Die Aufgabe hat 18 Seiten. Rechtsanwalt Dr. Ulrich Finck Saarlandstraße 3 65549 Limburg a. d. Lahn Limburg, den 24. Juni 2015 1. Vermerk: Heute erschien Herr Hans-Konrad Tretmann, Inhaber der Firma Auto-Land-Limburg, Großer Ring 44, 65550 Limburg a. d. Lahn und trägt folgenden Sachverhalt vor: Ich bin von Herrn Martin Daus vor dem Landgericht Limburg verklagt worden. Das ist wirklich ein starkes Stück. Herrn Daus habe ich einen Kfz-Wohnwagen verkauft. Dabei handelte es sich um einen sehr alten Wohnwagen mit einer hohen Laufleistung, der entsprechend preiswert war. Den alten Wohnwagen des Herrn Daus habe ich auch noch in Zahlung genommen. In der Folge hatte ich nur Ärger mit Herrn Daus, da dieser offensichtlich der Ansicht ist, einen alten Wohnwagen als neu kaufen zu können. Ständig hat er irgendwelche Sachmängel reklamiert und von mir verlangt, dass ich diese auf meine Kosten reparieren lasse. Dies habe ich auch machen lassen, obwohl ich nur Händler bin und über keine eigene Werkstatt verfüge. 1.700,-- habe ich schon für Nachbesserungen an dem Wohnwagen gezahlt. Nunmehr hat Herr Daus trotzdem geklagt. Bitte kümmern Sie sich um diese Angelegenheit. Auf Nachfrage schildert Herr Tretmann noch einmal ausführlicher: Erinnern Sie sich an die Sache Daus, die ich Ihnen bereits im letzten Jahr geschildert hatte? Herr Daus hat mich vorgestern angerufen und gefragt, ob er nunmehr die Zwangsvollstreckung einleiten müsste oder ob ich den Schrottwagen auch so zurücknehmen und ihm sein Geld wieder aushändigen würde. Ich wusste im ersten Moment gar nicht, worum es geht. Ich hatte Herrn Daus mitgeteilt, dass Sie von mir, falls er klagen sollte, bevollmächtigt werden und dass Sie zustellungsbereit sind. Ich bin davon ausgegangen, dass Herr Seite 1 von 18 Seiten
Daus Ihnen als meinem Prozessbevollmächtigten die Klage zustellen würde. Deshalb habe ich auch nicht weiter reagiert, als mir am 29. April 2015 die Klage zugestellt wurde. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass Sie die Klage ebenfalls erhalten haben und habe mich dann nicht weiter um die Sache gekümmert. Ich hatte einfach zu viel um die Ohren. Einmal geschäftlich und dann auch privat. Meine Schwester hat ein Baby bekommen und deshalb ist auf mich die Pflege und Versorgung unserer demenzkranken Mutter übergegangen. Ich habe nur die Möglichkeit, sie tagsüber mit ins Geschäft zu nehmen. Das ist schon sehr anstrengend, da meine Mitarbeiter und ich immer schauen müssen, dass sie nicht wegläuft. Und dann ist auch noch Folgendes passiert: Am 29. Mai 2015 hat der Postbote ein Schreiben des Landgerichts Limburg in meinen Geschäftsräumen an meine demenzkranke Mutter übergeben. Ich war zu der Zeit wohl kurz bei einer Probefahrt unterwegs. Herr Daus erschien dann unmittelbar nach seinem Anruf bei mir in den Geschäftsräumen und übergab mir eine Fotokopie des Versäumnisurteils, das ich Ihnen mitgebracht habe. Als ich ihm sagte, dass das Versäumnisurteil mir nie zugestellt worden sei, bezichtigte er mich der Lüge und sagte, dass das Urteil einer Frau Helene Tretmann - das ist meine Mutter - zugestellt worden sei. Danach beschimpfte mich Herr Daus dermaßen, dass ich ihn aus meinen Geschäftsräumen rausgeschmissen habe. Nach längerer Suche habe ich dann gestern das Schreiben des Gerichts mit dem Versäumnisurteil in der Kittelschürze meiner Mutter gefunden. Ich habe Ihnen alle Unterlagen mitgebracht, die ich in dieser Sache habe. Seite 2 von 18 Seiten
