Brandschutz bei Lüftungsanlagen nach DIN Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen

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1 Brandschutz bei Lüftungsanlagen nach DIN Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen Brandschutzfachtag Stuttgart 6. April 2017 Dipl. Ing. Manuel Tiedemann Gruner GmbH, Hamburg 1 Brandschutzfachtag - Stuttgart April 2017

2 Information Gruner Brandschutz > Geschäftsbereich Brandschutz über 65 Mitarbeiter > Standorte Stuttgart, Köln, Hamburg, Wien, Zürich, Bern > Hauptsitz in Basel 2 Brandschutzfachtag - Stuttgart April 2017

3 Kompetenzen > Beratung > Brandschutzkonzepte > Fachbauleitung > Qualitätssicherung > Ingenieurmethoden > Rauchversuche > Planung 3 Brandschutzfachtag - Stuttgart April 2017

4 Inhalt > DIN und Brandschutz > Bauordnungsrechtliche Anforderungen > Prüfkriterien gemäß der Zulassungsrichtlinie für Absperrvorrichtungen K und Konsequenzen > Hinweise des DIBt > Umsetzungsmöglichkeiten und Grenzen / Beispiele > Fazit 4 Brandschutzfachtag - Stuttgart April 2017

5 DIN und Brandschutz > Anwendungsbereich der DIN > Diese Norm gilt für Entlüftungsanlagen mit Ventilatoren zur Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster in Wohnungen und in ähnlichen Aufenthaltsbereichen, z. B. Wohneinheiten in Hotels. Andere Räume innerhalb von Wohnungen, z. B. Küchen oder Abstellräume, können ebenfalls über Anlagen nach dieser Norm entlüftet werden. > Die Lüftung von fensterlosen Küchen ist nicht Gegenstand dieser Norm. > Die Norm gilt nicht für Entlüftungsanlagen mit denen mehr als die doppelten, planmäßigen Mindest-Abluftvolumenströme gefördert werden. > Diese Norm setzt voraus, dass ein dem Abluftvolumenstrom entsprechender Außenluftstrom, über Undichtheiten in der Gebäudehülle und gegebenenfalls über Außenluftdurchlässe, vom Freien über die Wohn- und Aufenthaltsräume in die Ablufträume nachströmen kann. 5 Brandschutzfachtag - Stuttgart April 2017

6 DIN und Brandschutz > Hinweise zum Brandschutz in der DIN > Wenn die Entlüftungsanlagen nach den Vorgaben dieser Norm aufgebaut sind, gelten die in der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (M-LüAR), Abschnitt 7 Besondere Bestimmungen für Lüftungsanlagen nach DIN , genannten Anforderungen. [Abschnitt 5.5] > Die brandschutztechnischen Eigenschaften der verwendeten Bauteile sind nach den Vorschriften der Landesbauordnungen nachzuweisen. [Abschnitt 7.1.3] > In der DIN werden die Anforderungen an den Brandschutz nicht konkret festgelegt, es wird auf die M-LüAR verwiesen. 6 Brandschutzfachtag - Stuttgart April 2017

7 Bauordnungsrechtliche Anforderungen Lüftungsanlagen müssen betriebssicher und brandsicher sein [ 41 (1) MBO] Lüftungsleitungen dürfen raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur überbrücken, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder wenn Vorkehrungen hiergegen getroffen sind. [ 41 (2) MBO] M-LüAR Muster- Lüftungsanlagen -Richtlinie 7 Brandschutzfachtag - Stuttgart April 2017

8 Bauordnungsrechtliche Anforderungen > M-LüAR Abschnitt 7 wurde grundsätzlich überarbeitet und in drei Abschnitte unterteilt > Alt: 7. Besondere Bestimmungen für Lüftungsanlagen nach DIN :2009 > Neu: 7. Lüftungsanlagen für besondere Nutzungen > 7.1 Lüftungsanlagen zur Be- und Entlüftung von Wohnungen sowie abgeschlossenen Nutzungseinheiten max. 200 m² > 7.2 Lüftungsanlagen mit Ventilatoren für die Lüftung von Bädern und Toilettenräumen > 7.3 Lüftung von nichtgewerblichen Küchen 8 Brandschutzfachtag - Stuttgart April 2017

