Jugendfeuerwehr. im Stadtfeuerwehrverband Flensburg

Ähnliche Dokumente
Ordnung für die Jugendfeuerwehr im Stadtfeuerwehrverband Kiel

Jugendfeuerwehr Rendsburg-Eckernförde

Anlage 7. Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr

Name. 2 Aufgaben. 3 Mitglieder

Bestimmungen über die Jugendfeuerwehren Ostangeln und die Jugendfeuerwehr Steinbergkirche der Freiwilligen Feuerwehren im Amt Geltinger Bucht.

1 Namen, Sitz und Rechtstellung

Ordnung für die Jugendfeuerwehr Gettorf der Freiwilligen Feuerwehr Gettorf

Ordnung für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Busdorf

Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Neukirchen. Satzung der Gemeindejugendfeuerwehr Neukirchen. 1 Name. 2 Aufgaben. 3 Mitglieder

Kreisfeuerwehrverband Ludwigslust-Parchim

Anlage. Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel. 1 Name

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Remseck am Neckar

O r d n u n g. J u g e n d f e u e r w e h r

Samtgemeinde Holtriem. Grundsätze

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Förderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v.

Satzung der komba jugend mönchengladbach

Jugendordnung. 1 Name. 2 Mitgliedschaft

Satzung des Fördervereins der Jugendfeuerwehr Heikendorf

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ochtendung e.v. gegr. 1992

Grundsätze über die Organisation der Jugendfeuerwehr in den Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Eschede

S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v.

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.

GESCHÄFTSORDUNG der Arbeitsgemeinschaft Denkendorfer Vereine (ARGE)

Satzung. Neues Wohnen in Werne e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen: Neues Wohnen in Werne.

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz

Satzung der "Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) )"

Satzung. der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mecklenburg/Vorpommern

Satzung für den LandFrauenverein

Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck

Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung -

Anlage zu 11 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Syke (Jugendordnung) 1 Organisation. 2 Aufgaben und Ziele

Haigerloch Freiwillige Feuerwehr JUGENDORDNUNG

SATZUNG der LANDESSENIOREN- VERTRETUNG NRW e. V

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr der Stadt Mahlberg

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Dresden zur Satzung des Stadtfeuerwehrverbandes. 1 Name, Rechtsstellung, Sitz

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Neuleiningen e.v.

Altburschenschaft Germania 2004 Staufenberg

Geschäftsordnung (Satzung) des LandFrauenvereins Auf dem Delm

Anlage. Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Großenwiehe. 1 Name

Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG)

Jugendordnung. für die Jugendabteilung der freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Weinheim

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Musterordnung für eine Jugendabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr in Mecklenburg-Vorpommern

Satzung des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Blumberg

Gymnasium in Herrsching

Satzung Inhaltsverzeichnis

S A T Z U N G. 1 Name, Sitz

Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft ARGE. Geschäftsordnung. der Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung)

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Heistenbach e.v.

(2) Der Feuerwehrkommandant betreut die Jugendfeuerwehr. Die Jugendfeuerwehr untersteht seiner fachlichen Aufsicht.

Muster einer Satzung

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Frohnhofen e. V.

Satzung für den LAK Medien NRW 1

NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am SATZUNG. 1 Name, Sitz und Rechtsform

Satzung. Förderverein der Grundschule Kreuzäcker

Geschäftsordnung. kfd-diözesanverband Freiburg

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.

Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall e.v.

Satzung des Vereins Freiwillige Feuerwehr Niederlemp Stand: März 2010

Leselust in Baden. Satzung für Leselust in Baden e.v.

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.

Verein für Sport und Gemeinschaftspflege von 1968 e.v. Stapelfeld. Geschäftsordnung

OC Bochum Gelsenkirchen Satzung

Satzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms

Jugendordnung. Landesverband Kegeln/Bowling Sachsen-Anhalt e. V.

S a t z u n g. des Tourismusverbandes Vogtland e.v.

S a t z u n g. des Vereins. Haus und Grund Öhringen e. V. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Aufgaben des Vereins

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Oxbüll-Wees-Ulstrup e.v.

Jugendordnung für den Ortsverband München-Mitte

Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung

Satzung. Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen. Verkehrsverein Bingum e.v.

