Beratungskonzept der Gesamtschule der Stadt Brühl - Europaschule in NRW - Stand: August 2015
Inhaltsverzeichnis 1. Konzeptentwicklung Beratung an der Gesamtschule Brühl...3 2. Das Beratungsteam...4 3. Arbeitsschwerpunkte Beratungsteam...4 3.1 Einzelberatung...5 3.2 Kooperation mit externen Einrichtungen...5 3.3 Mitarbeit in den 5. und 6. Klassen...6 3.3.1 Vorstellung: Beratungsteam und Beratungsraum...6 3.3.2 Vorstellung beim Infoabend der zukünftigen 5er...6 3.3.3 Förderangebot Soziales Lernen im Rahmen von FÖ-FO...6 3.4 Beratung von Schülergruppen...6 3.5 Jungenförderung...7 3.6 Mobbing...7 3.7 Elternarbeit...8 3.8 Eltern-Themen-Abende...8 4. Organisation innerhalb des Beratungsteams...8 5. Schnittstellen und Abgrenzungen...9 5.1 Förderkonzept...9 5.2 Streitschlichtung...9 5.3 Schullaufbahnberatung...9 2
1. Konzeptentwicklung Beratung an der Gesamtschule Brühl Für alle Schüler eine gute Schule lautet das Motto der Gesamtschule Brühl. Eine gute Schule zeichnet sich nicht nur durch eine fachliche und leistungsbezogene Ausbildung aus, die die unterschiedlichen Stärken, Schwächen und Fähigkeiten ihrer Schüler berücksichtigt, sondern eine gute Schule gewährleistet auch die professionelle pädagogische Begleitung und Unterstützung ihrer Schüler in ihrer menschlichen und persönlichen Entwicklung. Begleitung und Unterstützung finden in Form von Beratungstätigkeiten statt. Neben dem Unterrichten, Erziehen und Beurteilen ist die Beratungstätigkeit Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. (Beratungserlass vom 8.12.1997, 4 Abs.1 und 8 Abs.1 ADO-BASS 21 02 Nr.4) Allgemeine Beratungstätigkeiten beziehen sich 1. auf die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie von Erziehungsberechtigten über Bildungsangebote, Schullaufbahnen und berufliche Bildungswege einschließlich der Berufswahlvorbereitung. 2. auf die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten. 3. auf die Beratung von Schülerinnen und Schülern und ihrer Eltern, die im Verlauf eines Schuljahrs organisatorisch geregelt ist, wie z.b. Elternsprechtage, Tutorensprechstunden, WP1- Vorstellungsabend usw. 4. auf jegliche Gesprächsanlässe mit Schülerinnen und Schülern mit ihren Eltern sowie mit Kolleginnen und Kollegen, die von den Lehrkräften häufig gar nicht als Beratungsgespräche empfunden werden, aber dennoch pädagogischen begleitenden Charakter haben, wie z.b. Zwischen Tür-und-Angel-Gespräche, Gespräche nach Unterrichtsschluss, Pausengespräche, Telefonate mit Eltern usw. Bereits heute ist ein hoher Beratungsbedarf von Schülerinnen, Schülern und Eltern zu verzeichnen, der mit den anstehenden Veränderungen der Schulstrukturen und des alltäglichen Lebens weiterhin steigen wird. Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer sowie sozialpädagogische Fachkräfte ergänzen und unterstützen die Lehrerinnen und Lehrer in ihrer Beratungstätigkeit, insbesondere zur Prävention und Bewältigung von Lern- und Verhaltensproblemen sowie darin begründeter Konflikte. Beratung in der Schule ist ein kontinuierlicher Prozess, im dem je nach Situation Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Teams, Kolleginnen und Kollegen, Eltern sowie externe Fachkräfte in einen Dialog und Gedankenaustausch treten mit dem Ziel, ihre nächsten Schritte zu reflektieren, zu planen und umzusetzen. Wirksame Beratungsarbeit ist auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten angewiesen. Sie mündet in der Entwicklung eines schuleigenen Beratungskonzepts, welches die Organisation, Koordination und inhaltliche Schwerpunktsetzung der einzelnen Beratungstätigkeiten an unserer Schule transparent macht. Es schafft Klarheit, Verbindlichkeiten und Verantwortlichkeiten und dient der Entstehung einer selbstverständlichen Beratungskultur. Letztendlich ist eine an die Bedürfnisse 3