9 Bauordnungsrechtliche Anforderungen > 7.1 Lüftungsanlagen zur Be- und Entlüftung von Wohnungen sowie abgeschlossenen Nutzungseinheiten max. 200 m² > Abweichend von den Abschnitten 3-6 dieser Richtlinie sind in Lüftungsanlagen für Wohnungen sowie für Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 200 m² Fläche anstelle von Brandschutzklappen auch Absperrvorrichtungen ausgenommen Absperrvorrichtungen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung für die Verwendung in Abluftleitungen nach DIN zulässig, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: [ ] Absperrvorrichtungen K30/60/ dürfen in Anlagen zur Be- und oder Entlüftung von Wohungen nicht verwendet werden 9 Brandschutzfachtag - Stuttgart April 2017

10 Bauordnungsrechtliche Anforderungen > 7.2 Lüftungsanlagen mit Ventilatoren für die Lüftung von Bädern und Toilettenräumen > Bad-/WC-Lüftungsanlagen dürfen gemäß Abschnitt 7.1 ausgeführt werden. > Die Absperrvorrichtungen sind zur Verhinderung einer Brandübertragung innerhalb von Geschossen nicht zulässig (z. B. bei der Überbrückung von Flur- oder Trennwänden). > Daneben werden die Anforderungen des Brandschutzes auch erfüllt, wenn bei Verwendung von Absperrvorrichtungen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung für die Verwendung in Abluftleitungen von Entlüftungsanlagen nach DIN : die folgenden Bestimmungen eingehalten werden: 10 Brandschutzfachtag - Stuttgart April 2017

11 Bauordnungsrechtliche Anforderungen 1. Vertikale feuerwiderstandsfähige Lüftungsleitungen (Hauptleitungen) müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und eine Feuerwiderstandsklasse haben (L30/ L60/ L90 oder F30/ F60/ F90 oder europäisch hierzu gleichwertige Klassifizierung), die der Feuerwiderstandsfähigkeit der durchdrungenen Decken entspricht. 2. Schächte für Lüftungsleitungen müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und eine Feuerwiderstandsklasse haben (L30/ L60/ L90 oder F30/ F60/ F90 oder europäisch hierzu gleichwertige Klassifizierung), die der Feuerwiderstandsfähigkeit der durchdrungenen Decken entspricht. 3. Hauptleitungen im Innern von feuerwiderstandsfähigen Schächten sowie gegebenenfalls außerhalb der Schächte liegende Anschlussleitungen zwischen Absperrvorrichtung und luftführender Hauptleitung müssen aus Stahlblech bestehen. Die Anschlussleitungen zwischen Schachtwandung und außerhalb des Schachtes angeordneten Absperrvorrichtungen dürfen jeweils nicht länger als 6 m sein; die Anschlussleitungen dürfen keine Bauteile mit geforderter Feuerwiderstandsfähigkeit überbrücken. Anschlussleitungen innerhalb von Schächten müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. 4. der Querschnitt der Absperrvorrichtungen (Anschlussquerschnitt) darf maximal 350 cm² betragen. 11 Brandschutzfachtag - Stuttgart April 2017

12 Bauordnungsrechtliche Anforderungen 12 Brandschutzfachtag - Stuttgart April 2017

13 Bauordnungsrechtliche Anforderungen > Luftführende Hauptleitungen dürfen einen maximalen Querschnitt von cm² nicht überschreiten. Sie dürfen 1. als feuerwiderstandsfähige Lüftungsleitungen oder als feuerwiderstandsfähiger Schacht ausgebildet werden; innerhalb dieser luftführenden Hauptleitung dürfen keine Installationen verlegt sein und die Absperrvorrichtungen müssen im Wesentlichen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (Bild 6.3.1), 13 Brandschutzfachtag - Stuttgart April 2017

14 Bauordnungsrechtliche Anforderungen > Luftführende Hauptleitungen dürfen einen maximalen Querschnitt von cm² nicht überschreiten. Sie dürfen 2. in einem feuerwiderstandsfähigen Schacht bis cm² Querschnitt verlegt werden; die Absperrvorrichtung muss im Wesentlichen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen; weitere Installationen im Schacht sind unzulässig (Bild 6.3.2) oder 14 Brandschutzfachtag - Stuttgart April 2017