Satzung SPD Gemeindeverband Stemwede

Offizieller. Statuten

Satzung der Stadtjugendfeuerwehr Oberndorf a.n.

Vereinssatzung. Der Freiwilligen Feuerwehr Schreufa e.v.

Förderverein Freiwillige Feuerwehr Groß Denkte e. V. gegründet Satzung des Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Groß Denkte e.v.

Satzung. 2. Über Fahrten zu Auswärtsspielen kann bei genügendem Interesse der Vorstand entscheiden.

FÖRDERVEREIN E. V. der Ernst-Pinkert-Schule Grundschule der Stadt Leipzig S A T Z U N G

Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern.

Förderverein Freiwillige Feuerwehr Gartow e.v. Satzung. Name, Sitz und Rechtsform

Europäischer Verband des Wild- und Geflügel-Groß- und Außenhandels e.v.

1. Der Verein führt den Namen. 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Neuenstein-Mühlbach. Name, Sitz und Rechtsform

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Remshalden

Jugendordnung für die Jugendfeuerwehr Reinhardshagen

Satzung des Fördervereins des BSZ Kamenz, Hohe Str. 4, Kamenz

Satzung des Fördervereins Wirtschaft pro Metropolregion e.v.

Satzung des Tanzsportvereins STARLIGHT 2003 Gemünden e.v.

Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

Satzung. Förderverein Ahlenmoor e. V.

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Muster-Satzung. für Dekanatsverbände der Caritas-Konferenzen im Bistum Münster PRÄAMBEL

Vorstand Tagesordnung, Einladung, Sitzungsleitung Abstimmungen Protokollführung... 5

Transkript:

Geschäftsordnung für die Jugendfeuerwehr Präambel Für die Jugendfeuerwehr gilt die Satzung des Stadtfeuerwehrverbandes Flensburg, soweit diese Ordnung nichts anderes bestimmt. Diese Geschäftsordnung regelt alle Belange der Jugendarbeit auf der Ebene des Stadtfeuerwehrverbandes Flensburg. Sie nimmt keinen Einfluss auf die Inhalte der Jugendarbeit in den örtlichen Jugendabteilungen. Die Jugendabteilungen der örtlichen Flensburger Freiwilligen Feuerwehren treten nach außen als Jugendfeuerwehr auf. In formellen Angelegenheiten müssen sie als Jugendabteilungen benannt werden. 1 Name und Sitz 1.1 Die Jugendfeuerwehr ist der Zusammenschluss aller Jugendabteilungen. Sie ist die Jugendorganisation im Stadtfeuerwehrverband Flensburg. 1.2 Die Jugendfeuerwehr im Stadtfeuerwehrverband will das Gemeinschaftsleben und die demokratische Lebensform unter ihren Mitgliedern pflegen und fördern. Dazu gehören die feuerwehrtechnische Ausbildung und die Maßnahmen, die unter dem Begriff allgemeine jugendpflegerische Arbeit zusammengefasst sind. Der Sitz der Jugendfeuerwehr ist am Sitz des Stadtfeuerwehrverbandes Flensburg. 2 Aufgaben und Ziele Die Jugendfeuerwehr hat den Zweck, die in ihr zusammengeschlossenen Jugendabteilungen zu unterstützen, insbesondere durch: 2.1 Pflege der Kameradschaft und der inneren Zusammenarbeit in den Jugendabteilungen. 2.2 Aus- und Fortbildungen der Jugendfeuerwehrwartungen und Jugendgruppenleitungen 2.3 Organisation und Durchführung von überörtlichen Fahrten, Zeltlager, Treffen, Jugendfeuerwehrtagen sowie Leistungsnachweisen. 2.4 Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen, dem Flensburger Jugendring e.v. sowie dem Jugendbüro der Stadt Flensburg. 2.5 Vertretung der Interessen der Jugendabteilungen 2.6 Erfahrungsaustausch fördern. 2.7 Öffentlichkeitsarbeit durchführen 1