Herr Tretmann übergibt folgende Unterlagen: - Klageschrift vom 23. April 2015 mit Anlagen; - Versäumnisurteil vom 20. Mai 2015; - Schreiben des Herrn Martin Daus vom 8. Oktober 2014. Auf Nachfrage: Die Vorgänge sind so - wie sie in der Klageschrift geschildert sind - zutreffend. Gelogen hat er nicht. Es ist eben ein altes Auto und hat entsprechende Abnutzungserscheinungen. Ich habe ihm erneut erklärt, dass der Motor laut Rechnung überholt ist. Herr Daus irrt, wenn er davon ausgeht, dass Überholung mit Generalüberholung gleichzusetzen ist. Überholt kann auch Teilüberholung bedeuten und diese ist gegeben, wenn einzelne Teile repariert oder erneuert wurden. Herr Tretmann möchte sich, wenn irgend möglich, in dieser Angelegenheit zur Wehr setzen. Wenn die Angelegenheit für ihn jedoch chancenlos ist, möchte er möglichst schnell seine Ruhe haben. 2. Bitte eintragen. 3. Wiedervorlage sodann. Ulrich Finck Rechtsanwalt Seite 3 von 18 Seiten
Rechtsanwälte Dietger Nöse & Rolf-Dieter Diekel RAe Dietger Nöse & Rolf-Dieter Diekel, Taubenstraße 18, 65553 Limburg a. d. Lahn An das Landgericht Limburg Schiede 14 65549 Limburg a. d. Lahn Limburg, den 23. April 2015 Klage des Herrn Martin Daus, Wiesenstraße 36, 65550 Limburg a. d. Lahn, Prozessbevollmächtigte: RAe Nöse & Diekel, Taubenstraße 18, 65553 Limburg a. d. Lahn, - Klägers - gegen Firma Auto-Land-Limburg, Inh. H.-K. Tretmann, Großer Ring 44, 65550 Limburg a. d. Lahn, - Beklagte - wegen Kaufrecht. Namens und in Vollmacht des Klägers erheben wir Klage gegen die Beklagte und werden beantragen, für Recht zu erkennen: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.600,-- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.01.2015 Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges Daimler-Benz 601 D, SO.Kfz- Seite 4 von 18 Seiten
Wohnwagen, Fahrzeugidentitätsnummer 60131618254424 zu zahlen. 2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte im Annahmeverzug befindet. Es wird angeregt, ein schriftliches Vorverfahren einzuleiten und zugleich beantragt, nach Ablauf der Notfrist des 276 Abs. 1 ZPO ein zu erlassen. Versäumnisurteil nach 331 Abs. 3 ZPO BEGRÜNDUNG: Der Kläger ist Käufer eines Wohnwagens und verlangt vom Verkäufer, der Beklagten, die Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises nach erfolgtem Rücktritt vom Kaufvertrag. I. Die Parteien schlossen am 23.09.2014 einen Kaufvertrag über einen Daimler-Benz 601 D SO.Kfz-Wohnwagen, Fahrzeugidentitätsnummer 60131618254424. Am selben Tag wurde der Wohnwagen auch übergeben. Der Kaufpreis betrug 7.600,-- und wurde vom Kläger in der Art geleistet, dass er 6.600,-- in bar zahlte und sein altes Wohnmobil, einen Volkswagen Typ 281-LC 28, Fahrzeugidentitätsnummer 28a0028042, für 1.000,-- von der Beklagten in Zahlung genommen wurde. Die Inzahlungnahme wurde auf Wunsch der Beklagten mit getrenntem Kaufvertrag abgewickelt. Beweis: Kopie des Kaufvertrages über 6.600,-- vom 23.09.2014 (Anlage K 1) Kopie des Kaufvertrages über 1.000,-- vom 23.09.2014 (Anlage K 2) II. Mit Schreiben vom 22.12.2014 hat unser Mandant der Beklagten gegenüber den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Beweis: Kopie des Schreibens vom 22.12.2014 (Anlage K 3) Seite 5 von 18 Seiten
