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1 Stellungnahme des VPRT Entwurf der Vergabe und Auktionsregeln für die Frequenzen in den Bereichen 700, 900 und 1800 MHz sowie 1,5 GHz der Bundesnetzagentur (BNetzA) - AZ: BK1-11/003 November 2014 H:\WORD\USER07_(SAr)\Briefe\14_11_26_Vergabe-und_Auktionsregeln_VPRT.docx Zum Entwurf der Vergabe und Auktionsregeln für die Frequenzen in den Bereichen 700, 900 und 1800 MHz sowie 1,5 GHz der Bundesnetzagentur verweist der VPRT auf seine Stellungnahme vom Oktober 2013 und August 2014 zum Konsultationsentwurf (AZ: BK1-11/003) der Bundesnetzagentur. Der veröffentlichte Entwurf der Vergabe und Auktionsregeln zu Frequenzzuteilungen im 700MHz-Bereich behandelt Veränderungen, die den aktuellen Status Quo des digitalterrestrischen Engagements von privatem Rundfunk direkt betreffen. Aber auch seine zukunftsfähigen Entwicklungsmöglichkeiten werden von den angedachten Veränderungen in erheblichem Maße berührt. Nach der Wertung des Gesetzgebers und der Gesellschaft hat der Rundfunk in Deutschland einen Auftrag inhaltlicher Art und ist mit beiden Säulen des dualen Systems Gegenstand des Kulturbetriebes. Als Grundrechtsträger von Art. 5 GG wird er als wesentlicher Bestandteil einer pluralistischen Gesellschaft angesehen. Diese gesellschaftspolitische und verfassungsrechtliche Wertung führt dazu, dass der Rundfunk einem engen Regulierungssystem unterliegt. Dafür erhält er bevorrechtigten Zugang zu Übertragungskapazitäten, um die Konsequenzen dieser ihm systematisch zugedachten Wertung in Form von pluralistischen und unabhängigen Inhalten zum Zuschauer transportieren zu können. Bezogen auf den hier behandelten Verbreitungsweg der Terrestrik erfolgt dies in Frequenzbereichen, die dem Rundfunk eine wirtschaftliche Erfüllung des ihm zugedachten Versorgungszieles ermöglichen. Daher ist es notwendig, dass dem Rundfunk ausreichend gesicherte Frequenzen zur Erfüllung des Auftrages auch in Zukunft zur Verfügung stehen. Daher erhalten Sie hiermit insbesondere für den Frequenzbereich 700-MHz weitere Ausführungen:

2 Aktuelle Frequenzzuteilungen für den Rundfunkdienst im Bereich 700 MHz Im Bereich 700 MHz sind Frequenzzuteilungen für den Rundfunkdienst bis 2025 befristet. Hierbei handelt es sich um ca. 150 Frequenzzuteilungen für terrestrisches Fernsehen (DVB-T) 1. Ausweislich des Digitalisierungsberichtes der Medienanstalten haben im Jahr 2014 zehn Prozent der deutschen TV-Haushalte Fernsehen über DVB-T empfangen 2. Das entspricht knapp 3,9 Mio. Haushalte in Deutschland. Für insgesamt 2,0 Mio. Haushalte ist DVB-T der einzige Fernsehempfangsweg. Eine geplante Versteigerung der bislang vom Rundfunk genutzten Frequenzen mit DVB-T darf einen Umstieg auf DVB-T2 nicht gefährden und auch nicht einschränken. Nationaler Konsens für Einbeziehung der 700-MHz-Frequenzen Für die Einbeziehung der 700-MHz-Frequenzen in das Verfahren zur Vergabe der 900/1800-MHz-Frequenzen ist die Herstellung eines nationalen Konsenses im Sinne eines gemeinsamen Verständnisses zwischen Bund und Ländern Voraussetzung. Das für den Umstieg von DVB-T auf DVB-T2 benötigte Frequenzspektrum ist bis zum Jahre 2020 zu sichern. Ein Technologiewechsel von DVB-T zu DVB-T2 wird einen temporären Simulcastbetrieb unter Einbezug des 700-MHz-Bereiches erforderlich machen. Das Benehmen mit den Ländern ist herzustellen und ein Konzept in der Bund- Länder-AG zu erarbeiten. Planungen für einen Umstieg auf DVB-T2 Die Medienanstalten haben im Juni 2014 den Einführungsprozess für DVB-T2 gestartet 3. Erstmals hatten sich die Marktbeteiligten ARD, ZDF, VPRT und Media Broadcast bei einem ersten runden Tisch zu ihren Zeit- und Frequenzplanungen für den Umstieg von DVB-T auf DVB-T2 ausgetauscht. Die Arbeiten des runden Tisches sind sehr weit vorangeschritten. Alle Marktbeteiligten streben den Umstieg auf DVB-T2 an, um den Bedarf der Bevölkerung an verbesserter Bildqualität über die terrestrische Fernsehverbreitung unter gewissen Rahmenbedingungen zu befriedigen. Die Beteiligten verständigten sich zudem darauf, DVB-T2 ausschließlich im Kodierstandard HEVC einzuführen. 1 Siehe BK1-11/003, Seite 53, Ziffer 176: Hierbei handelt es sich um ca. 150 Frequenzzuteilungen für DVB-T. 2 Digitalisierungsbericht 2014: 3 die medienanstalten-pm 04/2014: Medienanstalten starten Einführungsprozess für DVB-T2 ( ) 2/5

