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Transkript:

Protokoll Nr. 3/2015 über die Gemeinderatssitzung am 16. April 2015 im Sitzungssaal, Gemeindeamt Ligist, Sitzungssaal. Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:30 Uhr Die Einladung erfolgte am 3. März 2015 durch Einzelladung per E-Mail. Anwesend sind: Bernsteiner Johann Erregger Rene Fötsch Peter DI Gößler Franz Gößler Michaela Kontra Christian Langmann Johann Lidl Johann Mauser Karin Mauser Wolfgang Nestler Johann Neumann Roman Sagmeister Magdalena Ing. Salchinger Elgrid Scheer Andreas Schriebl Barbara Sturmann Regina Weixler Helmut DI. Wipfler Heinz Entschuldigt: Moser Wolfgang, Queder Günther, Schriftführer: Schröttner Bernhard (Amtsleiter) Beratend: Kohlbacher Karl (Buchhalter) Zuhörer: Dr. Manfred Hartbauer Das Gemeinderatsprotokoll besteht aus 15 Seiten (Vertraulicher Teil Seite 14-15) Verlesung und Genehmigung am:...... Der Vorsitzende....... Schriftführer der ÖVP Schriftführer der SPÖ Schriftführer der GRÜNEN Seite 1 von 13

Inhalt TOP 1.) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit... 2 TOP 2.) Fragestunde... 3 TOP 3.) Verlesung und Genehmigung GR-Protokoll vom 12. März 2015... 3 TOP 4.) Bürgermeisterbericht... 3 TOP 5.) Rechnungsabschluss 2014... 3 TOP 6.) Entlastung der Rechnungsprüfer... 4 TOP 7.) Orts- und Infrastrukturentwicklungs-KG Ligist Bilanz 2014... 4 TOP 8.) Raumordnungsbericht des Bürgermeisters... 4 TOP 9.) Flächenwidmungsplanänderung 4.05 Dorner... 7 a) Beschlussfassung über die Behandlung der Einwendungen... 7 b) Beschlussfassung über die Flächenwidmungsplanänderung... 9 TOP 10.) Flächenwidmungsplanänderung 4.06 Ruckenstuhl... 10 a) Beschlussfassung über die Behandlung der Einwendungen... 10 b) Beschlussfassung über die Flächenwidmungsplanänderung... 12 TOP 11.) Nachtragsvoranschlag:... 13 TOP 12.) Vertraulich... Fehler! Textmarke nicht definiert. TOP 1.) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Bgm. Nestler eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemeinderäte Amtsleiter Schröttner Bernhard Buchhalter Kohlbacher Karl sowie den Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Weiters fragt er den Gemeinderat, ob es Einwände gegen die Tagesordnung gibt keine. Bgm. Nestler stellt den Antrag, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern: TOP 11.) Nachtragsvoranschlag TOP 12.) Vertraulich Der Antrag wird einstimmig genehmigt! Seite 2 von 13

TOP 2.) Fragestunde Bgm. Nestler bittet um Anfragen. Nestler Johann: Zur Anfrage von Vzbgm. Mauser: Wie konnten in der Vorschreibung vom 28.01.2015 bereits die neuen Tarife vom GR-Beschluss am 29.01.2015 enthalten sein? Zu diesem Zeitpunkt waren die Vorbereitungsarbeiten für die Vorschreibung voll im Gange (Zahlungsfrist ist der 15.2.) und es wurden natürlich die neuen Tarife bereits eingearbeitet. Wäre es im Gemeinderat zu einer Änderung gekommen, hätte man nur mehr gezielt diesen jeweiligen Tarif ändern müssen. Der Abschluss der Vorschreibung erfolgte aber nach der GR-Sitzung. Mauser K.: Nestler: Gehweg von der Bushaltestelle Trummer Richtung bis Kreuzung Ehrlich Die Gemeinde wird bei der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg diesbezüglich vorstellig werden. TOP 3.) Verlesung und Genehmigung GR-Protokoll vom 12. März 2015 Bgm. Nestler berichtet, dass das Protokoll am 25. März 2015 allen Gemeinderäten zugegangen ist und fragt, ob es Änderungswünsche dazu gibt. Da es zu keinen Wortmeldungen kommt, stellt Vzbgm. Magdalena Sagmeister den Antrag, auf die Verlesung des Protokolls vom 12.03.2015 zu verzichten und das Protokoll zu genehmigen. Bgm. Nestler bittet den Gemeinderat, über diesen Antrag abzustimmen. TOP 4.) Bürgermeisterbericht Einstimmig angenommen Kaufvertrag Götzl Genehmigung des Landes liegt vor Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung ist am 7. April 2015 eingelangt. Fragestellung: Soll die Gemeinde Ligist eine neue Familien-, Freizeit- und Sportanlage um ca. 2 Mill. Euro errichten? GR-Sitzung ist am 5.5.2015 geplant (letzter Tag für die Behandlung des Antrages auf Volksbefragung) TOP 5.) Rechnungsabschluss 2014 Bgm. Nestler übergibt das Wort dem Gemeindekassier, Herrn Johann Langmann. Der Gemeindekassier trägt anhand einer PowerPoint-Präsentation (liegt dem Protokoll bei) den ordentlichen Haushalt vor und fragt, ob es dazu Fragen gibt. Gruppe 0: Gruppe 1: Gruppe 2: Seite 3 von 13