15 Bauordnungsrechtliche Anforderungen > Luftführende Hauptleitungen dürfen einen maximalen Querschnitt von cm² nicht überschreiten. Sie dürfen 3. in einem feuerwiderstandsfähigen Schacht größer cm² Querschnitt verlegt werden, wenn der Restquerschnitt zwischen Schacht und luftführender Hauptleitung mit einem mindestens 100 mm dicken Mörtelverguß in der Ebene der jeweiligen Geschossdecke vollständig verschlossen ist; weitere Installationen sind nur aus nichtbrennbaren Baustoffen für nichtbrennbare Medien zulässig (Bild ). Die Notwendigkeit brandschutztechnischer Maßnahmen für diese weiteren Installationen bleibt unberührt. 15 Brandschutzfachtag - Stuttgart April 2017

16 Bauordnungsrechtliche Anforderungen > In den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Absperrvorrichtungen in Lüftungsanlagen der Bauart nach DIN werden insbesondere folgende Anwendungen zugelassen: 1. Abluftanlagen von Sanitärräume mit / ohne Fenster, auch in nicht Wohngebäuden 2. Abluftanlagen von Wohnungsabstellräumen und Wohnungsküchen 3. Lüftungsanlagen in Anlehnung an DIN , bei denen die Zuluft über Leitungen herangeführt wird Freies Abströmen aus den Hauptleitungen 16 Brandschutzfachtag - Stuttgart April 2017

17 Prüfkriterien gemäß der Zulassungsrichtlinie für Absperrvorrichtungen K und Konsequenzen > Die Prüfung der Absperrvorrichtungen in Lüftungsleitungen nach DIN ist eine Systemprüfung. Es wird die Absperrvorrichtung immer in Zusammenhang mit dem zugehörigen Schacht (und der evtl. zugehörigen Wickelfalzleitung) geprüft; für das Bestehen der Prüfung sind u.a. die Temperaturen auf der Schachtwand in dem über dem Brandraum befindlichen Geschoss entscheidend. Der Versuchsaufbau besteht aus einem oben offenen vertikalen Schacht über drei Geschosse; durch das offene Ende ist ein freies Abströmen der Abluft nach oben begünstigt durch den natürlichen Auftrieb möglich; im Brandfall wird der natürliche Auftrieb aufgrund der eindringenden Temperatur und der damit erhöhten Temperaturdifferenz verstärkt. > Die Zulassungsrichtlinie für Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung in Lüftungsleitungen entsprechend DIN sieht für die Zulassungsprüfung am oberen Ende des Schachtes und der Leitung eine Klappe zum Schließen des Schachtes und der Leitung vor; während des Brandversuchs wird diese Klappe von der 85. bis zur 90. Minute geschlossen. Diese Vorgabe dient der Prüfung der Dichtigkeit des Systems. Zahlreiche Brandversuche zeigten, dass mit Schließen der Klappe die Temperaturen auf der Schachtwand in dem über dem Brandraum befindlichen Geschoss ansteigen. Bei Systemen nach DIN muss ein freies Abströmen der Abluft gewährleistet sein. 17 Brandschutzfachtag - Stuttgart April 2017

18 Hinweise des DIBt > Mit Veröffentlichung vom sah sich das DIBt aufgrund von Missbrauch der Produkte in der Vergangenheit veranlasst, ergänzende Festlegungen bzgl. der Verwendung von Absperrvorrichtungen K zu treffen. Diese sind in den aktuellen Verwendbarkeitsnachweisen übernommen worden. 18 Brandschutzfachtag - Stuttgart April Copyright 2015 Bureau Veritas All rights reserved

19 Hinweise des DIBt Hinweis: Abluftanlagen mit Wärmenutzung wie z.b. ALWN sind aus Sicht des Referenten keine klassische Wärmerückgewinnungsanlagen im Sinne der Zulassung, da die Wärme nicht der Zuluft zugeführt wird und können durchaus in Systeme nach DIN integriert werden. 19 Brandschutzfachtag - Stuttgart April Copyright 2015 Bureau Veritas All rights reserved

20 Umsetzungsmöglichkeiten und Grenzen / Beispiele > Nicht zulässige Verwendung von Absperrvorrichtungen K Hinweis: Aufgrund der Prüfbedingungen gemäß der Zulassungsrichtlinie für Absperrvorrichtungen K sind bei der Querung von Wänden mit erforderlichen Feuerwiderstand grundsätzlich Brandschutzklappen K30/60/90 oder europäisch gleichwertig klassifizierte zu verwenden. 20 Brandschutzfachtag - Stuttgart April Copyright 2015 Bureau Veritas All rights reserved

