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Transkript:

Seite 1 von 7 Preisblatt Netznutzung Stromnetz (V1/2017 Stand: Okt 2016) Gültig ab 01.01.2017 bis 31.12.2017 Nachfolgend sind die vorläufigen Preise für die Netznutzung des Stromnetzes in Ludwigsburg und Kornwestheim (Regelzone Transnet BW) der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH in 2017aufgeführt -die Aufschläge bzw. Umlagen ab S. 4 werden nach Gesetzeslage angepasst Bei Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresbenutzungsdauer T von mindestens 2.500 h/a Entnahmeebene Leistungspreis pro Jahr Umspannung zur Mittelspannung 46,45 0,15 Mittelspannungsnetz 56,04 0,36 Umspannung zur Niederspannung 65,07 0,50 Niederspannungsnetz 61,83 0,84 Bei Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresbenutzungsdauer T von weniger als 2.500 h/a Entnahmeebene Leistungspreis pro Jahr Umspannung zur Mittelspannung 5,98 1,77 Mittelspannungsnetz 6,55 2,34 Umspannung zur Niederspannung 8,18 2,78 Niederspannungsnetz 10,17 2,91 Bei Kunden mit Lastgangzählung und nur monatlicher Abnahme Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Monatsleistungspreissystem Leistungspreis / kw u. Monat Umspannung zur Mittelspannung 7,74 0,15 Mittelspannungsnetz 9,34 0,36 Umspannung zur Niederspannung 10,84 0,50 Niederspannungsnetz 10,31 0,84

Seite 2 von 7 Alle Preise zuzüglich Entgelte für Messstellenbetrieb, Mehrkosten gem. den Aufschlägen, Konzessionsabgaben und Umsatzsteuer. Allen städtischen Anlagen in Niederspannung wird ein Kommunalrabatt von 10 % auf die Arbeits- und Leistungspreise gewährt. Erfolgt die Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung erhöhen sich die bilanzierungsund abrechnungsrelevanten Arbeitsmengen und Leistungswerte zum Ausgleich der Transformatorenverluste um 2,0 %. Netzreservekapazität bei Kunden mit Eigenerzeugung Inanspruchnahme der Netzreservekapazität 1) Entnahmeebene 0-200 h/a 201-400 h/a 401-600 h/a Umspannung zur Mittelspannung 14,96 17,95 20,95 Mittelspannungsnetz 21,84 26,21 30,57 Umspannung zur Niederspannung 27,27 32,73 38,18 Niederspannungsnetz 33,92 40,70 47,48 1) Bei Inanspruchnahme der Netzreservekapazität über 200 h/a bzw. 400 h/a erfolgt die Abrechnung über den Gesamtzeitraum gemäß der sich neu ergebenden Preisstufe. Bei einer Inanspruchnahme von mehr als 600 h/a wird das Netzentgelt nach den normalen Tarifen berechnet. Alle Preise zuzüglich Entgelte für Messung und Abrechnung, Mehrkosten gem. den Aufschlägen, Konzessionsabgaben und Umsatzsteuer. Der Preis der Netzreservekapazität beinhaltet auch die entsprechende Arbeit. bei Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung. 1. Preise für die Netznutzung Jahresgrundpreis Kundengruppe Netto Netto / a Kunden ohne Leistungsmessung 4,17 12,00 Speicherheizung 2,08 6,00 Wärmepumpen und sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen 3,13 9,00 Alle Preise zuzüglich Entgelte für Messstellenbetrieb, Mehrkosten gem. den Aufschlägen, Konzessionsabgaben und Umsatzsteuer. Allen städtischen Anlagen in Niederspannung wird ein Kommunalrabatt von 10 % auf die Arbeits- und Leistungspreise gewährt.