3 Die sukzessive Einführung von DVB-T2 wird ab Mitte 2016 beginnend in den Ballungsräumen angestrebt. Nach jetzigen Planungen wird der Umstellungsprozess und in der Fläche bis Mitte 2019 abgeschlossen sein. Am Ende des Migrationsprozesses auf DVB-T2 werden dann auch Kapazitäten im 700-MHz-Bereich frei, mit denen die Breitbandziele der Bundesregierung umgesetzt werden können. Die Medienanstalten werden den weiteren Umstiegsprozess gestalten und steuern. Dabei stehen zunächst die Feinplanung des Zeitrahmens und die detaillierte Frequenzplanung im Mittelpunkt, anschließend auch die Kommunikation gegenüber Verbrauchern und Endgeräteindustrie. Am 18. November 2014 wurde die DVB-T2-Ausschreibung der Medienanstalten für einen bundesweiten Plattformbetrieb veröffentlicht. Gesucht wird ein Plattformanbieter, der die Programme der privaten Veranstalter verbreitet. Die Ausschreibung läuft bis Ende Januar 2015, so dass eine Entscheidung im März 2015 möglich ist. 4 Umstieg auf DVB-T2 verbraucherfreundlich realisieren Nach derzeitigen Planungen soll der Umstieg auf die neue Technologie im Sommer 2016 beginnen. Ab diesem Zeitpunkt werden, zunächst in den Ballungsräumen, die heutigen DVB-T-Kapazitäten auf die neue Technologie umgestellt. Der gesamte Umstiegsprozess wird mit der Umstellung durch ARD und ZDF auch in der Fläche 2019 abgeschlossen sein. Neben massenhaft verfügbaren und preislich erschwinglichen DVB-T2- Empfangsgeräten müssen ausreichend Ersatzfrequenzen für einen Umstieg vorhanden sein. Auf Basis eines DVB-T2-Bedarfskonzeptes der Länder muss in enger Abstimmung mit den Ländern und Bedarfsträgern ein (in- und ausländisch) frequenztechnisch koordinierter Umstellungsplan entwickelt werden. Ebenso ist eine ausreichende Kommunikation zur Umstellung gegenüber dem Endkunden notwendig. Ein Umstieg muss daher diese Faktoren berücksichtigen, um verbraucherfreundlich realisiert werden zu können. Eine Umstellung ab April 2015 wie im Entwurf vorgeschlagen ist nicht realisierbar. 5 Bei einer Nutzung mobilen Breitbands im 700-MHz-Band ist zu beachten, dass eine Nutzung von DVB-T im 700-MHz-Band im benachbarten Ausland zu einer Einschränkung führt. Technisch betrachtet ist ein paralleler Betrieb von DVB-T und Mobilfunk in der gleichen geographischen Region nicht möglich. Solange 4 ZAK-Pressemitteilung 12/2014; Digitales Antennenfernsehen in HD-Qualität: Medienanstalten schreiben Kapazitäten für bundesweiten Plattformbetrieb aus 5 Vgl. Seite 5, vgl. S.54 Nr. 183 : Die Bundesnetzagentur wird daher die privaten und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unterstützen, damit diese die Rundfunksender möglichst beginnend ab April 2015 technisch umstellen. 3/5

