Technische Kmmissin der Landesmedienanstalten Prduktins- und Technik Kmmissin vn ARD, ZDF und Deutschlandradi Leitlinien zu einem Frequenznutzungsknzept für den digitalen Rundfunk und Telemediendienste in der Bundesrepublik Deutschland nach der RRC 06 in den Frequenzbändern III, IV und V 1. Vrbemerkung Ziel dieses Papiers ist die rasche Umsetzung der Ergebnisse der RRC06 in ein natinales Nutzungsknzept für die Bundesrepublik; Die Herstellung vn Planungssicherheit für Beteiligte und Interessierte aus dem Rundfunk und vn Anbietern vn Telemediendiensten; Infrmatin der BNetzA bzgl. der Umsetzung der Bedarfe der Länder; Die Betrachtung erflgt für die Frequenzbereiche III, IV, und V für Fernsehen, Hörfunk und multimediale, mbile Dienste in DVB-T, DVB-H, DAB und DMB. Das Frequenznutzungsknzept klammert weitgehend wirtschaftliche und industrieplitische Fragen aus. Es sll eine Basis für weitergehende Entscheidungen schaffen. Anderseits wird damit auch eine langfristige Entwicklungslinie für den terrestrischen digitalen Rundfunk aufgezeigt und Entwicklungsptentiale für Telemediendienste swie mbilen Rundfunk eröffnet. Das Frequenznutzungsknzept basiert auf den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen wie TKG, Rundfunkstaatsvertrag und insbesndere den Entscheidungsverfahren nach Landesrecht in ihrer derzeitigen Frm. Das Frequenznutzungsknzept geht nicht auf die Umstellung des LW-/MW-und KWswie den UKW-Bereich ein. Frequenznutzungsknzept V 2.2 1/7 Stand: 11.10.06
2. Ausgangslage / Grundlagen 2.1. Zielsetzung der Digitalisierung Analge terrestrische Rundfunknetze sllen in digitale terrestrische Netze überführt werden. Grundsätze der Digitalisierung aus dem IDR-Bericht 2005 gelten als Ausgangsbasis. Die EU-Planung, das Fernsehen bis 2012 zu digitalisieren wird berücksichtigt 2.2. Ergebnisse der RRC 06 Ein DVB-T-Netz in Band III (7 MHz); Sechs DVB-T-Netze in Band IV / V (8 MHz); Ein Zusätzliches (weiteres) DVB-T-Netz (i.d.r. > K60) vraussichtlich frühestens erst ab 2012 verfügbar (8 MHz); Zwei weitere DAB-Netze in Band III zusätzlich zum K12-Netz, davn einmal landesweit und einmal reginal/lkal strukturiert. 3. Stand der Frequenznutzung für digitalen Rundfunk 3.1. Digitales Fernsehen DVB-T Netze seit 2003 in Ballungsräumen aufgebaut; Der öffentlich rechtliche Rundfunk plant drei flächendeckende DVB-T-Netze, zweimal an Ländergrenzen rientiert, einmal bundesweit. Flächenausbau bis 2008 Private Anbieter beabsichtigen, trtz teilweiser flächendeckender Zuweisung, die DVB-T-Netze nicht über die derzeitigen Ballungsräume hinaus ausbauen zu lassen, sfern dafür keine geeigneten Geschäftsmdelle entwickelt werden. Innerhalb der DVB-T-Netze wird vm öffentlich-rechtlichen Rundfunk DVB-H- Abstrahlung erprbt und vm privaten Rundfunk ebenfalls als Optin diskutiert. 3.2. Digital Radi DAB-landesweit einmal in Band III in Betrieb; DAB-Kapazitäten sind zur Ablösung vn UKW nch nicht vrhanden. Die Sendeleistung für indr-empfang ist im K 12 nicht ausreichend. DAB im L-Band reginal/lkal in einzelnen Reginen in Betrieb; DMB im L-Band als Versuch an Plattfrmbetreiber bundesweit zugeteilt; Frequenznutzungsknzept V 2.2 2/7 Stand: 11.10.06
4. Technische Rahmenbedingungen für den digitalen Umstieg 4.1. analge Frequenznutzung Erst mit Abschaltung des analgen terrestrischen Fernsehens in Band III / IV und V durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen für öffentlich-rechtliche und private Veranstalter Frequenzen für digitale terrestrische Rundfunknutzungen (TV und Hörfunk) swie terrestrisch mbile Rundfunk- und Telemediendienste bundesweit zur Verfügung. Umstellung der analgen Nutzungen im benachbarten Ausland ist in den jeweiligen Reginen/Länder zu beachten (Transitin Perid) Inwieweit ggf. das Band I nach Räumung durch das analge Fernsehen nch für digitale Rundfunkausstrahlungen, zumindest in einer Übergangszeit, erfrderlich ist (z.b. DRM+), ist nch zu prüfen und wird in diesem Papier nicht behandelt. 