Seite 3 von 7 2. Mehr-/Mindermengen Die Mehr-/Mindermengen werden monatsweise ermittelt und gelten jeweils ab dem 6. Werktag eines Monats bis zum 5. Werktag des darauffolgenden Monats. Die aktuellen Entgelte finden Sie im Internet auf der Seite des BDEW https://www.bdew.de/internet.nsf/id/de_mehr-mindermengen-abrechnung Preise für Messung und Messstellenbetrieb Entgelte - Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung 1 Preis je Messeinrichtung bzw. Kunde Messstellenbetrieb / a MS - Mittelspannung (einschl. Umspannung HS/MS) Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz NS - Niederspannung (einschließlich Umspannung MS/NS) Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 780,00-180,00 480,00-24,00 Entgelte - Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung 2 Preis je Messeinrichtung bzw. Kunde Messstellenbetrieb / a Eintarifzähler 12,95 Zweitarifzähler 22,90 Telekommunikationskomponente mit Funkmodem oder Festnetzmodem Tarifschaltung Wandlersatz Basiszähler nach 21b (3a) und (3b) EnWG Zusätzliche Abrechnung auf Kundenwunsch Zusätzliche Auslesung auf Kundenwunsch 120,00 10,00 24,00 39,00 8,00 24,00 Im Leistungsumfang sind enthalten: 1) Lastgangzähler mit Messwandlern, Fernübertragung der Messdaten, Datenaufbereitung, tägliche, monatliche Datenbereitstellung an die erste Adresse per E-Mail (bei gegebener technischer Voraussetzung in der Kundenanlage und in Abstimmung mit dem Lieferanten). Bei kürzeren Zeiträumen werden die Preise zeitanteilig ermittelt. 2) Die Entgelte für Messstellenbetrieb beinhalten alle Ablesungen je Entnahmestelle innerhalb eines Jahres, die durch GPKE-Prozesse erforderlich werden. Sollte auf Wunsch des Kunden oder seines Bevollmächtigten die Messung öfters als einmal im Jahr erfolgen, so werden je zusätzlicher Messung ein Betrag in Höhe von 3,00 berechnet. Sonderfälle für die Berechnung der Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb: Sollte auf Wunsch des Kunden oder seines Bevollmächtigten die Entnahme oder Einspeisung ohne Lastgangzählung erfolgen, aber weiterhin eine Lastgangzählung eingebaut sein, so werden für die Bestimmung der Entgelte, die Entgelte mit Lastgangzählung berechnet.

Seite 4 von 7 Entgelte für Blindstrom Umspannung auf Mittelspannung Blindstrom Induktiv 1 Induktiv 2 Kapazitiv 1 Kapazitiv 2 ct / kvarh ct / kvarh ct / kvarh ct / kvarh 0,92 0,92 0,92 0,92 Mittelspannung 0,92 0,92 0,92 0,92 Umspannung auf Niederspannung Niederspannung 0,92 0,92 0,92 0,92 0,92 0,92 0,92 0,92 Liegt der Verschiebungsfaktor größer 50 % wird der Blindstrom gesondert in Rechnung gestellt. Aufschläge aufgrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft- Wärme-Kopplung (KWKG) Letztverbrauchergruppen / Endverbrauchskategorien (alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher) Preis ab 01.01.2017 Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich 1 Mio. kwh/a) Letztverbrauch bis 1 Mio. kwh pro Jahr je Abnahmestelle -0,028 Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über 1 Mio. kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C ) -0,028 Letztverbrauch, der über 1 Mio. kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht (Endverbrauchskategorie B ) 0,038 Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über 1 Mio. kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) -0,028 Letztverbrauch, der über 1 Mio. kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht; nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Endverbrauchskategorie C ) 0,025

Seite 5 von 7 Aufschläge aufgrund 17f des Gesetzes über die Elektrizitäts-und Gasversorgung (EnWG) (Offshore- Haftungsumlage) Letztverbrauchergruppen / Endverbrauchskategorien (alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher)) Preis ab 01.01.2017 Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich 1 Mio. kwh/a) Letztverbrauch bis 1 Mio. kwh pro Jahr je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über 1 Mio. kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C ) Letztverbrauch, der über 1 Mio. kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht (Endverbrauchskategorie B ) Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über 1 Mio. kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) Letztverbrauch, der über 1 Mio. kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht; nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Endverbrauchskategorie C )

