EINFÜHRUNGSTARIFVERTRAG

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Transkript:

EINFÜHRUNGSTARIFVERTRAG IN EINEN ARZTSPEZIFISCHEN KONZERNTARIFVERTRAG FÜR UNTERNEHMEN DES HELIOS KONZERNS VOM 14. DEZEMBER 2006 (TV-ÄRZTE EINFÜHRUNG HELIOS) zwischen der HELIOS Kliniken GmbH - nachfolgend HELIOS genannt - einerseits und dem Marburger Bund, Bundesverband - nachfolgend MB genannt - andererseits

Inhaltsübersicht Präambel... 4 1 TV-Ärzte HELIOS...4 2 Verhandlungsschwerpunkte TV-Ärzte HELIOS... 4 3 Verhandlungszeitraum, Kündigungsrecht, Nachwirkung... 4 4 Inkrafttreten... 5 Anlagen: TV-Ärzte HELIOS (nebst Anlage) TV-Ärzte Entgelt HELIOS (nebst Anlagen) TV-Ärzte Umsetzung HELIOS (nebst Anlagen) TV-Ärzte PJ HELIOS 2

Vorbemerkung: Die Tarifpartner wollen in diesem Tarifvertrag diskriminierungsfreie Regelungen schaffen. Zur besseren Lesbarkeit wird lediglich die männliche Form Arzt verwendet und auf die weibliche Form verzichtet. Selbstverständlich sind die Bestimmungen des Tarifvertrages für beide Geschlechter gleichermaßen zutreffend und geltend. 3

Präambel HELIOS und der Marburger Bund (nachfolgend auch Tarifpartner genannt) sind sich über die Einführung eines umfassenden arztspezifischen Konzerntarifvertrages einig. Die Tarifpartner haben daher die aus den Anlagen ersichtlichen Tarifverträge (nachfolgend auch die vereinbarten Tarifverträge genannt) geschlossen in dem Einvernehmen, dass insbesondere im Hinblick auf die nachfolgend benannten Verhandlungsschwerpunkte noch Regelungsbedarf besteht, der unverzüglich und kurzfristig abschließend verhandelt und geeinigt wird. 1 TV-Ärzte HELIOS Die in Anlagen beigefügten vereinbarten Tarifverträge treten zum 1. Januar 2007 in Kraft. Sie finden Anwendung auf die von deren Geltungsbereich umfassten Unternehmen des HELIOS Konzerns nach näherer Maßgabe der Regelungen des Umsetzungstarifvertrages. 2 Verhandlungsschwerpunkte TV-Ärzte HELIOS Die Tarifpartner sehen im Hinblick auf die vereinbarten Tarifverträge noch abschließenden Regelungsbedarf, wobei die nachfolgenden Schwerpunkte im Vordergrund stehen: (1) Stufenregelung zum Bereitschaftsdienst im TV-Ärzte Entgelt HELIOS, (2) Mehrarbeitszuschlag für die Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme bei Rufbereitschaftsdiensten im TV-Ärzte Entgelt HELIOS, (3) Konkretisierung der familienbezogenen Bestandteile von Besitzständen nach dem TV-Ärzte Umsetzung HELIOS, (4) Befristung der Laufzeit der persönlichen, monatlichen Besitzstandszulage im TV-Ärzte Umsetzung HELIOS, (5) Tarifvertrag zur Qualifizierung gemäß dem TV-Ärzte Umsetzung HELIOS, (6) Regelung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, (7) weitere noch nicht abschließend geregelte Verhandlungsschwerpunkte. 3 Verhandlungszeitraum, Kündigungsrecht, Nachwirkung (1) Die Tarifpartner sind sich einig, dass die Verhandlungen nach 2 dieses Einführungstarifvertrages unverzüglich aufgenommen werden und bis 31. März 2007 abgeschlossen sein sollen. (2) Für den Fall, dass bis zu dem in vorstehendem Absatz 1 genannten Zeitpunkt zwischen den Tarifpartnern kein Verhandlungsergebnis erzielt werden kann, sind beide Tarifpartner berechtigt, die vereinbarten Tarifverträge unabhängig von den in den einzelnen Tarifverträgen vorgesehenen Laufzeiten und Kündigungsregelungen insgesamt oder jeweils einzeln bezogen auf einen der vereinbarten Tarifverträge unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende 1 Kalendermonats zu kündigen. (3) Dieser Tarifvertrag sowie die vereinbarten Tarifverträge wirken im Falle einer Kündigung nach vorstehendem Absatz 2 grundsätzlich nach. Die Nachwirkung endet jedoch spätestens 18 Monate nach Ablauf der Kündigungsfrist. 4

(4) Jeder der Tarifpartner kann bei Ausspruch einer Kündigung nach vorstehendem Absatz 2 bestimmen, dass die jeweiligen Tarifregelungen, die in den vereinbarten Tarifverträgen zu den in 2 genannten Verhandlungsschwerpunkten getroffen wurden, bereits mit Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr nachwirken. Macht ein Tarifpartner von dieser Option nach vorstehendem Satz 1 Gebrauch, so sind unverzüglich Verhandlungen über eine entsprechende Anpassung der bislang vereinbarten Regelungen aufzunehmen. 4 Inkrafttreten Dieser Einführungstarifvertrag tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft. Berlin, 14. Dezember 2006 Für die HELIOS Kliniken GmbH und die einbezogenen Konzernunternehmen Für den Marburger Bund, Bundesverband Dr. Francesco De Meo Geschäftsführer Konzernarbeitsdirektor Lutz Hammerschlag stv. Hauptgeschäftsführer Dorothea Schmidt Konzernleitung Personalmanagement/ -entwicklung Dr. Frank Ulrich Montgomery 1. Vorsitzender Rudolf Henke 2. Vorsitzender 5