Rücktrittsgrund sind die vielen verschiedenen Sachmängel, die dem gekauften Fahrzeug seit Gefahrübergang anhaften und die von der Beklagten trotz Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden. 1. Es wurde von Herrn Tretmann, dem Inhaber der Beklagten, zugesichert und im Kaufvertrag fixiert, dass der Originalmotor bei rund 60.000 km generalüberholt wurde. Dies ist aber tatsächlich nicht der Fall. Beweis: Sachverständigengutachten Der Motor ist völlig verölt. Die Erneuerung der Ventildeckeldichtung schaffte keine Abhilfe. Darüber hinaus tritt an den Glühkerzen aus den Zuführungsleitungen Dieselkraftstoff aus. Unstreitig sind nur einzelne Teile des Motors ausgetauscht worden. Beweis: Sachverständigengutachten 2. Das Fahrzeug leidet noch an folgenden weiteren Sachmängeln: a) Das Fahrzeug hat nach wie vor Starterprobleme. Der Motor springt öfters nicht an. b) Der Wasserboiler ist defekt. Der Defekt besteht darin, dass beim Boiler ab einer Temperatur von 40 C die Störungsanzeige aufleuchtet und der Boiler nicht weiter erhitzt werden kann. c) Die Batterien entladen sich, wenn die elektrischen Geräte im Stand benutzt werden, ohne dass diese durch den Motor wieder aufgeladen werden. Die Batterien entladen sich auch, wenn die Stromverbraucher nicht benutzt werden. d) Der Auspuff wurde nicht fachgerecht montiert. Das nach vorne führende Rohr wurde zusammengedrückt, damit das Rohr des Endschalldämpfers darüber passt. Dadurch ist die Auspuffanlage jedoch undicht und im Bereich der Luftzuführung der Heizungsanlage können Abgase angesaugt werden. e) Rost- und Lackschäden. Beweis: Sachverständigengutachten Seite 6 von 18 Seiten
III. Im Rücktrittschreiben vom 22.12.2014 wurde die Beklagte aufgefordert, die Berechtigung zum Rücktritt bis zum 15.01.2015 anzuerkennen. Hierauf erklärte der Inhaber der Beklagten nur, er werde keine Reparaturen mehr an dem Wohnwagen vornehmen. Er befindet sich daher seit spätestens 16.01.2015 im Verzug, so dass der Antrag zu 2. ebenfalls berechtigt ist. Die geltend gemachten Verzugszinsen ergeben sich aus dem Gesetz. Nöse Rechtsanwalt Seite 7 von 18 Seiten
X mit dem Originalmotor (ÜBERHOLT LT. RECHN.) SIEHE UNTER PUNKT 1.4 Verkäufer Auto-Land-Limburg, H.-K. Tretmann, Großer Ring 44, 65550 Limburg a. d. Lahn ZA 53 Aufgabe, überarbeitet von RA Oliver Korn, Stand: Juni 2015 Anlage K 1 Käufer MARTIN DAUS Herr/Frau/Firma (bei Frauen auch Geburtsname) geb. am 15.11.1967 WIESENSTRASSE 36 Straße, Haus Nr. Tel.