4.2. Digitales Fernsehen (DVB-T) DVB-T-Netze sind auf den statinären und prtablen Empfang fkussiert. Band III ist für DVB-T nur bedingt geeignet Schrittweise Migratin auf effizientere Cdierverfahren (z.b. MPEG-4) nur möglich, wenn bestehende Settpbxen-Ppulatin ausgetauscht wird. DVB-T als free-t-air Service etabliert, prtable Nutzung im Nahbereich der Sender möglich; prtable DVB-T-Empfänger zunehmend verfügbar. HDTV in DVB-T wird erst mit MPEG-4 unter Reduzierung der Prgrammzahl möglich. Die Übertragung vn HDTV über DVB-T sllte nicht direkt der indirekt als Begründung für den Bedarf für Spektrum herangezgen werden. Reginale/lkale TV-Prgramme in DVB-T grundsätzlich möglich, deren Verbreitung wird angestrebt. 4.3. Hörfunk (Digital Radi) L-Band-Netze für Hörfunk sind im Vergleich zum Band III in der Fläche nicht wirtschaftlich nutzbar (lkal, strukturschwach, indr). Band III technisch besnders geeignet für flächendeckende, mbil empfangbare Hörfunk-Netze und wirtschaftlich nutzbar. Prblem der Empfangbarkeit wg. begrenzter Sendeleistung im K12 (1 kw). Frequenznutzungsknzept V 2.2 3/7 Stand: 11.10.06
Band II (UKW) bietet keine quantitative und qualitative Verbesserung mehr, ausgeplant und steht mittelfristig für den digitalen Hörfunk nicht zur Verfügung. Ein Knzept zur Digitalisierung ist zu gegebener Zeit zu entwickeln. DAB/DMB bietet ggf. für Hörfunk die stufenweise, marktverträgliche Migratin zu effektiveren Cdierverfahren wie MPEG-4. Drt werden swhl AAC+ wie MPEG1 Layer II Signale verbreitet. Bundesweite Diensteangebte für Autfahrer 4.4. Mbiler Rundfunk (Digital Multimedia Bradcast fr Handhelds) Zielgruppe: Handy -Nutzer; mbile Nutzung DVB-H (Digital Vide Bradcasting fr Handhelds): Frequenzbedarf für DVB-H-taugliche Bedeckungen wird berücksichtigt; DVB-H im Band IV und V im 8 MHz-Raster; wegen GSM-Nutzung z.zt. nur unter Kanal 56 möglich; Flächendeckendes DVB-H-Netz erfrdert aufwändigere Sendernetzstrukturen als DVB-T; DVB-H-Netz auf bundesweit einheitliche Prgrammbelegung ausgelegt. Lkale Remultiplex grundsätzlich möglich, Ksten aber nicht abschätzbar, u.a. wegen neuer lkaler/reginaler Zuführungsnetze; DVB-H-Frequenzplanung weitgehend an Ländergrenzen rientiert, deshalb sind DVB-H-Netze auch an Ländergrenzen grundsätzlich rientierbar; DVB-H auch in DVB-T-Netzen möglich, Empfang jedch nur im Nahbereich der Sender; DMB (Digital Multimedia Bradcasting): DMB ist im L-Band und im Band III möglich (1,75 MHz-Raster); Kmbi- Empfänger verfügbar; Weiterentwicklung vn DMB (IP-Tauglichkeit) ändert Frequenzsituatin nicht; DMB-Netze grundsätzlich an Ländergrenzen rientierbar; In einem VHF-TV-Kanal sind 4 DMB-Blöcke möglich.; 5. Vrschlag zur Frequenznutzung nach der RRC-06 Deutsche Psitin ist fast vllständig erreicht wrden. Frequenznutzungsknzept V 2.2 4/7 Stand: 11.10.06
Deutsche Psitin vn 2003 und das RRC-06-Ergebnis werden nicht das Nutzungsknzept sein, das nach der RRC-06 umgesetzt werden wird (wg. weitergehenden Entwicklungen seit 2003). Alle auf der RRC-06 festgelegten Frequenzpsitinen sind für das neue Nutzungsknzept dispnibel und zu ptimieren. 5.1. Grundsätze des Frequenznutzungsknzeptes Vrrang des Rundfunks unter Berücksichtigung der berechtigten Entwicklungsinteressen für Telemediendienste Deckung der Bedarfe der Länder Technisch, wirtschaftlich gleichwertige Frequenzen für öffentlich-rechtliche und private Veranstalter Den digitalen, terrestrischen Rundfunksystemen werden Frequenzressurcen zugewiesen: DVB-T Öffentlich-rechtliche Angebte flächendeckend; Private Angebte zumindest in Ballungsräumen (Flächendeckung nachrangig zu einem späteren Zeitpunkt); DAB (bundesweit, landesweit, lkal/reginal); DMB (bundesweit, landesweit, lkal/reginal); DVB-H (bundesweit, zzgl. Ballungsräume); Effiziente Frequenznutzung wird angestrebt. Unter der Annahme, dass diese Eckpunkte frequenztechnisch vllständig umgesetzt werden können, wird die flgende Aufteilung der Frequenzbänder vrgeschlagen. 5.2. Vrschlag zur Aufteilung des VHF- und UHF-Bereichs Der VHF-Bereich (Band III, K5-12) sll durch Rundfunkdienste genutzt werden, die über das DAB/DMB-System (1,75 MHz-Raster) übertragen werden. Der UHF-Bereich (Band IV/V, K21-69) wird durch Rundfunkdienste genutzt, die über das DVB-T/DVB-H-System (8 MHz-Raster) übertragen werden. Frequenznutzungsknzept V 2.2 5/7 Stand: 11.10.06