Gruppe 3: Gruppe 4: Gruppe 5: Gruppe 6: Gruppe 7: Gruppe 8: Gruppe 9: AOH: Bgm. Nestler ersucht den Gemeinderat, den Rechnungsabschluss 2014 (Ordentlicher Haushalt und Außerordentlicher Haushalt) in der vorliegenden Form zu genehmigen. Der Antrag wird mit den Stimmen der Gemeinderäte Erregger Rene, DI Gößler Franz, Gößler Michaela, Langmann Johann, Lidl Johann, Mauser Karin, Nestler Johann, Neumann Roman, Sagmeister Magdalena, Ing. Salchinger Elgrid, Schriebl Barbara, Sturmann Regina, Weixler Helmut und DI. Wipfler Heinz genehmigt. TOP 6.) Entlastung der Rechnungsprüfer Bgm. Nestler übergibt das Wort an die Obfrau des Prüfungsausschusses, Frau Karin Mauser. Obfrau Karin Mauser berichtet, dass in der Prüfungsausschusssitzung vom 7.4.2015 der Rechnungsabschluss 2014 geprüft wurde. Auftretende Fragen konnten beantwortet werden und Frau Mauser Karin stellt somit den Antrag, das kassen- und buchführende Personal zu entlasten. Einstimmig genehmigt. TOP 7.) Orts- und Infrastrukturentwicklungs-KG Ligist Bilanz 2014 Bgm. Nestler berichtet, dass die Bilanz 2014 allen Fraktionen zeitgerecht zugegangen ist. Gibt es dazu Fragen? Bgm. Nestler stellt den Antrag, die Bilanz 2014 in der vorliegenden Form zu genehmigen. Einstimmig angenommen TOP 8.) Raumordnungsbericht des Bürgermeisters Bgm. Nestler berichtet über die raumordnungsrelevanten Themen des Vorjahres gleichzeitig erfolgt die Darstellung der gegenständlichen Bereiche mittels Beamer! Gemäß 42 (11) Stmk. Raumordnungsgesetz 2010 hat der Bürgermeister dem Gemeinderat einmal jährlich über den Stand der örtlichen Raumordnung und über zwischenzeitliche Planungswünsche zu berichten. 1. Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes / Flächenwidmungsplanes VF. 4.00 Das Örtliche Entwicklungskonzept/der Flächenwidmungsplan VF. 4.00 sind im Jahr 2009 in Rechtskraft erwachsen. Seite 4 von 13

2. Änderungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 4.00 Im Jahr 2014 gab es keine Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 4.00. 3. Änderungen des Flächenwidmungsplanes 4.00 Im Jahr 2014 gab es keine Änderung des Flächenwidmungsplanes 4.00. 4. Bebauungsplanung Im Jahr 2014 wurden keine neuen Bebauungspläne erlassen und es wurden keine Bebauungspläne geändert. 5. Zwischenzeitliche Planungswünsche/Anfragen Herbst Höllberg, Gst. 559 KG Ligist Das Grundstück 559 ist im FWP 4.00 idgf als Freiland landwirtschaftliche Nutzung festgelegt. Ein Baulandanschluss ist nicht gegeben. Im örtlichen Entwicklungsplan ist kein baulicher Entwicklungsbereich festgelegt. Eine Baulandfestlegung ist daher nicht möglich. Im Bereich der relativen (strichlierten) Entwicklungsgrenze am Martinelliweg ist lediglich die Anpassung des Baulandes angrenzend an den Bestand möglich. Eine Änderung des Flächenwidmungsplanes könnte daher nur im Anschluss an das Grundstück 556/2 im maximalen Ausmaß einer Bauplatztiefe erfolgen. Feichtinger Steinberg, Gst. 451 ua. KG Steinberg Die Grundstücke Feichtinger sind im FWP 4.00 als Freiland mit der zeitlichen Folgenutzung Erholungsgebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2-0,5 festgelegt. Als Eintrittszeitpunkt der Folgenutzung ist der Beschluss eines Gesamtkonzeptes durch den Gemeinderat festgelegt. Im Örtlichen Entwicklungsplan sind die Flächen der Erholungsnutzung zugeordnet. Die Grundstücke sind aufgrund der dezentralen Lage und der Immissionsbelastung (insbesondere Lärm) durch die Südautobahn für eine Neuentwicklung von Wohnbauland nicht geeignet. Seite 5 von 13

Kirzenberger Dietenberg Ost Baulandausweisung (2 Bauplätze) im Bereich der Grundstücke 157 und 168, KG Grabenwarth. Im Örtlichen Entwicklungskonzept liegen diese Grundstücke außerhalb der absoluten Entwicklungsgrenze des ÖEKs 4.00. Eine Baulandfestlegung im Flächenwidmungsplan ist daher nicht möglich. Kopatsch Dietenberg Ost Baulanderweiterung im Bereich des Grundstückes 149 KG Grabenwarth. Im Örtlichen Entwicklungskonzept liegt dieses Grundstück außerhalb der absoluten Entwicklungsgrenze des ÖEKs 4.00. Eine Baulandfestlegung im Flächenwidmungsplan ist daher nicht möglich. Aber im westlichen Teil der Liegenschaft Kopatsch wäre im Bereich des Grundstückes 186 eine Baulanderweiterung durch eine relative Entwicklungsgrenze grundsätzlich möglich. Hier wäre jedoch eine Abklärung hinsichtlich der Immissionsbelastung des Stallgebäudes und hinsichtlich der Verkehrserschließung erforderlich. Mit der Familie Kopatsch gab es diesbezüglich im Jänner 2015 eine Besprechung im Gemeindeamt. Ruckenstuhl Baulanderweiterung im Bereich des Grundstückes 477 KG Ligist. Auf den Flächen nördlich des Riegerweges wurden Mappenberichtigungen mit zum Teil erheblichen Anpassungen der Grundstücksgrenzen durchgeführt. Das Bauland soll im Bereich des Grundstückes 477 erweitert werden, um eine bessere Ausnützung des Bauplatzes zu ermöglichen. Eine Anhörung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes wurde bereits durchgeführt und soll noch in dieser Gemeinderatssitzung beschlossen werden. Ofner Baulandfestlegung im Bereich der Grundstücke 844 und 761/2 KG Steinberg. Das Grundstück 844 ist als Freiland landwirtschaftliche Nutzung festgelegt. Ein Baulandanschluss ist nicht gegeben. Eine Baulandfestlegung ist daher nicht möglich. Die Festlegung eines Auffüllungsgebiets ist aufgrund des Abstandes zu benachbarten Wohngebäuden ebenfalls nicht möglich. Das Grundstück 761/2 liegt ebenfalls im Freiland. Ein Baulandanschluss ist nicht gegeben und daher die Festlegung von Bauland auch nicht möglich. Im Anschluss an das Dorfgebiet im Teilraum Laßnitz ist jedoch im Bereich der Grundstücke 761/1 und 762 eine Baulanderweiterung möglich. Eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ist in Vorbereitung. Seite 6 von 13