3 Mitglieder 3.1 Mitglieder sind die Jugendabteilungen. 3.2 Die Mitglieder haben die Jugendfeuerwehr im Stadtfeuerwehrverband bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und bei der Ausführung mitzuwirken. 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr im Stadtfeuerwehrverband haben die Pflicht und bzw. das Recht: 4.1 Bei der Gestaltung der Jugendarbeit auf der Stadtfeuerwehrverbandsebene aktiv mitzuarbeiten. 4.2 Vorschläge für die Organe abzugeben. 4.3 Bei Veranstaltungen aktiv mitzuarbeiten. 4.4 Die Kameradschaft zu pflegen und zu fördern. 4.5 Die Stadtjugendfeuerwehrwartung bei personellen Veränderungen zu informieren. 5 Organe Organe der Jugendfeuerwehr im Stadtfeuerwehrverband sind: 5.1 die Stadtjugendfeuerwehrversammlung 5.2 der Stadtjugendfeuerwehrausschuss 6 Stadtjugendfeuerwehrversammlung Die Stadtjugendfeuerwehrversammlung setzt sich zusammen aus: 6.1 Die Delegierten der Jugendabteilungen, bestehend aus: 6.1.1 dem Stadtjugendfeuerwehrausschuss 6.1.2 der Jugendgruppenleitung 6.1.3 drei weiteren Jugendfeuerwehrmitglieder Die Stadtjugendfeuerwehrversammlung tritt in der Regel einmal jährlich in den ersten vier Monaten unter der Bekanntgabe der Tagesordnung zusammen. Die Einladungsfrist beträgt zwei Wochen vor der Versammlung. Die Einberufung erfolgt in schriftlicher Form. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Delegierten anwesend sind. Den Vorsitz hat die Stadtjugendfeuerwehrwartung und im Verhinderungsfall seine Stellvertretung. 2

Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit gefasst, Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Stimmenhäufung ist unzulässig. Über die Versammlung ist ein Protokoll zu verfassen und der Stadtwehrführung und den Delegierten zuzuleiten. Die Aufgaben der Stadtjugendfeuerwehrversammlung sind: 6.2 Über den Vorschlag zur Wahl der Stadtjugendfeuerwehrwartung abzustimmen und diesen der Stadtfeuerwehrversammlung zu unterbreiten. 6.3 Wahl der stellvertretenden Stadtjugendfeuerwehrwartung 6.4 Wahl der Stadtjugendgruppenleitung 6.5 Genehmigung der Protokolle 6.6 Entlastung des Stadtjugendfeuerwehrausschusses 6.7 Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge 6.8 Drei Wahlhelfer aus den Reihen der Delegierten durch offene Wahl zu wählen. Die Wahlleitung für den Wahlvorschlag für die Stadtjugendfeuerwehrwartung hat die Stellvertretende Stadtjugendfeuerwehrwartung. Sie wird von zwei Wahlhelfer unterstützt. Alle weiteren Wahlen und Abstimmungen führt die Stadtjugendfeuerwehrwartung mit der Hilfe von benötigten Wahlhelfern durch. Wahlvorschläge für die Stadtjugendfeuerwehrwartung sind vier Wochen vor der Stadtjugendfeuerwehrversammlung mit der Unterschrift von mindestens drei Delegierten in der Geschäftsstelle des Stadtfeuerwehrverbandes Flensburg formlos einzureichen. Eingegangene Wahlvorschläge dürfen nur Personen berücksichtigen, welche aktive Mitglieder einer Flensburger Freiwilligen Feuerwehr sind. Die Wahl hat für sich entschieden, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichstand erfolgt eine Stichwahl unter Kandidaten in der Reihenfolge der abgegebenen Stimmen. Erfolgt hier wieder eine Stimmengleichheit, entscheidet das Los, welches durch die Wahlleitung gezogen wird. Der gewählte Wahlvorschlag zur Stadtjugendfeuerwehrwartung wird mit der Unterschrift von 5 Jugendfeuerwehrwartungen der Geschäftsstelle des Stadtfeuerwehrverbandes Flensburg zugestellt und gilt als Wahlvorschlag für die Stadtfeuerwehrversammlung des Stadtfeuerwehrverbandes Flensburg. Steht die erforderliche Anzahl von 5 Jugendfeuerwehrwartungen nicht zur Verfügung, so ist die Unterschriftsleistung auf dem Wahlvorschlag durch Delegierte nach 11 Abs. 5. der Satzung des Stadtfeuerwehrverbandes Flensburg zu ergänzen. Die Wahlen zum Stadtjugendfeuerwehrausschuss erfolgen unter der Leitung des Wahlvorstandes durch geheime Abstimmung auf Stimmzettel. Für die Wahl in den Stadtjugendfeuerwehrausschuss wird die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen benötigt. Für die Wahl zum Wahlhelfer wird offen abgestimmt. 3

