nach ÖNORM EN 13501-2. 7.2.4 Nennweiten Abmessungen Gewichte Standardeinbau Type Rohr DN/OD Art.Nr. Laschen (Stück) ID (mm) OD (mm) D max. (mm) Höhe (mm) Gewicht (kg) Netto 032/30 32 32 2813 2 40 52 125 30 0,05 040/30 40 40 2814 3 48 65 120 30 0,07 050/30 50 50 2815 3 60 78 125 30 0,09 075/30 75 75 2818 3 85 108 158 30 0,14 090/30 90 90 2819 4 100 123 196 30 0,21 110/30 110 110 2820 4 120 144 216 30 0,23 125/30 125 125 2821 4 135 158 228 30 0,26 160/30 160 160 2822 5 170 205 264 30 0,43 200/30 200 200 2823 5 210 244 305 60 0,95 250/30 250 250 2824 6 260 320 370 60 1,82 Einbau über Muffe (siehe Abbildung 20) Type Rohr DN/OD Bezeichnung Bezeichnung Art.Nr. Laschen (Stück) ID (mm) OD (mm) D max. (mm) Höhe (mm) Gewicht (kg) Netto 063/60 50 50M 2802 3 71 88 144 60 0,20 090/60 75 75M 2807 4 100 123 196 60 0,38 110/60 90 90M 2808 4 120 144 210 60 0,44 125/60 110 110M 2809 5 135 158 228 60 0,48 160/60 125 125M 2810 5 170 205 265 60 0,81 200/60 160 160M 2823 5 210 244 305 60 0,95 20. POLOPLAST

für Schrägdurchführung 45 (siehe Abbildung 19) Type Rohr DN/OD Bezeichnung Art.Nr. Laschen (Stück) ID (mm) OD (mm) D max. (mm) Höhe (mm) Gewicht (kg) Netto 075/60 50 50S 2806 3 85 108 156 60 0,27 110/60 75 75S 2808 4 120 144 210 60 0,44 125/60 90 90S 2809 4 135 158 228 60 0,48 140/60 110 110S 2811 4 146 175 252 60 0,63 160/60 125 125S 2810 5 170 200 265 60 0,81 OD ID D max. Technische Daten POLO-BSM (Abbildung 15) 7.3 Verlegung Beim Einbau der in die Wand- oder Deckenöffnung können die Befestigungslaschen umgebogen werden. Die Befestigung der an der Wand oder Decke muss mit dem mitgelieferten Befestigungsmaterial erfolgen. 7.3.1 Deckeneinbau Bei dieser Einbauart wird die POLO-BSM System Intumex RS10/30 oder RS10/60 in die Deckenöffnung eingebaut oder an der Deckenunterkante befestigt. POLO-BSM in Decke (Abbildung 16) 7.3.2 Wandeinbau Bei dieser Einbauart werden die POLO-BSM n System Intumex RS10/30 oder RS10/60 an beiden Seiten der Wand montiert oder beidseitig in die Wand eingebaut. Bei Leicht- oder Trockenbauweise müssen die n durchgeschraubt werden. POLO-BSM in Leichtbauwand (Abbildung 17) POLOPLAST. 21

Wird die Schachtwand in EI90 ausgeführt (mehrfach beplankt), so muss die in die Schachtwand eingebaut werden. POLO-BSM in Leibung Leichtbauwand (Abbildung 18) 7.4 Sondereinbauten 7.4.1 Schrägeinbau 45 7.4.2 Einbau über Muffe Schrägeinbau 45 (Abbildung 19) Einbau über Muffe (Abbildung 20) Aufgrund der aktuellen praxis wurde das Anwendungsgebiet der POLOPLAST um die oben abgebildeten Bereiche erweitert. Es ist somit möglich, sowohl bei Schrägeinbau 45 als auch bei Einbau über Muffe die speziell geprüfte POLO-BSM von POLOPLAST mit 6 cm Höhe zu verwenden. 22. POLOPLAST

7.5 Ausschreibungstexte Auszug aus der standardisierten Leistungsbeschreibung LB-Haustechnik LG 66 Abwasseranlagen 66.10 n für Kunststoffrohre (KR) Ständige Vertragsbestimmungen: 66.10.10 mit EI90-U/U-Klassifizierung Absicherung der Durchführung eines Kunststoffrohres durch einen Brandabschnitt EI90 bei einseitiger Brandbelastung mit einer (Kunstst-M einseitig), geeignet für alle Abflussrohre aus PP, PE, ABS, PVC sowie Verbundrohre. Manschettenkörper aus nichtrostendem Stahlblech, die Füllmasse expandiert ab 130 Grad Celsius auf das 10-fache Volumen mit einem Druck bis zu 10 bar. Rohrmaterial : Wanddicke : Angegeben ist der Rohraußendurchmesser DN/OD (DN) in mm. Angebotenes Erzeugnis :... A Kunstst-M einseitig DN32 ST B Kunstst-M einseitig DN40 ST C Kunstst-M einseitig DN50 ST D Kunstst-M einseitig DN75 ST E Kunstst-M einseitig DN90 ST G Kunstst-M einseitig DN110 ST H Kunstst-M einseitig DN125 ST I Kunstst-M einseitig DN160 ST J Kunstst-M einseitig DN200 ST K Kunstst-M einseitig DN250 ST POLOPLAST. 23

Normen 8.1 Normen und Richtlinien Für Hausabflusssysteme gelten: Für Abschottungen: Prüfnorm ÖNORM EN 1366-3 Klassifizierungsnorm ÖNORM EN 13501-2 OIB-Richtinie 2 Für Lüftungsleitungen und deren Verkleidung: Prüfnorm EN 1366-1 Klassifizierungsnorm EN 13501-3 Für Installationsschächte und Kanäle: Prüfnorm EN 1366-5 Klassifizierungsnorm EN 13501-2 Für klappen: Prüfnorm EN 1366-2 Prüfnorm ÖNORM H6025 Klassifizierungsnorm EN 13501-3 24. POLOPLAST

Notizen POLOPLAST. 25

26. POLOPLAST Notizen

Notizen POLOPLAST. 27

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