PI AF Gilli Am 26.08.2014 wurde von Frau Gilli ein Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes zur Festlegung eines Auffüllungsgebietes im Freiland eingebracht. Bezüglich dieses Ansuchens fand am 17.11.2014 eine Besprechung beim Amt der Stmk. Landesregierung statt. Die Unterlagen für die Änderung des Flächenwidmungsplanes zur Festlegung eines Auffüllungsgebietes werden derzeit aufbereitet. BPL Ruinenweg Hackl Für den Bereich Ruinenweg-Bahnhofstraße wurde ein Bebauungskonzept erstellt, das eine verdichtete Bebauung an der Bahnhofstraße in Fortführung des Bestandes vorsieht. Auf Grundlage dieses Konzeptes soll nun ein Bebauungsplan erstellt werden, der nach Durchführung eines entsprechenden Anhörungsverfahrens dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird. TOP 9.) Flächenwidmungsplanänderung 4.05 Dorner a) Beschlussfassung über die Behandlung der Einwendungen Bgm. Nestler verliest die nachstehenden Einwendungen sowie den jeweiligen Antrag für die Erledigung durch den Gemeinderat: Amt der Stmk. Landesregierung Abteilung 13 Örtliche Raumplanung Stempfergasse 7 8010 Graz EINWENDUNGSBEHANDLUNG ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES VF: 4.05 GZ: ABT13-10.200-28/2015-3 NR: 1 BETREFF: Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Ligist Schriftliche Beantwortung der Einwendung BEZUG: Einwendung zur 5. Änderung des 4. Flächenwidmungsplanes vom 13.04.2015. Seite 7 von 13

STELLUNGNAHME Gegen die dem ggst. Anhörungsverfahren zugrunde liegenden FWP-Änderungen besteht kein grundsätzlicher Einwand. Hinsichtlich der redaktionellen Ausfertigung der Unterlagen wird nachstehendes empfohlen: 1. In 3 Abs. 2 wird die Anwendung einer Baulandmobilisierungsmaßnahme als erforderlich festgelegt. Um für Betroffene bereits aus der Verordnung erkennbar zu machen, um welche Baulandmobilisierungsmaßnahme es sich dabei handelt, wird empfohlen, die maßgebliche, in den Erläuterungen angeführte Bestimmung des 35 StROG 2010 im Wortlaut anzuführen. 2. Unter Hinweis darauf, dass die östlich an die Änderungsfläche angrenzenden Grundstücke noch nicht bebaut sind, ist in den Erläuterungen darzulegen, aufgrund welcher Umstände von einer Baulandentwicklung von innen nach außen ausgegangen werden kann. GEMEINDERATSBESCHLUSS VOM 16.04.2015 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Zu 1. Im Wortlaut wird zur Festlegung hinsichtlich der Baulandmobilisierung der Verweis gem. 35 Stmk. ROG 2010 ergänzt. Eine entsprechende Vereinbarung lag bereits zu Beginn der Anhörung der Flächenwidmungsplanänderung vor. Zu 2. Die südöstlich an den Änderungsbereich angrenzenden, bislang noch nicht bebauten Grundstücke wurden im Zuge der Revision zum Flächenwidmungsplan 4.00 neu als Bauland festgelegt. Diese Baulandabgrenzung wurde im Zuge der FWP-Änderung 4.02 angepasst. Für die oa. Baulandflächen wurde im Rahmen der Revision zum FWP 4.00 eine privatwirtschaftliche Vereinbarung zur Baulandmobilisierung abgeschlossen, weshalb die Flächen dem Baulandmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen und eine relativ zeitnahe Bebauung dieser derzeit noch unbebauten Grundstücke realisiert werden kann. Mittelfristig kann im örtlichen Siedlungsschwerpunkt Dietenberg Ost eine einzeilige Bebauung entlang des Schafferweges, entsprechend den Zielsetzungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes, entwickelt werden. Helene Dorner Dietenberg 105 8563 Ligist EINWENDUNGSBEHANDLUNG ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES VF: 4.05 GZ: NR: 2 BETREFF: Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Ligist Schriftliche Beantwortung der Einwendung BEZUG: Einwendung zur 5. Änderung des 4. Flächenwidmungsplanes. STELLUNGNAHME Frau Dorner erklärt sich mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes inhaltlich einverstanden. Seite 8 von 13