7 Stadtjugendfeuerwehrausschuss Der Stadtjugendfeuerwehrausschuss besteht aus: 7.1 Der Stadtjugendfeuerwehrwartung 7.2 Der stellvertretenden Stadtjugendfeuerwehrwartung 7.3 Drei Beisitzer 7.4 Die Stadtjugendgruppenleitung Die Funktion eines Beisitzers wird für die Dauer von 6 Jahren gewählt. Der Stadtjugendfeuerwehrausschuss kommt mindestens einmal halbjährlich zusammen. Die Stadtjugendfeuerwehrwartung beruft schriftlich zur Stadtjugendfeuerwehrausschusssitzung unter der Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens eine Woche vorher ein. Die Aufgaben des Stadtjugendfeuerwehrausschusses sind: 7.4 Durchführung der Beschlüsse der Stadtjugendfeuerwehrversammlung 7.5 Beschlussfassung über Themen die nicht der Stadtjugendfeuerwehrversammlung vorbehalten sind. 7.6 Vorbereitung der Stadtjugendfeuerwehrversammlung 7.7 Erarbeitung von Impulsen, Projekten und Vorschläge zur jugendpflegerischen Arbeit und der feuerwehrtechnischen Ausbildung. Zur Unterstützung kann sich der Stadtjugendfeuerwehrausschuss weitere Mitglieder für die Erledigung ihrer Aufgaben ernennen. Diese sind der Geschäftsstelle des Stadtfeuerwehrverbandes Flensburg zu melden. 7.8. Erstellung eines Haushaltsplanes über die Mittel der Stadtjugendfeuerwehr. Die Kassenführung des Stadtfeuerwehrverbandes wirkt unterstützend mit. 8 Die Stadtjugendfeuerwehrwartung Die Stadtjugendfeuerwehrwartung wird auf der Stadtfeuerwehrversammlung auf Vorschlag der Stadtjugendfeuerwehrversammlung zum stimmberechtigten Vorstandsmitglied des Vorstandes des Stadtfeuerwehrverbandes Flensburg gewählt. Der Stadtjugendfeuerwehrwartung steht für die Erfüllung der Aufgaben eine Stellvertretung bei. Beide Funktionen werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Aufgaben der Stadtjugendfeuerwehrwartung sind: 8.1 das Führen, im Verhinderungsfall die Stellvertretung, der Geschäfte und Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr. 4