5.3. Nutzungsvrschlag und Anfrderungen für den UHF-Bereich (DVB-T- / DVB-H-Bedeckungen) Drei flächendeckende DVB-T-Bedeckungen für ARD und ZDF, davn zwei unterhalb vn Kanal 56 wegen möglicher DVB-H-Nutzung innerhalb des Multiplexes ( DVB-T hybrid ) und eine möglichst unterhalb Kanal 61, dies beinhaltet die Ersatzkanäle für die DVB-T-VHF-Bedeckung. Drei flächendeckende DVB-T-Bedeckungen für private Anbieter, davn zwei unterhalb vn Kanal 56 wegen möglicher DVB-H-Nutzung innerhalb des Multiplexes ( DVB-T hybrid ) und eine möglichst unterhalb Kanal 61. Diese drei DVB-T-Netze werden nur in Ballungsräumen gem. derzeitigem Status für privaten TV-Rundfunk bereitgestellt. Die Optin des Flächenausbaus dieser Netze besteht nachrangig im Rahmen der verfügbaren Frequenzen zu einem späteren Zeitpunkt. Eine bundesweite DVB-H-Bedeckung unterhalb Kanal 56, auch aus den ungenutzten Frequenzen der drei privaten DVB-T-Bedeckungen. Nutzung und Zuweisungsverfahren der DVB-H-Bedeckungen gem. abzustimmendem Eckwertepapier der Landesmedienanstalten. Die Kapazitäten im UHF-Band, die wegen militärischer Nutzung erst ab 2012 ff. verfügbar sein werden, sind nicht Bestandteil der derzeitigen Nutzungsplanungen. 5.4. Nutzungsvrschlag und Anfrderungen für den VHF-Bereich (DAB- / DMB-Bedeckungen) Da die Kanal 12-Bedeckung gem. Plan Wiesbaden 95 auf absehbare Zeit nicht auf eine gleichwertige Leistung wie die Kanal 11-Bedeckung des Plans Genf 06 erhöht werden kann, ist diese in den flgenden Überlegungen ausgeklammert. Über die künftige Nutzung dieser Bedeckung (i.d.r. Kanal 12) wird eine Belegungsentscheidung nach jeweiligem Landesrecht herbeigeführt. Zügige und marktverträgliche Umstellung auf MPEG-4 AAC+ wird in Deutschland angestrebt. Die Standardisierung ist im I.Quartal 2007 abgeschlssen. Je eine landesweite Band III-Bedeckung ist für den öffentlich rechtlichen und für den privaten Hörfunk je Bundesland einzuplanen (beide indr empfangbar). Die Kanal 11-Bedeckung des Plans Genf 06 ist hierfür auch einzusetzen. Frequenznutzungsknzept V 2.2 6/7 Stand: 11.10.06
In der reginalen/lkalen Bedeckung gemäß Plan Genf 06 teilen sich der öffentlichrechtliche und private Rundfunk je nach Landesrecht die Übertragungskapazität; dabei wird DLR-Nutzung im landesweiten Netz dann angerechnet, wenn diese im privaten Multiplex stattfindet. Bundesweiter Hörfunk (DLR und private Veranstalter), kann swhl in einer der zur Verfügung stehenden DMB-Bedeckungen der in den landesweiten DAB- Bedeckungen realisiert werden. Hörfunknutzungen in DMB-Netzen vn dritten Plattfrmbetreibern erflgen gemäß Eckwertepapier der Landesmedienanstalten. Reginale/Lkale DAB-Hörfunk-Nutzungen im L-Band sllen nach Möglichkeit in Band III-Netze (sweit dafür die 3. DAB-Bedeckung verwendet wird, gemäß der.g. Nutzung) überführt werden. Die Frequenzen im L-Band werden für Ballungsraumversrgung mit DAB/DMB genutzt. Die Bestandssicherung der existierenden DAB-Senderbetreiber ist zu wahren. Die DVB-T-Bedeckung im Band III wird in vier DMB-/DAB-Bedeckungen umgeplant. Die dadurch verfügbaren Bedeckungen werden vrrangig zur Erzielung einer zweiten gleichwertigen, landesweiten DAB-Bedeckung eingesetzt. Die verbleibenden Bedeckungen werden hälftig vm öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk genutzt. Demnach wird vn den nach gegenwärtigem Kenntnisstand verbleibenden drei Bedeckungen jeweils eine vm öffentlichrechtlichen Rundfunk, eine vm privaten Rundfunk und eine hälftig vn beiden genutzt. Frequenznutzungsknzept V 2.2 7/7 Stand: 11.10.06