-Nr. 65550 LIMBURG A. D. LAHN LEHRER (PLZ) Ort Beruf/Gewerbe kauft folgendes gebrauchte Fahrzeug Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Hersteller Typ Fahrzeugart zul. Gesamtgewicht DAIMLER-BENZ, 601 D, SO.KFZ-WOHNWAGEN, 2800 KG Fahrzeug-Ident. Fz-Brief-Nr. KW lt. Fz-Brief 60131618254424 78 882 783 53 KW Zahl der Halter lt. Fz-Brief Datum der Erstzulassung lt Fz-Brief Nächste Hauptuntersuchung/Nächste AU - 3 - DREI - 21.03.1995 02/2015 08/2015 Gesamtpreis 7.600,-- in Worten SIEBENTAUSENDSECHSHUNDERT EURO Angaben des Verkäufers: 1 Der Verkäufer sichert zu: 1.1 dass das Kfz mit Zusatzausstattung und Zubehör sein unbeschränktes Eigentum ist 1.2 dass das Kfz folgende Zusatzausstattung bzw. folgendes Zubehör aufweist: WOHNMOBILAUSSTATTUNG MIT MARKISE; SATELITTENANTENNE; FAHRRADHALTER; VORZELT; WINTER + SOMMERBEREIFUNG 1.3 dass das Kfz 2 Der Verkäufer erklärt: 2.1 dass das Kfz, soweit ihm bekannt, X keinen Unfallschaden LAUT VORBESITZER keine sonstigen Beschädigungen X lediglich folgende Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen hatte mit einem anderen Motor (Austausch, gebr. Ersatzmotor) ausgerüstet ist 2.2 dass das Kfz, soweit ihm bekannt, 1.4 dass das Kfz X keinen Unfallschaden LAUT VORBESITZER keine sonstigen Beschädigungen X nicht gewerblich genutzt wurde LAUT VORBESITZER gewerblich genutzt wurde (z. B. als Taxi, Mietwagen, Fahrschul-wagen) X lediglich folgende Beschädigungen oder Unfallschäden (Zahl, Art und Umfang) erlitten hat: DIVERSE AUSGEBESSERTE KAROSSERIE + ROST+ LACKSCHÄDEN 2.3 dass das Kfz, soweit ihm bekannt, eine Gesamtfahrleistung von 214.649 km aufweist 2.4 dass es sich um ein Importfahrzeug (sog. Grau- oder Parallelimport) handelt ja nein LIMBURG, 23.09.2014 Tretmann M. Daus Ort, Datum Unterschrift des Verkäufers Unterschrift des Käufers Erklärung des Käufers: Der Käufer anerkennt, dass das Kfz bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers bleibt. Sondervereinbarungen: ------------------- KEINE ------------------------ DAS FAHRZEUG HAT EINEN ÜBERHOLTEN MOTOR MIT EINER LAUFLEISTUNG VON CA. 60.000 KM! Der Käufer bestätigt den Empfang des Fahrzeugbriefs, Fahrzeugscheins und der Bescheinigung über die letzte Abgasuntersuchung bei stillgelegtem Kfz, des Fahrzeugsbriefs, der Stilllegungsbescheinigung und der Bescheinigung über die letzte Abgasuntersuchung 2 Satz Schlüssel Zahlung: 6.600 Euro in Bar LIMBURG, 23.09.2014, M.Daus Ort, Datum Unterschrift des Käufers LIMBURG, 23.09.2014, Tretmann Seite 8 von 18 Seiten
X mit dem Originalmotor (LAUT VORBESITZER) SIEHE UNTER PUNKT 1.4 Verkäufer MARTIN DAUS, WIESENSTRAßE 36, 65550 LIMBURG A. D. LAHN ZA 53 Aufgabe, überarbeitet von RA Oliver Korn, Stand: Juni 2015 Käufer AUTO-LAND-LIMBURG, INH. H.-K. TRETMANN Herr/Frau/Firma (bei Frauen auch Geburtsname) geb. am GROSSER RING 44 Straße, Haus Nr. Tel.-Nr. 65550 LIMBURG A. D. LAHN KFZ-HANDEL (PLZ) Ort Beruf/Gewerbe kauft folgendes gebrauchte Fahrzeug Anlage K 2 Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Hersteller Typ Fahrzeugart zul. Gesamtgewicht VOLKSWAGEN, 281-LT28, WOHNMOBIL, 2800 KG Fahrzeug-Ident.