8.2 Vertretung der Jugendfeuerwehr und deren Mitglieder nach innen und außen. 8.3 die Fachberatung der Stadtwehrführung in Fragen der Jugendarbeit sowie die Informationspflicht gegenüber den Organen des Stadtfeuerwehrverbandes Flensburg 8.4 das Einberufen von Versammlungen und Sitzungen der Jugendfeuerwehr im Stadtfeuerwehrverband Flensburg und herbeiführen von Ergebnissen. Dies sind im besonderen Arbeitsgremien wie ein Jugendfeuerwehrwarteausschuss, Ausschuss für Sonderveranstaltungen, Leistungsnachweisen, Arbeitsgruppen für die Bereiche Bildung und Lehrgangswesen und das Jugendforum. 8.5 Abgabe eines Jahresberichtes zur Stadtjugendfeuerwehrversammlung der Jugendfeuerwehr und der Stadtfeuerwehrversammlung im Stadtfeuerwehrverband Flensburg. 8.6 Ernennen von Fachberater für den Stadtjugendfeuerwehrausschuss. 8.7 das Durchführen von Jugendfeuerwehrwarteausschusssitzungen 8.8 Betreuung des Jugendforums im Verhinderungsfall bzw. nach Absprache übernimmt diese Aufgabe die Stellvertretung. 8.9 Verfügung über die finanziellen Mittel der Stadtjugendfeuerwehr im Rahmen des durch den Stadtfeuerwehrverbandes Flensburg genehmigten Haushaltsplanes. 9 Stadtjugendgruppenleitung Die Stadtjugendgruppenleitung wird durch die Delegierten der Stadtjugendfeuerwehrversammlung gewählt. Zur Jugendgruppenleitung ist nur wählbar, wer zum Wahltermin in die Funktion einer Jugendgruppenleitung einer Jugendabteilung einer Ortswehr gewählt ist. Erlischt diese Funktion, bleibt die Funktion der Jugendgruppenleitung der Stadtjugendfeuerwehr bestehen. Die Jugendgruppenleitung der Stadtjugendfeuerwehr wird für die Dauer von zwei Jahren in geheimer Abstimmung gewählt. Wahlvorschläge erfolgen offen auf der Stadtjugendfeuerwehrversammlung der Jugendfeuerwehr. Für die Dauer der Funktion ist die Stadtjugendgruppenleitung stimmberechtigtes Mitglied im Stadtjugendfeuerwehrausschuss. Die Aufgaben der Stadtjugendgruppenleitung sind: 9.1 In Absprache mit der Stadtjugendfeuerwehrwartung zur Jugendgruppenleitersitzung schriftlich unter der Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens eine Woche vorher einzuladen und diese im Beisein der Stadtjugendfeuerwehrwartung und dessen Stellvertretung zu leiten. 9.2 Die Jugendgruppenleitungen in folgendem zu vertreten: 9.2.1 Stadtjugendfeuerwehrausschuss 9.2.2 Stadtjugendfeuerwehrwarteausschuss 5

9.2.3 Landesjugendforum 10 Jugendgruppenleiterausschuss Der Jugendgruppenleiterausschuss ist der Zusammenschluss der Jugendgruppenleitungen der Mitglieder der Jugendfeuerwehr. Er hat die Aufgabe, Fragen und Probleme der Jugendfeuerwehrmitglieder aufzugreifen, Vorschläge zur jugendpflegerischen Arbeit zu unterbreiten und die Organe in der Jugendfeuerwehr im Stadtfeuerwehrverband zu unterstützen. Die zu beratenden Themen werden einerseits durch die Mitglieder selbst bestimmt und ergänzt durch Aufgabenstellungen vom Stadtjugendfeuerwehrausschuss. Über die Sitzung wird eine Niederschrift verfasst und an den Stadtjugendfeuerwehrausschuss zugeleitet. 11 Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Jugendfeuerwehr im Stadtfeuerwehrverband obliegt der Stadtjugendfeuerwehrwartung, im Verhinderungsfall der Stellvertretung. Die Jugendfeuerwehr im Stadtfeuerwehrverband finanziert sich durch Zuwendungen Dritter, der Trägerschaften und dem Stadtfeuerwehrverband Flensburg. Über die Verwendung der finanziellen Mittel entscheidet im Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes der Stadtjugendfeuerwehrausschuss. Alle Tätigkeiten werden ehrenamtlich ausgeführt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 11 a Haushalts und Kassenwesen Das Haushalts- und Kassenwesen des Stadtfeuerwehrverbandes ist in 13 der Satzung des Stadtfeuerwehrverbandes geregelt. Die Mittel der Stadtjugendfeuerwehr werden als Teilhaushalt des Stadtfeuerwehrverbandes Flensburg im haushaltsrechtlichen Sinne geführt. Die Mittel der Stadtjugendfeuerwehr sind getrennt auszuweisen und dürfen nur zu Zwecken nach 2 dieser Geschäftsordnung verwendet werden. 12 Inkrafttreten Die Geschäftsordnung ist nach 9 Abs. 3 Ziffer 9 der Satzung des Stadtfeuerwehrverbandes Flensburg durch den Vorstand am 10.04.2017 beschlossen worden. Sie tritt mit Wirkung zum 01.05.2017 in Kraft. Flensburg den 27.04.2017 Jürgen Sievers Vorsitzender des Vorstandes Sascha Keßler Stadtjugendfeuerwehrwart 6