der Schule angepasste, gut funktionierende Beratungskultur eine Dienstleistung an Schüler und Schülerinnen. 2. Das Beratungsteam Zur Unterstützung aller an Beratung beteiligten Kolleginnen und Kollegen und als Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Erziehungsberechtigten gibt es an unserer Schule ein Beratungsteam. Es besteht aus einer Schulsozialpädagogin/Dipl.-Pädagogin (Lena Timmer), einem Beratungslehrer (Christian Wißbach) und einer Beratungslehrerin (Friederike Fuchs). Aus dieser relativen Vielfalt (persönliche Voraussetzungen, unterschiedliche Ausbildungen, unterschiedliche Rollen im System Schule, Geschlechtsheterogenität) ergeben sich individuelle Auswahlmöglichkeiten und Chancen für die zu Beratenden. Wir als Beratungsteam verstehen unsere Arbeit als ein Angebot an Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie an Kolleginnen und Kollegen zur Kooperation, Unterstützung und Begleitung in zu bewältigenden Situationen oder persönlichen Lebenskrisen im schulischen und häuslichen Umfeld. Gleichzeitig verstehen wir Beratung als Fördermaßnahme, welche die Schülerinnen und Schüler nicht nur auf ihre schulische Leistungsfähigkeit und ihre Erfolge, bzw. Misserfolge reduziert, sondern sie zugleich als ganze Menschen wahr- und ernst nimmt und ihre soziale Integration begleitet. Somit leistet das Beratungsteam gleichzeitig einen Beitrag zur individuellen Förderung. 3. Arbeitsschwerpunkte Beratungsteam Die Mitglieder des Beratungsteams arbeiten mit unterschiedlichen Schwerpunkten und sind Ansprechpartner in folgenden Belangen: Christian Wißbach (Beratungslehrer) Friederike Fuchs (Beratungslehrerin) Lena Timmer (Schulsozialpädagogin) Einzelberatung Jungenförderung Mobbing Pädagogische Themenabende für Eltern Einzelberatung Mädchenunterstützung Beratung bei Lern- und Kommunikationsschwierigkeiten Einzelberatung Förder-/Forder-Unterricht Soziales Lernen Förderarbeit in Klassen und Kleingruppen Netzwerkarbeit mit externen Beratungsstellen Unterstützung Klassenprojekte 4
3.1 Einzelberatung Dieses Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, an ihre Eltern sowie an Kolleginnen und Kollegen. Ziel ist es, individuelle Beratung in Einzelgesprächen anzubieten, welche entweder präventiven Charakter hat oder bei aktuellen Problemen Hilfe zur Selbsthilfe initiiert. Die Beratungsgespräche finden entweder im Beratungsraum (R. 1.20) oder in Frau Timmers Büro (R. 2.15a) statt. Wir sind bemüht, möglichst zeitnah die Gespräche nach Terminabsprache stattfinden zu lassen. In dringenden Fällen sind aber auch sofortige Gespräche möglich. Bei der Einzelberatung berücksichtigen wir folgende Prinzipien: Freiwilligkeit Ein Beratungsgespräch beim Beratungsteam hat immer freiwilligen Charakter. Den Vorschlag, das Gespräch mit einem Mitglied des Beratungsteams zu suchen, können Tutoren ihren Schülern als Angebot unterbreiten. In der Regel sind sie es, die schon früh bemerken, wenn ein Schüler oder eine