4 DVB-T im benachbarten Ausland noch Frequenzen im 700-MHz-Bereich belegt, sind diese Nutzungen entsprechend den bestehenden Koordinierungsvereinbarungen des Rundfunks weiterhin zu schützen. Dadurch wird die anschließende Nutzbarkeit der Frequenzen für mobiles Breitband zunächst durch weitergehende Rundfunknutzungen im Ausland regional beschränkt sein. Entscheidung zur Frage von Kostenerstattungen Aus Sicht des VPRT bedarf es zur Vergabe der 700-MHz Frequenzen neben einen politischen nationalen Konsens von Bund und Ländern auch eine Entscheidung zur Frage von Kostenerstattungen. Wir gehen davon aus, dass im Zuge der erneuten Versteigerung die wirtschaftlichen Nachteile aus den Erlösen der Vergabe der 700-MHz-Frequenzen ausgeglichen werden und bitten die Beteiligten daher bei den Verhandlungen zu den Billigkeitsleistungen und zur Vereinbarung über Kosten der Frequenzumstellung des Bundes die betroffenen TV-Sender in angemessener Art und Weise zu berücksichtigen. Lösungen für mögliche Störungen Wir erwarten, dass sowohl unter Berücksichtigung der Belange des Rundfunks als auch im Interesse der Verbraucher an einer mobilen breitbandigen Internetnutzung Lösungen zur Vermeidung von Störungen des Rundfunks erarbeitet werden. Immer noch ungeklärt sind Lösungen für mögliche Störungen. Im Falle einer Digitalen Dividende II müssen vorher Lösungen für mögliche Störungen gefunden werden, zumal beim 700-MHz-Bereich ein größerer Rundfunk- Frequenzbereich (mit derzeit ca. 150 Rundfunknutzungen) umgewidmet werden würde als bei der Digitalen Dividende I. Die Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzern muss gegeben sein (siehe 55 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 und 4 TKG). Zwar ist ein Schutzband zwischen dem neuen Nutzungsbereich für mobiles Breitband oberhalb von Kanal 49 vorgesehen. Es könne aber zu Störungen des Kanals 48 durch Außerbandaussendungen kommen. Um die Rundfunknutzung im Fernsehkanal 48 (unterhalb 694 MHz) in den geografischen Bereichen für den portablen Empfang zu schützen, in denen der Kanal 48 genutzt wird, müssen oberhalb 694 MHz zusätzliche Störungsminderungstechniken eingesetzt bzw. Maßnahmen getroffen werden. Ziel muss eine störungsfreie Koexistenz der Netze sein. Für drahtlose Produktionsmittel sind vorher neue Frequenzbereiche zu finden. Keine dritte Digitale Dividende Aus Sicht des VPRT gibt es keine weiteren Spielräume für mobiles Breitband unterhalb des 700-MHz-Bereiches. Ein Wechsel auf DVB-T2 entspricht den aktu- 4/5

5 ellen technischen Möglichkeiten von Frequenzeffizienz. Auch durch die Verwendung des modernen Kompressionsverfahrens H.265 (High Efficiency Video Coding, HEVC) sind technisch derzeit keine weiteren Verbesserungen möglich. Dadurch können weitere Frequenzen des Rundfunks nicht für zukünftige Szenarien mit mobilem Breitband einbezogen werden. Wir erwarten daher eine Zusage zur langfristigen Verfügbarkeit des restlichen UHF-Bandes (bis mindestens 2030) für den Rundfunk. Außerdem schlagen wir vor, dass der Mobilfunk auf moderne Übertragungsstandards in allen Netzen umstellt, um eine eigene Digitale Dividende ohne Ressourcen Dritter als Beitrag zum mobilen Breitband beizusteuern. 5/5

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