GEMEINDERATSBESCHLUSS VOM 16.04.2015 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. EINWENDUNGSBEHANDLUNG ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES VF: 4.05 GZ: Nr. 3 - Stellungnahme der Baubezirksleitung Steirischer Zentralraum ist am 15. April 2015 eingelangt und somit verspätet eingebracht. Es wird darin auf die Verkehrsplanerischen Grundsätze und die Regionalen Verkehrskonzepte verwiesen, wobei das gegenständliche Planungsgebiet hiervon nicht betroffen ist. Die Stellungnahme der Baubezirksleitung Steirischer Zentralraum wird als verspätet eingebracht abgewiesen. b) Beschlussfassung über die Flächenwidmungsplanänderung Bgm. Nestler stellt den Antrag, nachstehende VERORDNUNG zu beschließen: 1 Der Gemeinderat der Marktgemeinde Ligist hat in seiner Sitzung vom 16.04.2015 die 5. Änderung des 4. Flächenwidmungsplanes gemäß 39 (1) Z3 ivm 38 (6) des Stmk. ROG 2010 idgf beschlossen. 2 Die Plandarstellung (zeichnerische Darstellung) im Maßstab 1:2.500 mit Datum 15.01.2015, GZ: RO-616-12/4.05 FWP, verfasst von Arch. DI Günter Reissner, ist integrierender Bestandteil dieser Verordnung. Der Bestand und die Änderung gehen aus der zeichnerischen Darstellung hervor. 3 Die Änderung des Flächenwidmungsplanes betrifft folgenden Bereich: (1) Eine Teilfläche des Grundstückes 152/1 der KG Grabenwarth wird als Allgemeines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2-0,4 festgelegt. (2) Baulandmobilisierung: Eine Baulandmobilisierungsmaßnahme gem. 35 Stmk. ROG 2010 ist erforderlich. 4 Die Änderung des Flächenwidmungsplanes erlangt nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag ihre Rechtskraft. Diskussion: keine Der Antrag wird einstimmig zum Beschluss erhoben! Seite 9 von 13

TOP 10.) Flächenwidmungsplanänderung 4.06 Ruckenstuhl a) Beschlussfassung über die Behandlung der Einwendungen Bgm. Nestler verliest die nachstehenden Einwendungen sowie den jeweiligen Antrag für die Erledigung durch den Gemeinderat: Baubezirksleitung Steirischer Zentralraum Wasser, Umwelt und Baukultur Bahnhofgürtel 77 8020 Graz EINWENDUNGSBEHANDLUNG ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES VF: 4.06 GZ: BBLGU 802.00 85/2013 4 NR: 1 BETREFF: Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Ligist Schriftliche Beantwortung der Einwendung BEZUG: Einwendung zur 6. Änderung des 4. Flächenwidmungsplanes vom 10.04.2015. STELLUNGNAHME Teilflächen der gegenständlichen Grundstücke 477 und 474, beide KG Ligist, befinden sich in ausgewiesenen gelben bzw. roten Gefahrenzonen der WLV und wird auf die entsprechenden Bestimmungen hingewiesen. Bei künftiger Bebauung von hochwasserfreigestellten Grundstücksflächen sind Niederschlagswässer aus dem Bereich der Dach- bzw. versiegelten Flächen über geeignete Sickeranlagen, Grünzonen oder wasserdurchlässige Oberflächen-stabilisierungen (Betongittersteine oder dgl.) auf eigenem Grund zur Versickerung zu bringen. Belastete Meteorwässer müssen vor Versickerung dem Stand der Technik entsprechend gereinigt werden. GEMEINDERATSBESCHLUSS VOM 16.04.2015 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Vor Beginn der Anhörung der Flächenwidmungsplanänderung fand eine Abstimmung mit der zuständigen Gebietsbauleitung der WLV statt. Die konkrete Verbringung von Oberflächenwässern wird im Rahmen von Bauverfahren geprüft werden. Amt der Stmk. Landesregierung Abteilung 13 Örtliche Raumplanung Stempfergasse 7 8010 Graz Seite 10 von 13