21 Umsetzungsmöglichkeiten und Grenzen / Beispiele > Ausführung im Bereich von Sanitärzellen in einer Beherbergungsstätte Hinweis: Bei brandschutztechnischer Zusammenlegung von zwei Zimmern über Abweichung von der M-BeVO Anschluss an eine Hauptleitung möglich. 21 Brandschutzfachtag - Stuttgart April Copyright 2015 Bureau Veritas All rights reserved

22 Umsetzungsmöglichkeiten und Grenzen / Beispiele > Schottlösungen 22 Brandschutzfachtag - Stuttgart April Copyright 2015 Bureau Veritas All rights reserved

23 Umsetzungsmöglichkeiten und Grenzen / Beispiele > "Schachtlösung" 23 Brandschutzfachtag - Stuttgart April Copyright 2015 Bureau Veritas All rights reserved

24 Umsetzungsmöglichkeiten und Grenzen / Beispiele > Aus Sicht des Referenten kritische Lösung Bewertung: Nach Schließen der BSK z.b. K90 ist das freie Abströmen nicht gewährleistet. Die Auslösetemperatur der BSK liegt bei 72 C, der vollstände Verschluss des Absperrventils muss nach 10 Min bei 160 C erfolgen. 24 Brandschutzfachtag - Stuttgart April Copyright 2015 Bureau Veritas All rights reserved

25 Umsetzungsmöglichkeiten und Grenzen / Beispiele > Schottlösung mit zentralem Ventilator und Zusammenführung der Hauptleitungen Hinweis: Auch hier muss das freie Abströmen ermöglicht werden. Entweder über den Ventilator selbst oder über eine Bypass Lösung. Abweichung von der Lotrechten (Verzug) gemäß Zulassungen grundsätzlich auch ohne Berechnung zulässig, sofern das freie Abströmen möglich ist. 25 Brandschutzfachtag - Stuttgart April Copyright 2015 Bureau Veritas All rights reserved

26 Umsetzungsmöglichkeiten und Grenzen / Beispiele > Ein Sammelkasten ist ausschließlich per Definition der DIN zum Anschluss mehrerer Hauptleitungen vor dem Ventilator erforderlich. Dieser hat brandschutztechnisch keine Relevanz und kann aus Sicht des Referenten mit dem Ventilator zusammengefasst werden > Auch kann brandschutztechnisch eine Leitung selbst der Sammelkasten sein 26 Brandschutzfachtag - Stuttgart April Copyright 2015 Bureau Veritas All rights reserved

27 Umsetzungsmöglichkeiten und Grenzen / Beispiele > Möglichkeiten zur Verhinderung einer Kaltrauchweiterleitung Sinnvoll, um eine Rauchvertragung in das darunter liegende Geschoss zu verhindern. 27 Brandschutzfachtag - Stuttgart April Copyright 2015 Bureau Veritas All rights reserved

28 Umsetzungsmöglichkeiten und Grenzen / Beispiele > Nicht gewerbliche Küchen Der Anschluss von Dunstabzugsanlagen oder Dunstabzugshauben ist nur an eigene Abluftleitungen, [ ], zulässig 28 Brandschutzfachtag - Stuttgart April Copyright 2015 Bureau Veritas All rights reserved

29 Umsetzungsmöglichkeiten und Grenzen / Beispiele > Nicht gewerbliche Küchen Abweichend von Abschnitt 8.1 Satz 2 dürfen Abluftleitungen aus Stahlblech von Dunstabzugshauben in Wohnungsküchen gemeinsam in einem feuerwiderstandsfähigen Schacht verlegt sein; die Schächte dürfen keine anderen Leitungen enthalten. 29 Brandschutzfachtag - Stuttgart April Copyright 2015 Bureau Veritas All rights reserved

30 Fazit > Absperrvorrichtungen K können auch weiterhin verwendet werden > Klarstellung der Einsatzmöglichkeiten durch die M-LüAR > Abweichungen von technischen Baubestimmungen (auch zukünftig) möglich > Individuelle Lösungen in Abstimmung mit den Behörden möglich 30 Brandschutzfachtag - Stuttgart April Copyright 2015 Bureau Veritas All rights reserved

31 Vielen Dank! Fragen? > > > + 49 (40) > 31 Brandschutzfachtag - Stuttgart April 2017

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