Realschule Weingarten SCHULORDNUNG

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Transkript:

Realschule Weingarten SCHULORDNUNG Fassung nach Beratung in der GLK vom 10.11.2011 und in der Schulkonferenz vom 22.11.2011. Ergänzt durch Beschluss der Schulkonferenz v. 25.04.2013:

Inhalt Präambel 1 I. Hausordnung 2 II. Umgang mit fremdem Eigentum 5 III. Pausenordnung 6 IV. Krankheit, Urlaub, Unfall 7 V. Erziehungsmaßnahmen 8

Präambel Ein gutes Schulklima gründet auf einem rücksichtsvollen, toleranten, freundlichen und höflichen Miteinander von Lehrkräften, Schülern/-innen, Mitarbeitern/-innen und Eltern. Hilfsbereitschaft und Offenheit, Einsatzbereitschaft und Leistungswille sowie auch das faire Austragen von Konflikten, ohne den Einsatz jeder Art von seelischer oder körperlicher Gewalt, sind für den guten Umgang so vieler Menschen miteinander entscheidend. Für das Gelingen der Schulgemeinschaft der Realschule Weingarten tragen wir alle Verantwortung. Um eine gute Zusammenarbeit zu erreichen, halten sich alle Beteiligten daher gemeinsam an die folgende Schulordnung: Um die Lesbarkeit zu vereinfachen, wird im Folgenden stets die männliche Form verwendet. Angesprochen sind aber immer Vertreterinnen und Vertreter beiden Geschlechts.

I. Hausordnung 1. 2. 3. 4. 5. Für einen geordneten Unterrichtsverlauf ist es notwendig, dass alle pünktlich zum Unterricht erscheinen. Die Schüler begeben sich mit dem Stundenbeginn in die Klassenzimmer und warten nicht in den Gängen auf die Lehrer. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Ist eine Klasse zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer, so verständigt der Klassensprecher das Rektorat. Zur Begrüßung des Lehrers stehen die Schüler auf. Die Schulgebäude werden um 7.15 Uhr geöffnet. Der Aufenthaltsraum steht ab 7.00 Uhr den Schülern zur Verfügung, die aus zwingenden Gründen früher zur Schule kommen müssen. Schüler, deren Unterricht später beginnt, halten sich im Pausenhof, im Aufenthaltsraum oder im Foyer auf. Klassenzimmer im Neubau stehen nicht als Aufenthaltsraum zur Verfügung. Besondere Benutzerregeln gelten für die Fachräume. Sie dürfen nur in Anwesenheit eines Lehrers betreten werden.

6. 7. 8. 9. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht ohne Genehmigung eines Lehrers verlassen werden. Fahrräder, Mofas und Mopeds sind an den hierfür bestimmten Plätzen abzustellen und gegen Diebstahl zu sichern. Das Befahren der Pausenhöfe muss unterbleiben. Kickboards und Cityroller stellen im Schulgebäude oft eine Gefahr dar und müssen deshalb wie Fahrräder an den dafür vorgesehenen Ständern außerhalb des Schulgebäudes abgestellt werden und sind ebenfalls gegen Diebstahl zu schützen. Das Werfen von Schneebällen, Steinen und anderen Gegenständen ist nicht gestattet, da dies oft zu Verletzungen und Sachbeschädigungen führt. Aus Sicherheitsgründen ist das Sitzen auf den Fensterbänken sowie das Hinausklettern verboten. Selbstverständlich darf auch nichts aus den Fenstern geworfen werden. Wir legen an unserer Schule Wert auf eine angemessene Kleidung. Zur gegenseitigen Wertschätzung gehört es, dass keine Kleidungsstücke mit rassistischen und/oder gewaltverherrlichenden oder abstoßenden Aufdrucken getragen werden. Im Unterricht sind in der Regel keinerlei Kopfbedeckungen erlaubt.