Schülerin besonderen Beratungsbedarf hat. Gute Beratung aktiviert und hilft, Wege zur Selbsthilfe zu finden und sie zu beschreiten. Selbsthilfe wiederum ist nur möglich, wenn Einsicht zur eventuellen Verhaltensänderung oder Veränderung der individuellen Sichtweise besteht. Dieser Prozess kann nur auf freiwilliger Basis gelingen. Ein Beratungsgespräch kann aus oben genannten Gründen niemals eine disziplinarische Maßnahme sein. Schweigepflicht Als Mitglieder des Beratungsteams unterliegen wir der Schweigepflicht, d. h. alles, was im Beratungsgespräch gesagt wird, gelangt zum Schutz des oder der Ratsuchenden nicht an die Öffentlichkeit. Nur im Einzelfall kann es sinnvoll sein, die Schweigepflicht mit Zustimmung des oder der Ratsuchenden aufzuheben, z.b. wenn weitere Personen einbezogen werden sollen. Aber generell gilt die Schweigepflicht. 3.2 Kooperation mit externen Einrichtungen Die Grenzen der Beratungstätigkeit an der Schule sind dann erreicht, wenn sich zeigt, dass spezielle professionelle Unterstützung in Form von medizinischer, psychologischer, therapeutischer oder juristischer Betreuung unabdingbar ist. Aus diesem Grund ist das Beratungsteam bemüht, sich mit externen Einrichtungen zu vernetzen, um gegebenenfalls SchülerInnen, Eltern und KollegInnen Kontakte zu kompetenten Fachleuten zu vermitteln. Neben dem Aufbau eines lokalen Netzwerks zählt auch die Pflege desselben zu unseren Aufgaben. Deshalb versuchen wir, persönliche Kontakte zu Beratungsstellen, sozialen Einrichtungen, zu Ämtern, Ärzten und Therapeuten herzustellen und zu intensivieren und kooperieren zudem mit der Regionalen Schulberatungsstelle des Rhein-Erft-Kreises. 5
3.3 Mitarbeit in den 5. und 6. Klassen Um Beratung im Sinne einer umfassenden, gut funktionierenden Beratungskultur selbstverständlich werden zu lassen, ist es nötig, dass unsere SchülerInnen und Eltern mit diesem Angebot und den Personen möglichst früh vertraut sind. Aus diesem Grund ist die Mitarbeit des Beratungsteams in den 5. und 6. Klassen von vorrangiger Bedeutung. Sie bezieht sich auf folgende Angebote: 3.3.1 Vorstellung: Beratungsteam und Beratungsraum In den Tutorenstunden ermöglichen wir nach Absprache mit den Tutoren das Kennenlernen der räumlichen Gegebenheiten und der Mitglieder des Beratungsteams im Sinne eines Abbaus möglicher Schwellenängste. 3.3.2 Vorstellung beim Infoabend der zukünftigen 5er Auf dem ersten Infoabend der zukünftigen 5. Klassen (noch vor den Sommerferien) stellt sich das Beratungsteam zunächst kurz vor. Erfahrungsgemäß ist die Tagesordnung des ersten Infoabends an einer neuen Schule besonders umfangreich, so dass der Schwerpunkt auf der persönlichen Vorstellung des Beratungsteams in möglichst knapper Form liegt. Ferner können die Mitglieder des Beratungsteams bei Bedarf zu Klassenpflegschaftsabenden eingeladen werden. 3.3.3 Förderangebot Soziales Lernen im Rahmen von FÖ-FO Im Stundenplan der 5. Klassen ist die Schulsozialpädagogin mit vier Wochenstunden im Band des FÖ-/FO-Unterrichts eingebunden. Im ersten Schulhalbjahr liegt der Schwerpunkt ihrer Arbeit auf der Betreuung ganzer Klassen. In Absprache mit den Tutoren werden die für die Klasse wichtigen Inhalte geplant, welche sich vorwiegend auf das Entstehen und Funktionieren der Klassengemeinschaft ( Soziales Lernen ) beziehen. Im zweiten Halbjahr des 5. Schuljahrs werden Gruppen von Schülern für zwei Stunden in der Woche im FÖ-/FO-Unterricht zusammengefasst, die einen besonderen Förderbedarf im Sozialen Lernen haben. Diese Gruppen sind zahlenmäßig deutlich kleiner als herkömmliche Klassen, damit die individuelle soziale Kompetenz gefördert und eingeübt werden kann. Im 6. Schuljahr bleibt das Angebot der Fördergruppe Soziales Lernen im FÖ-/FO-Band bestehen und wird eine Stunde in der Woche von den SchülerInnen besucht, die weiterhin oder aktuell einsetzend in diesem Bereich gefördert werden sollen. 