-Nr. Fz-Brief-Nr. KW lt. Fz-Brief 28A0028042 TN 502 061 55 KW Zahl der Halter lt. Fz-Brief Datum der Erstzulassung lt Fz-Brief Nächste Hauptuntersuchung/Nächste AU - 8 - ACHT - 12.04.1993 08/2015 08/2015 Gesamtpreis 1.000,-- in Worten EINTAUSEND EURO Angaben des Verkäufers: 1. Der Verkäufer sichert zu: 1.1 dass das Kfz mit Zusatzausstattung und Zubehör sein unbeschränktes Eigentum ist 1.2 dass das Kfz folgende Zusatzausstattung bzw. folgendes Zubehör aufweist: WOHNMOBILAUSAUSBAU; RADIO-CASSETTE; HOCHDACH DIE EINBAUGERÄTE SIND TEILWEISE DEFEKT/TEILS FUNKTIONSF. 1.3 dass das Kfz 2. Der Verkäufer erklärt: 2.1 dass das Kfz, soweit ihm bekannt, keinen Unfallschaden keine sonstigen Beschädigungen X lediglich folgende Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen hatte mit einem anderen Motor (Austausch, gebr. Ersatzmotor) ausgerüstet ist 2.2 dass das Kfz, soweit ihm bekannt, 1.4 dass das Kfz keinen Unfallschaden keine sonstigen Beschädigungen X lediglich folgende Beschädigungen oder Unfallschäden (Zahl, Art und Umfang) erlitten hat: OB DAS FAHRZEUG EINEN UNFALLSCHADEN HATTE; IST HEUTE NICHT MEHR FESTSTELLBAR. nicht gewerblich genutzt wurde gewerblich genutzt wurde (z. B. als Taxi, Mietwagen, Fahrschul-wagen) OB DAS FZG: GEWERBLICH GENUTZT WURDE; IST NICHT MEHR FESTSTELLBAR. 2.3 dass das Kfz, soweit ihm bekannt, eine Gesamtfahrleistung von 111.774 km aufweist LAUT TACHO 11.774 2.4 dass es sich um ein Importfahrzeug (sog. Grau- oder Parallelimport) handelt ja nein Erklärung des Käufers: Der Käufer anerkennt, dass das Kfz bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers bleibt. Sondervereinbarungen: ------------------- KEINE ------------------------ LIMBURG, 23.09.2014 M.Daus 23.09.2014 Tretmann Ort, Datum Unterschrift des Verkäufers Unterschrift des Käufers Der Käufer bestätigt den Empfang des Fahrzeugbriefs, Fahrzeugscheins und der Bescheinigung über die letzte Abgasuntersuchung bei stillgelegtem Kfz, des Fahrzeugsbriefs, der Stilllegungsbescheinigung und der Bescheinigung über die letzte Abgasuntersuchung 2 Satz Schlüssel LIMBURG, 23.09.2014, Tretmann Ort, Datum Unterschrift des Käufers LIMBURG, 23.09.2014, M. Daus Seite 9 von 18 Seiten
Martin Daus Anlage K 3 Wiesenstraße 36 65550 Limburg a. d. Lahn Limburg, den 22. Dezember 2014 An Auto-Land-Limburg Großer Ring 44 65550 Limburg a. d. Lahn Sehr geehrter Herr Tretmann, wie ich leider feststellen muss, hat das Wohnmobil welches ich am 29. September 2014 bei Ihnen erwarb, weiterhin schwere technische Mängel. 1. Das Fahrzeug lässt sich nach wie vor nur schlecht starten. Der Anlasser hängt insbesondere, wenn das Fahrzeug warm ist. 2. Das automatische Getriebe jault im zweiten und dritten Gang beim Hochschalten auf. Mögliche Ursache dafür könnten verschlissene Bremsbänder sein. Dies mag auch der Grund gewesen sein, weshalb der Ölwechsel vorgenommen wurde. Außerdem war das Getriebe ja auch überfüllt. 3. Der Heißwasserboiler geht nicht. Außerdem ist die Befestigung der Gasrohre am Wagenboden für die Gasprüfung nicht ausreichend. Seite 10 von 18 Seiten