Seite 6 von 7 Aufschläge aufgrund individueller Netzentgelte nach 19 Abs. 2 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) Letztverbrauchergruppen / Endverbrauchskategorien (alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher) Preis ab 01.01.2017 Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich 1 Mio. kwh/a) Letztverbrauch bis 1 Mio. kwh pro Jahr je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über 1 Mio. kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C ) Letztverbrauch, der über 1 Mio. kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht (Endverbrauchskategorie B ) Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über 1 Mio. kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) Letztverbrauch, der über 1 Mio. kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht, der dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen ist und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben Die Angaben aller Aufschläge erfolgt ohne Gewähr (Veröffentlichung Netztransparenz.de Stand???).

Entgelte für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung mit Einsatz eines Beauftragten der SWLB Seite 7 von 7 Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten Entgelte in Sperrung 45,00 Wiederinbetriebnahme 50,00 Wiederherstellung der Anschlussnutzung außerhalb der regulären Arbeitszeit nach Aufwand Erfolgloser Sperr- oder Entsperrversuch 45,00 Verwaltungspauschale für eine Stornierung des Sperrauftrages nach mitgeteiltem Sperrtermin (wird ausschließlich ohne Umsatzsteuer abgerechnet) 25,00 Allen Preisen werden die Konzessionsabgaben und die jeweils gültige Umsatzsteuer (derzeit 19 %) hinzugerechnet. Die Konzessionsabgabe nach der Konzessionsabgabenverordnung KAV vom 09.01.1992 und den bis heute veröffentlichten Änderungen beträgt in Ludwigsburg und Kornwestheim: 1. Schwachlaststrom 0,61 Cent 2. Strom, der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird 1,59 Cent 3. Strom bei Entnahme nach Sondervertrag 0,11 Cent Alle Angaben bezogen auf die Lieferung einer Kilowattstunde (kwh) ohne Umsatzsteuer. Auf städtische Abnahmestellen, die in Niederspannung versorgt werden, wird ein Rabatt von 10 % auf die Leistungs- und e gewährt. Hochlastzeitfenster für individuelle Netzentgelte nach 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV Hochlastzeitfenster für 2017 auf Basis der Lastgangdaten September 2015 bis August 2016 Jahreszeit Monate Hochlast-Zeitfenster (Umspannung zur Mittelspannung, Mittelspannungsnetz, Umspannung zur Niederspannung und Niederspannungsnetz) Frühling: März, April, Mai Mittelspannungsnetz: 13:30 Uhr 14:15 Uhr Sommer: Juni, Juli, August Keine Herbst: September, Oktober, November Umspannung zur Mittelspannung: 10:00 Uhr 15:00 Uhr und 16:45 Uhr 18:15 Uhr Mittelspannungsnetz: 10:30 Uhr 15:00 Uhr und 16:45 Uhr 18:15 Uhr Umspannung zur Niederspannung: 17:15 Uhr 19:00 Uhr Niederspannungsnetz: 17:30 Uhr 18:15 Uhr Winter: Januar, Februar, Dezember Umspannung zur Mittelspannung: 09:15 Uhr 19:00 Uhr Mittelspannungsnetz: 10:00 Uhr 18:45 Uhr Umspannung zur Niederspannung: 17:30 Uhr 19:45 Uhr Niederspannungsnetz: 17:45 Uhr 19:45 Uhr Hinweise: Bei den Veröffentlichungen vor dem 31.12.2016 handelt es sich um vorläufige Netzentgelte, die in 2017 voraussichtlich gelten werden. Sollten sich wesentliche Aspekte ergeben die eine Anpassung der Netzentgelte erfordern (z.b. Änderung der vorgelagerten Netzentgelte oder neue Abgaben und Umlagen für den Netzbetreiber), so kann dies bis zum 31.12. erfolgen.