EINWENDUNGSBEHANDLUNG ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES VF: 4.06 GZ: ABT13-10.200-28/2015-4 NR: 2 BETREFF: Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Ligist Schriftliche Beantwortung der Einwendung BEZUG: Einwendung zur 6. Änderung des 4. Flächenwidmungsplanes vom 13.04.2015. STELLUNGNAHME Gegen die dem ggst. Anhörungsverfahren zugrunde liegenden FWP-Änderungen besteht kein grundsätzlicher Einwand. Hinsichtlich der redaktionellen Ausfertigung der Unterlagen wird nachstehendes empfohlen: Im Zusammenhang mit der Baulandmobilisierung wird in den Erläuterungen ausgeführt, dass Maßnahmen nicht erforderlich sind, da das Grundstück 477 der KG Ligist bereits bebaut ist. Da durch die Änderung jedoch das bereits bebaute Grundstück vergrößert wird und damit ein eigener Bauplatz geschaffen werden kann wird, um eine Konsumation der Baulandfläche sicherzustellen empfohlen, mit dem Antragssteller / Grundeigentümer eine Privatwirtschaftliche Maßnahme gemäß 35 StROG 2010 abzuschließen. GEMEINDERATSBESCHLUSS VOM 16.04.2015 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Mit dem Grundeigentümer wird eine privatwirtschaftliche Vereinbarung zur Baulandmobilisierung abgeschlossen. Die Unterlagen werden entsprechend adaptiert. EINWENDUNGSBEHANDLUNG ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES VF: 4.06 GZ: Nr. 3 - Stellungnahme der Baubezirksleitung Steirischer Zentralraum ist am 15. April 2015 eingelangt und somit verspätet eingebracht. Es wird darin auf die Verkehrsplanerischen Grundsätze und die Regionalen Verkehrskonzepte verwiesen, wobei das gegenständliche Planungsgebiet hiervon nicht betroffen ist. Die Stellungnahme der Baubezirksleitung Steirischer Zentralraum wird als verspätet eingebracht abgewiesen. Seite 11 von 13

GZ: Nr. 4 - Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung wurde verspätet eingebracht (16.04.2015). Stellungnahme wird in einem allfälligen Bauverfahren berücksichtigt. Die Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung wird als verspätet eingebracht abgewiesen. b) Beschlussfassung über die Flächenwidmungsplanänderung Bgm. Nestler stellt den Antrag, nachstehende VERORDNUNG zu beschließen: 1 Der Gemeinderat der Marktgemeinde Ligist hat in seiner Sitzung vom 16.04.2015 die 6. Änderung des 4. Flächenwidmungsplanes gemäß 39 (1) Z3 ivm 38 (6) des Stmk. ROG 2010 idgf beschlossen. 2 Die Plandarstellung (zeichnerische Darstellung) im Maßstab 1:2.500 mit Datum 16.03.2015, GZ: RO-616-12/4.06 FWP, verfasst von Arch. DI Günter Reissner, ist integrierender Bestandteil dieser Verordnung. Der Bestand und die Änderung gehen aus der zeichnerischen Darstellung hervor. 3 Ersichtlichmachung: Für das Marktbachl werden im nördlichen Teil des Planungsgebietes die Gelben und Roten Gefahrenzonen entsprechend dem nunmehr rechtskräftigen Gefahrenzonenplan ersichtlich gemacht. Für jene Grundstücke bzw. Teilflächen von Grundstücken im Bauland, die innerhalb von Gelben bzw. Roten Gefahrenzonen liegen, wird Sanierungsgebiet Hochwasser ersichtlich gemacht. Sanierungsfrist: 2030. 4 Die Änderung des Flächenwidmungsplanes betrifft folgenden Bereich: (1) Eine Teilfläche des Grundstücks 474 der KG Ligist wird als Freiland landwirtschaftliche Nutzung festgelegt. (2) Teilflächen der Grundstücke 474 und 477 der KG Ligist werden als Allgemeines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2-0,4 festgelegt. (3) Baulandmobilisierung: Für eine Teilfläche des Grundstückes 477 der KG Ligist ist eine Baulandmobilisierungsmaßnahme gem. 35 Stmk. ROG 2010 erforderlich. 5 Die Änderung des Flächenwidmungsplanes erlangt nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag ihre Rechtskraft. Diskussion: keine Der Antrag wird einstimmig zum Beschluss erhoben! Seite 12 von 13

TOP 11.) Nachtragsvoranschlag: Bgm. Nestler bittet den Buchhalter, Karl Kohlbacher, um Vorstellung des Nachtragsvoranschlages. Ordentlicher Haushalt: Außerordentlicher Haushalt: Einnahmen und Ausgaben (siehe Beilage) Einnahmen und Ausgaben (siehe Beilage) Diskussion: Mauser Wolfgang, Mauser Karin Der Antrag wird mit den Stimmen der Gemeinderäte Erregger Rene, DI Gößler Franz, Gößler Michaela, Langmann Johann, Lidl Johann, Mauser Karin, Nestler Johann, Neumann Roman, Sagmeister Magdalena, Ing. Salchinger Elgrid, Schriebl Barbara, Sturmann Regina, Weixler Helmut und DI. Wipfler Heinz genehmigt. Seite 13 von 13