4. Wasseranschluss zur Spüle funktioniert nicht. 5. Das Rollo am Heckfenster funktioniert weiterhin nicht. 6. Außerdem machten Sie falsche Angaben zur Höhe der Kfz-Steuer. Schon alleine dies ist ein Grund, das Fahrzeug zurückgeben zu können. 7. Bei den Arbeiten im Motorbereich wurden der Fahrer- und Beifahrersitz und der Filzteppich um den Motorausschnitt stark verschmutzt. 8. Bei einer Probefahrt mit einem baugleichen Wohnmobil musste ich feststellen, dass mein Wohnmobil im Vergleich sehr viel langsamer beschleunigt. Dies könnte auf fehlende Motorleistung oder Getriebeprobleme hindeuten. Ich verweise hiermit auf mein Schreiben vom 8. Oktober 2014, welches ich Ihnen persönlich übergeben habe. Die hier aufgezählten Mängel und die bereits bei der Firma Auto Philipp behobenen Mängel führen dazu, dass ich keinerlei Vertrauen mehr in dieses Fahrzeug und Ihre Firma habe. Dies veranlasst mich, das Fahrzeug zurück zu geben. Außer dem Kaufpreis von 7.600,-- erwarte ich von Ihnen, das Sie mir anteilig meine Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung erstatten. Außerdem sind mir die Kosten für die An- und Abmeldung, welche Sie durchgeführt und kassiert haben, zurückzuzahlen. Seite 11 von 18 Seiten
Außerdem erwarte ich eine Entschädigung für meine Fahrtkosten und den Zeitaufwand, den ich durch die Mängel hatte. Ferner konnte ich das Wohnmobil an mehreren langen Wochenenden nicht nutzen, da es entweder in der Werkstatt stand oder ich einen Mangel feststellte, der erst behoben werden musste. Auch dafür steht mir eine Entschädigung zu. Ich setze Ihnen eine Frist bis zum 15. Januar 2015. Ich hoffe auf eine zügige Abwicklung, insbesondere deshalb, weil ich demnächst Urlaub habe und bis dahin ein reisefertiges Wohnmobil finden muss. Sonst würde ich mir ein Wohnmobil mieten, was dann zu Ihren Lasten gehen würde. Das Wohnmobil hat jetzt einen Kilometerstand von ca. 214.930. Ansonsten schalte ich meinen Anwalt ein. Außerdem erstatte ich Strafanzeige wegen Betrug und arglistiger Täuschung! Mit freundlichen Grüßen Martin Daus Seite 12 von 18 Seiten
Martin Daus Limburg, den 8. Oktober 2014 Wiesenstraße 36 65550 Limburg a. d. Lahn An Auto-Land-Limburg Großer Ring 44 65550 Limburg a. d. Lahn Sehr geehrter Herr Tretmann, bei meiner ersten technischen Durchsicht des Wohnmobils, welches ich bei Ihnen am 23. September 2014 mit dem Kilometerstand 214.649 kaufte, muss ich leider feststellen, dass einige mir zugesicherte Eigenschaften nicht mit dem derzeitigen Zustand übereinstimmen. Der derzeitige Kilometerstand beträgt 214.655. Auflistung der Mängel: 1. Zu hoher Getriebeölstand (dies gefährdet das Getriebe). 2. Motorölwechsel nicht durchgeführt. 3. Ölfilterwechsel nicht durchgeführt. Seite 13 von 18 Seiten
4. Keine neue Glühkerzen eingebaut. 5. Sehr stark ölende Ventildeckeldichtung. 6. Vorne links im Bereich des Zylinderkopfs Ölverlust. Zylinderkopfdichtung defekt? 7. Zu wenig Wasser im Kühler. Zylinderkopfdichtung defekt? 8. Stark ölende Ölwanne. 9. Spiegelbefestigung vorne links. 10.Gasbehälterklappe vorne rechts lässt sich nicht öffnen, defektes Schloss. 11. Rollo des Rückfensters defekt. Auf Grund der bisher gefundenen Mängel habe ich die Wasserversorgung und Gasanlage noch nicht überprüft. Ich bitte Sie hiermit, die bisher gefundenen Mängel umgehend fachgerecht beseitigen zu lassen. Der Zustand im Motorbereich entspricht nicht einem Motor, welcher vor ca. 60.000 km überholt wurde. Mit freundlichen Grüßen Martin Daus Seite 14 von 18 Seiten