14. 15. Aus Sicherheitsgründen dürfen Messer, Waffen und Gegenstände, die dazu geeignet sind, andere zu gefährden und zu verletzen, nicht in die Schule mitgebracht werden. Wer solche Gegenstände mit sich führt, dokumentiert grundsätzlich Gewaltbereitschaft. Im gesamten Schulbereich und auf außerunterrichtlichen Veranstaltungen ist das Rauchen und der Genuss von Alkohol verboten. II. Umgang mit fremdem Eigentum 1. 2. Fremdes Eigentum muss von jedem geachtet und pfleglich behandelt werden. Aufgetretene Schäden müssen dem Hausmeister, dem Klassenlehrer oder dem Rektorat unverzüglich bekannt gegeben werden. Schulräume und Ausstattung sind Eigentum der Stadt Weingarten, mit dem wir verantwortungsbewusst umgehen müssen. Wer einen Schaden vorsätzlich verursacht, haftet für Ersatz. Jeder Schüler verpflichtet sich, die von der Schule entliehenen Bücher einzubinden und am Ende des Schuljahres in ordentlichem Zustand zurückzugeben. Verloren gegangene oder von ihm beschädigte Lernmittel müssen ersetzt werden.

III. Pausenordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. Schulhaus und Pausenhof sind Visitenkarten einer jeden Schule. Es muss selbstverständlich sein, beide sauber zu halten. Klassenzimmer und Fachräume sind sauber zu verlassen und werden vor der großen Pause und am Ende des Vormittagsunterrichts abgeschlossen und aufgestuhlt (bitte Belegungsplan im jeweiligen Raum beachten). In der großen Pause verlassen die Schüler das Schulgebäude und halten sich im Pausenhof auf. Bei nasskaltem Wetter wird die Eingangshalle des Hauptgebäudes in den Pausenbereich einbezogen. Die aufsichtführenden Lehrkräfte entscheiden hierüber. Während der großen Pause stehen die Toiletten im Neubau zur Verfügung. Beim Lebensmittelverkauf stellen sich alle geordnet in einer Reihe auf. Drängeln ist Ausdruck von Rücksichtslosigkeit und fehlender Fairness, denn dadurch wird die Wartezeit anderer verlängert. In die Klassenzimmer dürfen nur Getränke in fest verschließbaren Flaschen mitgenommen werden.

IV. Krankheit, Urlaub, Unfall 1. 2. 3. 4. Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.b. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies dem Sekretariat der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung noch am selben Tag zwischen 7.15 Uhr und 12.30 Uhr telefonisch mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Eine schriftliche Entschuldigung ist binnen drei Tagen dem Klassenlehrer nachzureichen. Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen, schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten zu stellen. Über Beurlaubungen bis zu zwei Unterrichtstagen kann der Klassenlehrer entscheiden, für alle übrigen Fälle und vor Ferienabschnitten ist der Schulleiter zuständig. Die Anwesenheit im Sportunterricht ist auch bei Krankheit Pflicht. Bei Randstunden und am Nachmittag kann der Sportlehrer auf schriftlichen Antrag der Eltern befreien. Bei Unfällen ist sofort ein Lehrer oder das Rektorat zu verständigen. Auf dem Sekretariat ist sobald als möglich eine Unfallmeldung auszufüllen, damit der Versicherungsfall fristgerecht bearbeitet werden kann.

Diese Unfallmeldung muss auch ausgefüllt werden, wenn ein Schüler auf dem Schulweg einen Unfall hatte. V. Erziehungsmaßnahmen Auf ein Fehlverhalten eines Schülers, der seine Pflichten verletzt und damit das Schulleben stört und Rechte anderer verletzt, muss mit entsprechenden Erziehungsmaßnahmen reagiert werden. Für alle Maßnahmen gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Ziel aller Maßnahmen soll eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der Schule sein. Fühlt sich ein Schüler ungerecht behandelt, kann er sich an eine Person seines Vertrauens wenden: Schulsozialarbeiter, Lehrer, Rektor, Verbindungslehrer oder Schülersprecher. 76 8 4