3.4 Beratung von Schülergruppen Neben der individuellen Einzelberatung berät das Beratungsteam auch Gruppen von SchülerInnen, die sich in einer Konfliktsituation befinden und nach einer Lösung suchen. In diesem Fall enthält die Beratung Vorgehensweisen der Mediation. 6
Erste Anlaufstelle bei Konflikten zwischen einzelnen Schülerinnen und Schülern sollte jedoch das Angebot der Streitschlichtung sein. Das Angebot des Beratungsteams in dieser Hinsicht ist als Ergänzung und Erweiterung der Arbeit der als Streitschlichter tätigen SchülerInnen zu verstehen. 3.5 Jungenförderung Die Benachteiligung von Frauen im Berufsleben hat lange Zeit dazu geführt, dass geschlechtsspezifische Förderansätze in den Schulen auf Mädchen fokussiert waren. In den letzten Jahren wurde jedoch zunehmend in den Blick genommen, dass die schulischen Leistungen der Jungen besonders in den sprachlichen Fächern deutlich unter denen der Mädchen liegen. Zudem fühlen sich Jungen im Unterrichtsalltag oft benachteiligt und zeigen im Sozialverhalten häufiger Auffälligkeiten. Vor diesem Hintergrund bietet das Beratungsteam an, jungenspezifische Fragestellungen aufzugreifen und den Jungen Unterstützung, Orientierung und neue Erfahrungen bei der Suche nach einer eigenen männlichen Identität zu geben bzw. zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wird bei Bedarf ein Kleingruppentraining für jeweils ca. 8 Jungen mit den folgenden Schwerpunkten und Zielen angeboten: Entwicklung und Stärkung des Selbstwertgefühls Stärkung der eigenen kommunikativen Kompetenz Umgang mit eigenen Gefühlen, insbesondere der Umgang mit Wut Faszination von Computerspielen und Soft-Air-Waffen Entwicklung eines Bewusstseins für die Wirkung des eigenen Verhaltens auf andere Reflexion der männlichen und weiblichen Geschlechterrollen Das Jungentraining wird durchgeführt von Christian Wißbach. 3.6 Mobbing An allen Schulen kommt es dazu, dass einzelne Schüler oder Schülerinnen von anderen ausgegrenzt oder schikaniert werden. Von Mobbing spricht man dann, wenn ein solches Verhalten über einen längeren Zeitraum vorkommt und die Situation für den Einzelnen unerträglich wird. Als Beratungsteam führen wir in einer solchen Situation zunächst ein Gespräch mit dem oder der Betroffenen. Unser Ziel liegt dann darin, das Opfer möglichst schnell wieder in die Klasse zu integrieren. Dazu benötigen wir die Hilfe von anderen Mitschülern. In weiteren Gesprächen mit einer Kleingruppe von Schülern vertrauen wir dabei auf die Ressourcen und Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen, wirksame Lösungen herbeizuführen. Schuldzuweisungen werden dabei vermieden. Wir suchen also keinen vermeidlichen Täter, sondern wollen die Lage für die jeweils Betroffenen verbessern. Gegebenenfalls begleiten wir diesen Prozess über einen längeren Zeitraum. 7