1 O 125/15 Landgericht Limburg a. d. Lahn Im Namen des Volkes Versäumnisurteil In dem Rechtsstreit des Herrn Martin Daus, Wiesenstraße 36, 65550 Limburg a. d. Lahn, - Klägers - - Prozessbevollmächtigte: RAe Nöse & Diekel, Taubenstraße 18, 65553 Limburg a. d. Lahn - gegen die Firma Auto-Land-Limburg, Inh. H.-K. Tretmann, Großer Ring 44, 65550 Limburg a. d. Lahn, Seite 15 von 18 Seiten
- Beklagte - hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Limburg a. d. Lahn, nachdem die Beklagte nicht innerhalb der bis zum 13.05.2015 gesetzten Frist erklärt hat, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen, im schriftlichen Vorverfahren gemäß 331 Abs. 3 Satz 1 ZPO am 20.05.2015 durch den Richter am Landgericht Dr. Stein als Einzelrichter für Recht erkannt: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.600,-- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 16.01.2015 Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges Daimler-Benz 601 D, SO. Kfz- Wohnwagen, Fahrzeugidentitätsnummer 60131618 254424 zu zahlen. 2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte im Annahmeverzug befindet. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dr. Stein, Richter am Landgericht Seite 16 von 18 Seiten
Bearbeitervermerk 1. Beurteilen Sie in einem Vermerk die Rechtslage umfassend und erläutern Sie das zur Wahrnehmung der Interessen der Mandantin erforderliche Vorgehen. Eine Sachverhaltsdarstellung ist dabei entbehrlich. Begutachtungszeitpunkt ist der 24.06.2015. Entwerfen Sie das/die nach dem Ergebnis Ihres Vermerks erforderliche/n Schreiben an Dritte und/oder Schriftsätze an das Gericht oder, falls solche nicht angezeigt sind, ein entsprechendes Mandantenschreiben. Dabei sind unter konkreter Angabe der Bezugsstellen Verweisungen auf geeignete Teile des Vermerks möglich (z.b. Einrücken mit Spitzklammern). 2. Es ist davon auszugehen, dass a) eine ordnungsgemäße anwaltliche Vollmacht vorliegt, b) Formalien (Ladungen, Zustellungen, Unterschriften, Vollmachten) in Ordnung sind, soweit sich aus dem Sachverhalt nichts anderes ergibt, c) von der Mandantin wie von Dritten keine weiteren Angaben zum Sachverhalt zu erlangen sind, d) Rechtsanwalt Dr. Finck das Mandat annimmt. 3. Das Landgericht Limburg a. d. Lahn hat die am 24.04.2015 dort eingegangene Klageschrift der Beklagten zusammen mit der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens gemäß 276 ZPO vom 27.04.2015 am 29.04.2015 zugestellt. Die Erfordernisse der 276 Abs. 1 und 2, 277 Abs. 2 ZPO wurden beachtet. Das Versäumnisurteil vom 20.05.2015 wurde dem Klägervertreter am 29.05.2015 zugestellt. 4. Zugelassene Hilfsmittel: a) Schönfelder, Deutsche Gesetze; b) Sartorius I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze; c) Trojahn, Die Gesetze über die Berliner Verwaltung (für Referendarinnen und Referendare aus dem Bereich des Kammergerichts); Seite 17 von 18 Seiten
d) STUD-JUR Nomos Texte Landesrecht Brandenburg (für Referendarinnen und Referendare aus dem Bereich des OLG Brandenburg); e) Palandt, BGB; f) Thomas/Putzo, ZPO. Seite 18 von 18 Seiten