3.7 Elternarbeit Kommt es zu Konflikten, die eine ganze Klasse betreffen, bietet das Beratungsteam eine Schulklassenberatung an, an der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte aktiv beteiligt werden. In diesen Fällen begleitet und moderiert das Beratungsteam den Beratungsprozess. Es gelten die gleichen Prinzipien wie bei der Einzelfallberatung. Auch bei der Klassenberatung geht es um das Initiieren der Hilfe zur Selbsthilfe und um das Beschreiten der Wege zur Selbsthilfe unter Mitwirkung aller am Konflikt beteiligten Personen. 3.8 Eltern-Themen-Abende Aktuelle pädagogische Themen werden in so genannten Themenabenden für interessierte Eltern und Mitglieder des Kollegiums angeboten. Das Beratungsteam organisiert die Veranstaltungen, indem es geeignete Referenten und Moderatoren einlädt oder einen Elternabend selbst durchführt. Die Auswahl der Themen ergibt sich aus aktuellen Anlässen, die das Zusammenleben und Arbeiten von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften betreffen. 4. Organisation innerhalb des Beratungsteams Beratungsarbeit an einer Schule ist nicht ausschließlich in das alltägliche Stundenplanraster zu integrieren. Das Beratungsteam ist bemüht, flexibel und zeitnah bei aktuellen Beratungsanlässen zur Verfügung zu stehen. Aus diesem Grund gibt es nicht nur die im Stundenplan verankerten offenen Sprechstunden (s. u.), sondern auch die Möglichkeit des sofortigen Ansprechens der Teammitglieder. Im Schuljahr 2014/15 können sich Schülerinnen und Schüler zu folgenden Zeiten regelmäßig an das Beratungsteam wenden: Herr Wißbach: donnerstags, 08.15-09.15 Uhr Frau Fuchs: donnerstags, 13.00-13.55 Uhr Frau Timmer: täglich in den Pausen (außer mittwochs in der Frühstücks- und donnerstags in der Mittagspause) 8
5. Schnittstellen und Abgrenzungen Aus den unter 1. aufgeführten Schwerpunkten der Beratungsteammitglieder ergeben sich Schnittstellen mit anderen Arbeitsbereichen des schulischen Lebens. Es gilt, diese Schnittstellen kollegial und kooperativ zu nutzen und mit den betreffenden Kolleginnen und Kollegen Absprachen zu treffen, um Synergieeffekte zu nutzen und Ressourcen sinnvoll einzusetzen. Gleichzeitig müssen Abgrenzungen von Arbeitsfeldern klar definiert sein, um Zuständigkeiten zu ermitteln und Transparenz herzustellen. 5.1 Förderkonzept Durch die Einbindung der Sozialpädagogin in die Förder-/Forder-Schiene (FÖ-FO) der 5. und 6. Klassen wird das Förderkonzept der Schule bereichert. Thematisch handelt es sich dabei um den Bereich des Sozialen Lernens mit dem Ziel des Erwerbs von sozialer Kompetenz. Darüber hinausgehende Förderung des Sozial- und Arbeitsverhaltens bei einzelnen Schülern und Schülerinnen liegen im Aufgabenbereich der jeweiligen TutorInnen und FachlehrerInnen. Das Beratungsteam unterstützt die KollegInnen in ihren Bemühungen bei Bedarf. 5.2 Streitschlichtung Wie bereits in Punkt 2.4 erwähnt, benutzt die Streitschlichtung ähnliche Vorgehensweisen im Umgang mit Konflikten wie das Beratungsteam. Bei Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern sind vorrangig zunächst die Streitschlichter aufzusuchen. Ergänzend und in Fällen möglicher Überforderung der schlichtenden SchülerInnen kann das Beratungsteam hinzugezogen werden. 5.3 Schullaufbahnberatung Die Beratung von Schülerinnen und Schülern und ihrer Eltern über Schullaufbahnen ist nicht Aufgabe des Beratungsteams, sondern obliegt den SchullaufbahnberatungslehrerInnen. 9